Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Niederschrift (Öffentlicher Teil).pdf
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282 kB
Erstellt
10.10.17, 01:05
Aktualisiert
24.01.18, 05:53
Stichworte
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Geschäftsführung
Rechnungsprüfungsausschuss
Frau Duggan
Telefon:
Fax:
(0221) 221-22928
(0221) 221-25501
E-Mail:
simone.duggan@stadt-koeln.de
Datum:
09.10.2017
Niederschrift
über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses in der Wahlperiode
2014/2020 am Dienstag, dem 26.09.2017, 17:02 Uhr bis 19:54 Uhr, Rathaus
Spanischer Bau, Theo-Burauen-Saal (Raum-Nr. B 121)
Anwesend waren:
Stimmberechtigte Mitglieder
Herr Jörg Detjen
DIE LINKE Vorsitzender
Frau Monika Möller
SPD
Herr Sven Kaske
SPD
Frau Erika Oedingen
SPD
Frau Polina Frebel
SPD
Herr Martin Erkelenz
CDU
Frau Anna-Maria Henk-Hollstein
CDU
Herr Stephan Pohl
CDU
Frau Katharina Welcker
CDU
Herr Hans Schwanitz
GRÜNE
Herr Dr. Ralf Unna
GRÜNE
Frau Brigitta von Bülow
GRÜNE
Vertreterin für Frau Schwab
Frau Sylvia Laufenberg
FDP
Vertreterin für Herrn Houben
Beratende Mitglieder
Herr Roger Beckamp
Rechnungsprüfungsamt
Herr Hans-Jochen Hemsing
Frau Barbara Schneider
Herr Klaus Heller
Herr Christian Szymanski
AfD
Vertreterin für Frau Dresler-Graf
Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017
sowie verschiedene Prüferinnen und Prüfer
Verwaltung
Frau Beigeordnete Andrea Blome
Dez. VIII
Frau Beigeordnete Dr. Agnes Klein
Dez. IV
Frau Stadtkämmerin Gabriele C. Klug
Dez. II
Frau Beigeordnete Susanne Laugwitz-Aulbach
Dez. VII
Herr Franz Jürgen Anton
403
Herr Dr. Ralf Blohmeyer
374-2
Herr Christopher Braun
46-Sanierung Bühnen Köln
Frau Dolores Burkert
11
Herr Johannes Feyrer
37
Herr Klaus Friedel
200
Herr Torsten Funken
202-1
Herr Dr. Matthias Hamann
4522
Frau Frauke Kemmerling
4101
Herr Heribert Krichel
660
Herr Klaus Kröhne
46
Herr Kai Lachmann
662
Herr Michael Lohaus
VII-2
Frau Cornelia Müller
62
Herr Michael Nagel
46-Sanierung Bühnen Köln
Herr Wolfgang Nimptsch
46-Sanierung Bühnen Köln
Frau Dr. Monique Offelder
OB-2
Frau Ursula Ramrath-Eßer
42-11
Frau Franziska Reiprich
46
Herr Richard Reischl
II-1
Frau Petra Rinnenburger
26
Peter Schmidt
671-44
Frau Sabine Schwabe
262-16
Herr Bernd Streitberger
46-Sanierung Bühnen Köln
Herr Patrick Wasserbauer
46
Gäste
Herr Prof. Frank Siegburg
HWH Rechtsanwälte
Presse
6 Vertreter der Presse
Zuschauer
-2-
Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017
Ratsmitglieder
Herr Michael Weisenstein
DIE LINKE Fraktion DieLinke
Entschuldigt fehlen:
Stimmberechtigte Mitglieder
Frau Margret Dresler-Graf
CDU
Vertreten durch Frau Welcker
Frau Luisa Schwab
Grüne
Vertreten durch Frau von Bülow
Herr Reinhard Houben
FDP
Vertreten durch Frau Laufenberg
Vor Eröffnung der Sitzung begrüßt Herr Detjen alle Anwesenden und gratuliert Herrn
Houben zu seinem Bundestagsmandat. Außerdem heißt er das neue Ausschussmitglied, Frau Frebel herzlich willkommen. Frau Frebel wird zukünftig anstelle von Herrn
Krupp an den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses teilnehmen.
Herr Detjen weist auf folgende Zusetzungen zur Tagesordnung hin:
10.1
Mitteilung der Verwaltung über die Überstunden 2016
Rechnungsprüfungsausschuss 08.09.2016, TOP 10.2 und 10.3
2179/2017
10.2
Baumängel im KAN
Rechnungsprüfungsausschuss 06.07.2017, TOP 10.1
2815/2017
Tischvorlage
15.4
Eingeschränkte Bestätigungsvermerke für die Jahresabschlüsse 2011 bis
2014
Rechnungsprüfungsausschuss 28.03.2017, TOP 15.1
2748/2017
Tischvorlage
Herr Detjen teilt mit, dass der TOP 15.4 als Tischvorlage eingebracht wurde. Er
schlägt vor, diesen erst in der nächsten Sitzung zu behandeln.
