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Beschlussvorlage Rat.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Rat.pdf
Größe
199 kB
Erstellt
22.11.17, 01:59
Aktualisiert
24.01.18, 05:18

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nummer 3158/2017 Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum 20.11.2017 Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitserweiterung der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule, Ossietzkystr. 2, 50737 KölnLongerich zum Schuljahr 2019/20 nach § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW bei gleichzeitiger Bildung eines Teilstandortes an der Paul-Humburg-Str. 13, 50737 Köln-Longerich Beschlussorgan Rat Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.11.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 11.12.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 11.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017 Finanzausschuss 18.12.2017 Rat 19.12.2017 Beschluss: 1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung der Carlvon-Ossietzky-Gesamtschule Nippes, Ossietzkystraße 2, 50737 Köln-Longerich von 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II auf 6 Züge in der Sekundarstufe I aufbauend ab dem Schuljahr 2019/20 und 5 Züge in der Sekundarstufe II aufbauend ab dem Schuljahr 2025/26. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW die Einrichtung des Teilstandortes Paul-Humburg-Straße 13, 50737 Köln-Longerich für die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes ab dem Schuljahr 2019/20. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 4. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2019 die Zusetzung von insgesamt 0,7 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD für die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal- und/oder Sachkosten) für die schulrechtliche Erweiterung der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes 2 bei Bildung eines Teilstandortes an der Paul-Humburg-Straße ab Schuljahr 2019/20 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. 6. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Alternativen: Der Rat der Stadt Köln verzichtet auf die Ausweitung der Kapazität der Gesamtschule Nippes und auf die schulische Weiternutzung des Standortes Paul-Humburg-Straße. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv € Investitionsauszahlungen Zuwendungen/Zuschüsse Ja, ergebniswirksam Nein Ja Aufwendungen für die Maßnahme Zuwendungen/Zuschüsse Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): a) Personalaufwendungen % € s. Begründung Nein Ja % ab Haushaltsjahr: s. Begründung € b) Sachaufwendungen etc. s. Begründung € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): a) Erträge ab Haushaltsjahr: € € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten Einsparungen: a) Personalaufwendungen b) Sachaufwendungen etc. ab Haushaltsjahr: € € Beginn, Dauer Begründung (1) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme  Im Juni 2016 hat die Verwaltung die „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ veröffentlicht, mit der Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 und darüber hinaus beschrieben werden (vergleiche Session 1906/2016).  Die Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft haben sich in Köln in der jüngeren Vergangenheit weiter deutlich erhöht. Es ist eine Mehrfachherausforderung zu konstatieren, die sich aus einem rasanten Anstieg der Kinder- und Schülerzahlen, den Erfordernissen der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und der Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen sowie einem rasant fortschreitenden, nachfragebedingten strukturellen Wandel in der Schullandschaft ergibt. Es zeigt sich, dass insbesondere die Schulformen stark nachgefragt sind, deren Abschlüsse zum Abitur führen können. In diesem Fall ist es erforderlich, für den Schulstandort Paul-Humburg-Straße eine Nachfolgenutzung zu finden, nachdem die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes den Standort verlassen und in den Neubau an der nahegelegenen Ossietzkystraße umgezogen ist. In Anbetracht des Schulbaunotstandes in Köln ist es keinesfalls vertretbar, vorhandene und infrastrukturell entwickelte Schulstandorte „ungenutzt“ zu lassen. 