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Anlage 1 / Seite 3 - Anhang.pdf

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Daten

Kommune
Wuppertal
Dateiname
Anlage 1 / Seite 3 - Anhang.pdf
Größe
159 kB
Erstellt
02.12.17, 06:03
Aktualisiert
30.01.18, 12:10

Inhalt der Datei

Alten- und Altenpflegeheime der Stadt Wuppertal, Wuppertal Anlage 1 / Seite 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2016 A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss für 2016 wurde unter Beachtung der Eigenbetriebsverordnung sowie der für Pflegeeinrichtungen geltenden Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden unter Berücksichtigung der ab 1997 anzuwendenden Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076), gegliedert. Dabei wurden Änderungen, die sich hinsichtlich der neuen Definition der Umsatzerlöse durch das BilanzrichtlinienUmsetzungsgesetz (BilRUG) ergeben, berücksichtigt. Die Vorjahreszahlen wurden für Zwecke der Vergleichbarkeit entsprechend angepasst. B. Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Erläuterungen Die Ausweisstetigkeit wurde grundsätzlich gewahrt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die immateriellen Vermögensgegenstände (EDV-Programme) sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Als Nutzungsdauer werden drei Jahre zugrunde gelegt. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Das Sachanlagevermögen ist bis auf die Grundstücke und Gebäude grundsätzlich mit Anschaffungsoder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Anlage 1 / Seite 4 Alten- und Altenpflegeheime der Stadt Wuppertal, Wuppertal Die von der Stadt Wuppertal im Rahmen der Gründung des Betriebes eingelegten Grundstücke und Gebäude sowie beweglichen Anlagegegenstände wurden mit ihren geschätzten Verkehrswerten zum 01.01.1995 angesetzt. Die eingelegten Gegenstände wurden linear über die Restnutzungsdauer abgeschrieben, die auch im Rahmen der Verkehrswertermittlung angesetzt wurden; sie lag für Gebäude zwischen 30 und 74 Jahren, für Außenanlagen bei 15 Jahren und für die beweglichen Anlagegegenstände zwischen 2 und 9 Jahren. Ab 1995 angeschaffte Gegenstände werden ebenfalls linear über Nutzungsdauern zwischen 4 und 15 Jahren abgeschrieben. Im Zuge der Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Refinanzierung der Investitionskosten gemäß APG DVO NRW wurden die Restbuchwerte der Gebäude - im Geschäftsjahr 2014 - auf die durch den Landschaftsverband Rheinland mitgeteilten finanziellen Restbuchwerte – aufgrund eines geplanten Verkaufs verrechnet mit den gutachterlich festgestellten stillen Reserven der Grundstücke - in Höhe von TEUR 9.621 außerplanmäßig abgeschrieben. Aufgrund des nicht durchgeführten Verkaufsvorgangs wurde im Geschäftsjahr 2015 eine weitere außerplanmäßige Abschreibung in Höhe der verrechneten stillen Reserven der Grundstücke von TEUR 4.412 vorgenommen. Die Nutzungsdauer wurde an die Restrefinanzierungsdauer angepasst. Im Jahr des Zugangs wird die Abschreibung zeitanteilig berücksichtigt. Gegenstände, deren Anschaffungskosten EUR 150,00 übersteigen und EUR 1.000,00 nicht übersteigen, werden in einem Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG erfasst. Der Sammelposten ist im Geschäftsjahr seiner Bildung sowie den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils 20 % gewinnmindernd aufzulösen. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet worden. Es handelt sich um eine 100 %-ige Beteiligung an der APH Service GmbH mit Sitz in Wuppertal. Das Eigenkapital der APH Service GmbH beträgt EUR 294.300,31. Der Jahresüberschuss des Jahres 2016 beträgt EUR 194.300,31. Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Abschreibungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt (Anlagen- und Fördernachweise gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3, Anlagen 3 a und 3 b der PBV): Alten- und Altenpflegeheime der Stadt Wuppertal, Wuppertal (Anlagennachweis) Anlage 1 / Seite 5 Alten- und Altenpflegeheime der Stadt Wuppertal, Wuppertal (Fördernachweis) Anlage 1 / Seite 6 Anlage 1 / Seite 7 Alten- und Altenpflegeheime der Stadt Wuppertal, Wuppertal Die unter den Vorräten ausgewiesenen Bestände an Verbrauchsgütern sind mit den letzten Einstandspreisen unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie die übrigen Aktiva sind mit ihren Nominalbeträgen angesetzt. Von den Forderungen aus Pflegesätzen wurde eine ermittelte Einzelwertberichtigung von T€ 234,9 abgesetzt. Um Zinsverlusten und möglichen Ausfallrisiken Rechnung zu tragen, wurde zudem eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von T€ 11,0 berücksichtigt. Forderungen gegen den Träger der Einrichtung bestehen in Höhe von T€ 5.163,8 aus Guthaben (inkl. Zinsforderungen) bei der Stadtkasse und Weiterberechnungen aus Umsatzsteuerforderungen der Stadt Wuppertal als Organträgerin in Höhe von T€ 5,5 und aus sonstigen Dienstleistungen (T€ 40,7). Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe des im Jahresabschluss bereits berücksichtigten Gewinnanteils am Ergebnis der APH Service-GmbH in Höhe von T€ 194,3 sowie aus Umsatzsteuer (T€ 1,7) und sonstigen Dienstleistungen (T€ 1,2). Bei den Forderungen aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung handelt es sich um zugesagte Zuschüsse zu Investitionen, die erst im Geschäftsjahr 2017 abgerufen werden. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Das Stammkapital (gewährte Kapital) beträgt DM 25.000.000,00 (= EUR 12.782.297,03). Die Entwicklung des Eigenkapitals ist der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen. EB-Wert T€ Stammkapital Rücklagen Verlustvortrag Jahresfehlbetrag/-überschuss Entnahmen T€ Zu-/Abgänge T€ Endbestand T€ 12.782,3 0,0 0,0 12.782,3 4.101,7 0,0 0,0 4.101,7 -10.326,0 0,0 -3.729,4 -14.055,4 -3.729,4 -3.729,4 1.101,2 1.101,2 2.828,6 -3.729,4 -2.628,2 3.929,8 Der Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von € 3.729.385,13 wurde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Wuppertal vom 20. Februar 2017 auf neue Rechnung vorgetragen. Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2016 in Höhe von € 1.101.176,72 auf neue Rechnung vorzutragen. Für Zuschüsse zu Anlagegegenständen wurde ein Sonderposten für Investitionszuschüsse gebildet, der nach Maßgabe der Abschreibungen auf die bezuschussten Anlagegegenstände Ergebnis erhöhend aufgelöst wird. Anlage 1 / Seite 8 Alten- und Altenpflegeheime der Stadt Wuppertal, Wuppertal Pensionsrückstellungen werden für Versorgungsverpflichtungen gegenüber städtischen Beamten gebildet. Dabei wurden als Anwärter nur Personen berücksichtigt, die im Geschäftsjahr für den Betrieb tätig waren. Pensionäre scheiden mit dem Eintritt in den Ruhestand aus dem Personalbestand des Eigenbetriebs aus. Die Pensionsverpflichtungen werden zu diesem Zeitpunkt aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung gegen Übertragung der Rückstellungsgegenwerte von der Stadt Wuppertal übernommen. Auch für Beamte, die während ihrer Dienstzeit nur zeitweise in den Diensten der Altenheime standen, jedoch inzwischen bzw. vor Erreichen des Ruhestandes