Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 2 Prüfungsbericht nach Unterschrift Vorsitzender RPAu zur Vorlage im Rat.pdf
Größe
3,4 MB
Erstellt
07.11.17, 03:25
Aktualisiert
24.01.18, 05:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses
der Stadt Köln zum 31.12.2015
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
0221/ 221 - 25015
0221/ 221 - 25501
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015
Seite I
Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort .............................................................................................................................. 1
2. Prüfungsauftrag ................................................................................................................. 1
3. Grundsätzliche Feststellungen .......................................................................................... 1
3.1 Wesentliche Feststellungen zur Rechnungslegung ...................................................... 1
3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Oberbürgermeisterin ..................................... 2
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ......................................................................... 3
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung .................................................. 3
5.1 Organisation der Buchführung ..................................................................................... 3
5.2 Belegwesen ................................................................................................................. 4
5.3 Personal ...................................................................................................................... 4
5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung .............................................................. 5
5.5 Anweisungen und Vorgaben für die Buchführung ........................................................ 6
5.6 Buchführungssystem (IV-gestützt) ............................................................................... 7
5.7 Inventuren, Inventar ..................................................................................................... 7
5.8 Risikomanagement, internes Kontrollsystem, Vertragsmanagement ............................ 8
5.9 Korrekturen der Eröffnungsbilanzwerte ........................................................................ 9
5.10 Rückstände ................................................................................................................ 9
6. Feststellungen und Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen ............................... 9
Aktiva ................................................................................................................................. 9
Anlagevermögen................................................................................................................ 9
6.1 Immaterielle Vermögensgegenstände .........................................................................10
6.2 Sachanlagen ...............................................................................................................11
6.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte .................................11
6.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte .....................................11
6.2.3 Infrastrukturvermögen .......................................................................................12
6.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ................................................................12
6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ...............................................13
6.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung .................................................................15
6.2.7 Finanzanlagen ..................................................................................................16
Umlaufvermögen ..............................................................................................................17
6.3. Vorräte .......................................................................................................................18
6.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ..................................................18
6.5 Liquide Mittel...............................................................................................................19
Passiva .............................................................................................................................19
6.6 Eigenkapital ................................................................................................................19
6.6.1 Allgemeine Rücklage ........................................................................................20
6.6.2 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag................................................................20
6.7 Sonderposten ............................................................................................................21
6.8 Rückstellungen ..........................................................................................................21
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Seite II
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015
6.9 Verbindlichkeiten .................................................................................................24
6.9.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ................................................25
6.9.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ....................................25
6.9.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ...........................................26
6.9.4 Erhaltene Anzahlungen .....................................................................................26
7. Ergebnisrechnung ............................................................................................................28
7.1 Gewerbesteuer ....................................................................................................28
7.2 Aufwandsminderungen ........................................................................................29
8. Finanzrechnung................................................................................................................33
9. Anhang und Lagebericht ..................................................................................................34
10. Bestätigungsvermerk ......................................................................................................34
Anlage
Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2015 Teil 1 (Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung, Bilanz mit Anhang und Lagebericht)
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015
Seite III
Abkürzungsverzeichnis
1. NKFWG
AöR
EB
FiPo
GAFin
GAG
GO
GemHVO
GoB
GW
GWG
HGB
IKS
Indafin/Ginfis
IV
KAG
KommInform
NKF
OK.FIS
PSCD
RPA
RPAu
SAP
SBK gGmbH
StEB
UStG
VIAVIS
VRS
Erstes NKF-Weiterentwicklungsgesetz
Anstalt öffentlichen Rechts
Eröffnungsbilanz
Finanzposition
Geschäftsanweisung für das Finanzwesen
GAG Immobilien AG
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Gebäudewirtschaft
geringwertiges Wirtschaftsgut
Handelsgesetzbuch
Internes Kontrollsystem
kamerales Kassenverfahren der Stadt Köln
(automatisierte) Informationsverarbeitung
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Darlehensverwaltungsprogramm der Stadt Köln
Neues Kommunales Finanzmanagement
Offenes Kommunales Finanzinformationssystem
Kassen- und Einnahmemanagementmodul der Buchhaltungssoftware SAP
Rechnungsprüfungsamt
Rechnungsprüfungsausschuss
modulares Buchhaltungsprogramm der Stadt Köln
Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH
Stadtentwässerungsbetriebe Köln Anstalt des
öffentlichen Rechts
Umsatzsteuergesetz
IV-gestütztes Straßeninformationssystem
Verkehrsverbund Rhein-Sieg
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Seite IV
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015
Verzeichnis der Gliederungsziffern städtischer Ämter und sonstigen Organisationseinheiten
-11-12-14-20-21-30-40-66-69Dezernat III
Dezernat VI
Dezernat VII
Amt für Personal, Organisation und Innovation
Amt für Informationsverarbeitung
Rechnungsprüfungsamt
Kämmerei
Kassen- und Steueramt
Rechts- und Versicherungsamt
Amt für Schulentwicklung
Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Dezernat für Wirtschaft und Liegenschaften
Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr
Dezernat für Kunst und Kultur
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015
Seite 1
1. Vorwort
Der Jahresabschluss 2015 wurde dem Rat in seiner Sitzung am 14.02.2017 als Entwurf
vorgelegt und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung überwiesen.
Die Stadt Köln liegt mit der Aufstellung, Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse
immer noch hinter den gesetzlichen Vorgaben zurück. Positiv ist festzustellen, dass der
Rückstand sich verringert. War die Feststellung des Abschlusses 2011 noch um drei volle
Jahre verspätet, beträgt der Abstand mit dem aktuell vorliegenden Abschluss 2015 noch
rund ein Jahr.
Gemäß § 95 GO muss jeweils bis zum 31. März des Folgejahres der Jahresabschluss durch
die Kämmerin aufgestellt, durch die Oberbürgermeisterin bestätigt und dem Rat zur Feststellung zugeleitet sein. Die Feststellung selbst muss bis zum Abschluss des Folgejahres - nach
erfolgter Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss - erfolgen (§ 96 GO). Fristgerecht
wäre ein Feststellungsbeschluss also bis zum 31. Dezember 2016 gewesen.
Wichtig ist eine Feststellung des Jahresabschlusses 2015 für die Genehmigung des Haushaltsplanes 2018 durch die Aufsichtsbehörde. Gemäß Runderlass des Ministeriums für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ist für die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes 2018 ein festgestellter Jahresabschluss 2015 erforderlich.
Grundlegende Veränderungen, wie die Einführung des SAP-integrierten Kassen- und Einnahmemanagements PSCD oder umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität
der Buchführung, sind auch in 2015 nicht erfolgt, so dass auch für die Prüfung dieses Jahresabschlusses immer noch die Feststellungen aus 2011 Bestand haben. Daher entsprechen die Aussagen unter „3. Grundsätzliche Feststellungen“ und „5. Feststellungen und
Erläuterungen zur Rechnungslegung“ des nachfolgenden Berichtes denen aus den Vorjahresberichten.
2. Prüfungsauftrag
Zum Ende eines jeden Haushaltsjahres ist gemäß § 95 Abs. 1 GO ein Jahresabschluss
aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Jahres nachzuweisen ist. Er
besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und
dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Jahresabschluss ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen,
ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der GoB ergibt. Die Prüfung des
Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In
die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die
örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und seine
sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Gemeinde erwecken. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art
und Umfang der Prüfung einen Bericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen (§ 101 Abs. 1 GO).
Soweit die Gemeinde über ein Rechnungsprüfungsamt verfügt, bedient sich der Ausschuss
dieses Amtes (§ 101 Abs. 8 GO).
3. Grundsätzliche Feststellungen
3.1 Wesentliche Feststellungen zur Rechnungslegung
Nach dem Ergebnis der Prüfung besteht in den nachfolgend aufgeführten Fällen Anlass für
Anmerkungen bzw. Einwendungen:
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Die zentralen Übersichten über Softwarelizenzen (Lizenzmanagement) und langfristige
Verträge (Vertragsmanagement) zur Sicherstellung einer vollständigen Erfassung einzelner Aktiv- und Passivposten fehlen weiterhin. Die Einführung eines zentralen Lizenzmanagements wurde unter Verweis auf die Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung
auf 2018 verschoben; neue Erkenntnisse lagen bis zum Zeitpunkt der Berichtsabfassung
nicht vor. Dass das einheitliche Vertragsmanagement eingeführt wird, wurde durch den
Stadtvorstand im Oktober 2015 beschlossen. Zur Zeit wird das entsprechende IVVerfahren in zwei Dienststellen pilotiert. Die Dienstanweisung zum Vertragsmanagement
fehlt noch.
Die im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz festgestellte, erforderliche Überprüfung von Ausweis und Bewertung bei den Grundstücken durch die Verwaltung ist zum
Jahresabschluss 2015 noch nicht erfolgt. Die Verwaltung setzt für die umfassende
Überprüfung des Grundbesitzes hinsichtlich Ausweis und Bewertung einen Zeitraum bis
2023 an.
Bei der Bewertung des Straßennetzes für die Eröffnungsbilanz wurde vom Grundsatz
der Einzelbewertung abgewichen. Insbesondere ist die Festlegung der Wertabschläge
nicht korrekt. Zwischenzeitlich zeigte sich, dass auch die Wertansätze von Straßen, Wegen und Plätzen Fehler aufweisen. Eine Erfassung mittels einer neuen Software, Inventur und die erforderlichen Korrekturen sollen bis 2023 erfolgen.
Die vorgeschriebenen Inventuren wurden weiterhin sehr unvollständig durchgeführt.
Eine umfassende Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens hat
nicht stattgefunden. Beim unbeweglichen Anlagevermögen fand überhaupt keine Inventur statt. Mit zunehmendem Abstand von der Vermögenserfassung zur Eröffnungsbilanz,
die zudem aufgrund von Sonderregelungen teilweise mittels Pauschalansätzen und
Schätzungen stattfand, wird dieser Sachverhalt immer problematischer.
Die Stadt Köln verwendete bis einschließlich 2016 für ihre Buchhaltung kein geschlossenes Buchführungssystem. Für die Abwicklung der Zahlungsvorgänge war 2015 weiterhin das alte kamerale Kassenverfahren im Einsatz, das zur Buchhaltung mit SAP
nicht konform ist. Bedingt dadurch ist in der Buchhaltung zu keinem Zeitpunkt des Jahres der aktuelle Bestand an liquiden Mitteln, Forderungen und Verbindlichkeiten abrufbar
und kontrollierbar. Die Einführung des entsprechenden SAP-Moduls PSCD, das diese
Problematik beseitigen soll, ist zum 01.01.2017 erfolgt.
Ein Risikomanagementsystem wurde noch nicht aufgebaut. Dieses ist u. a. erforderlich,
um der Berichterstattungspflicht über Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung
gemäß § 48 GemHVO qualifiziert nachkommen zu können.
Bezogen auf die Buchführung fehlt ein strukturiertes, systematisches internes Kontrollsystem. Hinsichtlich der reinen Zahlungsabwicklung sind Kontrollmechanismen aus kameralen Zeiten in größerem Umfang vorhanden, die - aufgrund der Beibehaltung des
Zahlungssystems - weiterhin Wirkung entfalten.
3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Oberbürgermeisterin
Die Ausführungen im Lagebericht enthalten keine offensichtlich falschen Darstellungen.
Hinsichtlich der enthaltenen konkreten Zahlen ist weiterhin auf die Schwächen in der Buchhaltung zu verweisen (siehe hierzu auch Ziffer 5 Feststellungen und Erläuterungen zur
Rechnungslegung). Die dort genannten Sachverhalte haben zwangsläufig Auswirkungen.
Die in der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschriebenen Erläuterungen und Analysen
zum abgeschlossenen Haushaltsjahr sind im Lagebericht enthalten. Aufgrund des zeitlichen
Abstandes zwischen dem Stichtag 31.12.2015 und der Abfassung des Lageberichts können
die Berichterstattung über Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Haushaltsjahres und die Berichterstattung über die weitere Entwicklung nicht mit normalen Maßstäben bewertet werden.
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Die gemäß § 48 GemHVO vorgesehene Darstellung von Chancen und Risiken erfolgt nicht
umfassend. Nach Auffassung des RPA ist dies jedoch - ebenfalls mit Blick auf den zeitlichen
Abstand zum Bilanzstichtag - entbehrlich. Eine allumfassende Risikoanalyse - soweit dies
überhaupt möglich ist - würde allerdings auch ein bestehendes, strukturiertes Risikomanagementsystem voraussetzen, das bei der Stadt Köln noch nicht existiert.
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage des risikoorientierten Prüfungsansatzes geprüft.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil
darüber abgegeben werden kann, ob der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von
wesentlichen Fehlaussagen sind.
Die Prüfung wurde in Form von Systemprüfungen und Stichproben durchgeführt. Sie stützt
sich ferner auf Erkenntnisse aus der Prüfung der vorangegangenen Jahresabschlüsse sowie
aus den Schwerpunktprüfungen des Rechnungsprüfungsamtes.
In Anbetracht des zeitlichen Abstandes zum Abschlussstichtag und Haushaltsjahr wurde auf
die Prüfung der Umsetzung des Haushaltsplans verzichtet. Eine solche macht aus Sicht des
RPA nur Sinn, wenn sie begleitend stattfinden kann. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse
können dann u. a. noch für die neue Haushaltsplanung von Nutzen sein.
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
5.1 Organisation der Buchführung
Die Buchführung erfolgt bei der Stadt Köln dezentral, d. h., dass viele Dienststellen Vorerfassungen z. B. mittels MS-Excel vornehmen, die in den Rechnungsstellen letztendlich in
das SAP-System übernommen werden. Daneben wird die Anlagenbuchhaltung in den
Dienststellen verantwortlich geführt. Für Vorgänge, die zahlungsrelevant sind, erfolgt eine
Datenübertragung an die Stadtkasse. Die Erledigung und Überwachung der Zahlungsvorgänge selbst erfolgt mittels des alten kameralen Kassenverfahrens.
Eine generelle gesetzliche Vorgabe für eine zentrale oder dezentrale Buchhaltungsorganisation existiert nicht. § 93 Abs. 3 S. 1 GO regelt lediglich „Soweit die ordnungsmäßige Erledigung und Prüfung gewährleistet sind, kann die Finanzbuchhaltung für funktional begrenzte
Aufgabenbereiche auch durch mehrere Stellen der Verwaltung erfolgen“. Es bleibt dabei
jedoch bei einer zentralen Gesamtverantwortung durch Bestellung eines „Verantwortlichen
und eines Stellvertreters“ (für die Finanzbuchhaltung).
Eine zentrale Buchhaltung für die Stadt insgesamt, von der allenfalls sachlich eng eingegrenzte Bereiche - z. B. die Gehaltsbuchhaltung - ausgenommen werden, erscheint dem
RPA aufgrund der Erfahrungen bei den bisherigen Prüfungen weiterhin als die bessere
Lösung. Auch die Anlagenbuchhaltung kann zentral einheitlicher geführt werden.
Das SAP-Modul PSCD wurde zum 01.01.2017 eingeführt, was seit dem die Lücke im Buchführungssystem schließt und damit deutliche Verbesserungen bringen soll.
Um die Mängel abzustellen hat der Stadtvorstand in seiner Sitzung am 13.01.2015 einen
Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Qualität im Rechnungswesen beschlossen. Über
den Sachstand und die Planung in den einzelnen Teilbereichen
Schaffung von Akzeptanz,
Aufbau- und Ablauforganisation,
Personalentwicklung,
elektronische Rechnungsbearbeitung,
Internes Kontrollsystem und
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Maßnahmen für den Jahresabschluss
wird seit 2017 zweimal im Jahr durch die Kämmerei im Rechnungsprüfungsausschuss berichtet. Die ersten dieser Maßnahmen sollen nach aktuellem Planungsstand (September
2017) in 2018 abgeschlossen sein.
5.2 Belegwesen
Einer der wichtigsten Grundsätze für die Beweiskraft der Buchführung ist das Belegprinzip.
Die Belegfunktion ist dann erfüllt, wenn aus den geordnet aufzubewahrenden Unterlagen
Inhalt und Ablauf der einzelnen Geschäftsvorfälle erklärt und schlüssig nachgewiesen werden können. Die Belege müssen systematisch geordnet abgelegt werden, um als Beweis für
die Richtigkeit der einzelnen Buchungen zu dienen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es
einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit möglich sein muss, einen
Überblick über die Geschäftsvorfälle, ihre Entstehung und Abwicklung, zu erhalten (vgl. § 27
GemHVO).
Das Belegwesen bei der Stadt Köln und hier insbesondere die Belegablage sind für eine
GoB-konforme Buchführung ungeeignet und darüber hinaus unvollständig. Auszahlungsrelevante Belege werden mit eigenem Nummernkreis bei der Stadtkasse - jedoch nach einem
eigenen, nicht belegnummernkonformen System - abgelegt. Ferner ist nicht jeder in SAP
gebuchte Vorgang, der eine entsprechende Belegnummer erzeugt, tatsächlich zahlungsrelevant. Die Suche bei der Stadtkasse läuft damit ins Leere.
Andere Belege werden selbst innerhalb von Dienststellen an unterschiedlichen Orten nach
unterschiedlichen Kriterien abgelegt und sind teilweise nicht oder nicht mit vertretbarem
Zeitaufwand auffindbar. Eine umfassende prüferische Einsichtnahme ist mit überschaubarem
Aufwand nicht möglich; die Einführung einer digitalen Belegablage ist dringend geboten.
Die Stadt arbeitet an der Einführung einer elektronischen Rechnungsbearbeitung; Ziel ist
zurzeit das Jahr 2020 (Bestandteil Berichterstattung; siehe 5.1). Die StEB verfügen bereits
seit einigen Jahren über ein entsprechendes SAP-integriertes System. Dazu gehören ein
elektronisches Rechnungseingangsbuch, die Bearbeitung im Workflow und die revisionssichere elektronische Belegablage. Damit wäre zunächst die schnelle Auffindbarkeit von Belegen gesichert, soweit es sich um Rechnungen handelt. Diese ist dann noch zu ergänzen um
die restlichen Unterlagen, die als Beleg dienen (z. B. Eigenbelege für Umbuchungen, außerplanmäßige Abschreibungen, Verschrottungsbelege). Bis das Belegwesen der Stadt die
Kriterien gemäß der GoB umfänglich erfüllt, werden noch einige Jahre vergehen.
5.3 Personal
Die Buchhaltung im System des Neuen Kommunalen Finanzmanagements verlangt ein
anderes Wissens- und Fähigkeitsspektrum als im System der Verwaltungskameralistik.
Ausreichend qualifiziertes Personal in ausreichendem Umfang ist eine der Voraussetzungen,
um die erforderliche Buchführungsqualität sicherzustellen.
Der Ausbildungs- und Erfahrungsstand des in der Buchführung eingesetzten Personals ist
unverändert sehr unterschiedlich. Die Verwaltung entwickelt im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Verbesserung des Rechnungswesens (siehe 5.1) Maßnahmen zur Personalentwicklung für das betreffende Personal. Allerdings ist der „Beginn der Umsetzung“ erst für
Anfang 2018 geplant.
Auch die Personalbemessung und -bewertung soll Bestandteil des o. g. Maßnahmenpaketes
sein.
Die Stadt Köln verfügt nach Auffassung des RPA über zu wenig ausreichend ausgebildetes
Personal. Das führt zu Einbußen in der Qualität der Buchführung und teilweise erheblichen
Rückständen; ferner zu Fehlern in der Buchführung, die logischerweise Auswirkungen auf
die Aussagen im Jahresabschluss haben.
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5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung
Die nachfolgend aufgelisteten Fehler wurden bereits bei den Prüfungen der Jahresabschlüsse in den Vorjahren festgestellt. Eine dezente Verbesserung war 2015 in einzelnen der nachfolgend aufgeführten Kategorien (z. B. Rein-Raus-Buchungen) erkennbar. In den meisten
Fällen (z. B. Buchungstext, Belegqualität) ist jedoch keine nennenswerte Verbesserung
festzustellen. Insgesamt bleibt das Ergebnis unbefriedigend.
Rein-Raus-Buchungen
Die Buchführung weist eine große Anzahl von Buchungen auf Konten aus, die mit mehr
oder weniger zeitlichem Abstand wieder herausgebucht wurden. Die Anlässe sind unterschiedlich und nur manchmal im Buchungstext erkennbar. Oft wurden falsche Buchungen nicht storniert, sondern mittels einer umgekehrten Buchung nur betragsmäßig ausgeglichen.
Buchungsketten
Beträge werden von Konto zu Konto weiter gebucht. Der Anlass erklärt sich oft nicht
durch den Buchungstext.
Bezeichnung der Vermögensgegenstände und Mengenangaben
In der Anlagenbuchhaltung sind Vermögensgegenstände ausgewiesen, aus deren Bezeichnung kein Rückschluss auf den zu bilanzierenden Gegenstand möglich ist. Ferner
fehlt oft die Mengenangabe.
Buchungstext
Eine Aussagefähigkeit der Buchungstexte ist oft nicht gegeben. Buchungstexte fehlen
oder es handelt sich um Aktenzeichen, für Dritte unverständliche Abkürzungen bzw. unverständliche Texte.
Qualität der Belege
Auch auf Grundlage der Belege sind die vorgenommenen Buchungen nicht immer nachvollziehbar, da der Beleg nicht alle erforderlichen Angaben enthält und sich der gebuchte Geschäftsvorfall so nicht erklärt.
Negative Buchungen
Erträge werden als Aufwandsminderung verbucht und auf Ausgabeposition vereinnahmt,
um die Ausgabeermächtigungen zu erhöhen, statt die korrekten Aufwands-/Ertragskonten bzw. Auszahlungs-/Einzahlungspositionen zu nutzen. Die Priorität liegt hier immer noch auf dem Haushalts- und Zahlungsgeschäft.
Falsche Kontierungen
Vorgänge werden auf falschen Konten gebucht. Im Extremfall kommt es zu den o. g.
negativen Buchungen oder zu Gegenbuchungen auf Konten, auf denen der Betrag nie
eingebucht wurde (z. B. Ausgleich von Forderungen, die dort nie verbucht waren oder
Korrekturen von Aufwendungen/Erträgen, die nie gebucht wurden).
Fehlerhafte Zuordnung von Rechnungen
Rechnungen, die sowohl investiv als auch konsumtiv zu verbuchende Positionen enthalten, wurden teilweise nicht ordnungsgemäß aufgeteilt, sondern vollständig als Aufwand
gebucht oder einer Investition zugeordnet.
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Fehlende Zeitnähe
Vorgänge werden mit einer erheblichen Zeitverzögerung gebucht. Die Aktualität der
Buchführung ist damit nicht gewährleistet; ferner besteht die Gefahr, dass die Verbuchung unterbleibt.
Buchung von zahlungswirksamen Buchungsschlüsseln, ohne dass Zahlungsvorgänge
erfolgen
Auch nicht zahlungswirksame Buchungen, wie z. B. Storno- oder Umbuchungen, werden mit einer Belegart gebucht, die Belegnummern erzeugt, die Zahlungen suggerieren.
Da jedoch keine Zahlung erfolgt, werden diese Buchungsbelege nicht bei der Stadtkasse abgelegt. Ab 01.01.2016 werden die o. g. Buchungen zentral von der Kämmerei mit
einer Transaktion verbucht, die keine offenen Posten erzeugt.
Bebuchung der Ergebniskonten
Als Ergebniskonten bezeichnet man diejenigen, deren Gesamtsaldo letztendlich zum
Jahresergebnis führt. Sie werden grundsätzlich nur auf einer Seite bebucht und unterteilen sich in Aufwandskonten, die auf der Sollseite und Ertragskonten, die auf der Habenseite bebucht werden. Ausgenommen hiervon sind Korrekturbuchungen, Abschlussbuchungen und bestimmte in der GemHVO gesondert geregelte Fälle, die hier jedoch zahlenmäßig keine wesentliche Rolle spielten. Bei der Stadt Köln ist auch im Jahr 2015 eine
Vielzahl an Ergebniskonten durchgängig beidseitig bebucht.
Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag bzw. umgekehrt
In der Buchführung finden sich relativ häufig Buchungen, bei denen zusätzlicher Aufwand gegen zusätzlichen Ertrag oder Aufwandsminderungen zu Lasten von Ertragsminderungen verbucht werden. Ein derartiger Geschäftsvorfall existiert nicht. Teilweise soll
diese Verfahrensweise der Korrektur unvollständiger Buchungen unter dem alten Kassenverfahren dienen.
Nicht korrespondierende Ergebnis- und Finanzrechnungskonten
Für zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge bzw. ergebniswirksame Ein-/Auszahlungen sind in aller Regel korrespondierende Konten zu bebuchen (z. B. das Aufwandskonto 522100 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens und 722100 - Unterhaltung Infrastrukturvermögen). Bei der Stadt Köln finden sich zum Teil mehr als 20 verschiedene Finanzrechnungskonten, die zusammen mit einem Ergebniskonto bebucht
wurden. Umgekehrt wurden teilweise mehr als 20 Ergebniskonten zusammen mit einem
Finanzrechnungskonto bebucht.
5.5 Anweisungen und Vorgaben für die Buchführung
Um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer
Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung
von Wertgegenständen sicherzustellen, sind von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister nähere Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erlassen
(§ 31 Abs. 1 S. 1 GemHVO).
Bei der Stadt Köln sind die demgemäß erforderlichen Regelungen und Erläuterungen verteilt
auf verschiedene Werke, die im Laufe der Zeit auf einen nennenswerten Umfang angewachsen sind.
Bei der Stadt Köln sind die danach erforderlichen Regelungen und Erläuterungen verteilt auf:
Geschäftsanweisung für das Finanzwesen (GAFin),
Buchungsinformationen (ohne Anlagenbuchhaltung),
Dienstanweisung für die Durchführung der Anlagenbuchhaltung bei der Stadt Köln
Stichwortsammlung Anlagenbuchhaltung.
Wünschenswert ist aus Sicht des RPA eine zusammengefasste Vorschrift, die alle grundsätzlichen Regelungen enthält, wie sie in § 31 GemHVO gefordert sind. Diese muss die
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Oberbürgermeisterin erlassen und dem Rat zur Kenntnis geben. Daneben sollte eine zentrale Sammlung von Ausführungsbestimmungen, wie sie aktuell z. B. die Buchführungsinformationen darstellen, von der Kämmerin oder der Kämmerei verfügt werden.
5.6 Buchführungssystem (IV-gestützt)
Für die Hauptbuchhaltung sowie die Anlagenbuchhaltung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung (sog. Nebenbücher) wird ein zertifiziertes SAP-Buchführungssystem eingesetzt. Die
Zahlungsabwicklung erfolgte bis einschließlich 2016 weiter mit dem alten kameralen Kassenverfahren Indafin/Ginfis. Dadurch existierte auch 2015 keine geschlossene Buchführung.
Die Fachverfahren der Dienststellen, in denen Ein- oder Auszahlungen vorerfasst werden
(z. B. Bußgeldverfahren), benötigen weiterhin zwingend eine Schnittstelle zum Kassenverfahren, nicht aber zum Buchführungsprogramm SAP. Die Datenübertragung nach SAP erfolgt oft parallel zur Übermittlung an die StadtKasse und auch nur summarisch. So ist nicht
sichergestellt, dass alle Buchungen bzw. deren Korrekturen in SAP erfasst werden, woraus
Differenzen entstehen können.
Bei der StadtKasse werden die kurzfristig - d. h. im laufenden Kalenderjahr - fälligen Forderungen und Verbindlichkeiten verwaltet, deren Stand jedoch nicht mit der Buchführung in
SAP kommuniziert. Rückmeldungen über erfolgte Aus- bzw. Einzahlungen an das SAPSystem erfolgen nicht; eine laufende Abstimmung mit der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung sowie der Hauptbuchhaltung ist so ausgeschlossen. Eine Schnittstelle zwischen Kassenverfahren und SAP zum Abgleich ließ sich nicht realisieren. Die in der Debitoren- und
Kreditorenbuchhaltung (Forderungen bzw. Verbindlichkeiten) in SAP ausgewiesenen Beträge sind daher nicht korrekt.
Buchführungskonten für Kassen- und Bankkontenbestände werden unterjährig nicht geführt.
Deren Bestände sind daher aus dem Buchführungssystem nicht ablesbar. Die Buchführung
ist diesbezüglich damit unvollständig. Die Abbildung der Beträge in der Bilanz erfolgt zum
Stichtag auf Basis der Saldenbestätigungen/Kontoauszüge.
Dieser Mangel kann erst nach der Einführung des SAP-Moduls PSCD als Ersatz für das
kamerale Kassenverfahren abgestellt werden; dies ist zum 01.01.2017 erfolgt.
5.7 Inventuren, Inventar
Die Stadt Köln ist verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres sämtliche in ihrem
wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten vollständig zu erfassen (§ 28 GemHVO). Die Darstellung bedingt
eine vorangehende aktuelle Bestandsaufnahme (Inventur), die unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur zu erfolgen hat.
Soweit dies durch eine körperliche Bestandsaufnahme geschieht, umfasst dies neben der
Prüfung auf das Vorhandensein auch die des qualitativen Zustands der Vermögensgegenstände. Sollte der Zustand nicht der Bewertung in der Anlagenrechnung entsprechen, wären
ggf. außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen bzw. Rückstellungen zu bilden.
Durch ein rollierendes Verfahren soll jährlich ein Drittel der Dienststellen und Ämter eine
Inventur durchführen. Nach der geltenden Rechtslage bzw. der städtischen Richtlinien wäre
das städtische Anlagevermögen bereits mindestens zweimal in Gänze einer Inventur zu
unterziehen gewesen. Festzustellen ist:
Tatsächlich wurde nicht einmal eine vollständige Inventur aller Vermögensgegenstände
der Stadt durchgeführt.
In den Schulen, die rund 60% der gesamtstädtischen Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattung umfassen, wurde immer noch keine Inventur durchgeführt. Der Vermögensansatz in der Eröffnungsbilanz wurde auf Basis eines Vereinfachungsverfahrens
ermittelt.
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015
Bei den Kunstgegenständen in den Museen ist die Sachlage ähnlich: Der Ansatz in der
Eröffnungsbilanz erfolgte auf Basis der Versicherungswerte (Vereinfachungsverfahren
für EB), eine Inventur hat noch nicht stattgefunden. Vielmehr ergab eine Schwerpunktprüfung im Jahr 2015, dass die Fortschreibung des Inventars in Teilen nicht ordnungsgemäß erfolgt.
Sämtliche unbeweglichen Vermögensgegenstände wurden auch 2015 nicht betrachtet.
Diese sind bei der Stadt generell noch nicht Gegenstand von Inventuren. Dadurch bleiben ggf. erforderliche Wertkorrekturen bei einem erheblichen Teil des städtischen Vermögens völlig außer Betracht.
Abschließend ist festzustellen: Durch die gänzlich fehlende Inventur des unbeweglichen
Anlagevermögens sowie die unvollständige Inventur des beweglichen Anlagevermögens
(z. B. Betriebs- und Geschäftsausstattung der Schulen, Kunstgegenstände) sind die Vorgaben der GemHVO nicht erfüllt.
Das Problem gewinnt mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur Eröffnungsbilanz an Bedeutung. Zur Ermittlung der Anfangsbestände wurde eine weitgehende Erfassung und Bewertung des Vermögens durchgeführt. Das umfangreiche Fehlen der Kontrollen des Vorhandenseins und der Wertbeständigkeit in den Folgejahren begründet zunehmend Zweifel an
der korrekten Darstellung des aktuellen Vermögens.
5.8 Risikomanagement, internes Kontrollsystem, Vertragsmanagement
Ein umfassendes Risikomanagement ist bis dato bei der Stadt Köln nicht etabliert. Aufgabe
eines solchen Systems ist die Ermittlung und Überwachung einer Vielzahl von Risikofaktoren, sofern sie für die Stadt von Bedeutung sind. Gegenstand sind neben finanziellen z. B.
auch demographische, wirtschaftliche, politische oder technische Risiken. Durch ein frühzeitiges Erkennen von Gefahren können i. d. R. noch Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Im
Lagebericht, einem Teil des Jahresabschlusses, ist u. a. über derartige Risiken zu berichten
(§ 48 GemHVO).
Ein Konzeptentwurf für ein Risikomanagementsystem bei der Stadt Köln wurde zwischenzeitlich erstellt. Weitere Entscheidungen sollten im Laufe des Jahres 2016 getroffen werden.
Neue Erkenntnisse lagen zum Zeitpunkt der Berichtsabfassung nicht vor.
Auch ein strukturiertes internes Kontrollsystem (IKS) als Teil eines Risikomanagements
existiert bei der Stadt Köln nicht. Sinn eines IKS ist die Minimierung von Fehlerrisiken in den
Verwaltungsabläufen. Das setzt voraus, dass die Abläufe erfasst, analysiert und dokumentiert werden. Die stetige Optimierung dient dabei nicht nur zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit; vielmehr steht im Sinne des IKS die Qualitätssicherung (Risikominimierung) im Vordergrund. In diesem Zusammenhang taucht immer häufiger der Begriff Compliance Management auf. Compliance bzw. Regeltreue (auch Regelkonformität) ist die betriebswirtschaftliche
Umschreibung für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch von freiwilligen
Kodizes, in Unternehmen bzw. Verwaltungen. Die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen eines Unternehmens zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung
von Regelverstößen in einem Unternehmen wird als Compliance Management System bezeichnet.
Aus kameralen Zeiten sind Sicherheitsmechanismen mit Schwerpunkt auf den Zahlungsvorgängen vorhanden. Kontrollmechanismen für die Buchhaltung existieren hingegen kaum. Die
Buchführung ist in relevante Abläufe der Verwaltung nicht vollständig integriert, die Vorgänge
in der Regel nicht dokumentiert. Auch aufgrund der erheblichen Mängel in der Buchführung
(siehe auch Punkt 5.4) ist die Einführung eines strukturierten IKS dringend geboten.
Die Verwaltung plant - mit Unterstützung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - ein
IKS für die Finanzbuchhaltung aufzubauen. Konkrete weitere Schritte sind nicht bekannt.
Weiterhin fehlen zentrale Übersichten, zur Sicherstellung der vollständigen Erfassung einzelner Aktiv- und Passivposten. Das gilt für langfristige Verträge, aus denen sich Rechte
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oder Lasten für die Stadt ergeben und für Software-Lizenzen, was den Nachweis ermöglicht,
dass die Stadt die Software rechtmäßig nutzt bzw. noch ungenutzte Lizenzen aufzeigt.
Das Vertragsmanagement befindet sich in der Erprobungsphase bei zwei Ämtern. Die Einführung des gesamtstädtischen Lizenzmanagements ist beschlossen, wurde jedoch unter
Bezugnahme auf die Haushaltskonsolidierung auf das Jahr 2018 verschoben.
5.9 Korrekturen der Eröffnungsbilanzwerte
Die Gemeindehaushaltsverordnung sieht für erforderliche Korrekturen von Wertansätzen für
Vermögensgegenstände, Sonderposten und Schulden einen Vierjahreszeitraum vor. Aufgrund der besonderen Schwierigkeiten, die die Stadt bei der Einführung von NKF hatte und
teilweise noch hat, müssen diese ohne Bezug auf die Regelung des § 57 GemHVO erfolgen.
Die Kämmerei hat mit dem RPA eine Verfahrensweise zum Umgang mit den erforderlichen
Korrekturen abgestimmt. So wird sichergestellt, dass die von 20 gewählte Vorgehensweise
aus Prüfersicht nicht beanstandenswert ist. Dabei wird beiderseits dafür Sorge getragen,
dass für die Korrekturen praktikable Lösungen unter Beachtung des Transparenzprinzips
gefunden werden.
5.10 Rückstände
Mehrere Dienststellen beklagen auch 2017 noch aufgrund von Personalmangel einerseits
und Informationsmängeln andererseits zum Teil erhebliche Rückstände in der buchführungsmäßigen Abwicklung bestimmter Geschäftsvorfälle. Diese haben Auswirkungen auf
Bilanz und Ergebnisrechnung des Jahres 2015.
6. Feststellungen und Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen
Nachfolgend werden die Prüfungsergebnisse und Erkenntnisse zu einzelnen Positionen der
Bilanz in der Reihenfolge der nach § 41 GemHVO vorgeschriebenen Gliederung erläutert.
Die Ausführungen zu vielen Positionen gleichen - wie eingangs bereits erläutert - vielfach
denen aus den Berichten zu den vorangegangenen Prüfung der Jahresabschlüsse, da eine
Reihe wesentlicher Änderungen erst mit der Einführung von SAP PSCD und verschiedener
Maßnahmen, die jetzt erst angelaufen sind bzw. festgelegt werden, eintreten können.
Aktiva
Auf der Aktivseite der Bilanz werden alle Vermögenswerte (Aktiva) der Stadt verzeichnet. Im
Wesentlichen bestehen sie aus dem Anlagevermögen, das die langfristig gebundenen Vermögenswerte umfasst und dem Umlaufvermögen. Das Umlaufvermögen besteht aus Positionen, die relativ kurzfristig veräußert oder verbraucht werden sollen. Es besteht bei der Stadt
Köln aus den Vorräten, Forderungen und Liquiden Mitteln.
Anlagevermögen
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
13.768.445.288,02 €
13.816.190.121,38 €
-47.744.833,36 €
Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensteile, die sich im wirtschaftlichen Eigentum der
Stadt Köln befinden und dazu bestimmt sind, auf Dauer dem Geschäftsbetrieb der Stadt zu
dienen. Es wird in immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Rechte, Software) Sachanlagen (z. B. Grundstücke, Straßen, Fahrzeuge, Geräte) und Finanzanlagen (z. B. Beteiligungen) unterschieden.
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015
Im Jahr 2015 verringerte sich der bilanzielle Wert des städtischen Anlagevermögens weiter
um 47,74 Mio. €. Dabei erhöht sich der Wert der Immateriellen Vermögensgegenstände um
rund 1,64 Mio. €, während sich die Bestände an (Sach-)Anlagevermögen und Finanzanlagen
um 23,54 bzw. 25,84 Mio. € verringerten.
6.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
13.755.860,72 €
12.117.003,76 €
+1.638.856,96 €
Zu dieser Position gehören Rechte aus Verträgen, Urkunden etc., Softwarelizenzen sowie
Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände.
Die Berichte über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 und der folgenden Jahresabschlüsse enthielten Beanstandungen, die auch zum Jahresabschluss 2015 fortbestehen:
Einführung eines gesamtstädtischen zentralen Lizenzmanagements für Software
Seit der Sachstandsschilderung von 12- Amt für Informationsverarbeitung im Februar
2016, dargestellt im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum
31.12.2013, haben sich keine nennenswerten Veränderungen ergeben.
Nach Darstellung der Verwaltung läuft seit Oktober 2013 bereits bei 12 - Amt für Informationsverarbeitung die Einführung eines zentralen Lizenzmanagements. Zur Unterstützung der dabei abzubildenden Prozesse und zur Vereinfachung der Datenhaltung ist die
Einführung einer Lizenzmanagementsoftware vorgesehen. Die Auswahl und Einführung
wurde jedoch wegen der Haushaltskonsolidierung auf das Jahr 2018 verschoben.
-12- macht weiterhin darauf aufmerksam, dass für ein umfassendes, gesamtstädtisches
Lizenzmanagement zurzeit noch die erforderlichen Zuständigkeiten fehlen. Insbesondere durch die dezentrale Beschaffung von Lizenzen in der Vergangenheit mangelt es an
Einflussnahmen auf Softwarenutzer und -beschaffungen.
Eine effektive Lizenzverwaltung schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern trägt auch
zur Wirtschaftlichkeit bei. So binden einerseits ungenutzte Lizenzen unnötig Kapital, andererseits führen ausgewählte Lizenzmodelle zu Einsparungen.
Qualität der Bezeichnungen und Mengenangaben
Die Bezeichnungen der Vermögensgegenstände in der Anlagenbuchhaltung lassen
nicht immer erkennen um was es sich konkret handelt. Es wurden teilweise Begriffe wie
Softwarelizenz, Lizenz, Schullizenz etc. gewählt, die für die nähere Beschreibung eines
Vermögensgegenstandes nicht geeignet sind.
Auch sind Begriffe verwandt worden, die neben dem Namen der Software auch einen
Hinweis auf einen Pflegevertrag geben. Ob die aktivierten Anschaffungskosten auch
Aufwendungen für die Softwarepflege enthalten, konnte auf Grund der Vielzahl der Fälle
nicht festgestellt werden. Diese Rechnungsbestandteile sind jedenfalls nicht aktivierungsfähig und somit aufwandswirksam zu buchen.
In vielen Fällen fehlen in den Stammdaten wieder die Mengenangaben, so dass nicht überprüft werden kann, ob die Vermögensgegenstände als GWG in einer anderen Anlagenklasse
hätten bilanziert werden müssen oder Aufwand darstellen.
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6.2 Sachanlagen
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
7.582.143.422,44 €
7.605.683.446,02 €
-23.540.023,58 €
Die Sachanlagen umfassen die materiellen Vermögensgegenstände, also den Teil des Anlagevermögens, der (weitestgehend) greifbar und damit nicht den Immateriellen Vermögensgegenständen oder den Finanzanlagen zuzurechnen ist.
6.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
1.675.523.246,62 €
1.694.924.803,83 €
-19.401.557,21 €
In dieser Bilanzposition sind die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte,
deren Eigentümer die Stadt Köln ist, gemäß § 41 Abs. 3 GemHVO zu aktivieren. Die grundstücksgleichen Rechte sowohl in unbebauter als auch in bebauter Form bezeichnen dingliche Rechte, die aufgrund einer eigenständigen, grundbuchrechtlichen Eintragung wie
Grundstücke zu behandeln sind (z. B. Erbbaurechte, Abbaurechte, Wegerechte und Wohneigentumsrechte).
Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude
befinden. Zu dieser Position zählen aber auch die Grundstücke, die mit Gebäuden versehen
sind, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert
des Grund und Bodens von untergeordneter Bedeutung sind (§ 72 Bewertungsgesetz). Die
vorhandenen Aufbauten und Betriebsvorrichtungen der Grundstücke sind bei der Bilanzierung unter den entsprechenden Bilanzpositionen berücksichtigt worden.
Wie in den Berichten über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Köln zum 01.01.2008
und der folgenden Jahresabschlüsse bereits festgestellt, bedürfen die Grundstücke hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit von Flächenangaben, Bewertungen und Zuordnungen zu den
einzelnen Bilanzpositionen der Überprüfung. Gemäß Zeit-Maßnahmen-Plan (Stand September 2017) soll die Inventur des Grundbesitzes bis Ende des ersten Quartals 2023 abgeschlossen sein.
6.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
691.379.683,14 €
676.228.900,50 €
+15.150.782,64 €
In dieser Bilanzposition sind die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte der
Stadt Köln, auf denen sich Gebäude befinden, zu aktivieren. Der Grund und Boden von
bebauten Grundstücken ist getrennt von dem Gebäude bzw. den Gebäuden zu erfassen.
Wie bei der Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ (6.2.1)
bleibt hier auch weiterhin die Kritik aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz bestehen, dass
eine zu hohe Fehlerquote der Überprüfung durch die Verwaltung bedarf.
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6.2.3 Infrastrukturvermögen
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
3.219.476.197,71 €
3.297.440.632,13 €
-77.964.434,42 €
Das Infrastrukturvermögen besteht aus Verkehrseinrichtungen (Brücken, Tunnel, Straßen,
Gleisanlagen etc.) sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Beleuchtung, Kanäle etc.).
Wie in den Vorjahren rührt die Wertveränderung in dieser Bilanzposition per Saldo maßgeblich aus den Wertminderungen bei „Brücken und Tunnel“ (- 32,76 Mio. €) und „Straßennetz
mit Wegen, Plätzen etc.“ (- 42,52 Mio. €). Das bedeutet, dass wertmäßige Reinvestitionen in
diesen Bereichen in weitaus geringerem Maße stattfinden, als dies durch den (weitestgehend) gewöhnlichen Werteverzehr erforderlich wäre.
Beim Straßennetz wurde bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz der pauschale Wertabschlag
für Straßenschäden beanstandet. Ferner ist zu kritisieren, dass mit zunehmendem Abstand
von Eröffnungsbilanzstichtag, bei gleichzeitigem Fehlen von Inventuren bei den Gegenständen des unbeweglichen Anlagevermögens, die Fragwürdigkeit der Wertbeständigkeit derselben zunimmt.
Eine körperliche Inventur soll mit der geplanten Einführung des Straßeninformationssystems
VIA-VIS erfolgen. Diese soll bis 2026 in allen Stadtbezirken erfolgt sein.
6.2.4 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
1.578.028.317,30 €
1.575.432.644,30 €
+2.595.673,00 €
Die Erfassung der Anlagen in den Kölner Museen wurde für die Jahre 2013 und 2014 beispielhaft in sieben Museen überprüft. Prüfungsergebnis war, dass eine Reihe von Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung verletzt und städtische Regelungen (z. B. zur Abwicklung
von Schenkungen) nicht befolgt wurden. Ein internes Kontrollsystem, dass maßgebliche
Verbesserungen sicherstellen könnte, existiert hier nicht.
Der fehlende Überblick über die Bestände bleibt auch im Bereich der Kunstgegenstände ein
Grundproblem:
Die Vereinfachungsregelung zur Eröffnungsbilanz erforderte keinen Überblick über die
zugehörigen Gegenstände, da der Versicherungswert als Gesamtwert für die bestehende Sammlung angesetzt wurde.
Erschwerend kam hinzu, dass mit dem Versicherungswert auch Leihgaben abgedeckt
waren, deren Umfang nicht vollumfänglich bekannt war und ist.
Die Fortführung der Anlagenbuchhaltung in diesem Bereich genügt nicht den Anforderungen der GoB.
Die geführten Verzeichnisse, Bestandslisten etc. sind nicht revisionssicher, teilweise
fehlerhaft und nicht vollständig.
Inventuren sind noch nicht erfolgt; der Prozess der Erfassung und Katalogisierung der
Kunstgegenstände dauert an.
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6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
70.412.833,86 €
72.219.214,41 €
-1.806.380,55 €
Unter dieser Bilanzposition sind die technischen Anlagengegenstände anzusetzen, die der
gemeindlichen Aufgabenerfüllung dienen. Dabei sind nur solche Maschinen, technischen
Anlagen und Fahrzeuge zu erfassen, die selbstständig nutzbar und bewertbar sind. Ein
Beispiel für eine technische Anlage ist die Klimaanlage in einem Museum. Die Abgrenzung
ist allerdings nicht immer einfach. So werden z. B. Personenaufzüge dem Gebäude hinzugerechnet, wohingegen Lastenaufzüge als Betriebsvorrichtungen hier auszuweisen sind.
Die am häufigsten vorkommenden Fehler sind:
Geringwertige Wirtschaftsgüter (zwischen 60 und 410 € netto) wurden aktiviert und über
Jahre abgeschrieben.
Beträge, die ganz oder teilweise aufwandswirksam zu verbuchen gewesen wären, wurden vollständig als Anlage aktiviert und über mehrere Jahre abgeschrieben.
Innerhalb dieser Bilanzposition wurde vielfach die falsche Anlagenklasse gewählt; verbunden damit sind oft falsche Abschreibungsdauern. Teilweise wurden gleichartige
Vermögensgegenstände in verschiedenen Anlageklassen aktiviert.
Die Anlagenbezeichnung lässt keinen Schluss auf den erfassten Vermögensgegenstand
zu (z. B. „Laborausstattung“).
Die vorgeschriebenen Inventuren sind immer noch nicht in allen Dienststellen erfolgt, so
dass diese Bestands- und Wertkontrolle nicht für den Gesamtumfang bei dieser Bilanzposition gegeben ist.
Der Anlagenbuchhaltung ist in vielen Fällen nicht zu entnehmen, wie groß die Stückzahl der
unter der jeweiligen Anlagennummer erfassten Vermögensgegenstände ist. Die Regelung
der Kämmerei, wonach das Weglassen der Anzahl zulässig ist, wenn es sich um nur einen
Gegenstand handelt, hat sich nicht bewährt. Aus den erheblich differierenden Wertangaben
ist zu schließen, dass auch bei größeren Mengen die Anzahl weggelassen wird. Das RPA
fordert daher, dass das Mengenfeld in SAP grundsätzlich - also auch bei Menge „1“ bestückt
wird.
Für die Bilanzpositionen „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ und „Betriebsund Geschäftsausstattung“ wurde im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2015 die Zugänge schwerpunktmäßig geprüft. Die Ergebnisse gelten für beide Bilanzpositionen.
Im Rahmen dieser Prüfung erwiesen sich wiederum die fehlenden Fachkenntnisse in der
Verwaltung über die Anforderungen an das Belegwesen und die unsachgemäße Belegaufbewahrung als sehr hinderlich. Oftmals konnten die angeforderten Belege nicht vorgelegt
werden, weil es keine gab oder diese nicht gefunden wurden. Teilweise wurden auch Bildschirmausdrucke aus SAP vorgelegt, die nicht die Kriterien eines Buchungsbeleges erfüllen.
Die Prüfung der Abschreibungen ergab, dass die Stadt Köln noch nach der alten gesetzlichen Vorschrift, Abschreibungen ab dem Folgemonat der Anschaffung zu starten, vorgeht. Diese Regelung des § 35 Abs. 2 GemHVO a. F. ist mit dem Inkrafttreten des 1.
NKFWG am 01.01.2013 weggefallen.
