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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Niederschrift (Öffentlicher Teil).pdf
Größe
282 kB
Erstellt
10.10.17, 01:05
Aktualisiert
24.01.18, 05:53

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Geschäftsführung Rechnungsprüfungsausschuss Frau Duggan Telefon: Fax: (0221) 221-22928 (0221) 221-25501 E-Mail: simone.duggan@stadt-koeln.de Datum: 09.10.2017 Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses in der Wahlperiode 2014/2020 am Dienstag, dem 26.09.2017, 17:02 Uhr bis 19:54 Uhr, Rathaus Spanischer Bau, Theo-Burauen-Saal (Raum-Nr. B 121) Anwesend waren: Stimmberechtigte Mitglieder Herr Jörg Detjen DIE LINKE Vorsitzender Frau Monika Möller SPD Herr Sven Kaske SPD Frau Erika Oedingen SPD Frau Polina Frebel SPD Herr Martin Erkelenz CDU Frau Anna-Maria Henk-Hollstein CDU Herr Stephan Pohl CDU Frau Katharina Welcker CDU Herr Hans Schwanitz GRÜNE Herr Dr. Ralf Unna GRÜNE Frau Brigitta von Bülow GRÜNE Vertreterin für Frau Schwab Frau Sylvia Laufenberg FDP Vertreterin für Herrn Houben Beratende Mitglieder Herr Roger Beckamp Rechnungsprüfungsamt Herr Hans-Jochen Hemsing Frau Barbara Schneider Herr Klaus Heller Herr Christian Szymanski AfD Vertreterin für Frau Dresler-Graf Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017 sowie verschiedene Prüferinnen und Prüfer Verwaltung Frau Beigeordnete Andrea Blome Dez. VIII Frau Beigeordnete Dr. Agnes Klein Dez. IV Frau Stadtkämmerin Gabriele C. Klug Dez. II Frau Beigeordnete Susanne Laugwitz-Aulbach Dez. VII Herr Franz Jürgen Anton 403 Herr Dr. Ralf Blohmeyer 374-2 Herr Christopher Braun 46-Sanierung Bühnen Köln Frau Dolores Burkert 11 Herr Johannes Feyrer 37 Herr Klaus Friedel 200 Herr Torsten Funken 202-1 Herr Dr. Matthias Hamann 4522 Frau Frauke Kemmerling 4101 Herr Heribert Krichel 660 Herr Klaus Kröhne 46 Herr Kai Lachmann 662 Herr Michael Lohaus VII-2 Frau Cornelia Müller 62 Herr Michael Nagel 46-Sanierung Bühnen Köln Herr Wolfgang Nimptsch 46-Sanierung Bühnen Köln Frau Dr. Monique Offelder OB-2 Frau Ursula Ramrath-Eßer 42-11 Frau Franziska Reiprich 46 Herr Richard Reischl II-1 Frau Petra Rinnenburger 26 Peter Schmidt 671-44 Frau Sabine Schwabe 262-16 Herr Bernd Streitberger 46-Sanierung Bühnen Köln Herr Patrick Wasserbauer 46 Gäste Herr Prof. Frank Siegburg HWH Rechtsanwälte Presse 6 Vertreter der Presse Zuschauer -2- Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017 Ratsmitglieder Herr Michael Weisenstein DIE LINKE Fraktion DieLinke Entschuldigt fehlen: Stimmberechtigte Mitglieder Frau Margret Dresler-Graf CDU Vertreten durch Frau Welcker Frau Luisa Schwab Grüne Vertreten durch Frau von Bülow Herr Reinhard Houben FDP Vertreten durch Frau Laufenberg Vor Eröffnung der Sitzung begrüßt Herr Detjen alle Anwesenden und gratuliert Herrn Houben zu seinem Bundestagsmandat. Außerdem heißt er das neue Ausschussmitglied, Frau Frebel herzlich willkommen. Frau Frebel wird zukünftig anstelle von Herrn Krupp an den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses teilnehmen. Herr Detjen weist auf folgende Zusetzungen zur Tagesordnung hin: 10.1 Mitteilung der Verwaltung über die Überstunden 2016 Rechnungsprüfungsausschuss 08.09.2016, TOP 10.2 und 10.3 2179/2017 10.2 Baumängel im KAN Rechnungsprüfungsausschuss 06.07.2017, TOP 10.1 2815/2017 Tischvorlage 15.4 Eingeschränkte Bestätigungsvermerke für die Jahresabschlüsse 2011 bis 2014 Rechnungsprüfungsausschuss 28.03.2017, TOP 15.1 2748/2017 Tischvorlage Herr Detjen teilt mit, dass der TOP 15.4 als Tischvorlage eingebracht wurde. Er schlägt vor, diesen erst in der nächsten Sitzung zu behandeln. Um eine zielführende Diskussion über die TOPs 9.2 und 15.1 zu ermöglichen, schlägt er vor, den TOP 15.1 direkt zu Beginn des nicht öffentlichen Teils zu behandeln. Zudem soll dem Gast Herrn Prof. Siegburg von der Kanzlei Hecker Werner Himmelreich die Teilnahme zu TOP 15.1 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung ermöglicht werden, um aufkommende Fragen zu beantworten. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist mit der vorgetragenen Veränderung und der Vertagung des TOP 15.4 einverstanden. -3- Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017 Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Gleichstellungsrelevante Themen 2 Beantwortung von Anfragen aus früheren Sitzungen 2.1 Mittagessen in städtischen Kitas und Erhebung von Essensgeld durch 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Rechnungsprüfungsausschuss 06.07.2017, TOP 14.6 und 16.1 Nachfrage von Frau Möller 2322/2017 3 Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 3.1 Köln wird korporatives Mitglied bei Transparency International AN/0507/2017 Stellungnahme zum Antrag der Gruppe Piraten betreffend „Köln wird korporatives Mitglied bei Transparency International“ 1999/2017 4 Anfragen gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 5 Beschlussvorlagen 6 Mitteilungen 6.1 Auslagerung der GGS Görlinger Zentrum 2677/2017 7 Beratungsergebnisse der Fachausschüsse 8 Anfragen 9 Berichte zur Kostenentwicklung der Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz 9.1 Bericht über die Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz Monatsbericht Juni 2017 2220/2017 -4- Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017 Bericht über die Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz Monatsbericht Juli 2017 2599/2017 9.2 Vorlage des Gutachtens inkl. zur Prüfung der Störungen des Projektes Sanierung Bühnen Köln der Kanzlei Hecker Werner Himmelreich – öffentlicher Teil 2733/2017 II. Nichtöffentlicher Teil 15.1 Vorlage des Gutachtens inkl. zur Prüfung der Störungen des Projektes Sanierung Bühnen Köln der Kanzlei Hecker Werner Himmelreich – nicht öffentlicher Teil 2734/2017 10 Beantwortung von Anfragen aus früheren Sitzungen 10.1 Mitteilung der Verwaltung über die Überstunden 2016 Rechnungsprüfungsausschuss 08.09.2016, TOP 10.2 und 10.3 2179/2017 10.2 Baumängel im KAN Rechnungsprüfungsausschuss 06.07.2017, TOP 10.1 2815/2017 11 Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 12 Anfragen gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 13 Beschlussvorlagen 13.2 Prüfbericht Raummanagement bei 42- Amt für Weiterbildung- Volkshochschule (VHS) 2683/2017 13.3 Prüfbericht über die Erhebung und Einziehung der Gebühren bei 403 - Rheinische Musikschule 2736/2017 13.1 Prüfbericht Straßenunterhaltungsmaßnahmen im Kölner Stadtgebiet durch 66 – Amt für Straßen und Verkehrstechnik 2681/2017 13.4 Abberufung einer Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes 2623/2017 -5- Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017 14 Sachstandsberichte zu Prüfungen 14.1 Datenerfassung im Kölner Rettungsdienst Rechnungsprüfungsausschuss 21.04.2016, TOP 14.2 1876/2017 14.2 Mitteilung zum Prüfbericht Klärung der Eigentumsverhältnisse am Medienkanal Geestemünder Straße Rechnungsprüfungsausschuss 07.02.2017, TOP 14.7 2089/2017 14.3 Prüfbericht Verkehrssicherungspflicht an Bäumen Rechnungsprüfungsausschuss 16.05.2017, TOP 14.2 1855/2017 14.4 Prüfung der Veranstaltungsabwicklung sowie Entgelt- und Honorarzahlungen bei 4522 - Museumsdienst Hier: Sachstandsbericht zu noch offenen Punkten Rechnungsprüfungsausschuss 08.09.2016, TOP 14.5 1436/2017 15 Mitteilungen 15.1 Die Vorlage wurde an den Beginn des nicht öffentlichen Teils vorgezogen. 15.2 Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des RPA zur Förderung von Projekten der Kölner Medienbranche durch die Stabsstelle Medien- und Internetwirtschaft Wirtschaftsausschusses vom 27.04.2017, TOP 21.1 Rechnungsprüfungsausschuss 06.07.2017, TOP 16.3 1872/2017 15.3 Prüfung der Abgeltung von Nutzungsrechten bei 4101 - Hänneschen-Theater Rechnungsprüfungsausschuss 06.07.2017, TOP 14.1 2630/2017 15.4 Eingeschränkte Bestätigungsvermerke für die Jahresabschlüsse 2011 bis 2014 Rechnungsprüfungsausschuss 28.03.2017, TOP 15.1 2748/2017 Tischvorlage -zurückgestellt- -6- Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017 16 Beratungsergebnisse der Fachausschüsse 16.1 Prüfbericht Einführung eines neuen integrierten Kassen- und Einnahmemanagementverfahrens (SAP PSCD) Rechnungsprüfungsausschuss am 28.03.2017, TOP 13.3 Finanzausschuss am 15.05.2017, TOP 10.1 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales 03.07.2017, TOP 17.1 2753/2017 17 Anfragen -7- Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017 I. Öffentlicher Teil 1 Gleichstellungsrelevante Themen Es liegen keine gleichstellungsrelevanten Themen vor. 2 Beantwortung von Anfragen aus früheren Sitzungen 2.1 Mittagessen in städtischen Kitas und Erhebung von Essensgeld durch 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie Rechnungsprüfungsausschuss 06.07.2017, TOP 14.6 und 16.1 Nachfrage von Frau Möller 2322/2017 Frau Möller bedankt sich für die Beantwortung und stellt fest, dass gerade Geringverdiener in Vorleistung treten müssten und auf den Willen sowie eine schnelle Bearbeitung der Anträge im Jobcenter angewiesen seien. Dies sei ein nicht hinnehmbarer Zustand, da diese Personengruppe somit kaum am BuT-Projekt partizipieren könne. Sie bittet aus diesem Grund die Vorlage in den Ausschuss für Soziales und Senioren zu verweisen, um dort auf diesen Missstand aufmerksam zu machen. Sie hofft, dass zukünftig eine zügigere Bearbeitung der Anträge im Jobcenter erfolge. Herr Detjen sagt als Mitglied des Ausschusses für Soziales und Senioren zu, dass er die Vertreter des Jobcenters in der nächsten Sitzung auf den Missstand aufmerksam machen werde. Die Beantwortung der Anfrage wird zur Kenntnis genommen. 3 Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 3.1 Köln wird korporatives Mitglied bei Transparency International AN/0507/2017 Stellungnahme zum Antrag der Gruppe Piraten betreffend „Köln wird korporatives Mitglied bei Transparency International“ 1999/2017 Herr Detjen begrüßt die bisherigen zustimmenden Abstimmungsergebnisse, sowohl im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales als auch im Finanzausschuss. Er schlägt vor, sich diesen anzuschließen. Beschluss: Der Rechnungsprüfungsausschuss fordert die Stadtverwaltung auf: Die Stadt Köln beantragt eine korporative kommunale Mitgliedschaft bei Transparency International Deutschland e.V. und setzt alle für eine Mitgliedschaft erforderlichen Maßnahmen um. -8- Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Stimmenenthaltung der FDP. 4 Anfragen gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Es liegen keine Anfragen vor. 5 Beschlussvorlagen Es liegen keine Beschlussvorlagen vor. 6 Mitteilungen 6.1 Auslagerung der GGS Görlinger Zentrum 2677/2017 Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 7 Beratungsergebnisse der Fachausschüsse Es liegen keine Mitteilungen vor. 8 Anfragen Es liegen keine Anfragen vor. 9 Berichte zur Kostenentwicklung der Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz 9.1 Bericht über die Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz Monatsbericht Juni 2017 2220/2017 Bericht über die Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz Monatsbericht Juli 2017 2599/2017 Herr Detjen bittet Herrn Streitberger um Berichterstattung über den aktuellen Sachstand und um Erläuterung der neuen Berichtsdarstellung. Herr Streitberger erläutert zunächst die veränderte Struktur der Berichte und geht auch auf die aktuellen inhaltlichen Änderungen ein. Zudem gibt er den Ausblick, dass ab dem August-Bericht, auch der Erfüllungsstand in der Projektterminübersicht dargestellt werde. Zum aktuellen Stand gibt er an, dass die erweiterte Grundlagenermittlung Ende Oktober abgeschlossen sein werde und dann eine Auswertung der Berichte bis Mitte Dezember erfolge. Weiterhin solle die Entwurfsplanung im ersten Quartal 2019 abgeschlossen sein, so dass dann in die vertiefte Planung eingestiegen werden könne. Parallel dazu würden dann die notwendigen Ausschreibungen erfolgen. -9- Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017 Es laste auf alle Beteiligten ein erheblicher Druck, nicht zuletzt seit Bekanntgabe des Fertigstellungstermins im Jahre 2022. Die gesamte bisherige Planung müsse zurückgeplant werden, aber dennoch sei die Prämisse, dass so viel wie möglich von den eingebauten Aggregaten erhalten werden sollen. Dies koste allerdings sehr viel Zeit und Geld, so dass versucht werde, eine Beschleunigung des Projektes an anderer Stelle zu erreichen. Eine Beschleunigung in der Planungsphase könne erfreulicherweise durch das gewählte Vergabeverfahren nach der Novellierung der VgV