Daten
Kommune
Berlin Mitte
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
11.10.17, 12:34
Aktualisiert
29.01.18, 07:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
V. Wahlperiode
Vorlage zur Kenntnisnahme
Drucksachen-Nr:
0780/V
Ursprungs-Datum:
10.10.2017
Aktuelles Datum:
10.10.2017
Aktueller Initiator: Bezirksamt Mitte von Berlin
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Kenntnisnahme,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt Mitte von Berlin
Änderung der Einschulungsbereiche für die Grundschulen im
Bezirksamt Mitte von Berlin
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
19.10.2017
BVV Mitte
Sitzung
Ergebnis
BVV-M/0011/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Kenntnisnahme
Zwischenbericht
zurückgezogen
0780/V
Ausdruck vom: 10.10.2017
Seite: 1/7
Bezirksamt Mitte von Berlin
Datum: 2017
Abt. Schule, Sport und Facility Management
Schul- und Sportamt
Telefon: 23733
Bezirksverordnetenversammlung
Mitte von Berlin
Drucksache Nr.: Drs.-Nr.
Vorlage -zur Kenntnisnahmeüber Änderung der Einschulungsbereiche für die Grundschulen im Bezirksamt Mitte von
Berlin
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Einschulungsbereiche der Grundschulen im Bezirk Mitte werden entsprechend der
beigefügten Bezirkskarte „Einschulungsbereiche 2018/2019“ und dem Straßenverzeichnis, Stand 20.09.2017 geändert.
A) Begründung:
Aufgrund steigender Schüler*innenzahlen besteht ein erheblicher Handlungsbe-darf, der
aus Sicht des Schulamts eine umfangreiche Neuordnung der Einschu-lungsbereiche
notwendig macht, von der alle bezirklichen Grundschulen betroffen sein werden.
Infolge von Zuzügen, zunehmenden Geburtenraten und Wohnungsbautätigkeit sind die
Schüler*innenzahlen im Bezirk Mitte erheblich gewachsen. Dieser Trend wird sich in den
kommenden Jahren fortsetzen und zu Defiziten führen. Neben möglichen
Kapazitätserhöhungen an bestehenden Schulstandorten (z. B. MEB) und dem Neubau
von Grundschulen waren daher auch die bisherigen Einschu-lungsbereiche unter dem
Blickwinkel der räumlichen Kapazität an den jeweiligen Grundschulen und des
bisherigen Zuschnittes des Einschulungsbereiches erneut zu betrachten, um eine
bedarfsgerechte wohnortnahe Beschulung auch zukünftig sicherstellen zu können (vgl.
Leitfaden Schulnetz- und –standortplanung, Ziffer 1.8 Mögliche Maßnahmen, Seite 7).
Darüber hinaus wurden zwar die gemeinsamen Einschulungsbereiche 1, 3, 5 und 7 mit
BA-Beschluss vom 25.04.2017 aufgelöst und neue Einschulungsbereiche, denen jeweils
eine Grundschule zugeordnet wurde, gebildet. Dennoch machten die
verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, wonach die mit BA-Beschluss vom
28.09.2010 gebildeten gemeinsamen Einschulungsbereiche 3, 5 und 7 fehlerhaft sind,
weil bei der Bildung altersangemessene Schulwege nicht genügend berück-sichtigt
wurden, auch eine kritische Neubetrachtung der noch bestehenden und seit 2010
unveränderten gebliebenen gemeinsamen Einschulungsbereiche erforderlich.
Ziel der Neuordnung der Einschulungsbereiche ist es, eine bedarfsgerechte und
wohnortnahe Versorgung der Schüler*innen sicherzustellen. Dabei sollen die
Grundschulen in die Lage versetzt werden, entsprechend ihrer tatsächlichen räumlichen
Kapazitäten die Schüler*innen aufzunehmen und zu beschulen. An-gestrebt werden eine
möglichst optimale und gleichmäßige Auslastung aller Grundschulen und die
Sicherstellung der wohnortnahen Beschulung der schul-pflichtigen Schüler*innen im
jeweiligen Einzugsgebiet unter Berücksichtigung al-tersangemessener Schulwege.