Um eine zielführende Diskussion über die TOPs 9.2 und 15.1 zu ermöglichen, schlägt
er vor, den TOP 15.1 direkt zu Beginn des nicht öffentlichen Teils zu behandeln. Zudem soll dem Gast Herrn Prof. Siegburg von der Kanzlei Hecker Werner Himmelreich
die Teilnahme zu TOP 15.1 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung ermöglicht werden,
um aufkommende Fragen zu beantworten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist mit der vorgetragenen Veränderung und der
Vertagung des TOP 15.4 einverstanden.
-3-
Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1
Gleichstellungsrelevante Themen
2
Beantwortung von Anfragen aus früheren Sitzungen
2.1
Mittagessen in städtischen Kitas und Erhebung von Essensgeld durch 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Rechnungsprüfungsausschuss 06.07.2017, TOP 14.6 und 16.1
Nachfrage von Frau Möller
2322/2017
3
Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
3.1
Köln wird korporatives Mitglied bei Transparency International
AN/0507/2017
Stellungnahme zum Antrag der Gruppe Piraten betreffend „Köln wird korporatives Mitglied bei Transparency International“
1999/2017
4
Anfragen gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
5
Beschlussvorlagen
6
Mitteilungen
6.1
Auslagerung der GGS Görlinger Zentrum
2677/2017
7
Beratungsergebnisse der Fachausschüsse
8
Anfragen
9
Berichte zur Kostenentwicklung der Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz
9.1
Bericht über die Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz
Monatsbericht Juni 2017
2220/2017
-4-
Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017
Bericht über die Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz
Monatsbericht Juli 2017
2599/2017
9.2
Vorlage des Gutachtens inkl. zur Prüfung der Störungen des Projektes Sanierung Bühnen Köln der Kanzlei Hecker Werner Himmelreich – öffentlicher Teil
2733/2017
II. Nichtöffentlicher Teil
15.1
Vorlage des Gutachtens inkl. zur Prüfung der Störungen des Projektes Sanierung Bühnen Köln der Kanzlei Hecker Werner Himmelreich – nicht öffentlicher
Teil
2734/2017
10
Beantwortung von Anfragen aus früheren Sitzungen
10.1
Mitteilung der Verwaltung über die Überstunden 2016
Rechnungsprüfungsausschuss 08.09.2016, TOP 10.2 und 10.3
2179/2017
10.2
Baumängel im KAN
Rechnungsprüfungsausschuss 06.07.2017, TOP 10.1
2815/2017
11
Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
12
Anfragen gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
13
Beschlussvorlagen
13.2
Prüfbericht Raummanagement bei 42- Amt für Weiterbildung- Volkshochschule (VHS)
2683/2017
13.3
Prüfbericht über die Erhebung und Einziehung der Gebühren bei 403 - Rheinische Musikschule
2736/2017
13.1
Prüfbericht Straßenunterhaltungsmaßnahmen im Kölner Stadtgebiet durch 66
– Amt für Straßen und Verkehrstechnik
2681/2017
13.4
Abberufung einer Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes
2623/2017
-5-
Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017
14
Sachstandsberichte zu Prüfungen
14.1
Datenerfassung im Kölner Rettungsdienst
Rechnungsprüfungsausschuss 21.04.2016, TOP 14.2
1876/2017
14.2
Mitteilung zum Prüfbericht Klärung der Eigentumsverhältnisse am Medienkanal Geestemünder Straße
Rechnungsprüfungsausschuss 07.02.2017, TOP 14.7
2089/2017
14.3
Prüfbericht Verkehrssicherungspflicht an Bäumen
Rechnungsprüfungsausschuss 16.05.2017, TOP 14.2
1855/2017
14.4
Prüfung der Veranstaltungsabwicklung sowie Entgelt- und Honorarzahlungen
bei 4522 - Museumsdienst
Hier: Sachstandsbericht zu noch offenen Punkten Rechnungsprüfungsausschuss 08.09.2016, TOP 14.5
1436/2017
15
Mitteilungen
15.1
Die Vorlage wurde an den Beginn des nicht öffentlichen Teils vorgezogen.
