Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
8,3 kB
Erstellt
06.10.17, 09:21
Aktualisiert
28.01.18, 01:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
5. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP-Nr.:
Dr. Vandrey/Wapler/Wieland
Antrag
DS-Nr: 0453/5
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
BVV
Milieuschutz-Wirkung schärfen
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, die
Rechtslage so zu verändern, dass die in Milieuschutzgebieten erforderliche milieuschutzrechtliche Genehmigung von Bauprojekten und die Möglichkeit der Zurückstellung von Projekten bei potenziellen Milieuschutzgebieten nicht nur im Falle von Baugenehmigungsverfahren gelten, sondern auch von Freistellungsverfahren.
Der BVV ist bis zum 31.12.2017 zu berichten.
Begründung
Bauprojekte in Milieuschutzgebieten sind nach derzeit geltender Rechtslage nur dann
milieuschutzrechtlich zu genehmigen, wenn sie ein reguläres Baugenehmigungsverfahren durchlaufen. Dies betrifft lediglich ca. 20 % der Baumaßnahmen. Die 80% Baumaßnahmen im Freistellungsverfahren sind von einer milieuschutzrechtlichen Genehmigung
nach geltender Rechtslage ausgenommen. Diese ist daher zu ändern, sofern der Milieuschutz kein stumpfes Schwert bleiben soll.
0453/5
Ausdruck vom: 04.10.2017
Seite: 1