Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Rat.pdf
Größe
199 kB
Erstellt
22.11.17, 01:59
Aktualisiert
24.01.18, 05:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nummer
3158/2017
Die Oberbürgermeisterin
Freigabedatum 20.11.2017
Dezernat, Dienststelle
IV/IV/2
Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Zügigkeitserweiterung der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule, Ossietzkystr. 2, 50737 KölnLongerich zum Schuljahr 2019/20 nach § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW bei gleichzeitiger
Bildung eines Teilstandortes an der Paul-Humburg-Str. 13, 50737 Köln-Longerich
Beschlussorgan
Rat
Gremium
Datum
Ausschuss Schule und Weiterbildung
27.11.2017
Bezirksvertretung 5 (Nippes)
07.12.2017
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
11.12.2017
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
11.12.2017
Stadtentwicklungsausschuss
14.12.2017
Finanzausschuss
18.12.2017
Rat
19.12.2017
Beschluss:
1.
Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung der Carlvon-Ossietzky-Gesamtschule Nippes, Ossietzkystraße 2, 50737 Köln-Longerich von 4 Zügen in
der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II auf 6 Züge in der Sekundarstufe I aufbauend ab dem Schuljahr 2019/20 und 5 Züge in der Sekundarstufe II aufbauend ab dem Schuljahr 2025/26.
2.
Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW die Einrichtung des Teilstandortes Paul-Humburg-Straße 13, 50737 Köln-Longerich für die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule
Nippes ab dem Schuljahr 2019/20.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung
des Beschlusses zu stellen.
4.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2019 die Zusetzung von insgesamt 0,7 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD für die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes.
Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend
bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
5.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal- und/oder
Sachkosten) für die schulrechtliche Erweiterung der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes
2
bei Bildung eines Teilstandortes an der Paul-Humburg-Straße ab Schuljahr 2019/20 gemäß den
Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen.
6.
Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Alternativen:
Der Rat der Stadt Köln verzichtet auf die Ausweitung der Kapazität der Gesamtschule Nippes und auf
die schulische Weiternutzung des Standortes Paul-Humburg-Straße.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv
€
Investitionsauszahlungen
Zuwendungen/Zuschüsse
Ja, ergebniswirksam
Nein
Ja
Aufwendungen für die Maßnahme
Zuwendungen/Zuschüsse
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):
a) Personalaufwendungen
%
€
s. Begründung
Nein
Ja
%
ab Haushaltsjahr:
s. Begründung €
b) Sachaufwendungen etc.
s. Begründung €
c) bilanzielle Abschreibungen
€
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
a) Erträge
ab Haushaltsjahr:
€
€
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
Einsparungen:
a) Personalaufwendungen
b) Sachaufwendungen etc.
ab Haushaltsjahr:
€
€
Beginn, Dauer
Begründung
(1)
Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme
Im Juni 2016 hat die Verwaltung die „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“
veröffentlicht, mit der Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 und darüber hinaus beschrieben werden (vergleiche Session 1906/2016).
Die Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft haben sich in
Köln in der jüngeren Vergangenheit weiter deutlich erhöht. Es ist eine Mehrfachherausforderung
zu konstatieren, die sich aus einem rasanten Anstieg der Kinder- und Schülerzahlen, den Erfordernissen der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und der Integration von
geflüchteten Kindern und Jugendlichen sowie einem rasant fortschreitenden, nachfragebedingten
strukturellen Wandel in der Schullandschaft ergibt.
Es zeigt sich, dass insbesondere die Schulformen stark nachgefragt sind, deren Abschlüsse zum Abitur führen können. In diesem Fall ist es erforderlich, für den Schulstandort Paul-Humburg-Straße eine
Nachfolgenutzung zu finden, nachdem die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes den Standort
verlassen und in den Neubau an der nahegelegenen Ossietzkystraße umgezogen ist. In Anbetracht
des Schulbaunotstandes in Köln ist es keinesfalls vertretbar, vorhandene und infrastrukturell entwickelte Schulstandorte „ungenutzt“ zu lassen.