15.2
Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des RPA zur Förderung von Projekten der Kölner Medienbranche durch die Stabsstelle Medien- und Internetwirtschaft
Wirtschaftsausschusses vom 27.04.2017, TOP 21.1
Rechnungsprüfungsausschuss 06.07.2017, TOP 16.3
1872/2017
15.3
Prüfung der Abgeltung von Nutzungsrechten bei 4101 - Hänneschen-Theater
Rechnungsprüfungsausschuss 06.07.2017, TOP 14.1
2630/2017
15.4
Eingeschränkte Bestätigungsvermerke für die Jahresabschlüsse 2011 bis
2014
Rechnungsprüfungsausschuss 28.03.2017, TOP 15.1
2748/2017
Tischvorlage
-zurückgestellt-
-6-
Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017
16
Beratungsergebnisse der Fachausschüsse
16.1
Prüfbericht Einführung eines neuen integrierten Kassen- und Einnahmemanagementverfahrens (SAP PSCD)
Rechnungsprüfungsausschuss am 28.03.2017, TOP 13.3
Finanzausschuss am 15.05.2017, TOP 10.1
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales
03.07.2017, TOP 17.1
2753/2017
17
Anfragen
-7-
Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017
I. Öffentlicher Teil
1
Gleichstellungsrelevante Themen
Es liegen keine gleichstellungsrelevanten Themen vor.
2
Beantwortung von Anfragen aus früheren Sitzungen
2.1
Mittagessen in städtischen Kitas und Erhebung von Essensgeld durch
51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Rechnungsprüfungsausschuss 06.07.2017, TOP 14.6 und 16.1
Nachfrage von Frau Möller
2322/2017
Frau Möller bedankt sich für die Beantwortung und stellt fest, dass gerade Geringverdiener in Vorleistung treten müssten und auf den Willen sowie eine schnelle Bearbeitung der Anträge im Jobcenter angewiesen seien. Dies sei ein nicht hinnehmbarer
Zustand, da diese Personengruppe somit kaum am BuT-Projekt partizipieren könne.
Sie bittet aus diesem Grund die Vorlage in den Ausschuss für Soziales und Senioren
zu verweisen, um dort auf diesen Missstand aufmerksam zu machen. Sie hofft, dass
zukünftig eine zügigere Bearbeitung der Anträge im Jobcenter erfolge.
Herr Detjen sagt als Mitglied des Ausschusses für Soziales und Senioren zu, dass er
die Vertreter des Jobcenters in der nächsten Sitzung auf den Missstand aufmerksam
machen werde.
Die Beantwortung der Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
3
Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
3.1
Köln wird korporatives Mitglied bei Transparency International
AN/0507/2017
Stellungnahme zum Antrag der Gruppe Piraten betreffend „Köln wird
korporatives Mitglied bei Transparency International“
1999/2017
Herr Detjen begrüßt die bisherigen zustimmenden Abstimmungsergebnisse, sowohl
im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
als auch im Finanzausschuss. Er schlägt vor, sich diesen anzuschließen.
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss fordert die Stadtverwaltung auf:
Die Stadt Köln beantragt eine korporative kommunale Mitgliedschaft bei Transparency
International Deutschland e.V. und setzt alle für eine Mitgliedschaft erforderlichen
Maßnahmen um.
-8-
Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Stimmenenthaltung der FDP.
4
Anfragen gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
Es liegen keine Anfragen vor.
5
Beschlussvorlagen
Es liegen keine Beschlussvorlagen vor.
6
Mitteilungen
6.1
Auslagerung der GGS Görlinger Zentrum
2677/2017
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
7
Beratungsergebnisse der Fachausschüsse
Es liegen keine Mitteilungen vor.
8
Anfragen
Es liegen keine Anfragen vor.
9
Berichte zur Kostenentwicklung der Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz
9.1
Bericht über die Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz
Monatsbericht Juni 2017
2220/2017
Bericht über die Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz
Monatsbericht Juli 2017
2599/2017
Herr Detjen bittet Herrn Streitberger um Berichterstattung über den aktuellen Sachstand und um Erläuterung der neuen Berichtsdarstellung.
Herr Streitberger erläutert zunächst die veränderte Struktur der Berichte und geht
auch auf die aktuellen inhaltlichen Änderungen ein. Zudem gibt er den Ausblick, dass
ab dem August-Bericht, auch der Erfüllungsstand in der Projektterminübersicht dargestellt werde.
Zum aktuellen Stand gibt er an, dass die erweiterte Grundlagenermittlung Ende Oktober abgeschlossen sein werde und dann eine Auswertung der Berichte bis Mitte Dezember erfolge. Weiterhin solle die Entwurfsplanung im ersten Quartal 2019 abgeschlossen sein, so dass dann in die vertiefte Planung eingestiegen werden könne.
Parallel dazu würden dann die notwendigen Ausschreibungen erfolgen.
-9-
Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017
Es laste auf alle Beteiligten ein erheblicher Druck, nicht zuletzt seit Bekanntgabe des
Fertigstellungstermins im Jahre 2022. Die gesamte bisherige Planung müsse zurückgeplant werden, aber dennoch sei die Prämisse, dass so viel wie möglich von den
eingebauten Aggregaten erhalten werden sollen. Dies koste allerdings sehr viel Zeit
und Geld, so dass versucht werde, eine Beschleunigung des Projektes an anderer
Stelle zu erreichen.