erreicht werden. Es werden zukünftig nun zur Findung von Planern Markterkundungen vorgenommen und sodann ein Teilnahmewettbewerb mit Verhandlungsmöglichkeiten durchgeführt. Hierbei sei es von größter Bedeutung, dass der Bieterpreis unter 50% der Zuschlagskriterien liege und somit andere Kriterien bei der Auswahl zum Tragen kommen. So erhält die Verwaltung die Möglichkeit, in der Verhandlung mit den Firmen deren Können, Erfahrung, Referenzen und Kapazitäten abzufragen. Es seien derzeit 3 Gewerke von insgesamt 93 Gewerken betroffen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass eventuell mehr Gewerke hinzukommen würden. Generell versuche man aber über das Instrument der Firmengespräche die bisherigen Firmen im Projekt zu halten. Die zukünftigen Angebotsabgaben werden auf Grundlage der abgeschlossenen Entwurfsplanung erfolgen. Die dann ausgewählte Firma werde nach Abschluss der Leistungsphase 5 noch Nachträge stellen müssen. Diese seien aber bereits in der Kostenplanung einkalkuliert und somit sei das gewählte Verfahren ein gutes Instrument, um effektiv Zeit zu sparen. Dennoch werde der Grundsatz „erst planen, dann bauen“ durch diese Entscheidung zur Beschleunigung nicht verletzt. Herr Detjen bittet, diese wichtigen Punkte ausführlich, vor allem der Grundsatz „erst planen, dann bauen“ schriftlich als Mitteilung zur nächsten Sitzung darzustellen. Herr Erkelenz möchte wissen, ob bei der bisherigen Sanierung gegen diesen Grundsatz verstoßen wurde. Hierzu erläutert Herr Streitberger, dass er die Vorgänge im Projekt nur bis zum 30.06.2012 und ab dem 01.05.2016 beurteilen könne. In seiner ersten Verantwortlichkeit wurde bis zum 30.06.2012 noch nicht gebaut. Herr Detjen bittet dennoch, um eine schriftliche Darstellung. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Berichte zur Kenntnis. 9.2 Vorlage des Gutachtens inkl. zur Prüfung der Störungen des Projektes Sanierung Bühnen Köln der Kanzlei Hecker Werner Himmelreich – öffentlicher Teil 2733/2017 Herr Detjen wiederholt die wesentlichen Punkte aus dem am 24.11.2016 gefassten Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zur Beauftragung eines Gutachtens über die Störungen des Projektes Sanierung Bühnen Köln: „Dabei sollen die Ursachen für die Absage des Eröffnungstermins aufgeklärt werden. Dem Ausschuss soll ein Bericht über die wesentlichen Projektstörungen vorgelegt werden, bevor darauf fußend Detailuntersuchungen erfolgen.“ Er bittet den anwesenden Rechtsanwalt Prof. Siegburg, die wesentlichen Ursachen zur Störung des Bauablaufes darzustellen. - 10 - Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017 Herr Prof. Siegburg erläutert zunächst, dass seine Kanzlei bereits seit der zweiten Jahreshälfte 2014 in die baubegleitende Rechtsberatung eingestiegen sei. Auch damals seien schon Störungen zu verzeichnen gewesen. Nach seiner Einschätzung habe sich das Projekt bereits zu dieser Zeit auf dem sogenannten kritischen Weg befunden. Dies bedeute, dass Pufferzeiten unterhalb eines Schwellenwerts lagen und alle zusätzlich eintretenden Störungen dazu geeignet gewesen seien, sich auf den Endtermin niederzuschlagen. Zur Gutachtenerstellung erläutert er, dass zunächst einmal eine Erfassung und Prüfung des Sachverhaltes aufgrund der im Konzept einzeln definierten Quellen vorgenommen wurde. Im nächsten Schritt wurden mögliche Maßnahmen auf der Bauherrenseite identifiziert die die eintretenden Störungen verhindert hätten, um daraus Handlungsempfehlungen für zukünftige Projekte ableiten zu können. Zum Betrachtungsumfang des Gutachtens verdeutlicht er außerdem, dass es nicht Gegenstand der Untersuchung gewesen sei, eine „Nubbelverbrennung“ vorzubereiten, sondern maßgebliche Ursachen zu identifizieren und Handlungsempfehlungen auszusprechen. Seiner Meinung nach wurden die maßgeblichen Ursachen identifiziert. Leider war es nicht möglich, hypothetische Kausalverläufe herauszuarbeiten, so dass aus dem Gutachten nicht zu entnehmen sei, wie der Verlauf der Projektes erfolgt wäre, wenn bestimmte Entscheidungen anders getroffen worden wären. Die zentrale Ursache der Opernhavarie sei die Beauftragung des Generalplaners der Technischen Ausstattung. Das Projekt sei eigentlich schon am 01.09. 