4
Bis zum Schuljahr 2012/13 war am Standort Paul-Humburg-Straße eine 2-zügige Hauptschule (12
Klassen) untergebracht. Um die Gesamtschule im Interim unterzubringen, musste der Raumbestand
durch Containerklassenräume mit befristeter Nutzungsgenehmigung baulich erweitert werden. Diese
befristet genehmigten Räume können nicht als Grundlage zur Ermittlung des Raumbestands herangezogen werden, da sie zwar aufgrund des Bestandsschutzes durch die Carl-von-OssietzkyGesamtschule noch bis zum Umzug in den Neubau an der Ossietzkystraße genutzt werden können,
aber anschließend keine Verlängerung der Baugenehmigung mehr möglich ist und sie abgebaut werden müssen. Am Standort Paul-Humburg-Straße sind nach Schulraumdatei im Hauptgebäude 12
Klassenräume und 7 Fachräume vorhanden. Das Hauptgebäude Paul-Humburg-Straße muss nach
den im Sommer 2017 gewonnenen Erkenntnissen nach Auszug der Gesamtschule generalsaniert
werden, um es anschließend wieder einer dauerhaften schulischen Nutzung zuzuführen. Hierzu ist
nach Auskunft der Gebäudewirtschaft ein Zeitraum von 3-4 Jahren zu kalkulieren, sofern die Planungen unverzüglich aufgenommen werden. Für die Planungen ist es sinnvoll und erforderlich, die zukünftige Nutzung zu kennen, um die Anforderungen an das Gebäude und mögliche Erweiterungsbedarfe passgenau formulieren zu können. Ein Teil der vorhandenen Übergangs-Unterrichtsräume kann
während der Sanierungsphase weitergenutzt werden, so dass die Erhöhung der Aufnahmekapazität
bereits ab dem Schuljahr 2019/20 möglich ist, auch wenn parallel die Generalsinstandsetzung durchgeführt wird.
Mehrere Prüfungen zu den Möglichkeiten einer Erweiterung in den vergangenen Jahren kamen zu
dem Ergebnis, dass auf dem Grundstück, trotz einer Größe von rd. 15.500 m² - hauptsächlich bedingt
durch den bestehenden Denkmalschutz des Schulgebäudes - nur sehr begrenzte Erweiterungspotentiale bestehen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Auftragslage der Gebäudewirtschaft empfiehlt es sich, das Bauvolumen so gering wie möglich gehalten werden, um eine zeitnahe Folgenutzung des Schulstandortes nicht zu gefährden.
Für die Folgenutzung wird die schulrechtliche Erweiterung der Gesamtschule Nippes um 2
Züge (von 4 auf 6 Züge) in der Sekundarstufe I und um 1 Zug (von 4 auf 5 Züge) in der Sekundarstufe II vorgeschlagen. Auf diesem Wege könnten 54 Gesamtschulplätze in den Eingangsklassen, also insgesamt 384 zusätzliche Schulplätze für die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule
Nippes geschaffen werden. Durch die Erweiterung würden in der Summe 27 Unterrichtsräume (15
Klassenräume und 12 Fach- / Ganztags- und Inklusionsräume) zusätzlich erforderlich. Dies würde für
den Standort Paul-Humburg-Straße einen Erweiterungsumfang von rd. 8 Unterrichtsräumen, sowie
ergänzender Raum- und Flächenbedarfe erfordern.
