Daten
Kommune
Berlin Mitte
Dateiname
2.Antwort.pdf
Größe
36 kB
Erstellt
16.11.17, 12:31
Aktualisiert
29.01.18, 07:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Mitte von Berlin
Bezirksstadträtin für Weiterbildung, Kultur,
Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen
Bezirksamt Mitte von Berlin, 13341 Berlin (Postanschrift)
Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
Herrn Bezirksverordneten Thilo Urchs
Herrn Bezirksverordneten Sven Diedrich
Fraktion Die Linke
über
Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung
und
Bezirksbürgermeister
GeschZ. (bei Antwort bitte angeben)
BiKuUm L
Bearbeiter/in:
Frau Weißler
Dienstgebäude: Rathaus Tiergarten
Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin
Zimmer
464a
(030) 9018- 33500
Telefon
Telefax
Vermittlung
Intern
E-Mail
(030) 9018-33509
(030) 9018-20
918-33500
sabine.weissler@bamitte.berlin.de
E-Mail nicht für Dokumente mit
elektronischer Signatur verwenden
Internet
www.berlin-mitte.de
Datum
07.11.2017
Große Anfrage 0755/V
„Heizpilzsaison neu gestartet“
Sehr geehrter Herr Urchs,
sehr geehrter Herr Diedrich,
sehr geehrte Damen und Herren,
namens des Bezirksamtes Mitte beantworte ich Ihre Große Anfrage wie folgt:
Frage 1
Wie ist der aktuelle Rechtsstatus zur Benutzung sogenannter Heizpilze in
Berlin?
Auf Antrag wird eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Berliner Straßengesetz und
eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung zur Aufstellung von Tischen und Stühlen (Schankvorgarten) in Berlin Mitte
vor dem Grundstück des Antragstellers erteilt
(http://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-undgruenflaechenamt/strassenverwaltung/strassen-und-gruenflaechenamt-mittefachbereich-strassenverwaltung-sondernutzungen-245328.php).
Sondernutzungen sollen in der Regel erlaubt werden, wenn ihnen öffentliche
Interessen nicht entgegenstehen. Das Bezirksamt Mitte hat verbindliche
Festlegungen beschlossen, welche Sondernutzungen zugelassen werden können
und unter welchen Auflagen das gilt.
Dienstgebäude
Rathaus Tiergarten
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin
(Barrierefreier Zugang)
Verkehrsverbindungen
Bahn U9, Bhf. Turmstraße
Bus 101, M27, 245, 123 (Rathaus Tiergarten)
TXL, 187 (U- Turmstraße)
Elektronische Zugangsöffnung
gem. § 3a Abs. 1 VwVfG:
post@ba-mitte.berlin.de
post@ba-mitte-berlin.de-mail.de
Twitter: @ba_mitte_berlin
Diese Festlegungen dienen nicht nur der Sicherung von öffentlichen Interessen,
sondern sollen auch ein gerechtes, diskriminierungsfreies und transparentes
Verwaltungshandeln sichern.
Sie finden diese Festlungen unter folgendem Link:
file:///C:/Users/BauAL/Downloads/festlegungen_genehmigung_sondernutzungen_06
_2015%20(1).pdf
Unter dem § 7 Schankvorgärten, ist folgende Regelung verankert: Heizpilze und
Wärmequellen in jeglicher Form sind aus Umweltschutzgründen untersagt.
Heizpilze und Wärmequellen in jeglicher Form sind damit grundsätzlich nicht
Bestandteil eines Schankvorgartens.
Das Zuwiderhandeln ist ein Verstoß gegen § 11 des Berliner Straßengesetzes
(BerlStrG) Vom 13. Juli 1999 und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Frage 2
Welche Sanktionen erwarten den und / oder die Benutzer für die widerrechtliche Benutzung von Heizpilzen?
Die Möglichkeiten der Sanktionen reichen von der Verhängung eines Bußgeldes, der
Aufforderung zur Beseitigung des Heizpilzes ggf. im Wege des Verwaltungszwangs
(der Einziehung / Ersatzvornahme) bis hin zur Versagung der Schankvorgartennutzung im öffentlichen Straßenland wegen erwiesener Unzuverlässigkeit.
Die Höhe der Geldbuße ist abhängig von der Lage der Gaststätte, der Anzahl der
aufgestellten Heizpilze sowie etwaigen früheren – rechtskräftigen – Bußgeldverfahren.
In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass je nach Örtlichkeit pro Heizpilz /
Heizstrahler ein Bußgeld zwischen 50 EUR und 200 EUR festgesetzt wird.
Frage 3
Was unternimmt das Bezirksamt gegen die widerrechtliche Benutzung von
Heizpilzen?
Siehe 2.
2
Frage 4
Wie ist die Beantwortung der schriftlichen Anfrage 0171/V zu verstehen, dass
„Heizpilze auf öffentlichen Straßenland nicht erwünscht sind“, wenn in den
Regelungen zu Sondernutzungen im Bezirk Mitte in § 7, Punkt 15 eine generelle
Untersagung formuliert wird?
Siehe 1.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Weißler
3