Hierbei ist zu bedenken, dass eine für alle stadt-räumlichen Situationen verbindliche
Entfernungsvorgabe im Sinne einer maxima-len Schulweglänge aufgrund der
unterschiedlichen Siedlungsstrukturen und der daraus resultierenden variierenden
Bevölkerungsdichte nicht besteht, vgl. § 3 Abs. 3 AV SEP). Des Weiteren ist zu
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berücksichtigen, dass das bestehende be-zirkliche Grundschulnetz nicht derart
ausgewogen ist, einen optimalen Zuschnitt der Einschulungsbereiche zu ermöglichen.
Die bezirklichen Grundschulen unter-scheiden sich stark bezüglich ihrer Standortgröße
und der Anzahl der zur Verfü-gung stehenden Räumlichkeiten. Dies führt u.a. dazu, dass
die Einzugsgrund-schule nicht jeweils im Zentrum des Einschulungsbereiches liegen
kann, auch wenn dies wünschenswert wäre.
Ergebnis der angestellten Betrachtung ist, dass insgesamt 20 neue Einschulungsbereiche gebildet werden. Es wird neben den 9 Einschulungsbereichen, de-nen
jeweils eine Grundschule zugeordnet wird, auch weiterhin 11 gemeinsame
Einschulungsbereiche geben, die aber lediglich bis zu drei (standortnahe) Grund-schulen
umfassen.
Es wird an den gemeinsamen Einschulungsbereichen bei gleichzeitiger Verkleine-rung
der räumlichen Ausdehnung festgehalten.
Die Bildung gemeinsamer Einschulungsbereiche ist vor dem Hintergrund der zunehmenden und ausdrücklich in § 8 des Schulgesetzes Berlin geforderten Differenzierung schulischer Profile auch im Bereich der Grundschulen sinnvoll und für die
betroffenen Schüler*innen vorteilhaft ist, da sie eine bedarfs- und interessen-gerechte
Zuordnung zu den gewünschten Angeboten überhaupt erst ermöglichen (vgl.
Gesetzesbegründung zum Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und zur Änderung
weiterer Vorschriften /Abghs. Drs. 16/1804).
Des Weiteren hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass gemeinsame Einschulungsbereiche die Flexibilität bei der Schulplatzvergabe erhöhen und dadurch bei
Versorgungsengpässen Zuweisungen vermieden werden können. Dadurch kann
erheblicher Verwaltungsaufwand vermieden werden.
Darüber hinaus kann bei der Bildung der gemeinsamen Einschulungsbereiche
berücksichtigt werden, dass eine gebundene Ganztagsgrundschule mit einer offe-nen
Ganztagsgrundschule jeweils einen Einschulungsbereich bildet. Dadurch wird die
Möglichkeit geschaffen, dem Elternwillen ohne Umschulungsantrag oder ggf.
erforderlicher Zuweisung nachzukommen, falls eine Beschulung an einer gebun-denen
Ganztagsschule nicht gewünscht wird.
Probleme bestanden lediglich aufgrund der Länge der Schulwege. Diesem Prob-lem wird
durch Reduzierung der räumlichen Ausdehnung der gemeinsamen Einschulungsbereiche Rechnung getragen. Die gemeinsamen Einschulungsbereiche
werden verkleinert und umfassen nur bis zu drei jeweils standortnahe Grundschu-len. In
diesen Bereichen ist sichergestellt, dass von jedem Wohnort zu jeder Grundschule
altersangemessene Schulwege bestehen. Es wurde darauf geachtet, dass unter
Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten die Schulwege auch für Schulanfänger zu
bewältigen sind.
Die Neuordnung der Einschulungsbereiche trägt schließlich auch dem Umstand
Rechnung, dass Gemeinschaftsschulen keinen eigenen Einschulungsbereich ha-ben, da
der Schulbesuch an diesen Schulen freiwillig ist.