Die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes hat mit Schulkonferenzbeschluss vom 23.11.2016 die
Erweiterung ihrer Zügigkeit abgelehnt und den Vorschlag unterbreitet, den Standort Paul-HumburgStraße zum Interimsstart einer neuen Gesamtschule Schmiedegasse (vgl. Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016, Session 1906/2016, S. 73, Maßnahme M63) zu nutzen. Die Verwaltung hat diesen Vorschlag geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass selbst bei einer optimierten Bearbeitungs- und Bauzeit mindestens 8 Jahre bis zur Bezugsfertigkeit zu kalkulieren wären (siehe Beantwortung unter Vorlagennummer 1858/2017 zur Anfrage AN/0855/2017 „Alternative Planungen für den „Altbau“ der Carl-von Ossietzky-Gesamtschule; zum Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 26.06.2017; TOP 3.2.1). Dies würde bedeuten, dass die heute am Standort Paul-HumburgStraße vorhandenen, teilweise in der Nutzungszeit begrenzten Containerräume, einschließlich der
Container im Park, mindestens bis zum Schuljahr 2025/26 erhalten werden müssten. Ein kurzfristiger
5
Abbau und eine „bedarfsentsprechende“ erneute Zusetzung von Containerklassen erscheinen wirtschaftlich jedoch nicht tragfähig.
Die Verwaltung empfiehlt eine Ausweitung der Zügigkeit der Gesamtschule Nippes. Diese weist einen
relativ geringen Baubedarf auf und ist zeitnah realisierbar. Dieser Vorschlag wurde bereits in der
Konkretisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2012 (Session 1500/2012, S. 40, Nr. 6.3) unterbreitet und wird auch in der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 (Session
1906/2016, S73, Maßnahmen M64) erneut aufgegriffen.
Durch den Beschluss des Rates der Stadt Köln entsteht für alle Beteiligten Planungssicherheit. Sofern der Rat der Verwaltungsempfehlung folgt, kann die Gesamtschule in den Planungsprozess zur
Generalsinstandsetzung und Erweiterung einbezogen werden und damit auch ihre pädagogischen
Vorstellungen in den Planungsprozess einbringen.
Möglich Schülerzahlenentwicklung der Schule:
Durch die Erweiterung der Gesamtschule könnte sich die Schülerzahlenentwicklung wie folgt darstellen:
Derzeit führt die Gesamtschule Nippes zum Stichtag 15.10.2016 insgesamt 744 Schüler*innen in
rechnerisch 27 Klassen. Unter Berücksichtigung des Anmeldeverfahrens wird die Schülerzahl zum
Schuljahr 2017/18 voraussichtlich auf rd. 815 Schüler*innen in insgesamt 31 rechnerischen Klassen
ansteigen:
Schuljahr
5.Sj
6.Sj
7.Sj
8.Sj
9.Sj
10.Sj
EF*
Q1*
Q2*
Summe
2016/17
108
109
108
112
112
119
76
744
2017/18
108
109
111
109
112
114
80
72
2018/19
108
108
109
111
109
112
70
80
72
879
815
Mögliche Entwicklung bei Erhöhung der Zügigkeit
2019/20
162
108
108
109
111
109
70
70
80
927
2020/21
162
162
108
108
109
111
70
70
70
970
2021/22
162
162
162
108
108
109
70
70
70
1.021
2022/23
162
162
162
162
108
108
70
70
70
1.089
2023/24
162
162
162
162
162
108
70
70
70
1.128
2024/25
162
162
162
162
162
162
70
70
70
1.182
2025/26
162
162
162
162
162
162
100
70
70
1.212
2026/27
162
162
162
162
162
162
100
100
70
1.242
Ab 2027/28
162
162
162
162
162
162
100
100
100
1.272
(*Bezeichnung der Jahrgänge in der Sekundarstufe II/gymnasiale Oberstufe: EF = Einführungsphase, Q1 = 1 Jahr der Qualifikationsphase,
Q2 = 2. Jahr der Qualifikationsphase)
(2)
Zur räumlich-gebäudlichen Situation
Mit Fertigstellung des Neubaus Ossietzkystraße im Sommer 2018 wird die Gesamtschule Nippes aus dem bisherigen Interim in den endgültigen Standort umziehen. Das Schulgebäude
Paul-Humburg-Straße wird damit zum Schuljahresende 2017/18 für die erforderliche Generalinstandsetzung (GI) frei werden.