Mit dem Wegfall der expliziten Regelung in der GemHVO ist keineswegs eine Wahlfreiheit eingetreten. Vielmehr sind dann die Regelungen des Handelsgesetzbuchs anzuwenden. Dies bedeutet, dass die Abschreibungen in Analogie zu § 253 Abs. 3 HGB bereits mit dem Monat der Lieferung bzw. Betriebsbereitschaft starten.
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Die bisherige Vorgehensweise ist umgehend zu korrigieren. Darüber hinaus ist die
Dienstanweisung für die Durchführung der Anlagenbuchhaltung bei der Stadt Köln vom
15.12.2006 entsprechend anzupassen.
Ein weiteres Problem im Zusammenhang mit dem Aktivierungszeitpunkt ist in vielen
Dienststellen der Informationsfluss zwischen den Fachbereichen und der Anlagenbuchhaltung. In wenigen Dienststellen funktioniert der Verfahrensaustausch zwischen der Anlagenbuchhaltung und den Fachbereichen einwandfrei, in der Mehrzahl der Dienststellen
ist dies nicht der Fall. Die Ermittlung und damit der Ansatz des Aktivierungsdatums einer
Anlage werden stadtweit nicht einheitlich vorgenommen. So werden Anlagen z. B. nach
Rechnungsdatum, nach Eingang der Information bei der Anlagenbuchhaltung oder nach
dem Tag der Buchung aktiviert.
Es ist dringend erforderlich für alle Dienststellen einen einheitlichen Ablauf zwischen den
Bereichen vorzugeben, so dass die Aktivierung eines Anlagegutes entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften mit der Lieferung bzw. der Betriebsbereitschaft des Vermögensgegenstandes korrekt erfolgt.
Gemäß dem Vertrag über die Erbringung Technischer Dienste für die Stadt Köln als
Hilfsbetrieb im Sinne von § 107 Abs. 2 Nr. 5 GO zwischen der Stadt und der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG (AWB) vom 01.12.2000 übernehmen die
AWB u. a. die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten. Für die Abwicklung der Beschaffung werden für das erste Fahrzeug / Gerät 4%, für das zweite Fahrzeug / Gerät
2% und ab dem dritten Fahrzeug / Gerät 1% der Nettoanschaffungskosten fällig.
Diese Kosten werden nachvollziehbar den Dienststellen in Rechnung gestellt. Die
Dienststellen verfahren bei der Beschaffung von mehr als einem Fahrzeug / Gerät allerdings unterschiedlich mit den Anschaffungsnebenkosten. Teilweise werden entsprechend der Aufteilung in der AWB-Rechnung die Kosten auf den jeweiligen Vermögensgegenstand aufgeteilt, teilweise wird die Gesamtsumme der Rechnung entsprechend
der Anzahl der Fahrzeuge / Geräte geteilt und gleiche Summen auf die Vermögensgegenstände gebucht.
Es ist zwingend ein einheitliches Verfahren seitens der Kämmerei festzulegen. Die Aufteilung der Gesamtsumme in gleiche Teile wird hierbei vom RPA präferiert.
Wie die AWB erbringt die Gebäudewirtschaft (GW) ebenfalls Dienstleistungen für die
Dienststellen der Stadt. Der jeweilige Rechnungsbetrag setzt sich aus den Leistungen
Dritter und einem Aufschlag für die GW zusammen.
Aus den Rechnungen, die im Rahmen der Prüfung vorgelegt wurden, war größtenteils
nicht ersichtlich für welche Leistung die Rechnung gestellt wurde, was eine korrekte
Verbuchung und eine spätere Überprüfung erschwert oder unmöglich macht. Auch wenn
die Rechnungen der GW als eigenbetriebsähnliche Einrichtung nicht die Vorschriften
des § 14 UStG erfüllen müssen, so müssen sie aber als Buchungsbeleg den Kriterien
der GoB entsprechen. Die GW ist zwingend darauf hinzuweisen, dass aus der Rechnung eindeutig die konkrete Leistung hervorgeht.
In der Prüfung wurde darüber hinaus festgestellt, dass des Öfteren keine klare Abgrenzung der Anlagenklassen aus dem städtischen Anlagenklassenkatalog möglich ist und
es somit dem Buchhalter schwer fällt, die korrekte Wahl für die Einordnung von Vermögensgegenständen zu treffen.
Auch die zugehörigen Nutzungsdauern sind nicht immer eindeutig. So werden beispielsweise bei verschiedenen Schrankarten unterschiedliche und nicht nachvollziehbare Nutzungsdauern verwendet. Die Kämmerei stimmt zu, dass der Anlagenklassenkatalog überarbeitungsbedürftig ist; Zum 01.01.2016 wurden bereits allgemeingültige Anlagenklassen (Werkstattausstattung, Büroausstattung, Fachraumausstattung) für die weitere Verwendung gesperrt.
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Ein Abgleich der Beträge im Anhang zum Jahresabschluss mit der Nebenbuchhaltung
der Anlagen aus SAP ist nicht möglich. Dies sollte spätestens zum nächsten Jahresabschluss 2016 möglich sein.
6.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
86.685.441,90 €
88.146.585,00 €
-1.461.143,10 €
Hier sind alle Vermögensgegenstände ausgewiesen, die für Zwecke der Verwaltung, Organisation und Kommunikation sowie für soziale, medizinische, schulische, sportliche und andere
besondere Zwecke eingesetzt werden. Dies sind schwerpunktmäßig die Büroeinrichtung von
Verwaltung und Schulen, die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände von Schulklassen
und die Sonderausstattungen in Schulen sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände
und Gerätschaften in den übrigen Bereichen. Unter dieser Bilanzposition werden auch die
geringwertigen Vermögensgegenstände verbucht.
Zum Jahresabschluss 2015 wurden die Zugänge bei den Bilanzpositionen „Betriebs- und
Geschäftsausstattung“ und „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ schwerpunktmäßig geprüft. Die ausführliche Darstellung der Prüfungsergebnisse findet sich unter Punkt
6.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge.
Auch bei der Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattung sind die vorgeschriebenen
körperlichen Inventuren teilweise bis heute nicht erfolgt. Insbesondere im Schulbereich, der
rund 60% des o. g. Bilanzwertes ausmacht, war 2017 bis zur Berichtsabfassung noch keine
Vorgehensweise festgelegt.
Auswertungen in der Vergangenheit ergaben, dass die Fehlerhäufigkeit bei dieser Bilanzposition besonders hoch war. Dabei stellen die nachfolgend aufgezählten Fehler den weitaus
größten Anteil:
Geringwertige Wirtschaftsgüter (zwischen 60 und 410 € netto) wurden aktiviert und über
Jahre abgeschrieben,
Aufwand (ganz oder teilweise) wurde als Anlage erfasst, inventarisiert und abgeschrieben,
erfasste Vermögensgegenstände gehören in andere Bilanzpositionen wie „Immaterielle
Vermögensgegenstände“,
Innerhalb dieser Bilanzposition wurde die falsche Anlagenklasse gewählt.
Zu kritisieren ist nicht die Tatsache, dass Fehler geschehen, sondern die Häufigkeit mit der
sie geschehen, da dies unter dieser Kategorie besonders zu Tage tritt. Es ist dringend geboten Maßnahmen zu ergreifen, die Abhilfe schaffen. Hier macht sich auch das Fehlen eines
internen Kontrollsystems für die Buchführung bemerkbar.
Zu ähnlichen Erkenntnissen führt die Betrachtung der Umsetzung der Regelung, dass Erstausstattungen, wenn der Gesamtrechnungsbetrag über 5.000 € liegt, aktiviert und über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Vorgesehen ist die Regelung,
um ungleichmäßige Belastungen der Ergebnisrechnung zu vermeiden, da es bei Erstausstattungen z. B. von Schulen zu stark gehäuften Anschaffungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern kommt. Neben der Vielfalt der Bezeichnungen (Grundausstattung, Erstbeschaffung,
Neuausstattung aber auch „Ersatzbeschaffung“ oder keine Bezeichnung), die verwendet
werden, werden dort unterschiedlichste Gegenstände erfasst, die direkt aufwandswirksam zu
verbuchen, als eigene Anlage (Einzelwert über 410 €) oder als Bestandteil anderer Anlagen
zu erfassen gewesen wären. Ergebnis sind eine fehlerhafte und intransparente Anlagen-
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015
buchhaltung sowie Beeinträchtigungen für die Ergebnisrechnung. Eine Nachvollziehbarkeit
ist hier nicht gegeben, weshalb die Regelung dringend überdacht werden muss.
6.2.7 Finanzanlagen
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
6.172.546.004,86 €
6.198.389.671,60 €
-25.843.666,74 €
Die Finanzanlagen sind Bestandteil des Anlagevermögens, sofern sie dazu bestimmt sind,
dauernd der Aufgabenerfüllung der Gemeinde zu dienen. Sie sollen dauerhaft finanziellen
Anlagezwecken dienen. Die Position setzt sich zusammen aus den Anteilen an verbundenen
Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapieren des Anlagevermögens und
den Ausleihungen.
Die Generalnorm des § 95 Abs. 1 Satz 2 GO zum Jahresabschluss muss eingehalten werden. Unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ist ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage zu erstellen. Die Kommune hat daher zu jedem Bilanzstichtag zu prüfen, ob objektive und
gewichtige Anzeichen oder Merkmale zu ihren Vermögensgegenständen vorliegen, die einen
Anlass für das Vorliegen einer nachhaltigen Wertbeeinträchtigung darstellen können.
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Kommune nach § 35 GemHVO
verpflichtet, die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände zu überprüfen. Die Kommune hat
festzustellen, ob eine voraussichtlich dauernde Wertminderung bei einem Vermögensgegenstand vorliegt und ggf. eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen.
Folglich sind mit Hilfe eines sogenannten Niederstwerttests, auf Basis der zur Eröffnungsbilanz angewandten Verfahren (Substanzwertverfahren, Ertragswertverfahren, Eigenkapitalspiegelbildmethode, Kurswerte), jährlich die Einzelansätze zu überprüfen. Die Überprüfung
ist zu dokumentieren.
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurden Dokumentationen zur Werthaltigkeitsprüfung der einzelnen Finanzanlagen angefordert und es wurden die Anlagebewegungen der Anteile an verbundenen Unternehmen, der Beteiligungen und der Sondervermögen hinsichtlich der auffälligsten Sachverhalte ausgewertet. Deren Buchwert beträgt zum
31.12.2015 insgesamt rund 5,90 Mrd. €.
Die Prüfung erstreckte sich hierbei auf die Zugänge, Abgänge, Abschreibungen und Zuschreibungen. Das Volumen der einzelnen Bewegungsarten sieht wie folgt aus:
-
Zugänge:
14.081 T€
-
Abgänge:
134 T€
-
Abschreibungen:
13.878 T€
-
Zuschreibungen:
1.183 T€
Die gewählte Stichprobe beinhaltet Zugänge in Höhe von 5.710 T€, Abgänge von 36 T€,
Abschreibungen von 13.765 T€ und Zuschreibungen von 1.183 T€.
Im Einzelnen haben sich die folgenden Feststellungen ergeben:
KölnTourismus
Die KölnTourismus GmbH erhält von der Stadt Köln jährlich einen Betriebskostenzuschuss (3,741 Mio. € in 2015), der seitens der Stadt Köln investiv als Anlagenzugang
gebucht wurde. In den Jahren 2011 bis 2014 ist dies ebenso praktiziert worden. Dieses
Vorgehen ist nicht zulässig.
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Zahlungen, die der reinen Liquidität- und Verlustabdeckung einer Gesellschaft dienen
erhöhen nicht dauerhaft den Beteiligungswert der Gesellschaft. Folglich sind diese als
Aufwand zu buchen.
Die in 2015 unterjährig erfolgten Verbuchung der Zahlungen als Anlagenzugänge ist
sachlich falsch. Eine Wertkorrektur bezogen auf die Anteilswerte an der KölnTourismus
GmbH erfolgte durch eine Abschreibung in Höhe des Gesamtwertes der unterjährigen
Zahlungen am Jahresende, so dass der Bilanzwert letztlich stimmt. Verfälscht bleibt hingegen die Ergebnisrechnung. Eine weitergehende Prüfung hat ergeben, dass der Betriebskostenzuschuss seit 2016 durch monatliche Buchungen aufwandswirksam korrekt
abgewickelt wird.
Veranstaltungszentrum Köln (VZ)
In der Stichprobe wurden Unterlagen angefordert, die eine Zugangsbuchung in Höhe
von 1.003.778,42 € begründen. Darüber hinaus sollte die Frage geklärt werden, warum
das Veranstaltungszentrum seit Jahren Verluste macht, aber keine außerplanmäßige
Abschreibung durch -20- erfolgt.
Bei der Zugangsbuchung handelt es sich um eine Schuldendiensthilfe der Stadt aufgrund von Darlehen für Messe und Flora. Dieses Verfahren wird in Analogie u. a. zur
KVB praktiziert und korrekt abgewickelt.
Das Veranstaltungszentrum wird als eine Art Holding für die Gesellschaften Kölnmesse,
KölnMusik und KölnKongress geführt. In den Ausführungen zur Frage der Werthaltigkeit
des Veranstaltungszentrums wurde seitens der Kämmerei nur die Kölnmesse berücksichtigt. Nach Auswertung der Jahresabschlüsse aus den Beteiligungsberichten (20082015) ergeben sich für die KölnMusik und KölnKongress folgende summierte Jahresverluste:
KölnKongress:
KölnMusik:
-2,5 Mio. € (Beteiligungsquote 51,00 % = -1,3 Mio. €)
-36,6 Mio. € (Beteiligungsquote 89,93 % = -32,9 Mio. €)
Aufgrund der Höhe der Verluste hätte eine Werthaltigkeitsprüfung erfolgen müssen.
Bis auf die Feststellungen zu den beiden v. g. Gesellschaften sind aus der Stichprobe
heraus keine weiteren Auffälligkeiten aufgetreten.
Laut -20- ist keine schriftliche Dokumentation von Sachverhalten, die nicht zu einer
Buchung im Jahresabschluss 2015 geführt haben, bis auf die Bewertung der GAGAktien, vorgenommen worden.
Das Vorgehen widerspricht der eingangs erläuterten Generalnorm, wonach die Werthaltigkeit des Vermögens zu überprüfen ist. Ein Nachweis über den Wert des VZ liegt demgemäß nicht vor.
Umlaufvermögen
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
457.135.457,20 €
441.561.392,75 €
+15.574.064,45 €
Das Umlaufvermögen beinhaltet die Vermögensteile, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb der Verwaltung dienen oder - positiv ausgedrückt - die kurzfristig umgesetzt werden.
Dazu gehören Vorräte, Forderungen und Liquide Mittel.
In 2015 gab es eine Reihe von gegenläufigen Veränderungen in den zugehörigen Bilanzpositionen, die selbst wesentlich höher ausfielen, als die Veränderung des Umlaufvermögens in
Gänze. So nahmen z. B. die Forderungen insgesamt um rund 45,31 Mio. € zu, während
gleichzeitig die Liquiden Mittel der Stadt um 26,42 Mio. € abnahmen.
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015
6.3. Vorräte
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
35.381.639,60 €
23.777.843,01 €
+11.603.796,59 €
Das klassische Vorratsvermögen von Kommunen, d. h. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Berufsbekleidung, Merchandisingartikel u. ä., spielt betragsmäßig naturgemäß eine völlig untergeordnete Rolle. Ein nennenswertes Volumen erfährt diese Bilanzposition ausschließlich
durch die Zuordnung der zum Verkauf bestimmten Grundstücke und Gebäude. Ihr Anteil
beläuft sich auf rund 34,39 Mio. €; auch tragen sie mit 11,40 Mio. € fast die vollständige
Veränderung gegenüber dem Vorjahr.
6.4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
381.637.370,41 €
336.325.274,61 €
+45.312.095,80 €
Die Bilanzposition setzt sich zusammen aus öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen (302,57 Mio. €), den privatrechtlichen Forderungen
(65,17 Mio. €) und den sonstigen Vermögensgegenständen (13,91 Mio. €).
Forderungen sind zum Nominalwert anzusetzen; zweifelhafte und uneinbringliche Forderungen sind im Wert zu berichtigen. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden oder er bereits zahlungsunfähig ist. In diesem Fall spricht man von einer
Einzelwertberichtigung. Auch ohne Zahlungsprobleme bestimmter Schuldner kommt es - in
Abhängigkeit von der Forderungsart - immer wieder zu Zahlungsausfällen, die beim Jahresabschluss zu berücksichtigen sind. Auf Basis von Erfahrungswerten, ggf. korrigiert um aktuelle Einflüsse, werden dann Pauschalwertberichtigungen gebucht. Einzel- wie Pauschalwertberichtigungen belasten die Ergebnisrechnung.
Die erhebliche Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf ein Gesellschafterdarlehen an die Kliniken zurückzuführen.
Die Qualität der Forderungen ist in der aktuellen Konstellation der Buchführung nicht mit
vertretbarem Aufwand überprüfbar. Die Forderungen gehören zu den Bilanzpositionen, bei
denen sich die Beibehaltung des alten Kassenverfahrens und damit die fehlende Integration
in das Buchführungssystem SAP am stärksten negativ auswirkt.
Die Daten für Forderungen werden zu einem erheblichen Teil in Vorsystemen/Fachverfahren
(z. B. Bußgeldbescheide bei der Verkehrsüberwachung) ermittelt. Von dort werden die Einzeldaten an das Kassenverfahren übermittelt. In der Buchhaltung erfolgt i. d. R. eine summarische Buchung. Dass alle Daten aus Vorsystemen korrekt in der SAP-Buchhaltung ankommen ist nicht gewährleistet.
Die Überwachung der kurzfristig fälligen Forderungen findet nicht in der Buchhaltung in SAP
statt, sondern in dem alten Kassenverfahren Indafin. Die bei der Stadtkasse eingehenden
Zahlungen können nicht den offenen (Summen-)Posten in SAP zugeordnet werden, so dass
diese nicht ausgeglichen werden. Das Prinzip einer geschlossenen und GoB-konformen
Buchhaltung ist damit durchbrochen. Durch die Trennung der Systeme sind sowohl Sollstellung in Indafin ohne Verbuchung in SAP als auch Buchung in SAP ohne Sollstellung in Indafin möglich.
Die Problematik von Buchungsfehlern kombiniert mit der fehlenden Ausgleichsbuchung
innerhalb des Systems zeigt, dass ein umfassender Überblick über die tatsächlichen Forderungen in den einzelnen Positionen nicht mehr besteht. Eine Überprüfung der Forderungs-
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bestände durch die Kämmerei findet seit 2014 statt. Das RPA wird die Forderungsbestände
für das Jahr 2017 - nach der Einführung des Moduls PSCD - intensiver prüfen.
6.5 Liquide Mittel
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
39.820.840,87 €
66.241.205,13 €
-26.420.364,26 €
Die Liquiden Mittel umfassen sämtliche Bar- und Buchgeldbestände, die kurzfristig zur Disposition stehen. Außer der Stadtkasse verfügen die Bürgerämter und einzelne Fachämter
über eigene Bankkonten und Bargeldbestände; die Schulen zahlenmäßig in großem Umfang
über (Schul-)Girokonten.
Die negative Veränderung des Bestandes ist kein Indiz für eine Verschlechterung der finanziellen Lage der Stadt Köln. Es handelt sich hier lediglich um eine Momentaufnahme zum
31.12. des Jahres. Die Schwankungen in dieser Position können u. a. auch von Verschiebungen zwischen diesem und anderen Aktivposten (z. B. Forderungen) herrühren, die sich
zum Stichtag zugunsten oder zu Lasten der Liquiden Mittel auswirken. Ferner sind die Geldbestände der rechtlich unselbständigen Stiftungen Bestandteil dieser Bilanzposition, so dass
deren Geschäftstätigkeit ebenfalls die Veränderungen beeinflusst.
Da keine Zahlungen in der SAP-Buchführung gebucht werden, wird auch keine laufende
Bankbuchhaltung bzw. Kassenbuchhaltung in SAP geführt, d. h. die Buchführungskonten,
die den Liquiden Mitteln zugeordnet sind, werden unterjährig überhaupt nicht geführt. Lediglich nachträglich wird - auf Basis der Saldenbestätigungen der Banken und der gemeldeten
Kassenbestände - der jeweilige Differenzbetrag gebucht, so dass die Konten lediglich per
31.12. eines Jahres den korrekten Bestand ausweisen. Eine Kontrolle der Kontostände aus
der Buchführung erfolgt an dieser Stelle nicht und ist so auch nicht möglich. Auch unterjährige Bestandabfragen oder Tagesabschlüsse können im Buchführungssystem nicht erfolgen.
Die Finanzrechnung, die die Bewegungen der Liquiden Mittel darstellen soll, ist in SAP, so
wie es zurzeit eingerichtet ist, nicht bzw. nicht problemlos auswertbar, da Finanzrechnungskonten nicht eingerichtet sind (siehe auch Ziffer 8. Finanzrechnung).
Ausgenommen die reinen Mittelbestände zum 31.12.2015 ist bei den Liquiden Mitteln keine
Prüfung möglich. Eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende
Buchhaltung erfolgt in diesem Bereich nicht.
Passiva
6.6 Eigenkapital
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
5.133.644.581,97 €
5.509.051.278,72 €
-375.406.696,75 €
Das Eigenkapital ist bilanztechnisch eine reine Differenzposition zwischen dem auf der Aktivseite der Bilanz dargestellten Vermögen und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten. Es ist mithin der von der Stadt selbst
finanzierte Teil der Vermögens(buch)werte.
Die hier dargestellten Zahlen bilden die Summe der (Unter-)Positionen „Allgemeine Rücklage“, „Sonderrücklagen“, „Ausgleichsrücklage“ und „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ ab.
Dabei ist in der letztgenannten Einzelposition ein erheblicher Minusbetrag angehäuft (siehe
auch 6.6.2). Aus diesem Grunde kommt es zu dem befremdlich wirkenden Effekt, dass das
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Eigenkapital in Gänze beträchtlich (827,70 Mio. €) niedriger ausfällt, als die Teilposition
„Allgemeine Rücklage“.
6.6.1 Allgemeine Rücklage
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
5.961.347.885,99 €
6.356.468.296,30 €
-395.120.410,31 €
Aufgrund der Änderung der GemHVO zum 01.01.2013 wirken sich neben dem Jahresergebnis auch bestimmte Vermögensabgänge und die Wertveränderungen bei Finanzanlagen auf
diese Bilanzposition aus. Hinzu kommen Korrekturen von Wertansätzen aus der Eröffnungsbilanz.
Das bedeutet, dass z. B. die Grundstücksverkäufe, die vor der Änderung der GemHVO
i. d. R. für die Stadt mit einem Ertrag verbunden waren, nach neuer Rechtslage nur positiv
auf die Allgemeine Rücklage wirken, nicht jedoch auf die Ergebnisrechnung.
Eine Minderung um 423,33 Mio. € ist auf die Ergebnisverwendungsbeschlüsse für 2011 und
2012 zurückzuführen. Auswirkungen aus den Verlusten der Jahre 2013 bis 2014 sind hier
noch nicht enthalten. Deren Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage erfolgt in 2016. Die
entsprechenden Beträge finden sich unter der nachfolgenden Position Jahresüberschuss /
Jahresfehlbetrag.
6.6.2 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
- 833.850.337,15 €
- 853.564.050,71 €
+19.713.713,56 €
Das Jahresergebnis ist in der Bilanz als eigener Posten darzustellen. Erst nach dem Beschluss des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung (§ 96 Abs. 1 GO) kann eine entsprechende Umbuchung stattfinden. Dies kann, wenn
das Jahresergebnis negativ ist, zu der vermeintlich widersprüchlichen Situation führen, dass
die Teilposition Allgemeine Rücklage betragsmäßig größer ist als das Eigenkapital insgesamt.
Bezüglich des Beschlusses über die Ergebnisverwendung hat der Rat im Falle von Jahresfehlbeträgen nicht wirklich Entscheidungsalternativen: Da keine Ausgleichsrücklage mehr
vorhanden ist, muss der Fehlbetrag durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden.
Aktuell enthält diese Position, neben dem aktuellen Jahresfehlbetrag, noch die Ergebnisse
der Jahresabschlüsse 2013 (-180,69 Mio. €) und 2014 (-249,54 Mio. €), da die Verrechnungsbuchung mit der Allgemeinen Rücklage noch nicht erfolgt ist. Der bilanzielle Jahresverlust der Stadt beläuft sich 2015 auf 403,62 Mio. €.
Die Veränderung fällt aufgrund zweier gegenläufiger Faktoren betragsmäßig so gering und
auch noch positiv aus: Einerseits wirkt der Jahresverlust 2015 mit 403,62 Mio. € als (negativer) Zugang; andererseits wurden die Jahresergebnisse 2011 mit summa summarum 423,33
Mio. € (182,13 Mio. € + 241,20 Mio. €) gegen die Allgemeine Rücklage ausgebucht.
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6.7 Sonderposten
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
2.956.450.532,58 €
2.991.302.496,61 €
-34.851.964,03 €
Die Sonderposten stellen in der Bilanz eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital
dar. Es handelt sich um Gelder, die die Stadt zur Finanzierung von Vermögensgegenständen
als Zuwendungen, Gebühren und Beiträgen erhält. Verbunden damit sind allerdings auch
mehr oder weniger konkrete Gegenleistungsverpflichtungen wie z. B. ein bestimmtes Bauwerk zu sanieren oder sie einfach nur investiv zu verausgaben (Investitionspauschale). Das
unterscheidet sie vom Eigenkapital.
Sie enthalten als größten Posten (2,60 Mrd. €) die Beträge, die hauptsächlich das Land
NRW zur Finanzierung von investiven Maßnahmen bereitstellt. Des Weiteren finden sich hier
- neben den Beiträgen und Gebührenüberdeckungen - die rechtlich unselbständigen Stiftungen (80,28 Mio. €), die von der Stadt verwaltet werden.
Nennenswerte Prüfungserkenntnisse ergaben sich für diese Position im Jahresabschluss
2015 nicht.
6.8 Rückstellungen
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
2.654.762.184,97 €
2.528.537.102,20 €
+126.225.082,77 €
Rückstellungen sind wirtschaftlich als Fremdkapital anzusehen. Nach § 88 GO i. V. m. § 36
GemHVO sind sie in angemessener Höhe zu bilden für
Pensionsverpflichtungen,
die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien,
unterlassene Instandhaltungen an Sachanlagen, sofern die Nachholung konkret beabsichtigt ist,
dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten,
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften oder laufenden Verfahren und
sonstige Zwecke nur, wenn dies durch Gesetz oder Verordnung geregelt ist.
Durch die Bildung von Rückstellungen erfolgt eine verursachungsgerechte Zuordnung von
Aufwendungen zu den entsprechenden Haushaltsjahren. Den weitaus größten Anteil an
dieser Position haben die Pensionsrückstellungen mit rund 2,03 Mrd. €.
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind zu bilden, wenn eine sichere oder
wahrscheinliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten am Bilanzstichtag rechtlich oder
wirtschaftlich verursacht ist, mit einer Inanspruchnahme ernsthaft gerechnet werden muss
und eine verlässliche Schätzung der Betragshöhe möglich ist.
Die Bewertung des Rückstellungsbetrages erfolgt auf Basis des Vorsichtsprinzips unter
Berücksichtigung hinreichend objektiver Hinweise mit dem Erfüllungsbetrag. Das ist der
Nominalbetrag, der im Erfüllungszeitpunkt voraussichtlich in dieser Höhe an den oder die
Gläubiger zu leisten ist. Sämtliche bei der Bilanzaufstellung verfügbaren Informationen über
die Verhältnisse am Abschlussstichtag sind zu berücksichtigen.
Insgesamt ist im Bereich der Rückstellungen eine Verbesserung der Buchführungsqualität zu
verzeichnen.
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Sonstige Rückstellungen nach § 36 Absatz 4 und 5 GemHVO
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
399.222.722,81 €
364.612.175,48 €
+ 34.610.547,33 €
Die Sonstigen Rückstellungen wurden ohne die den Personalbereich betreffenden Konten
geprüft und unterteilen sich wie folgt auf
Rückstellungen für Prozesskosten,
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen,
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und
Andere Sonstige Rückstellungen.
Deren Gesamtwert in der Bilanz beträgt rd. 258,5 Mio. € (Vorjahr: rd. 228,9 Mio. €). Im Jahr
2015 wurden 5.045 Fälle mit rd. 29,6 Mio. € gebucht. Aus diesen Fällen wurde für die Prüfung eine Stichprobe von 172 Fällen (3,4 %) mit einer Summe von rd. 20,8 Mio. € (70,3 %)
ausgewählt. Davon wurde der überwiegende Teil mit 143 (83,1 %) Fällen korrekt und in 29
(16,9 %) Fällen falsch gebucht.
Die Stichprobe wurde stadtweit ausgewählt und betrifft 22 Ämter.
Auch in 2015 wurden wieder Buchungen vollzogen die eine ordnungsmäßige Buchhaltung
ad absurdum führen. Insgesamt wurden im Rahmen der Stichprobe 11 Buchungen festgestellt in denen zwischen 2 und 16 Geschäftsvorfälle abgebildet wurden. Erschwerend kommt
hinzu, dass diese Geschäftsvorfälle dabei unterschiedliche Geschäftsbereiche unterschiedlicher Ämter betreffen. Auf diesen Buchungsmangel wurde bereits im Prüfungsbericht zum
Jahresabschluss 2013 und 2014 hingewiesen.
Gemäß § 27 Absätze 1-3 GemHVO in Analogie zu den §§ 238 Abs. 1, 239 Abs. 2 und 257
Abs. 1 Nr. 1-3 HGB widerspricht diese Art den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
Buchführung ist die laufende, systematische und in Geldgrößen vorgenommene Dokumentation von Geschäftsvorfällen. Die Buchführung bezweckt, Vermögen und Vermögensentwicklung klar, übersichtlich und nachprüfbar zu dokumentieren.
Zu jedem Geschäftsvorfall gehört ein Beleg als Nachweis der Buchung. Geschäftsvorfälle
sind Ereignisse, die eine Veränderung des Bruttovermögens in Höhe und/oder Struktur
bewirken. Mehrere gleichartige Vorgänge dürfen nicht zu einer Buchung zusammengefasst
werden.
Die Buchführung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn ein sachverständiger Dritter sich in
angemessener Zeit darin zurechtfinden kann. Die Zeit, die erforderlich ist, um sich in der
Buchführung zu Recht zu finden, hängt vom Umfang des Rechenwerkes ab. Der Überblick
muss anhand der Buchungen und der Belege und ganz überwiegend ohne weitere Auskünfte und ohne Schwierigkeiten zügig gewonnen werden können.
Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.
Daher ist die Einzelbuchung je Geschäftsvorfall unbedingt erforderlich.
Im Rahmen der Prüfung fiel auf, dass bei der Bildung von Rückstellungen für Prozesskosten
in denen der Streitwert nicht berücksichtigt worden ist, nicht das richtige Aufwandskonto
gewählt wurde. Laut Buchungsinformation von -20- ist bei der Bildung von Rückstellungen,
die ausschließlich Verfahrenskosten enthalten, anstelle des Kontos 543800 - Aufwendungen
für Rückstellungen - das Konto 529210 - Gerichts- u. Notarkosten - zu verwenden.
Die betroffenen 11 Buchungen unter dem Geschäftsbereich 0310 sind zu korrigieren.
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Laut Buchungsinformationen von -20- sind Aufwandsminderungen nur innerhalb der laufenden Periode (Jahr) möglich und kommen nur aus folgenden Gründen in Betracht:
Es wird nachträglich ein Preisnachlass (z. B. Rabatte, Gutschriften oder Boni) gewährt.
Die Rechnung war fehlerhaft oder wurde aus anderen Gründen reduziert (z. B. Rückgabe von Ware innerhalb von 14 Tagen).
Im Rahmen einer Spitzabrechnung besteht ein Rückerstattungsanspruch seitens der
Stadt.
Im Rahmen der Einzelfallprüfung wurde festgestellt, dass in den folgenden Bereichen Aufwandsminderungen bewusst falsch gebucht werden.
Ausbilder für die Verwaltungsberufe erhalten auf Antrag ein Honorar. Auf Basis der
Anträge wird eine entsprechende Rückstellung gebildet, da die Auszahlungen der Honorare erst im Folgejahr vorgenommen werden.
Die Auszahlung erfolgt zusammen mit der Gehaltszahlung und wird über die jeweiligen
Aufwandskonten (Regelentgelt bzw. Regelbezüge und Aufwendungen, für Honorare)
gebucht. Die für den Honoraranteil gebildete Rückstellung wird dann im Nachgang aufwandsmindernd korrigiert.
Dieses Verfahren entspricht nicht einer ordnungsmäßigen Buchführung und ist zu korrigieren.
Bei den Prozesskostenrückstelllungen für Schadensfälle sowohl für Einzelleistungen als
auch für Dauerleistungen (z. B. Rentenzahlungen) werden alle Auszahlungen unterjährig
zunächst gegen Aufwand gebucht. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten werden
diese Buchungen dann aufwandsmindernd korrigiert. Auch dieses Verfahren entspricht
nicht einer ordnungsmäßigen Buchführung und ist zu korrigieren.
Für die Berechnung der Dauerleistungen sind entsprechende Rentenbarwerte zu ermitteln. Hierbei sind 3 Ämter involviert. In 2015 hatte diese Berechnung 10 Monate in Anspruch genommen, so dass die finalen Rückstellungslisten erst im November 2016 erstellt werden konnten. Vor dem Hintergrund, dass gemäß § 95 Abs. 3 GO der Entwurf
des Jahresabschlusses bis zum 31.03. des Folgejahres dem Rat zur Feststellung vorgelegt werden muss, ist dieses langwierige Verfahren anzupassen.
Im Rahmen der Prüfung gab -20- an, dass eine umfassende Betrachtung dieser Themen
für die zweite Jahreshälfte 2017 beabsichtigt ist.
Bei den arbeitsrechtlichen Prozesskostenrückstellungen werden ebenfalls alle Auszahlungen unterjährig zunächst gegen Aufwand gebucht. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten werden diese Buchungen dann aufwandsmindernd korrigiert.
Auch dieses Verfahren entspricht nicht einer ordnungsmäßigen Buchführung und ist zu
korrigieren.
Bei der Abwicklung der Sozialhilfe ist aufgefallen, dass in mengenmäßig hohen Umfang
Aufwandsminderungen gebucht werden. Die Buchungen der Sozialhilfen in SAP erfolgen über das Vorsystem AKDN. Nach Auskunft des Amtes ist es aus technischen Gründen nicht möglich direkt gegen Rückstellungen zu buchen.
Die technischen Voraussetzungen sind zwingend kurzfristig anzupassen, so dass eine
ordnungsmäßige Buchführung möglich ist.
Grundsätzlich ist bei Prozessen ab der zweiten Instanz neben den betroffenen Ämtern -30zuständig.
In einem Fall wurde festgestellt, dass die augenscheinlich gute Kommunikation zwischen
-30- und den Ämtern nicht funktioniert hat. Zwar wurden die notwendigen Buchungen korrekt
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durchgeführt, der zuständige Sachbearbeiter des Amtes war jedoch nicht über die Abwicklung informiert.
Damit die buchhalterische Abwicklung der Geschäftsvorfälle, an denen mehrere Dienststellen beteiligt sind, ordnungsgemäß erfolgt, ist durch eine einheitliche Ablauforganisation ein
sicherer Informationsfluss zu gewährleisten.
Laut Buchungsinformationen und Jahresabschlussverfügung 2015 von -20- werden Rückstellungen für investive Rechnungen ausschließlich bei Schlussrechnungen zu Baumaßnahmen gebildet. Dabei kann auf eine Rückstellungsbildung verzichtet werden, wenn die
Rechnung voraussichtlich unter 10.000 € liegt.
Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt voraus, dass künftige
Ausgaben nicht zu aktivierungspflichtigen Anschaffungs- und Herstellungskosten führen
dürfen.
Soweit allerdings bei einem bereits angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstand
die Höhe der Zahlungsverpflichtung noch ungewiss ist, ist die Bildung einer Rückstellung für
ausstehende Rechnungen zulässig.
Bei diesen investiven Rückstellungsbuchungen muss der betroffene Vermögensgegenstand
zwingend aktiviert und betriebsbereit sein. Unter diese Regelung fallen allerdings nicht nur
bauliche Vermögensgegenstände, sondern auch alle anderen.
Die oben genannte Festlegung von -20- ist demnach nicht vollständig. Die Formulierung ist
dahingehend anzupassen, dass bei der Bildung von Rückstellungen für investive Rechnungen nicht nur bauliche sondern auch alle anderen Vermögensgegenstände betroffen sind.
Wobei für die anderen Vermögensgegenstände die Wertgrenze neu zu betrachten ist.
In der Prüfung wurde festgestellt, dass in einem Geschäftsvorfall fälschlicherweise die Bildung einer Rückstellung gegen Anlage im Bau gebucht wurde. Anlagen im Bau erfüllen nicht
das Kriterium der Betriebsbereitschaft. Die Rückstellungsbildung ist somit zu korrigieren.
Im Rahmen der Prüfung wurden Unterlagen von 22 Ämtern per Mail angefordert. Der deutlich überwiegende Teil hat fristgerecht geantwortet (innerhalb von 3 Wochen) und eine hohe
Kooperationsbereitschaft in der Zusammenarbeit gezeigt. 5 Ämter haben auf die erste Anfrage nicht geantwortet und wurden in einer Erinnerungsmail nochmals um die Übersendung
(Frist 1 Woche) der angeforderten Unterlagen gebeten. Davon hat sich ein Amt erst 7 Wochen nach der ersten Anforderung gemeldet, allerdings hat dieses Amt die avisierten Unterlagen nicht vorgelegt. Von einem weiteren Amt gab es während der Prüfung gar keine
Rückmeldung.
Die Konsequenz aus diesem Verhalten einiger weniger Ämter ist, dass bei folgenden Prüfungen sämtliche Anforderungen an -20- als Ersteller des Jahresabschlusses gehen. -20- ist
dann dafür verantwortlich, dass die Rückmeldungen fristgerecht an -14- erfolgen.
6.9 Verbindlichkeiten
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
3.484.659.382,64 €
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
3.204.731.320,68 €
+ 279.928.061,96 €
Eine Verbindlichkeit liegt vor, wenn die Stadt Köln gegenüber einem Dritten zu einer Leistungserbringung aufgrund von privatrechtlichen, öffentlich-rechtlichen oder wirtschaftlichen
Gründen verpflichtet ist. Die Bilanzposition Verbindlichkeiten beinhaltet alle zum Bilanzstichtag dem Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Schulden.
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Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 41 Abs. 4 GemHVO zu gliedern und mit ihrem Rückzahlungsbetrag zu bilanzieren. Die Erfassung der Verbindlichkeiten erfolgt durch die Beleginventur, da diese für die Verbindlichkeiten die einzige Aufnahmemöglichkeit darstellt. Die Nachvollziehbarkeit der Entwicklung des Bestandes an Verbindlichkeiten ist für das RPA innerhalb
eines überschaubaren Zeitraumes nicht gegeben. Dies wird erst mit der Einführung einer
geschlossenen Buchführung möglich sein.
Bis dahin bleibt das RPA bei seiner Kritik hinsichtlich der Buchhaltung: Die Datenverwaltung
der Darlehen erfolgt in dem System KommInform, gebucht werden die Geschäftsvorfälle
quartalsweise im eigentlichen Buchhaltungssystem SAP und die Zahlungen werden über das
alte kamerale Kassensystem Indafin/Ginfis abgewickelt. Durch diese Dreiteilung findet sich
im Buchführungssystem SAP keine aktuelle Darstellung der Vorgänge, der aktuellen Verbindlichkeiten- und Finanzmittelbestände. Wünschenswert ist die Integration der Darlehensverwaltung in das SAP-System; die fehlende Verbindung zum Kassenverfahren ist ein Anlass für die Einschränkung des Testats.
6.9.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
2.162.888.199,69 €
2.247.053.997,43 €
- 84.165.797,74 €
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen nach § 86 GO sind der Gemeinde von einem
Dritten zur Verfügung gestellte Geldbeträge mit der Verpflichtung, das aufgenommene Kapital dem Kreditgeber zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsbetrag stellt den zu passivierenden
Wertansatz dar. Unterschieden wird gemäß § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO nach Krediten von
verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen sowie nach Krediten vom
öffentlichen Bereich und vom privaten Kreditmarkt.
Die Kredite dürfen nur aufgenommen werden, um Investitionen zu tätigen oder Umschuldungen vorzunehmen. Bedingungen sind, dass eine andere Finanzierung nicht möglich oder
wirtschaftlich zweckmäßig ist und dass die Kreditaufnahme „mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Einklang“ steht.
Eine schwerpunktmäßige Prüfung dieser Bilanzposition erfolgte zum Jahresabschluss 2013
zusammen mit der Prüfung der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (siehe Ziffer 6.9.2). Die wesentlichen Probleme bestehen weiterhin. Eine Zusammenfassung der
wesentlichen Feststellungen findet sich dort.
6.9.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
853.095.660,67 €
487.000.000,00 €
+ 366.095.660,67 €
Unter dieser Bilanzposition sind die Verbindlichkeiten aus der Kreditaufnahme zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit nach § 89 GO anzusetzen. Die Zuordnung ist auch hier nur
nach deren zweckbezogener Verwendung und nicht nach der Laufzeit der Kredite vorzunehmen. Ein Hauptmerkmal dieser Kreditart ist seine kurze Laufzeit, entweder nach Tagen
oder Monaten bestimmt, aber jeweils nicht länger als ein Jahr.
Prüfungsergebnisse zu Verbindlichkeiten aus Investitionen und Liquiditätskrediten
Die gesamte Schuldenverwaltung erfolgt mit Hilfe des Darlehensverwaltungsprogramms
„KommInform“. Das Programm ist nicht in die Buchführung (SAP) integriert.
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Eine schriftlich fixierte Dokumentation der Arbeitsabläufe hinsichtlich der Aufnahme von
Krediten bzw. deren Verwaltung existiert bei der Stadt nicht. Ausführliche Arbeitsplatzbeschreibungen für den Bereich sind hingegen vorhanden.
Sowohl die Aufnahme und Tilgung der langfristigen Kredite als auch die der kurzfristigen
Liquiditätskredite wurden hinreichend nachgewiesen.
Die sichere Abgrenzung von Krediten für Investitionen und Liquiditätskrediten ist hinsichtlich der Mittelverwendung nach Auffassung des RPA nicht gewährleistet. Sowohl
die Investitions- als auch die Liquiditätskredite werden in Zusammenhang mit Planungen
bzw. Anmeldungen aufgenommen. Die Mittel werden auf städtischen Konten bereitgestellt und von der Stadtkasse zur Zahlung von Rechnungen genutzt. Ob diese Gelder
aus investiven Darlehen dabei primär für investive Maßnahmen genutzt werden, konnte
von der Verwaltung nicht konkret beantwortet werden.
Die Buchungen der Aufnahmen und Rückführungen der Liquiditätskredite in SAP werden zwar je Bank, allerdings nicht zeitnah vorgenommen, sondern in Summe einmal pro
Quartal. Dieses Vorgehen ist nicht GoB-konform.
6.9.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
49.849.180,93 €
35.242.893,01 €
+ 14.606.287,92 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen auf Grund von Kaufund Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen und ähnlichen Verträgen, bei denen die Zahlung noch aussteht, die Höhe und die Fälligkeit am Bilanzstichtag
jedoch feststehen. Eine Lieferantenverbindlichkeit ist grundsätzlich mit dem Rechnungsbetrag anzusetzen. In diesem Zusammenhang ist das Saldierungsverbot zu beachten, so dass
eine Forderung an einen Lieferanten nicht mit einer Verbindlichkeit aus Lieferungen und
Leistungen verrechnet werden darf.
Unverändert gegenüber den Vorjahren ist die auffällige Position „Verbindlichkeiten ohne
Kreditor“. Sie ist keinem bestimmten Geschäftspartner zugewiesen und der Saldo weist eine
negative Verbindlichkeit i. H. v. rund 3,07 Mio. €, also eine Forderung aus. Diese Besonderheit wurde bereits in Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung 2011 mit der Kämmerei angesprochen; die Bereinigung steht noch aus. Spätestens mit der Einführung des SAPModuls PSCD ist dieses Konto auszugleichen.
Die Mängel in der Buchhaltung sind wegen des Systembruchs zwischen Buchhaltungssystem und Kassensystem gegenüber den bisherigen Jahresabschlüssen unverändert. So
erfolgt z. B. die Betrachtung der offenen Posten nach Aussage der Kämmerei nur im Kassensystem und nicht in SAP. Die Ausgleichsbuchung von Forderungen durch erfolgten Zahlungseingang ist nicht möglich; eine Bereinigung erfolgt nachträglich durch summarische
Buchungen. Ein umfassender Abgleich der erfolgten Zahlungen mit den zugehörigen Verbindlichkeiten in SAP ist weiterhin nicht unmittelbar möglich. Auch diese Verfahrensweise
entspricht nicht den GoB.
6.9.4 Erhaltene Anzahlungen
Stand gemäß Jahresabschluss 2015
Stand gemäß Jahresabschluss 2014
Veränderung
161.525.781,23 €
130.945.778,82 €
+30.580.002,41 €
Erhaltene Anzahlungen sind Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber Dritten, die entstanden, weil sie von diesen bereits Finanzmittel zur Verfügung gestellt bekam, die von ihr geRechnungsprüfungsamt der Stadt Köln
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wünschte Leistung oder vertraglich vereinbarte Maßnahme jedoch noch nicht bzw. nicht
vollständig erbracht bzw. durchgeführt hat.
Einen großen Teil dieser Position stellen die erhaltenen Zuwendungen dar, die noch nicht
verwendet wurden. Weitere Beispiele sind zweckgebundene Nachlässe und Spenden. Es
kann sich dabei sowohl um investiv wie auch konsumtiv zu verwendende Mittel handeln. Die
von der Gemeinde zu erbringende Gegenleistung kann in der Weiterleitung des Geldes,
einer Dienst- oder einer Sachleistung bestehen.
Aus diesem Bereich wurden zum Jahresabschluss 2014 die zweckgebundenen, nicht investiven Zuwendungen ausführlicher geprüft. Diese sind aufgrund der Zweckbindung im Jahreswechsel als Erhaltene Anzahlungen auszuweisen. Erhaltene Anzahlungen sind bis zur
Erfüllung der Leistungen Verbindlichkeiten. Dieser Status kann sich über mehrere Jahre
erstrecken.
Unverändert bestehen Probleme bei der Nachweisführung:
Belege sind nur mit hohem zeitlichem Aufwand zu erhalten, erfüllen nicht die Anforderungen an einen Beleg oder können überhaupt nicht zur Verfügung gestellt werden. Das
ist auch der Tatsache geschuldet, dass keine GoB-konforme Belegablage existiert.
Rückfragen zu den Vorgängen können nicht beantwortet werden bzw. werden nicht
beantwortet.
Die im SAP-System zur Verfügung stehenden Mittel (Buchungstexte, Kontierungsobjekte) werden nicht genutzt, was Auswertungen und Zuordnungen teilweise unmöglich
macht.
Eine schriftliche Dokumentation zum Ablaufprozess im Umgang mit zweckgebundenen,
nicht investiven Zuwendungen existiert nicht. Das Fehlen einheitlicher, umfassender Buchungsvorgaben führt dazu, dass die Dienststellen teilweise unterschiedliche Verfahrensweisen entwickelten.
Das RPA fordert eine stadtweit einheitliche Verfahrensweise in der Abwicklung und Buchung
gleichartiger Vorgänge. Damit diese durchgeführt wird, sind seitens der Kämmerei konkrete
Vorgaben zu fertigen. Insbesondere notwendig erscheinen diese auch hinsichtlich der zeitlichen Komponente. Dabei ist festzulegen zu welchem Zeitpunkt unter welchen Voraussetzungen der Ertrag zu buchen ist und wann die (Um-)Buchung von noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermitteln auf Erhaltene Anzahlungen erfolgt. Auch wenn immer eine
Betrachtung des Einzelfalles notwendig ist, sind zentrale Vorgaben erforderlich.
Eine zentrale Übersicht der verschiedenen Zuwendungen für die Stadt insgesamt, aus der
Art und Zweck, Zuwendungsgeber, Empfänger, Dienststelle, Nachweisverpflichtung und
Sonstiges hervorgeht, existiert nach Auskunft der Kämmerei nicht. Damit ist es weder möglich zentral eine Auskunft über erhaltene und verwendete Zuwendungen zu bekommen, was
die Prüfung erschwert, noch ist eine zentrale Überwachung möglich.
Unzureichend ist in vielen Dienststellen die Zuordnung von Erträgen aus Zuwendungen und
den dazugehörigen Aufwendungen, also letztlich der Nachweis der Leistungserbringung mit
dem veranschlagten Ressourcenverbrauch. Diese Zuordnung kann von den Dienststellen
teilweise gar nicht erbracht werden oder ist nur sehr aufwendig identifizierbar. Es mangelt
stadtweit an der notwendigen Transparenz der verwendeten Förderbeträge. Nur in wenigen
Dienststellen wird durch die Nutzung von Kostenträgern die erforderliche Transparenz hinsichtlich der Fördermittel geschaffen. Hilfreich wäre hier eine Vorgabe, welcher Buchungstext
sowohl auf den Ergebniskonten als auch auf dem Bestandskonto zu nutzen ist. Aus diesem
sollte erkennbar sein, zu welchem Förderprojekt die jeweilige Buchung zugehörig ist, was
Auswertungen ermöglichen würde. So bestünde auch die Möglichkeit investive und konsumtive Fördermittel zu selektieren. Seit 2017 arbeitet die Kämmerei an einer entsprechenden Regelung.