Zu den Einschulungsbereichen im Einzelnen:
ESB 1
Die Möwensee-Grundschule (01G40) und die Anna-Lindh-Grundschule (01G42) liegen
zukünftig im gemeinsamen Einschulungsbereich 1.
Es ist in den kommenden Schuljahren aufgrund wachsender Schüler*innenzahlen mit
Versorgungsengpässen an der Anne-Lindh-Grundschule zu rechnen. Es be-stehen
jedoch kurzfristig keine Möglichkeiten, die Kapazitäten der Anne-Lindh-Grundschule zu
erhöhen. An der für die Schüler*innen aus dem derzeitigen Ein-zugsbereich der AnneLindh-Grundschule ebenfalls wohnortnahen Möwensee-Grundschule sind indes
ausreichend Kapazitäten vorhanden bzw. werden durch den Bau eines Modularen
Ergänzungsbau (MEB) geschaffen. Durch Zusammen-legung der Einschulungsbereiche
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kann daher den Schüler*innen aus dem derzei-tigen Einzugsbereich der Anne-LindhGrundschule vorrangig gegenüber Kindern aus anderen Einschulungsbereichen ein
Schulplatz an den für sie jeweils wohnor-tnahen und zuständigen Grundschule zur
Verfügung gestellt werden. Bei der Mö-wensee-Grundschule handelt es sich um eine
gebundene Ganztagsgrundschule.
ESB 2
Der neue gemeinsame Einschulungsbereich 2 umfasst die Gottfried-Röhl-Grundschule
(01G24) und Erika-Mann-Grundschule (01G41).
Es ist wie im Einschulungsbereich 1 an der Anne-Lindh-Grundschule in den kommenden
Schuljahren aufgrund wachsender Schüler*innenzahlen mit Versor-gungsengpässen an
der Gottfried-Röhl-Grundschule zu rechnen. An der für die Schüler*innen aus dem
derzeitigen Einzugsbereich dieser Schule ebenfalls woh-nortnahen Erika-MannGrundschule sind ausreichend Kapazitäten vorhanden. Durch Zusammenlegung der
Einschulungsbereiche kann daher den Schü-ler*innen aus diesem Bereich vorrangig
gegenüber Kindern aus anderen Einschu-lungsbereichen ein Schulplatz an den für sie
jeweils wohnortnahen und zuständi-gen Grundschulen zur Verfügung gestellt werden.
ESB 3
Der gemeinsame Einschulungsbereich 3 umfasst die Wilhelm-Hauff-Grundschule
(01G29), die Carl-Kraemer-Grundschule (01G32) und die Andersen-Grundschule
(01G36). Die Carl-Kraemer-Grundschule ist eine gebundene Ganztagsgrundschu-le.
Kinder von Erziehungsberechtigten, die keine gebundene ganztägige Betreu-ung für ihr
Kind wünschen, können dorthin nicht zugewiesen werden. Daher ist es erforderlich,
sicherzustellen, dass diesen Kindern eine wohnortnahe Beschulung angeboten werden
kann. Diese Schulplätze stehen dann in der Wilhelm-Hauff-Grundschule und der
Andersen-Grundschule zur Verfügung, ohne dass ein Um-schulungsantrag gestellt
werden muss.
ESB 4
Im gemeinsamen Einschulungsbereich 4 liegen die Brüder-Grimm-Grundschule (01G28)
und Leo-Lionni-Grundschule (01G45). Die Schulen liegen standortnah zueinander, so
dass durch Zusammenlegung der Einzugsbereiche zusätzliche Wahlmöglichkeiten für
die Eltern geschaffen werden.
ESB 5
Im gemeinsamen Einschulungsbereich 5 liegen die Wedding-Grundschule (01G31) und
die Albert-Gutzmann-Grundschule (01G43). Die Schulen liegen standortnah zueinander,
so dass durch Zusammenlegung der Einzugsbereiche die Wahlmöglichkeiten für die
Eltern erweitert werden können. Darüber hinaus handelt es sich bei der WeddingGrundschule um eine gebundene Ganztags-grundschule, so dass den
Erziehungsberechtigten in diesem Bereich durch die Zusammenlegung der
Einschulungsbereiche der beiden Schulen eine Betreu-ungsalternative angeboten
werden kann.