Eine Beschleunigung in der Planungsphase könne erfreulicherweise durch das gewählte Vergabeverfahren nach der Novellierung der VgV erreicht werden. Es werden
zukünftig nun zur Findung von Planern Markterkundungen vorgenommen und sodann
ein Teilnahmewettbewerb mit Verhandlungsmöglichkeiten durchgeführt. Hierbei sei es
von größter Bedeutung, dass der Bieterpreis unter 50% der Zuschlagskriterien liege
und somit andere Kriterien bei der Auswahl zum Tragen kommen. So erhält die Verwaltung die Möglichkeit, in der Verhandlung mit den Firmen deren Können, Erfahrung,
Referenzen und Kapazitäten abzufragen. Es seien derzeit 3 Gewerke von insgesamt
93 Gewerken betroffen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass eventuell mehr
Gewerke hinzukommen würden. Generell versuche man aber über das Instrument der
Firmengespräche die bisherigen Firmen im Projekt zu halten.
Die zukünftigen Angebotsabgaben werden auf Grundlage der abgeschlossenen Entwurfsplanung erfolgen. Die dann ausgewählte Firma werde nach Abschluss der Leistungsphase 5 noch Nachträge stellen müssen. Diese seien aber bereits in der Kostenplanung einkalkuliert und somit sei das gewählte Verfahren ein gutes Instrument,
um effektiv Zeit zu sparen. Dennoch werde der Grundsatz „erst planen, dann bauen“
durch diese Entscheidung zur Beschleunigung nicht verletzt.
Herr Detjen bittet, diese wichtigen Punkte ausführlich, vor allem der Grundsatz „erst
planen, dann bauen“ schriftlich als Mitteilung zur nächsten Sitzung darzustellen.
Herr Erkelenz möchte wissen, ob bei der bisherigen Sanierung gegen diesen Grundsatz verstoßen wurde.
Hierzu erläutert Herr Streitberger, dass er die Vorgänge im Projekt nur bis zum
30.06.2012 und ab dem 01.05.2016 beurteilen könne. In seiner ersten Verantwortlichkeit wurde bis zum 30.06.2012 noch nicht gebaut.
Herr Detjen bittet dennoch, um eine schriftliche Darstellung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Berichte zur Kenntnis.
9.2
Vorlage des Gutachtens inkl. zur Prüfung der Störungen des Projektes
Sanierung Bühnen Köln der Kanzlei Hecker Werner Himmelreich – öffentlicher Teil
2733/2017
Herr Detjen wiederholt die wesentlichen Punkte aus dem am 24.11.2016 gefassten
Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zur Beauftragung eines Gutachtens
über die Störungen des Projektes Sanierung Bühnen Köln:
„Dabei sollen die Ursachen für die Absage des Eröffnungstermins aufgeklärt werden.
Dem Ausschuss soll ein Bericht über die wesentlichen Projektstörungen vorgelegt
werden, bevor darauf fußend Detailuntersuchungen erfolgen.“
Er bittet den anwesenden Rechtsanwalt Prof. Siegburg, die wesentlichen Ursachen
zur Störung des Bauablaufes darzustellen.
- 10 -
Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017
Herr Prof. Siegburg erläutert zunächst, dass seine Kanzlei bereits seit der zweiten
Jahreshälfte 2014 in die baubegleitende Rechtsberatung eingestiegen sei. Auch damals seien schon Störungen zu verzeichnen gewesen. Nach seiner Einschätzung habe sich das Projekt bereits zu dieser Zeit auf dem sogenannten kritischen Weg befunden. Dies bedeute, dass Pufferzeiten unterhalb eines Schwellenwerts lagen und alle
zusätzlich eintretenden Störungen dazu geeignet gewesen seien, sich auf den Endtermin niederzuschlagen. Zur Gutachtenerstellung erläutert er, dass zunächst einmal
eine Erfassung und Prüfung des Sachverhaltes aufgrund der im Konzept einzeln definierten Quellen vorgenommen wurde. Im nächsten Schritt wurden mögliche Maßnahmen auf der Bauherrenseite identifiziert die die eintretenden Störungen verhindert hätten, um daraus Handlungsempfehlungen für zukünftige Projekte ableiten zu können.
Zum Betrachtungsumfang des Gutachtens verdeutlicht er außerdem, dass es nicht
Gegenstand der Untersuchung gewesen sei, eine „Nubbelverbrennung“ vorzubereiten, sondern maßgebliche Ursachen zu identifizieren und Handlungsempfehlungen
auszusprechen. Seiner Meinung nach wurden die maßgeblichen Ursachen identifiziert. Leider war es nicht möglich, hypothetische Kausalverläufe herauszuarbeiten, so
dass aus dem Gutachten nicht zu entnehmen sei, wie der Verlauf der Projektes erfolgt
wäre, wenn bestimmte Entscheidungen anders getroffen worden wären.