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015
7. Ergebnisrechnung
Mit der Einführung des NKF wurden die in der Ergebnisrechnung dargestellten Rechengrößen zum Maßstab des kommunalen Haushaltsausgleichs. Ziel war, die reinen Geldflüsse in
den Hintergrund und den Ressourcenverbrauch bzw. -zugewinn in den Mittelpunkt der haushaltswirtschaftlichen Betrachtungen zu stellen.
Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis ist im Rahmen des gemeindlichen Jahresabschlusses gem. § 41 Abs. 4 Nr. 1.4 GemHVO als Jahresüberschuss oder
Jahresfehlbetrag unter dem Bilanzposten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ anzusetzen.
Das Jahresergebnis ist eine der bestimmenden Größen für die Veränderung des Eigenkapitals in der Bilanz (siehe auch 6.6.1).
Generell wirkt sich auf die Ergebnisrechnung die Problematik der Buchführung, wie sie in
den voranstehenden Kapiteln beschrieben wurde, aus. So sind die summarischen Ertragsbuchungen in SAP nicht überprüfbar, bei denen die Einzelwerte direkt aus einem Vorsystem
zur Stadtkasse übertragen werden. In der Regel werden Erträge in der Doppik gegen Forderungskonten gebucht (zur Problematik der Forderungen siehe Ziffer 6.4 Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände). Da die offenen Forderungen in SAP nicht gegen den
Zahlungseingang ausgebucht werden, ist nicht sichergestellt, dass die Erträge korrekt erfasst
sind. Durch die Systemtrennung ist ebenfalls nicht gewährleistet, dass z. B. Niederschlagungen in der Buchhaltung (SAP) korrekt verbucht werden. Dieser Kritikpunkt kann frühestens
ab 2017 - mit der Einführung von PSCD - beendet sein.
7.1 Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Gemeinden. Die für 2015
gebuchten Erträge für die Stadt Köln betragen 905,48 Mio. €. Der Gewerbesteuerhebesatz in
Köln beträgt 475 Prozent bezogen auf den „Steuermessbetrag“, der von der Finanzverwaltung festgesetzt wird.
Die Berechnung der zum Soll zu stellenden Forderungen an die Steuerpflichtigen werden mit
dem Programm OK.FIS (Offenes Kommunales Finanzinformationssystem) beim Steueramt
generiert. Auf Basis einer Annahmeanordnung führt die Kämmerei die Kontierung und Buchung aus.
Generell bestätigt die Prüfung der Gewerbesteuererträge für 2015 die Ausführungen unter 7
bezüglich der summarischen Ertragsbuchungen und des Ausgleichs der Forderungen.
Weitere Prüfungsergebnisse:
Seit Beginn NKF (1.01.2008) gab es bei den Gewerbesteuern keine Buchung auf dem
Sachkonto 578200 - Forderungsverlust. Erst ab dem Haushaltsjahr 2014 wurden die
ersten Einzelwertberichtigungen in SAP erfasst.
Es ist im Buchführungssystem SAP nicht erkennbar, welche Beträge aus welchem Anlass (Erlass, Niederschlagung, Stundung oder Rückzahlung) getätigt wurden.
In Köln gibt es aktuell rund 15.000 Gewerbesteuerpflichtige. Daraus ergibt sich - theoretisch - eine Anzahl von 15.000 Personenkonten und 60.000 Buchungen, wegen der
quartalsweisen Zahlungsverpflichtung der Gewerbesteuerabschläge. Hinzu kommen unterjährige Korrekturbuchungen.
Tatsächlich wurden in 2015 in INDAFIN 27.056 Personenkonten bebucht. Von der Verwaltung wurden 192.224 Datensätze (Buchungen) geliefert, die - wie die Prüfung ergab noch nicht den Gesamtbestand umfassen können.
Einzelne Personenkonten wurden bis zu 95 mal bebucht. Dabei handelt es sich hauptsächlich um unüberschaubare Rein-Raus-Buchungen. 995 dieser Personenkonten wiesen am Jahresende mit einem Buchungsvolumen von 6.933 Buchungen - ohne Ausgleichszahlung - einen Saldo von 0 € aus.
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015
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Bei OK.FIS handelt es sich um eine Software, die in vielen Kommunen zur Ermittlung der
Gewerbesteuerbeträge eingesetzt wird; eine Prüfung durch das RPA fand in früheren Jahren
statt.
Problematisch ist, dass die im Buchführungssystem SAP verbuchten Beträge aktuell nicht
umfassend nachvollziehbar sind. Ferner ist fragwürdig, ob es im Bereich der Forderungen
aus Gewerbesteuer keine Forderungsverluste und nur in so geringem Maße Anlass zu Wertberichtigungen gab. Mit den genutzten IV-Verfahren, OK.FIS als Vorsystem, Indafin als
Kassenverfahren und SAP als Buchführungssystem lediglich mit summarischen Buchungen
bestückt, ist eine umfassende Beurteilung dieser Ertragsposition nicht möglich.
7.2 Aufwandsminderungen
Zum Jahresabschluss 2015 wurden außergewönliche Buchungen auf den Aufwandskonten
näher betrachtet. Aufwandskonten gehören zu den Ergebniskonten, d. h. die auf ihnen verbuchten Beträge beeinflussen das Jahresergebnis. Grundsätzlich werden Aufwandskonten
nur auf der Sollseite bebucht. Ausnahmen stellen Korrekturbuchungen und die in der
GemHVO gesondert geregelten Fälle (z. B. Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten) dar.
Die gesamtstädtischen Regelungen (Buchungsinformationen ohne Anlagenbuchhaltung)
sehen eine Aufwandsreduzierung nur innerhalb des laufenden Haushaltsjahres und grundsätzlich nur aus folgenden Gründen vor:
Es wird ein nachträglicher Preisnachlass (z. B. Rabatte, Gutschriften, Boni) gewährt.
Die Rechnung war fehlerhaft oder wurde aus anderen Gründen reduziert (z. B. Rückgabe der Ware innerhalb von 14 Tagen).
Im Rahmen einer Spitzabrechnung besteht ein Rückerstattungsanspruch seitens der
Stadt.
Im Jahr 2015 wurde auf der Habenseite der 205 Aufwandskonten insgesamt ein Betrag von
171.356.559,25 € über alle Kontengruppen als Aufwandsminderung gebucht Die Stichprobe
umfasste insgesamt 172 Belege aus acht Dienststellen.
Grundsätzliche Feststellungen
Die eingereichten Nachweise entsprechen häufig nicht den Anforderungen an buchungsbegründenden Unterlagen (siehe hierzu Punkt 5.2).
In den Stichproben finden sich zum Teil mehrere unterschiedliche Geschäftsvorfälle in
einem Beleg. Vereinzelt werden bis zu sieben Hauptbuch- und Ergebniskonten in solch
einem Beleg bebucht. Die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Teilbuchungen ist
nicht mehr gegeben.
Vorgänge werden teilweise mit erheblicher Zeitverzögerung verbucht.
Die relevanten Buchungsunterlagen weisen vereinzelt keine Unterschriften auf den
Buchungsbelegen auf, bei einem Amt fehlt häufig die Mitzeichnung einer zweiten Person.
Die zwingend anzugebenen Buchungstextvorgaben wurden nicht durchgängig beachtet.
Zwei Dienststellen haben unvollständige Nachweise erbracht, sodass für die betreffenden Sachverhalte eine abschließende Prüfung nicht möglich war.
Einzelfeststellungen
Rückstellungssachverhalte
Eine Vielzahl der Stichproben betrifft diverse Rückstellungssachverhalte. Bei Inanspruchnahme dieser Rückstellungen hat die Zahlung direkt aus dem Rückstellungskonto
zu erfolgen.
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015
Die Auszahlung erfolgt jedoch über die jeweiligen Aufwandskonten. Die gebildete Rückstellung wird dann im Nachgang aufwandsmindernd korrigiert.
Laut Aussage der Kämmerei sind die in den Buchungsinformationen aufgeführten Beispiele für nachträgliche Aufwandsabsetzungen ihrem Wesen nach unterjährige Aufwandskorrekturen. In diesem Kontext sind auch die gebuchten Inanspruchnahmen der
Personalrückstellungen zu sehen. Diese Vorgehensweise ist systembedingt, da die finanztechnische Abwicklung bei der Zahlbarmachung der Gehälter aus dem Vorsystem
SAP/HCM (Gehaltsabrechnungsverfahren) heraus keine andere Vorgehensweise als eine nachträgliche Korrektur (gegen das Aufwandskonto) zulässt. Diese Systemeinstellung widerspricht den GoB.
Bei einer Dienststelle befindet sich ein weiterer Rückstellungssachverhalt aktuell noch in
Klärung. In den beigefügten Unterlagen ist das Berechnungsergebnis 1.283.312,61 €
noch in die Rückstellung einzubuchen. Der Sachkontenbeleg weißt aber eine Minderung
der Rückstellung in dieser Höhe aus. Gebucht wurde entgegen der Berechnung somit
eine Aufwandsminderung (Rückstellung an Aufwand).
Gehaltsvorschüsse
Gehaltsvorschüsse wurden bei Auszahlung aufwandswirksam gebucht und danach aufwandsmindernd in die Forderungen umgebucht. Der Zwischenschritt über die Personalaufwendungen ist sachlich falsch.
Finanzanlagen
Gemäß § 35 Absatz 5 i.V.m. § 43 Absatz 3 GemHVO ist bei Finanzanlagen eine Abschreibung bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zwingend vorzunehmen. Diese Wertminderungen sind in NRW ab 01.01.2013 nicht mehr als Aufwand zu buchen,
sondern erfolgsneutral unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Im
Haushaltsjahr 2015 wurde die Wertveränderung zunächst gegen das Aufwandskonto
gebucht. Eine Verrechnung gegen die allgemeine Rücklage erfolgte im Folgejahr. Die
aktuellen Buchungsinformationen (ohne Anlagenbuchhaltung) Pkt. 5.6 sind an die aktuelle gesetzliche Regelung anzupassen.
Buchungen ohne Geschäftsvorfall
Drei Belege sollen Storno- bzw. Korrekturbuchungen darstellen. In den betreffenden Buchungen wird ein Aufwandskonto zeitgleich im Soll und im Haben bebucht. Eine Stornobzw. Korrekturbuchung erfolgte hierbei nicht. Da diesen Buchungen kein Geschäftsvorfall zu Grunde liegt, sind sie zukünftig zu vermeiden.
Abgrenzung Verbindlichkeiten / Aufwand
Verbindlichkeiten gehören – neben den Rückstellungen – zum Fremdkapital bzw. zu den
Schulden, der Aufwand verändert den Bestand an Eigenkapital. Die Verbindlichkeiten
aus der Stichprobe wurden zum Jahresende nicht als solche ins Folgejahr übertragen.
Die Zahlung erfolgte im Folgejahr aus dem Aufwand. Die Verbindlichkeit wurde zwar
nachträglich richtig dargestellt und die fehlerhafte Aufwandsbuchung korrigiert, jedoch
teilweise mit unterschiedlichen Buchungstexten.
Sonderposten
Einige Stichproben betreffen das Konto „andere sonstige ordentliche Aufwendungen“.
Die diesen Buchungen zu Grunde liegenden Sachverhalte umfassen zum einen die Fertigstellung von Anlagen im Bau (AiB) zum anderen den Abgang von Vermögensgegenständen durch Verschrottung im Rahmen einer Inventur. Im Zusammenhang mit zuschussgeförderten investiven Maßnahmen ist die Bebuchung eines Sonderpostens erforderlich.
Bei den Abgangsbuchungen wird automatisch der ursprüngliche Zuschussbetrag (Sonderposten) in voller Höhe auf ein Verrechnungskonto gebucht. Die bisher bereits erfolgte
ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens wird durch eine Aufwandsbuchung
neutralisiert. Die Buchung des bis zum Abgang bereits ertragswirksam aufgelösten Son-
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015
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derpostens ist jedoch zu Recht erfolgt. In dieser Höhe ist das Verrechnungskonto durch
eine Aufwandsminderung zu bereinigen (Korrekturbuchung).
Aufgrund der Vielzahl dieser Sachverhalte ist zur Vermeidung der aufwendigen Korrekturbuchungen und der damit einhergehenden Fehleranfälligkeit, diese automatisierten
Buchungen zu hinterfragen und das Verfahren zu optimieren.
Der tatsächliche Mittelabruf eines Zuschusses für eine Anlage im Bau führt zur Buchung
eines Sonderpostens. Nach Fertigstellung der Anlage muss diese in der zutreffenden
Anlagenklasse aktiviert werden. Der entsprechende Sonderposten wird über die Nutzungsdauer der Anlage ertragswirksam aufgelöst und mindert dadurch die aufwandswirksamen Abschreibungen. In diesem Zusammenhang sind die vorgenommenen Aufwandsminderungen nicht plausibel.
Summarische Verbuchung von Tagesrückläufern
Die summarische Verbuchung von Tagesrückläufern beinhaltet diverse Sachverhalte
(Zahlungsrückläufer z. B. falsche IBAN; Tod d. Heimbewohner; Erstattung der Krankenkassen). Eine Aufwandskorrektur erfolgte i.S.d. Buchungsinformationen zu Recht. Bei
Zahlungsrückläufer wegen falscher Bankverbindung mit erneuter Auszahlung ist der Betrag durch eine Umkehrbuchung zu vereinnahmen. Hierbei ist nicht das ursprüngliche
Aufwandskonto anzusprechen, sondern das Verrechnungskonto. Eine erneute Auszahlung erfolgt dann von dem Verrechnungskonto mit der ursprünglichen Auszahlungsfinanzposition. Bei der summarischen Verbuchung wurde nicht das Verrechnungskonto
verwendet. Die technischen Voraussetzungen sind zwingend kurzfristig anzupassen, so
dass eine ordnungsmäßige Buchführung möglich ist.
Aufzurechnende Forderungen
Wenn unterjährig von der Sozialhilfe Beträge einbehalten werden, erfolgt diese Aufrechnung generell über das entsprechende Aufwandskonto. Eine Differenzierung der aufzurechnenden Forderungen (Darlehensforderungen/Forderungen aus Transferleistungen)
erfolgt systembedingt unterjährig nicht. Die Darlehensforderungen wirken sich ergebnisneutral, die Forderungen aus Transferleistungen ergebniswirksam aus. Da die erforderlichen Anpassungsbuchungen erst zum Jahresende erfolgen, wird unterjährig das Ergebnis fehlerhaft abgebildet. Die technischen Voraussetzungen sind zwingend kurzfristig
anzupassen, so dass eine ordnungsmäßige Buchführung möglich ist.
Saldierung von Aktiv- und Passivposten
Das Jobcenter bucht Tagessummen direkt von städtischen Konten ab. Der Bund bucht
dabei kameral. Diese Abbuchungen werden später anhand der Sachbuchauszüge der
Kasse in SAP nachgebucht. Die Bundesagentur verlangt an den letzten Tagen des alten
und den ersten Tagen des neuen Jahres eine Periodenabgrenzung der Ausgaben nach
dem entsprechenden Haushaltsjahr. Die Abbuchungen im Dezember 2014 enthalten Beträge, die im Ergebnis den Januar 2015 betreffen, außerdem gibt es Abbuchungen im
Januar, die den Dezember 2014 betreffen. In diesem Zusammenhang fertigt die betreffende Dienststelle im Januar eine Aufstellung und errechnet die Höhe der Verbindlichkeit
bzw. Forderung. Die errechnete Höhe wird dann in einer Summe gebucht. Somit werden
Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinander aufgerechnet. Diese Vorgehensweise widerspricht dem Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 HGB). Die Abgrenzungsbuchung
im alten Haushaltsjahr erfolgt korrekt. Eine Aufwandsminderung im neuen Jahr ist nicht
notwendig, wenn sofort aus dem Verbindlichkeitskonto gezahlt werden würde.
Zuordnung korrekter Kostenträger
Die Zahlungen an den Trägerverein der Frauenhäuser erfolgt aus arbeitsökonomischen
Gründen auf einen Kostenträger / eine Finanzposition. Die Zuordnung zum korrekten
Kostenträger / zum korrekten Teilergebnisplan und zur korrekten Finanzposition erfolgt
erst zum Jahresende. Systembedingt ist eine zeitnahe Zuordnung (monatlich) möglich.
Für eine korrekte Abbildung der Ergebnisrechnung ist eine Verfahrensoptimierung auch
unter arbeitsökonomischen Geschichtspunkten zu prüfen.
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015
Niederschlagungen
Systembedingt werden Niederschlagungen automatisch auf ein entsprechendes Einzelwertberichtigungskonto in SAP gebucht. Alle verbleibenden Forderungsabgänge die
Vorjahre betreffend, werden auf einem Forderungsverlustkonto eingestellt. Weitere Differenzierungen der Wertberichtigungsgründe erfolgen nicht.
Bei niedergeschlagenen Forderungen die erneut eingebucht werden müssen, ist zwingend folgender Buchungstext anzugeben: „ern_Sollst_NS“ diese Angabe ist notwendig,
um zum Jahresabschluss mit einer entsprechenden Filterung eine Korrektur des Forderungsbestandes sowie des Wertberichtigungskonto vorzunehmen zu können. Diese
notwendige Mitgabe ist systembedingt nicht möglich. Die systemseitigen Voraussetzungen sind kurzfristig zu schaffen.
Einige Belege beinhalten Forderungen die im laufenden Haushaltsjahr nicht realisiert
werden können (Darlehensforderungen für Kautionen oder die Realisierung vorrangiger
Unterhaltsansprüche). Ein Niederschlagungssachverhalt wurde irrtümlich buchhalterisch
als Fälligkeitsverschiebung (Stundung) und in der Folge ergebnisneutral behandelt.
Die Buchungsvorgaben für Summenbuchungen wurden durch die Kämmerei ab 2014
neu geregelt. Als Schnittstelle für die automatisierte Übernahme der Personenkonten
aus dem Vorverfahren SozEima in SAP nutzt die Fachdienststelle eine von der Kämmerei zur Verfügung gestellte Datenbank. Diese Anwendung verfügt nach wie vor nicht
über die notwendigen Systemvoraussetzungen zur korrekten Buchung der Geschäftsvorfälle. Daher können Wertberichtigungen von Forderungen und erforderliche Buchungstextmitgaben bei wiederauflebenden Forderungen nicht oder nicht korrekt abgebildet werden.
In der Vergangenheit wurde die Kämmerei gebeten das Verfahren so anzupassen, dass
eine korrekte Buchführung gewährleistet wird. Die erforderliche Modifizierung erfolgte
bisher nicht.
Die Systemvoraussetzungen sind zur Einhaltung der Buchungsvorgaben und zur Wahrung des Vorsichtsprinzips anzupassen.
Intransparenz
Nach Prüfung eines Geschäftsvorfalls mit insgesamt sieben Buchungen aus den Geschäftsjahren 2013 bis 2015 erfolgte seitens einer Dienststelle eine fehlerhafte Korrekturbuchung. Die irrtümlich vorgenommene Korrektur eines Forderungsverlustes sollte im
Rahmen der Jahresabschlussarbeiten korrigiert werden. Die beigefügten entsprechenden Buchungsbelege wiesen keinerlei Unterschriften auf, die notwendige Korrekturbuchung ist in SAP nicht ersichtlich.
Ein bereits als Verbindlichkeit abgegrenzter Zinsaufwand wurde aus dem Aufwandskonto gezahlt. Das diesbezügliche Buchungsverhalten ist sehr intransparent, der relevante
Schriftverkehr irreführend.
Drei Rechnungen mit Rechnungsdatum 2014 wurden im Haushaltsjahr 2015 als Aufwand in der Ergebnisrechnung falsch abgebildet. Eine Abgrenzung der Verbindlichkeiten
wurde 2016 für das Haushaltsjahr 2014 vorgenommen. Die investiven Bestandteile der
Rechnung wurden in 2015 durch die Aufwandsminderung korrigiert. Die Aufwandsminderung erfolgte somit korrekt, da ein Aufwand für 2015 nicht vorhanden war. Der vorgenannte Sachverhalt umfasst acht Buchungen (darunter eine Luftbuchung) mit unterschiedlichen Belegdaten, unterschiedlichen Belegkopftexten in unterschiedlichen Haushaltsjahren. Dieses Buchungsverhalten ist irreführend und sehr intransparent.
Mit einer weiteren Buchung sollten sieben Ursprungsbelege mit unterschiedlichen Geschäftsvorfällen korrigiert werden. Auch diese Ursprungsbelege betreffen Sachverhalte
aus dem Jahr 2014, die irrtümlich in 2015 als Aufwand gebucht wurden. Irreführend ist
hierbei u.a der Belegkopftext, der eine Korrektur im Rahmen des Jahresabschluss 2014
ausweist.
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015
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Ungerechtfertigte Aufwandsminderung
Zwei Aufwandsminderungen beziehen sich auf Aufwand aus Vorjahren. Die Möglichkeit
einer Aufwandsminderung ist in Ermangelung der Unterjährigkeit nicht gegeben. Die
Aufwandsminderungen erfolgten somit zu Unrecht.
8. Finanzrechnung
Der Finanzrechnung kommt die Aufgabe zu, die Ein- und Auszahlungen abzubilden. Sie hat
damit eine gewisse Analogie mit der Kapitalflussrechnung im privaten Bereich, zeichnet sich
jedoch durch einen wesentlich höheren Detailierungsgrad und durch die Tatsache aus, dass
sie im kommunalen Bereich Bestandteil der vorgeschriebenen Buchhaltung ist.
Für die Finanzrechnung sind dementsprechend im kommunalen Kontierungsplan eigene
Buchführungskonten vorgeschrieben. Die vorgegebene Bezifferung entspricht der der Ergebnisrechnungskonten, soweit Entsprechungen bestehen. So muss die Verbuchung von
Aufwendungen für Waren auch zu einer Zahlung führen, die auf dem Finanzrechnungskonto
Auszahlungen für Waren darzustellen ist. Es gibt jedoch auch Konstellationen, bei denen
Aufwendungen keine Zahlungen gegenüberstehen (z. B. Abschreibungen) und Zahlungen
keine Aufwendungen (z. B. Kauf von Vermögensgegenständen); dann finden sich keine
Entsprechungen.
In der SAP-Buchhaltung der Stadt Köln finden sich die Finanzrechnungskonten selbst nicht.
Die Buchungen, die den Konten zuzuordnen sind, lassen sich nur durch Auswertungen
ermitteln, da die Bezifferung Bestandteil der Finanzpositionen ist, die der unveränderten
Budgetkontrolle dienen. Das o. g. Konto Auszahlung für Waren findet sich z. B. in
3701.572.8300.0, 4511.572.8300.8 und sieben weiteren Finanzpositionen. Aus den ersten
vier Ziffern ist die Dienststelle, die über das Budget verfügt, erkennbar; ab der sechsten
Stelle das betroffene Finanzrechnungskonto. Die Gliederung der Ziffern entspricht noch der
der kameralen Haushaltsstellen und ist in erster Linie der Beibehaltung des alten Kassenverfahrens geschuldet. Die Ermittlung der Bewegungen und Stände der Finanzrechnungskonten
über alle in der Stadt bebuchten investiven und konsumtiven Finanzpositionen auf dem
Auswertungswege ist sehr mühsam und zeitaufwendig; die im SAP-System hinterlegten
Berichte können für Auswertungszwecke bei den Finanzrechnungskonten so nicht genutzt
werden.
Ein Abgleich von Bewegungen auf Ergebnis- und korrespondierenden Finanzrechnungskonten ist nicht möglich, da die Zuordnung von Buchungen auf das jeweils korrekte Konto sehr
fehlerbehaftet ist (siehe hierzu auch Ziffer 5.4 Auffälligkeiten und Fehler in der Buchführung).
Dass parallel zu einem Ergebniskonto nicht nur ein, sondern mehr als 20 verschiedene
Finanzrechnungskonten oder umgekehrt bebucht werden, ist nicht selten. Damit ist auch die
korrekte Abbildung der Beträge in den einzelnen Positionen der Finanzrechnung nicht gewährleistet.
Auf die Qualität der Buchführung in der Finanzrechnung wirkt sich aus, dass diese über die
gebuchten Einzahlungen und Auszahlungen zur Budgetkontrolle genutzt wird, obwohl die
Finanzrechnung nicht mehr maßgeblich für den Haushaltsausgleich ist (siehe Ziffer 7. Ergebnisrechnung). Beispielhaft kann dieses Problem wie folgt erläutert werden: Generell wird
Finanzpositionen ein Budget (z. B. für Dienstreisen) zugeordnet. Bestimmten FiPos werden
besondere Budgets (z. B. für Sonderausstellungen) zugeordnet, die eigentlich sachlich anderen FiPos, wie z. B. Unterhaltung Gebäude, Porto, Gebühren oder Bewirtung zuzuordnen
wären. Im Ergebnis entstehen eine Abstimmungsproblematik zur Ergebnisrechnung und eine
in Einzelpositionen fehlerhafte Finanzrechnung.
Die Finanzrechnung lässt sich aus der Buchführung in SAP nicht überprüfen. Auf eine Prüfung auf Basis des alten kameralen Kassenverfahrens, das nicht den Regelungen des NKF
entsprechend aufgebaut ist, wurde verzichtet.
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln 2015
9. Anhang und Lagebericht
Zu den Bestandteilen des Jahresabschlusses gehört gemäß § 37 GemHVO neben der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen und der Bilanz auch der Anhang.
Ferner ist ein Lagebericht beizufügen.
Im Anhang sind zu den Posten der Bilanz und den Positionen der Ergebnisrechnung die
verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass
sachverständige Dritte die Qualität des Jahresabschlusses und die wirtschaftliche Lage der
Gemeinde beurteilen können. Zu erläutern sind alle Sachverhalte, aus denen sich künftig
erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können.
Der Lagebericht ist so zu fassen, dass er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt. Dazu
ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft
über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Ein wesentlicher Unterschied
zum Anhang liegt darin, dass der Lagebericht auch Ereignisse einbeziehen muss, die zwischen dem Ende des betreffenden Haushaltsjahres und dem Zeitpunkt der Erstellung des
Jahresabschlusses lagen.
Anhang und Lagebericht genügen weitestgehend den Anforderungen. Zu bemängeln ist,
dass über die bekannte Problematik hinsichtlich mangelnder Qualität der Buchführung in
Anhang und Lagebericht jegliche Erläuterung fehlt.
10. Bestätigungsvermerk
Der Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2015 wurde nach § 101 GO einschließlich
Anhang und Lagebericht geprüft.
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße in Bezug
auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den Lagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die
Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt
Köln sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der
Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über die
örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und
Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Auf die Prüfung hinsichtlich der Haushaltsplanung und der Haushaltsführung sowie der
Teilergebnisrechnungen wurde dabei verzichtet.
Die Prüfung hat zu einigen Einwendungen geführt, aufgrund derer das Testat einzuschränken ist:
Die im Bestätigungsvermerk des Berichtes über die Prüfung der Eröffnungsbilanz aufgeführten Mängel
- zum Ausweis und der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und
- zu den Wertabschlägen bei Straßen
sind zum Jahresabschluss 2015 nicht ausgeräumt.
Inventuren wurden nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und Zeitrahmen durchgeführt, so dass eine Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens
noch aussteht.
Die Buchführung ist durch die Beibehaltung des alten Kassenverfahrens kein geschlossenes System und eine Abstimmung der Systeme ist nicht möglich. Eine buchhalterisch
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Entwurf Jahresabschluss 2015
Entwurf
Jahresabschluss 2015
Teil 1
• Gesamtergebnisrechnung
• Gesamtfinanzrechnung
• Bilanz
• Anhang
Dezernat II – Kämmerei
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat II – Kämmerei
Druck
Zentrale Dienste der Stadt Köln
© 2016 Stadt Köln
Inhaltsverzeichnis
Seite
Teil 1 : Gesamtrechnungen, Bilanz, Anhang
Gesamtergebnisrechnung
5
Gesamtfinanzrechnung
9
Bilanz
13
Anhang
19
Anlagenspiegel
21
Erläuterungen zu außerplanmäßigen Abschreibungen
und Zuschreibungen
25
Forderungsspiegel
29
Verbindlichkeitenspiegel
33
Rückstellungsspiegel
37
Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen
41
Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen
47
Darstellung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich
51
Übersicht über noch nicht erhobene Erschließungsbeiträge
55
Übersicht Leasingverträge
59
Erläuterungen zur Bilanz
63
Lagebericht
113
Übersicht über die Mitgliedschaften der Ratsmitglieder und des
Stadtvorstandes
143
Teil 2 : Produktbereichsbezogene Darstellung (Teilpläne)
Ergebnisrechnung und Finanzrechnung nach Produktbereichen
159
Produktbereichsbezogene Darstellung
195
Produktbereich 01 – Innere Verwaltung
197
Produktbereich 02 – Sicherheit und Ordnung
245
Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben
307
Produktbereich 04 – Kultur und Wissenschaft
345
Produktbereich 05 – Soziale Hilfen
407
Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
431
Produktbereich 07 – Gesundheitsdienste
459
Produktbereich 08 – Sportförderung
465
Produktbereich 09 – Räumliche Planung u. Entwicklung, Geoinformationen
481
Produktbereich 10 – Bauen und Wohnen
495
Produktbereich 11 – Ver- und Entsorgung
529
Produktbereich 12 – Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
537
Inhaltsverzeichnis
Seite
Produktbereich 13 – Natur- und Landschaftspflege
605
Produktbereich 14 – Umweltschutz
623
Produktbereich 15 – Wirtschaft und Tourismus
629
Produktbereich 16 – Allgemeine Finanzwirtschaft
633
Produktbereich 17 – Stiftungen
641
Teil 3 : Produktgruppen und Produkte mit Zielen und Kennzahlen
Produktbereich 01 – Innere Verwaltung
697
Produktbereich 02 – Sicherheit und Ordnung
735
Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben
769
Produktbereich 04 – Kultur und Wissenschaft
775
Produktbereich 05 – Soziale Hilfen
815
Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
843
Produktbereich 07 – Gesundheitsdienste
867
Produktbereich 08 – Sportförderung
873
Produktbereich 09 – Räumliche Planung u. Entwicklung, Geoinformationen
877
Produktbereich 10 – Bauen und Wohnen
891
Produktbereich 11 – Ver- und Entsorgung
909
Produktbereich 12 – Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
913
Produktbereich 13 – Natur- und Landschaftspflege
927
Produktbereich 14 – Umweltschutz
937
Produktbereich 15 – Wirtschaft und Tourismus
943
Produktbereich 16 – Allgemeine Finanzwirtschaft
949
Produktbereich 17 – Stiftungen
951
Teil 1
Gesamtergebnisrechnung
Gesamtfinanzrechnung
Bilanz
Anhang
Seite 3
Seite 4
Gesamtergebnisrechnung
Seite 5
Seite 6
707.014.554,54
41.390.697,24
258.522.170,13
81.806.248,83
385.240.917,74
203.374.548,21
3.456.820,40
0,00
3.647.685.011,69
899.973.795,41
35.551.281,49
240.124.052,32
85.532.141,57
334.711.008,22
272.408.122,75
3.691.420,60
0,00
3.520.805.986,25
832.310.466,04
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
7 + Sonstige ordentliche Erträge
10 = Ordentliche Erträge
11 - Personalaufwendungen
59.132.800,00
470.415.712,58
55.918.519,08
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
14 - Bilanzielle Abschreibungen
779.222.990,79
3.905.722.026,23
-258.037.014,54
89.424.883,76
137.472.842,14
870.833.698,48
3.814.459.912,04
-293.653.925,79
148.488.331,47
101.174.678,63
18 = Ordentliches Ergebnis (10 und 17)
19 + Finanzerträge
20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
0,00
0,00
0,00
-306.084.972,92
0,00
0,00
0,00
-246.340.272,95
23 + Außerordentliche Erträge
24 - Außerordentliche Aufwendungen
25 = Außerordentliches Ergebnis (23 und 24)
0,00
0,00
0,00
-31.096.318,38
Nachrichtlicher Ausweis der Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage auf der Folgeseite
26 = Jahresergebnis (22 und 25)
22 = Ergebnis lfd. Verwaltungstätigkeit (18 und 21)
-31.096.318,38
0,00
0,00
0,00
-31.096.318,38
31.096.318,38
3.830.207,03
8.034.837,60
0,00
19.231.273,75
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
davon
Ermächtigungsübertragung
-400.976.324,36
0,00
0,00
0,00
-400.976.324,36
-36.059.382,93
117.749.874,61
81.690.491,68
-364.916.941,43
3.899.656.846,74
839.929.995,97
1.498.308.049,76
182.326.823,80
440.287.353,94
53.800.074,01
885.004.549,26
3.534.739.905,31
0,00
1.735.226,41
235.715.278,44
392.423.085,29
83.966.523,32
260.559.514,85
45.520.957,09
704.352.516,47
1.810.466.803,44
Ist-Ergebnis 2015
-94.891.351,44
0,00
0,00
0,00
-94.891.351,44
11.988.575,45
19.722.967,53
-7.734.392,08
-106.879.926,89
6.065.179,49
-60.707.005,18
16.511.981,23
-170.127,34
30.128.358,64
5.332.725,99
14.969.246,15
-112.945.106,38
0,00
-1.721.593,99
32.340.730,23
7.182.167,55
2.160.274,49
2.037.344,72
4.130.259,85
-2.662.038,07
-156.412.251,16
Vergleich Ist /
fortg. Plan
Spalte "Vergleich Ist / fortg. Plan": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
-48.047.958,38
-306.084.972,92
47.313.652,84
21 = Finanzergebnis (19 und 20)
-246.340.272,95
17 = Ordentliche Aufwendungen
16 - Sonstige ordentl. Aufwendungen
15 - Transferaufwendungen
182.156.696,46
1.514.820.030,99
181.065.799,80
1.446.656.948,92
12 - Versorgungsaufwendungen
427.674.479,72
9 + Bestandsveränderungen
8 + Aktivierte Eigenleistungen
5 + Privatrechtl. Leistungsentgelte
4 + Öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte
3 + Sonstige Transfererträge
2 + Zuwendungen und allg. Umlagen
1 Steuern und ähnliche Abgaben
732.072.841,86
fortgeschriebener
Ansatz 2015
1.966.879.054,60
(Angaben in Euro)
Ergebnis 2014
1.816.715.117,44
Ergebnisrechnung
Jahresabschluss 2015
Seite 7
Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen
Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen
Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen
Verrechnungssaldo (=Zeilen 27 bis 30)
28
29
30
31
(Angaben in Euro)
27
Ergebnisrechnung
0
0
0
0
2.675.133,18
6.799.185,92
4.969.617,61
19.985.111,41
0
0
0
0
0
davon
Ermächtigungsübertragung
28.264.188,45
14.511.887,16
7.054.306,81
1.957.663,39
47.872.719,03
Ist-Ergebnis 2015
28.264.188,45
-14.511.887,16
-7.054.306,81
-1.957.663,39
-47.872.719,03
Vergleich Ist /
fortg. Plan
Spalte "Vergleich Ist / fortg. Plan": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
0
fortgeschriebener
Ansatz 2015
29.078.781,76
Ergebnis 2014
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
Seite 8
Gesamtfinanzrechnung
Seite 9
Seite 10
Seite 11
326.495.763,60
250.674.025,20
128.391.651,74
+ Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte
+ Privatrechtl. Leistungsentgelte
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
+ Sonstige Einzahlungen
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
= Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
4
5
6
7
8
9
1.272.380.394,87
737.541.142,79
31.114.827,52
59.664.628,32
- Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
- Transferauszahlungen
- Sonstige Auszahlungen
= Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
= Saldo der lfd. Verwaltungstätigkeit (9 und 16)
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
12
13
14
15
16
17
18
26.038.976,27
2.051.890,00
51.818.881,90
19.054.180,59
44.740.820,12
74.306.370,19
35.354.215,09
14.903.944,44
13.270.931,25
3.323.887,26
185.900.168,35
-50.427.113,90
-19.312.286,38
146.163.096,95
145.057.228,68
-42.775.602,03
66.241.205,13
+ Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten
+ Sonstige Investitionseinzahlunge
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
- Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Auszahlungen für Baumaßnahmen
- Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
- Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
- Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
- Sonstige Investitionsauszahlungen
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
= Saldo aus Investitionstätigkeit (23 und 30)
= Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (17 und 31)
+ Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
+ Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung
- Tilgung und Gewährung von Darlehen
- Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
= Saldo aus Finanzierungstätigkeit
= Änderung des Bestandes an Finanzmitteln (32 und 37)
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln
+/- Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln
= Liquide Mittel (38 + 39 + 40)
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
-36.040.421,52
3.503.000.000,00
-16.728.135,14
256.891.232,09
3.597.000.000,00
135.473.054,45
29.886.346,87
3.983.522,84
-316.796.201,32
0,00
0,00
-316.796.201,32
0,00
-1.386.470,80
1.386.470,80
0,00
0,00
-315.409.730,52
-247.528.170,72
247.528.170,72
5.675,00
40.105.414,80
169.967.016,41
9.359.198,24
0,00
0,00
0,00
3.725.180,20
-41.217.932,79
66.241.205,13
-21.298.092,14
4.068.979.919,44
202.179.836,20
275.572.559,61
4.399.000.000,00
147.732.315,25
-223.477.928,34
-33.796.598,39
191.106.960,51
3.098.803,38
18.231.196,26
14.420.727,03
49.195.082,89
86.310.261,20
19.850.889,75
157.310.362,12
28.412.715,00
5.954.657,13
15.217.070,00
57.909.854,57
49.816.065,42
-189.681.329,95
3.555.247.985,71
810.381.879,15
1.360.472.073,95
119.827.756,42
420.775.951,78
87.166.747,06
756.623.577,35
3.365.566.655,76
65.003.450,32
230.657.776,35
379.557.205,22
84.061.007,25
225.882.644,28
31.752.439,80
1.712.360.410,55
636.291.721,99
Ist-Ergebnis 2015
253.460.144,57
0,00
-180.910.225,70
271.455.645,05
0,00
-452.365.870,75
434.370.370,27
421.027.381,66
408.687.055,00
15.955.377,21
33.587.685,64
14.603.147,97
76.106.632,13
243.703.694,22
24.730.517,83
12.340.326,66
6.575.275,87
1.953.657,13
-280,00
23.839.054,57
-20.027.380,91
13.342.988,61
238.050.372,31
62.553.359,05
7.413.824,69
22.346.041,78
125.300.872,19
416.052,94
20.020.221,66
-224.707.383,70
-5.672.213,97
46.522.933,14
-152.427,32
678.612,53
-9.517.768,89
-3.006.541,51
-245.384.831,05
-8.175.146,63
Vergleich
Ist/ fortg. Plan
Spalte "Vergleich Ist / fortg. Plan": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
-604.778.317,27
0,00
0,00
-604.778.317,27
0,00
53.069.981,34
547.028.204,66
0,00
600.098.186,00
-657.848.298,61
-454.823.980,05
599.794.015,51
29.023.875,00
125.301.715,02
330.013.955,42
44.581.407,58
144.970.035,46
21.837.439,13
4.001.000,00
0,00
21
15.217.350,00
+ Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen
511.600,00
+ Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
0,00
0,00
-67.881.559,80
67.881.559,80
4.872.606,02
10.962.925,35
669.843,60
51.376.184,83
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
davon Ermächtigungsübertragung
20
34.070.800,00
69.843.446,33
-203.024.318,56
3.793.298.358,02
872.935.238,20
1.367.885.898,64
142.173.798,20
546.076.823,97
87.582.800,00
776.643.799,01
3.590.274.039,46
70.675.664,29
184.134.843,21
379.709.632,54
83.382.394,72
235.400.413,17
34.758.981,31
1.957.745.241,60
644.466.868,62
fortgeschriebener
Ansatz 2015
19
41.426.956,42
3.307.920.621,39
94.628.470,37
387.545.906,09
85.801.987,18
- Versorgungsauszahlungen
11
730.022.720,09
- Personalauszahlungen
10
3.339.035.448,91
84.270.571,86
213.701.063,33
27.104.302,51
+ Sonstige Transfereinzahlungen
3
1.654.486.309,59
653.911.761,08
Ergebnis 2014
Steuern und ähnliche Abgaben
+ Zuwendungen und allg. Umlagen
(Angaben in Euro)
1
2
Finanzrechnung
Jahresabschluss 2015
Seite 12
Bilanz zum 31.12.2015
Seite 13
Seite 14
Aktiva (i.Tsd. Euro)***
1 Anlagevermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder‐ und Jugendeinrichtungen
1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen
1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten
1.2.2.4 Sonstige Dienst‐, Geschäfts‐ und Betriebsgebäude
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und
Sicherheitsanlagen
1.2.3.4 Entwässererungs‐ und Abwasserbeseitigungsanlagen
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und
Verkehrslenkungsanlagen
1.2.3.6. Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.7 Betriebs‐ und Geschäftsausstattung
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Seite 15
31.12.2015
13.768.445,3
31.12.2014
(13.816.190,1)
13.755,9
(12.117,0)
7.582.143,4
(7.605.683,4)
1.675.523,2
(1.694.924,8)
937.852,3
173.581,7
41.091,6
522.997,8
(937.776,9)
(170.513,0)
(41.148,3)
(545.486,6)
691.379,7
(676.228,9)
26.121,6
3.264,6
205.260,3
456.733,2
(27.201,8)
(3.327,2)
(184.298,7)
(461.401,2)
3.219.476,2
(3.297.440,6)
880.101,1
1.444.801,2
(879.308,0)
(1.477.561,8)
70.330,9
1.876,3
(74.514,5)
(1.600,2)
693.282,4
129.084,2
(735.801,7)
(128.654,4)
21.130,4
1.578.028,3
70.412,8
86.685,4
239.507,3
(21.632,4)
(1.575.432,6)
(72.219,2)
(88.146,6)
(179.658,2)
Aktiva ‐ Fortsetzung (i.Tsd. Euro)***
1.3. Finanzanlagen
31.12.2015
6.172.546,0
31.12.2014
(6.198.389,7)
5.216.751,3
151.181,9
528.093,0
85.661,7
190.858,1
(5.216.371,6)
(151.181,3)
(527.220,5)
(85.850,3)
(217.766,0)
140.680,5
3.557,6
46.620,0
(144.068,6)
(15.682,9)
(58.014,5)
2 Umlaufvermögen
457.135,5
(441.561,4)
2.1 Vorräte
35.381,6
(23.777,8)
381.637,4
(336.325,3)
302.566,7
65.165,0
13.905,7
(304.184,1)
(23.131,8)
(9.009,4)
295,6
(15.217,1)
39.820,8
(66.241,2)
573.340,9
(551.687,8)
14.798.921,6
(14.809.439,3)
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Beteiligungen
1.3.3 Sondervermögen
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen
1.3.5.3 an Sondervermögen
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1 Öffentlich‐rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4 Liquide Mittel
3 Aktive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
Seite 16
Passiva (i.Tsd. Euro)***
31.12.2015
1 Eigenkapital
31.12.2014
5.133.644,6
(5.509.051,3)
5.961.347,9
6.147,0
0,0
‐833.850,3
(6.356.468,3)
(6.147,0)
(0,0)
‐(853.564,1)
‐403.616,1
‐249.539,7
‐180.694,5
0,0
0,0
‐(249.539,7)
‐(180.694,5)
‐(241.204,7)
‐(182.125,2)
2.956.450,5
(2.991.302,5)
2.597.540,5
272.836,5
5.794,7
80.278,8
(2.617.028,8)
(291.274,5)
(5.973,9)
(77.025,4)
2.654.762,2
(2.528.537,1)
2.034.458,4
208.084,3
12.996,7
399.222,7
(1.944.574,2)
(199.812,2)
(19.538,5)
(364.612,2)
3.484.659,4
(3.204.731,3)
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
2.162.888,2
(2.247.054,0)
4.2.1 Kredite von verbundenen Unternehmen
4.2.4 Kredite von öffentlichen Bereich
4.2.5 Kredite vom privaten Kreditmarkt
1.150,9
122,3
2.161.615,0
(1.277,5)
(131,0)
(2.245.645,5)
853.095,7
(487.000,0)
46.939,7
49.849,2
4.072,9
206.288,0
161.525,8
(52.809,2)
(35.242,9)
(2.693,5)
(248.985,9)
(130.945,8)
569.404,9
(575.817,1)
14.798.921,6
(14.809.439,3)
1.1 Allgemeine Rücklage
1.2 Sonderrücklagen
1.3 Ausgleichsrücklage
1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
davon: Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2015
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2014*
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2013*
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2012**
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2011**
2 Sonderposten
2.1 Sonderposten aus Zuwendungen
2.2 Sonderposten aus Beiträgen
2.3 Sonderposten für Gebührenausgleich
2.4 Sonstige Sonderposten
3 Rückstellungen
3.1 Pensionsrückstellungen
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
3.4 Sonstige Rückstellungen
4 Verbindlichkeiten
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
4.8 Erhaltene Anzahlungen
5 Passive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
* Die Verwendung der Jahresergebnisse 2014 und 2013 kann erst nach Feststellung des jeweiligen Jahresabschlusses durch den Rat
der Stadt Köln gebucht werden.
** Die Jahresergebnisse 2011 und 2012 wurden nach Feststellung in 2015 gegen die allgemeine Rücklage gebucht.
*** Summendifferenzen sind rundungsbedingt
Seite 17
Seite 18
Anhang
Anlagenspiegel
Erläuterungen zu außerplanmäßigen Abschreibungen und
Zuschreibungen
Forderungsspiegel
Verbindlichkeitenspiegel
Rückstellungsspiegel
Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen
Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen
Darstellung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich
Übersicht über noch nicht erhobene Erschließungsbeiträge
Übersicht über Leasingverträge
Erläuterungen zur Bilanz
Lagebericht
Übersicht über die Mitgliedschaften der Ratsmitglieder und
des Stadtvorstandes
Seite 19
Seite 20
Anlagenspiegel
Seite 21
Seite 22
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
2. Sachanlagen
2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2.1.1 Grünflächen
2.1.2 Ackerland
2.1.3 Wald, Forsten
2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
2.2.2 Schulen
2.2.3 Wohnbauten
2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und
Betriebsgebäude
2.3 Infrastrukturvermögen
2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
2.3.2 Brücken und Tunnel
2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen
und Verkehrslenkungsanlagen
2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
2.6 Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge
2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Summe Sachanlagen
Anlagevermögen
634.214,94
966.120,41
19.784,86
2.037.381,13
17.533,65
0,00
22.867.301,99
1.594.652,80
2.616.396,71
4.790.806,20
0,00
306.199,76
15.040.093,81
4.438.023,43
1.010.990,51
2.596.497,41
8.964.827,55
18.208.511,19
95.443.107,47
181.552.443,82
940.915.946,81
175.765.453,46
41.998.852,67
568.736.874,52
32.436.112,14
3.768.891,53
209.062.147,15
552.080.873,98
887.076.583,80
1.748.170.762,24
105.724.791,23
1.781.607,55
1.188.575.184,37
253.926.185,38
37.675.473,41
1.759.716.454,43
194.537.700,17
338.679.446,59
179.669.181,68
9.220.298.523,11
EUR
40.153.858,67
EUR
Stand am 31.12.2014
+
3.442.882,47
Zugänge im
Haushaltsjahr *1
-255.278,99
-5.267.933,02
-7.083.263,38
-2.283.440,19
-53.929.815,46
-46.310,82
0,00
-1.800,00
-8.165.570,81
0,00
0,00
-398.742,05
-188.983,54
-96.834,76
-290.000,00
0,00
-218.911,00
-566.111,34
-464.443,57
-104.313,00
-28.753.157,98
EUR
+ /-29.393,95
1.467.000,22
1.859.097,92
-33.310.571,95
29.393,95
6.840.836,33
1.017.045,40
975,59
-825.077,13
8.489,24
0,00
-1.420.988,22
188.413,83
6.414.979,72
0,00
0,00
2.375.822,56
626.918,99
2.454.820,63
44.610,85
12.287.019,97
EUR
Umbuchungen
Abgänge im
im Haus2
Haushaltsjahr * haltsjahr
Anschaffungs- und Herstellungskosten
EUR
-11.726.754,99
-20.859.254,76
0,00
-167.050.418,00
-12.012.753,62
-2.530.095,18
0,00
-58.073.301,76
-43.556,44
-4.183.544,76
-132.109,40
-37.614.534,24
-12.479.517,25
-906.796,26
-62.519,95
-4.125.732,82
-600.302,10
-2.362,50
-14.490,00
-1.682.791,97
EUR
+
0,00
0,00
0,00
0,76
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,76
0,00
EUR
-129.288.761,06
-264.978.350,42
-10.954,26
-1.765.807.122,98
-136.074.568,81
-18.573.130,16
-184.283.810,13
-501.342.211,65
-219.967,76
-35.393.852,13
-7.772.137,87
-308.159.765,38
-103.260.477,43
-6.042.084,49
-504.235,46
-28.826.089,24
-3.758.698,46
-5.140.294,08
-867.371,69
-31.310.362,50
-29.556.207,48
Zuschreibun- Kumulierte Abschreigen im Haus- bungen (auch aus
Vorjahren)
haltsjahr
Abschreibungen
-1.638.244,07
Abschreibungen im
Haushaltsjahr
Anlagenspiegel 2015
13.755.860,72
70.412.833,86
86.685.441,90
239.507.322,75
7.582.143.422,44
129.084.165,51
21.130.379,16
1.578.028.317,30
693.282.418,59
1.876.328,79
70.330.939,10
880.101.112,37
1.444.801.233,35
456.733.194,31
26.121.561,30
3.264.656,07
205.260.271,46
937.852.270,94
173.581.656,85
41.091.563,69
522.997.755,14
EUR
am 31.12.2015
12.117.003,76
72.219.214,41
88.146.585,00
179.658.227,42
7.605.683.446,02
128.654.432,84
21.632.438,43
1.575.432.644,30
735.801.720,09
1.600.170,69
74.514.483,86
879.308.003,91
1.477.561.820,74
461.401.215,75
27.201.823,91
3.327.176,02
184.298.684,82
937.776.879,79
170.512.958,56
41.148.333,48
545.486.632,00
EUR
am 31.12.2014
Buchwert
Seite 23
*2 Summe Restbuchwert Abgänge:
1
* Summe Restbuchwert Zugänge:
3. Finanzanlagen
3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
3.2 Beteiligungen
3.3 Sondervermögen
3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
3.5 Ausleihungen
3.5.1 an verbundene Unternehmen
3.5.2 an Beteiligungen
3.5.3 an Sondervermögen
3.5.4 Sonstige Ausleihungen
Summe Finanzanlagen
Anlagevermögen
EUR
Stand am 31.12.2014
EUR
-3.388.094,97
0,00
-12.125.275,72
-11.319.850,12
-27.155.619,40
0,00
0,00
0,00
0,00
14.081.283,68
144.068.585,92
0,00
15.682.902,72
59.313.151,84
6.248.153.772,47
EUR
+ /-
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
EUR
0,00
0,00
0,00
-74.682,29
-13.952.344,41
-13.872.254,47
-5.407,65
0,00
0,00
-
Abschreibungen im
Haushaltsjahr
+
0,00
0,00
0,00
0,00
1.183.013,39
1.183.013,39
0,00
0,00
0,00
EUR
EUR
0,00
0,00
0,00
-1.373.331,31
-62.533.431,89
-54.299.975,07
-29.382,60
-6.830.742,91
0,00
-
Zuschreibun- Kumulierte Abschreigen im Haus- bungen (auch aus
Vorjahren)
haltsjahr
Abschreibungen
140.680.490,95
0,00
3.557.627,00
46.619.970,41
6.172.546.004,86
5.216.751.347,41
151.181.857,84
528.092.992,09
85.661.719,16
EUR
am 31.12.2015
144.068.585,92
0,00
15.682.902,72
58.014.502,82
6.198.389.671,60
5.216.371.583,72
151.181.315,00
527.220.455,94
85.850.325,48
EUR
am 31.12.2014
Buchwert
Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Abgänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Abgänge ist daher um die auf die Abgänge entfallene Abschreibung
zu mindern, um den Restbuchwert zu ermitteln. Aus dieser Berechnung ergibt sich der Wert von 247.047.771,11 €.
Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Zugänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Zugänge (im Rahmen der Nachaktivierung) ist daher um die auf
Vorjahre entfallenden Abschreibungen zu bereinigen. Daraus ergibt sich der Wert in Höhe von 199.302.937,75 €.
0,00
0,00
-133.792,27
-188.606,32
-
13.069.004,77
5.950,49
1.006.328,42
0,00
EUR
Umbuchungen
Abgänge im
im Haus2
Haushaltsjahr * haltsjahr
5.257.982.317,71
151.205.289,95
534.051.198,85
85.850.325,48
+
Zugänge im
1
Haushaltsjahr *
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Seite 24
Erläuterungen zu
außerplanmäßigen Abschreibungen
und Zuschreibungen
Seite 25
Seite 26
Erläuterungen zu
außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 35 Abs. 5 Satz 3 GemHVO und
Zuschreibungen nach § 35 Abs. 8 Satz 2 Gem HVO
Außerplanmäßige Abschreibung:
Im Haushaltsjahr 2015 erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen hauptsächlich bei den
Anteilen an verbundenen Unternehmen.
Grund für die Abschreibungen für den Grund und Boden sind insbesondere Fortführungen
von Flurstücken in einer geringer wertigen Nutzungsart (z. B.: Grünflächen oder sonstige
Freiflächen werden zu Grund und Boden des Infrastrukturvermögens).
Der Wert der Jahresverluste von verbundenen Unternehmen, die insoweit zu einer Auflösung
der jeweiligen Kapitalrücklage führt, wird bei der zutreffenden Finanzanlage der Kernverwaltung in entsprechender Höhe außerplanmäßig abgeschrieben. Da nicht absehbar ist, dass
diese verbundenen Unternehmen künftig Gewinne erzielen und die Stadt Köln keinen Verlustausgleich zahlt, ist von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen.
Aufgrund des vorläufigen Jahresergebnisses 2015 erfolgte beim verbundenen Unternehmen
„RTZ GmbH“ eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 105.900,00 €.
Der erwartete Jahresfehlbetrag 2015 bei der Kölner Sportstätten GmbH wurde auf
2.735.108,00 € beziffert. In dieser Höhe erfolgte eine entsprechende Abschreibung auf den
Beteiligungswert.
Bei der Köln Tourismus GmbH zeigt der Jahresabschluss 2015 einen Fehlbetrag. Unter Berücksichtigung der unterjährig geleisteten Einzahlungen in die Kapitalrücklage durch die
Stadt Köln ergibt sich ein Bedarf für eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe der Einzahlung von 3.741.000,00 €.
Bei der Butzweiler Hof GmbH ist aufgrund der vorliegenden Wirtschaftspläne der Jahre 2015
bis 2019 ist von einer dauerhaften Wertminderung in Höhe von 7.261.608,04 € auszugehen.
Seite 27
Abhängig von der jeweiligen Bilanzposition wurden folgende Werte an außerplanmäßigen
Abschreibungen im Haushaltsjahr 2015 bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
gebucht:
Bilanzposition
1.2.1.1
1.2.1.2
1.2.1.3
1.2.1.4
1.2.2.3
1.2.2.4
1.2.3.1
Bezeichnung
Grünflächen
Ackerland
Wald, Forsten
Sonstige unbebaute Grundstücke
Wohnbauten
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.3.1
1.3.2
Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
1.3.5.4
Sonstige Ausleihungen
Gesamtergebnis
Werte in EUR
600.302,10
2.362,50
14.490,00
4.706,68
70.696,58
895,00
132.109,40
*13.872.254,47
5.407,65
*74.682,29
14.777.906,67
Zuschreibung:
Im Haushaltsjahr 2015 erfolgten Zuschreibungen hauptsächlich beim Vermögensbestand
des verbundenen Unternehmens „Kölner Sportstätten GmbH“ in Höhe von 1.119.085,50 €.
Die Zuschreibung wurde aufgrund des Jahresüberschusses 2014 vorgenommen. Eine weitere Zuschreibung aufgrund des Jahresergebnisses 2014 erfolgte in Höhe von 63.927,89 €
beim verbundenen Unternehmen „Zweckverband Stöckheimer Hof“. Die zuvor gebuchten
außerplanmäßigen Abschreibungen sind in beiden Fällen durch eine Zuschreibung auf den
Beteiligungsbuchwert anzupassen.
Bei der übrigen Zuschreibung handelt es sich um eine Korrektur von vorherigen nicht zutreffend gebuchten apl. Abschreibungen.
Werte in EUR
Bilanzposition Bezeichnung
1.3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
1.2.1.4
Sonstige unbebaute Grundstücke
Gesamtergebnis
*1.183.013,39
0,76
1.183.014,15
* Unter Berücksichtigung der haushaltrechtlichen Vorschriften des ersten Gesetzes zur Weiterentwicklung des NKF werden ab 01.01.2013 Wertveränderungen von Finanzanlagen mit
der allgemeinen Rücklage verrechnet.
Seite 28
Forderungsspiegel
Seite 29
Seite 30
Seite 31
3. Summe aller Forderungen
2. Privatrechtliche Forderungen
2.1 gegenüber dem privaten Bereich
2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich
2.3.gegen verbundene Unternehmen
2.4 gegen Beteiligungen
2.5 gegen Sondervermögen
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
1.1 Gebühren
1.2 Beiträge
1.3 Steuern
1.4 Forderungen aus Transferleistungen
1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche
Forderungen
Art der Forderungen
€
€
€
€
€
€
367.731.693,50 €
65.165.003,92
11.766.235,81
2.878.895,54
45.672.137,16
97.673,24
4.750.062,17
235.823.053,59 €
65.018.662,19 €
11.557.023,48 €
2.878.895,54 €
45.672.137,16 €
66.294,82 €
4.631.065,90 €
€
€
€
€
€
37.991.501,98
861.009,30
78.220.423,40
14.022.533,44
39.708.923,28
€
€
€
€
€
38.001.880,12
1.049.236,63
78.236.855,40
50.731.427,08
134.547.290,35
€
€
€
€
€
31.073.240,71 €
146.341,73 €
26.142,96 €
0,00 €
0,00 €
1.202,50 €
118.996,27 €
10.148,14
184.684,28
16.432,00
27.248.327,38
3.467.307,18
30.926.898,98 €
mit einer Restlaufzeit von
1 bis 5 Jahre
€
170.804.391,40 €
bis zu 1 Jahr
€
302.566.689,58 €
Gesamtbetrag
am 31.12.2015
€
Forderungsspiegel 2015
100.835.399,20 €
0,00 €
183.069,37 €
0,00 €
0,00 €
30.175,92 €
0,00 €
230,00 €
3.543,05 €
0,00 €
9.460.566,26 €
91.371.059,89 €
100.835.399,20 €
mehr als 5 Jahre
€
€
€
€
€
€
327.315.841,29 €
23.131.751,11 €
9.568.157,59 €
1.751.420,06 €
7.533.952,65 €
1.983,35 €
4.276.237,46 €
31.089.212,57
644.054,80
82.247.051,14
45.827.775,83
144.375.995,84
304.184.090,18 €
Gesamtbetrag
am 31.12.2014
€
Seite 32
Verbindlichkeitenspiegel
Seite 33
Seite 34
9. Summe aller Verbindlichkeiten
2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
2.1 von verbundenen Unternehmen
2.2 von Beteiligungen
2.3 von Sondervermögen
2.4 vom öffentlichen Bereich
2.4.1 vom Bund
2.4.2 vom Land
2.4.3 von Gemeinden
2.4.4 von Zweckverbänden
2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich
2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
2.5 vom privaten Kreditmarkt
2.5.1 von Banken und Kreditinstituten
2.5.2 von übrigen Kreditgebern
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
3.1 vom öffentlichen Bereich
3.2 vom privaten Kreditmarkt
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleich kommen
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
7. Sonstige Verbindlichkeiten
8. Erhaltene Anzahlungen
1. Anleihen
Art der Verbindlichkeiten
182.547.661,62
0,00
0,00
853.095.660,67
2.666.566,90
49.847.455,93
4.072.900,41
206.288.006,05
59.515.879,52
2.161.614.998,80
0,00
0,00
853.095.660,67
46.939.653,66
49.849.180,93
4.072.900,41
206.288.006,05
161.525.781,23
3.484.659.382,64 1.358.071.882,46
0,00
0,00
8.789,10
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
122.257,64
0,00
0,00
0,00
0,00
28.962,26
0,00
0,00
0,00
bis zu 1
Jahr
EUR
0,00
566.464.052,80
1.725,00
0,00
0,00
7.117.020,16
13.459.919,65
0,00
0,00
545.726.219,21
0,00
0,00
0,00
31.262,04
0,00
0,00
0,00
127.906,74
0,00
0,00
1 bis 5
Jahre
EUR
0,00
0,00
0,00
82.206,50
0,00
0,00
0,00
994.074,25
0,00
0,00
mehr als
5 Jahre
EUR
0,00
0,00
0,00
131.046,74
0,00
0,00
0,00
1.277.450,72
0,00
0,00
EUR
Gesamtbetrag
31.12.2014
35.242.893,01
2.693.530,70
248.985.934,10
130.945.778,82
52.809.186,62
30.000.000,00
457.000.000,00
1.560.123.447,38 3.204.731.320,68
0,00
0,00
0,00
94.892.881,55
30.813.167,11
0,00
0,00
1.433.341.117,97 2.245.645.499,97
0,00
0,00
mit einer Restlaufzeit von
1.150.943,25
0,00
0,00
EUR
Gesamtbetrag am
31.12.2015
Verbindlichkeitenspiegel 2015
Seite 35
Summe sonstige finanzielle Verpflichtungen
Darlehensbürgschaften (ohne Rückstellungen)
Amt für Wohnungswesen
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften
Gesundheits- und Sozialwesen
Verkehrs- und Wirtschaftsförderung
Versorgungsbetriebe
Köln Bäder, Kölner Sportstätten
sonstige
Garantien, Sicherheitsleistungen und Kautionen
Individualgewährleistungen
Patronatserklärung
Art der sonstigen finanziellen Verpflichtungen
1.196.587.661,51
487.995.298,46
105.422.903,85
45.449.921,88
423.881.958,54
10.365.720,00
122.524.215,84
255,65
0,00
947.387,29
0,00
EUR
Gesamtbetrag am
31.12.2015
bis zu 1
Jahr
EUR
1 bis 5
Jahre
EUR
mit einer Restlaufzeit von
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 2015
mehr als
5 Jahre
EUR
1.235.441.704,01
513.978.568,92
117.750.606,47
48.835.881,85
416.362.967,73
10.306.720,00
127.316.180,63
255,65
0,00
890.522,76
0,00
EUR
Gesamtbetrag
31.12.2014
Seite 36
Rückstellungsspiegel
Seite 37
Seite 38
Seite 39
51.814.854,73
Summe aller Rückstellungen
4.9 Andere sonstige Rückstellungen
4.8 Rückstellungen für LOB
4.7 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden
Geschäften
4.6 Rückstellung für ausstehende Rechnungen
4.5 Rückstellung für Prozesskosten
4.4 Rückstellungen für die Verpflichtung gegenüber anderen
Dienstherren
4.3 Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit
4.2 Rückstellungen für geleistete Überstunden
4.1 Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub
4. Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO
3.1 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen
53.502.242,66
13.332.704,52
3.450.000,00
6.559.542,14
11.853.063,04
1.302.879,34
3.839.037,86
3.247.730,79
3.850.220,06
4.029.500,00
8.670.079,35
1.320.842,93
0,00
2.528.537.102,20 243.494.361,43
185.949.450,00
12.914.540,99
17.145.300,00
9.714.157,60
16.050.298,89
49.991.419,00
14.138.211,58
9.474.584,57
49.234.212,85
19.538.521,92
147.997.305,30
893.441.662,11
2.2 Rückstellungen für Altlasten
3. Instandhaltungsrückstellungen
EUR
2
+
Zuführung
1.051.132.582,66 128.536.518,74
2.1 Rückstellungen für Deponien
2. Rückstellungen für Deponien und Altlasten
1.2 Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger
1.1 Pensionsrückstellungen für Beschäftigte
1. Pensionsrückstellungen
Art der Rückstellungen
Gesamtbetrag
am 01.01.2015
EUR
1
0,00
0,00
0,00
9.156.342,69
3.118.562,61
0,00
0,00
1.591.037,15
1.698.003,38
0,00
263.517,64
0,00
0,00
1.822.067,18
663.154,73
EUR
3
-
Auflösung
108.112.935,97
9.480.102,64
12.816.881,73
17.145.300,00
6.210.505,04
6.506.584,00
1.381.933,34
5.682.349,36
3.239.594,29
2.066.842,90
8.749.255,63
1.055.585,49
0,00
33.327.951,29
450.050,26
EUR
4
-
Inanspruchnahme
Bewegungen im Haushaltsjahr 2015
Gesamtbetrag
am 31.12.2015
EUR
6
13.430.363,78
0,00
4.676.435,65
201.741,06
0,00
0,00
9.482.721,07
51.017.590,01
10.326.699,11
1.699.382,02
0,00
0,00
0,00
226.853.027,41 119.345.692,70
13.430.363,78
3.450.000,00
8.472.157,55
19.698.774,55
54.786.706,00
12.031.382,44
9.482.721,07
51.017.590,01
12.996.699,11
58.766.193,86
149.318.148,23
917.399.203,95
EUR
7
bis zu 1 Jahr
EUR
9
mehr als 5 Jahre
0,00
0,00
38.721.170,64
0,00
3.450.000,00
3.265.721,90
19.497.033,49
0,00
0,00
0,00
0,00
2.670.000,00
68.786.164,07
0,00
0,00
530.000,00
0,00
54.786.706,00
12.031.382,44
0,00
0,00
0,00
10.072.744,37
149.318.148,23
917.399.203,95
0,00 1.117.059.217,01
46.994.067,47
EUR
8
1 bis 5 Jahre
mit einer Restlaufzeit von
0,00 2.654.762.184,97 210.180.625,40 114.597.993,50 2.329.983.566,07
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.874.341,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
57.285.493,13
-62.159.834,13 1.117.059.217,01
EUR
5
+
Umbuchung
Rückstellungsspiegel 2015
Seite 40
Darstellung der
Instandhaltungsrückstellungen
Seite 41
Seite 42
726.773,79
325.052,32
Tiefgarage
Neptunplatz
1.167.294,54
2.000.000,00
100.641,49 Die Nachholung der Maßnahmen für die Tiefgarage Mülheim hat in 2014 begonnen. In 2015
erfolgte eine weitere Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung (Baubetreuung,
Architektenhonorare, Abdichtungsarbeiten etc.). Der Abschluss der Maßnahmen ist für das Jahr
2016 vorgesehen.
146.233,12 Die Nachholung der Maßnahmen für die Tiefgarage Neptunplatz hat in 2014 mit der
Baubetreuung und Abdichtungsarbeiten begonnen. In 2015 erfolgte eine weitere
Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung (Baubetreuung, Architektenhonorare,
Abdichtungsarbeiten etc.). Der Abschluss der Maßnahmen ist für das Jahr 2016 vorgesehen.
1.068.803,13 Die Nachholung der Maßnahmen für die Tiefgarage Groß St. Martin hat in 2014 mit der
Baubetreuung und der Erstellung von Gutachten begonnen. In 2015 erfolgte eine weitere
Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung (Baubetreuung, Architektenhonorare,
Abdichtungsarbeiten etc.). Der Abschluss der Maßnahmen ist für das Jahr 2016 vorgesehen.
2.000.000,00 Die Nachholung der Sanierungsmaßnahmen, für die zum Jahresabschluss 2012 eine
Instandhaltungsrückstellung gebildet wurde, soll in 2016 beginnen. Die Sanierung der
Betonwände und –decken, die Sanierung der Entwässerung der Tunnel, der Austausch defekter
Fliesen, die Sanierung der Trogwände und die Abdichtung der undichten Decken wird nicht
vollständig innerhalb des für Instandhaltungsrückstellungen vorgesehenen Vier‐Jahres‐Zeitraum
erfolgen können, sodass die Fortführung der Maßnahmen in den Folgejahren grundsätzlich nicht
mehr rückstellungsfähig ist.
Rückstellung zum Rückstellung zum
Erläuterung
31.12.2015
31.12.2014
€
€
7.500.000,00
1.046.010,03 Mit den Sanierungsmaßnahmen am Tunnel Grenzstraße wurde in 2014 begonnen. Die
Sanierung der Betonwände und –decken, der Tunnelentwässerung und der Trogwände, der
Austausch defekter Fliesen sowie die Abdichtung der undichten Decken wurde in 2015
fortgeführt. Der Abschluss der Maßnahmen ist für 2016 vorgesehen.
Tiefgarage
Mülheim
Tiefgarage
Groß St. Martin
Tunnel
Herkulesstraße
zwischen Liebigstraße
und DB‐Brücke
Stadtautobahn
Tunnel Grenzstraße
Vermögens‐
gegenstand
Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO
Seite 43
Halle Kalk
Gebäude
Eisenmarkt 4
Großmarkthalle
Tiefgarage
Am Dom
Tiefgarage
Kaiser‐Wilhelm‐Ring
Vermögens‐
gegenstand
89.116,27
9.688,21
2.306.531,44
0,00 Die in 2011 gebildete Rückstellung für die unterlassene Dachsanierung wurde 2015 für ein
Statikgutachten in Anspruch genommen. Die eigentliche Dachsanierung ist zwar noch nicht
erfolgt, jedoch ist ein Weiterbestehen der Instandhaltungsrückstellung nach Ablauf des Vier‐
Jahres‐Zeitraumes zum Jahresende 2015 nicht zulässig.
0,00 Der in 2012 unterlassene Austausch der Heizungs‐ und Lüftungsanlage im Gebäude des
Hänneschentheaters wurde abgeschlossen. In 2015 wurde die Schlussabrechnung beglichen.
2.147.376,84 Die ursprünglich für 2012 vorgesehene Teilsanierung des Großmarktes konnte nicht vollständig
durchgeführt werden. Die Nachholung hat in 2013 begonnen. In 2015 wurden
Brandschutzmaßnahmen inkl. Instandhaltung der elektrischen Anlagen durchgeführt. Die
Umsetzung der umfangreichen Maßnahmen bis zum Jahresende 2016 wird aufgrund von
baulichen Erschwernissen, ausstehenden behördlichen Genehmigungen und Verzögerungen bei
der Ausschreibung voraussichtlich nicht vollständig erfolgen können; allerdings wird die derzeit
eingestellte Rückstellung voraussichtlich gänzlich in 2016 in Anspruch genommen.
Rückstellung zum Rückstellung zum
Erläuterung
31.12.2015
31.12.2014
€
€
1.164.393,19
1.088.287,91 Die Nachholung der Maßnahmen für die Tiefgarage Kaiser‐Wilhelm‐Ring hat in 2014 mit der
Baubetreuung und einer Riss‐Untersuchung begonnen. In 2015 erfolgte eine weitere
Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung (Baubetreuung, Honorare). Der Abschluss
der Maßnahmen ist für das Jahr 2016 vorgesehen.
209.068,80
92.853,05 Die Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung für die Tiefgarage Am Dom erfolgte in
2014 u. a. für die Baubetreuung, Ingenieurhonorare, Untersuchungen der Wasserqualität sowie
Abbruch‐ und Maurerarbeiten. In 2015 erfolgte eine weitere Inanspruchnahme (Baubetreuung,
Honorare). Der Abschluss der Maßnahmen ist für das Jahr 2016 vorgesehen.
Seite 44
Gebäude
Zeughausstraße 1‐3
Gebäude
Universitäts‐
straße 100
Gebäude
An der Rechtschule
Gebäude
Bischofsgarten‐
straße 1
Vermögens‐
gegenstand
64.000,00
477.450,95
1.502.091,97
0,00 Durch den Abschluss eines neuen Wartungsvertrages kann auf den Austausch der
Alarmierungsanlage verzichtet werden. Die Rückstellung wurde aufgelöst.
0,00 Die im Museum für Ostasiatische Kunst im Jahresabschluss 2011 gebildeten
Instandhaltungsrückstellungen für die Maßnahmen an der Heizungsanlage (10 T€), an den
Fenstern im Foyer (100 T€), an der Trinkwasseranlage (50 T€) sowie am Wasserbecken (317 T€)
sind nicht innerhalb des Vier‐Jahres‐Zeitraumes durchgeführt worden und wurden aufgelöst.
2.337.080,17 Die Sanierung des Vordachs und der Brandmeldeanlage konnte nicht innerhalb des Vier‐Jahres‐
Zeitraumes erfolgen, sodass die dafür gebildeten Rückstellungen aufgelöst wurden. Die
konzeptionellen und vorbereitenden Maßnahmen für die Fenstersanierung wurden
abgeschlossen. Für die Durchführung der Fenstersanierung wurde eine weitere Zuführung in
Höhe von 1.320 T€ vorgenommen. An der Sanierung des Kinosaals wurde in 2015
weitergearbeitet. Die Maßnahme soll in 2016 zum Abschluss gebracht werden. Die Sanierung
der Trinkwasseranlage wurde in das Jahr 2016 verschoben.
Rückstellung zum Rückstellung zum
Erläuterung
31.12.2015
31.12.2014
€
€
789.064,61
1.472.698,67 In 2015 wurden im Museum Ludwig der Austausch der Lichtanlage und der LED‐
Schienenstrahler sowie die Auswechslung der Trinkwasseranlage durchgeführt bzw. beendet.
Mit der Systemumstellung der Gefahrenmeldeanlage und der Deckensanierung nach einem
Putzschaden wurde begonnen. Beide Instandhaltungsmaßnahmen sollen in 2016 beendet
werden. Die Sanierung der Trinkwasserleitungen (35 T€) und die Reparatur der
Garderobenschließfächer (6 T€) sollen ebenfalls in 2016 nachgeholt werden. Neben den
bestehenden Instandhaltungsrückstellungen wurden Zuführungen für die Reparaturen der
Brandschutztore und ‐türen (325 T€), die Instandhaltung der Dachterasse (60 T€), der Austausch
der Glasfassade (180 T€), die Einrichtung von Luftschleusen im Eingangsbereich (140 T€), die
Sanierung der Brunnenwasserförderung (235 T€), die Reparatur der Gefahrenmeldeanlage (60
T€) und der Austausch der Wasserleitungen (300 T€) vorgenommen.
Seite 45
Gebäude
Geisselstraße 3‐5
Gebäude
Potsdamer
Straße 1b
Reiterstandbild auf
dem Heumarkt
Kürassierdenkmal auf
dem Rheinboulevard
Löwe am Friedrich‐
Ebert‐Ufer
mittelalterliche
Stadtmauer am
Gereonswall
Alt St. Alban
Vermögens‐
gegenstand
707.162,63
42.881,50
60.000,00
250.000,00
0,00 Die Durchführung von größeren Maßnahmen an Dach und Fach für dieses Objekt ist Bestandteil
des Konzeptes zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Die Nachholung der
Instandhaltungsmaßnahmen konnte nicht innerhalb des Vier‐Jahres‐Zeitraumes erfolgen. Die
Rückstellung wurde aufgelöst.
16.862,23 Die Durchführung von größeren Maßnahmen an Dach und Fach für dieses Objekt ist Bestandteil
des Konzeptes zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Die noch ausstehende
Nachholung des Fassadenanstrichs erfolgte in 2015. Die verbleibende Rückstellung ist zur
Begleichung der noch nicht vorliegenden Rechnungen.
9.852,47 Die Restaurierungsarbeiten am Sockel wurden in 2015 durchgeführt. In 2016 erfolgt noch die
Beseitigung der bei Abnahme der Gewerke festgestellten Mängel.
170.000,00 Beim Abbau des Denkmals in 2015 stellte sich heraus, dass die Schäden erheblich gravierender
sind als angenommen, sodass eine Zuführung zur Instandhaltungsrückstellung erforderlich
wurde. Die Maßnahmen (Metallrestaurierung der Reiterstatue, Sanierung des mit Muschelkalk
verkleideten Betonsockels) sollen in 2016 nachgeholt werden.
Rückstellung zum Rückstellung zum
Erläuterung
31.12.2015
31.12.2014
€
€
30.000,00
0,00 Die Durchführung der geplanten Instandhaltungsmaßnahmen (Entfernung des Wildwuchses auf
der Rückseite, Überprüfung der Fugen) war nicht erforderlich, sodass eine Auflösung
vorgenommen wurde.
18.341,89
0,00 Die Nachholung der in 2013 unterlassenen Natursteinarbeiten am Baudenkmal Alt St. Alban
(Ausbau schadhafter Mauerwerkssteine, Einbau neuer Steine, Säuberung von Fugen und tlw.
Neuverfugung) wurde in 2015 abgeschlossen.
19.282,04
0,00 Für die Restaurierung des Löwen (inkl. Umgebung) am Friedrich‐Ebert‐Ufer in Köln‐Porz wurden
Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 22 T€ gebildet. Die Nachholung der in 2013
unterlassenen Maßnahme hat in 2014 begonnen. Die Fertigstellung der Arbeiten sowie die
Wiederaufstellung des Löwen sind in 2015 erfolgt.
Seite 46
Innenausbau
Haltestelle Heumarkt
Straßenbrücke Tel‐
Aviv‐Str./
Perlengraben
Gebäude
Hitzeler Straße 125
Vermögens‐
gegenstand
19.538.521,92
0,00
12.996.699,11
500.000,00 Die für 2015 vorgesehenen Instandhaltungsmaßnahmen an der Haltestelle Heumarkt (u. a.
Austausch elektrischer Anlagen, Einbau von sich im Brandfall automatisch schließenden
Brandschutzklappen an den Wanddurchführungen) sollen in 2016 und 2017 nachgeholt werden.
Rückstellung zum Rückstellung zum
Erläuterung
31.12.2015
31.12.2014
€
€
80.327,77
0,00 Die Durchführung von größeren Maßnahmen an Dach und Fach für dieses Objekt ist Bestandteil
des Konzeptes zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Die Nachholung der
Instandhaltungsmaßnahmen konnte nicht innerhalb des Vier‐Jahres‐Zeitraumes erfolgen. Die
Rückstellung wurde aufgelöst.
0,00
800.000,00 Der Einbau einer zusätzlichen externen Vorspannung einschließlich neuer Kontrollgänge hinter
den Widerlagerwänden, der Austausch der westlichen Kappe und der darunter liegenden
Abdichtung, umfangreiche Betoninstandsetzungen an der Brückenober‐ und unterseite, der
Austausch des Brückenbelags und weitere Maßnahmen sollten in 2015 durchgeführt werden.
Aus verkehrstechnischen Gründen konnte die Sanierung nicht erfolgen. Die Umsetzung ist nun
für 2016 vorgesehen.
Gesamtbilanz der rechtlich
unselbständigen Stiftungen
Seite 47
Seite 48
Seite 49
1. Eigenkapital
1.1 Allgemeine Rücklage
1.4 Jahresüberschuss
105.123.829,78 €
170.518,40 €
295.606,32 €
33.624.952,27 €
354.325,37 €
17.415.355,14 €
4. Verbindlichkeiten
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
868.922,80 €
4.2.4 Kredite vom öffentlichen Bereich
51.520.114,63 €
4.2.5 Kredite vom privaten Kreditmarkt
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
409.557,97 €
359.996,88 €
1.080,00 € 2. Sonderposten
103.400,00 € 2.1 für Zuwendungen
zum 31.12.2015
105.123.829,78 €
1.049.067,26 € ***
26.915.616,47 €
101.708,00 €
295.805,17 €
73.811.511,64 € **
2.950.121,24 €
Passiva
* Es handelt sich hier um eine Zusammenfassung der Bilanzdaten der Stiftungen, nicht jedoch um eine Bilanz im Sinne der GemHVO.
Die Darstellung beinhaltet nicht die rechtlich unselbständige Ernst-Wendt-Stiftung. Im Gegensatz zu den anderen rechtlich unselbständigen Stiftungen wird die ErnstWendt-Stiftung nach dem Willen des Stifters wie eine GmbH geführt. Deshalb erfolgt ein Ausweis dieser Stiftung nach der Eigenkapital-Spiegelbildmethode aktivisch
unter den Sondervermögen und passivisch unter den sonstigen Sonderposten.
** Der Betrag der allgemeinen Rücklage der Stiftungen wird in der Bilanz der Stadt Köln unter den sonstigen Sonderposten ausgewiesen.
*** Davon sind 1.049.067,26 € Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung.
2. Umlaufvermögen
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4 Liquide Mittel
1. Anlagevermögen
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.2 Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und
Jugendeinrichtungen
1.2.2.3 Wohnbauten
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und
Betriebsgebäude
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
1.3 Finanzanlagen
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene
Unternehmen
Aktiva
Gesamtbilanz der rechtlich unselbständigen Stiftungen*
Seite 50
Darstellung des Sonderpostens für
den Gebührenausgleich
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Seite 52
Seite 53
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Sportstättengebühren
Gebühren für die
Obdachlosen‐ und
Übergangswohnheime
Unterrichtsgebühren
der Rheinischen Musikschule
3.966.060,02 €
Bodenrettungs‐
dienstgebühren
Luftrettungsdienstgebühren
2.007.798,54 €
0,00 €
400.000,00 €
220.854,71 €
4.785.650,90 €
siehe Erläuterungen
1.675.373,95 €
541.299,37 €
1.769.792,43 €
1.018.985,11 €
Unterdeckung aus
Stand 31.12.2014 Auflösung 2015 Zuführung 2015 Nachkalkulation 2015
(nachrichtlich)
Friedhofsgebühren
Gebühren Wochenmärkte
Gebührenhaushalt
Darstellung der Kostenunterdeckungen und der Entwicklung des Sonderposten
für den Gebührenausgleich gemäß § 43 Abs. 6 GemHVO
Die Erhebung einer kostendeckenden Gebühr kommt zur Vermeidung eines
drastischen Rückgangs der Schülerzahlen sowie aufgrund des hohen
0,00 €
kulturpolitischen Interesses der Einrichtung im poltischen Raum bisher nicht
in Frage.
Für die Luftrettung wurde 2014 erstmalig eine Gebührensatzung erlassen.
0,00 € Aufgrund mangelnder Erfahrungswerte sind die Gebührentarife nicht
kostendeckend kalkuliert worden.
Bei Erhebung einer kostendeckenden Gebühr wäre die Nutzung aufgrund
der hohen Unterhaltungskosten der Sportstätten und Schulbäder der Stadt
0,00 € Köln für den potentielen Nutzer schlicht nicht leistbar. Unter dem
Gesichtspunkt der Sportförderung ist die Unterdeckung insoweit
gerechtfertigt.
Es besteht eine Kostenunterdeckung, deren Höhe jedoch innerhalb der
0,00 € Jahresabschlussarbeiten nicht mehr ermittelt werden konnte.
Im Jahr 2013 wurden die Gebührentarife für den Bodenrettungsdienst neu
kalkuliert. Dabei wurden Überschüsse aus Vorjahren gebührenmindernd
berücksichtigt, jedoch eine Inanspruchnahme in der Satzung nicht
3.966.060,02 € festgelegt. Hinzu kommen nicht unerhebliche Kostensteigerungen in 2015,
insbeondere durch die mit den Hilfsorganisationen geschlossenen
Interimsverträge.
Die Kostenunterdeckung bei den Friedhofsgebühren resultiert zum größten
Teil aus den tariflichen Steigerungen bei den Personalkosten und der im
1.607.798,54 € Vergleich zur Gebührenkalkulation 2013 gesunkenen Fallzahl, vor allem im
Bereich der mehrjährigen Grabnutzungsrechte.
220.854,71 €
Stand 31.12.2015 Begründung bei Unterdeckung
Seite 54
Übersicht über noch nicht erhobene
Erschließungsbeiträge
Seite 55
Abbildung der noch nicht erhobenen Beiträge aus fertig gestellten
Erschließungsmaßnahmen nach § 44 Abs. 2 Ziffer 7 GemHVO
Angegeben werden alle Fälle, bei denen zum 31.12.2015 die sachliche Beitragspflicht entstanden, jedoch noch keine Heranziehung erfolgt ist. Die Angaben umfassen ausschließlich
Erschließungsbeiträge nach BauGB (und nicht nach KAG). Grund dafür ist, dass § 44 Abs. 2
Ziffer 7 GemHVO von fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen spricht und nicht von ergänzenden Maßnahmen auf bereits erschlossene Straßen.
Der Begriff „fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen“ wird gleichgesetzt mit der Begrifflichkeit „endgültige Herstellung der Erschließungsanlage“ im Rechtssinne, also mit dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht. Denn allein mit dem Abschluss der technischen Herstellung liegen die Voraussetzungen für eine Beitragserhebung regelmäßig noch nicht vor. Trotz
der Annahme des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht kann nicht ausgeschlossen
werden, dass sich im Rahmen der Heranziehungsvorbereitung ergibt, dass die Voraussetzungen unvollständig sind.
Die Vorwegnahme der Bezifferung für noch nicht erhobene Beiträge auf fertig gestellte
Maßnahmen ist mit einigen Unwägbarkeiten behaftet. So lassen sich Teile des beitragsfähigen Aufwandes vorab weder berechnen noch qualifiziert schätzen.
Für die Realisierung der theoretisch maximalen Beitragssumme von 90% der entstandenen
Kosten wird auf Basis des Vorjahreswertes eine statistische Realisierungsquote ermittelt.
Anhand dieser wird eine Abschätzung vorgenommen, in welchem Umfang das theoretische
Beitragsmaximum (90% beitragsfähiger Aufwand) tatsächlich als Beitragsforderung im
Rahmen der Heranziehungen realisiert werden kann.
Erschließungsanlage
Abtsweg/Bitzweg/Stahlsweg
Alte Escher Straße
Am Alten Brauhaus
Auf der Füllenweide
Bolligstraße
Chranachstraße – Stichstraße
Dillenburger Kreisverkehr
Donauweg
Engeldorfer Straße
Enzianweg – Stichstraße
Friederike-Nadig-Straße/Marion-Dönhoff-Straße
Frohnhofstraße – Stichstraße
Hermann-Löns-Straße
Hermann-Löns-Straße (Frankfurter Straße)
Holzweg/Goffineweg
Höninger Weg
Houdainer Straße
Im Langen Bruch/ Bruchfeld
Johann-Reintgen-Straße/Peter-Koep-Straße
Kriegerhofstraße
Mielenforster Straße
Pastor-Kastenholzer-Straße
Paul-Nießen-Straße
Pohlhofstraße
Poller Kirchweg (Nord)
Robert-Bosch-Straße (Morsestraße – Stichstraße 2)
Seite 56
Aufwand 90%
276.352,39 EUR
706.428,33 EUR
13.935,36 EUR
62.636,46 EUR
39.040,56 EUR
38.841,82 EUR
48.045,74 EUR
102.101,18 EUR
80.828,01 EUR
49.628,63 EUR
355.771,89 EUR
2.543,18 EUR
92.973,65 EUR
231.574,45 EUR
187.603,20 EUR
343.382,21 EUR
49.860,76 EUR
45.749,07 EUR
1.065.063,18 EUR
210.003,30 EUR
84.421,55 EUR
398.685,89 EUR
23.127,53 EUR
19.307,58 EUR
268.119,90 EUR
865.074,24 EUR
Robert-Bosch-Straße, Stichstraße 1
Robert-Bosch-Straße, Stichstraße 2
Schmaler Wall (Breiter Wall – Pletschbachweg)
Schmaler Wall (Pletschbachweg - Brombeergasse)
Schmiedegasse
Schulstraße
Südstraße
Tunisstraße, östliche Anliegerfahrbahn
Tunisstraße, westliche Anliegerfahrbahn
Von-Hünefeld-Straße (Richard-Byrd-Straße bis Alte
Escher Straße)
Weilerhöfe
Weißer Hauptstraße, Stichstraße
Widdeshover Weg
Summe
Realisierungsquote 2014 in %
Geschätzte Beiträge aus fertigen Anlagen
Seite 57
371.941,44 EUR
373.855,32 EUR
82.942,49 EUR
31.340,74 EUR
39.243,09 EUR
45.612,16 EUR
158.498,31 EUR
55.380,87 EUR
8.836,65 EUR
279.775,89 EUR
138.373,34 EUR
71.910,72 EUR
36.939,89 EUR
7.355.750,97 EUR
27,74
2.040.485,32 EUR
Seite 58
Übersicht über Leasingverträge
Seite 59
Seite 60
Seite 61
Laufzeit
01.12.2014 - 30.11.2019
einzelne abweichende Laufzeiten
verschiedene Laufzeiten
verschiedene Laufzeiten
verschiedene Laufzeiten
Geleaste Gegenstände
Kopierer/Drucker verschiedener Ausstattung
Hardware IT/TK-Anlagen
Fahrzeuge
Büroausstattung
Zum 31.12.2015 bestanden folgende Verpflichtungen aus Leasingverträgen:
4,6 T€
40,4 T€
727,6 T€
711,8 T€
Jahresbetrag
2016
Angaben zu Verpflichtungen aus Leasingverträgen nach § 44 Abs. 2 Ziffer 8 GemHVO
8,9 T€
9,8 T€
1.151,1 T€
2.076,0 T€
Betrag
2017 ff.
Seite 62
Erläuterungen zur Schlussbilanz
Seite 63
Seite 64
Erläuterungen zur Schlussbilanz der Stadt Köln zum 31.12.2015
Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz als ein Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 37 Abs. 1 i. V. m.
§ 41 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO) gibt auf der
Aktivseite einen Überblick über das Anlage-, das Umlaufvermögen sowie die aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten und auf der Passivseite über Eigen-, Fremdkapital
sowie die passiven Rechnungsabgrenzungsposten.
Die Vorschriften des Ersten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land NordrheinWestfalen (NKFWG) werden seit dem Jahresabschluss 2013 angewendet.
Die Aufstellung der Bilanz zum 31.12.2015 erfolgt entsprechend der Mindestgliederung nach § 41 Abs. 3 und 4 GemHVO.
Die in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 auf der Grundlage von vorsichtig geschätzten Zeitwerten ermittelten Bilanzwerte sind gemäß § 54 Abs. 1 GemHVO in
Verbindung mit § 92 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO) stichtagsbezogen
ermittelt worden und stellen zusammen mit dem Jahresabschluss 2014 den Ausgangswert für die Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 nach den Regelungen
des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar.
Die Stadt Köln hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die Regelungen der
§§ 32 ff. GemHVO beachtet. Nach dem Prinzip der Vorsicht sind Verluste und
vorhersehbare Risiken berücksichtigt worden.
Die im wirtschaftlichen Eigentum befindlichen Vermögensgegenstände und Schulden
sind jeweils einzeln angesetzt und bewertet. Angewandte Vereinfachungsverfahren
der Festwertbildung werden im Erläuterungsteil unter den betroffenen Bilanzpositionen dargestellt.
Die Vermögenszugänge im Haushaltsjahr 2015 sind gemäß § 33 GemHVO zu ihren
Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt worden, Abgänge und Umbuchungen wurden mit dem Restbuchwert berücksichtigt. Falls nichts Abweichendes
ausgeführt ist, sind in den Erläuterungen entsprechende Werte angegeben. Bei
abnutzbaren
Vermögensgegenständen
des
Anlagevermögens
sind
die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten um die planmäßigen Abschreibungen
vermindert worden. In Fällen von Zugängen, bei denen die Anschaffungs- und
Herstellungskosten bereits in Vorjahren hätten gebucht werden müssen, wurde die
auf Vorjahre entfallende Wertminderung durch Abnutzung als Wertberichtigung
gebucht. Zutreffender Weise ist diese nicht Bestandteil der Abschreibungen im
Haushaltsjahr, jedoch für die Ermittlung der Restbuchwerte ebenfalls zu Grunde zu
legen und daher unter Entwicklung der Bilanzposition dargestellt. In den Erläuterungen selbst werden Bewegungen nur insoweit erläutert, sofern Einzelwerte
wesentlich für die Bestandsveränderung der jeweiligen Bilanzposition sind. Die
Abschreibungen wurden ausnahmslos linear berechnet. Zugänge von abnutzbaren
Vermögensgegenständen wurden zeitanteilig abgeschrieben.
Seite 65
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden insbesondere bei der Bilanzposition
„Anteile an verbundenen Unternehmen“ vorgenommen. Die außerplanmäßigen
Abschreibungen und Zuschreibungen auf das Anlagevermögen werden im Anhang
vollständig dargestellt, zudem werden die wesentlichen bei der jeweiligen
Bilanzposition genannt.
Die Nutzungsdauern bei Neuzugängen orientieren sich an der von der Stadt Köln
erstellten Nutzungsdauertabelle, die auf der vom Innenministerium NRW bekannt
gegebenen Rahmenvorgabe für Kommunen basiert. Abweichungen von dieser örtlichen Nutzungstabelle sind nicht erfolgt.
In Anwendung des § 33 Abs. 4 GemHVO wurden geringwertige Wirtschaftsgüter im
laufenden Haushaltsjahr vollständig abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit
einem Wert von unter 60 € ohne Umsatzsteuer wurden unmittelbar als Aufwand gebucht.
Alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind - geordnet nach Bilanzpositionen - im Anlagenspiegel abgebildet. Dieser enthält Angaben zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten, der Entwicklung im Haushaltsjahr (Abgänge, Zugänge, Umbuchungen zu anderen Bilanzpositionen des Anlagevermögens,
Abschreibungen) sowie den Buchwerten zum 01.01. und zum 31.12. des
Haushaltsjahres.
Seit 2011 wird ein rollierendes Inventurverfahren für die Vermögensgegenstände der
Bilanzpositionen „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ und „Betriebsund Geschäftsausstattung“ stadtweit angewendet. Im Drei-Jahres-Zeitraum soll
jährlich bei jeweils ca. einem Drittel der Dienststellen die Inventur als vorverlegte
Inventur durchgeführt werden. Hierdurch sollte eine Entzerrung der Inventurarbeiten
auf drei Jahre erreicht werden.
Bei Ämtern mit einer Vielzahl verschiedenartiger Vermögensgegenstände und/oder
einer großen Anzahl an Standorten wurde die Möglichkeit, eine Aufteilung innerhalb
des Amtes in abgrenzbare Bereiche vorzunehmen, genutzt. Dies bedeutet, dass
jährlich ein Anteil des Inventurvolumens dieser Ämter einer körperlichen Inventur
unterzogen wird. Die flächendeckende, vollständige körperliche Inventur bei diesen
Dienststellen soll dann jeweils nach drei Jahren abgeschlossen sein.
Einige Dienststellen haben die Inventuren aufgrund von Umstrukturierungen,
Umzügen, personellen Wechseln und Engpässen oder ähnlichem in Folgejahre
verschoben. Daher entspricht der ursprüngliche Zeitplan aus 2011 nicht mehr dem
aktuellen Stand und wird jährlich angepasst.
In 2015 waren Inventuren bei 43 Dienststellen bzw. Teilbereichen von Dienststellen
geplant. Hiervon gehören 31 Dienststellen bzw. Teilbereiche von Dienststellen
gemäß der ursprünglichen Zeitplanung aus 2011, für die das Jahr 2012 und
entsprechend für die Folgeinventur das Jahr 2015 maßgeblich ist. Die verbleibenden
12 Dienststellen hatten ihre Inventur in das Jahr 2015 verschoben oder stellen
Teilbereiche von Dienststellen dar, die ihr Inventurvolumen anteilig auf drei Jahre
verteilt haben. Tatsächlich durchgeführt wurde die körperliche Bestandsaufnahme in
40 Dienststellen bzw. Teilbereichen von Dienststellen. Hiervon wurden 32 Inventuren
Seite 66
abgeschlossen. Die Nacharbeiten zu acht Inventuren wurden nicht abschließend
durchgeführt.
Für die Inventuren in Teilbereichen des Amtes für Schulentwicklung, des Amtes für
Wohnungswesen, des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und des Sportamtes
wird aufgrund der jeweils besonderen Voraussetzungen weiterhin an Konzepten für
die Vorgehensweise gearbeitet.
Die Werte für Vorräte wurden unter Beachtung des § 35 Abs. 7 GemHVO angesetzt.
Die Forderungen sind zu Nennwerten aktiviert. Bei zweifelhaften und niedergeschlagenen Forderungen sind Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen vorgenommen
worden, um den noch realisierbaren Betrag zu ermitteln. Die Restlaufzeiten sind im
Forderungsspiegel dargestellt.
Die liquiden Mittel umfassen alle Kontenbestände einschließlich der Scheckbestände
sowie der EC-Cash-Einzahlungsbeträge und die als Handvorschüsse und Wechselgeld vorhandenen Bargeldbestände.
Bei den sonstigen Rechnungsabgrenzungsposten wurden die erforderlichen periodengerechten
Abgrenzungen
von
Aufwand
und
Auszahlung
gemäß
§ 42 Abs. 1 GemHVO bilanziert. Darüber hinaus wurden unter dieser Position nach
§ 43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO geleistete Zuwendungen für konsumtive und investive
Zwecke an Dritte aktiviert. Voraussetzung für die Abbildung solcher aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ist eine einklagbare, mehrjährige und zeitlich befristete
Gegenleistungsverpflichtung.
Das Eigenkapital wird durch das Jahresergebnis und die mit der allgemeinen
Rücklage unmittelbar zu verrechnenden Erträge und Aufwendungen fortgeschrieben.
Zuwendungen, die die Stadt Köln für die Anschaffung von Vermögensgegenständen
eingesetzt hat, werden grundsätzlich als Sonderposten des konkreten Vermögensgutes passiviert. Zu diesen gehören die Sonderposten aus Zuwendungen und aus
Beiträgen sowie die sonstigen Sonderposten. Die Sonderposten werden, soweit sie
abnutzbaren Vermögensgegenständen zugeordnet sind, entsprechend der
Abschreibungen der bezuschussten Vermögensgegenstände ertragswirksam
aufgelöst (§ 43 Abs. 5 Satz 2 GemHVO). Eine Besonderheit unter den sonstigen
Sonderposten bildet die Abbildung des „Eigenkapitals“ der rechtlich unselbständigen
Stiftungen.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich grenzt nach § 43 Abs. 6 GemHVO die
Kostenüberdeckungen
der
kostenrechnenden
Einrichtungen
nach
dem
Kommunalabgabengesetz und damit der öffentlich-rechtlich erhobenen Gebühren
gesondert ab. Die Kostenunterdeckungen und die Entwicklung dieser
Sonderpostenposition sind in einer Übersicht im Anhang dargestellt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen zum Stichtag 31.12.2015. Sie sind mit ihren Restlaufzeiten im Rückstellungsspiegel abgebildet.
