Daten
Kommune
Wuppertal
Dateiname
Anlage 1 / Seite 3 - Anhang.pdf
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02.12.17, 06:03
Aktualisiert
30.01.18, 12:10
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Alten- und Altenpflegeheime der Stadt Wuppertal, Wuppertal
Anlage 1 / Seite 3
Anhang für das Geschäftsjahr 2016
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für 2016 wurde unter Beachtung der Eigenbetriebsverordnung sowie der für
Pflegeeinrichtungen geltenden Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) aufgestellt. Für
die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden unter Berücksichtigung der ab 1997
anzuwendenden Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV), zuletzt geändert durch
Artikel 1 der Verordnung vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076), gegliedert. Dabei wurden
Änderungen, die sich hinsichtlich der neuen Definition der Umsatzerlöse durch das BilanzrichtlinienUmsetzungsgesetz (BilRUG) ergeben, berücksichtigt. Die Vorjahreszahlen wurden für Zwecke der
Vergleichbarkeit entsprechend angepasst.
B.
Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Erläuterungen
Die Ausweisstetigkeit wurde grundsätzlich gewahrt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Die immateriellen Vermögensgegenstände (EDV-Programme) sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Als Nutzungsdauer werden drei Jahre zugrunde
gelegt. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung zeitanteilig.
Das Sachanlagevermögen ist bis auf die Grundstücke und Gebäude grundsätzlich mit Anschaffungsoder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.
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Alten- und Altenpflegeheime der Stadt Wuppertal, Wuppertal
Die von der Stadt Wuppertal im Rahmen der Gründung des Betriebes eingelegten Grundstücke und
Gebäude sowie beweglichen Anlagegegenstände wurden mit ihren geschätzten Verkehrswerten zum
01.01.1995 angesetzt. Die eingelegten Gegenstände wurden linear über die Restnutzungsdauer abgeschrieben, die auch im Rahmen der Verkehrswertermittlung angesetzt wurden; sie lag für Gebäude
zwischen 30 und 74 Jahren, für Außenanlagen bei 15 Jahren und für die beweglichen
Anlagegegenstände zwischen 2 und 9 Jahren. Ab 1995 angeschaffte Gegenstände werden ebenfalls
linear über Nutzungsdauern zwischen 4 und 15 Jahren abgeschrieben. Im Zuge der Änderung der
gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Refinanzierung der Investitionskosten gemäß APG DVO
NRW wurden die Restbuchwerte der Gebäude - im Geschäftsjahr 2014 - auf die durch den
Landschaftsverband Rheinland mitgeteilten finanziellen Restbuchwerte – aufgrund eines geplanten
Verkaufs verrechnet mit den gutachterlich festgestellten stillen Reserven der Grundstücke - in Höhe
von
TEUR 9.621
außerplanmäßig
abgeschrieben.
Aufgrund
des
nicht
durchgeführten
Verkaufsvorgangs wurde im Geschäftsjahr 2015 eine weitere außerplanmäßige Abschreibung in Höhe
der verrechneten stillen Reserven der Grundstücke von TEUR 4.412 vorgenommen. Die Nutzungsdauer wurde an die Restrefinanzierungsdauer angepasst.
Im Jahr des Zugangs wird die Abschreibung zeitanteilig berücksichtigt.
Gegenstände,
deren Anschaffungskosten EUR 150,00 übersteigen
und EUR 1.000,00 nicht
übersteigen, werden in einem Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG erfasst. Der Sammelposten ist
im Geschäftsjahr seiner Bildung sowie den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils 20 %
gewinnmindernd aufzulösen.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet worden. Es handelt sich um eine 100 %-ige
Beteiligung an der APH Service GmbH mit Sitz in Wuppertal. Das Eigenkapital der APH Service GmbH
beträgt EUR 294.300,31. Der Jahresüberschuss des Jahres 2016 beträgt EUR 194.300,31.
Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Abschreibungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt
entwickelt (Anlagen- und Fördernachweise gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3, Anlagen 3 a und 3 b der PBV):
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(Anlagennachweis)
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(Fördernachweis)
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Anlage 1 / Seite 7
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Die unter den Vorräten ausgewiesenen Bestände an Verbrauchsgütern sind mit den letzten
Einstandspreisen unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie die übrigen Aktiva sind mit ihren Nominalbeträgen angesetzt. Von den Forderungen aus Pflegesätzen wurde eine ermittelte Einzelwertberichtigung von T€ 234,9 abgesetzt. Um Zinsverlusten und möglichen Ausfallrisiken Rechnung zu
tragen, wurde zudem
eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von T€ 11,0 berücksichtigt.
Forderungen gegen den Träger der Einrichtung bestehen in Höhe von T€ 5.163,8 aus Guthaben
(inkl. Zinsforderungen) bei der Stadtkasse und Weiterberechnungen aus Umsatzsteuerforderungen
der Stadt Wuppertal als Organträgerin in Höhe von T€ 5,5 und aus sonstigen Dienstleistungen
(T€ 40,7).
Forderungen
gegen
verbundene
Unternehmen
bestehen
in
Höhe
des
im
Jahresabschluss bereits berücksichtigten Gewinnanteils am Ergebnis der APH Service-GmbH in Höhe
von T€ 194,3 sowie aus Umsatzsteuer (T€ 1,7) und sonstigen Dienstleistungen (T€ 1,2).
Bei den Forderungen aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung handelt es sich um
zugesagte Zuschüsse zu Investitionen, die erst im Geschäftsjahr 2017 abgerufen werden.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
Das Stammkapital (gewährte Kapital) beträgt DM 25.000.000,00 (= EUR 12.782.297,03).
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen.
EB-Wert
T€
Stammkapital
Rücklagen
Verlustvortrag
Jahresfehlbetrag/-überschuss
Entnahmen
T€
Zu-/Abgänge
T€
Endbestand
T€
12.782,3
0,0
0,0
12.782,3
4.101,7
0,0
0,0
4.101,7
-10.326,0
0,0
-3.729,4
-14.055,4
-3.729,4
-3.729,4
1.101,2
1.101,2
2.828,6
-3.729,4
-2.628,2
3.929,8
Der Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von € 3.729.385,13 wurde gemäß Beschluss des Rates der Stadt
Wuppertal vom 20. Februar 2017 auf neue Rechnung vorgetragen. Die Betriebsleitung schlägt vor,
den Jahresüberschuss 2016 in Höhe von € 1.101.176,72 auf neue Rechnung vorzutragen.
Für Zuschüsse zu Anlagegegenständen wurde ein Sonderposten für Investitionszuschüsse gebildet,
der nach Maßgabe der Abschreibungen auf die bezuschussten Anlagegegenstände Ergebnis
erhöhend aufgelöst wird.
Anlage 1 / Seite 8
Alten- und Altenpflegeheime der Stadt Wuppertal, Wuppertal
Pensionsrückstellungen werden für Versorgungsverpflichtungen gegenüber städtischen Beamten
gebildet. Dabei wurden als Anwärter nur Personen berücksichtigt, die im Geschäftsjahr für den Betrieb
tätig waren. Pensionäre scheiden mit dem Eintritt in den Ruhestand aus dem Personalbestand des
Eigenbetriebs aus. Die Pensionsverpflichtungen werden zu diesem Zeitpunkt aufgrund einer
vertraglichen Vereinbarung gegen Übertragung der Rückstellungsgegenwerte von der Stadt Wuppertal
übernommen. Auch für Beamte, die während ihrer Dienstzeit nur zeitweise in den Diensten der
Altenheime standen, jedoch inzwischen bzw. vor Erreichen des Ruhestandes in andere Dienststellen
versetzt wurden, sind keine Rückstellungen gebildet worden, da davon auszugehen ist, dass diese
Verpflichtungen nicht mehr dem Sondervermögen des Betriebes zuzurechnen sind.
Die Bewertung erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Verwendung der
Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck und eines Rechnungszinsfußes von 5,0 % nach § 22 Abs. 3
EigVO NRW in Verbindung mit § 36 Abs. 1 GemHVO NRW, wobei Rentenanpassungen entsprechend
der Auffassung des Innenministeriums nicht eingerechnet sind.