Die zentrale Ursache der Opernhavarie sei die Beauftragung des Generalplaners der
Technischen Ausstattung. Das Projekt sei eigentlich schon am 01.09. 2010 zum
Scheitern verurteilt gewesen, da es sich an diesem Tag beim Bieterverfahren andeutete, dass die Firma zu wenige Bauleiter einsetzen wollte. Nach Einschätzung der
zwischenzeitlich eingeschalteten Gutachter, wären mindestens 15 Bauleiter von Nöten
gewesen, um einen ungestörten Bauablauf garantieren zu können. Tatsächlich wurden nur 5 Bauleiter eingesetzt und als ausreichend befunden. Die veranschlagten Honorare waren in der Objektüberwachung und wahrscheinlich auch in der Planungsleistung unzureichend, so dass aus diesem Grund nicht mehr Bauleiter durch den Generalunternehmer der Technikplanung eingesetzt wurden. Eine weitere Hauptursache
zur Störung des Projektes zeigte sich in der mangelhaften Qualität der Planung und
den daraus resultierenden Kollisionen.
Zusammenfassend stellt er fest, dass im Nachhinein viele Entscheidungen nur als
falsch bezeichnet werden könnten. Dennoch warnt er davor, die Handlungsempfehlungen zum Zwecke der Zuordnung von Verantwortlichkeiten rückwärts zu lesen. Es
handele sich hierbei ausschließlich um eine ex-post-Betrachtung, in die die heutigen
Erkenntnisstände mit eingeflossen sind. Diese Erkenntnisse waren zu den Zeitpunkten der jeweiligen Entscheidungen nicht vorhanden.
Herr Detjen möchte von Herrn Streitberger wissen, wie er die Handlungsempfehlungen beurteile. Außerdem zitiert er aus dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
über die Bewertung des Planstandes vom 14.10.2011, dass der notwendige Planstand noch nicht erreicht, aber notwendig gewesen sei. Es wurde deshalb empfohlen
die entsprechenden Bereiche, wie beispielsweise den der Freiraum- und Ausstattungsplanung von der Baubeschlussfassung auszunehmen, was leider nicht geschehen ist. Hierzu möchte er erfahren, wie er die Situation im Nachhinein beurteile.
Herr Streitberger berichtet, dass bereits 15 der 17 Handlungsempfehlungen in der
heutigen Projektstruktur gelebt würden. Die Nummer 16 „Berücksichtigung der Realisierbarkeit und der Kosten eines Projekts in Planungswettbewerben“ und die Nummer
17 „Bildung von weniger Einzellosen bei der Vergabe der Bauausführungsleistungen“
würden nicht mehr umgesetzt, da diese derzeit keine Rolle mehr spielen würden.
Zur Empfehlung durch das Rechnungsprüfungsamt aus dem Bericht im Jahre 2011
berichtet er, dass es sich hier um die Kostengruppe 600 „Ausstattung und Kunst“ ge- 11 -
Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017
handelt habe. Er führt aus, dass man in der damaligen Ratssitzung noch mit dem
Rechnungsprüfungsamt einen Kompromiss geschlossen habe und vereinbart wurde,
dass auch hierfür eine zu erarbeitende Entwurfsplanung einschließlich der geprüften
Kostenberechnung dem Betriebsausschuss Bühnen zur Beschlussfassung sodann
separat vorzulegen sei. Dies wurde jedoch erst Ende des Jahres 2016 nachgeholt, als
er die Verantwortlichkeit für das Projekt zurückerhalten hatte.
Herr Dr. Unna äußert seine Verwunderung darüber, dass die Entwurfsplanung und
Kostenberechnung erst 5 Jahre später dem Unterausschuss Bühnen zur Beschlussfassung vorgelegt wurden.
Herr Prof. Siegburg mahnt nochmals an, den Grundsatz „erst planen, dann prüfen,
dann bauen“ zu beachten. Aus diesem Grundsatz resultiert die Handlungsempfehlung, dass eine getrennte Vergabe der Planung und Objektüberwachung erfolgen sollte. Eine Planprüfung würde dann sozusagen inzident erfolgen.
Herr Detjen meint es sei ein wichtiger Hinweis, die Bauüberwachung (Leistungsphase
8) bereits zum Baubeschluss, also in der Leistungsphase 5 gesondert zu beauftragen.
Herr Hemsing verdeutlicht, dass Baubeschlüsse grundsätzlich bereits nach der Leistungsphase 3, also nach Fertigstellung der Kostenberechnung, gefasst würden. Zu
diesem Zeitpunkt sei eine Kostenunsicherheit von +/- 20% die Regel. Darüber hinaus
bestätigt er die korrekte Darstellung von Herrn Streitberger hinsichtlich der damaligen
Absprache. Jedoch sei die im Wesentlichen betroffene Bühnentechnik nicht Grund für
die Havarie der Oper. Bezüglich der zum damaligen Zeitpunkt ebenfalls rückständigen
Technikplanung sei man ebenfalls davon ausgegangen, dass der Planungsrückstand
aufgeholt werden könne.