Seite 67
Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen bzw. dem Wert der zu
erbringenden Verpflichtung passiviert worden. Die Restlaufzeiten sind im
Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 42 Abs. 3 GemHVO
zum „Nennwert“ angesetzt und beinhalten die auf spätere Haushaltsjahre entfallenden Erträge. Passive Rechnungsabgrenzungen sind auch dann in der Bilanz zu
zeigen, wenn die Gemeinde Mittel erhält, die sie wiederum bei der Weiterleitung an
Dritte an eine einklagbare, mehrjährige und zeitlich befristete Gegenleistungsverpflichtung bindet. Diese sind entsprechend der korrespondierenden aktiven Rechnungsabgrenzungsposten nach § 43 Abs. 2 S. 2 GemHVO ertragswirksam aufzulösen.
Eröffnungsbilanzkorrekturen nach § 57 GemHVO i. V. m. § 92 Abs. 7 GO waren
letztmalig im Jahresabschluss 2011 zulässig. Fallen ab dem Haushaltsjahr 2012 Korrekturbedarfe auf, die eigentlich hätten bei der Eröffnungsbilanz berücksichtigt werden müssen, werden diese ergebniswirksam dargestellt und nicht unmittelbar mit der
Bilanzposition „Allgemeine Rücklage“ verrechnet.
Hinweis: Die Feststellung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 erfolgte durch den
Rat der Stadt Köln am 28.06.2016 bzw. 17.11.2016. Die Ergebnisse werden daher
erst im Jahresabschluss 2016 in die allgemeine Rücklage umgebucht.
Seite 68
Bilanzierung und Bewertung
der einzelnen Bilanzpositionen
(Die jeweils in Klammern gesetzten Werte sind die Vergleichswerte zum 31.12.2014)
Aktiva
1. Anlagevermögen
13.768.445.288,02 €
(13.816.190.121,38 €)
Nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO besteht das Anlagevermögen aus den immateriellen Vermögensgegenständen, dem Sachanlagevermögen und den Finanzanlagen.
Vermögensgegenstände werden dann im Anlagevermögen gezeigt, wenn sie dauerhaft dazu bestimmt sind, der Aufgabenerfüllung der Gemeinde zu dienen
(§ 33 Abs. 1 Satz 2 GemHVO) und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten
nach den Festlegungen der Stadt Köln in Anwendung des (§ 33 Abs. 4 GemHVO)
mindestens 60 € ohne Umsatzsteuer betragen.
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
13.755.860,72 €
(12.117.003,76 €)
Immaterielle (nicht gegenständliche) Vermögensgegenstände ergeben sich
insbesondere aus vertraglich vereinbarten Rechten, Konzessionen und Lizenzen.
Gemäß § 43 Abs. 1 GemHVO sind nur entgeltlich erworbene Gegenstände zu ihren
Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert worden.
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2014
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten)
12.117.003,76 €
3.442.882,47 €
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen im Haushaltsjahr
nicht
0,00 €
-1.638.244,07 €
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen)
Abgänge (Restbuchwerte)
-147.314,81 €
Umbuchungen (Restbuchwerte)
-18.466,63 €
Stand am 31.12.2015
13.755.860,72 €
Das immaterielle Vermögen setzt sich wie folgt zusammen:
Rechte, Konzessionen
Softwarelizenzen
nicht abnutzbare Rechte
Anzahlungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände
Seite 69
3.738 T€
4.936 T€
286 T€
(3.930 T€),
(5.086 T€),
(262 T€),
4.798 T€
(2.840 T€).
Die Position Rechte und Konzessionen beinhaltet im Wesentlichen das Nutzungsrecht an dem Schwimmleistungszentrum der Sporthochschule (3.164 T€) sowie ein
Recht (beschränkt persönliche Dienstbarkeit) am Bahnhofsvorplatz (291 T€).
Nicht abnutzbare Rechte bestehen maßgeblich aus den im Zusammenhang mit dem
U-Bahn-Bau erworbenen Unterfahrungsrechten.
Die Zugänge i. H. v. 1.958 T€ resultieren insbesondere aus geleisteten Anzahlungen
für die Erstellung der Software für das neue Kassenverfahren (SAP-Modul PSCD) in
Höhe von 1.833 T€.
1.2 Sachanlagen
7.582.143.422,44 €
(7.605.683.446,02 €)
Das Sachanlagevermögen bezeichnet materielle, also körperliche, Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Ihre Nutzungsdauer ist zeitlich begrenzt, wenn sie
einer Abnutzung unterliegen. Zu den nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen
zählen insbesondere Grundstücke, Kunstgegenstände und Anlagen im Bau.
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Auf unbebauten Grundstücken befinden
(§ 72 Bewertungsgesetz (BewG)).
sich
keine
1.675.523.246,62 €
(1.694.924.803,83 €)
benutzbaren
Gebäude
Grundstücksgleiche Rechte beinhalten umfassende Nutzungsrechte an Grundstücken.
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
Grünflächen
Ackerland
Wald und Forsten
Sonstige unbebaute Grundstücke
937.852 T€
173.582 T€
41.092 T€
522.998 T€
(937.777 T€),
(170.513 T€),
(41.148 T€),
(545.487 T€).
Die Umbuchungen resultieren bei den unbebauten Grundstücken grundsätzlich aus
Nutzungsänderungen von Flurstücken und werden insoweit unter den Positionen
nicht einzeln erläutert.
1.2.1.1 Grünflächen
937.852.270,94 €
(937.776.879,79 €)
Diese Bilanzposition beinhaltet den Grund und Boden sowie den Aufwuchs bzw. die
Aufbauten von Grünflächen.
Seite 70
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2014
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten)
937.776.879,79 €
634.214,94 €
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen im Haushaltsjahr
nicht
0,00 €
-600.302,10 €
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen)
Abgänge (Restbuchwerte)
-461.434,55 €
502.912,86 €
Umbuchungen (Restbuchwerte)
Stand am 31.12.2015
937.852.270,94 €
Die Grünflächen setzen sich wie folgt zusammen:
Grund und Boden Grün-/Parkanlagen
Aufwuchs Grünflächen
Grund und Boden Friedhöfe
Grund und Boden Kleingärten
Grund und Boden Sportflächen
Grund und Boden Kinderspielplätze
Wasserflächen
325.856 T€
392.059 T€
61.671 T€
44.727 T€
92.055 T€
19.876 T€
1.609 T€
(325.627 T€),
(392.059 T€),
(61.672 T€),
(44.626 T€),
(92.314 T€),
(19.870 T€),
(1.609 T€).
Die Aufwuchs- und die dazugehörigen Nebenflächen wurden entsprechend
§ 34 Abs. 1 GemHVO anhand des Festwertverfahrens bewertet. Der Zeitwert basiert
auf 50 % der durchschnittlichen Herstellungskosten für die zugrunde liegenden
Flächen. Der Wert hat sich im Jahr 2015 nicht geändert.
Zugänge sind in Höhe von 634 T€ gebucht worden. Hierbei handelt es sich im
Wesentlichen um den Kauf eines Kleingartenflurstücks in Rodenkirchen (127 T€) und
die unentgeltliche Übertragung von Grund und Boden Kinderspielplätze im
Stadtbezirk Nippes (100 T€).
Abgangsbuchungen erfolgten in Höhe von insgesamt 461 T€. Im Wesentlichen
handelt es sich hierbei um Flurstücke, die aufgrund einer konkret vorliegenden
Verkaufsabsicht als Waren unter dem Umlaufvermögen auszuweisen sind (151 T€).
1.2.1.2 Ackerland
173.581.656,85 €
(170.512.958,56 €)
Zum Ackerland gehören landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzte Flächen der
Stadt Köln.
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Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2014
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten)
170.512.958,56 €
966.120,41 €
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen im Haushaltsjahr
nicht
0,00 €
-2.362,50 €
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen)
Abgänge (Restbuchwerte)
-342.296,85 €
2.447.237,23 €
Umbuchungen (Restbuchwerte)
Stand am 31.12.2015
173.581.656,85 €
Zugänge sind in Höhe von 966 T€ gebucht worden. Bei den wesentlichen Ankäufen
handelt es sich um zwei Flurstücke in Porz in Höhe von 451 T€ und 110 T€.
Erhöhende Umbuchungen erfolgten per Saldo in Höhe von 2.447 T€. Wesentlich ist
hierbei die Umbuchung eines Flurstücks in Lindenthal aus den geleisteten
Anzahlungen in Höhe von 2.778 T€.
1.2.1.3 Wald, Forsten
41.091.563,69 €
(41.148.333,48 €)
Die Bilanzposition „Wald, Forsten“ umfasst Grund und Boden sowie stehendes Holzvermögen und Pflanzen (Aufwuchs).
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2014
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten)
41.148.333,48 €
19.784,86 €
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen im Haushaltsjahr
nicht
0,00 €
-14.490,00 €
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen)
Abgänge (Restbuchwerte)
-104.313,00 €
Umbuchungen (Restbuchwerte)
42.248,35 €
Stand am 31.12.2015
41.091.563,69 €
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
Grund und Boden
Aufwuchs Wald
36.728 T€
4.363 T€
(36.785 T€)
(4.363 T€)
Der Aufwuchs ist mit einem pauschalierten Festwert angesetzt worden. Da für den
Aufwuchs das Festwertverfahren angewendet wurde, ist der Wert des Aufwuchses in
Intervallen von zehn Jahren zu überprüfen und eine Neuberechnung des
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Forsteinrichtungswerks alle 20 Jahre durchzuführen (§ 34 Abs. 2 GemHVO). Der
Festwert hat sich im Jahr 2015 nicht geändert.
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
522.997.755,14 €
(545.486.632,00 €)
Diese Bilanzposition ist eine Sammelposition für unbebaute Grundstücke, die nicht
den zuvor genannten Bilanzpositionen der unbebauten Grundstücke zugeordnet
werden können. Die Erbbaugrundstücke sind seitens der Kernverwaltung im Erbbau
an Dritte vergeben. Die Aufbauten auf diesen Grundstücken sind nicht im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Köln, so dass die Erbbaugrundstücke unter den sonstigen
unbebauten Grundstücken gezeigt werden. Bei den sonstigen Sportflächen handelt
es sich um Sportanlagen in der Verwaltung des Sportamtes, nur diese werden
innerhalb der Bilanzposition planmäßig abgeschrieben.
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2014
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten)
545.486.632,00 €
2.037.381,13 €
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen im Haushaltsjahr
nicht
0,00 €
-1.682.791,21 €
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen)
-28.524.873,80 €
Abgänge (Restbuchwerte)
Umbuchungen (Restbuchwerte)
5.681.407,02 €
Stand am 31.12.2015
522.997.755,14 €
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
Rohbauland
Bauerwartungsland
Bauland
Grund und Boden sonstige Freiflächen
Grund und Boden Betriebsflächen
Grund und Boden sonstige Sportflächen
Erbbaugrundstücke
Sonstige Sportanlagen
46.397 T€
61.216 T€
79.911 T€
67.117 T€
62.968 T€
625 T€
181.175 T€
23.588 T€
(52.923 T€),
(79.775 T€),
(80.292 T€),
(65.828 T€),
(68.291 T€),
(625 T€),
(182.363 T€),
(15.390 T€).
Zugänge sind in Höhe von 2.037 T€ gebucht worden. Hierbei handelt es sich im
Wesentlichen um:
- den Ankauf einer Betriebsfläche in der Innenstadt in Höhe von 822 T€,
- Rohbauland (im Rahmen eines Umlegungsverfahrens) in Porz (339 T€) und
- den Abschluss der Baumaßnahme des Sportplatzes Fritz-Hecker-Straße
(115 T€).
Bei einem weiteren Zugang in Höhe von 224 T€ handelt es sich um Bauland, bei
welchem keine Verkaufsabsicht mehr besteht und welches daher nicht mehr im
Umlaufvermögen zu führen ist.
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Abgänge sind in Höhe von 28.525 T€ erfolgt. Hierbei handelt es sich insbesondere
um folgende Verkäufe:
- Bauerwartungsland in Lindenthal in Höhe von 1.263 T€,
- Bauland in Mülheim in Höhe von 398 T€,
- Bauland in Nippes 178 T€,
- sonstige Freiflächen in Mülheim in Höhe von 169 T€,
- Bauland in Chorweiler (167 T€),
- Bauerwartungsland in Porz in Höhe von 163 T€ ,
- Betriebsflächen in Kalk in Höhe von 126 T€ und 159 T€ sowie
- Betriebsflächen in Mülheim in Höhe von 120 T€, 107 T€ und 105 T€.
Weiterhin sind bei den Abgängen Flurstücke enthalten, die aufgrund einer konkret
vorliegenden Verkaufsabsicht als Waren unter dem Umlaufvermögen auszuweisen
sind (23.651 T€).
Durch Umbuchungen erhöht sich die Bilanzposition in Dumme um 5.681 T€. Die die
Bilanzposition erhöhenden Umbuchungen resultieren insbesondere aus der
Fertigstellung der in der Bilanz zum 31.12.2014 als Anlage im Bau ausgewiesenen
Sportanlage Sürther Feld (4.006 T€).
242 die Bilanzposition erhöhende Umbuchungen mit einem Gesamtvolumen von
3.916 T€ resultieren aus der Zuordnung von Parkplatz-, Asphalt-, Schotter- und
Pflasterflächen, die im Vorjahr in der Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen,
Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen abgebildet waren.
Eine mindernde Umbuchung in Höhe von 5.187 T€ resultiert
Nutzungsänderung eines Flurstücks (Gummersbacher Straße).
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
aus
der
691.379.683,14 €
(676.228.900,50 €)
Auf bebauten Grundstücken nach § 74 BewG befinden sich benutzbare Gebäude.
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
26.121.561,30 €
(27.201.823,91 €)
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2014
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten)
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen im Haushaltsjahr
27.201.823,91 €
17.533,65 €
nicht
0,00 €
-906.796,26 €
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen)
-191.000,00 €
Abgänge (Restbuchwerte)
Umbuchungen (Restbuchwerte)
0,00 €
Stand am 31.12.2015
26.121.561,30 €
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Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
Grund und Boden Kinder- und
Jugendeinrichtungen
Gebäude Kinder- und Jugendeinrichtungen
6.049 T€
20.072 T€
(6.240 T€),
(20.961 T€).
Die einzige wesentliche Bewegung besteht in einem Abgang in Höhe von 130 T€; es
handelt sich um den Verkauf der Kindertagesstätte Franz-Stock-Weg 25.
1.2.2.2 Schulen
3.264.656,07 €
(3.327.176,02 €)
Die Schulgebäude befinden sich grundsätzlich im Sachanlagevermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Gebäudewirtschaft“. Die Kernverwaltung hat zwei
Schulgebäude im wirtschaftlichen Eigentum; das werthaltigere ist an den Landschaftsverband Rheinland vermietet, das andere wird von der Kulturverwaltung genutzt.
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2014
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten)
3.327.176,02 €
0,00 €
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen im Haushaltsjahr
nicht
0,00 €
-62.519,95 €
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen)
Abgänge (Restbuchwerte)
0,00 €
Umbuchungen (Restbuchwerte)
0,00 €
Stand am 31.12.2015
3.264.656,07 €
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
Grund und Boden Schulen
Schulgebäude
1.426 T€
1.839 T€
1.2.2.3 Wohnbauten
(1.426 T€)
(1.901 T€)
205.260.271,46 €
(184.298.684,82 €)
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2014
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten)
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen im Haushaltsjahr
184.298.684,82 €
22.867.301,99 €
nicht
0,00 €
-4.125.732,82 €
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen)
Abgänge (Restbuchwerte)
-158.101,67 €
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Umbuchungen (Restbuchwerte)
2.378.119,14 €
Stand am 31.12.2015
205.260.271,46 €
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
Grund und Boden Wohnbauten
Wohnbauten
Außenanlagen Wohnbauten
74.966 T€
129.323 T€
971 T€
(67.064 T€),
(117.235 T€),
(0 €).
Zugänge wurden in Höhe von 22.867 T€ gebucht. Im Wesentlichen handelt es sich
um die Ankäufe:
- Friedrich-Naumann-Straße 2 (4.212 T€),
- Blaubach 9 in Höhe von 3.919 T€,
- Gustav-Heinemann-Ufer 114 in Höhe von 3.214 T€,
- Grafenmühlenweg 220 (1.367),
- Bachemer Straße 95-95c (769 T€),
- Waldstraße 115 in Höhe von 419 T€ und
- Siegburger Straße 104 in Höhe von 360 T.
Weiterhin ergeben sich Zugänge aus folgenden abgeschlossenen Baumaßnahmen:
- Weißdornweg (2.062 T€),
- Otto-Gerig-Straße 6 in Höhe von 1.662 T€,
- Pohlstadtsweg in Höhe von 1.350 T€,
- Lindweilerweg (1.241 T€),
- Albert-Schweitzer-Straße in Höhe von 1.169 T€ und
- Loorweg (820 T€)
Abgänge sind in Höhe von 158 T€ erfolgt. Hierbei handelt es sich um den Verkauf
der Belvedere-Straße 147.
Die in Höhe von 2.378 T€ erfolgten, die Bilanzposition erhöhenden Umbuchungen
resultieren im Wesentlichen aus der Fertigstellung folgender Baumaßnahmen:
- Loorweg in Höhe von 1.064 T€,
- Pohlstadtsweg (490 T€),
- Lindweilerweg (488 T€) und
- Albert-Schweitzer-Straße in Höhe von 487 T€.
Eine abgehende Umbuchung erfolgte wegen Änderung der Nutzungsart in Höhe von
1.813 T€.
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und
Betriebsgebäude
456.733.194,31 €
(461.401.215,75 €)
Diese Position enthält bebaute Grundstücke und deren Gebäude, die sich nicht den
vorgenannten Bilanzpositionen zuordnen lassen. Dazu gehören insbesondere
Museumsgebäude, aber auch Gebäude der Sport- und Erholungsstätten,
Parkhäuser/-paletten sowie die Bürgerhäuser und Bürgerzentren.
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Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2014
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten)
461.401.215,75 €
1.594.652,80 €
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen im Haushaltsjahr
nicht
-15.359,33 €
-12.479.517,25 €
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen)
Abgänge (Restbuchwerte)
-96.570,74 €
6.328.773,08 €
Umbuchungen (Restbuchwerte)
Stand am 31.12.2015
456.733.194,31 €
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
Museen
Begegnungsstätten
Sport- und Erholungsstätten
sonstige Gebäude
Betriebs- und Geschäftsgebäude
Parkhäuser/Tiefgaragen
gebäudeähnliche Teile
217.645 T€
36.412 T€
12.934 T€
112.609 T€
46.453 T€
11.988 T€
18.691 T€
(222.397 T€),
(38.136 T€),
(13.170 T€),
(108.052 T€),
(47.642 T€),
(12.895 T€),
(19.109 T€).
Die Zugänge bei dieser Position betragen 1.595 T€. Hierbei handelt es sich im
Wesentlichen um die fertig gestellte Baumaßnahme Gerätehaus der Feuerwehr
Brück an der Hovenstraße 38 (959 T€). Weitere Zugänge betreffen die
Baumaßnahme Kulturzentrum am Neumarkt (174 T€) und den Bandanbau des
Museum Schnütgen (123 T€).
Die Umbuchungen führen zu einer Erhöhung der Bilanzposition um 6.329 T€. Hierbei
handelt es sich insbesondere um die Änderung der Nutzungsart des Grundstücks
Gummersbacher Straße in Höhe von 5.187 T€. Weitere Umbuchungen stehen in
Zusammenhang mit der Fertigstellung der Baumaßnahmen:
- Ubiermonument (519 T€),
- Gerätehaus der Feuerwehr Brück, Hovenstraße 38 (317 T€) und
- Sportanlage Sürther Feld (153 T€).
Zehn die Bilanzposition erhöhende Umbuchungen in Höhe von 127 T€ resultieren
aus der Zuordnung von Parkplatz-, Asphalt-, Schotter- und Pflasterflächen, die zuvor
in der Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und
Verkehrslenkungsanlagen abgebildet waren.
1.2.3 Infrastrukturvermögen
3.219.476.197,71 €
(3.297.440.632,13 €)
Das Infrastrukturvermögen umfasst die Vermögensgüter der öffentlichen Einrichtungen, die ihrer Bauweise und Funktion nach der örtlichen Infrastruktur dienen (Infrastrukturvermögen im engeren Sinne). Der Grund und Boden des gemeindlichen
Infrastrukturvermögens wird unabhängig von den darauf befindlichen Aufbauten in
einer separaten Bilanzposition dargestellt.
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1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
880.101.112,37 €
(879.308.003,91 €)
In dieser Bilanzposition wird der gesamte Grund und Boden des gemeindlichen
Infrastrukturvermögens erfasst.
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2014
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten)
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen im Haushaltsjahr
879.308.003,91 €
2.616.396,71 €
nicht
0,00 €
-132.109,40 €
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen)
-396.237,97 €
Abgänge (Restbuchwerte)
Umbuchungen (Restbuchwerte)
-1.294.940,88 €
Stand am 31.12.2015
880.101.112,37 €
Die Zugänge bei dieser Position betrugen 2.616 T€. Im Wesentlichen handelt es sich
um:
- die unentgeltliche Übertragung von Flurstücken aus Erschließungsverträgen
(1.452 T€),
- den Kauf eines Flurstückes im Bezirk Innenstadt in Höhe von 158 T€,
- den Kauf eines Flurstücks in Lindenthal (154 T€) und
- den Kauf eines Flurstücks in Rodenkirchen (106 T€).
Abgänge erfolgten in Höhe von 396 T€. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um
den Abgang eines Flurstücks, welches unentgeltlich an das Land übertragen wurde
(175 T€).
Die Umbuchungen in Höhe saldiert 1.295 T€ führen zu einer Minderung der
Bilanzposition. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Umbuchungen aufgrund
von Nutzungsänderungen der Flurstücke.
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
1.444.801.233,35 €
(1.477.561.820,74 €)
Die Bilanzposition „Brücken und Tunnel“ umfasst unabhängig von ihrer Nutzung für
Fußgänger-, Straßen- oder Schienenverkehr alle Brücken (einschließlich Brückenbelag) und Tunnel.
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2014
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten)
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten
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1.477.561.820,74 €
4.790.806,20 €
nicht
0,00 €
Abschreibungen im Haushaltsjahr
-37.614.534,24 €
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen)
Abgänge (Restbuchwerte)
-125.273,18 €
Umbuchungen (Restbuchwerte)
188.413,83 €
Stand am 31.12.2015
1.444.801.233,35 €
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
Brückenbauwerke
Tunnelbauwerke
Unterführungen
159.900 T€
1.268.953 T€
15.948 T€
(160.921 T€),
(1.300.234 T€),
(16.407 T€).
Die Zugänge in Höhe von insgesamt 4.791 T€ resultieren insbesondere aus dem
Bau der Brücken Severinstraße/Perlengraben (3.653 T€), Freimersdorfer Weg Fußgängerbrücke (393 T€) und Auf der Aspel - Fußgängerbrücke (341 T€).
Der Abgang in Höhe von 125 T€ resultiert aus dem Abriss des südlichen Teils der
B 55/östl. Zubringer.
Die zugehende Umbuchung in Höhe von 188 T€ resultiert im Grunde aus dem
Abschluss der Baumaßnahme Brücke Severinstraße/Perlengraben (181 T€).
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und
Sicherheitsanlagen
70.330.939,10 €
(74.514.483,86 €)
Die Position beinhaltet neben dem Streckennetz sämtliche dem Betrieb unmittelbar
dienenden Anlagen der Streckenausrüstung.
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2014
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten)
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen im Haushaltsjahr
74.514.483,86 €
0,00 €
nicht
0,00 €
-4.183.544,76 €
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen)
Abgänge (Restbuchwerte)
0,00 €
Umbuchungen (Restbuchwerte)
0,00 €
Stand am 31.12.2015
70.330.939,10 €
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
1.876.328,79 €
(1.600.170,69 €)
Zu den Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen gehören insbesondere
sämtliche bauliche und maschinelle Teile des Kanalnetzes, soweit sie nicht in der
Bilanz der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR ausgewiesen sind.
Seite 79
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2014
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten)
1.600.170,69 €
306.199,76 €
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen im Haushaltsjahr
nicht
0,00 €
-43.556,44 €
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen)
Abgänge (Restbuchwerte)
0,00 €
Umbuchungen (Restbuchwerte)
13.514,78 €
Stand am 31.12.2015
1.876.328,79 €
Bei den Zugängen von insgesamt 307 T€ ist der Werthaltigste
Sickerwasserspeicherbecken bei der Deponie Vereinigte Ville (198 T€).
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
ein
693.282.418,59 €
(735.801.720,09 €)
Hierzu zählen alle gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze, die zur Nutzung für den
öffentlichen Verkehr mit Fahrzeugen und durch Fußgänger errichtet worden sind. Zu
den Verkehrslenkungsanlagen im Sinne dieser Bilanzposition zählen insbesondere
Vario-Schilder, Park- und Verkehrsleitsysteme.
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2014
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten)
735.801.720,09 €
15.040.093,81 €
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen im Haushaltsjahr
nicht
-349.389,85 €
-58.073.301,76 €
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen)
-3.832.613,12 €
Abgänge (Restbuchwerte)
Umbuchungen (Restbuchwerte)
4.695.909,42 €
Stand am 31.12.2015
693.282.418,59 €
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
Straßen, Wege
Plätze
Verkehrslenkungsanlagen, Straßenmobiliar,
Parkscheinautomaten
652.934 T€
10.949 T€
(696.558 T€),
(11.859 T€),
29.399 T€
(27.384 T€).
Dabei sind Absperrpoller (2.710 T€) und Verkehrszeichen (1.872 T€) mit einem
Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO erfasst. Die Festwerte haben sich im Jahr 2015
nicht geändert.
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Die Zugänge von 15.040 T€ wurden hauptsächlich bei folgenden Maßnahmen verzeichnet:
- Neubau Parkscheinautomaten (1.022 T€, 899 T€ und 622 T€),
- Baumaßnahme Kirchweg (Kölner Weg – Frankenstraße) in Höhe von
1.010 T€,
- Baumaßnahme Semmelweisstraße (Einsteinstraße bis Spemannstraße) in
Höhe von 497 T€,
- Neubau Rhöndorfer Straße (Weißhausstraße – Gottesweg) in Höhe von
468 T€,
- Neubau
Robert-Koch-Straße
(Abschnitt
Kerpener
Straße
bis
Bardenheuerstraße) in Höhe von 384 T€,
- Neubau Lichtsignalanlage Aachener Straße Ecke Innere Kanalstraße
(306 T€),
- Neubau Lichtsignalanlage Aachener Straße/Eupener Straße/Raschdorffstraße
in Höhe von 281 T€,
- Baumaßnahme Hahnenstraße (von Hausnummer 21c bis Merlinweg) in Höhe
von 271 T€ und
- dem Bau einer Baustraße (Frankenforster Straße) in Höhe von 251 T€.
Aus Erschließungsverträgen resultiert die Erfassung von 22 Straßen und Plätzen mit
Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 4.918 T€, die unentgeltlich
übertragen wurden.
Die wesentlichen Positionen der Abgänge von insgesamt 3.833 T€ resultieren aus
Abgängen von bestehenden Straßen wegen Neubau:
- Mercatorstraße (1.234 T€),
- Kirchweg (210 T€),
- Thujaweg (175 T€),
- Johann-Reintgen-Straße (173 T€),
- Seeadlerweg (150 T€) und
- Wilhelm-Mauser-Straße (101 T€).
Weiterhin erfolgten wesentliche Abgänge bei Buskaps (531 T€ und 138 T€).
Insgesamt erhöht sich diese Bilanzposition durch Umbuchungen um 4.696 T€. Bei
den erhöhenden Umbuchungen handelt es sich insbesondere um die Fertigstellung
der in der Bilanz zum 31.12.2014 als Anlagen im Bau aktivierten
Vermögensgegenstände. Die wesentlichen Positionen sind:
- Mercatorstraße (Militärringstraße – Merianstraße) in Höhe von 1.604 T€,
- Wilhelm-Mauser-Straße (von Vogelsanger Straße bis Vitalisstraße) in Höhe
von 1.049 T€,
- Donauweg in Höhe von 456 T€,
- Rhöndorfer Straße (Weißhausstraße – Gottesweg) in Höhe von 398 T€,
- Leostraße/Pellenzstraße in Höhe von 355 T€,
- Weidengasse (von Pflasterhofweg bis nördlicher Zündorfer Weg Haus Nr. 46)
in Höhe von 343 T€,
- Kreisverkehr Sürther Straße in Höhe von 332 T€,
- Am Grauen Stein (Kannebäckerstraße – Westerwaldstraße) in Höhe von
306 T€ und
- Birkenweg (von Lerchenweg bis Am Höfchen) in Höhe von 282 T€.
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16 weitere erhöhende Umbuchungen sind jeweils mit einem Wert zwischen 100 T€
und 250 T€ mit einem Gesamtvolumen von 2.531 T€ erfolgt.
242 die Bilanzposition mindernde Umbuchungen mit einem Gesamtvolumen von
3.916 T€ resultieren aus der Zuordnung von Parkplatz-, Asphalt-, Schotter- und
Pflasterflächen zur Bilanzposition 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke. Weitere
zehn Umbuchungen in Höhe von 127 T€ wurden aufgrund der Zuordnung zur
Bilanzposition 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
vorgenommen.
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
129.084.165,51 €
(128.654.432,84 €)
Zu den Sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens gehören Vermögensgegenstände, die nicht bei anderen Bilanzpositionen des Infrastrukturvermögens einzuordnen sind, wie z. B. Haltestellen, Wasserbauwerke und der Deponiekörper Vereinigte
Ville.
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2014
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten)
128.654.432,84 €
4.438.023,43 €
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen im Haushaltsjahr
nicht
0,00 €
-12.012.753,62 €
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen)
Abgänge (Restbuchwerte)
-7.789,08 €
Umbuchungen (Restbuchwerte)
8.012.251,94 €
Stand am 31.12.2015
129.084.165,51 €
Die Bilanzposition setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
Haltestellen
Sonstige technische Anlagen
des Infrastrukturvermögens
Wasserbauwerke
Stützmauer/Treppenanlagen
52.810 T€
(57.274 T€),
40.625 T€
18.354 T€
12.494 T€
(43.722 T€),
(10.046 T€),
(13.355 T€).
Im Wesentlichen handelt es sich bei den Zugängen in Höhe von 4.438 T€ um:
- Vereinigte Ville: Entgasungssystem – Gasfassung (268 T€),
- Rheinboulevardtreppe (455 T€),
- Haltestelle Lenauplatz (398 T€),
- Bahnsteiganhebung Haltestelle Gutenbergstraße (397 T€),
- Lärmschutzwand - Auf der Aspel (385 T€),
- Freimersdorfer Weg Lärmschutzwand (337 T€),
- Fahrtreppe Haltestelle Kalk Kapelle Nr. 54 (223 T€),
- Fahrtreppe Haltestelle Kalk Kapelle Nr. 52 (210 T€),
- Fahrtreppe Haltestelle Kalk Kapelle Nr. 53 (205 T€),
Seite 82
-
Fahrtreppe Haltestelle Kalk Post Nr. 51 (200 T€),
Fahrtreppe Haltestelle Kalk Kapelle Nr. 51 (186 T€),
Zaun- und Toranlage Bolzplatz Heckweg (161 T€),
Zaunanlage Bolzplatz Helenenwallstraße (158 T€),
Haltestelle Liebigstraße (144 T€),
Haltestelle Iltisstraße (131 T€) und
Ballfangzaun Spielplatz Marienberger Weg (128 T€).
Insgesamt sind 8.012 T€ saldiert dieser Bilanzposition aus Umbuchungen
zugegangen. Dieser Betrag wird dominiert von der Fertigstellung der Hälfte der
Rheinboulevardtreppe (8.503 T€). Darüber hinaus erfolgte eine Umbuchung von
geleisteten Anzahlungen aus der Bilanzposition 1.2.8 in Höhe von 397 T€ für das
Entgasungssystem – Gasfassung bei der Vereinigte Ville.
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
21.130.379,16 €
(21.632.438,43€)
Dieser Bilanzposition sind die Vermögensgegenstände zugeordnet, die sich auf
fremdem Grund und Boden befinden. Unter dieser Position werden beispielsweise
Mietereinbauten erfasst.
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2014
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten)
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen im Haushaltsjahr
21.632.438,43 €
1.010.990,51 €
nicht
0,00 €
-2.530.095,18 €
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen)
0,00 €
Abgänge (Restbuchwerte)
Umbuchungen (Restbuchwerte)
1.017.045,40 €
Stand am 31.12.2015
21.130.379,16€
Zugänge sind in Höhe von 1.011 T€ erfolgt. Insbesondere handelt es sich dabei um
das Flüchtlingswohnheim in Systembauweise Koblenzer Straße 15 (741 T€). Die
Umbuchungen in Höhe von 1.017 T€ resultieren aus der Fertigstellung der
Baumaßnahme Koblenzer Straße 15.
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.578.028.317,30 €
(1.575.432.644,30 €)
Zu dieser Bilanzposition gehören Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen
ihrer Bedeutung für die Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt.
Dazu zählen nicht nur Kunstgegenstände der Museen, sondern auch andere kulturhistorisch bedeutsame Objekte wie die Sammlungen der Kunst- und Museumsbibliothek, des Rheinischen Bildarchivs, des NS-Dokumentationszentrums und des
Historischen Archivs. Zudem werden unter dieser Bilanzposition auch die Baudenk-
Seite 83
mäler (z. B. Gebäude des Museums Schnütgen, Forts) sowie die sonstigen Kulturdenkmäler (z. B. die Rathausfiguren) erfasst.
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2014
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten)
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen im Haushaltsjahr
1.575.432.644,30 €
2.596.497,41 €
nicht
0,00 €
0,00 €
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen)
Abgänge (Restbuchwerte)
-1.800,00 €
Umbuchungen (Restbuchwerte)
975,59 €
Stand am 31.12.2015
1.578.028.317,30€
Zugänge erfolgten in Höhe von 2.596 T€. Dabei handelt es sich insbesondere um:
- ein Kunstwerk von Kai Althoff - Untitled, 2014 (382 T€),
- ein Kunstwerk von Maria Lassnig „Vom Tode gezeichnet“ (271 T€),
- Brevier des Erzbischofs Hermann von Hessen (180 T€),
- Gebetbuch, Deutschland, Köln, ca. 1486 illuminierte Handschrift auf
Pergament (150 T€),
- Ein Kunstwerk von Zobernig ohne Titel, 2015 (136 T€) sowie
- die Zeichnung: Pantoffel Blattgold & goldene Tinte (100 T€).
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge
70.412.833,86 €
(72.219.214,41 €)
Zu den Anlagen und Maschinen gehören die technischen und nichttechnischen Vorrichtungen, die unmittelbar der gemeindlichen Leistungserstellung dienen. Sie müssen als Vermögensgegenstände selbständig bewertbar und nicht als fester Gebäudebestandteil zusammen mit dem Gebäude bewertet sein. Beispiel für eine technische Anlage ist eine Klimaanlage im Museum.
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2014
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten)
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen im Haushaltsjahr
72.219.214,41 €
8.964.827,55 €
nicht
-301.221,48 €
-11.726.754,99 €
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen)
Abgänge (Restbuchwerte)
-119.805,38 €
1.376.573,75 €
Umbuchungen (Restbuchwerte)
Stand am 31.12.2015
70.412.833,86 €
Bei den Zugängen in Höhe von 8.964 T€ handelt es sich insbesondere um:
- Löschfahrzeug Katastrophenschutz (336 T€),
- Dual-Format Kuvertieranlage (280 T€),
Seite 84
-
BMX-Anlage Takufeld (1)/Subbelrather Straße (232 T€),
LWL-Kabelanbindung Enggasse 2 (208 T€),
LKW, Ladekran (206 T€),
LC/MS Flüssigchromatographie/Massenspetrometer im Berufskolleg 16
Kartäuserwall (181 T€),
drei Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wassertank (je 177 T€),
Telekommunikationsausstattung Oper Offenbachplatz (157 T€),
Seilparkour Spielplatz Veilchenweg (156 T€),
Boden Bolzplatz Würzburger Straße/Bayreuther Straße (131 T€),
zwei Rettungswagen (je 128 T€),
Wasseraufbereitungsanlage inkl. Dampfbefeuchter im Museum Schnütgen
(120 T€),
Robinienspielanlage Spielplatz Wallensteinstraße/Holweider Marktplatz
(116 T€) und
ein Mehrzwecktransporter (104 T€).
Bei den übrigen Zugängen in Höhe von 5.950 T€ handelt es sich der Bilanzposition
entsprechend um zahlreiche Anlagen von unwesentlicher Höhe.
Umbuchungen sind in Höhe von 1.377 T€ erfolgt. Dabei handelt es sich hauptsächlich um die Umbuchungen aus geleisteten Anzahlungen für Anlagen der Deponie
Vereinigte Ville (eine Planierraupe in Höhe von 220 T€ und das Fahrzeug "Sys Trac
140" in Höhe von 149 T€) sowie Umbuchung wegen Inbetriebnahme der Trafostation
Sportanlage Sürther Feld (122 T€) und des Spielgerätes Stangengestrüpp auf dem
Spielplatz Katharinenstraße (103 T€).
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
86.685.441,90 €
(88.146.585,00 €)
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst alle Einrichtungsgegenstände der
Büros und Werkstätten einschließlich der erforderlichen Werkzeuge, z. B. Büromöbel
und EDV-Hardware.
Unter dieser Bilanzposition werden auch die geringwertigen Wirtschaftsgüter erfasst.
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2014
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten)
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen im Haushaltsjahr
88.146.585,00 €
18.208.511,19 €
nicht
-290.715,71 €
-20.859.254,76 €
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen)
Abgänge (Restbuchwerte)
-458.280,89 €
Umbuchungen (Restbuchwerte)
1.938.597,07 €
Stand am 31.12.2015
86.685.441,90 €
Der Medienbestand der Stadtbibliothek ist mit einem Bestand von 3.029 T€ als
Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO erfasst. Dieser Wert hat sich im Jahr 2015 nicht
geändert.
Seite 85
Die Zugänge in Höhe von 18.209 T€ resultieren aus einer Vielzahl von im Einzelfall
unwesentlichen Werten. Einzig nennenswert sind Aktive Netzwerkkomponenten
(263 T€, 238 T€, 165 T€ und 132 T€) und das Visualisierungssystems der Feuerwehr
– Leitstelle (240 T€).
Umbuchungen sind in Höhe von 1.939 T€ erfolgt. Insbesondere erfolgte eine
Umbuchung wegen Inbetriebnahme des Visualisierungssystems der Feuerwehr –
Leitstelle (1.641 T€).
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
239.507.322,75 €
(179.658.227,42 €)
Diese Bilanzposition beinhaltet Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen auf
Sachanlagen. Anlagen im Bau bilden den Wert noch nicht fertig gestellter
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ab. Geleistete Anzahlungen sind
geldliche Vorleistungen der Stadt Köln auf noch zu liefernde Sachanlagen.
Entwicklung der Bilanzposition
Stand am 31.12.2014
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten)
179.658.227,42 €
95.443.107,47 €
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen im Haushaltsjahr
nicht
0,00 €
0,00 €
(inkl. außerplanmäßige AfA und Zuschreibungen)
Abgänge (Restbuchwerte)
-2.283.440,19 €
Umbuchungen (Restbuchwerte)
-33.310.571,95 €
Stand am 31.12.2015
239.507.322,75 €
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
Anlagen im Bau
Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen
235.270 T€
4.237 T€
(174.037 T€),
(5.621 T€).
Die Zugänge bei den Anlagen im Bau in Höhe von 95.443 T€ sind im Wesentlichen
auf folgende erhebliche Einzelpositionen zurückzuführen:
- Dionysoshof – Umgestaltung (10.078 T€),
- Hardtgenbuscher Kirchweg 104 - Unterbringung Flüchtlinge (6.692 T€),
- Merlinweg - Unterbringung Flüchtlinge (5.297 T€),
- Tunnel Grenzstraße - Ertüchtigung nach RABT (5.186 T€),
- Industriestraße, Verlängerung (Merianstraße – Menneweg) in Höhe von
5.086 T€,
- Rettungstransporthubschrauberstation (4.843 T€),
- Eygelshovenerstraße - Unterbringung Flüchtlinge (3.344 T€),
- Rheinboulevard Deutz - Regionale 2010, Betriebsanlagen (unbeweglich) in
Höhe von 3.330 T€,
- Neubau Feuerwache 10 (3.327 T€),
- Heinrich-Rohlmann-Straße - Unterbringung Flüchtlinge (2.990 T€),
Seite 86
-
Archäologische Zone – Museum (2.765 T€),
Tunnel Am Domhof - Ertüchtigung nach RABT (1.905 T€),
Brücke Deutzer Ring - Abriss und Neubau (1.730 T€),
Berliner Straße 221 Anschlusskanal - Unterbringung Obdachoser (1.577 T€),
Urbacher-Weg - Unterbringung Flüchtlinge (1.542 T€),
Auweiler Straße - Unterbringung Flüchtlinge (1.470 T€),
Wikinger Weg 6 – Umbaumaßnahme Unterbringung Obdachloser (1.421 T€),
Domumgebung Dionysoshof (1.256 T€),
Neubau Gerätehaus Feuerwehr Dellbrück (1.202 T€),
Kuckucksweg - Unterbringung Flüchtlinge (1.169 T€),
Emdener Straße/Causemannstraße, Turbokreisel – Maßnahme an einer
Verkehrsfläche (1.160 T€),
Generalsanierung Feuerwache 5 (1.127 T€),
Industriestraße, Generalinstandsetzung (Boltenstenstraße - Niehler Ei) in
Höhe von 1.117 T€,
Neubau Halle Feuerwache 6 (1.073 T€),
Potsdamer Straße - Unterbringung Flüchtlinge (1.071 T€),
Opernquartier, Umgestaltung der Straßen im Zuge der Sanierung Bühnen
(1.056 T€) und
Archäologische Zone – Denkmal (1.031 T€).
Die Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen in Höhe von 2.600 T€ betreffen
insbesondere solche für die Deponie Vereinigte Ville (1.879 T€), Zahlung der
Grundsteuer für das Objekt Vitalisstraße 422-424 der rechtlich unselbständigen
Waisenhausstiftung (360 T€) und für Grundstückskäufe (291 T€).
Abgänge sind in Höhe von 2.283 T€ erfolgt. Diese resultieren hauptsächlich aus
Korrekturen von Beträgen, die nicht vermögenswirksam abzubilden sind:
- Rheinboulevard Deutz (1.559 T€),
- Regionale 2010 - Regio Grün um (258 T€),
- Nord-Süd Stadtbahn 3. Baustufe Suchgräben (200 T€) und
- Sportanlage Sürther Feld (109 T€).
Darüber hinaus gibt es einen Abgang durch die Übertragung des
Regenwasserkanals - Frankfurter Straße an die StEB (105 T€).
Die aus dieser Position abgehenden Umbuchungen von insgesamt 33.311 T€
resultieren überwiegend aus der Inbetriebnahme von Anlagegütern bzw. des
Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an die Stadt Köln nach zuvor geleisteten
Anzahlungen. Diese sind bei den zutreffenden Bilanzpositionen erläutert, soweit die
Umbuchungsbeträge wesentlich sind.
1.3 Finanzanlagen
6.172.546.004,86 €
(6.198.389.671,60 €)
Unter den Finanzanlagen werden die Vermögenswerte angesetzt, die langfristigen
finanziellen Beteiligungszwecken dienen. Hierzu gehören die gehaltenen Anteile an
privatrechtlichen Unternehmen, öffentlich-rechtlichen Betrieben, Zweckverbänden
sowie organisatorisch und wirtschaftlich eigenständigen Eigenbetrieben ohne eigene
Rechtspersönlichkeit.
Seite 87
Je nach Beteiligungsquote der Stadt Köln an den rechtlich verselbständigten Gesellschaften werden diese in mehrheitliche Beteiligungen - mit mehr als 50 % - und Beteiligungen - mehr als 20 % bis zu 50 % - unterschieden. Da sich die Stimmrechte
der Stadt nach der Beteiligungsquote richten, entscheidet die Beteiligungshöhe über
die wirtschaftliche Einflussmöglichkeit der Stadt Köln. Sämtlichen Beteiligungen an
den Unternehmen ist gemeinsam, dass durch sie gemeindliche Aufgaben erfüllt
werden.
Zu den Finanzanlagen zählen auch die mit langfristiger Anlageabsicht gehaltenen
Wertpapierbestände sowie die Ausleihungen.
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
5.216.751.347,41 €
(5.216.371.583,72 €)
Beteiligungen mit einem Anteilswert größer 50 % gelten als mehrheitliche Beteiligungen und sind (grundsätzlich) der Bilanzposition Anteile an verbundenen Unternehmen zuzuordnen. Einbezogen werden die Anteile an Kapitalgesellschaften und sonstigen juristischen Personen, Unternehmen in öffentlich-rechtlichen Organisationsformen sowie Zweckverbände mit einem mehrheitlichen Beteiligungswert.
Die Zugänge 2015 in Höhe von insgesamt 13.069 T€ betreffen einen Teilbetrag in
Höhe von 10.084 T€ aus Zahlungen an die KVB AG für Tilgungsleistungen von
Krediten für den Nord-Süd-Stadtbahnbau, die bei der KVB AG als Kapitalzuführung
in die Kapitalrücklage eingestellt werden. Darüber hinaus erfolgte eine Einzahlung in
Höhe von 3.741 T€ in die Kapitalrücklage bei der Köln Tourismus GmbH, die den
Wert der Unternehmensanteile erhöht.
Aufgrund einer nachträglichen Verringerung der Grunderwerbsteuer erfolgte eine
nachträgliche Minderung der Anschaffungskosten der BioCampus Cologne
Grundbesitz GmbH & Co. KG um 861 T€.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind in 2015 bei folgenden Unternehmen aufgrund der als dauerhaft einzustufenden Verluste zu verzeichnen:
Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG
7.262 T€,
Köln Tourismus GmbH
3.741 T€,
Kölner Sportstätten GmbH
2.735 T€,
RTZ
106 T€,
Acht Brücken GmbH
27 T€.
Zuschreibungen erfolgten bei folgenden Unternehmen:
Kölner Sportstätten GmbH
Zweckverband Stöckheimer Hof
Seite 88
1.119 T€,
64 T€.
1.3.2 Beteiligungen
151.181.857,84 €
(151.181.315,00 €)
Besteht eine Beteiligungsquote von mehr als 20 %, aber unter 50 %, so wird diese
unter den Beteiligungen i. e. S. - nach der handelsrechtlichen Definition des
§ 271 HGB - ausgewiesen. Es wird dabei unterstellt, dass eine dauerhafte Bindung
zu dieser Gesellschaft vorliegt.
Die Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote unterhalb 20 % werden aus Gründen
der Ausweisklarheit unter den Wertpapieren bzw. bei Kapitalhingabe unter Ausleihungen ausgewiesen.
Die größte Beteiligung besteht an der Flughafen Köln Bonn GmbH in Höhe von
148.947 T€.
1.3.3 Sondervermögen
528.092.992,09 €
(527.220.455,94 €)
Wirtschaftlich eigenständige Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
(§ 114 GO) sind als Sondervermögen anzusetzen. Hierunter geführt werden Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen mit verwaltungstechnischer
Eigenständigkeit in Bezug auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die wie
eine GmbH zu führende unselbständige Ernst-Wendt-Stiftung.
Abgänge ergeben sich per Saldo aus der Übertragung und Rückübertragung von
Grundstücken zwischen der Kernverwaltung und dem Sondervermögen der
Gebäudewirtschaft (96 T€). Zugänge sind aus der an das Veranstaltungszentrum
geleisteten Schuldendiensthilfe für Tilgung (1.004 T€) entstanden.
Bei der Ernst-Wendt-Stiftung resultiert die Veränderung aus der Eigenkapitalreduzierung für 2015 in Höhe von 36 T€.
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
85.661.719,16 €
(85.850.325,48 €)
In dieser Position sind die langfristig angelegten Wertpapiere ausgewiesen.
In dem bilanzierten Betrag sind Wertpapiere der Stiftungen in Höhe von 17.415 T€
enthalten. Es erfolgte eine Umbuchung in das Umlaufvermögen (Bilanzposition 2.3
„Wertpapiere des Umlaufvermögens“) in Höhe 189 T€ für die seitens der
Stiftungsverwaltung in 2016 zur Veräußerung vorgesehenen Wertpapiere.
Für den Ankauf Deutzer Stadthaus und für die bis zur Einführung NKF zu bildende
Ansparrücklage des Beamtenversorgungsfonds werden Inhaberanteile des
Rheinfonds und des OP Fonds Mantel gehalten. Der Rheinfonds umfasst seit 2013
alle zur Eröffnungsbilanz bilanzierten Fondsanteile i. H. v. 68.246 T€. Der Fonds
setzt sich aus rd. 85 % Rentenpapieren und rd. 15 % Aktien aus dem Eurostoxx 50
Seite 89
zusammen. Bei diesen Fondsanteilen haben sich wie in den Vorjahren auch in 2015
positive Wertveränderungen ergeben. Diese Wertänderungen sind erst im Fall der
Veräußerung bilanzierungsfähig.