2010 zum Scheitern verurteilt gewesen, da es sich an diesem Tag beim Bieterverfahren andeutete, dass die Firma zu wenige Bauleiter einsetzen wollte. Nach Einschätzung der zwischenzeitlich eingeschalteten Gutachter, wären mindestens 15 Bauleiter von Nöten gewesen, um einen ungestörten Bauablauf garantieren zu können. Tatsächlich wurden nur 5 Bauleiter eingesetzt und als ausreichend befunden. Die veranschlagten Honorare waren in der Objektüberwachung und wahrscheinlich auch in der Planungsleistung unzureichend, so dass aus diesem Grund nicht mehr Bauleiter durch den Generalunternehmer der Technikplanung eingesetzt wurden. Eine weitere Hauptursache zur Störung des Projektes zeigte sich in der mangelhaften Qualität der Planung und den daraus resultierenden Kollisionen. Zusammenfassend stellt er fest, dass im Nachhinein viele Entscheidungen nur als falsch bezeichnet werden könnten. Dennoch warnt er davor, die Handlungsempfehlungen zum Zwecke der Zuordnung von Verantwortlichkeiten rückwärts zu lesen. Es handele sich hierbei ausschließlich um eine ex-post-Betrachtung, in die die heutigen Erkenntnisstände mit eingeflossen sind. Diese Erkenntnisse waren zu den Zeitpunkten der jeweiligen Entscheidungen nicht vorhanden. Herr Detjen möchte von Herrn Streitberger wissen, wie er die Handlungsempfehlungen beurteile. Außerdem zitiert er aus dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Bewertung des Planstandes vom 14.10.2011, dass der notwendige Planstand noch nicht erreicht, aber notwendig gewesen sei. Es wurde deshalb empfohlen die entsprechenden Bereiche, wie beispielsweise den der Freiraum- und Ausstattungsplanung von der Baubeschlussfassung auszunehmen, was leider nicht geschehen ist. Hierzu möchte er erfahren, wie er die Situation im Nachhinein beurteile. Herr Streitberger berichtet, dass bereits 15 der 17 Handlungsempfehlungen in der heutigen Projektstruktur gelebt würden. Die Nummer 16 „Berücksichtigung der Realisierbarkeit und der Kosten eines Projekts in Planungswettbewerben“ und die Nummer 17 „Bildung von weniger Einzellosen bei der Vergabe der Bauausführungsleistungen“ würden nicht mehr umgesetzt, da diese derzeit keine Rolle mehr spielen würden. Zur Empfehlung durch das Rechnungsprüfungsamt aus dem Bericht im Jahre 2011 berichtet er, dass es sich hier um die Kostengruppe 600 „Ausstattung und Kunst“ ge- 11 - Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017 handelt habe. Er führt aus, dass man in der damaligen Ratssitzung noch mit dem Rechnungsprüfungsamt einen Kompromiss geschlossen habe und vereinbart wurde, dass auch hierfür eine zu erarbeitende Entwurfsplanung einschließlich der geprüften Kostenberechnung dem Betriebsausschuss Bühnen zur Beschlussfassung sodann separat vorzulegen sei. Dies wurde jedoch erst Ende des Jahres 2016 nachgeholt, als er die Verantwortlichkeit für das Projekt zurückerhalten hatte. Herr Dr. Unna äußert seine Verwunderung darüber, dass die Entwurfsplanung und Kostenberechnung erst 5 Jahre später dem Unterausschuss Bühnen zur Beschlussfassung vorgelegt wurden. Herr Prof. Siegburg mahnt nochmals an, den Grundsatz „erst planen, dann prüfen, dann bauen“ zu beachten. Aus diesem Grundsatz resultiert die Handlungsempfehlung, dass eine getrennte Vergabe der Planung und Objektüberwachung erfolgen sollte. Eine Planprüfung würde dann sozusagen inzident erfolgen. Herr Detjen meint es sei ein wichtiger Hinweis, die Bauüberwachung (Leistungsphase 8) bereits zum Baubeschluss, also in der Leistungsphase 5 gesondert zu beauftragen. Herr Hemsing verdeutlicht, dass Baubeschlüsse grundsätzlich bereits nach der Leistungsphase 3, also nach Fertigstellung der Kostenberechnung, gefasst würden. Zu diesem Zeitpunkt sei eine Kostenunsicherheit von +/- 20% die Regel. Darüber hinaus bestätigt er die korrekte Darstellung von Herrn Streitberger hinsichtlich der damaligen Absprache. Jedoch sei die im Wesentlichen betroffene Bühnentechnik nicht Grund für die Havarie der Oper. Bezüglich der zum damaligen Zeitpunkt ebenfalls rückständigen Technikplanung sei man ebenfalls davon ausgegangen, dass der Planungsrückstand aufgeholt werden