Herr Detjen bemerkt, dass man sich als ehrenamtliches Ratsmitglied zum Bauexperten entwickeln müsse, um eine ordentliche Risikobewertung vornehmen zu können.
An Frau Rinnenburger richtet er die Frage, weshalb nicht bereits in der ersten Leistungsphase eine qualifizierte Kostenermittlung durchgeführt werde, wie dies beispielsweise die Stadt Frankfurt bei der Kalkulation über die Sanierung der Bühnen der
Stadt Frankfurt getan habe. Außerdem ist er daran interessiert, welche Schlussfolgerungen die Gebäudewirtschaft aus den Handlungsempfehlungen gezogen habe.
Frau Rinnenburger erläutert, dass jede Leistungsphase eine andere Planungstiefe
habe. Erst ab der Leistungsphase 5 sei der Detaillierungsgrad als ausreichend zu bewerten. Deshalb regt sie an, Baubeschlüsse erst ab der Leistungsphase 5 zu fassen.
Die aus der Bühnensanierung gewonnenen Erkenntnisse sind ab Mai 2014 beispielsweise erfolgreich in andere Kulturprojekte wie in die MiQua oder in das Projekt Historisches Archiv am Eifelwall eingeflossen. Man arbeite grundsätzlich nur noch in einer
3D-Planung und die Handlungsempfehlung einer getrennten Vergabe von Planung
und Objektüberwachung wurde beispielsweise schon beim Projekt Eifelwall umgesetzt. Problem bei der Sanierung der Bühnen war, dass zwar jedes der acht technischen Gewerke geplant wurde, aber niemand diese acht Einzelpläne übereinander
gelegt oder gar auf Kollisionen hin geprüft habe.
Herr Detjen fragt, ob eine der Ursachen zur Störung des Ablaufes auch die Umstellung auf die digitale Technik gewesen sein könnte.
Herr Prof. Siegburg führt aus, dass die Planung in 3D im Jahre 2011 noch kein Standard gewesen sei. Aktuell wurde der Ist-Bestand als 3D-Model aufgenommen. Dies
diene zur Erstellung der neuen Planung, aber auch zur Beweissicherung. Er möchte
außerdem davor warnen, zu starr in Leistungsphasen zu denken. Die HOAI sei kein
Gesetz sondern eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Honorare für Archi-
- 12 -
Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017
tekten- und Ingenieurleistungen. In die Phase 3 könne zum Beispiel auch Teile der
Phase 5 mit beauftragt werden, um früher eine bessere Planung zu erreichen.
Herr Schwanitz richtet seine Frage an den Vorsitzenden, ob noch eine politische Bewertung des Gutachtens durch die einzelnen Fraktionen vorgenommen werde. Herr
Detjen bejaht dies.
Jedoch möchte Herr Beckamp noch erfahren wessen Schuld es gewesen sei, dass
der Generalplaner der Technischen Ausstattung nur 5 Bauleiter eingesetzt habe.
Herr Prof. Siegburg erläutert, dass der beauftragte technische Generalunternehmer
ein mangelfreies Werk geschuldet habe. Somit könne dem Auftraggeber nicht angelastet werden, dass die vereinbarten Honorare zu gering gewesen seien.
Herr Schwanitz spricht im Namen seiner Fraktion und Partei. Sie als Grüne haben im
Rat für eine Transparenz und Aufdeckung bei der Aufklärung der Ursachen zum
Scheitern des Bühnenprojekts gekämpft. Der am 03.08.2016 gefasste Beschluss des
Hauptausschusses beinhalte die Beauftragung der Verwaltung, um die Ursachen für
die Verschiebung des geplanten Premierentermins am 07.11.2015 uneingeschränkt
aufzuklären und die damit verbundenen Mehrkosten transparent darzulegen, sowie
die Verantwortlichkeiten aufzuzeigen. Nach Durchsicht des Gutachtens mussten sie
jedoch feststellen, dass wesentliche Teile nicht aufgeklärt wurden und somit noch einige Fragen offen blieben:
1. Wem oblag seitens der Verwaltung die konkrete Verantwortung für das „Projekt Sanierung Bühnen Köln“ gegenüber der Projektsteuerung und der Projektleitung?
2. In welcher Art und Weise wurden Entscheidungen vorgenommen und gegenüber der Projektsteuerung und der Projektleitung kommuniziert und vollzogen?
3. Wer traf auf welcher Grundlage die Entscheidung für den Eröffnungstermin
am 07.11.2015?
4. Wer veranlasste Beschleunigungsmaßnahmen, um diesen Eröffnungstermin
einhalten zu können?
Herr Schwanitz bittet um die Beauftragung des Rechnungsprüfungsamtes, die bislang
nicht beantworteten Fragen zu beantworten. Nach Vorlage und Bewertung der Antworten möchte er dem Ausschuss sodann die eventuelle Beauftragung eines weiteren
externen Gutachters vorschlagen.
