Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Mitteilung Ausschuss.pdf
Größe
35 kB
Erstellt
01.12.17, 03:04
Aktualisiert
24.01.18, 05:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Die Oberbürgermeisterin
Vorlagen-Nummer 30.11.2017
3709/2017
Dezernat, Dienststelle
V/57/574
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium
Datum
Ausschuss für Umwelt und Grün
07.12.2017
Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
22.01.2018
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
22.01.2018
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
25.01.2018
Bezirksvertretung 8 (Kalk)
25.01.2018
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
29.01.2018
Bezirksvertretung 7 (Porz)
30.01.2018
Bezirksvertretung 5 (Nippes)
01.02.2018
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
01.02.2018
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
05.02.2018
Flughafen Köln/Bonn - Generalsanierung der großen Start-/Landebahn (14L/32R)
Nachdem der Flughafen ab 1957 zivil genutzt werden durfte, wurde die große Start und Landebahn in
den 60er Jahren in Spannbetonweise gebaut. 1994/1995 wurde sie generalüberholt. Aufgrund der
nunmehr zwanzigjährigen Nutzung müssen die alten Asphaltschichten ausgetauscht werden. Des
Weiteren erfolgt die Umrüstung der Landebahnbefeuerung auf LED und der Einbau einer Bahnzustandsmeldeanlage.
Mit der Generalsanierung soll am 07.04.2018 begonnen werden. Zum 30.11.2018 soll die Baumaßnahme beendet sein. Während der Bauzeit erfolgen die Bauarbeiten jeweils an den Wochenenden
samstags von 12.00 Uhr bis sonntags 18.00 Uhr. Neben den für die Sanierungsarbeiten vorgesehenen 23 Wochenenden sind 11 Wochenenden als Schlechtwetterreserve eingeplant. Der Flugbetrieb
findet tagsüber im Rahmen der Betriebsgenehmigung statt. Für nächtliche Starts in Richtung Süden
erfolgt für die kleine Parallelbahn eine befristete Sondergenehmigung.
Vom 21.04.2018 bis zum 10.06.2018 erstrecken sich die Arbeiten auf die Kreuzungsbereiche der
großen Bahn und der Querwindbahn. Zwei weitere Wochenenden sind als Schlechtwetterreserve
eingeplant. Für diese Zeiten steht nur die kleine Bahn als Start- und Landebahn zur Verfügung. Ausnahmsweise soll diese Bahn dann für diese Zeiten auch für Starts und Landungen aus sowie in Richtung Norden sowie nachts auch für Starts in Richtung Süden genutzt werden dürfen.
Die vermehrten Flüge auf der Querwindbahn bzw. der kleinen Parallelbahn werden zu mehr Lärmimmissionen in deren An- und Abflugkorridoren führen. Damit die Auswirkung auf die Anwohner so gering wie möglich sein werden, wird
die Baumaßnahme in einem vergleichsweise kurzem Zeitfenster realisiert,
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die Baumaßnahme in der relativ verkehrsarmen Zeit am Wochenende erfolgen,
auf nächtliche Starts und Landungen auf der Querwindbahn in bzw. aus westlicher Richtung,
also über Porz-Wahn, verzichtet und
während der Kreuzungsarbeiten auf der kleinen Bahn keine Flüge mit großem Fluggerät erfolgen.
gez. Dr. Rau