könne. Herr Detjen bemerkt, dass man sich als ehrenamtliches Ratsmitglied zum Bauexperten entwickeln müsse, um eine ordentliche Risikobewertung vornehmen zu können. An Frau Rinnenburger richtet er die Frage, weshalb nicht bereits in der ersten Leistungsphase eine qualifizierte Kostenermittlung durchgeführt werde, wie dies beispielsweise die Stadt Frankfurt bei der Kalkulation über die Sanierung der Bühnen der Stadt Frankfurt getan habe. Außerdem ist er daran interessiert, welche Schlussfolgerungen die Gebäudewirtschaft aus den Handlungsempfehlungen gezogen habe. Frau Rinnenburger erläutert, dass jede Leistungsphase eine andere Planungstiefe habe. Erst ab der Leistungsphase 5 sei der Detaillierungsgrad als ausreichend zu bewerten. Deshalb regt sie an, Baubeschlüsse erst ab der Leistungsphase 5 zu fassen. Die aus der Bühnensanierung gewonnenen Erkenntnisse sind ab Mai 2014 beispielsweise erfolgreich in andere Kulturprojekte wie in die MiQua oder in das Projekt Historisches Archiv am Eifelwall eingeflossen. Man arbeite grundsätzlich nur noch in einer 3D-Planung und die Handlungsempfehlung einer getrennten Vergabe von Planung und Objektüberwachung wurde beispielsweise schon beim Projekt Eifelwall umgesetzt. Problem bei der Sanierung der Bühnen war, dass zwar jedes der acht technischen Gewerke geplant wurde, aber niemand diese acht Einzelpläne übereinander gelegt oder gar auf Kollisionen hin geprüft habe. Herr Detjen fragt, ob eine der Ursachen zur Störung des Ablaufes auch die Umstellung auf die digitale Technik gewesen sein könnte. Herr Prof. Siegburg führt aus, dass die Planung in 3D im Jahre 2011 noch kein Standard gewesen sei. Aktuell wurde der Ist-Bestand als 3D-Model aufgenommen. Dies diene zur Erstellung der neuen Planung, aber auch zur Beweissicherung. Er möchte außerdem davor warnen, zu starr in Leistungsphasen zu denken. Die HOAI sei kein Gesetz sondern eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Honorare für Archi- - 12 - Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017 tekten- und Ingenieurleistungen. In die Phase 3 könne zum Beispiel auch Teile der Phase 5 mit beauftragt werden, um früher eine bessere Planung zu erreichen. Herr Schwanitz richtet seine Frage an den Vorsitzenden, ob noch eine politische Bewertung des Gutachtens durch die einzelnen Fraktionen vorgenommen werde. Herr Detjen bejaht dies. Jedoch möchte Herr Beckamp noch erfahren wessen Schuld es gewesen sei, dass der Generalplaner der Technischen Ausstattung nur 5 Bauleiter eingesetzt habe. Herr Prof. Siegburg erläutert, dass der beauftragte technische Generalunternehmer ein mangelfreies Werk geschuldet habe. Somit könne dem Auftraggeber nicht angelastet werden, dass die vereinbarten Honorare zu gering gewesen seien. Herr Schwanitz spricht im Namen seiner Fraktion und Partei. Sie als Grüne haben im Rat für eine Transparenz und Aufdeckung bei der Aufklärung der Ursachen zum Scheitern des Bühnenprojekts gekämpft. Der am 03.08.2016 gefasste Beschluss des Hauptausschusses beinhalte die Beauftragung der Verwaltung, um die Ursachen für die Verschiebung des geplanten Premierentermins am 07.11.2015 uneingeschränkt aufzuklären und die damit verbundenen Mehrkosten transparent darzulegen, sowie die Verantwortlichkeiten aufzuzeigen. Nach Durchsicht des Gutachtens mussten sie jedoch feststellen, dass wesentliche Teile nicht aufgeklärt wurden und somit noch einige Fragen offen blieben: 1. Wem oblag seitens der Verwaltung die konkrete Verantwortung für das „Projekt Sanierung Bühnen Köln“ gegenüber der Projektsteuerung und der Projektleitung? 2. In welcher Art und Weise wurden Entscheidungen vorgenommen und gegenüber der Projektsteuerung und der Projektleitung kommuniziert und vollzogen? 3. Wer traf auf welcher Grundlage die Entscheidung für den Eröffnungstermin am 07.11.2015? 