4 Bis zum Schuljahr 2012/13 war am Standort Paul-Humburg-Straße eine 2-zügige Hauptschule (12 Klassen) untergebracht. Um die Gesamtschule im Interim unterzubringen, musste der Raumbestand durch Containerklassenräume mit befristeter Nutzungsgenehmigung baulich erweitert werden. Diese befristet genehmigten Räume können nicht als Grundlage zur Ermittlung des Raumbestands herangezogen werden, da sie zwar aufgrund des Bestandsschutzes durch die Carl-von-OssietzkyGesamtschule noch bis zum Umzug in den Neubau an der Ossietzkystraße genutzt werden können, aber anschließend keine Verlängerung der Baugenehmigung mehr möglich ist und sie abgebaut werden müssen. Am Standort Paul-Humburg-Straße sind nach Schulraumdatei im Hauptgebäude 12 Klassenräume und 7 Fachräume vorhanden. Das Hauptgebäude Paul-Humburg-Straße muss nach den im Sommer 2017 gewonnenen Erkenntnissen nach Auszug der Gesamtschule generalsaniert werden, um es anschließend wieder einer dauerhaften schulischen Nutzung zuzuführen. Hierzu ist nach Auskunft der Gebäudewirtschaft ein Zeitraum von 3-4 Jahren zu kalkulieren, sofern die Planungen unverzüglich aufgenommen werden. Für die Planungen ist es sinnvoll und erforderlich, die zukünftige Nutzung zu kennen, um die Anforderungen an das Gebäude und mögliche Erweiterungsbedarfe passgenau formulieren zu können. Ein Teil der vorhandenen Übergangs-Unterrichtsräume kann während der Sanierungsphase weitergenutzt werden, so dass die Erhöhung der Aufnahmekapazität bereits ab dem Schuljahr 2019/20 möglich ist, auch wenn parallel die Generalsinstandsetzung durchgeführt wird. Mehrere Prüfungen zu den Möglichkeiten einer Erweiterung in den vergangenen Jahren kamen zu dem Ergebnis, dass auf dem Grundstück, trotz einer Größe von rd. 15.500 m² - hauptsächlich bedingt durch den bestehenden Denkmalschutz des Schulgebäudes - nur sehr begrenzte Erweiterungspotentiale bestehen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Auftragslage der Gebäudewirtschaft empfiehlt es sich, das Bauvolumen so gering wie möglich gehalten werden, um eine zeitnahe Folgenutzung des Schulstandortes nicht zu gefährden. Für die Folgenutzung wird die schulrechtliche Erweiterung der Gesamtschule Nippes um 2 Züge (von 4 auf 6 Züge) in der Sekundarstufe I und um 1 Zug (von 4 auf 5 Züge) in der Sekundarstufe II vorgeschlagen. Auf diesem Wege könnten 54 Gesamtschulplätze in den Eingangsklassen, also insgesamt 384 zusätzliche Schulplätze für die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes geschaffen werden. Durch die Erweiterung würden in der Summe 27 Unterrichtsräume (15 Klassenräume und 12 Fach- / Ganztags- und Inklusionsräume) zusätzlich erforderlich. Dies würde für den Standort Paul-Humburg-Straße einen Erweiterungsumfang von rd. 8 Unterrichtsräumen, sowie ergänzender Raum- und Flächenbedarfe erfordern. Die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes hat mit Schulkonferenzbeschluss vom 23.11.2016 die Erweiterung ihrer Zügigkeit abgelehnt und den Vorschlag unterbreitet, den Standort Paul-HumburgStraße zum Interimsstart einer neuen Gesamtschule Schmiedegasse (vgl. Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016, Session 1906/2016, S. 73, Maßnahme M63) zu nutzen. Die Verwaltung hat diesen Vorschlag geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass selbst bei einer optimierten Bearbeitungs- und Bauzeit mindestens 8 Jahre bis zur Bezugsfertigkeit zu kalkulieren wären (siehe Beantwortung unter Vorlagennummer 1858/2017 zur Anfrage AN/0855/2017 „Alternative Planungen für den „Altbau“ der Carl-von Ossietzky-Gesamtschule; zum Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 26.06.2017; TOP 3.2.1). Dies würde bedeuten, dass die heute am Standort Paul-HumburgStraße vorhandenen, teilweise in der Nutzungszeit begrenzten Containerräume, einschließlich der Container im Park, mindestens bis zum Schuljahr 2025/26 erhalten werden müssten. Ein kurzfristiger 5 Abbau und eine „bedarfsentsprechende“ erneute Zusetzung von Containerklassen erscheinen wirtschaftlich jedoch nicht tragfähig. Die Verwaltung empfiehlt eine Ausweitung der Zügigkeit der Gesamtschule Nippes. Diese weist einen relativ geringen Baubedarf auf und ist zeitnah realisierbar. Dieser Vorschlag wurde bereits in der Konkretisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2012 (Session 1500/2012, S. 40, Nr. 6.3) unterbreitet und wird auch in der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 (Session 1906/2016, S73, Maßnahmen M64) erneut aufgegriffen. Durch den Beschluss des Rates der Stadt Köln entsteht für alle Beteiligten Planungssicherheit. Sofern der Rat der Verwaltungsempfehlung folgt, kann die Gesamtschule in den Planungsprozess zur Generalsinstandsetzung und Erweiterung einbezogen werden und damit auch ihre pädagogischen Vorstellungen in den Planungsprozess einbringen. Möglich Schülerzahlenentwicklung der Schule: Durch die Erweiterung der Gesamtschule könnte sich die Schülerzahlenentwicklung wie folgt darstellen: Derzeit führt die Gesamtschule Nippes zum Stichtag 15.10.2016 insgesamt 744 Schüler*innen in rechnerisch 27 Klassen. Unter Berücksichtigung des Anmeldeverfahrens wird die Schülerzahl zum Schuljahr 2017/18 voraussichtlich auf rd. 815 Schüler*innen in insgesamt 31 rechnerischen Klassen ansteigen: Schuljahr 5.Sj 6.Sj 7.Sj 8.Sj 9.Sj 10.Sj EF* Q1* Q2* Summe 2016/17 108 109 108 112 112 119 76 744 2017/18 108 109 111 