1.3.5 Ausleihungen
190.858.088,36 €
(217.765.991,46 €)
Unter den Ausleihungen werden langfristige Forderungen ausgewiesen, die durch
Hingabe
von
Kapital
an
Dritte,
u.
a.
verbundene
Unternehmen,
Beteiligungsgesellschaften sowie private juristische und natürliche Personen,
entstanden sind. Hierzu gehören überwiegend Darlehen, die aufgrund ihrer längeren
Laufzeiten dem Anlagevermögen zuzuordnen sind. Die Ausleihungen sind mit ihrem
noch zu tilgenden Rückzahlungsbetrag bilanziert. Die Ansetzung des noch zu
tilgenden Nominalwertes bei den zinsvergünstigten Ausleihungen im Wohnungsbau
ist gerechtfertigt, da diese unter Mietpreis- und Belegungsbindung ausgegeben
werden. Außerplanmäßige Abschreibungen sind in 2014 in Höhe von 46 T€ aufgrund
der Wertminderung beim Rheinischen Studieninstitut erfolgt.
Hält die Stadt Köln weniger als 20 % der Anteile an Beteiligungsgesellschaften und
werden diese nicht in Form von Wertpapieren gehalten oder handelt es sich um
Geschäftsanteile an einer eingetragenen Genossenschaft, werden diese ebenfalls
unter der Bilanzposition „Sonstige Ausleihungen“ aktiviert. Dazu gehören u. a. die
Anteile an der GWG Rhein Erft GmbH und Anteile an kleineren Zweckverbänden.
Die Aufteilung erfolgt gem § 41 Abs. 3 GmHVO:
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen
1.3.5.3 an Sondervermögen
1.3 5.4 Sonstige Ausleihungen
140.680 T€
3.558 T€
46.620 T€
(144.069 T€),
(15.683 T€),
(58.015 T€).
Die Tilgungen von verbundenen Unternehmen reduzieren den Wertausweis der
Ausleihungen an verbundene Unternehmen um 3.388 T€.
Die Ausleihungen an Sondervermögen haben sich durch Tilgungsleistungen um
12.125 T€ vermindert.
Die Bilanzposition „Sonstige Ausleihungen“ hat sich in 2015 durch eine Vielzahl von
planmäßigen Einzeltilgungen um 11.320 T€ reduziert. Auf außerplanmäßige
Abschreibungen entfällt eine Minderung von 75 T€.
Neue Ausleihungen sind im Jahr 2015 nicht erfolgt.
2. Umlaufvermögen
457.135.457,20 €
(441.561.392,75 €)
Als Umlaufvermögen werden alle Forderungen sowie die Vermögensgegenstände
ausgewiesen, die dem Geschäftsbetrieb der Stadt Köln nicht dauerhaft dienen sollen,
sondern vielmehr zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine kurzfristige Nutzung
vorgesehen sind.
Seite 90
Gemäß § 41 Abs. 3 Nr. 2 GemHVO gliedert sich das Umlaufvermögen in Vorräte,
Forderungen
und
sonstige
Vermögensgegenstände,
Wertpapiere
des
Umlaufvermögens sowie liquide Mittel.
2.1 Vorräte
35.381.639,60 €
(23.777.843,01 €)
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
Waren
Sonstige Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
34.442 T€
901 T€
40 T€
(23.013 T€),
(719 T€),
(46 T€).
Den Waren sind insbesondere Grundstücke und Gebäude zugeordnet, die zum
Verkauf bestimmt sind (34.390 T€). Darüber hinaus enthält die Position „Waren“ die
Merchandisingartikel des Hänneschen Theaters (20 T€), sowie Vermögensgegenstände, die der Stadt Köln vorübergehend für das Betreiben einer Notunterkunft für Flüchtlinge im Rahmen des Amtshilfeersuchens dienen sollen (31 T€).
Die sonstigen Vorräte bilden derzeit ausschließlich den Bestand der Kleiderkammer
(521 T€) und des Sanitätsmittellagers (369 T€) der Feuerwehr sowie den
Lagerbestand an Gastgeschenken des Amtes für Wirtschaftsförderung (11 T€) ab.
Unter den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ist lediglich das Granitplattenlager für die
Domplatte abgebildet.
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
381.637.370,41 €
(336.325.274,61 €)
Die Bilanzposition gliedert sich in:
Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
Privatrechtliche Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
302.567 T€
65.165 T€
13.906 T€
(304.184 T€),
(23.132 T€),
(9.009 T€).
Die Ansprüche der Stadt Köln gegenüber Dritten, die aus ihrem öffentlich-rechtlichen
und privatrechtlichen Handeln entstehen, sind als Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände anzusetzen, wenn die Stadt Köln bereits ihre Leistung erfüllt hat.
Wenn Erträge in einem Leistungsbescheid festgesetzt werden, entsteht die
Forderung zum Erfüllungszeitpunkt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 GemHVO); andernfalls bei
Bescheidzustellung.
Die Forderungen sind insgesamt zu Nennwerten angesetzt. Je nach Ausfall- oder
Beitreibungsrisiko der Forderungen erfolgen zum Jahresabschluss 2015 Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen über gesonderte Wertberichtigungskonten bei den
jeweiligen Forderungsarten.
Seite 91
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
302.566.689,58 €
(304.184.090,18 €)
Ausgewiesen sind in dieser Position die zum Bilanzstichtag 31.12.2015 offenen
Forderungen aus Gebühren, Beiträgen, Steuern und Transferleistungen sowie
sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen.
Gebühren entstehen aufgrund besonderer Leistungen der Verwaltung. Beiträge
werden insbesondere für Straßenbaumaßnahmen erhoben. Steuerforderungen
bestehen überwiegend aus der Gewerbesteuer sowie den Grundsteuern A und B.
Den gesondert auszuweisenden Forderungen aus Transferleistungen, z. B. aus
Sozialhilfe- und Jugendhilfeleistungen, stehen keine Gegenleistungen gegenüber;
hier sind Rückforderungsansprüche ausgewiesen, wenn sich herausstellt, dass die
Voraussetzungen zur Hilfegewährung beim Empfänger der Leistung nicht oder nur
teilweise erfüllt waren.
Die öffentlich-rechtlichen Forderungen setzen sich 2015 zusammen aus:
Gebühren
Beiträgen
Steuern
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen
38.002 T€
1.049 T€
78.237 T€
50.731 T€
134.547 T€
(31.089 T€),
(644 T€),
(82.247 T€),
(45.828 T€),
(144.376 T€).
Ausgewiesen sind unter den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen auch die
Ansprüche aus Pensionsrückstellungen für aktive Beamtinnen und Beamte und
Versorgungsempfängerinnen und -empfänger gegenüber den verbundenen
Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen sowie Dritten. Bei den Dritten
handelt es sich in der Regel um andere öffentliche Arbeitgeber, bei denen städtische
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienstzeiten absolviert haben. Der Bestand dieser
Forderungen beträgt 77.218 T€; der überwiegende Teil davon wird erst im
Pensionsfall zahlungsfällig.
Ein Teilbestand von 9.483 T€ bei den Gebührenforderungen entfällt auf die zum
Jahreswechsel noch nicht abgerechneten Leistungen der Feuerwehr. Dabei handelt
es sich um einen Schätzwert. Ein Betrag in Höhe von 1.331 T€ entfällt auf den
Bereich des Ordnungsdienstes.
Der Zuwachs im Forderungsbestand der sonstigen öffentlich-rechtlichen
Forderungen ist im Wesentlichen durch die Minderung von Wertberichtigungsbeständen verursacht.
Die Bestände aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen für die in dieser
Bilanzposition ausgewiesenen Bestände verminderten sich insgesamt um 10.957 T€.
Die Veränderungen des Wertberichtigungsbestandes ergeben sich aus der
Anpassung der Einzelwertberichtigung (EWB) sowie der Pauschalwertberichtigung
(PWB) auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen. Die Wertberichtigungsbestände
sind differenziert den Forderungsarten zugeordnet.
Seite 92
Die Bewegungen erfolgten insbesondere bei folgenden Forderungen:
- Gebühren: 1.182 T€ (EWB), 1.722 T€ (PWB),
- Steuern 16.938 T€ (EWB)
- Sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen 4.567 T€ (EWB) sowie
ertragswirksame Auflösung der PWB aus Gewerbesteuer (9.925 T€) und
deren Verzinsung (5.579 T€).
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
65.165.003,92 €
(23.131.751,11 €)
Die privatrechtlichen Forderungen basieren auf privaten Rechtsverhältnissen und
werden nach der Schuldnerkategorie weiter differenziert:
gegenüber dem privaten Bereich
gegenüber dem öffentlichen Bereich
gegen verbundene Unternehmen
gegen Beteiligungen
gegen Sondervermögen
11.766 T€
2.879 T€
45.672 T€
98 T€
4.750 T€
(9.568 T€),
(1.751 T€),
(7.534 T€),
(2 T€),
(4.276 T€).
Die Bestandsveränderung ergibt sich im Wesentlichen aus der Gewährung eines
Liquiditätskredites an die Kliniken der Stadt Köln gGmbH.
Der Bestand an Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, der den auszuweisenden
Forderungsbestand mindert, hat sich gegenüber dem Vorjahr um 60 T€ erhöht.
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
13.905.676,91 €
(9.009.433,32 €)
Unter dem Sammelposten „sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ansprüche gegen
Dritte berücksichtigt, die keiner der oben aufgeführten Forderungspositionen
zugeordnet werden können. Es bestehen Forderungen gegen die KVB AG aus
„eiserner Verpachtung“. Mit „eiserner Verpachtung“ wird steuerlich die
Nutzungsüberlassung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des Berechtigten
verstanden. Die Forderungen bilden dabei den Wertverlust ab, der von der KVB AG
noch durch Instandhaltung bzw. Ersatzinvestitionen zu beseitigen ist. In 2015 sind
keine Fahrtreppen fertig gestellt worden. Jedoch erfolgte eine Erhöhung aus der
Fortschreibung der Verpflichtungen der KVB AG in Höhe von 5.820 T€.
2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
295.606,32 €
(15.217.070,00 €)
In Höhe des Vorjahresbilanzansatzes sind Wertpapiere in 2015 veräußert worden.
Die zur Veräußerung in 2016 vorgesehenen Wertpapiere der rechtlich
unselbständigen Stiftungen wurden von der Bilanzposition 1.3.4 „Wertpapiere des
Anlagevermögens“ in Höhe von 189 T€ hierhin umgebucht. Darüber hinaus hat die
rechtlich unselbständige Stiftung Fuß aus dem Nachlass Fuß noch zu veräußernde
Wertpapiere in Höhe von 107 T€ erhalten.
Seite 93
2.4 Liquide Mittel
39.820.840,87 €
(66.241.205,13 €)
Die liquiden Mittel umfassen die in den Haupt- und Nebenkassen vorhandenen Bargeldbestände, Guthaben bei Kreditinstituten mit täglicher Fälligkeit und Bankeinlagen
als Festgelder mit fest vereinbarter Laufzeit, die kurzfristig verfügbar sind. Sie stimmen mit den Bankkontoauszügen überein.
Neben den Beständen an liquiden Mitteln der Stadtkasse zum letzten Bankarbeitstag
bestehen Handvorschüsse in Form von Bargeldbeständen in einzelnen Dienststellen
und Bestände auf den Bankkonten, die für Schulen eingerichtet sind. Darüber hinaus
sind auch die Scheck- und EC-Cash-Bestände enthalten.
Die fremden Kassenmittel (1.882 T€) werden nicht auf gesonderten Bankkonten
geführt, sondern sind Bestandteil des gesamten Geldbestandes. Sie setzen sich im
Wesentlichen aus den Fremdmitteln im Bereich der Schulgirokonten (1.714 T€)
zusammen.
Der Anteil der rechtlich unselbständigen Stiftungen an den liquiden Mitteln beträgt
33.625 T€.
Der Bestand an liquiden Mitteln, der sich in treuhänderischer Verwaltung befindet, ist
wegen der ab 2013 fehlenden Treuhandabrechnungen mit dem Bestand zum
31.12.2012 enthalten. Eine Fortschreibung dieses Bestandes und der damit unmittelbar zusammenhängenden Bilanzpositionen (Forderungen, Verbindlichkeiten) sowie
der Aufwands- und Ertragspositionen der Ergebnisrechnung kann erst auf Grundlage
der Treuhandabrechnungen erfolgen. Die Abrechnung für 2013 ist vom Treuhänder
in 2016 in Aussicht gestellt worden.
3. Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP)
573.340.868,46 €
(551.687.762,29 €)
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind die geleisteten Auszahlungen
ausgewiesen, die in den Perioden nach dem Bilanzstichtag 31.12.2015 Aufwand
werden (§ 42 Abs. 1 GemHVO). Im Wesentlichen handelt es sich um die
Auszahlungen im Dezember 2015 für die Januarbezüge 2016 der aktiven
Beamtinnen und Beamten sowie Sozialhilfe- und Jugendhilfeleistungen.
Nach § 43 Abs. 2 GemHVO ist bei geleisteten Zuwendungen, die mit einer
mehrjährigen, zeitlich befristeten und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung
verbunden sind, ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Die so
bilanzierten Zuwendungen sind anteilig über die Dauer der Gegenleistungsverpflichtung aufwandswirksam - vergleichbar mit den Abschreibungen bei
Vermögensgütern - aufzulösen.
Die Zugänge bzw. die aufwandswirksamen Auflösungen bei den aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten
mit
Gegenleistungsverpflichtung
resultieren
insbesondere aus folgenden Sachverhalten:
Seite 94
-
Der Anteil der ÖPNV-Pauschale 2015 in Höhe von 12.815 T€ wurde an die
KVB AG zur Finanzierung von öffentlichen Verkehrsmitteln weitergeleitet. Die
aufwandswirksame Auflösung der ÖPNV-Pauschale insbesondere aus
Vorjahren beträgt 9.285 T€.
-
Die aufwandswirksame Auflösung der weitergeleiteten Mittel aus der
Bildungspauschale bis 2011 beträgt 8.771 T€ und entspricht der
ertragswirksamen Auflösung der Sonderposten der entsprechenden
Schulgebäude bei der Gebäudewirtschaft.
-
Für Maßnahmen des Kinder- und Jugendbereiches wurden Mittel in Höhe von
2.064 T€ eingesetzt. Dabei handelt es sich um Mittel für den Ausbau von
Plätzen für unter Drei-Jährige. Diese Maßnahmen werden grundsätzlich
lediglich mit ca. 10 % aus Eigenmitteln der Stadt Köln finanziert. Dabei handelt
es sich beispielsweise um Zuwendungen für die Kindertagesstätte
Nachtigall/Scheidtweiler Straße 83-87 (238 T€), an den Logos-Verein für
russische Kultur/Kindertagesstätte Frankfurter Straße (133 €), an die
Kindertagestätte
Kleinkram
e.V.
(120 €),
an
die
Katholische
Kirchengemeinde/U3-Qualifizierung (112 T€), an die Kindertagestätte Rehkids
(108 T€) und den DRK-Ortsverein Porz am Rhein e.V./Kindertagesstätte
Finkenberg (101 T€). Von den Abgängen in Höhe von 478 T€ ist der
wesentliche eine Rückforderung gegen die Kindertagesstäte Kölner Straße
115 (283 T€). Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wurde ein Betrag von
4.967 T€ insbesondere für aus der Vergangenheit stammende Maßnahmen
aufwandswirksam aufgelöst.
-
Es erfolgten Baubeihilfen an Sportvereine in Höhe von 1.269 T€, nennenswert
sind dabei die Zuschüsse an den SuS Nippes 1912 e.V. (371 T€), TC KölnWorringen e.V. (182 T€), den KKHT Schwarz-Weiß 1920 e.V. (131 T€),
Rheinsüd Köln e.V. (122 T€) und ASV Köln e.V. (108 T€).
-
Für Wohnungsbauförderprogramme zur Schaffung preiswerten Wohnraums
erfolgten Zuwendungen in Höhe von 965 T€, davon 866 T€ an die an die GAG
Immobilien AG.
-
Darüber hinaus erfolgten Investitionszuwendung für die Freie Volksbühne
Köln e. V. (300 T€) sowie an die Jugendzentren Köln gGmbH für den Neubau
Weiden (203 T€).
Seite 95
Passiva
1. Eigenkapital
5.133.644.581,97 €
(5.509.051.278,72 €)
1.1 Allgemeine Rücklage
5.961.347.885,99 €
(6.356.468.296,30 €)
Die allgemeine Rücklage ist eine positive absolute Saldogröße sämtlicher Aktivposten abzüglich sämtlicher anderer Passivposten.
Nach der ab 01.01.2013 gültigen Fassung des § 43 Abs. 3 GemHVO sind Erträge
und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Dies führt in 2015 zu
einer Erhöhung der allgemeinen Rücklage um 28.264 T€.
Die verrechneten Erträge bei Vermögensgegenständen in Höhe von 47.873 T€ resultieren hauptsächlich aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlage- und
Umlaufvermögens (44.063 T€).
Die verrechneten Aufwendungen bei Vermögensgegenständen in Höhe von 7.054 T€
sind insbesondere durch den Abgang von Grundbesitz sowie Straßen im Rahmen
von wertverändernden Erneuerungsmaßnahmen entstanden. Die verrechneten
Aufwendungen (14.512 T€) und Erträge (1.958 T€) bei Finanzanlagen werden unter
den zutreffenden Bilanzpositionen erläutert.
Alle technisch bis zum 31.12.2007 fertig gestellten Straßenbaumaßnahmen, die
grundsätzlich beitragsfähig sind, wurden in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 mit
einem pauschalen Sonderposten aus Beiträgen berücksichtigt. Tatsächlich ist jedoch
bei einigen der so erfassten Straßen noch keine Beitragserhebung erfolgt. Werden
Beiträge auf derartige Straßenbaumaßnahmen erhoben, so sind diese unmittelbar
gegen die allgemeine Rücklage zu buchen, um eine Doppelerfassung der ertragswirksamen Auflösungen der Sonderposten zu vermeiden. Im Zusammenhang mit
den seit Einführung des NKF zum 01.01.2008 erhobenen Beiträgen ist innerhalb der
Jahresabschlussarbeiten 2013 eine umfangreiche Prüfung und Korrektur erfolgt. In
diesem Zusammenhang wurde die allgemeine Rücklage innerhalb der
Jahresabschlussarbeiten um 1.135 T€ zu Unrecht erhöht und daher im
Jahresabschluss 2015 entsprechend korrigiert.
Eine Fortschreibung der Position aufgrund der Jahresergebnisse erfolgt erst dann,
wenn der entsprechende Jahresabschluss durch den Rat der Stadt Köln festgestellt
ist. Folglich sind die Jahresergebnisse 2011 bis 2012 berücksichtigt. Die Feststellung
der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 erfolgte im Juni bzw. November 2016, sodass
die Beträge erst zum Jahresabschluss 2016 umgebucht werden.
Seite 96
1.2 Sonderrücklagen
6.147.033,13 €
(6.147.033,13 €)
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die von der Stadt Köln eingebrachten
Vermögensanteile an den rechtlich selbständigen Stiftungen „Krankenhausstiftung
Porz am Rhein“ in Höhe von 4.097 T€ (Anteil von 97,68 %) und an der Stiftung
Stadtgedächtnis in Höhe von 2.000 T€. Korrespondierend ist jeweils der identische
Wert bei den verbundenen Unternehmen (Krankenhausstiftung) bzw. bei den Beteiligungen (Stiftung Stadtgedächtnis) bilanziert. Gegenüber dem Vorjahresbestand
ergeben sich keine Veränderungen.
1.3 Ausgleichsrücklage
0,00 €
(0,00 €)
Seit dem Jahresabschluss 2010 weist die Ausgleichsrücklage keinen Bestand mehr
auf.
1.4
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
- 833.850.337,15 €
(- 853.564.050,71 €)
davon Fehlbetrag 2015
- 403.616.136,34 €
davon Fehlbetrag 2014
- 249.539.673,71 €
davon Fehlbetrag 2013
- 180.694.527,10 €
Diese Position enthält die noch nicht verwendeten Ergebnisse der Vorjahre 2013 und
2014. Diese können erst in 2016 in die allgemeine Rücklage umgebucht werden,
nachdem der Rat die Jahresabschlüsse am 28.06.2016 bzw. 17.11.2016 festgestellt
hat.
Die Veränderung der Position entspricht dem Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres
2015 und der umgebuchten Summe der Fehlbeträge 2011 und 2012.
2. Sonderposten
2.956.450.532,58 €
(2.991.302.496,61 €)
Für erhaltene und zweckentsprechend verwendete Zuwendungen (Zuweisungen,
Zuschüsse) und Beiträge für Investitionen sind Sonderposten anzusetzen
(§ 43 Abs. 5 Satz 1 GemHVO).
Gleichsam sind auch bei Schenkungen von Vermögensgegenständen Sonderposten
(aus Zuwendungen) zu bilanzieren, die betragsmäßig dem Wert des Vermögensgegenstandes entsprechen.
Auf Anlagen im Bau entfallende Zuwendungen werden unter der Bilanzposition
„4.8 Erhaltene Anzahlungen“ abgebildet.
Seite 97
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten erfolgt entsprechend der Abnutzung
(Abschreibung)
der
bezuschussten
Vermögensgegenstände
(§ 43 Abs. 5 Satz 2 GemHVO).
2.1 für Zuwendungen
2.597.540.543,45 €
(2.617.028.820,18 €)
Unter dieser Position werden die Zuwendungen ausgewiesen, die der Finanzierung
konkreter Vermögensgegenstände dienen und keine Beiträge oder sonstige Sonderposten darstellen. Auch bei Schenkungen von Vermögensgegenständen ist auf
der Passivseite ein Sonderposten aus Zuwendungen auszuweisen. Hierbei handelt
es sich um die Sonderpostenposition, die in den meisten Fallvarianten der investiven
Zuwendungen maßgeblich ist.
Bei den Zugängen sind insbesondere folgende zu erwähnen:
- Hardtgenbuscher Kirchweg 104 (6.692 T€ aus Investitionspauschale),
- Rheinboulevardtreppe (4.960 T€ als Umbuchung aus 4.8 Erhaltene
Anzahlungen),
- Sportanlage Sürther Feld (4.726 T€ Umbuchung aus 4.8 Erhaltene
Anzahlungen),
- diverse Parkscheinautomaten (1.898 T€ aus Investitionspauschale),
- Wohngebäude Otto-Gerig-Straße 6 (1.522 T€),
- Wohngebäude Pohlstadtsweg (1.350 T€ aus Investitionspauschale und
190 T€ Umbuchung aus 4.8 Erhaltene Anzahlungen),
- Frankfurter Straße (Wiener Platz – Montanusstraße) in Höhe von 1.340 T€,
- Mercatorstraße (Militärringstraße - Merianstraße) Fahrbahninstandsetzung
(1.062 T€ Umbuchung aus 4.8 Erhaltene Anzahlungen),
- Wohngebäude Loorweg (979 T€ aus Investitionspauschale),
- Flüchtlingsunterkunft Koblenzer Straße 15 (936 T€ Umbuchung aus 4.8
Erhaltene Anzahlungen),
- Wohngebäude Grafenmühlenweg 220 (916 T€ aus Investitionspauschale) und
- Wohngebäude Bachemer Straße 95-95c (569 T€ aus Investitionspauschale).
Aus Erschließungsverträgen resultiert die Erfassung von 22 Straßen und Plätzen mit
Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 4.918 T€ sowie den
entsprechenden Grundstücken in Höhe von 1.916 T€, die unentgeltlich übertragen
wurden.
Die beiden wesentlichen Abgänge sind der Abgang bei der Mercatorstraße 1.003 T€
wegen Neubau der Straße sowie die Abgänge von Buskaps (insgesamt 773 T€), da
diese nicht vermögensbildend sind.
2.2 für Beiträge
272.836.476,23 €
(291.274.450,71 €)
Die noch nicht erhobenen Beiträge für fertig gestellte Erschließungsmaßnahmen
gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO sind gesondert im Anhang in der Anlage „Übersicht über noch nicht erhobene Erschließungsbeiträge“ dargestellt.
Seite 98
Die wesentlichen Zugänge sind bei den Straßen Goltsteinstraße - Vollausbau
Fahrbahn sowie Vollausbau von Teilen der Nebenanlagen (489 T€) und Am
Magerhof (Alte Brühler Straße bis Köttinger Weg) in Höhe von 190 T€ sowie beim
Höninger Platz (Bereich Süd) in Höhe von 124 T€.
Darüber hinaus sind 3.302 T€ für die Beitragsbestandteile Entwässerung,
Beleuchtung und Freilegung zugegangen, die lediglich hier „geparkt“ werden. Die
abschließende Abbildung wird nicht unter dieser Bilanzposition erfolgen.
Abgänge ergeben sich aus den Sanierungen der Straßen Seeadlerweg (139 T€),
Kirchweg (126 T€) und Thujaweg (105 T€).
2.3 für den Gebührenausgleich
5.794.713,27 €
(5.973.858,56 €)
Nach § 43 Abs. 6 GemHVO sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden
Einrichtungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes, die nach § 6 Kommunalabgabengesetz ausgeglichen werden müssen, als Sonderposten für den Gebührenausgleich anzusetzen. Kostenunterdeckungen, die ausgeglichen werden sollen, sind
im Anhang anzugeben. Die Kostenunterdeckungen und die Kostenüberdeckungen
mit der Entwicklung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich sind im Anhang
dargestellt.
In der Bilanzposition Sonderposten für den Gebührenausgleich wurden die
Kostenüberdeckungen aus den Friedhofsgebühren, den Bodenrettungsdienstgebühren der Feuerwehr und den Wochenmarktgebühren bilanziert.
Für den Friedhofsbereich wurden entsprechend der Festlegung in der Gebührensatzung 400 T€ des Sonderpostens für den Gebührenausgleich zur Gebührenminderung im Haushaltsjahr 2015 aufgelöst. Im Jahresabschluss 2015 wurde eine
Kostenunterdeckung in Höhe von 1.019 T€ ermittelt.
Im Rahmen der Nachkalkulation wurde für den Bodenrettungsdienst im Jahresabschluss 2015 eine Kostenunterdeckung in Höhe von 1.770 T€ ermittelt. In der
Gebührensatzung für den Bodenrettungsdienst wurde für das Haushaltsjahr 2015
keine Entnahme aus dem Sonderposten festgelegt, sodass keine Inanspruchnahme
erfolgte.
Im Jahresabschluss 2015 wurde erstmalig ein Sonderposten für den
Gebührenausgleich der Kölner Wochenmärkte gebildet. Die Kostenüberdeckungen
der Jahre 2013, 2014 und 2015 in Höhe von insgesamt 221 T€ wurden dem
Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt.
In den Bereichen der Sportstättengebühren, Luftrettungsdienstgebühren,
Unterrichtsgebühren der Rheinischen Musikschule und Gebühren für die
Inanspruchnahme von Einrichtungen für obdachlose Personen sowie von
Übergangswohnheimen für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge wurden keine
Kostenüberdeckungen erwirtschaftet.
Seite 99
2.4 Sonstige Sonderposten
80.278.799,63 €
(77.025.367,16 €)
Die Bilanzposition „Sonstige Sonderposten“ stellt eine Sammelposition für die nicht
anderen Positionen zuzuordnenden Förderungen dar.
Unter dieser Position sind die bei den rechtlich unselbständigen Stiftungen noch nicht
eingesetzten Beträge für Instandhaltungsmaßnahmen sowie für den jeweiligen
Stiftungszweck noch nicht zweckentsprechend verwendeten Erträge abgebildet.
Darüber hinaus sind für rechtlich unselbständige Stiftungen, bei denen durch den
Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung (Stifterwillen)
der Gemeinde übertragen worden sind, Sonderposten in der gemeindlichen Bilanz zu
bilden. Das zu erhaltende Stiftungsvermögen ergibt sich rechnerisch aus der Summe
aller Aktiva abzüglich der anderen Passiva.
Wie in den Vorjahren wurde das saldierte Ergebnis 2015 der Stiftungen in Höhe von
2.950 T€ im Jahresabschluss hierhin umgebucht.
Zudem werden unter dieser Position die bereits zweckentsprechend eingesetzten
Zuwendungen aus Stellplatzablöse erfasst (1.691 T€).
3. Rückstellungen
2.654.762.184,97 €
(2.528.537.102,20 €)
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
2.034.458 T€
208.084 T€
12.997 T€
399.223 T€
(1.944.574 T€),
(199.812 T€),
(19.539 T€),
(364.612 T€).
Rückstellungen werden für alle Verpflichtungen gebildet, die zum Abschlussstichtag
dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind. Die zukünftige
Entstehung einer Verbindlichkeit sowie deren Inanspruchnahme müssen jedoch
wahrscheinlich sein. Die Bildung von Rückstellungen bewirkt, dass Aufwendungen
bereits im Jahr der wirtschaftlichen Verursachung berücksichtigt werden. Diese
allgemeinen Voraussetzungen sind in § 36 Abs. 4 GemHVO genannt. Darüber
hinaus benennt § 36 GemHVO explizit die Bildung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien, für die
Sanierung von Altlasten auf Grundstücken, für die als unterlassen zu bewertende
und hinreichend konkret beabsichtigte Nachholung von Instandhaltungsmaßnahmen
bei Sachanlagen sowie für nicht geringfügige drohende Verluste aus schwebenden
Geschäften und laufenden Verfahren.
Seite 100
3.1 Pensionsrückstellungen
2.034.458.420,96 €
(1.944.574.244,77 €)
Für alle aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und empfänger werden die gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO anzusetzenden Pensionsrückstellungen mit Hilfe der Haessler Software Version 5.5.1.129 zum Stichtag
31.12.2015 ermittelt. Der Abzinsungszinsfuß beträgt gemäß der gesetzlichen
Vorgabe 5 %. Von Vereinfachungsregelungen gemäß Runderlass des Innenministeriums vom 04.01.2006 und vom 16.07.2010 wird Gebrauch gemacht. Bei der
Ermittlung der Rückstellungswerte ist die stufenweise Anhebung des Pensionsbeginns aufgrund der Neufassung des Landesbeamtengesetz NRW zum 01.04.2009
beachtet.
Berücksichtigt sind alle bekannten Fälle einschließlich der außerhalb der
Kernverwaltung in den Beteiligungen und Sondervermögen eingesetzten Beamtinnen
und Beamten, die dem Dienstherrn Stadt Köln zugerechnet werden. Für die
Abdeckung der Beihilfeansprüche im Versorgungsfall wird auf Basis der durchschnittlichen Relation von Versorgungs- und Beihilfeauszahlungen der Jahre 2012-2014 ein
Zuschlag von 28,83 % angesetzt.
Vom Gesamtbetrag entfallen 1.117.059 T€ auf die Aktiven und 917.399 T€ auf die
Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Der Saldo der Veränderung zum
Vorjahresabschluss resultiert aus Zuführungen in Höhe von 128.536 T€ und
Inanspruchnahmen in Höhe von 33.778 T€ sowie Umbuchungen, die sich aufgrund
des Wechsels von Aktiven in die Versorgung ergeben (57.285 T€). Als Umbuchung
ist zudem ein Betrag von 4.874 T€ berücksichtigt, der wegen des Wechsels von
aktiven
Beamtinnen
und
Beamten
zu
anderen
Dienstherrn
und
Versorgungsausgleichslasten nun unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen
wird.
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
208.084.342,09 €
(199.812.160,03 €)
Unter die Rückstellungen für Deponien und Altlasten fallen die Rückstellung für die
Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Vereinigte Ville sowie die Rückstellungen
für die Sanierung der Altlasten (einschließlich der Beseitigung von sonstigen Umweltschäden). Nach § 36 Abs. 2 GemHVO sind sie in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierung und Nachsorge bzw. Sanierung anzusetzen.
Die Zuführung zu den Rückstellungen in Höhe von 1.321 T€ resultiert ausschließlich
aus der Deponie Vereinigte Ville. Die Höhe der Zuführung wurde aus dem Anteil der
verfüllten Menge in 2015 in Relation zum Gesamtverfüllungsvolumen ermittelt.
Die Zuführung zu den Rückstellungen für Altlasten in Höhe von 8.670 T€ setzt sich
hauptsächlich zusammen aus Kostensteigerungen bei der Stilllegung der Colonia
Deponie (7.458 T€) sowie bei der Nachsorge der Deponie Butzweiler Straße
(690 T€) aufgrund der Festlegung weiterer erforderlicher Stilllegungs- bzw.
Nachsorgemaßnahmen durch die Aufsichtsbehörde.
Seite 101
Die Rückstellungen für Altlasten wurden in Höhe von 663 T€ aufgelöst. Die
Auflösung ist im Wesentlichen bedingt durch eine Neuberechnung der Kosten nach
Vorlage des Genehmigungsbescheides für die Stilllegung der Deponie Butzweiler
Straße (630 T€) .
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
12.996.699,11 €
(19.538.521,92 €)
§ 36 Abs. 3 GemHVO lässt unter bestimmten Voraussetzungen die Bildung von
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung bei Sachanlagen zu. Gemäß
§ 44 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO sind im Anhang die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen gebildet
worden sind, unter Angabe des Rückstellungsbetrages gesondert angegeben und
erläutert.
3.4 Sonstige Rückstellungen
399.222.722,81 €
(364.612.175,48 €)
Die Rückstellungen gem. § 36 Abs. 6 GemHVO beinhalten im Einzelnen:
Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 51.018 T€
Rückstellungen für geleistete Überstunden
9.483 T€
Rückstellungen für die Inanspruchnahme von
Altersteilzeit
12.031 T€
Rückstellungen für die Verpflichtung gegenüber
anderen Dienstherren
54.787 T€
Rückstellung für Prozesskosten
19.699 T€
Rückstellung für ausstehende Rechnungen
8.472 T€
Rückstellungen für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften
3.450 T€
Rückstellungen für Leistungsorientierte
Bezahlung
13.430 T€
Andere sonstige Rückstellungen
226.853 T€
(49.234 T€),
(9.475 T€),
(14.138 T€),
(49.991 T€),
(16.050 T€),
(9.714 T€),
(17.145 T€),
(12.915 T€),
(185.949 T€).
Nachfolgend werden die wesentlichen Positionen und unterjährigen Veränderungen
erläutert:
Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub
51.017.590,01 €
Die Höhe der Rückstellung wird anhand des Tagesüberhangs am Bilanzstichtag
ermittelt. Vom Gesamtbetrag entfallen 21.648 T€ auf die beamteten und 29.369 T€
auf die tariflich Beschäftigten. Die Bestandsänderung zum Vorjahr ergibt sich als
Saldo aus Zuführungen in Höhe von 3.850 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von
2.067 T€.
Rückstellungen für geleistete Überstunden
9.482.721,07 €
Der Unterschiedsbetrag zum Vorjahresendbestand resultiert aus Zuführungen in
Höhe von 3.248 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 3.240 T€.
Seite 102
Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit
12.031.382,44 €
Rückstellungen werden für alle Altersteilzeitfälle im Blockmodell ermittelt; mögliche
Abfindungsbeträge sind pauschal als Zuschlag berücksichtigt. Vom Gesamtbetrag
entfallen 6.424 T€ auf die beamteten und 5.682 T€ auf die tariflich Beschäftigten. Es
haben sich Zuführungen in Höhe von 3.839 T€, Auflösungen in Höhe von 264 T€ und
Inanspruchnahmen in Höhe von 5.682 T€ ergeben.
Rückstellungen für die Verpflichtung ggü. anderen Dienstherren
54.786.706,00 €
Die Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber anderen Dienstherren beinhalten
die Erstattungsverpflichtungen in Folge eines Dienstherrenwechsels oder eines
Wechsels in die Privatwirtschaft für die Dauer des anteiligen Beschäftigungsverhältnisses bei der Stadt Köln sowie sonstige Versorgungsausgleichszahlungen.
Es sind Zuführungen in Höhe von 1.303 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von
1.382 T€ sowie Umbuchungen von Pensionsrückstellungen aufgrund von
Fluktuationen in Höhe von 4.874 T€ zu verzeichnen.
Rückstellungen für Prozesskosten
19.698.774,55 €
Hinsichtlich der Risiken aus anhängigen Aktiv- und Passivklagen werden
Rückstellungen gebildet, sofern ein negativer Prozessausgang mit einer
Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 % zu erwarten ist. Einbezogen werden die im
Unterlegensfall zu erwartenden Kosten (Verfahrenskosten sowie ggf. zu zahlender
Streitwert). Jeder einzelne Prozess ist, auch bezogen auf die unterjährigen
Bewegungen, separat zu betrachten und buchhalterisch zu berücksichtigen.
Zuführungen (11.853 T€) erfolgten aufgrund neuer Rechtshängigkeiten und der
Neubewertung von Prozessrisiken. Der Betrag resultiert insbesondere aus den
anhängigen Gerichtsverfahren zum Archiveinsturz (11.546 T€).
Positive Prozessausgänge, sonstige Erledigungen sowie ggf. die Neubewertung des
jeweiligen Prozessrisikos führten zu entsprechenden Auflösungen (1.698 T€) bei
einer Vielzahl von Prozessen. Ein größerer Teil der Rückstellungsauflösung resultiert
aus den anhängigen Gerichtsverfahren zum Archiveinsturz (664 T€). In zwei
weiteren Fällen wurden die Klagen auf Schadenersatz nach Schließung der Betriebe
zur Vermittlung von Sportwetten zurückgenommen (431 T€).
Inanspruchnahmen erfolgten in Höhe von 6.507 T€, hauptsächlich
Zusammenhang mit den Verfahren zum Archiveinsturz (5.819 T€).
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen
im
8.472.157,55 €
Die Zuführung in Höhe von 6.560 T€ resultiert aus einer Vielzahl von ausstehenden
Rechnungen zum Jahresende. Nennenswert sind die Rückstellungszuführungen für
ausstehende Rechnungen aufgrund der noch nicht erfolgten Kostenerstattung an
den Träger der Flüchtlingsunterbringung (1.450 T€), im Bereich der Straßen und der
Verkehrstechnik (939 T€), für Rechtsberatungen des Rautenstrauch-Joest-Museums
(686 T€), für die Brücke Perlengraben (557 T€), für Energiekosten des Museums
Seite 103
Ludwig (535 T€) sowie für die Abwicklung der Maßnahmen an der „Drehscheibe für
Flüchtlinge“ am Flughafen Köln/Bonn (433 T€).
Insgesamt wurden Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von
1.591 T€ aufgelöst, weil der Grund für das Fortbestehen der Rückstellung entfallen
war. Ein solcher Grund liegt in der Regel vor, wenn der Rechnungsbetrag niedriger
als die dafür gebildete Rückstellung ist. Die Auflösung resultiert zum größten Teil aus
dem Bereich der Straßen und der Verkehrstechnik (1.075 T€).
Eine Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte in Höhe von 6.211 T€,
hauptsächlich im Zusammenhang mit Maßnahmen der Straßen und der
Verkehrstechnik (1.742 T€), für schulpädagogische Aktivitäten (820 T€), für
Unterhaltungsmaßnahmen des Wohnungswesens (1.025 T€) und für das
Werkstattverfahren
des
Römisch-Germanischen
Museums,
Kölnischen
Stadtmuseums und Kurienhauses im Rahmen der Planung der Historischen Mitte
Kölns (494 T€).
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden
Geschäften
3.450.000,00 €
Es bestand eine Ausfallbürgschaft zu Gunsten der S RheinEstate GmbH und Co.
KG. In 2015 erfolgte eine vollständige Inanspruchnahme in Höhe von 17.145 T€.
Zum Ausgleich der Schadenersatzansprüche, die sich aus der verzögerten Übergabe
des Staatenhauses an den Erbbaurechtsnehmer ergeben, wurde eine Rückstellung
in Höhe von 3.450 T€ gebildet.
Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
13.430.363,78 €
Die Bewertung berücksichtigt neben den Aufwendungen für die leistungsorientierten
Bezahlungen auch die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
und Zusatzversorgungskasse. Vom Gesamtbetrag entfallen 3.253 T€ auf die aktiven
Beamtinnen und Beamten und 10.177 T€ auf die tariflich Beschäftigten. Die
Differenz zum Bestand per 31.12.2015 ergibt sich aus Rückstellungszuführungen in
Höhe von 13.333 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 12.817 T€.
Andere sonstige Rückstellungen
226.853.027,41 €
Davon entfallen auf:
-
Rückstellungen in Folge des Einsturzes des
Historischen Archivs
137.093.532,10 €
Die erstmalig im Jahresabschluss 2009 gebildeten Rückstellungen wurden im
Laufe des Jahres 2015 wie folgt in Anspruch genommen:
- Restaurierung Deposita (705 T€)
- Archivalienbergung (88 T€).
Die Berechnung des für die Restaurierung der Deposita erforderlichen
Mittelbedarfs wurde soweit möglich zum 31.12.2015 aktualisiert. Daraus
resultierte eine Zuführung in Höhe von 32.482 T€.
Seite 104
Die Rückstellungszuführung in Höhe von 5.600 T€ erfolgte aufgrund eines
Anstiegs der Bau- und Baunebenkosten für das Besichtigungsbauwerk.
-
Rückstellungen für Schadenersatz und
Versicherungsleistungen
3.475.120,76 €
Das Leistungsspektrum der Eigenversicherung umfasst die Bereiche
Allgemeine Haftpflicht, Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Vollversicherung.
Hier erfolgt keine Leistungsabdeckung über eine externe Versicherung. In den
Bereichen Allgemeine Haftpflicht und Kfz-Haftpflicht werden Rückstellungen
für Verpflichtungen gegenüber externen Dritten erfasst, die nicht im Jahr der
Schadensverursachung abgewickelt werden (wegen Verhandlungen mit der
Versicherung des Geschädigten, ausstehendem Prozess o. ä.). Diese
Verpflichtungen erstrecken sich auch auf lebenslange rentenähnliche
Zahlungen an Geschädigte. Für diese Verpflichtungen werden Barwerte
analog den Pensionsrückstellungen berechnet. Von den Rückstellungen
entfallen hierauf 1.387 T€.
Für neu hinzugekommene Schadensfälle bzw. aufgrund von Neubewertungen
der Schadenshöhe wurden 594 T€ zugeführt. Des Weiteren wurden 325 T€ in
2015 zur Auszahlung gebracht. In Höhe von 1.396 T€ wurden Rückstellungen
aufgelöst, insbesondere weil - durch in zwei Arzthaftpflichtfällen
abgeschlossene Vergleiche - kein entsprechender Rückstellungsbedarf mehr
bestand.
-
Rückstellung für den Schadensausgleich im
Zusammenhang mit dem Streitverfahren Messehallen
57.235.393,23 €
Im Verfahren zu Bau und Anmietung der Messehallen ist der voraussichtlich
zu zahlende Ausgleichsbetrag zurückgestellt.
-
Rückstellungen für den Verlustausgleich der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung AWB
3.446.225,00 €
Gemäß § 10 Abs. 6 EigVO NRW soll ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht
getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen
werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ist dies nicht der Fall,
so ist der Verlust durch die Stadt Köln auszugleichen. Aufgrund dieser
Verpflichtung der Stadt Köln gegenüber der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB eE) sind Rückstellungen für die
entstandenen Verluste in der wahrscheinlich auszugleichenden Höhe zu
bilden.
Die im Jahresabschluss 2014 gebildete Rückstellung wurde in Höhe von
572 T€ aufgelöst, da sich der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2014 im
Vergleich zur Prognose auf 72 T€ reduziert hat.
Aufgrund des geplanten Jahresfehlbetrages 2015 der AWB eE erfolgte eine
Zuführung in Höhe von 3.374 T€.
Seite 105
-
Rückstellungen für den Verlustausgleich der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen
10.036.233,92 €
Für den an die Bühnen zu zahlenden Ausgleich aufgrund verlorener
Neuplanungskosten aus der Spielzeit 2009/2010 wurde im Jahresabschluss
2010 eine Rückstellung gebildet, die noch nicht vollständig in Anspruch
genommen wurde. Da sich der an die Bühnen zu zahlende Ausgleichsbetrag
noch erhöhen wird, wurde der verbliebene Rückstellungsbetrag um 437 T€ auf
2.376 T€ erhöht.
Für den Ausgleich der Verluste der Bühnen aus den Jahren 2011, 2012 und
2013 bestehen nach der unterjährigen Inanspruchnahme in Höhe von
3.900 T€ zum teilweisen Ausgleich des Verlustes aus 2011 zum 31.12.2015
noch Rückstellungen in Höhe von insgesamt 7.660 T€.
-
Rückstellung für eine Rückzahlungsverpflichtung
für erhaltene Zuschüsse für das Sanierungsgebiet
Mülheim-Nord
2.284.692,00 €
Die Rückstellung besteht für eine der Höhe nach noch nicht genau
bezifferbare Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Land für erhaltene
Zuschüsse für das Sanierungsgebiet Mülheim-Nord (prozentuale Beteiligung
des Landes am Verkaufserlös von bebauten Grundstücken) sowie für zu
erwartende Zinszahlungen für unberechtigt in Anspruch genommene
Fördermittel in diesem Zusammenhang.
-
Rückstellung für Zahlungsverpflichtungen aufgrund
Betriebsprüfung der Deutschen Rentversicherung
796.940,38 €
Im Jahr 2014 führte die Deutsche Rentenversicherung Bund bei der Stadt
Köln eine Betriebsprüfung nach § 28 p SGB IV durch. Für hieraus
entstehende Nachzahlungsverpflichtungen wurde eine entsprechende
Rückstellung gebildet. Im Haushaltsjahr 2015 erfolgte eine Inanspruchnahme
in Höhe von 503 T€.
-
Rückstellung für Leistungsbeteiligungen innerhalb des
Bildungs- und Teilhabepakets (BuT)
0,00 €
Die für den Aufwand für Kinder, die einen Anspruch auf gemeinschaftliches
Mittagessen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, zum 31.12.2014
gebildete Rückstellung, wurde in 2015 in Anspruch genommen. Im
Jahresabschluss 2015 war eine Rückstellungsbildung nicht erforderlich.
-
Rückstellung für eine Rückzahlungsverpflichtung von
Landesmitteln durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB)
500.000,00 €
Die ZAB wird vollständig aus Landesmitteln finanziert. Liegen die Zahlungen
in einem Jahr über dem tatsächlich entstandenen Ergebnis aus
Aufwendungen und Erträgen in demselben Jahr, so sind die überschüssigen
Seite 106
Mittel an das Land zurückzuzahlen. Die endgültige Abrechnung erfolgt erst,
nachdem alle Buchungen für das jeweilige Jahr vorgenommen wurden.
Die in 2014 zurückgestellten Mittel wurden für die Rückzahlung ans Land in
Höhe von 479 T€ in Anspruch genommen. Für die zu erwartende
Rückzahlung 2015 wurde eine Rückstellung in Höhe von 500 T€ gebildet.
-
Rückstellung für eine Weiterleitungsverpflichtung von
Landeszuwendungen an die KVB AG
668.411,79 €
Zu einer in der Vergangenheit korrekt zwischen KVB AG und Stadt Köln
aufgeteilten und zweckentsprechend verwendeten Zuwendung für eine
gemeinsam mit der KVB AG umgesetzte Stadtbahnmaßnahme lagen zum
31.12.2014 neue Erkenntnisse vor. Danach besteht seitens der KVB AG ein
Anspruch auf einen Teil der Zuwendung über die bisher weitergeleiteten Mittel
hinaus. Die Höhe des zusätzlichen Anspruchs aufgrund der geänderten
Aufteilung zwischen KVB AG und Stadt Köln steht noch nicht genau fest.
Zum 31.12.2015 erfolgte eine weitere Zuführung in Höhe von 146 T€ aufgrund
eines Abschlussbescheides.
-
Rückstellung für die Begleichung des Kommunalen
Finanzierungsanteils des JobCenters
0,00 €
In 2015 wurde der städtische Anteil an den Verwaltungskosten des
JobCenters abgerechnet. Die dafür gebildete Rückstellung wurde in Anspruch
genommen. Für die noch zu zahlenden Verwaltungskosten des Jahres 2015
wurde eine Verbindlichkeit gebildet.
-
Rückstellungen für die Abrechnung der ermäßigten
Schülermittagessen in Schulen
0,00 €
Die Verpflichtungen gegenüber den Trägern der Mittagessenleistungen aus
den Jahren 2012 bis 2014 wurden in Höhe von 715 T€ ausgezahlt. Der
restliche Rückstellungsbetrag in Höhe von 335 T€ wurde aufgelöst.
-
Rückstellungen für die Sanierung des Kalkbergs
8.881.788,00 €
Um eine Gefährdung Dritter auszuschließen, sind ein Kuppenabtrag sowie
weitere Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Standsicherheit
erforderlich.
4. Verbindlichkeiten
3.484.659.382,64 €
(3.204.731.320,68 €)
Die Bilanzposition „Verbindlichkeiten“ beinhaltet alle am Bilanzstichtag dem Grunde,
der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden, konkreten Zahlungsverpflichtungen
sowie die Höhe der zu erbringenden zweckentsprechenden Verwendungen.
Seite 107
Zu den Verbindlichkeiten zählen Anleihen, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen, aus Krediten zur Liquiditätssicherung, aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleich kommen, aus Lieferungen und Leistungen, aus Transferleistungen, sonstige Verbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen.
Die Verbindlichkeiten sind im Einzelnen gemäß § 47 Abs. 1 GemHVO im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesen. Ergänzend werden ebenfalls die Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten dargestellt; diese sind jedoch nicht in den
Bilanzwerten ausgewiesen.