4. Wer veranlasste Beschleunigungsmaßnahmen, um diesen Eröffnungstermin einhalten zu können? Herr Schwanitz bittet um die Beauftragung des Rechnungsprüfungsamtes, die bislang nicht beantworteten Fragen zu beantworten. Nach Vorlage und Bewertung der Antworten möchte er dem Ausschuss sodann die eventuelle Beauftragung eines weiteren externen Gutachters vorschlagen. Frau Möller stellt im Namen der SPD fest, dass das Gutachten genau die Thematiken wiederspiegelt, die seinerzeit am 10.05.2016 im Rat beschlossen wurden. Jedoch fehlen ihrer Fraktion die Empfehlungen für andere Großprojekte. Insofern gibt sie Herrn Schwanitz Recht, dass noch einige Fragen ungeklärt seien. Herr Erkelenz bemängelt, dass die im Hauptausschuss ursprünglich beschlossene uneingeschränkte Aufklärung nicht erfolgt sei. Er könne nicht nachvollziehen, wieso sich das Sanierungsprojekt bereits im Jahre 2014 auf dem kritischen Weg befunden habe, aber dennoch im Rechnungsprüfungsausschuss weiterhin der ursprüngliche Eröffnungstermin kommuniziert wurde. Auch er plädiert dafür, die Frage der Verantwortung zu klären. Er unterstützt Herr Schwanitz in seinen Fragenstellungen und bittet um Beantwortung. Bis zur Beantwortung behält er sich vor, eventuell die Beauftragung eines Baugutachters vorzuschlagen. Herr Detjen stellt fest, dass hier über Systemprobleme gesprochen werde. Er plädiert für eine vollumfängliche Aufklärung von rechtwidrigen und fehlerhaften Sachverhalten. Die Kommunen würden systematisch durch Baufirmen „über den Tisch gezogen“. Vor - 13 - Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017 allem, da diese mit einem niedrigen Preis ins Bieterverfahren einsteigen und dann Nachträge en masse stellen würden. Auch einen Vergleich mit den Bauproblemen bei der Hamburger Elbphilharmonie scheut er nicht. Er möchte wissen, wie man erreichen könne, dass Baufirmen zunächst ihre Leistungsfähigkeit nachweisen müssten, bevor sie den Zuschlag für einen Bauauftrag erhalten würden. Herr Prof. Siegburg erläutert, dass die Kostenexplosion beim Bau der Elbphilharmonie andere Ursachen hatte, als in Köln. Er erläutert nochmals, dass eine Kernursache bei der Bühnensanierung die miserable Planung gewesen sei. Zum Beispiel hätten sich schon alleine die Kosten der vorgezogenen Abbrucharbeiten verdreifacht, da Kernbohrungen etc. nachträglich vorgenommen werden mussten. Dies sei dem Umstand der immer wieder veränderten Planung geschuldet. Dieses Beispiel zeige, dass man nicht immer der Bauindustrie Vorwürfe machen könne, wenn die Planungsgrundlage des Bauherren nicht ausreichend sei. Zu dem Eröffnungstermin gibt er an, dass die ersten Beschleunigungsmaßnahmen bereits in 2014 durchgeführt wurden. Als diese nicht die erforderliche Wirkung zeigten, erfolgte in 2015 eine Priorisierung der Einzelprojekte, um den Eröffnungstermin weiterhin halten zu können. Er warnt die Begrifflichkeiten der Projektleitung und -steuerung durcheinander zu bringen. Seiner Ansicht nach seien sehr wohl die Verantwortlichkeiten durch das Organigramm klar geregelt gewesen. Auch für Frau Möller bleiben konkrete Fragen noch offen: 1. Wie ist zu beurteilen und wer trägt die Verantwortung, dass in den ersten Jahren der Planung offensichtlich mehr oder weniger nachlässig an den Planungen gearbeitet wurde und nicht nachdrücklich auf Sorgfalt hingewiesen wurde? 2. Warum ist es nicht zu einer genügenden Abdeckung des Personaleinsatzes gekommen? Und warum wurden die Defizite dafür nicht erkannt und beseitigt? 3. Wieso werden die notwendigen Prozessabläufe, welche kommunalverfassungsrechtlich geregelt sind, nicht in die Planungsverläufe einbezogen sondern plötzlich als Zielkonflikt zwischen Aufwand und Termindruck konstatiert? 4. Wie beurteilen die Gutachter die Übertragung der Bauherreneigenschaft auf die Bühnen? Liegt hier eventuell ein Fehler vor? 5. Wie kann es passieren, dass der Fachplaner ohne jede Intervention seitens der Bauherren derart grob fahrlässig arbeitet, so dass er die Beseitigung zahlreicher Fehler immer wieder verschieben konnte und dies über mehrere Monate bis hin zu knapp 1,5 Jahren hinweg? 