Sonstige Rückstellungen wurden aufgrund vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung mit den notwendigen Erfüllungsbeträgen in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.
Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
EB-Wert
T€
Auflösung/
Entnahmen
T€
Zugänge
T€
Endbestand
T€
Pensionsrückstellungen
834,6
0,0
74,4
909,0
Ausstehende Rechnungen
352,3
175,3
150,0
327,0
Unterlassene Instandhaltung/
öffentlich-rechtliche Verpflichtung
- Pflicht
- Wahlrecht
131,8
5,0
31,8
0,0
47,8
0,0
147,8
5,0
Personalbezogene
Verpflichtungen
300,8
199,2
195,7
297,3
Jahresabschluss- und
Prüfungskosten
73,0
73,0
60,0
60,0
Zinsen aus Investitionskosten
26,3
0,0
0,0
26,3
Rechts-/Beratungs- und Prozesskosten
10,0
5,8
10,8
15,0
Archivierung
15,1
1,5
1,5
15,1
Seniorentagesstätten
75,6
1,0
6,2
80,8
1.824,5
487,6
546,4
1.883,3
Anlage 1 / Seite 9
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Alle Verbindlichkeiten und sonstigen Passiva sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Einrichtung enthalten in Höhe von T€ 10.113,4 in
der Vergangenheit auf den Betrieb übergeleitete Darlehen, Erstattungen von Personalkosten in Höhe
von T€ 2.111,7 für Erstattungen der Personalkosten des Monats Dezember 2016, leistungsorientierte
Bezahlung und flexible Gehaltsbestandteile sowie Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen in Höhe von
T€ 445,5. Von den Verbindlichkeiten sind T€ 3.219,4 innerhalb eines Jahres fällig, T€ 9.451,2 haben
eine Fälligkeit von mehr als ein Jahr und T€ 6.656,7 haben eine Fälligkeit von mehr als fünf Jahren.
Den Erträgen aus Pflegeleistungen und damit in Zusammenhang stehende weitere Leistungen
liegen geleistete Pflegetage zugrunde, die sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt haben:
2015
Tage
2016
Tage
Veränderung
Tage
%
5.030
4.574
-456
-9,1
Pflegestufe I (normale Pflege)
80.461
83.720
+3.259
+4,1
Pflegestufe II (erhöhte Pflege)
103.556
100.852
-2.704
-2,6
77.001
76.485
-516
-0,7
4.833
4.049
-784
-16,2
270.881
269.680
-1.201
-0,4
Geleistete Pflegetage
Pflegestufe 0 (zzgl. früherer a-Pflegesatz)
Pflegestufe III (schwere Pflege)
Bettengeld für Abwesenheitstage
Anlage 1 / Seite 10
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Die Entwicklung der Pflegesätze stellt sich nunmehr wie folgt dar:
bis 30.6.2016
EUR
seit 1.7.2016
EUR
Veränderung
EUR
%
Pflegesatz Pflegestufe I
50,33
54,21
+3,88
+7,7
Einheitlicher Heimkostensatz
(Kosten für Unterkunft und Verpflegung
sowie Investitionen)
41,09
44,24
+3,15
+7,7
2. Obere Lichtenplatzer Straße
Pflegesatz Pflegestufe I
46,69
49,10
+2,41
+5,2
Einheitlicher Heimkostensatz
(Kosten für Unterkunft und Verpflegung
sowie Investitionen)
35,14
38,02
+2,88
+8,2
Pflegesatz Pflegestufe I
47,82
50,02
+2,20
+4,6
Einheitlicher Heimkostensatz
(Kosten für Unterkunft und Verpflegung
sowie Investitionen)
43,53
44,96
+1,43
+3,3
Pflegesatz Pflegestufe I
48,27
50,38
+2,11
+4,4
Einheitlicher Heimkostensatz
(Kosten für Unterkunft und Verpflegung
sowie Investitionen)
42,68
45,83
+3,15
+7,4
1. Neviandtstraße
3. Vogelsangstraße
4. Am Diek
Anlage 1 / Seite 11