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
2.162.888.199,69 €
(2.247.053.997,43 €)
Die Bestände sind mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag bilanziert. Soweit variable Zinsen durch Derivate abgesichert sind, bilden die Derivate mit dem Kreditgrundgeschäft eine bilanzielle Einheit. Die Veränderungen resultieren im Wesentlichen aus planmäßigen Tilgungen gegenüber dem Kreditmarkt (131.853 T€) und
Zugängen in Höhe von 47.687 T€ vom privaten Kreditmarkt.
Die Kreditbestände verteilen sich wie folgt:
von verbundenen Unternehmen
vom öffentlichen Bereich
vom privaten Kreditmarkt
1.151 T€
122 T€
2.161.615 T€
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
(1.277 T€),
(131 T€),
(2.245.645 T€).
853.095.660,67 €
(487.000.000,00 €)
Zum 31.12.2015 bestanden noch vom privaten Kreditmarkt aufgenommene Kredite
zur Deckung der kurzfristigen Liquidität in Höhe von insgesamt 853.096 T€, die vor
dem Jahreswechsel nicht mehr abgelöst wurden. Ein Teilbetrag von 36.096 T€
entfällt dabei auf die Inanspruchnahme des Dispositionskreditrahmens auf
städtischen Girokonten. Insgesamt erfolgten Einzahlungen aus aufgenommenen
Liquiditätskrediten in Höhe von 4.399 Mio. T€ und Auszahlungen zur Tilgung von
Liquiditätskrediten in Höhe von 4.069 Mio. T€.
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
46.939.653,66 €
(52.809.186,62 €)
Abgänge in Höhe von 6.024 T€ resultieren im Wesentlichen aus zahlungsseitig abgelösten Verbindlichkeiten. Davon entfallen 198 T€ auf Leibrentenverträge, 2.722 T€
auf an das Land abgeführte Beträge im Zusammenhang mit Veräußerungen von
Objekten im Bereich des ehemaligen Sanierungsgebietes Mülheim-Nord sowie
3.035 T€ auf Schuldendiensthilfen.
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
49.849.180,93 €
(35.242.893,01 €)
Hierunter werden die laufenden, kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, die aus
den bei der Stadt Köln eingegangenen Lieferungen und Leistungen gegenüber DritSeite 108
ten zum 31.12.2015 bestanden und in der Regel kurz nach dem Jahreswechsel
durch Zahlung abgelöst werden. Die Bestandsänderung liegt im Wesentlichen an
den
- 2.638 T€ geringeren Verbindlichkeiten gegen den öffentlichen Bereich,
- 1.087 T€ höheren Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen und
- 15.805 T€ höheren Verbindlichkeiten gegenüber dem privaten Bereich.
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
4.072.900,41 €
(2.693.530,70 €)
Die Veränderung beruht im Wesentlichen auf den gegenüber dem Vorjahr höheren
Beständen von noch nicht ausgezahlten Beträgen im Bereich der Jugend- und
Sozialhilfe.
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
206.288.006,05 €
(248.985.934,10 €)
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen zusammen aus:
abzuführender Lohn- und Kirchensteuer für
Beschäftigte
12.417 T€
(13.342 T€),
sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Beteiligungen
26.854 T€
(27.505 T€),
164.507 T€
(164.432 T€),
1.882 T€
(43.100 T€).
anderen sonstigen Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln
Nachfolgend werden ausgewählte Positionen erläutert:
andere sonstige Verbindlichkeiten
Die anderen sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten u. a. Rückzahlungs- und
Zinsverpflichtungen aus Steuern, Verbindlichkeiten aus Verwahrgeldern (das sind
Einzahlungen, die zum Jahresende nicht sachgerecht den Forderungen zugeordnet
werden können) sowie Verbindlichkeiten aus Zinsen für Kredite.
Rückzahlungsverpflichtungen für Steuern sowie die darauf zusätzlich zu leistenden
Zinszahlungen sind in Höhe von zusammen 104.669 T€ bilanziert. Die Verwahrbestände aus noch nicht zugeordneten Einzahlungen betragen zum Jahreswechsel
50.148 T€.
Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln
Es handelt sich um Drittmittelbestände auf Schulgirokonten (1.469 T€), die nicht dem
Aufgabenbereich des Schulträgers zuzurechnen sind, Verbindlichkeiten aus
Mündelgeldern im Bereich der Pflegschaften (152 T€) sowie auf überwiegend noch
Seite 109
an das Land weiterzuleitenden Beträgen. Die Minderung resultiert im Wesentlichen
aus dem vollständigen Abzug der Geldbestände des VRS.
4.8 Erhaltene Anzahlungen
161.525.781,23 €
(130.945.778,82 €)
In dieser Bilanzposition werden Zuwendungen für Investitionen (126.540 T€, davon
Stellplatzablösemittel 12.314 T€), für konsumtive Zwecke (33.101 T€) und
Verbindlichkeiten aus noch nicht abschließend abgewickelten Nachlässen (1.885 T€)
abgebildet. Bei den Zuwendungen für Investitionen ist ein Betrag in Höhe von
86.305 T€ bereits für Anlagen im Bau eingesetzt; da diese Anlagen jedoch noch nicht
betriebsbereit sind, wird auch der bereits verwendete Betrag noch unter den
erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Grundsätzlich unterliegt dieser Teil der
erhaltenen Anzahlungen jedoch keiner Rückzahlungsverpflichtung mehr.
Wesentlich bei den noch nicht zweckentsprechend verwendeten Zuschüssen sind:
- Zuschüsse für den Rheinboulevard (7.272 T€),
- Mittel aus der Sportpauschale (4.511 T€),
- Mittel für die Archäologische Zone (3.675 T€),
- ÖPNV-Mittel (2.478 T€),
- Umgestaltung der Domumgebung (1.945 T€),
- Ersatz- und Ausgleichsgelder Grün (1.891 T€),
- Zuschüsse für den Rheinboulevard Mülheim (1.273 T€),
- Mittel für die Ausgleichsabgabe (1.113 T€) und
- Ersatzgelder nach Bebauungsplan für Grünausgleich (1.051 T€).
Zugänge resultieren zudem aus der Zuordnung zu Anlagen im Bau. Dies betrifft insbesondere die Maßnahmen:
- Tunnel Grenzstraße - Ertüchtigung nach RABT (5.186 T€),
- Tunnel Am Domhof - Ertüchtigung nach RABT (1.669 T€),
- Berliner Straße 221 Anschlusskanal - Unterbringung Obdachloser (1.577 T€
aus Investitionspauschale),
- Emdener Straße/Causemannstraße, Turbokreisel (1.144 T€ aus
Investitionspauschale),
- Opernquartier, Umgestaltung der Straßen im Zuge der Sanierung der Bühnen
(1.003 T€ aus Investitionspauschale),
- Morkener Straße 20 - Unterbringung Obdachloser (890 T€ aus
Investitionspauschale),
- Grenzstraße (B55a), Generalsanierung der Fahrbahn (888 T€),
- Augsburger Straße 4 + 6 - Unterbringung Obdachloser (820 T€ aus
Investitionspauschale),
- BSA Bocklemünd; Errichtung einer Fertigteilhalle (785 €T),
- Neubau Feuerwache 10 (610 T€ aus Feuerschutzpauschale),
- BSA Chorweiler, Merianstraße; Kunstrasenplatz (593 T€ aus
Investitionspauschale) und
- Generalsanierung Feuerwache 5 (500 T€ aus Feuerschutzpauschale).
Abgänge in Höhe von 2.161 T€ resultieren aus Korrekturen im Zusammenhang mit
der Maßnahme Rheinboulevard Deutz, die nicht vermögenswirksam abzubilden sind.
Seite 110
Innerhalb des Jahresabschlusses 2015 erfolgte die Richtigstellung, dass
Übertragungen von Aufwandsermächtigungen aufgrund Zweckbindung nicht mehr
vorgenommen werden dürfen, sondern als erhaltene Anzahlungen zu zeigen sind.
Daher waren insoweit Korrekturen für die Vergangenheit vorzunehmen.
Der Bestand an konsumtiven Zuwendungen mit Rückzahlungsverpflichtung setzt sich
insbesondere zusammen aus solchen für:
- den Bereich Kinder, Jugend und Familie (23.682 T€),
- Bildung und Teilhabe (3.296 T€),
- den Bereich Sport und aus konsumtiven Mitteln aus der Sportpauschale
(1.357 T€)
- konsumtive Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Grünbereich und für den
Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz (1.297 T€).
Von den konsumtiven Zuwendungen mit Rückzahlungsverpflichtung wurden in 2015
insgesamt 15.347 T€ ertragswirksam aufgelöst, unterjährig unmittelbar als Ertrag
gebucht oder an den Zuwendungsgeber zurückgezahlt.
Insbesondere wurden Mittel für:
- Bildung und Teilhabe (7.068 T€) und
- Zwecke des ÖPNV (5.661 T€) zweckentsprechend verwendet.
Die Zugänge in Höhe von 35.727 T€ resultieren insbesondere aus Zuwendungen für:
- den Bereich Kinder, Jugend und Familie (19.260 T€; davon 15.960 T€
Vorauszahlungen für Januar 2016 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und
Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz),
- Bildung und Teilhabe (5.943 T€) sowie
- Zwecke des ÖPNV (5.173 T€).
569.404.931,52 €
5. Passive Rechnungsabgrenzung
(575.817.078,21 €)
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Einzahlungen vor dem Bilanzstichtag, die erst in den Folgejahren zu Erträgen werden. Der Ansatz erfolgt zum
„Nennwert“.
Für die Nutzung und Pflege von Gräbern werden Gebühren zu Beginn der Nutzung
für den gesamten Zeitraum im Voraus gezahlt, die zu passivieren sind.
Nach § 43 Abs. 2 GemHVO werden korrespondierend mit den aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten bei erhaltenen Zuwendungen, deren Weiterleitung an
Dritte mit einer mehrjährigen, zeitlich befristeten und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden wird, passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die
so bilanzierten Zuwendungen sind anteilig über die Dauer der Gegenleistungsverpflichtung ertragswirksam – analog der ertragswirksamen Auflösung bei Sonderposten – abzubauen.
Die Zugänge bzw. die ertragswirksamen Auflösungen bei den passiven
Rechnungsabgrenzungsposten
mit
Gegenleistungsverpflichtung
resultieren
insbesondere aus folgenden Sachverhalten:
Seite 111
-
Die ÖPNV-Pauschale wurde in Höhe von 12.815 T€ zweckentsprechend zur
Finanzierung
von
öffentlichen
Verkehrsmitteln
eingesetzt.
Die
ertragswirksamen Auflösungen in diesem Zusammenhang betragen 9.219 T€.
-
Die ertragswirksame Auflösung der weitergeleiteten
Bildungspauschale bis 2011 beträgt 8.577 T€.
-
Für Zuwendungen an die Stadt Köln für Maßnahmen des Kinder- und
Jugendbereiches hat sich der Bestand dieser Bilanzposition um 1.884 T€ erhöht. Diese Mittel sind für den Ausbau von Plätzen für unter Drei-Jährige bestimmt. Die entsprechenden Maßnahmen werden grundsätzlich zu ca. 90 %
aus Mitteln des Landesjugendamtes finanziert. Dabei handelt es sich
beispielsweise
um
Zuwendungen
für
die
Kindertagesstätte
Nachtigall/Scheidtweiler Straße 83-87 (187 T€), an die Kindertagestätte
Kleinkram e.V. (120 €), an die Katholische Kirchengemeinde/U3-Qualifizierung
(112 T€), an die Kindertagestätte Rehkids (108 T€) und den DRK-Ortsverein
Porz am Rhein e.V./Kindertagesstätte Finkenberg (101 T€). Von den
Abgängen in Höhe von 478 T€ ist der wesentliche eine Rückforderung gegen
die Kindertagesstäte Kölner Straße 115 (283 T€). Die ertragswirksame
Auflösung für diesen Bereich beträgt 4.716 T€.
-
Im Bereich der Baubeihilfen an Sportvereine aus der Sportpauschale wurde
diese Bilanzposition um 842 T€ erhöht. Dies betrifft insbesondere die ASV
Köln e.V. (600 T€), den KKHT Schwarz-Weiß 1920 e.V. (600 T€), den North
Brigade (415 T€) und den TC Köln-Worringen e.V. (182 T€).
Seite 112
Mittel
aus
der
Lagebericht
Seite 113
Seite 114
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 der Stadt Köln
0
Vorbemerkung
Die Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 wurden entsprechend der Erleichterungsvorschriften in Artikel 8 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes vom 13.09.2012 durch
die Kämmerin aufgestellt und durch den Oberbürgermeister bestätigt. Eine Prüfung
durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die förmliche Feststellung durch den
Rat war für diese Jahresabschlüsse nicht erforderlich. Der Rat hat in seiner Sitzung
am 12.11.2015 die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 festgestellt.
Der Jahresabschluss 2013 wurde durch den Rat in der Sitzung am 28.06.2016 und
der Jahresabschluss 2014 am 17.11.2016 festgestellt. Mit dem Entwurf des Jahresabschlusses 2015 sind damit die Rückstände bei der Erstellung der Jahresabschlüsse nun weitestgehend aufgearbeitet.
Die Qualität in der Rechnungslegung hat sich seit Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement kontinuierlich gesteigert; gleichwohl besteht auch weiterhin
noch Bedarf an Verbesserungen.
Schwierigkeiten in der Aufstellung der zurückliegenden Jahresabschlüsse resultieren
insbesondere aus dem nach wie vor nicht in das Gesamtbuchhaltungssystem integrierten Kassenverfahren und den sich daraus ergebenden Abstimmungsproblemen.
Eine Lösung kann nur durch die Implementierung eines neuen Kassenverfahrens
erfolgen; der ursprünglich vorgesehene Termin der Produktivsetzung des neuen
Kassenverfahrens musste um ein Jahr auf den 01.01.2017 verschoben werden.
Zur Verbesserung der Qualität in der Rechnungslegung wurde darüber hinaus ein
Projekt begonnen, mit dem die Prozesse im Rechnungswesen vereinheitlicht und
elektronisch unterstützt abgewickelt werden sollen. In diesem Zusammenhang sind
auch Verbesserungen im Organisationsaufbau angestrebt; dabei drängt sich zunehmend eine grundsätzliche Zentralisierung der Finanzbuchhaltung auf. Zusätzlich
werden die Qualifizierungsmaßnahmen für die in diesem Bereich eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärkt.
1
Allgemeines
Die wirtschaftliche Lage der Stadt Köln hat sich in 2015 gegenüber der Planung erheblich schlechter entwickelt. Die Erträge aus Gewerbesteuer liegen 156,2 Mio. Euro
unter dem Planwert und deutlich unter 1,0 Mrd. Euro. Die Nettosteuerquote hat sich
auch im sechsten Jahr in Folge auf nunmehr 49,25 % verringert. Die konjunkturellen
Entwicklungen, die sich insbesondere bei der Gewerbesteuer niederschlagen, aber
auch die rechtlichen Rahmenbedingungen kann die Stadt nicht durch aktives Handeln beeinflussen.
Aufgrund der länger andauernden vorläufigen Haushaltsführung sind Aufwandsermächtigungen nicht vollständig ausgeschöpft worden; die darauf zurückzuführenden
Aufwandsverringerungen können jedoch die deutlichen Ertragseinbußen bei den
Steuern nicht kompensieren. Das geplante Defizit von 275,0 Mio. Euro wird mit
401,0 Mio. Euro um 126,0 Mio. Euro überschritten.
Seite 115
2
Erläuterungen im Einzelnen
Der Lagebericht erläutert die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Stadt Köln zum 31.12.2015 und enthält Erläuterungen zu den Bestandteilen des Jahresabschlusses.
2.1
Vermögens- und Schuldenlage
Gegenüber der Schlussbilanz 2014 hat sich zum Stichtag 31.12.2015 die Bilanzsumme um 10,5 Mio. Euro auf 14.798,9 Mio. Euro verringert. Der Verringerung des
Eigenkapitals durch das Jahresdefizit von 401,0 Mio. Euro stehen höhere Verbindlichkeiten insbesondere aus Liquiditätskrediten sowie höhere Rückstellungen gegenüber. Minderungen bei den Vermögenswerten durch Abgänge, Abschreibungen sowie Wertberichtigungen entsprechen im Wesentlichen den Erhöhungen durch Zugänge insbesondere bei den Anlagen im Bau und geleisteten Anzahlungen sowie
den Forderungen.
2.2
Ertrags- und Aufwandssituation
Die Ergebnisrechnung 2015 weist ein (unbereinigtes) Defizit von 401,0 Mio. Euro
aus. Gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan, der ein Defizit von
275,0 Mio. Euro vorsieht, ergibt sich damit eine Verschlechterung in Höhe von
126,0 Mio. Euro. Ermächtigungsübertragungen aus 2014 in Höhe von 31,1 Mio. Euro
führten zu einem fortgeschriebenen Plandefizit von 306,1 Mio. Euro; gegenüber diesem Wert beträgt die Verschlechterung 94,9 Mio. Euro.
Das Jahresdefizit 2015 ist bereits im Jahresabschluss um die saldierten Ergebnisüberschüsse der Stiftungen (Teilergebnisse 1701 bis 1733) in Höhe von 2,9 Mio. €
bereinigt. Diese sind zur Verwendung im Stiftersinne im Jahresabschluss 2015 in die
sonstigen Sonderposten eingestellt. Entsprechendes gilt für die Fehlbeträge aus den
übertragenen Nachlässen (0,3 Mio. Euro); dieser Teilbetrag ist zur Bereinigung des
Jahresergebnisses in die erhaltenen Anzahlungen umgebucht. Nach dieser Bereinigung beträgt daher der in der Bilanz ausgewiesene und durch Inanspruchnahme der
allgemeinen Rücklage auszugleichende Jahresfehlbetrag 403,6 Mio. Euro.
Aufgrund der mit Wirkung ab 01.01.2013 geänderten Vorschrift des § 43 GemHVO
sind im Jahresabschluss 2015 die aus Wertveränderungen von Finanzanlagen und
den Abgängen von Vermögensgegenständen resultierenden Erträge und Aufwendungen nicht mehr im Jahresergebnis abgebildet, sondern unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Saldiert ergibt sich daraus eine Erhöhung der allgemeinen Rücklage um 28,3 Mio. Euro.
Von den in 2015 nicht ausgeschöpften Aufwandsermächtigungen werden Beträge in
Höhe von 26,1 Mio. Euro nach 2016 übertragen und belasten bei vollständiger Ausschöpfung in entsprechender Höhe das Jahresergebnis 2016.
2.3
Finanzlage
Die Gesamtfinanzrechnung 2015 schließt mit einem Finanzmittelbestand in Höhe
von 3,7 Mio. Euro ab. Der Zahlungsmittelbestand liegt damit 62,5 Mio. Euro unter
dem Jahresanfangsbestand. Im Bestand sind fremde Zahlungsmittel in Höhe von
1,9 Mio. Euro (Vorjahr 43,1 Mio. Euro) enthalten. Vor dem Jahreswechsel hat der
Seite 116
Verkehrsverbund Rhein-Sieg die Verwaltung seiner liquiden Mittel und den bis dahin
auf dem städtischen Girokonto geführten Bestand auf eigene Konten übernommen.
Dies führt zu der deutlichen Verringerung des Fremdmittelbestandes. Liquiditätskredite bestehen zum Jahreswechsel in Höhe von insgesamt 853,1 Mio. Euro. Ein Anteil
in Höhe von 36,1 Mio. Euro besteht dabei in Form von Kontenüberziehungen, für die
kein Liquiditätskredit formal aufzunehmen ist. Dies begründet auch den um
36,1 Mio. Euro höheren Bilanzausweis an liquiden Mitteln gegenüber dem Saldo der
Finanzrechnung.
3
Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft
3.1
Wesentliche Ereignisse im Haushaltsjahr
Die Haushaltsatzung trat erst zum 25.11.2015 in Kraft, sodass sich aus der vorläufigen Haushaltsführung Einschränkungen in der Bewirtschaftung ergeben haben. Die
Gewerbesteuererträge erreichten nur knapp 900 Mio. Euro und liegen damit nochmals deutlich unter dem Vorjahr (987,8 Mio. Euro). Ein deutlicher Ertragseinbruch bei
der Gewerbesteuer von 64 Mio. Euro ist auf die Umsetzung der Urteile des Bundesfinanzhofes zu § 40a des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) zurückzuführen. Die rückwirkende Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG zur ertragssteuerlichen Behandlung von negativen und positiven Aktiengewinnen auf alle
noch offenen Steuerfälle ab 2001 wurde von den Gerichten als Verstoß gegen das
Rechtsstaatsprinzip bewertet. Derartige Gewinne bzw. Verluste sind bisher bei der
steuerlichen Gewinnermittlung der Veranlagungsjahre 2001 und 2002 unberücksichtigt geblieben. Im Ergebnis führte dies dazu, dass knapp 64 Mio. Euro Gewerbesteuer erstattet und rd. 40 Mio. Euro Erstattungszinsen gezahlt werden müssen. Darüber
hinaus sind vor dem Jahreswechsel noch Steuermessbescheide der Finanzbehörde
eingegangen, die Rückzahlungsverpflichtungen an die Steuerpflichtigen begründen.
Zwar werden diese Beträge erst nach dem Jahreswechsel erstattet, gleichwohl sind
die Erstattungsbeträge noch ergebniswirksam in 2015 bei den Erträgen abzusetzen.
Durch den Zustrom von Geflüchteten von Herbst 2015 bis Anfang des Jahres 2016
war und ist Köln wie alle anderen Kommunen besonderen Belastungen ausgesetzt.
Kurzfristig mussten notwendige Unterkünfte bereitgestellt werden, gleichzeitig wurde
im Rahmen der Amtshilfe für das Land ein Zentrum zur Verteilung der ankommenden
Geflüchteten eingerichtet, das bis April 2016 in Betrieb war. Vorübergehend wurden
die ankommenden Schutzsuchenden in Massenunterkünften (Sporthallen) untergebracht, da kurzfristig andere Unterbringungsmöglichkeiten nicht bereitgestellt werden
konnten. Die Errichtung von geeigneten Wohnunterkünften stellt die Stadt Köln ab
2016 vor besondere logistische und finanzielle Herausforderungen.
Wie in den Vorjahren ist in der Folge des Archiveinsturzes am 03.03.2009 das Ergebnis 2015 mit weiteren Aufwendungen, und zwar in Höhe von 38,1 Mio. Euro, belastet. Die Rückstellungen für die Restaurierung der Deposita und die Rückstellungen für die Bau- und Baunebenkosten für das Besichtigungsbauwerk waren anzupassen. Auch in den Folgejahren ist in diesem Zusammenhang mit weiteren Ergebnisbelastungen zu rechnen. Gegenwärtig wird nicht mehr mit Entscheidungen in den
Gerichtsverfahren zur Schadensursache im Jahr 2016 gerechnet.
Beim Bau der neuen Hubschrauberlandestation auf dem Kalkberg haben sich Risse
am Baukörper gezeigt. Die nachfolgenden Untersuchungen haben die Ursache so-
Seite 117
wohl im Baugrund als auch in den vorgenommenen Aufschüttungen ermittelt. Die
Station kann daher nicht wie vorgesehen in Betrieb genommen werden. Für die vorzunehmenden umfangreichen Sanierungsmaßnahmen in diesem Zusammenhang
sind Rückstellungen von rund 9 Mio. Euro gebildet.
3.2
Analyse der Haushaltswirtschaft
3.2.1 Gesamtergebnisrechnung
Die wesentlichen Abweichungen (in der Regel +/- 1 Mio. Euro) gegenüber dem fortgeschriebenen Ergebnisplan werden nachstehend - orientiert am Zeilenausweis der
Gesamtergebnisrechnung - erläutert. Ergänzende Detailerläuterungen sind den Einzeldarstellungen der Teilergebnisse zu entnehmen.
Steuern und ähnliche Abgaben (Zeile 1)
Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben ergeben sich Ertragsverringerungen in Höhe von insgesamt 156,4 Mio. Euro. Davon entfällt mit 150,7 Mio. Euro der größte Betrag auf die Gewerbesteuer. Zur Verringerung der Gewerbesteuererträge haben neben den aus der Rechtsprechung für die Veranlagungsjahre 2001 und 2002 resultierenden hohen Beträge in einem Einzelfall insbesondere die zum Ende des Jahres
eingegangenen Steuermessbescheide der Finanzverwaltung geführt, aus denen sich
Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt rd. 97 Mio. Euro ergeben. Die
Rückzahlung erfolgt zwar erst zu Anfang des Jahres 2016; die Belastungen sind jedoch bereits im Ergebnis und der Bilanz des Jahres 2015 zu berücksichtigen. Bei der
Grundsteuer B bleiben die Erträge um 4,4 Mio. Euro unter dem Planansatz; ein Teilbetrag in Höhe von 1,5 Mio. Euro entfällt dabei auf die Grundsteuer, die für städtische Grundstücke erhoben wird. Diese sind nur noch als interne Leistungsverrechnung in den Teilergebnissen abgebildet. Erträge aus der Kulturförderabgabe - geplant mit 7,0 Mio. Euro - sind nicht zu verzeichnen, da wegen der laufenden Gerichtsverfahren die Veranlagung ausgesetzt wurde. Bei dem Gemeindeanteil an der
Einkommenssteuer sind Mehrerträge in Höhe von 4,5 Mio. Euro entstanden.
Details zu den Steuern und ähnlichen Abgaben sind der nachstehenden Übersicht zu
entnehmen.
223.800,0
218.920,6
Vergleich
Plan / Ist
(TEuro)
- 4.359,4
1.056.200,0
905.483,3
- 150.716,7
Gemeindeanteil Einkommensteuer
496.500,0
500.964,9
4.464,9
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
101.300,0
101.165,5
- 134,5
sonst. Vergnügungssteuer
9.475,0
9.105,6
-294,4
Hundesteuer
5.100,0
5.396,1
296,1
Plan
(TEuro)
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Seite 118
Ist
(TEuro)
Zweitwohnungssteuer
1.500,0
2.106,3
Vergleich
Plan / Ist
(TEuro)
606,3
Kulturförderabgabe
7.000,0
28,2
- 6.971,8
600,0
1.014,1
414,1
Kompensationszahlungen
Familienleistungsausgleich
49.824,0
50.307,3
483,3
Grundsicherung Arbeitssuchende
15.816,2
15.816,2
0,0
Plan
(TEuro)
Steuer auf sexuelle Vergnügungen
Ist
(TEuro)
Zuwendungen und allgemeine Umlagen (Zeile 2)
Die Schlüsselzuweisungen entsprechen dem Planwert. Zuweisungen des Landes für
lfd. Zwecke betragen 283,0 Mio. Euro und liegen damit 6,8 Mio. Euro unter Plan.
Mindererträge bestehen bei den allgemeinen Zuweisungen vom Bund (5,6 Mio. Euro)
und bei den Zuweisungen von Zweckverbänden (1,2 Mio. Euro).
Mehrerträge in Höhe von 1,3 Mio. Euro ergeben sich aus der Abrechnung einheitsbedingter Lasten für Vorjahre. Weitere Mehrerträge ergeben sich bei den Stiftungen
von 1,1 Mio. Euro aus Zuschüssen privater Unternehmen.
Die planmäßigen Auflösungen aus Sonderposten – das sind die erhaltenen Investitionszuschüsse für abnutzbares Anlagevermögen, die über deren Nutzungsdauer linear ertragswirksam aufgelöst werden – liegen mit 3,9 Mio. Euro über Plan.
Details zu den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind der nachstehenden
Übersicht zu entnehmen.
297.309,0
2.808,9
297.309,0
3.604,7
Vergleich
Plan / Ist
(TEuro)
0,0
795,8
19.153,7
13.505,7
-5.648,0
289.809,7
282.983,4
- 6.826,3
7.719,4
10.151,0
2.431,6
2.115,0
945,6
-1.169,4
3.922,3
5.327,8
1.405,5
363,5
1.377,1
1.013,6
Plan
(TEuro)
Schlüsselzuweisung Land
Allg. Zuweisung vom Bund
Zuweisung für lfd. Zwecke vom
Bund
Zuweisung für lfd. Zwecke vom
Land
Zuweisung für lfd. Zwecke von
Gemeinden/Gemeindeverbänden
Zuweisung für lfd. Zwecke von
Zweckverbänden
Zuschüsse für lfd. Zwecke von
privaten und übrigen Bereichen
außerplanmäßige Auflösung Sonderposten
Seite 119
Ist
(TEuro)
Plan
(TEuro)
planmäßige Auflösung Sonderposten
Allgemeine Umlagen vom Land
Ist
(TEuro)
Vergleich
Plan / Ist
(TEuro)
57.329,9
61.265,7
3.935,2
25.100,0
26.358,6
1.258,6
Sonstige Transfererträge (Zeile 3)
Die Erträge liegen mit 4,1 Mio. Euro über dem Planwert. Mehrerträge in Höhe von
5,2 Mio. Euro haben sich bei den übergeleiteten Unterhaltsansprüchen innerhalb und
außerhalb von Einrichtungen ergeben. Weitere wesentliche Mehrerträge sind bei den
Ersatzleistungen (1,8 Mio. Euro) vorhanden. Bei den Rückzahlungen von Hilfen sind
Mindererträge von 4,1 Mio. Euro zu verzeichnen.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (Zeile 4)
Insgesamt sind per Saldo Mehrerträge in Höhe von 2,0 Mio. Euro zu verzeichnen.
Mindererträge entfallen in Höhe von 5,5 Mio. Euro auf die Entgelte und Gebühren im
Bereich der Kindertagesbetreuung, die insbesondere in den noch nicht realisierten
Plätzen für U3-Betreuung begründet sind. Bei den Verwaltungsgebühren haben sich
per Saldo Mehrerträge von 2,4 Mio. Euro ergeben, die sich auf zahlreiche Bereiche
verteilen. Mehrerträge bestehen zusätzlich in Höhe von 1,0 Mio. Euro bei den Parkgebühren.
Privatrechtliche Leistungsentgelte (Zeile 5)
Von den Mehrerträgen in Höhe von insgesamt 1,9 Mio. Euro entfällt ein wesentlicher
Teilbetrag von 0,7 Mio. Euro auf höhere Werbenutzungsentgelte seitens der Stadtwerke GmbH. Der Restbetrag an Mehrerträgen verteilt sich auf verschiedene Teilbereiche der Inneren Verwaltung.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Zeile 6)
Hier ergeben sich um 7,2 Mio. Euro höhere Erträge gegenüber dem fortgeschriebenen Plan. 3,2 Mio. Euro davon beruhen auf Erstattungen für städtische Aufwendungen im Rahmen der Amtshilfe für die Verteilung der Geflüchteten („Drehscheibe“)
und weitere 2,4 Mio. Euro auf Erstattungen des Landes im Rahmen der Unterbringung der Geflüchteten. Mehrerträge bestehen zudem bei der Leistungsbeteiligung für
Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II in Höhe von 2,0 Mio. Euro sowie
3,3 Mio. Euro bei den Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden für
Leistungen nach SGB XII. Mindererträge ergeben sich in Höhe von 3,1 Mio. Euro bei
der Leistungsbeteiligung für Grundsicherung im Alter und von 1,3 Mio. Euro bei den
Erstattungen von Zweckverbänden.
Sonstige ordentliche Erträge (Zeile 7)
Insgesamt ergeben sich Mehrerträge in Höhe von 32,3 Mio. Euro. Minderungen gegenüber der Planung bestehen im Wesentlichen bei der Verzinsung der Gewerbesteuer (14,9 Mio. Euro), den Bußgeldern (3,6 Mio. Euro) - diese Mindererträge resultieren überwiegend aus dem Bereich der Verkehrsüberwachung -, den Entgelten für
Seite 120
Vollstreckungsleistungen
(1,5 Mio. Euro)
sowie
den
Konzessionsabgaben
(1,4 Mio. Euro). Mehrerträge ergeben sich bei den Herabsetzungen bzw. Auflösungen von Rückstellungen (7,8 Mio. Euro), der Auflösung bzw. Herabsetzung von
Wertberichtigungen auf Forderungen (20,1 Mio. Euro), bei den Säumniszuschlägen
u. ä. (2,3 Mio. Euro) sowie bei den sonstigen nicht zahlungswirksamen Erträgen
(10,5 Mio. Euro). Von den letztgenannten entfallen Mehrerträge in Höhe von
5,8 Mio. Euro auf die sog. „Eiserne Verpachtung“. Mit „eiserner Verpachtung“ wird
steuerlich die Nutzungsüberlassung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des
Berechtigten verstanden. Die aus den Ansprüchen der Stadt resultierende Forderungserhöhung ist ergebniswirksam abzubilden. Weitere 4,4 Mio. Euro entfallen auf
nicht mehr bestehende und daher aufzulösende Verbindlichkeiten im Bereich der
Schulträgeraufgaben.
Aktivierte Eigenleistungen (Zeile 8)
Neben Mindererträgen von 2,2 Mio. Euro im Bereich der Verkehrsflächen und
-anlagen sind Mehrerträge von 0,6 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Archäologischen Zone zu verzeichnen.
Personalaufwendungen (Zeile 11)
Die Personalaufwendungen umfassen neben den laufenden Aufwendungen für die
Beamten und tariflich Beschäftigten auch die Aufwendungen für sonstige Beschäftigte sowie die Aufwendungen für Rückstellungen im Bereich des aktiven Personals.
Gegenüber der Planung ergeben sich Minderaufwendungen in Höhe von
rd. 15 Mio. Euro. Diese resultieren insbesondere aus nicht realisierten Personaleinstellungen. Zudem erfolgte die Besoldungserhöhung nicht in dem bei der Ergebnisplanung berücksichtigten Umfang.
Versorgungsaufwendungen (Zeile 12)
Die Versorgungsaufwendungen beinhalten ausschließlich die Belastungen, die nicht
durch die Inanspruchnahme der für diesen Zweck gebildeten Rückstellungen abgedeckt werden können. Gegenüber dem Plan ergeben sich Minderaufwendungen in
Höhe von ca. 5,3 Mio. Euro. Diese resultieren insbesondere aus der höheren Inanspruchnahme der Pensions- und Beihilferückstellungen.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13)
Die Minderaufwendungen betragen insgesamt 30,1 Mio. Euro und verteilen sich auf
zahlreiche Bereiche. Nicht ausgeschöpfte Aufwandsermächtigungen in Höhe von
19,2 Mio. Euro werden als Ermächtigungen in das Jahr 2016 übertragen. Sie erhöhen damit die Ansätze des Haushaltsplans 2016 und führen bei vollständiger Ausschöpfung zur entsprechenden Erhöhung des geplanten Jahresfehlbetrages 2016.
Unterschreitungen der geplanten Aufwendungen ergeben sich bei der Gebäudeunterhaltung im Bereich der Museen (4,4 Mio. Euro), im Liegenschaftsbereich
(3,0 Mio. Euro), bei den Bürgerhäusern (1,5 Mio. Euro) sowie im Bereich Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum (2,2 Mio. Euro). Minderaufwendungen sind
auch bei der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens (8,0 Mio. Euro), bei den Schülerbetreuungsmaßnahmen (3,1 Mio. Euro) und den sonstigen Dienstleistungen
(11,5 Mio. Euro), die sich auf zahlreiche Bereiche verteilen, zu verzeichnen.
Seite 121
Mehraufwendungen sind im Zusammenhang mit den Rückstellungen für die Rekultivierung/Nachsorge von Deponien (8,6 Mio. Euro), für Instandhaltungsrückstellungen
(4,0 Mio. Euro) und für die Unterhaltung von Grundstücken (6,1 Mio. Euro) entstanden.
Bilanzielle Abschreibungen (Zeile 14)
In den bilanziellen Abschreibungen sind Abschreibungen auf Forderungen in Höhe
von 13,6 Mio. Euro enthalten, die damit 2,1 Mio. Euro über dem geplanten Wert liegen. Mehraufwendungen ergeben sich bei den Abschreibungen auf das Infrastrukturvermögen (1,5 Mio. Euro) und bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern
(1,2 Mio. Euro). Minderaufwendungen sind bei den Abschreibungen auf die Betriebsund Geschäftsausstattung (1,2 Mio. Euro) und den Abschreibungen auf Gebäude
(2,9 Mio. Euro) zu verzeichnen.
Transferaufwendungen (Zeile 15)
Mit 1.498,3 Mio. Euro bilden die Transferaufwendungen den größten Teil der Ergebnisbelastungen. Per Saldo ergeben sich Minderaufwendungen in Höhe von
16,5 Mio. Euro. Davon entfallen 6,2 Mio. Euro auf Zuschüsse an die Sondervermögen und verbundene Unternehmen. Weitere Minderaufwendungen bestehen u. a. bei
den Zuschüssen an übrige Bereiche (6,5 Mio. Euro), der Gewerbesteuerumlage
(0,9 Mio. Euro) sowie dem Fonds Deutsche Einheit (1,2 Mio. Euro). Bei den Leistungen an natürliche Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen ergeben sich
saldiert Minderaufwendungen von 1,3 Mio. Euro.
Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16)
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind insgesamt Mehraufwendungen in
Höhe von 60,7 Mio. Euro ausgewiesen. Den größten Block dieser Ergebniszeile stellen die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft für Arbeitslose im Rahmen des
gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit betriebenen Jobcenters dar. Sie betragen im Haushaltsjahr 2015 insgesamt 326,8 Mio. Euro und liegen nur 0,5 Mio. Euro
über dem fortgeschriebenen Planwert. Bei den übrigen Leistungsbeteiligungen liegen
die Aufwendungen 2,7 Mio. Euro unter dem geplanten Wert.
Mieten einschließlich der Nebenkosten entfallen mit einem Betrag von
148,1 Mio. Euro auf den Bereich Schulträgeraufgaben, die im Wesentlichen an die
Gebäudewirtschaft geleistet werden. Dieser Anteil liegt 9,6 Mio. Euro unter dem
Planwert. Aufgrund der Umstellung des Verrechnungsmodells mit der Gebäudewirtschaft von einer Kostenmiete auf einen aufwandsbezogenen Flächenverrechnungspreis liegt die Aufwandsbelastung deutlich unterhalb der Vorjahreswerte.
Die Ergebniszeile beinhaltet auch die Mieten für Verwaltungsgebäude, auf die ein
Anteil von rund 47,1 Mio. Euro entfällt.
Mehraufwendungen ergeben sich insbesondere aufgrund vorzunehmender Wertberichtigungen auf Forderungen; diese liegen mit 26,3 Mio. Euro über Plan. Mehraufwendungen in Höhe von 38,5 Mio. Euro entfallen auf zusätzlich vorzunehmende
Rückstellungen in der Folge des Einsturzes des Historischen Archivs.
Seite 122
Minderaufwendungen ergeben sich im Wesentlichen bei den auf Einkommen und
Kaitalerträge zu entrichtenden Steuern (4,3 Mio. Euro) und bei den Aufwendungen
für Festwerte (1,9 Mio. Euro).
Finanzergebnis (Zeile 21)
Das Finanzergebnis fällt um 12,0 Mio. Euro besser aus als geplant. Dabei liegen die
Erträge 7,7 Mio. Euro unter Planwert. Die Minderaufwendungen betragen
19,7 Mio. Euro und ergeben sich im Wesentlichen aus geringeren Zinsenzahlungen
im Zusammenhang mit langfristigen Krediten.
Außerordentliches Ergebnis (Zeile 25)
Im außerordentlichen Ergebnis sind abweichend von der handelsrechtlichen Regelung nur außergewöhnliche Geschäftsvorfälle mit wesentlichen Aufwands- und Ertragsvolumina auszuweisen. Entsprechende Geschäftsvorfälle liegen im Haushaltsjahr 2015 nicht vor. Die in Folge des Einsturzes des Historischen Archivs in 2015
entstehenden Aufwendungen sind wegen des Zeitablaufes seit dem Schadensereignis in 2009 im ordentlichen Ergebnis ausgewiesen.
3.2.2 Nachrichtliche Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen
Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögen
sowie Wertveränderungen von Finanzanlagen sind gemäß § 43 Absatz 3 GemHVO
unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Aus dem Abgang von
Vermögen - überwiegend aus der Veräußerung von Grundstücken - sind Erträge in
Höhe von 47,9 Mio. Euro zu verzeichnen. Aus Wertveränderungen bei Finanzanlagen ergeben sich Erträge von 2,0 Mio. Euro. Diesen stehen Aufwendungen aus dem
Abgang von Vermögen und Wertänderungen von Finanzanlagen in Höhe von insgesamt 21,6 Mio. Euro gegenüber. Der Saldo ergibt sich der Verrechnungsbetrag von
28,3 Mio. Euro.
3.2.3 Ermächtigungsübertragung
Nicht in Anspruch genommene Aufwandsermächtigungen werden in Höhe von
26,1 Mio. Euro in das Haushaltsjahr 2016 übertragen. Das im Haushaltsplan 2016
geplante Defizit erhöht sich um diesen Betrag, wenn die übertragenen Ermächtigungen in 2016 vollständig ausgeschöpft werden
3.3
Gesamtfinanzrechnung
Die Finanzrechnung 2015 schließt mit einem Bestand von 3,7 Mio. Euro ab. In diesem Bestand sind fremde Zahlungsmittel in Höhe von 1,9 Mio. Euro enthalten. Der
Bestand an Liquiditätskrediten zum Jahresende beträgt 853,1 Mio. Euro; ein Teilbetrag von 36,1 Mio. Euro entfällt dabei auf die Inanspruchnahme des Dispositionsrahmens.
Das Zahlungsdefizit aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt 189,7 Mio. Euro und
liegt mit 13,3,Mio. Euro unter dem fortgeschriebenen Planwert, der ein Zahlungsdefizit aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 203,0 Mio. Euro ausweist. Die Einzahlungen lie-
Seite 123
gen mit 224,7 Mio. Euro und die Auszahlungen mit 238,0 Mio. Euro unter dem fortgeschriebenen Planwert.
Bei der Investitionstätigkeit besteht ein negativer Saldo in Höhe von 33,8 Mio. Euro
statt des fortgeschriebenen Plandefizits von 657,8 Mio. Euro. Die tatsächlich angefallenen Investitionsauszahlungen erreichen nur etwa ein Drittel des fortgeschriebenen
Planvolumens und unterschreiten zugleich in den wesentlichen Auszahlungspositionen die aus den Vorjahren noch verfügbaren Auszahlungsermächtigungen. Nicht
verfügte Auszahlungsermächtigungen wurden in Höhe von 255,2 Mio. € nach 2016
übertragen.
Für die Finanzierung der Investitionen erfolgten Kreditaufnahmen in Höhe von
47,7 Mio. Euro. Bestehende Investitionskredite sind in Höhe von 131,9 Mio. Euro
getilgt worden.
Die Aufnahme zusätzlicher Liquiditätskredite liegt deutlich über den Kredittilgungen;
daraus ergibt sich der Positivsaldo aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von
202,2 Mio. Euro.
Seite 124
4
Analyse der Vermögens-, Schuldens-, Ertrags- und Finanzlage
Die Bilanzsumme beträgt 14.798,9 Mio. Euro und hat die nachfolgend dargestellte
zusammengefasste Grundstruktur.
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Aktive Rechnungsabgrenzung
Summe
4.1
Mio. Euro
%
13.768,5
457,1
93,04%
3,09%
573,3
3,87%
Mio. Euro
Passiva
%
Eigenkapital
Sonderposten
5.133,6
2.956,4
34,69%
19,98%
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzung
2.654,8
3.484,7
17,94%
23,55%
569,4
3,85%
14.798,9
100,00%
14.798,9 100,00%
Bilanzstruktur im Detail
Aktiva
Langfristig gebundenes Vermögen
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Infrastrukturvermögen
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung, GWG
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Finanzanlagen
31.12.2015
Tsd. Euro
31.12.2014
%
Tsd. Euro
13.755,9
0,08
1.675.523,8
11,32
1.694.924,8 11,44
691.379,7
3.219.476,2
21.130,4
1.578.028,3
4,67
21,75
0,14
10,66
676.228,9 4,57
3.297.440,6 22,27
21.632,4 0,15
1.575.432,6 10,64
70.412,8
86.685,4
239.507,3
6.172.546,0
0,48
0,59
1,62
41,71
72.219,2 0,49
88.146,6 0,60
179.658,2 1,21
6.198.389,7 41,85
Summe
13.768.445,2
93,04
13.816.190,0 93,29
Aktiva
31.12.2015
Tsd. Euro
Kurzfristig gebundenes Vermögen
Umlaufvermögen
davon:
Vorräte
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Liquide Mittel
Aktive Rechnungsabgrenzung
%
12.117,0
%
0,08
31.12.2014
Tsd. Euro
%
457.135,5
3,09
441.561,4 2,98
35.381,6
0,24
23.777,8 0,16
381.637,4
295,6
39.820,8
573.340,9
2,58
0,00
0,27
3,87
336.325,3
15.217,0
66.241,2
551.687,8
1.030.476,4
6,96
993.249,2 6,71
Seite 125
2,27
0,10
0,45
3,73
Passiva
Langfristiges Kapital
Allgemeine Rücklage*
Sonderrücklagen
Ausgleichsrücklage
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Sonderposten für Zuwendungen
Sonderposten aus Beiträgen
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Verbindlichkeiten Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommend
Erhaltene Anzahlungen
Passiva
Kurzfristiges Kapital
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen (unter 5 Jahre)
Verbindlichkeiten Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommend (unter 5 Jahre)
Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten (unter 5 Jahre)
Erhaltene Anzahlungen
Passive Rechnungsabgrenzung
31.12.2015
Tsd. Euro
31.12.2014
%
Tsd. Euro
%
5.531.113,7
6.147,0
0,0
-403.616,1
2.597.540,5
272.836,5
2.034.458,4
208.084,3
37,38
0,04
0,00
-2,73
17,55
1,84
13,75
1,41
5.752.443,9
6.147,0
0,0
-249.539,7
2.617.028,8
291.274,5
1.944.574,2
199.812,2
38,84
0,04
0,00
-1,69
17,67
1,97
13,13
1,35
1.434.417,4
9,69
1.625.878,3
10,98
30.813,2
94.892,9
0,21
0,64
33.698,5
69.549,8
0,23
0,47
11.806.687,8
79,78
12.290.867,
82,99
31.12.2015
Tsd. Euro
31.12.2014
%
Tsd. Euro
%
5.794,7
80.278,8
12.996,7
399.222,7
0,04
0,54
0,09
2,70
5.973,9
77.025,4
19.538,5
364.612,2
0,04
0,52
0,13
2,46
728.470,8
4,92
621.175,7
4,19
16.126,5
0,11
19.110,7
0,13
853.095,7
5,76
487.000,0
3,29
49.849,2
4.072,9
206.288,0
66.632,9
569.404,9
0,34
0,03
1,39
0,45
3,85
35.242,9
2.693,5
248.985,9
61.396,0
575.817,1
0,24
0,02
1,68
0,41
3,89
2.992.233,8
20,22
2.518.571,8
17,01
* Die Position Allgemeine Rücklage berücksichtigt bereits die Beträge, die sich aus den Ergebnisverwendungen
2013 und 2014 nach Feststellung der Jahresabschlüsse durch den Rat der Stadt ergeben.
Seite 126
5
Kennzahlen
5.1
Bilanzkennzahlen
31.12.2015
31.12.2014
Eigenkapitalquote 1
ist definiert als das Verhältnis des Eigenkapitals zur
Bilanzsumme und trifft eine Aussage darüber, in welchem Anteil das Vermögen aus eigenen Mitteln finanziert ist.
34,69 %
(37,20 %)
Eigenkapitalquote 2
ist definiert als das Verhältnis des Eigenkapitals zuzüglich der Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge
zur Bilanzsumme. Die für Zuwendungen und Beiträge
gebildeten Sonderposten stellen die von Dritten zur
Verfügung gestellten Finanzierungsmittel für das Anlagevermögen dar. Da diese Beträge korrespondierend
mit den Abschreibungen auf das mitfinanzierte Anlagevermögen ertragswirksam über die Nutzungsdauer aufgelöst werden, stellen diese Sonderposten langfristig
Eigenkapital dar.
Werden die in Anlagen im Bau bereits gebundenen
Mittel aus erhaltenen Anzahlungen zusätzlich berücksichtigt, ergibt sich eine abweichende, höhere Eigenkapitalquote.
54,09 %
(56,84 %)
54,73 %
(57,31 %)
-7,30 %
(-4,34 %)
Infrastrukturquote
bildet das Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen ab. Sie gibt Auskunft
darüber, welcher Vermögensanteil im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens langfristig gebunden ist.
21,75 %
(22,27 %)
Anlagendeckungsgrad 2
gibt Auskunft darüber, welcher Anteil des Anlagevermögens langfristig finanziert ist. Die Kennzahl wird gebildet aus dem Eigenkapital zuzüglich der Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge sowie des langfristigen Fremdkapitals. Das einbezogene Fremdkapital
besteht aus den Pensionsrückstellungen, den Rückstellungen für Deponien und Altlasten sowie den Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren.
85,75 %
(88,96 %)
Fehlbetragsquote
ist definiert als das Verhältnis von Jahresfehlbetrag zur
Summe aus Allgemeiner Rücklage und Ausgleichsrücklage.