109 112 114 80 72 2018/19 108 108 109 111 109 112 70 80 72 879 815 Mögliche Entwicklung bei Erhöhung der Zügigkeit 2019/20 162 108 108 109 111 109 70 70 80 927 2020/21 162 162 108 108 109 111 70 70 70 970 2021/22 162 162 162 108 108 109 70 70 70 1.021 2022/23 162 162 162 162 108 108 70 70 70 1.089 2023/24 162 162 162 162 162 108 70 70 70 1.128 2024/25 162 162 162 162 162 162 70 70 70 1.182 2025/26 162 162 162 162 162 162 100 70 70 1.212 2026/27 162 162 162 162 162 162 100 100 70 1.242 Ab 2027/28 162 162 162 162 162 162 100 100 100 1.272 (*Bezeichnung der Jahrgänge in der Sekundarstufe II/gymnasiale Oberstufe: EF = Einführungsphase, Q1 = 1 Jahr der Qualifikationsphase, Q2 = 2. Jahr der Qualifikationsphase) (2) Zur räumlich-gebäudlichen Situation  Mit Fertigstellung des Neubaus Ossietzkystraße im Sommer 2018 wird die Gesamtschule Nippes aus dem bisherigen Interim in den endgültigen Standort umziehen. Das Schulgebäude Paul-Humburg-Straße wird damit zum Schuljahresende 2017/18 für die erforderliche Generalinstandsetzung (GI) frei werden. Die Gesamtschule kann ihre pädagogischen Konzepte in die Planung der GI einbringen und er- 6 hält so die Option, die Baumaßnahme am Teilstandort bestmöglich auf die pädagogischen Anforderungen des Schulkonzeptes auszurichten.  Während der Generalinstandsetzung werden die notwendigen Schulraumkapazitäten in der folgenden Weise zur Verfügung gestellt: Wie unter (2) – Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme - aufgeführt, würden durch die Erweiterung für den Standort Paul-Humburg-Straße rd. 8 Unterrichtsräume, sowie ergänzender Raum- und Flächenbedarf erforderlich. Während der Generalinstandsetzung des Gebäudes Paul-Humburg-Str. müssen diese notwendigen Schulraumkapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Dies ist dann möglich, wenn eine – zumindest in Teilen - Weiternutzung der vorhandenen Schulraumcontainer auf dem Gelände Paul-Humburg-Str. termingerecht realisierbar ist. Eine entsprechende Prüfung wird derzeit durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln durchgeführt. (3) Beteiligung der Schulkonferenz  Die Schulkonferenz hat ihre Stellungnahme auf Grundlage der zum Konferenztermin bekannten Sachlagen gefasst. Der Bedarf einer Generalsanierung und die Option einer Mitgestaltung möglicher baulicher Veränderungen für den Standort Paul-Humburg-Straße waren dementsprechend nicht Gegenstand der innerschulischen Diskussion:  Die Schulkonferenz der Gesamtschule Nippes hat die die Erweiterung der Zügigkeit in ihrer Sitzung am 27.10.2016 abgelehnt und eine entsprechende Stellungnahme abgegeben. Mit Schulkonferenzbeschluss vom 14.06.2017 wurde diese ablehnende Haltung bestätigt (Anlagen) (4) Personalkosten Schulsekretariat:  Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung.  Für die „Erweiterung der Gesamtschule Nippes“ ergibt sich ein Bedarf in Höhe von insgesamt 0,7 Stellen Verwaltungsbeschäftige/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD mit 36.610 € Personalkosten pro Jahr. Der zusätzliche Stellenbedarf ist jeweils anteilig in den jeweiligen Schuljahren bereitzustellen. Die ab dem Haushaltsjahr 2019 entstehenden zusätzlichen Personalkosten für das entsprechende Schulsekretariat können finanztechnisch im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, innerhalb des veranschlagten Personalaufwandes kompensiert werden. Schulhausmeister:  Für die Betreuung des Schulgebäudes in Folge der Errichtung eines Teilstandortes der Gesamtschule Nippes am Standort Paul-Humburg-Str. durch eine/n Schulhausmeister/in entsteht aufgrund eines gesamtstädtisch realisierbaren Kapazitätsausgleiches kein zusätzlicher Stellenbedarf. Die entsprechenden Personalkosten sind in die Personalaufwandsplanung 2018 ff. eingeflossen. 7 (5) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern  § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen.  Die Verwaltung sieht vor, zeitlich parallel zum Gremiendurchlauf alle Nachbarkommunen über die Planungsabsichten zu informieren und somit insbesondere dem Anhörungserfordernis gemäß § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW nachzukommen. Ebenso sind die Träger der anerkannten Kölner Ersatzschulen über die Planungsabsichten zu informieren. (6) Anordnung der sofortigen Vollziehung  Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Nippes, Ossietzkystraße 2, 50737 Köln-Longerich bei gleichzeitiger Bildung eines Teilstandortes an der Paul-Humburg-Straße 13, 50737 Köln-Longerich, zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2018/19 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlage Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit und allgemeiner Hintergrund Stellungnahme der Schulkonferenz der Gesamtschule Nippes vom 27.10.2016 Stellungnahme der Schulkonferenz der Gesamtschule Nippes vom 14.06.2017