Frau Möller stellt im Namen der SPD fest, dass das Gutachten genau die Thematiken
wiederspiegelt, die seinerzeit am 10.05.2016 im Rat beschlossen wurden. Jedoch fehlen ihrer Fraktion die Empfehlungen für andere Großprojekte. Insofern gibt sie Herrn
Schwanitz Recht, dass noch einige Fragen ungeklärt seien.
Herr Erkelenz bemängelt, dass die im Hauptausschuss ursprünglich beschlossene
uneingeschränkte Aufklärung nicht erfolgt sei. Er könne nicht nachvollziehen, wieso
sich das Sanierungsprojekt bereits im Jahre 2014 auf dem kritischen Weg befunden
habe, aber dennoch im Rechnungsprüfungsausschuss weiterhin der ursprüngliche
Eröffnungstermin kommuniziert wurde. Auch er plädiert dafür, die Frage der Verantwortung zu klären. Er unterstützt Herr Schwanitz in seinen Fragenstellungen und bittet
um Beantwortung. Bis zur Beantwortung behält er sich vor, eventuell die Beauftragung
eines Baugutachters vorzuschlagen.
Herr Detjen stellt fest, dass hier über Systemprobleme gesprochen werde. Er plädiert
für eine vollumfängliche Aufklärung von rechtwidrigen und fehlerhaften Sachverhalten.
Die Kommunen würden systematisch durch Baufirmen „über den Tisch gezogen“. Vor
- 13 -
Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017
allem, da diese mit einem niedrigen Preis ins Bieterverfahren einsteigen und dann
Nachträge en masse stellen würden. Auch einen Vergleich mit den Bauproblemen bei
der Hamburger Elbphilharmonie scheut er nicht. Er möchte wissen, wie man erreichen
könne, dass Baufirmen zunächst ihre Leistungsfähigkeit nachweisen müssten, bevor
sie den Zuschlag für einen Bauauftrag erhalten würden.
Herr Prof. Siegburg erläutert, dass die Kostenexplosion beim Bau der Elbphilharmonie
andere Ursachen hatte, als in Köln. Er erläutert nochmals, dass eine Kernursache bei
der Bühnensanierung die miserable Planung gewesen sei. Zum Beispiel hätten sich
schon alleine die Kosten der vorgezogenen Abbrucharbeiten verdreifacht, da Kernbohrungen etc. nachträglich vorgenommen werden mussten. Dies sei dem Umstand
der immer wieder veränderten Planung geschuldet. Dieses Beispiel zeige, dass man
nicht immer der Bauindustrie Vorwürfe machen könne, wenn die Planungsgrundlage
des Bauherren nicht ausreichend sei.
Zu dem Eröffnungstermin gibt er an, dass die ersten Beschleunigungsmaßnahmen
bereits in 2014 durchgeführt wurden. Als diese nicht die erforderliche Wirkung zeigten,
erfolgte in 2015 eine Priorisierung der Einzelprojekte, um den Eröffnungstermin weiterhin halten zu können.
Er warnt die Begrifflichkeiten der Projektleitung und -steuerung durcheinander zu bringen. Seiner Ansicht nach seien sehr wohl die Verantwortlichkeiten durch das Organigramm klar geregelt gewesen.
Auch für Frau Möller bleiben konkrete Fragen noch offen:
1. Wie ist zu beurteilen und wer trägt die Verantwortung, dass in den ersten Jahren der Planung offensichtlich mehr oder weniger nachlässig an den Planungen
gearbeitet wurde und nicht nachdrücklich auf Sorgfalt hingewiesen wurde?
2. Warum ist es nicht zu einer genügenden Abdeckung des Personaleinsatzes
gekommen? Und warum wurden die Defizite dafür nicht erkannt und beseitigt?
3. Wieso werden die notwendigen Prozessabläufe, welche kommunalverfassungsrechtlich geregelt sind, nicht in die Planungsverläufe einbezogen sondern
plötzlich als Zielkonflikt zwischen Aufwand und Termindruck konstatiert?
4. Wie beurteilen die Gutachter die Übertragung der Bauherreneigenschaft auf
die Bühnen? Liegt hier eventuell ein Fehler vor?
5. Wie kann es passieren, dass der Fachplaner ohne jede Intervention seitens
der Bauherren derart grob fahrlässig arbeitet, so dass er die Beseitigung zahlreicher Fehler immer wieder verschieben konnte und dies über mehrere Monate bis
hin zu knapp 1,5 Jahren hinweg?
6. Was war schließlich ursächlich dafür, dass nicht schon Anfang 2015 eine Verschiebung des Eröffnungstermins als notwendig erachtet wurde? Das Gutachten
jedenfalls zeigt zahlreiche Sachstände auf, die klar erkannt werden konnten.
Möglicherweise war die Aussage im Mai 2015, dass der Termin gehalten werden
könne, eine Täuschung.