Seite 127
31.12.2015
31.12.2014
80,67 %
(63,78 %)
Liquidität 2. Grades
bildet das Verhältnis zwischen den liquiden Mitteln zzgl.
den kurzfristigen Forderungen (Laufzeit unter 1 Jahr)
und den kurzfristigen Verbindlichkeiten (Laufzeit unter 1
Jahr) ab. Sie gibt Auskunft über die „kurzfristige Liquidität“ der Gemeinde.
20,12 %
(30,27 %)
Kurzfristige Verbindlichkeitenquote
zeigt das Verhältnis aus Verbindlichkeiten mit einer
Laufzeit von weniger als einem Jahr zur Bilanzsumme.
9,18 %
(6,34 %)
Dynamischer Verschuldungsgrad
stellt das Verhältnis aus der Effektivverschuldung und
dem Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit der
Finanzrechnung dar. Die Effektivverschuldung wird aus
der Differenz des Fremdkapitals und der liquiden Mittel
sowie der kurzfristigen Forderungen ermittelt. Die
Kennzahl gibt Auskunft darüber, in wieviel Jahren die
Stadt bei unveränderten Bedingungen ihre gesamten
Schulden tilgen könnte bzw. bei negativem Wert, in
welchem Zeitraum die Schulden verdoppelt werden.
-30,94
(172,92)
Investitionsquote
stellt das Verhältnis von Zugängen und Zuschreibungen
zu den Abschreibungen und Abgängen auf das Anlagevermögen dar. Sie spiegelt wider, in welchem Anteil der
Substanzverlust durch Neuinvestitionen ausgeglichen
wird.
5.2
Ergebniskennzahlen
Die dargestellten Kennzahlen entsprechen den Vorgaben des Kennzahlensets NRW und
ermöglichen sowohl Zeitreihenvergleiche als auch interkommunale Vergleiche.
31.12.2015
Aufwandsdeckungsgrad
31.12.2014
90,64 %
(92,30 %)
49,25 %
(49,54 %)
Verhältnis der ordentlichen Erträge zu den ordentlichen Aufwendungen
Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil
die ordentlichen Aufwendungen gedeckt werden.
Nettosteuerquote
Erträge aus Steuern abzgl. Steuerumlagen und Fonds Deutsche Einheit in
Relation zur Summe der ordentlichen Erträge abzgl. Steuerumlagen und
Fonds Deutsche Einheit
Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil
sich die Stadt aus Steuern refinanziert.
Seite 128
31.12.2015
Drittfinanzierungsquote
31.12.2014
50,94 %
(50,45 %)
19,93 %
(20,79 %)
22,69 %
(21,82 %)
11,29 %
(11,21 %)
38,42 %
(37,93 %)
4,33 %
(4,41 %)
3,02 %
(2,65 %)
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Relation zu Abschreibungsaufwendungen
Die Größe gibt an, in welchem Anteil das der Abnutzung unterliegende Anlagevermögen durch Zuschüsse Dritter mitfinanziert wurde.
Zuwendungsquote
Erträge aus Zuwendungen und allg. Umlagen in Relation zur Summe der
ordentlichen Erträge
Die Zuwendungsquote gibt an, inwieweit die Stadt
insgesamt von den Zuschüssen und Leistungen Dritter abhängig ist.
Personalintensität
Anteil der Personalaufwendungen an der Summe der ordentlichen Aufwendungen
Die Größe spiegelt den Anteil der Aufgabenwahrnehmung wider, der mit eigenem Personal erledigt wird.
Sach- u. Dienstleistungsintensität
Anteil der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungsaufwendungen an
der Summe der ordentlichen Aufwendungen
Diese Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil
Leistungen am Markt für die kommunale Aufgabenerledigung insbesondere im Bereich der Unterhaltung
erworben werden.
Transferaufwandsquote
Anteil der Transferaufwendungen an der Summe der ordentlichen Aufwendungen
Der Anteil der Transferaufwendungen wird insbesondere durch die Sozialleistungen geprägt.
Abschreibungsintensität
Anteil der bilanziellen Abschreibungen an der Summe der ordentlichen
Aufwendungen
Dieser Wert stellt den Anteil des Vermögensverzehrs
an den Gesamtaufwendungen dar.
Zinslastquote
Zinsaufwendungen in Relation zu der Summe der ordentlichen Aufwendungen
Dieser Wert gibt Auskunft darüber, in welchem Maß
die aus den Schulden resultierenden Aufwendungen
das Ergebnis belasten.
Seite 129
5.3
Kennzahlenentwicklung 2011 bis 2015
Für eine Auswahl an Bilanz- und Ergebniskennzahlen wird die Entwicklung der letzten fünf Jahre dargestellt. Hinsichtlich der inhaltlichen Bedeutung der Kennzahlen
wird auf die Ziffern 5.1 und 5.2 verwiesen. Angegeben sind die Werte jeweils zum
31.12. des Jahres in Prozent.
2011
2012
2013
2014
2015
Eigenkapitalquote 1
41,52
39,46
38,41
37,20
34,69
Eigenkapitalquote 2
61,50
59,46
58,23
56,84
54,09
Fehlbetragsquote
-2,81
-3,90
-3,06
-4,34
-7,30
Liquidität 2. Grades
57,65
40,20
38,30
30,27
20,12
Aufwandsdeckungsgrad
92,91
92,07
93,42
92,30
90,64
Nettosteuerquote
53,69
50,31
50,75
49,54
49,25
Drittfinanzierungsquote
50,33
46,99
35,22
50,45
50,94
-40,78
-1.066,08
137,49
172,92
-30,94
Dynamischer
Verschuldungsgrad
(Angabe in Jahren)
Die sinkende Eigenkapitalquote (1 und 2) bei gleichzeitig reduzierter Bilanzsumme
verdeutlicht den fortschreitenden Vermögens(substanz)- und Eigenkapitalverzehr.
Die gegenüber 2013 wieder gestiegene Fehlbetragsquote signalisiert den weiterhin
bestehenden dringenden Handlungsbedarf für eine Haushaltskonsolidierung. Ohne
Gegensteuerung werden zwangsläufig die Vorschriften zur Haushaltssicherung mittelfristig greifen.
Aus der Nettosteuerquote ist ersichtlich, dass die Stadt Köln in hohem Maße von der
ihrerseits nicht steuerbaren konjunkturellen Entwicklung abhängig ist und die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten entscheidend durch Fremdeinflüsse mitbestimmt
werden.
Beim Aufwandsdeckungsgrad ist zu berücksichtigen, dass seit dem Jahresabschluss
2013 Erträge und Aufwendungen aus der Vermögensveräußerung und aus Wertberichtigungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen sind.
Der Wert der Liquidität 2. Grades wird im Wesentlichen durch den hohen Bestand an
Liquiditätskrediten geprägt, der gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen ist.
Der dynamische Verschuldungsgrad zeigt, dass die in 2011 angekündigte Trendwende nur von kurzer Dauer war. In 2015 erreicht diese Kennzahl nach zwei positiven Werten in 2013 und 2014 wieder einen Negativwert. Statt Schulden abbauen zu
können, führt jedes weitere Haushaltsjahr bei unveränderten Bedingungen zur Erhöhung der Schuldenlast. Nach rund 31 Jahren hätten sich bei gleichbleibendem Defizit
aus der lfd. Verwaltungstätigkeit die Schuldenlasten verdoppelt. Dieser Entwicklung
muss konsequent gegengesteuert werden.
Seite 130
6
Entwicklung des Personalbestandes 2015
Zum Bilanzstichtag sind bei der Verwaltung 16.925 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
eingesetzt. Hiervon zählen 15.902 Personen zum Stammpersonal (Beamte 4.107;
tarifliche Beschäftigte 11.795). Weitere 1.023 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absolvieren zum überwiegenden Teil eine Ausbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme. In
einer Freistellungsphase befinden sich zum Stichtag insgesamt 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Altersteilzeit 138, Beurlaubte 962).
Zu den personalintensivsten Bereichen zählen die allgemeine Verwaltung mit 6.261,
der Sozial- und Erziehungsdienst mit 4.320 und der feuerwehrtechnische Dienst mit
1.030 Personen.
In 2015 führten 1.285 Personalzugänge und 1.027 Personalabgänge per Saldo zwar
zu einem Zuwachs von 258 Personen; insgesamt konnten jedoch die bestehenden
Stellenmehrbedarfe nicht wie vorgesehen gedeckt werden. Vor dem Hintergrund des
demographischen Wandels und der zahlreichen Herausforderungen, die u. a. durch
den Anstieg der Bevölkerungszahl, die Versorgung von Geflüchteten und notwendige
Infrastrukturmaßnahmen begründet sind, steigt der Bedarf an qualifiziertem Personal
stetig an. Hier befindet sich die Stadt in Konkurrenz zu den anderen Akteuren am
Arbeitsmarkt, sodass unter den Rahmenbedingungen des öffentlichen Dienstes nicht
immer davon auszugehen ist, dass die benötigten Personalkapazitäten zeitnah zur
Verfügung stehen werden.
7
Ausblick
7.1
Haushaltsplan 2016/2017
7.1.1 Ergebnisplan 2016/2017
Auf der Basis des beschlossenen Haushalts 2015 erfolgte zunächst die Budgetbildung für einen Haushaltsplanentwurf 2016 und die Mittelfristplanung bis 2019. Die
daraufhin von den Dezernaten und Ämtern vorgenommenen Anmeldungen ergaben
jedoch gegenüber den vom Stadtvorstand beschlossenen Budgetvorgaben massive
Überschreitungen mit Fehlbeträgen, die zu einem erheblichen Anwachsen der Entnahmequoten und damit der zwangsläufigen Nichtgenehmigungsfähigkeit des Haushalts geführt hätten.
Um eine zeitlich angemessene und ernsthafte Debatte über mögliche Reduzierungen
dieser Fehlbeträge zu ermöglichen, wurde entschieden, auf der vorliegenden Zahlengrundlage einen Haushaltsplanentwurf für einen Doppelhaushalt 2016/2017 zu
erarbeiten.
Im Rahmen von mehreren Verhandlungsrunden sowohl im Stadtvorstand als auch in
Chef- oder Amtsleitungsgesprächen konnten im Anschluss erhebliche Reduzierungen der angemeldeten Ansatzerhöhungen erreicht werden. Unter dem Gesichtspunkt
der jahresbezogenen Umsetzbarkeit wurden darüber hinaus weitere Reduzierungen
von angemeldeten Mehrbedarfen einvernehmlich umgesetzt. Dies gilt auch für die
Ausschöpfung möglicher Ertragssteigerungen.
Eine Fortentwicklung der Konsolidierungsstrategie einschl. des dann erforderlichen
Arbeits-, Diskussions- und Entscheidungsprozesses unter Einbeziehung aller Betei-
Seite 131
ligten ist zwingend erforderlich. Um für die Haushaltsplanung 2018 entsprechende
Grundlagen zu erhalten, wurde dieser Prozess unmittelbar nach der Verabschiedung
des Doppelhaushaltes 2016/2017 gestartet.
Es wurde weiterhin vereinbart, dass auf diesem Stand der Strategieentwicklung die
Ziele der Fachplanungen nicht in Frage gestellt werden sollen.
Daher erfolgen in diesem Haushaltsplan keine drastischen Einschnitte durch den
Finanzprozess. Die Veränderungen im Zahlenwerk ergeben sich demnach durch die
Überprüfung von Planungsannahmen unter dem Gesichtspunkt der tatsächlichen
jahresbezogenen Umsetzbarkeit. Aufgabenkritische Leistungsveränderungen sind
nicht enthalten und müssen mit einer Priorisierung von Aufgaben und den Zielen der
Fachplanung im Rahmen des umfassenden Strategieprozesses diskutiert werden.
Eine Verwaltungsstrukturreform und die Einbeziehung der städt. Beteiligungen
werden ab 2017 bzw. ab 2018 als dezernatsübergreifende Handlungsfelder in das
Finanzziel zur Erreichung einer genehmigungsfähigen Entnahmequote einbezogen.
Zudem kann im Jahr 2020 – vor dem Hintergrund des auslaufenden Fonds Deutsche
Einheit – der hierfür in der Finanzplanung noch vorgesehene Betrag von rd.
87 Mio. Euro ergebnisverbessernd abgesetzt werden.
Bezüglich der Einbeziehung der städt. Beteiligungen in den Haushaltskonsolidierungsprozess ab 2018 müssen noch entsprechende Abstimmungsgespräche geführt
werden. Vor diesem Hintergrund wurden die Beträge von 20 Mio. Euro in 2018 und
30 Mio. Euro in den Jahren 2019 und 2020 zunächst im Teilplan 1501 (Wirtschaft
und Tourismus) bei der Abführung der Stadtwerke verortet. Im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2018 kann dann eine konkrete Zuordnung auf die einzelnen Teilbereiche erfolgen.
Am Ende dieses komplexen Prozesses mussten noch Reduzierungen erfolgen, um
die Gesamtfehlbeträge auf eine genehmigungsfähige Höhe zurückzuführen. Als Lösungsvorschlag wurde zunächst eine Erhöhung der Grundsteuer B in einem Umfang
von rd. 40 Mio. Euro p.a. diskutiert. Um dies zu vermeiden, wurden in dem am
10.05.2016 eingebrachten Entwurf in vergleichbarer Höhe Pauschalverbesserungen
für jedes Dezernat auf einer separaten Haushaltsposition berücksichtigt. Die Dezernate waren gleichzeitig aufgefordert, die Pauschalverbesserungen mit konkreten
maßnahmenbezogenen Verbesserungen zu belegen, eine entsprechende Auflistung
über die erarbeiteten Maßnahmen wurde dem Rat im Zusammenhang mit der Einbringung vorgelegt.
Insbesondere durch aktualisierte Kalkulationen aufgrund neuester Erkenntnisse, z. B.
bei den Rückstellungen im Personalbereich und den Leistungen nach AsylbLG (Reduzierung durchschnittliche Fallkosten durch veränderte Unterbringungsmöglichkeiten) sowie durch Ausschöpfung von Möglichkeiten der Ertragssteigerung, z. B. Erhöhung von Parkgebühren und Beiträgen für Kindertagesstätten, konnten in allen Planjahren maßnahmenbezogen Konsolidierungsbeiträge von rd. 40 Mio. Euro erbracht
und somit die zunächst vorgesehenen Pauschalverbesserungen ersetzt werden.
Im weiteren Verfahren ergaben sich bis zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2016/2017 durch den Rat noch verschiedene Anpassungsnotwendigkeiten. Im Wesentlichen resultierten diese aus Mehrerträgen im Bereich der Allgemeinen Finanzwirtschaft, welche auf der zwischenzeitlich vorliegenden Steuerschätzung Mai 2016 basierten sowie aus Verbesserungen im Bereich der städtischen Beteiligungen. Während die Verzögerungen bei Sanierung und Neubau der Bühnen zu
einem im Wirtschaftsplan der Bühnen der Stadt Köln entsprechend berücksichtigten,
Seite 132
verminderten Betriebskostenzuschuss in den Jahren 2016 bis 2018 führen, ließ der
Jahresabschluss der Stadtentwässerungsbetriebe eine deutliche Erhöhung des Beteiligungsertrags in 2016 zu.
Im Ergebnis konnten im Vergleich zum eingebrachten Haushaltsplanentwurf noch
Verbesserungen von rd. 37 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2016 veranschlagt werden
und somit die Entnahmequote aus der Allgemeinen Rücklage auf 4,2 % gesenkt
werden. Für 2017 ergaben sich Verbesserungen von summiert 13 Mio. Euro.
Auf Basis der vorstehend beschriebenen Datenlage ergeben sich abschließend folgende Gesamtwerte (Mio. Euro):
2016
2017
2018
2019
2020
Summe ordentliche
Erträge
3.910,6
4.131,4
4.195,3
4.289,5
4.393,8
Summe ordentliche
Aufwendungen
4.102,8
4.295,0
4.354,4
4.527,0
4.495,0
Finanzergebnis
-22.3
-65,6
-71,9
-51,1
-58,0
Jahresergebnis
-214,6
-229,2
-231,1
-288,6
-159,2
Entnahmequote
aus der Allgemeinen Rücklage
4,05 %
4,51 %
4,76 %
6,24 %
3,67 %
Der noch erhebliche Fehlbetrag des Jahres 2019 mag als Beispiel gelten, dass im
Rahmen des dringend erforderlichen Strategieprozesses weitere schmerzhafte Einschnitte, jedenfalls aus heutiger Sicht, unverzichtbar sind. Eine einmalige Überschreitung der Grenze nach § 76 Abs. 1 GO NRW ist jedoch für die Haushaltsgenehmigung unschädlich. Da entsprechend der aktuellen Gesetzeslage ab dem Jahr 2020
der Anteil der Kommunen an der Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit entfällt,
werden die Folgejahre in diesem Umfang entlastet und können nach derzeitigem
Kenntnisstand – wie bereits in 2020 erkennbar – rückläufige Fehlbeträge ausweisen.
Risiken:
Im Zusammenhang mit der am voraussichtlichen Ergebnis orientierten Planung ergeben sich Durchführungsrisiken, die der Abfederung bedürfen. Hierzu hat die Kämmerin den Fachdezernaten ein Höchstmaß an Flexibilität hinsichtlich der Nachsteuerung zugesichert. Sollte es hierbei zu Konflikten kommen, wird als Priorität 1 der Bereich Bildung (frühkindliche Bildung und Schule) und der Bereich Personalausstattung als Priorität 2 behandelt.
Die Fehlbeträge und Entnahmequoten zeigen, dass die Stadt Köln weiterhin an ihrem ehrgeizigen Ziel der Haushaltssanierung festhalten und die im Doppelhaushalt
2010/2011 begonnenen Konsolidierungen kontinuierlich fortentwickeln muss. Ein
langfristig angelegtes Sanierungskonzept von Rat und Verwaltung muss gewährleisten, dass solide und nachhaltige Haushaltswirtschaft mit der stetigen Fortentwicklung
der Stadt auch vor dem Hintergrund von im Finanzplanungszeitraum fortwirkender
schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zusammengeführt werden. Dies ist
insbesondere mit Blick auf die stetige Gewährleistung einer zukunftssicheren Infrastruktur am Standort Köln von herausgehobener Bedeutung.
Seite 133
Um die der Haushaltsaufstellung zugrunde gelegte Finanzstrategie einer nachhaltigen Genehmigungsfähigkeit zuzuführen, ist das kurzfristige Aufsetzen des grundlegenden Strategieprozesses sowie des Projektes Verwaltungsstrukturreform zwingend erforderlich.
Außerdem ist die äußerst knappe und umsetzungsorientierte Planung nur im Zusammenhang mit einer gleichzeitigen Ausweitung des Finanzcontrollings im Bereich
der Kämmerei vertretbar.
7.1.2 Finanzplan 2016/2017
Im Finanzplan werden sowohl die Finanzmittel für die laufende Verwaltungstätigkeit
als auch für Investitionen und deren Finanzierung dargestellt.
Der Finanzplan schließt wie folgt ab (in Mio. Euro):
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
2016
3.744,6
2017
3.914,6
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
3.915,4
3.972,2
-170,8
-57,7
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
215,5
154,0
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
592,8
429.,1
-377,4
-275,1
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
732,1
630,1
Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit
522,3
522,6
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
209,8
107,4
-338,2
-225,3
Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit
Saldo aus Investitionstätigkeit
Liquide Finanzmittel/Liquiditätsdefizit
In den Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2016/2017 sind
jeweils 350,0 Mio. Euro p.a. zur Umschuldung enthalten. Darüber hinaus resultieren
Restbeträge aus der Hingabe und Rückzahlung von städt. Darlehen.
Der hohe Betrag in 2016 ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass besonders
hohe Veranschlagungen für die Bereitstellung von Wohnraum im Zusammenhang mit
der Unterbringung von Geflüchteten erfolgen müssen.
In den Folgejahren sind Kreditaufnahmen zur Finanzierung des Haushaltes sowie
entsprechende Tilgungen (jeweils ohne Umschuldungen) in folgender Höhe veranschlagt:
2018:
2019:
2020:
Kreditaufnahme:
Kredittilgung:
193,7 Mio. Euro
174,1 Mio. Euro
130,3 Mio. Euro
167,0 Mio. Euro
174,6 Mio. Euro
174,7 Mio. Euro
Die gesetzlich normierte Forderung nach einem ausgeglichenen Haushalt bezieht
sich nur auf den Ergebnisplan. Somit haben die oben ausgewiesenen vorläufigen
Liquiditätsdefizite zwar keine unmittelbaren Auswirkungen auf den HaushaltsausSeite 134
gleich, es ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein nicht ausreichender Kassenbestand
zu Zinsaufwand führt, der wiederum ergebnis- und damit ausgleichsrelevant ist.
In den Jahren 2018 – 2020 ergeben sich per Saldo im Finanzplan folgende Beträge:
2018:
2019:
2020
258,8 Mio. Euro Liquiditätsdefizit
268,2 Mio. Euro Liquiditätsdefizit
159,2 Mio. Euro Liquiditätsdefizit
Bei der Betrachtung dieser Werte ist zu berücksichtigen, dass es sich jeweils um jahresbezogene Beträge handelt. Bei Realisierung dieser Planung wird sich der Bestand
an Liquiditätskrediten bis 2020 gegenüber dem Stand per 31.12.2015 mehr als verdoppeln.
7.1.3 Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes – Steuerung und
Kontrolle über Ziele und Kennzahlen
Strategische Ziele und Indikatoren werden zukünftig integraler Bestandteil des kommunalen Haushalts sein. Es geht dabei um die Widerspiegelung der gesamtstrategischen Festlegungen der Stadt für das wesentliche Finanzplanungsinstrument – den
Haushalt mit der mittelfristigen Finanzplanung. Ziele und Ressourcen nachvollziehbar und messbar in der Planung darzustellen und unterjährig periodisch öffentlich zu
verantworten, ist eine wichtige Forderung der Bürgerschaft an die Verantwortlichen in
Politik und Verwaltung.
Die Stadt Köln hat erstmals zum Haushalt 2015 einen neuen Band vorgelegt, der
erste Steuerungselemente eines wirkungsorientierten Haushaltes beinhaltet. Der Fokus liegt dabei auf Zielen und Kennzahlen und verknüpft die dazugehörenden aggregierten Finanzinformationen.
Der Wirkungsorientierte Haushalt nimmt die strategischen Festlegungen auf und wird
sie zukünftig produktbezogen in Zielen, Indikatoren und Kennzahlen widerspiegeln.
Durch die Zusammenschau von Wirkungen bzw. Leistungen und Ressourcen wird
erkennbar, welche Ergebnisse aus den eingesetzten Ressourcen generiert werden.
Hierdurch rücken gesellschaftliche Wirkungen in den politischen Steuerungsfokus,
die den eigentlichen Zweck des öffentlichen Handelns darstellen. Den kommunalen
Entscheidungsträgern wird ermöglicht, die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben nicht
länger allein über Budgets zu steuern, sondern zunehmend eine Priorisierung über
die zu erzielenden Wirkungen der finanzierten Maßnahmen und Programme vorzunehmen. Im Zusammenhang mit der geplanten Verwaltungsstrukturreform zur Haushaltskonsolidierung sind diese Informationen von wesentlicher Bedeutung.
Wesentlicher Bestandteil der Weiterentwicklung in den nächsten Jahren wird sein,
die strategischen Zielfelder der Stadt Köln zu bestimmen und hierzu entsprechende
Strukturdaten und Wirkungskennzahlen festzulegen.
Zur dauerhaften Implementierung des wirkungsorientierten Haushalts ist außerdem
ein unterjähriges, wirkungsorientiertes Controlling unverzichtbar. Dem wird das Finanzberichtswesen angepasst. Diese Anpassung trägt dazu bei, dass frühzeitig eine
finanzielle Gesamtentwicklung der Bereiche erkennbar ist, Risiken analysiert und
Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen werden können. Es ist weiterhin vorgesehen,
das derzeitige Finanzberichtswesen um die Kennzahlen des wirkungsorientierten
Haushalts zu erweitern.
Seite 135
7.1.4 Tragfähigkeitsanalyse: Nachhaltige Finanzplanung im Konzern
Stadt Köln – generationengerecht und handlungsfähig bei leistungsfähiger Infrastruktur
Die Stadt Köln hat sich das Ziel einer nachhaltigen kommunalen Finanz- und Infrastrukturplanung gesetzt. Die Verantwortlichen der Stadt sind der Überzeugung, dass
die Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge und insbesondere deren Finanzierung langfristig nur mit Hilfe des Neuen Kommunalen Finanzmanagements und durch eine ganzheitliche Betrachtung des „Konzerns Stadt“ gesichert
werden können. Dafür ist entscheidend, welche Strategien, Instrumente und Maßnahmen der Konzern Stadt entwickeln kann, um finanzielle Handlungsfähigkeit und
notwendige Investitionen in seiner Infrastruktur in Einklang zu bringen. Es gilt eine
nachhaltige und generationengerechte Stadtentwicklung zu gewährleisten und
gleichzeitig das Eigenkapital zu stärken.
Erste Hinweise dazu lieferte eine Vorstudie, die das Deutsche Institut für Urbanistik
(Difu) gemeinsam mit dem Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo) im Auftrag der Stadt Köln durchgeführt hat. Aufbauend auf
diesen Ergebnissen haben die Partner Difu, FiFo und Stadt Köln im April 2015 damit
begonnen, die Realisierung einer nachhaltigen kommunalen Finanz- und Infrastrukturplanung vorzubereiten.
Aktuell werden die vorhandenen und notwendigen Datengrundlagen zur Infrastruktur
erfasst und abgeglichen, Überlegungen zum Investitionsbedarf und seinen Treibern
angestellt. Die Ergebnisse werden unter Zuhilfenahme leitfadenbasierter Interviews
sowie zweier Workshops mit Mitgliedern des Stadtrates, Fachexperten der Verwaltung und Beteiligungsunternehmen sowie Nutzern/Fachpublikum aus der Stadtgesellschaft erarbeitet. Das Ziel ist die Präzisierung und Priorisierung der mittel- und
langfristigen Investitionsbedarfe. Darüber hinaus werden neue methodische Ansätze
entwickelt und erprobt. Hierbei spielt das Tragfähigkeitskonzept für den Haushalt eine bedeutende Rolle für die finanzstrategische Aufstellung Kölns. Im ersten Quartal
2017 werden die grundlegenden Ergebnisse der quantitativen Analyse vorliegen und
in einem Bericht vorgestellt.
7.1.5 Forschungsprojekt UrbanRural Solutions
Die Stadt Köln ist Verbundpartner im Forschungsprojekt UrbanRural Solutions, eine
vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Innovationsgruppe für
ein nachhaltiges Landmanagement. Innovative Stadt-Land Kooperationen im regionalen Daseinsvorsorgemanagement sind Gegenstand des Projekts. Die Innovationsgruppe UrbanRural Solutions besteht aus fünf wissenschaftlichen Instituten der Planungs-, Innovations- und Finanzwissenschaft und drei Praxisregionen.
Die Stadt Köln ist als wachsende Millionenstadt mit Herausforderungen im Bereich
Wohnen, Mobilität und Bildungsinfrastrukturen konfrontiert. Hinzu kommt eine angespannte Haushaltslage, die die Verwaltung zwingt, die kommunalen Pflichtaufgaben
und freiwilligen Leistungen effizient bereitzustellen. Das Bevölkerungswachstum entlang der Rheinschiene stellt viele Kommunen vor ähnliche Herausforderungen wie
die Stadt Köln, während andere Kommunen in der Region Köln/Bonn eher von
Schrumpfungsprozessen betroffen sind. Die zukünftige Entwicklung der Region ist
für die Stadt Köln ebenso von Bedeutung wie die Entwicklung der Stadt als ein Oberzentrum für die Region. Ziel des Projektes ist es, die wohnstandortbezogene Infra-
Seite 136
struktur mit Hilfe von innovativen interkommunalen Kooperationslösungen effizienter
zu gestalten. Die Region Köln/Bonn stellt den Untersuchungsraum im Projekt dar.
Wesentlicher Bestandteil der ersten Phase des Projekts waren Arbeiten am regionalen Daseinsvorsorgeatlas. Darüber hinaus wurde das Projekt relevanten Akteuren
innerhalb der Stadt Köln und in der Region vorgestellt. Sowohl die Bezirksregierung
als auch der Regio Köln/Bonn e.V. wurden als wichtige Partner im Projektverlauf
identifiziert. In einem nächsten Schritt sollen Fokusräume in der Region ausgewählt
werden, in denen mit wissenschaftlichem Input konkrete Kooperationslösungen erarbeitet werden. Ergebnisse aus diesem Prozess werden im Anschluss so aufgearbeitet, dass sie auf andere Kommunen übertragbar sind.
7.1.6 Weiterer Ausblick – Reduzierung der Entnahmequoten aus der allgemeinen Rücklage
Das vordringliche Ziel von Rat und Verwaltung ist es, mittelfristig wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Voraussetzung hierfür ist der Abbau des jahresbezogenen Defizits. Im Haushaltsplan 2016/2017 konnte vor dem Hintergrund der
bereits dargestellten Problematiken diese Absicht nicht aufrechterhalten werden. Erst
ab 2020 ist durch den Wegfall des Anteils der Kommunen an der Finanzierung des
Fonds Deutsche Einheit mit einer Entlastung zu rechnen, die zu einer kontinuierlichen Absenkung der Fehlbetragsquoten führen wird.
Die jetzt vorliegenden Zahlen zeigen deutlich, dass es auch in Köln ein strukturelles
Defizit gibt, welches durch Managemententscheidungen allein nicht abgebaut werden kann. Bundes- und Landesregierung haben zwar Maßnahmen zur Verbesserung
der gemeindlichen Finanzausstattung ergriffen, so z. B. durch die Wiedereinbeziehung eines Anteils am Landesaufkommen der Grunderwerbssteuer in die jeweilige
Schlüsselmasse der Gemeindefinanzierungsgesetze (Landesregierung) oder durch
die sukzessive Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Ebenso trägt die Bereitstellung von Mitteln durch die sog. „Vorabmilliarde“ (Bundesregierung) zur Entlastung der Kommunen bei. Dies führt jedoch
nicht zu einer grundlegenden Änderung der Finanzlage der Stadt Köln. Nur die positive und nachhaltige Veränderung der äußeren Rahmenbedingungen kann hier Entlastung schaffen. Aufgaben, die der Stadt von Bund oder Land übertragen werden,
müssen auch von diesen finanziert werden (Einhaltung des Konnexitätsprinzips). In
diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass bei Anpassungen von
Rahmenparametern zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen die besonderen Belange der Oberzentren, hier insbesondere die der größten Stadt im Land mit ihren
Belastungen, vor allem auch durch einen in die Zukunft prognostizierten Einwohnerzuwachs, besser berücksichtigt werden müssen. Eine ständige Absenkung der Einwohnergewichtung wird diesen Belangen nicht gerecht.
Es ist nur durch sehr enge Planungsvorgaben gelungen, den Haushalt grundsätzlich
genehmigungsfähig aufzustellen. Dieses Vorgehen stellt einen weiteren Schritt in
Richtung umsetzungsorientierter Planung dar. Dabei wurde zugunsten des Nichteingriffs in die Fachziele der Konsolidierungskurs vorübergehend abgemildert. Die Verwaltung geht davon aus, dass bereits ab dem Haushalt 2018 ein produktscharf darstellbarer Konsolidierungskurs die Entnahmequoten deutlich senkt.
Mit dem beschlossenen Doppelhaushalt wird eine Planungsgrundlage vorgelegt, die
die Entwicklung einer städtischen Gesamtstrategie begleitet und einen Priorisierungsprozess ermöglicht, an dessen Ende eine erfolgreiche Konsolidierung zur "grünen Null" im Sinne der generationengerechten Haushaltswirtschaft führt.
Seite 137
Es ist wichtig, dies auch in der Stadtgesellschaft nachvollziehbar darzustellen.
Hierdurch soll Verständnis dafür erzeugt werden, dass eine Reduzierung von Aufgaben und Aufwendungen zwingend erforderlich ist. Nur so kann mittelfristig wieder ein ausgeglichener Haushalt aufgestellt und der Verzehr des Eigenkapitals
kontinuierlich und nachhaltig verringert werden.
Seite 138
7.2
Auswirkung des Jahresabschlusses 2015 auf die Eigenkapitalentwicklung
Ausgehend von dem Jahresabschluss 2011 wird nachfolgend die Entwicklung des
Eigenkapitals für den Zeitraum bis 2020 dargestellt. Eine Ausgleichsrücklage steht
nicht mehr zur Verfügung, sodass die Defizite ausschließlich durch die allgemeine
Rücklage auszugleichen sind.
Eigenkapital 31.12.2011
6.184.275.780 €
- Jahresfehlbetrag 2012
- 241.204.667 €
Eigenkapital 31.12.2012
5.943.071.113 €
- Jahresfehlbetrag 2013 (festgestellt)
- mit der allgemeinen Rücklage verrechnete Beträge
- 180.694.527 €
- 25.004.611 €
Eigenkapital 31.12.2013
5.737.371.975 €
- Jahresfehlbetrag 2014 (aufgestellt)
- mit der allgemeinen Rücklage verrechnete Beträge
- 249.539.674 €
21.218.977 €
Eigenkapital 31.12.2014
5.509.051.278 €
- Jahresfehlbetrag 2015
- mit der allgemeinen Rücklage verrechnete Beträge
- 403.616.136 €
28.209.440 €
Eigenkapital 31.12.2015
5.133.644.582 €
- geplanter Jahresfehlbetrag 2016*
- geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage
- 215.919.194 €
13.476.900 €
Planeigenkapital 31.12.2016
4.931.202.288 €
- geplanter Jahresfehlbetrag 2017*
- geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage
- 230.673.959 €
13.595.700 €
Planeigenkapital 31.12.2017
4.714.124.029 €
- geplanter Jahresfehlbetrag 2018*
- geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage
- 232.651.027 €
13.547.400 €
Planeigenkapital 31.12.2018
4.495.020.402 €
- geplanter Jahresfehlbetrag 2019*
- geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage
- 290.250.472 €
13.436.600 €
Planeigenkapital 31.12.2019
4.218.206.230 €
- geplanter Jahresfehlbetrag 2020*
- geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage
- 160.870.769 €
13.595.700 €
Planeigenkapital 31.12.2020
4.070.931.461 €
* Die Fehlbeträge sind der aktuellen Haushaltssatzung 2016/2017 entnommen und berücksichtigen
bereits die noch im Jahresabschluss umzubuchenden Ergebnisse der Stiftungen.
Im Eigenkapital ist eine Sonderrücklage in Höhe von 6.147.033,13 € ausgewiesen,
die bei der Ermittlung der Entnahmequote nicht zu berücksichtigen ist.
Seite 139
Demzufolge ergeben sich aus den Jahresfehlbeträgen des Doppelhaushaltes
2016/2017 folgende aktualisierte Entnahmequoten (Beträge in Mio. €):
Allgemeine Rücklage
(31.12. des Vorjahres)
2016
2017
2018
2019
5.127,5
4.925,1
4.708,0
4.488,9
4.212,1
214,6
229,2
231,1
288,6
159,2
4,18 %
4,65 %
4,91 %
6,43 %
3,78 %
Jahresfehlbetrag lt. Gesamtergebnisplan
Fortgeschriebene Entnahmequote
2020
Seit dem Jahresabschluss 2013 haben Erträge aus der Veräußerung von Vermögen
und aus der Wertveränderung von Finanzanlagen nur noch Einfluss auf die Entnahmequote der folgenden Jahre, entlasten jedoch nicht (mehr) das Ergebnis des aktuellen Jahres. Die aus derartigen Vorgängen entstehenden Aufwendungen belasten
dementsprechend nicht das aktuelle Jahresergebnis, sondern führen in den Folgejahren zur Minderung der Defizitmarke.
7.3
Weitere Entwicklung
Der Einsturz des Historischen Archivs in 2009 und die daraus folgende Aufarbeitung
und Zusammenführung der dabei beschädigten Archivalien als auch das Beweissicherungsverfahren zur Feststellung der Schadenursache und der dafür Verantwortlichen führen weiterhin zu erheblichen Belastungen mit Millionenbeträgen. Es ist aktuell noch nicht absehbar, wann die zivil- und strafrechtlichen Verfahren abgeschlossen
sein werden. Eine Prognose über den Ausgang der Verfahren ist gegenwärtig nicht
möglich, sodass nur zu hoffen ist, dass am Ende eine dem Schadensumfang entsprechende Schadenersatzleistung der Stadt Köln zugesprochen wird und anschließend auch realisiert werden kann.
Im Zusammenhang mit dem von der EU-Kommission beanstandeten Vergabeverfahren beim Bau und der langfristigen Anmietung der Messehallen sind die aus dem
angestrebten Vergleich resultierenden Belastungen bereits im Wege einer entsprechenden Rückstellung abgebildet. Die Vergleichsverhandlungen sind zum Abschluss
gebracht; die erforderliche Zustimmung der EU-Kommission zum Vergleich ist allerdings noch nicht erteilt.
An den hohen Rückzahlungsbeträgen bei der Gewerbesteuer zeigt sich, dass sich
die Hauptertragsart der Stadt Köln nicht verstetigen lässt. Den Entwicklungen bei der
Konjunktur und der Rechtsprechung für zum Teil weit zurückliegende Zeiträume
steht die Stadt ohne jegliche Einflussmöglichkeiten gegenüber. Die Diskussionen auf
den überörtlichen Ebenen zur Verstetigung kommunaler Ertragsquellen müssen daher weiterhin intensiv fortgeführt werden. Nur mit soliden und stabil planbaren Erträgen lassen sich die kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge unabhängig von
Konjunkturschwankungen nachhaltig und dauerhaft wahrnehmen.
Aus den Bevölkerungswachstumsprognosen ergeben sich bis 2040 Handlungsbedarfe in allen kommunalen Aufgabenbereichen, die zum Einen erhebliche Investitionen
insbesondere im Bildungsbereich, aber auch im Wohnungsbau erfordern, zum Anderen ergeben sich im Zusammenhang mit der weiterhin wachsenden Großstadt zusätzliche Bedarfe auf den sozialen Handlungsfeldern, die durch den demographischen Wandel mit dem zunehmenden Anteil älterer Menschen noch verstärkt werSeite 140
Seite 141
Seite 142
Übersicht über die
Mitgliedschaften der Ratsmitglieder und des
Stadtvorstandes gem.
§ 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW in:
• Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne von
§ 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
• Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der
Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form,
• Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
Seite 143
Seite 144
Seite 145
(bis 20.10.2015)
Oberbürgermeister
Aufsichtsratsvorsitzender Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsratsvorsitzender RheinEnergie AG
Aufsichtsratsvorsitzender Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH
Aufsichtsrat RWE Power Aktiengesellschaft
chem. techn. Assistentin
Übersetzerin, selbständig
Rentner
Rechtsanwalt, selbständig
Aymaz, Berivan
Bartsch, Hans-Werner
Beckamp, Roger
---
Aufsichtsratsvorsitzender Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Beirat der AVG Ressourcen GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
(Wahlperiode 2014 / 2020)
Aufsichtsratsvorsitzende Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Verwaltungsrat CVUA Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland, AöR
Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG)
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH
(Wahlperiode 2015 / 2020)
Akbayir, Hamide
Ratsmitglieder
Reker, Henriette
Oberbürgermeisterin
(ab 22.10.2015)
Oberbürgermeisterin
Roters, Jürgen
Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
(Wahlperiode 2009 / 2015)
ausgeübter Beruf
Oberbürgermeister
Name
Seite 146
Leitung Kinder- u. Jugendfilmzentrum
Speditionskaufmann, Verkehrsfachwirt (HGK AG)
Bürgermeister, Dr. Eva
Ciesla-Baier, Dietmar
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Aufsichtsratsvorsitzender AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Beirat der AVG Kompostierung GmbH
Aufsichtsratsvorsitzender Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsratsvorsitzender GEW Köln AG
Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
Verwaltungsratsvorsitzender Sparkasse KölnBonn
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der
Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Geschäftsführer GNN Verlag mbH Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
dos Santos Herrmann, Susana Redakteurin / PR-Beraterin
Detjen, Jörg
De Bellis-Olinger, Teresa Elisa kfm. Angestellte
Rentner, Hausverwalter
Geschäftsführer FDP-Ratsfraktion Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Breite, Ulrich
Brust, Gerhard
Rechtsanwalt, MdL
Börschel, Martin
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Referentin
(Entwicklungszusammenarbeit)
Bercher-Hiss, Susanne
Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
ausgeübter Beruf
Name
Seite 147
Geschäftsführer der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rat
der Stadt Köln
Dolmetscherin
PR-Berater
Frank, Jörg
Frebel, Polina
Frenzel, Michael
IT-Unternehmensberater
Elster, Dr. Ralph
Elektrotechniker (KVB AG)
Hausfrau
Dresler-Graf, Margret
Erkelenz, Martin
ausgeübter Beruf
Name
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der
Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Beirat der AVG Kompostierung GmbH
Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der
Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
---
Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH
Aufsichtsrat Tagesklinik Alteburgerstraße gGmbH
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Beirat der AVG Kompostierung GmbH
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Seite 148
Angestellter
Götz, Stefan
Pensionär
Hausfrau
CAD-Konstrukteur
Rechtsanwalt, selbständig
Architekt, selbständig
Lehrer
Gutzeit, Dr. Walter
Halberstadt-Kausch, Inge
Hammer, Lino
Haug, Jochen
Hegenbarth, Thomas
Heinen, Dr. Ralf
Maßschneidermeisterin /
Designerin, selbständig
Wirtschaftsberaterin, selbständig
Gerlach, Lisa Hanna
Gordes, Birgit
Dipl.-Volksw., Abteilungsleiterin
Gärtner, Ursula
(ab 19.05.2015)
ausgeübter Beruf
Name
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Aufsichtsratsvorsitzender Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Verwaltungsrat KölnKitas gGmbH
Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
---
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der
Gemeindeentwicklung mbH
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
---
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Seite 149
Rettungsassistent
Geschäftsführer der
CDU-Ratsfraktion
Kaske, Sven
Kienitz, Niklas
Dipl.-Geographin, selbständig
Jahn, Kirsten
Reisebüro, Unternehmensberater
Hausfrau
Hoyer, Katja
Karaman, Malik
Geschäftsführer Arnold Houben
GmbH
Houben, Reinhard
Leiter Beratung & Customer
Relations
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Hausfrau
Heuser, Marion
Joisten, Christian
---
Pensionär
Henseler, Andreas
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
Aufsichtsrat KölnKongress GmbH
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der
Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrat KölnKongress GmbH
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der
Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
---
Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Kauffrau, selbständig
Henk-Hollstein, Anna-Maria
Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
ausgeübter Beruf
Name
Seite 150
Hausfrau
Pensionär
Systemanalytikerin, angestellt
MdL
Nesseler-Komp, Birgitta
Noack, Horst
Oedingen, Erika
Ott, Jochen
(bis 18.05.2015)
Rentnerin
Rechtsanwalt
Krupp, Gerrit
Möller, Monika
Landesbeamter
Kron, Peter
Investmakler, angestellt
Lehrer
Kockerbeck, Heiner
Michel, Dirk
Sachbearbeiter, Student
Klausing, Christoph
Geschäfts- und Projektleiterin
kfm. Angestellter
Kircher, Jürgen
Laufenberg, Sylvia
ausgeübter Beruf
Name
Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
Aufsichtsrat Nahverkehr Rheinland (NVR) GmbH
Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsratsvorsitzender KölnBäder GmbH
Verwaltungsrat EVA - gGmbH
Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Seite 151
wissenschaftlicher Mitarbeiter
Rechtsanwalt, selbständig
Dipl.-Pädagogin, angestellt
Personalleiter, angestellt
Pohl, Stephan
Rabenstein, Svenja
Richter, Manfred
Diplom-Kaufmann
Petelkau, Bernd
Pöttgen, Andreas
Designerin, Geschäftsführerin
culture-images GmbH
Pakulat, Sabine
Berufsschullehrer
Arzt (niedergelassen)
Paetzold, Michael
Philippi, Franz
ausgeübter Beruf
Name
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Aufsichtsrat GIZ Gründer- und Innovationszentrum GmbH
Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Aufsichtsrat Koelnmesse GmbH
Aufsichtsrat Koelnmesse Ausstellungen GmbH
Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH
Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Aufsichtsratsvorsitzender KölnKongress GmbH
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Aufsichtsratsvorsitzender Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Aufsichtsratsvorsitzender RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH
Aufsichtsratsvorsitzender GWG Wohnungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Rhein-Erft
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
Aufsichtsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH
Aufsichtsratsvorsitzender GAG Immobilien AG
Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Seite 152
Studienrat
Polizeibeamter
Dipl.-Ingenieurin
Schlieben, Dr. Nils Helge
Schneider, Frank
Scho-Antwerpes, Elfi
Vorruheständlerin
Studentin
Schultes, Monika
Schwab, Luisa
Rechtsanwältin, selbständig
Mitarbeiterin im MdB Wahlkreisbüro
Geschäftsführer FDP-NRW
Sommer, Ira
Stahlhofen, Gisela
Sterck, Ralph
(ab 10.09.2015)
Geschäftsführer BKU e. V.
Schoser, Dr. Martin
Diplompädagoge, selbständig
Soldat
Rottmann, Hendrik
(ab 10.09.2015)
Rentnerin
Roß-Belkner, Monika
Scholz, Tobias
ausgeübter Beruf
Name
Aufsichtsrat Stadtwerke Köln GmbH
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH
Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
---
Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Aufsichtsratsvorsitzender Kölner Sportstätten GmbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat KölnKongress GmbH
Aufsichtsrat der Parisozial gGmbH
Aufsichtsrat Wohnen und Leben im Alter Michaelshoven gGmbH
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Verwaltungsrat KölnKitas gGmbH
Aufsichtsratsvorsitzender Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
---
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Seite 153
Apotheker
Rechtsanwalt, selbständig
Strahl, Dr. Jürgen
Struwe, Rafael
Pensionär
Juristin
Tierarzt, selbständig
Versicherungsmakler, selbständig Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Bankkaufmann
Thelen, Horst
Tokyürek, Güldane
Unna, Dr. Ralf
van Benthem, Henk
van Geffen, Jörg
Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
---
kfm. Angestellte bei RheinEnergie Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
AG
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat KölnKongress GmbH
Aufsichtsratsvorsitzende KölnTourismus GmbH
---
Aufsichtsrat RheinEnergie AG
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Aufsichtsrat Häfen- und Güterverkehr Köln AG
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
Geschäftsführer Dr. Strahl Service GmbH
Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (AVG)
Beirat der AVG Ressourcen GmbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der
Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Thelen, Elisabeth
Symanski, Dr. Ute
Organisationssoziologin
(bis 31.08.2015)
ausgeübter Beruf
Name
Seite 154
wissenschaftliche Mitarbeiterin
Controller (Kfm. Angestellter)
Rechtsanwältin
Woller, Julia
Wolter, Andreas
Wolter, Judith
---
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Verwaltungsrat Sparkasse KölnBonn
Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
---
Geschäftsführer der Gruppe
pro Köln im Rat der Stadt
---
Wiener, Markus
Hausfrau
Welcker, Katharina
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Aufsichtsrat GAG Immobilien AG
Dipl.-Sozialarbeiter
(ab 3/2015: Geschäftsführer
Fraktion Die Linke)
Weisenstein, Michael
Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG)
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Immobilienverwalter, selbständig
Berater, Dozent, Trainer
Walter, Karl-Heinz
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Welter, Thomas
Unternehmerin
von Wengersky, Alexandra
Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsrat AchtBrücken GmbH
Verwaltungsrat Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Gymnasiallehrerin
von Bülow, Brigitta
Aufsichtsrat RheinCargo GmbH & Co. KG
Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Welpmann, Dr. Matthias
Dipl.-Geograph
(bis 31.08.2015)
ausgeübter Beruf
Name
Seite 155
Revisor
(z. Zt. in Elternzeit)
Yurtsever, Firat
Zimmermann, Thor
Beigeordnete
Klein, Dr. Agnes
Beigeordnete
Berg, Ute
Beigeordneter
Stadtkämmerin
Klug, Gabriele C.
Höing, Franz-Josef
Stadtdirektor
Kahlen, Guido
Stadtvorstand
ausgeübter Beruf
Name
Aufsichtsrat Jugendzentren Köln gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Verwaltungsratsvorsitzende KölnKitas gGmbH
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Aufsichtsrat Kölner Sportstätten GmbH
Verwaltungsratsvorsitzender Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der
Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat KölnKongress GmbH
Aufsichtsrat KölnTourismus GmbH
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Aufsichtsrat Koelnmesse Ausstellungen GmbH
Aufsichtsrat modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
Aufsichtsrat moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der
Gemeindeentwicklung mbH
Aufsichtsrat Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH
Geschäftsführerin der BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG
Geschäftsführerin der BioCampus Cologne Management GmbH
Aufsichtsrat Portigon AG
Aufsichtsrat GEW Köln AG
Aufsichtsrat Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aufsichtsrat NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
---
Aufsichtsrat KölnBäder GmbH
Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW
Seite 156
Beigeordnete
Laugwitz-Aulbach, Susanne
Reker, Henriette
Beigeordnete
(bis 21.10.2015)
ausgeübter Beruf
Name
Aufsichtsrat AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Aufsichtsrat Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG)
Aufsichtsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH
Aufsichtsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Aufsichtsrat Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH
Aufsichtsrat RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationsklinik gGmbH
Verwaltungsrat CVUA Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland, AöR
Aufsichtsrat Akademie der Künste der Welt/Köln, gGmbH
Aufsichtsratsvorsitzende KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH
Aufsichtsratsvorsitzende AchtBrücken GmbH
Mitgliedschaften gem. § 95 Abs. 2 GO NRW