in andere Dienststellen versetzt wurden, sind keine Rückstellungen gebildet worden, da davon auszugehen ist, dass diese Verpflichtungen nicht mehr dem Sondervermögen des Betriebes zuzurechnen sind. Die Bewertung erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Verwendung der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck und eines Rechnungszinsfußes von 5,0 % nach § 22 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 36 Abs. 1 GemHVO NRW, wobei Rentenanpassungen entsprechend der Auffassung des Innenministeriums nicht eingerechnet sind. Sonstige Rückstellungen wurden aufgrund vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung mit den notwendigen Erfüllungsbeträgen in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: EB-Wert T€ Auflösung/ Entnahmen T€ Zugänge T€ Endbestand T€ Pensionsrückstellungen 834,6 0,0 74,4 909,0 Ausstehende Rechnungen 352,3 175,3 150,0 327,0 Unterlassene Instandhaltung/ öffentlich-rechtliche Verpflichtung - Pflicht - Wahlrecht 131,8 5,0 31,8 0,0 47,8 0,0 147,8 5,0 Personalbezogene Verpflichtungen 300,8 199,2 195,7 297,3 Jahresabschluss- und Prüfungskosten 73,0 73,0 60,0 60,0 Zinsen aus Investitionskosten 26,3 0,0 0,0 26,3 Rechts-/Beratungs- und Prozesskosten 10,0 5,8 10,8 15,0 Archivierung 15,1 1,5 1,5 15,1 Seniorentagesstätten 75,6 1,0 6,2 80,8 1.824,5 487,6 546,4 1.883,3 Anlage 1 / Seite 9 Alten- und Altenpflegeheime der Stadt Wuppertal, Wuppertal Alle Verbindlichkeiten und sonstigen Passiva sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung enthalten in Höhe von T€ 10.113,4 in der Vergangenheit auf den Betrieb übergeleitete Darlehen, Erstattungen von Personalkosten in Höhe von T€ 2.111,7 für Erstattungen der Personalkosten des Monats Dezember 2016, leistungsorientierte Bezahlung und flexible Gehaltsbestandteile sowie Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen in Höhe von T€ 445,5. Von den Verbindlichkeiten sind T€ 3.219,4 innerhalb eines Jahres fällig, T€ 9.451,2 haben eine Fälligkeit von mehr als ein Jahr und T€ 6.656,7 haben eine Fälligkeit von mehr als fünf Jahren. Den Erträgen aus Pflegeleistungen und damit in Zusammenhang stehende weitere Leistungen liegen geleistete Pflegetage zugrunde, die sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt haben: 2015 Tage 2016 Tage Veränderung Tage % 5.030 4.574 -456 -9,1 Pflegestufe I (normale Pflege) 80.461 83.720 +3.259 +4,1 Pflegestufe II (erhöhte Pflege) 103.556 100.852 -2.704 -2,6 77.001 76.485 -516 -0,7 4.833 4.049 -784 -16,2 270.881 269.680 -1.201 -0,4 Geleistete Pflegetage Pflegestufe 0 (zzgl. früherer a-Pflegesatz) Pflegestufe III (schwere Pflege) Bettengeld für Abwesenheitstage Anlage 1 / Seite 10 Alten- und Altenpflegeheime der Stadt Wuppertal, Wuppertal Die Entwicklung der Pflegesätze stellt sich nunmehr wie folgt dar: bis 30.6.2016 EUR seit 1.7.2016 EUR Veränderung EUR % Pflegesatz Pflegestufe I 50,33 54,21 +3,88 +7,7 Einheitlicher Heimkostensatz (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionen) 41,09 44,24 +3,15 +7,7 2. Obere Lichtenplatzer Straße Pflegesatz Pflegestufe I 46,69 49,10 +2,41 +5,2 Einheitlicher Heimkostensatz (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionen) 35,14 38,02 +2,88 +8,2 Pflegesatz Pflegestufe I 47,82 50,02 +2,20 +4,6 Einheitlicher Heimkostensatz (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionen) 43,53 44,96 +1,43 +3,3 Pflegesatz Pflegestufe I 48,27 50,38 +2,11 +4,4 Einheitlicher Heimkostensatz (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionen) 42,68 45,83 +3,15 +7,4 1. Neviandtstraße 