ESB 6
Der Einschulungsbereich 6 gilt für die Humboldthain-Grundschule (01G35) und die neue
Europacity-Grundschule (Gn01). Diese Europacity-Grundschule ist für die Schuljahre
2017/18 und 2018/19 noch eine Filiale der Humboldthain-Grundschule. Ab dem
Schuljahr 2019/20 soll die Europacity-Grundschule als selbstständiger Schulstandort
geführt werden. Sie bietet den offenen Ganztags-betrieb an, während die HumboldthainGrundschule einen gebundenen Ganz-tagsbetrieb anbietet. Damit kann auch hier den
Eltern eine Wahlmöglichkeit ge-geben werden.
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ESB 7
Der gemeinsame Einschulungsbereich 7 umfasst die Rudolf-Wissel-Grundschule
(01G25), die Gesundbrunnen-Grundschule (01G27) und die Heinrich-SeidelGrundschule (01G37). Die Heinrich-Seidel-Grundschule ist eine gebundene
Ganztagsgrundschule. Daher ist es erforderlich, sicherzustellen, dass diesen Kin-dern
eine wohnortnahe Beschulung angeboten werden kann. Diese Schulplätze können dann
an den anderen beiden Grundschulen des Einschulungsbereiches zur Verfügung gestellt
werden.
ESB 8
Im Einschulungsbereich 8 liegt die Carl-Bolle-Grundschule. Die Carl-Bolle-Grundschule
ist eine gebundene Ganztagsgrundschule. Aufgrund des Standorts der Schule unter
Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten ist eine Zusam-menlegung mit einem
anderen Einschulungsbereich einer anderen Grundschule jedoch nicht möglich. Etwaige
Wechselwünsche können jedoch im Einzelfall ent-schieden werden.
ESB 9
Der neue Einschulungsbereich 9 legt den Einzugsbereich für die Kurt-TucholskyGrundschule (01G11) fest.
ESB 10
Im Einschulungsbereich 10 liegen die Vineta-Grundschule (01G39) und Gustav-FalkeGrundschule (01G38). Die Vineta-Grundschule ist eine gebundene Ganztagsgrundschule, so dass den Erziehungsberechtigten in diesem Bereich durch die
Zusammenlegung der Einschulungsbereiche der beiden Schulen eine Betreuungsalternative angeboten werden kann.
ESB 11
Der Einschulungsbereich 11 umfasst die Hansa-Grundschule (01G19) und die MiriamMakeba-Grundschule (01G47). Wie im Einschulungsbereich 1 und 2 ist die Kapazität der
Hansa-Grundschule ausgeschöpft. Die Schulen liegen standort-nah zueinander, so dass
durch die Zusammenlegung der Einzugsbereiche einer-seits dem weiterem Engpass
entgegen gewirkt werden und andererseits Wahl-möglichkeiten für die Eltern geschaffen
werden kann.
ESB 12
Es wird ein neuer gemeinsamer Einschulungsbereich 12 gebildet, in dem die An-neFrank-Grundschule (01G15) und die Moabiter-Grundschule (01G16) liegen. Die Schulen
sind nicht weit voneinander entfernt. Hinzu kommt, dass sich in den letzten Jahren
herausgestellt hat, dass viele Erziehungsberechtigte sowohl der Anne-FrankGrundschule als auch der Moabiter-Grundschule eine Beschulung an der jeweils
anderen Grundschule wünschten. Mit der Zusammenlegung der Ein-schulungsbereiche
kann daher den Wechselwünschen der Erziehungsberechtig-ten aus diesem Bereich
unbürokratisch entgegengekommen werden.