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bis 30.6.2016
EUR
seit 1.7.2016
EUR
Veränderung
EUR
%
Pflegesatz Pflegestufe I
47,47
50,96
+3,49
+7,4
Einheitlicher Heimkostensatz
(Kosten für Unterkunft und Verpflegung
sowie Investitionen)
42,34
43,55
+1,21
+2,9
Pflegesatz Pflegestufe I
48,12
50,26
+2,14
+4,4
Einheitlicher Heimkostensatz
(Kosten für Unterkunft und Verpflegung
sowie Investitionen)
48,42
49,68
+1,26
+2,6
Pflegesatz Pflegestufe I
48,55
50,58
+2,03
+4,2
Einheitlicher Heimkostensatz
(Kosten für Unterkunft und Verpflegung
sowie Investitionen)
39,60
41,49
+1,89
+4,8
1,12
1,12
0,00
-
5. Hölkesöhde
6. Winklerstraße (Wuppertaler Hof)
7. Herichhauser Straße
Einbettzimmerzuschlag
Ab dem 1. Januar 2015 wird in sämtlichen Einrichtungen die Altenpflegeumlage in Höhe von EUR 3,69
erhoben. Der Altenpflegeausgleichsbetrag ist bis zum 31. Dezember 2016 gültig.
Die vorherigen Pflegesätze werden seit dem 1. Juli 2014 abgerechnet und gelten bis zum 30. Juni
2016. Zum 1. Januar 2013 sind neue Investitionskostensätze vereinbart und genehmigt, welche
ursprünglich bis zum 31. Dezember 2014 gültig waren. Im Zuge der Verabschiedung des GEPA NRW
sowie der Bescheidung neuer Investitionskostenbescheide erhalten die Investitionskostenbescheide
eine Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2016. Zudem haben Pflegesatzvereinbarungen im Juli 2016 zu
einer rückwirkenden Erhöhung der Pflegesätze ab dem 1. Juli 2016 geführt. Das Gesamtbudget
konnte in diesem Rahmen um 6,23 % erhöht werden.
Die Höhe der Personalkosten beträgt T€ 21.194,9. Davon entfallen auf
T€
Löhne, Gehälter, Dienstbezüge
16.427,8
Soziale Abgaben
3.244,1
Altersversorgung
1.300,9
Beihilfen und Unterstützung
Personalnebenkosten
8,4
213,7
21.194,9
Anlage 1 / Seite 12
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Die Mitarbeiter/-innen verteilten sich wie folgt auf die einzelnen Bereiche:
Beschäftigte
31.12.2015
Zentralverwaltung
Betriebsstätten (Heime)
Beschäftigte
31.12.2016
14
13
461
462
475
475
Dabei handelt es sich um aktive Beschäftigte der APH. Sonstige Angestellte, welche sich in der Altersteilzeit befinden, beurlaubt sind oder Zeitrentner sind, werden nicht mit einbezogen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 95,7. Darin
enthalten sind Abrechnungen für Vorjahre in Höhe von T€ 19,7, Erträge aus Korrekturen fehlerhafter
Wasserverbrauchsabrechnungen der Jahre 2009 - 2013 in Höhe von T€ 40,0 sowie Erträge aus der
Auflösung nicht mehr eingeforderter Personalkostenerstattungen der Stadt Wuppertal für die Jahre
2011 – 2013 in Höhe von T€ 36,0.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von
T€ 12,4 und betreffen Nachberechnungen des Trinkwasserbezugs, Nebenkostenabrechnungen sowie
Jahresabschlusskosten, jeweils für das Jahr 2015.
C.
Sonstige Angaben
Finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind, bestehen aus den Mietverträgen
mit der GWG als Rechtsnachfolger der Hotel AG über das Gebäude Winklerstraße; die monatliche
Miete beträgt € 31.319,73, die Laufzeit der Verträge ist begrenzt auf die Laufzeit der öffentlichen
Wohnungsbaumittel, längstens bis zum Jahr 2081.