3. Vogelsangstraße 4. Am Diek Anlage 1 / Seite 11 Alten- und Altenpflegeheime der Stadt Wuppertal, Wuppertal bis 30.6.2016 EUR seit 1.7.2016 EUR Veränderung EUR % Pflegesatz Pflegestufe I 47,47 50,96 +3,49 +7,4 Einheitlicher Heimkostensatz (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionen) 42,34 43,55 +1,21 +2,9 Pflegesatz Pflegestufe I 48,12 50,26 +2,14 +4,4 Einheitlicher Heimkostensatz (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionen) 48,42 49,68 +1,26 +2,6 Pflegesatz Pflegestufe I 48,55 50,58 +2,03 +4,2 Einheitlicher Heimkostensatz (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionen) 39,60 41,49 +1,89 +4,8 1,12 1,12 0,00 - 5. Hölkesöhde 6. Winklerstraße (Wuppertaler Hof) 7. Herichhauser Straße Einbettzimmerzuschlag Ab dem 1. Januar 2015 wird in sämtlichen Einrichtungen die Altenpflegeumlage in Höhe von EUR 3,69 erhoben. Der Altenpflegeausgleichsbetrag ist bis zum 31. Dezember 2016 gültig. Die vorherigen Pflegesätze werden seit dem 1. Juli 2014 abgerechnet und gelten bis zum 30. Juni 2016. Zum 1. Januar 2013 sind neue Investitionskostensätze vereinbart und genehmigt, welche ursprünglich bis zum 31. Dezember 2014 gültig waren. Im Zuge der Verabschiedung des GEPA NRW sowie der Bescheidung neuer Investitionskostenbescheide erhalten die Investitionskostenbescheide eine Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2016. Zudem haben Pflegesatzvereinbarungen im Juli 2016 zu einer rückwirkenden Erhöhung der Pflegesätze ab dem 1. Juli 2016 geführt. Das Gesamtbudget konnte in diesem Rahmen um 6,23 % erhöht werden. Die Höhe der Personalkosten beträgt T€ 21.194,9. Davon entfallen auf T€ Löhne, Gehälter, Dienstbezüge 16.427,8 Soziale Abgaben 3.244,1 Altersversorgung 1.300,9 Beihilfen und Unterstützung Personalnebenkosten 8,4 213,7 21.194,9 Anlage 1 / Seite 12 Alten- und Altenpflegeheime der Stadt Wuppertal, Wuppertal Die Mitarbeiter/-innen verteilten sich wie folgt auf die einzelnen Bereiche: Beschäftigte 31.12.2015 Zentralverwaltung Betriebsstätten (Heime) Beschäftigte 31.12.2016 14 13 461 462 475 475 Dabei handelt es sich um aktive Beschäftigte der APH. Sonstige Angestellte, welche sich in der Altersteilzeit befinden, beurlaubt sind oder Zeitrentner sind, werden nicht mit einbezogen. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 95,7. Darin enthalten sind Abrechnungen für Vorjahre in Höhe von T€ 19,7, Erträge aus Korrekturen fehlerhafter Wasserverbrauchsabrechnungen der Jahre 2009 - 2013 in Höhe von T€ 40,0 sowie Erträge aus der Auflösung nicht mehr eingeforderter Personalkostenerstattungen der Stadt Wuppertal für die Jahre 2011 – 2013 in Höhe von T€ 36,0. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 12,4 und betreffen Nachberechnungen des Trinkwasserbezugs, Nebenkostenabrechnungen sowie Jahresabschlusskosten, jeweils für das Jahr 2015. C. Sonstige Angaben Finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind, bestehen aus den Mietverträgen mit der GWG als Rechtsnachfolger der Hotel AG über das Gebäude Winklerstraße; die monatliche Miete beträgt € 31.319,73, die Laufzeit der Verträge ist begrenzt auf die Laufzeit der öffentlichen Wohnungsbaumittel, längstens bis zum Jahr 2081. Für das Geschäftsjahr 2016 sind Aufwendungen für Leistungen des Abschlussprüfers in Höhe der nachfolgend genannten Beträge berücksichtigt: Abschlussprüfungsleistungen T€ 24,0 Sonstige Leistungen T€ 13,7 Für die Mitarbeiter besteht eine Zusatzversorgung bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse Köln (RZVK). Die Versorgungszusage regelt sich nach