Herr Prof. Siegburg beginnt die Fragen von Frau Möller zu beantworten.
Zu 1. Das Problem stellte sich vor allen Dingen in der fehlenden Überwachung der
Planung dar. Deshalb empfiehlt seine Kanzlei im Gutachten die Beauftragung von
Planungs- und Überwachungsleistungen getrennt voneinander vorzunehmen oder
aber die Reihenfolge „planen, prüfen, bauen“ einzuhalten. Leider ist dies nicht geschehen, da die Beauftragung einer Planungsprüfung nicht erfolgte.
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Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017
Zu 2. Die Defizite im Personaleinsatz waren schon lange bekannt. Es wurde seit Ende
2014 mehrfach mit der Kündigung des Vertrages gedroht und lange Diskussionen geführt. Zu einer Kündigung kam es letztendlich aufgrund des enormen Termindrucks
nicht.
Zu 6. Auch ihn habe die Information des verschobenen Eröffnungstermins aus dem
Nichts ereilt. Bis dahin sei von allen Beteiligten intensiv versucht worden, die Teileröffnung zu bewerkstelligen. Zu verhindern gewesen wären solche Probleme nur durch
eine frühzeitige inhaltliche Planungsprüfung.
Herr Dr. Unna fragt nach, durch wen dies hätte auffallen müssen.
Herr Prof. Siegburg erläutert, dass es niemanden auffallen konnte, da eine Beauftragung einer inhaltlichen Planungsprüfung nicht erfolgte.
Herr Streitberger bemerkt, dass sowohl die Vorplanung als auch der Entwurf von der
Gebäudewirtschaft geprüft worden seien.
Herr Schwanitz wirft ein, dass seine Fragen an den wichtigen Schnittstellen weiterhin
unbeantwortet seien. Richtig sei, dass das Gutachten die Beschleunigungsmaßnahmen behandeln würde, aber keine Aussage darüber getroffen werde, wer diese veranlasst habe. Er stellt fest, dass der Beschluss des Rates nicht abgearbeitet wurde und
möchte eine Beauftragung der Verwaltung zur Beantwortung der gestellten Fragen
erreichen.
Herr Detjen bemerkt, dass kein Antrag zur Beauftragung des Rechnungsprüfungsamtes aus der Fraktion der Grünen vorliege. Er schlägt vor, die Vorlagen TOP 9.2 und
TOP 15.1 zur nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.11.2017
wieder auf die Tageordnung zu nehmen. Bis dahin sei Zeit, alle gestellten Fragen
durch die Verwaltung beantworten zu lassen. Auch möchte er, dass die Verwaltung
zum Gutachten eine eigene Stellungnahme abgibt und darstellt, welche Konsequenzen sie aus den gemachten Vorschlägen ziehen will.
Herr Dr. Unna erklärt verärgert, dass er seine Ratsmitgliedschaft im Ehrenamt ausführe und über keinerlei fundierte Kenntnisse im Baubereich verfüge. Sollte nun nicht eine transparente und lückenlose Aufklärung erfolgen, könne er zukünftig nie wieder
guten Gewissens einem Großprojekt zustimmen. Er möchte durch das Gutachten in
die Lage versetzt werden, Konsequenzen ziehen zu können und besteht aus diesem
Grund auf die Nennung der Verantwortlichen. Zumindest aber muss die Beantwortung
der Fragen so detailliert erfolgen, dass daraus endlich Schlussfolgerungen gezogen
werden können.
Abschließend stellt Herr Hemsing fest, dass die gestellten Fragen, soweit diese an
das Rechnungsprüfungsamt gerichtet waren, als einen Prüfauftrag zu werten seien.
Eine entsprechende Prüfung könne nur erfolgen, wenn der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß der Rechnungsprüfungsordnung dem Rechnungsprüfungsamt dazu
formell einen Auftrag erteile. Er empfiehlt daher, die offenen Fragen zunächst an den
anwesenden Gutachter im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu richten. Auch das
Rechnungsprüfungsamt könne einige Fragen beantworten. Im Übrigen seien die hier
gestellten Fragen nach seiner Einschätzung im Gutachten auch beantwortet worden.
Darüber hinaus weist er den Vorwurf der Fraktionsgeschäftsführung der Grünen aus
der Presse aufs schärfste zurück, der dem Rechnungsprüfungsamt Versagen vorgeworfen hatte, weil es dem Aufklärungsinteresse des Rates nicht nachgekommen sei.
Dem Rechnungsprüfungsamt sei kein Prüfauftrag erteilt worden. Vielmehr sei auf einstimmigen Rechnungsprüfungsausschussbeschluss der Gutachter beauftragt worden.
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Niederschrift über die 19. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis und wünscht
eine erneute Wiedervorlage.
gez. J ö r g D e t j e n
gez. Simone Duggan
Ausschussvorsitzender
Schriftführerin
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