ESB 13
Der Einschulungsbereich 13 der Grundschule am Neuen Tor (01G05) entspricht im
Wesentlichen dem Zuschnitt des vormaligen Einschulungsbereiches 6. Die
Verschiebung der westlichen Grenze hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum
Auswirkungen, da es sich um das Gelände oberhalb des Berliner Hauptbahnho-fes
handelt. Die Bautätigkeiten in diesem Bereich betreffen derzeit nur Gewerbe.
ESB 14
Die Arkona-Grundschule (01G01) und die Pagageno-Grundschule (01G02) liegen im
zukünftigen gemeinsamen Einschulungsbereich 14. Die Schulwege sind für sämtliche
Schüler*innen in dem Bereich an die jeweiligen Schulen altersange-messen. Durch den
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Neuzuschnitt des Einschulungsbereichs wird auf die Über-nachfragen beider
Grundschulen reagiert.
ESB 15
Die Grundschule am Koppenplatz (01G46) besteht aus dem Hauptstandort Kop-penplatz
und den beiden Filialstandorten Bergstraße und Auguststraße. Aufgrund der Kapazität
der Grundschule und der flächenmäßigen Verteilung der Standorte erhält die
Grundschule daher einen eigenen Einschulungsbereich 15.
ESB 16 und 17
Der Zuschnitt des Einschulungsbereiches 16 der Allegro-Grundschule (01G44) wird
verkleinert und die Straßen westlich des Potsdamer Platzes dem Einschu-lungsbereich
17 der Grundschule am Brandenburger Tor (01G08) zugeordnet. Im Gegenzug werden
die Straßen hinter dem Mühlendamm dem Einschulungsbe-reich 20 zugeordnet.
ESB 18
Die Kastanienbaum-Grundschule erhält ebenfalls einen eigenen Einschulungsbe-reich
18, trotz der Nähe zur Grundschule am Koppenplatz. Die Abtrennung der
Kastanienbaum-Grundschule war notwendig, um den zu großen und damit nicht
altersangemessenen Schulweg des Einschulungsbereiches 20 zu verkleinern. Die
Straßen nördlich der Karl-Liebknecht-Straße werden jetzt der KastanienbaumGrundschule zugeordnet.
ESB 19
Der Einschulungsbereich 19 der City-Grundschule (01G10) ist verkleinert worden, da die
Kapazität der Grundschule erschöpft ist. Die geplante Erweiterung von Schulplätzen
durch die Reaktivierung der Grundschule an der Adalbertstr. Wird frühestens zum
Schuljahr 2022/23 zur Verfügung stehen.
ESB 20
Der Einschulungsbereich 20 der GuthsMuths-Grundschule (01G07) ist verändert
worden. Die nordwestliche Grenze bildet nun die Karl-Liebknecht-Str.. Somit sind die
Schulwege nun altersangemessen. Hinzugekommen ist das Straßengebiet südlich der
Spree. Nach Fertigstellung der dann wieder reaktivierten Grundschule in der Adalbertstr.
wird der Einschulungsbereich an dieser Stelle nochmals verän-dert werden müssen.
Die Daten der neuen Einschulungsbereiche basieren auf den melderechtlich registrierten Einwohnerinnen und Einwohner am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2016
des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg.
Die Schulkonferenzen und der Bezirksschulbeirat wurden im September 2017 angehört.
Anlage 1: Karte über die Einschulungsbereiche
Anlage 2: Straßenverzeichnis (sortiert nach Einschulungsbereichen), Stand 20.09.2017
Anlage 3: Zuordnung der Einschulungsbereiche zu den Grundschulen
Anlage 4: Zusammenfassung der Stellungnahmen der Schulkonferenzen
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B) Rechtsgrundlage
§ 109 (2) i.V. mit §§ 2, 54 (3, 4), 55a (1), 76 (3) Nr. 6 und 111 (3) Nr. 3 SchulG,
Nr. 3 (3) AV SEP
§ 36 (2) BezVG
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine
Berlin, den Datum
Bezirksbürgermeister von Dassel
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Bezirksstadtrat Spallek
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