dem "Tarifvertrag Altersversorgung" (ATV). Seit dem 1. Januar 2002 erhebt die Kasse unverändert eine Umlage von 4,25 % der zusatzversorgungspflichtigen Bezüge. Alten- und Altenpflegeheime der Stadt Wuppertal, Wuppertal Anlage 1 / Seite 13 Seit dem 1. Januar 2003 wird von der RZVK im Rahmen der Umstellung des Umlageverfahrens ein zusätzliches Sanierungsgeld erhoben. Ab dem 1. Januar 2005 beträgt der Satz 2,5 %. Der Satz wurde zum 1. Januar 2010 auf 3,5 % erhöht. Die Summe der umlagepflichtigen Löhne und Gehälter belief sich in 2016 auf T€ 15.934,0. Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer (ohne Betriebsleitung) betrug: Beamte 1,75 Beschäftigte 450,25 Gesamt 452,00 Zudem wurden durchschnittlich 24 Auszubildende beschäftigt. Die Anzahl der Beschäftigten enthält in größerem Umfang Teilzeitkräfte. Dabei handelt es sich um aktive Beschäftigte der APH. Sonstige Angestellte, welche sich in der Altersteilzeit befinden, beurlaubt sind oder Zeitrentner sind, werden nicht mit einbezogen. Betriebsleiter war im Geschäftsjahr 2016 Herr Ulrich Renziehausen. Der Betriebsleiter hat im Jahr 2016 Gesamtbezüge in Höhe von EUR 84.693,58 erhalten. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich nicht ergeben. Seit der Kommunalwahl 2014 besteht ein gemeinsamer Betriebsausschuss APH und KIJU. Alten- und Altenpflegeheime der Stadt Wuppertal, Wuppertal Anlage 1 / Seite 14 Mitglieder des gemeinsamen Betriebsausschuss APH und KIJU waren im Berichtsjahr: von der CDU-Fraktion: Herr Gregor Ahlmann (Ausschussvorsitzender), Wissenschaftlicher Referent Frau Rosemarie Gundelbacher, im Ruhestand Herr Ludger Kineke, Rechtsanwalt und Steuerberater Herr Arnold Norkowsky, Postbeamter a.D., Pensionär von der SPD-Fraktion: Frau Barbara Dudda-Dillbohner, Angestellte Frau Ulrike Fischer (stellvertretende Ausschussvorsitzende), Pädagogin Herr Servet Köksal, Kommunalbeamter Frau Sadiye Mesci-Alpaslan, Dipl. Ökonomin, Gewerkschaftssekretärin von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Verena Gabriel, Sprachheilpädagogin M.A. Herr Paul Yves Ramette, Sozialversicherungsfachangestellter von der Fraktion DIE LINKE: Frau Claudia Radtke, Dipl. Verwaltungswirtin von der FDP-Fraktion: Frau Gabriele Röder, kaufmännische Angestellte von der WfW-Fraktion: Frau Dorothea Glauner, Industriekauffrau i.R. berat. Mitglied § 58 I GO NRW: Frau Monika Schmidt, Kunstweberin/Floristenmeisterin, 07.09.2015 – 25.01.2016 Herr Ahmed Chehade, Schüler, 25.01.2016 – 04.07.2016 Frau Susanne Funke, Rentnerin, 04.07.2016 – 15.05.2017 Die Sitzungsgelder betrugen insgesamt 1.514,00 €. Der Anteil der Sitzungsgelder der auf die Tätigkeit im Betriebsausschuss der APH entfällt, kann nicht zuverlässig ermittelt werden. Der Gesamtbetrag der Sitzungsgelder 2016 verteilt sich auf die Ausschussmitglieder bzw. ihre Stellvertreter wie folgt: Ahlmann, Gregor Bieringer, Heinrich-Günter Dudda-Dillbohner, Barbara Fischer, Ulrike Funke, Susanne Gabriel, Verena Gabriel-Simon, Marcel Gundelbacher, Rosemarie Kik, Thomas Kineke, Ludger Köksal, Servet Krüger, Dirk Mesci-Alpaslan, Sadiye Michaelis, Wilfried Norkowsky, Arnold Radtke, Claudia Ramette, Paul Yves 78,40 € 19,60 € 172,50 € 98,00 € 34,50 € 69,00 € 19,60 € 58,80 € 19,60 € 98,00 € 78,40 € 69,00 € 103,50 € 19,60 € 172,50 € 58,80 € 98,00 € Alten- und Altenpflegeheime der Stadt Wuppertal, Wuppertal Röder, Gabriele Schmidt, Christian Twardokus, Wolfgang Wallraf, Tanja Summe Wuppertal, den 30. Oktober 2017 Renziehausen Betriebsleiter Anlage 1 / Seite 15 172,50 € 19,60 € 34,50 € 19,60 € 1.514,00 €