Die Gesamtschule kann ihre pädagogischen Konzepte in die Planung der GI einbringen und er-
6
hält so die Option, die Baumaßnahme am Teilstandort bestmöglich auf die pädagogischen Anforderungen des Schulkonzeptes auszurichten.
Während der Generalinstandsetzung werden die notwendigen Schulraumkapazitäten in der
folgenden Weise zur Verfügung gestellt:
Wie unter (2) – Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme - aufgeführt, würden durch die
Erweiterung für den Standort Paul-Humburg-Straße rd. 8 Unterrichtsräume, sowie ergänzender
Raum- und Flächenbedarf erforderlich.
Während der Generalinstandsetzung des Gebäudes Paul-Humburg-Str. müssen diese notwendigen Schulraumkapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Dies ist dann möglich, wenn eine –
zumindest in Teilen - Weiternutzung der vorhandenen Schulraumcontainer auf dem Gelände
Paul-Humburg-Str. termingerecht realisierbar ist. Eine entsprechende Prüfung wird derzeit
durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln durchgeführt.
(3)
Beteiligung der Schulkonferenz
Die Schulkonferenz hat ihre Stellungnahme auf Grundlage der zum Konferenztermin bekannten
Sachlagen gefasst. Der Bedarf einer Generalsanierung und die Option einer Mitgestaltung möglicher baulicher Veränderungen für den Standort Paul-Humburg-Straße waren dementsprechend nicht Gegenstand der innerschulischen Diskussion:
Die Schulkonferenz der Gesamtschule Nippes hat die die Erweiterung der Zügigkeit in ihrer
Sitzung am 27.10.2016 abgelehnt und eine entsprechende Stellungnahme abgegeben. Mit
Schulkonferenzbeschluss vom 14.06.2017 wurde diese ablehnende Haltung bestätigt (Anlagen)
(4)
Personalkosten
Schulsekretariat:
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten
sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung.
Für die „Erweiterung der Gesamtschule Nippes“ ergibt sich ein Bedarf in Höhe von insgesamt
0,7 Stellen Verwaltungsbeschäftige/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD mit 36.610 € Personalkosten pro Jahr.
Der zusätzliche Stellenbedarf ist jeweils anteilig in den jeweiligen Schuljahren bereitzustellen.
Die ab dem Haushaltsjahr 2019 entstehenden zusätzlichen Personalkosten für das entsprechende
Schulsekretariat können finanztechnisch im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, innerhalb
des veranschlagten Personalaufwandes kompensiert werden.
Schulhausmeister:
Für die Betreuung des Schulgebäudes in Folge der Errichtung eines Teilstandortes der Gesamtschule Nippes am Standort Paul-Humburg-Str. durch eine/n Schulhausmeister/in entsteht
aufgrund eines gesamtstädtisch realisierbaren Kapazitätsausgleiches kein zusätzlicher Stellenbedarf. Die entsprechenden Personalkosten sind in die Personalaufwandsplanung 2018 ff.
eingeflossen.
7
(5)
Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach §
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen.
Die Verwaltung sieht vor, zeitlich parallel zum Gremiendurchlauf alle Nachbarkommunen über
die Planungsabsichten zu informieren und somit insbesondere dem Anhörungserfordernis gemäß § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW nachzukommen. Ebenso sind die Träger der anerkannten Kölner Ersatzschulen über die Planungsabsichten zu informieren.
(6)
Anordnung der sofortigen Vollziehung
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Nippes, Ossietzkystraße 2, 50737 Köln-Longerich bei gleichzeitiger Bildung eines Teilstandortes an
der Paul-Humburg-Straße 13, 50737 Köln-Longerich, zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor
Beginn des Schuljahres 2018/19 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist
bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Anlage
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit und allgemeiner Hintergrund
Stellungnahme der Schulkonferenz der Gesamtschule Nippes vom 27.10.2016
Stellungnahme der Schulkonferenz der Gesamtschule Nippes vom 14.06.2017