6. Was war schließlich ursächlich dafür, dass nicht schon Anfang 2015 eine Verschiebung des Eröffnungstermins als notwendig erachtet wurde? Das Gutachten jedenfalls zeigt zahlreiche Sachstände auf, die klar erkannt werden konnten. Möglicherweise war die Aussage im Mai 2015, dass der Termin gehalten werden könne, eine Täuschung. Herr Prof. Siegburg beginnt die Fragen von Frau Möller zu beantworten. Zu 1. Das Problem stellte sich vor allen Dingen in der fehlenden Überwachung der Planung dar. Deshalb empfiehlt seine Kanzlei im Gutachten die Beauftragung von Planungs- und Überwachungsleistungen getrennt voneinander vorzunehmen oder aber die Reihenfolge „planen, prüfen, bauen“ einzuhalten. Leider ist dies nicht geschehen, da die Beauftragung einer Planungsprüfung nicht erfolgte. - 14 - Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017 Zu 2. Die Defizite im Personaleinsatz waren schon lange bekannt. Es wurde seit Ende 2014 mehrfach mit der Kündigung des Vertrages gedroht und lange Diskussionen geführt. Zu einer Kündigung kam es letztendlich aufgrund des enormen Termindrucks nicht. Zu 6. Auch ihn habe die Information des verschobenen Eröffnungstermins aus dem Nichts ereilt. Bis dahin sei von allen Beteiligten intensiv versucht worden, die Teileröffnung zu bewerkstelligen. Zu verhindern gewesen wären solche Probleme nur durch eine frühzeitige inhaltliche Planungsprüfung. Herr Dr. Unna fragt nach, durch wen dies hätte auffallen müssen. Herr Prof. Siegburg erläutert, dass es niemanden auffallen konnte, da eine Beauftragung einer inhaltlichen Planungsprüfung nicht erfolgte. Herr Streitberger bemerkt, dass sowohl die Vorplanung als auch der Entwurf von der Gebäudewirtschaft geprüft worden seien. Herr Schwanitz wirft ein, dass seine Fragen an den wichtigen Schnittstellen weiterhin unbeantwortet seien. Richtig sei, dass das Gutachten die Beschleunigungsmaßnahmen behandeln würde, aber keine Aussage darüber getroffen werde, wer diese veranlasst habe. Er stellt fest, dass der Beschluss des Rates nicht abgearbeitet wurde und möchte eine Beauftragung der Verwaltung zur Beantwortung der gestellten Fragen erreichen. Herr Detjen bemerkt, dass kein Antrag zur Beauftragung des Rechnungsprüfungsamtes aus der Fraktion der Grünen vorliege. Er schlägt vor, die Vorlagen TOP 9.2 und TOP 15.1 zur nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.11.2017 wieder auf die Tageordnung zu nehmen. Bis dahin sei Zeit, alle gestellten Fragen durch die Verwaltung beantworten zu lassen. Auch möchte er, dass die Verwaltung zum Gutachten eine eigene Stellungnahme abgibt und darstellt, welche Konsequenzen sie aus den gemachten Vorschlägen ziehen will. Herr Dr. Unna erklärt verärgert, dass er seine Ratsmitgliedschaft im Ehrenamt ausführe und über keinerlei fundierte Kenntnisse im Baubereich verfüge. Sollte nun nicht eine transparente und lückenlose Aufklärung erfolgen, könne er zukünftig nie wieder guten Gewissens einem Großprojekt zustimmen. Er möchte durch das Gutachten in die Lage versetzt werden, Konsequenzen ziehen zu können und besteht aus diesem Grund auf die Nennung der Verantwortlichen. Zumindest aber muss die Beantwortung der Fragen so detailliert erfolgen, dass daraus endlich Schlussfolgerungen gezogen werden können. Abschließend stellt Herr Hemsing fest, dass die gestellten Fragen, soweit diese an das Rechnungsprüfungsamt gerichtet waren, als einen Prüfauftrag zu werten seien. Eine entsprechende Prüfung könne nur erfolgen, wenn der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß der Rechnungsprüfungsordnung dem Rechnungsprüfungsamt dazu formell einen Auftrag erteile. Er empfiehlt daher, die offenen Fragen zunächst an den anwesenden Gutachter im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu richten. Auch das Rechnungsprüfungsamt könne einige Fragen beantworten. Im Übrigen seien die hier gestellten Fragen nach seiner Einschätzung im Gutachten auch beantwortet worden. Darüber hinaus weist er den Vorwurf der Fraktionsgeschäftsführung der Grünen aus der Presse aufs schärfste zurück, der dem Rechnungsprüfungsamt Versagen vorgeworfen hatte, weil es dem Aufklärungsinteresse des Rates nicht nachgekommen sei. Dem Rechnungsprüfungsamt sei kein Prüfauftrag erteilt worden. Vielmehr sei auf einstimmigen Rechnungsprüfungsausschussbeschluss der Gutachter beauftragt worden. - 15 - Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017 Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis und wünscht eine erneute Wiedervorlage. gez. J ö r g D e t j e n gez. Simone Duggan Ausschussvorsitzender Schriftführerin - 16 -