Für das Geschäftsjahr 2016 sind Aufwendungen für Leistungen des Abschlussprüfers in Höhe der
nachfolgend genannten Beträge berücksichtigt:
Abschlussprüfungsleistungen
T€ 24,0
Sonstige Leistungen
T€ 13,7
Für die Mitarbeiter besteht eine Zusatzversorgung bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse Köln
(RZVK).
Die Versorgungszusage regelt sich nach dem "Tarifvertrag Altersversorgung" (ATV).
Seit dem 1. Januar 2002 erhebt die Kasse unverändert eine Umlage von 4,25 % der
zusatzversorgungspflichtigen Bezüge.
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Anlage 1 / Seite 13
Seit dem 1. Januar 2003 wird von der RZVK im Rahmen der Umstellung des Umlageverfahrens ein
zusätzliches Sanierungsgeld erhoben. Ab dem 1. Januar 2005 beträgt der Satz 2,5 %. Der Satz wurde
zum 1. Januar 2010 auf 3,5 % erhöht.
Die Summe der umlagepflichtigen Löhne und Gehälter belief sich in 2016 auf T€ 15.934,0.
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer (ohne Betriebsleitung)
betrug:
Beamte
1,75
Beschäftigte
450,25
Gesamt
452,00
Zudem wurden durchschnittlich 24 Auszubildende beschäftigt. Die Anzahl der Beschäftigten enthält in
größerem Umfang Teilzeitkräfte. Dabei handelt es sich um aktive Beschäftigte der APH. Sonstige
Angestellte, welche sich in der Altersteilzeit befinden, beurlaubt sind oder Zeitrentner sind, werden
nicht mit einbezogen.
Betriebsleiter war im Geschäftsjahr 2016 Herr Ulrich Renziehausen. Der Betriebsleiter hat im Jahr
2016 Gesamtbezüge in Höhe von EUR 84.693,58 erhalten.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind,
haben sich nicht ergeben.
Seit der Kommunalwahl 2014 besteht ein gemeinsamer Betriebsausschuss APH und KIJU.
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Anlage 1 / Seite 14
Mitglieder des gemeinsamen Betriebsausschuss APH und KIJU waren im Berichtsjahr:
von der CDU-Fraktion:
Herr Gregor Ahlmann (Ausschussvorsitzender), Wissenschaftlicher Referent
Frau Rosemarie Gundelbacher, im Ruhestand
Herr Ludger Kineke, Rechtsanwalt und Steuerberater
Herr Arnold Norkowsky, Postbeamter a.D., Pensionär
von der SPD-Fraktion:
Frau Barbara Dudda-Dillbohner, Angestellte
Frau Ulrike Fischer (stellvertretende Ausschussvorsitzende), Pädagogin
Herr Servet Köksal, Kommunalbeamter
Frau Sadiye Mesci-Alpaslan, Dipl. Ökonomin, Gewerkschaftssekretärin
von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Frau Verena Gabriel, Sprachheilpädagogin M.A.
Herr Paul Yves Ramette, Sozialversicherungsfachangestellter
von der Fraktion DIE LINKE:
Frau Claudia Radtke, Dipl. Verwaltungswirtin
von der FDP-Fraktion:
Frau Gabriele Röder, kaufmännische Angestellte
von der WfW-Fraktion:
Frau Dorothea Glauner, Industriekauffrau i.R.
berat. Mitglied § 58 I GO NRW:
Frau Monika Schmidt, Kunstweberin/Floristenmeisterin, 07.09.2015 – 25.01.2016
Herr Ahmed Chehade, Schüler, 25.01.2016 – 04.07.2016
Frau Susanne Funke, Rentnerin, 04.07.2016 – 15.05.2017
Die Sitzungsgelder betrugen insgesamt 1.514,00 €. Der Anteil der Sitzungsgelder der auf die Tätigkeit
im Betriebsausschuss der APH entfällt, kann nicht zuverlässig ermittelt werden.
Der Gesamtbetrag der Sitzungsgelder 2016 verteilt sich auf die Ausschussmitglieder bzw. ihre Stellvertreter wie folgt:
Ahlmann, Gregor
Bieringer, Heinrich-Günter
Dudda-Dillbohner, Barbara
Fischer, Ulrike
Funke, Susanne
Gabriel, Verena
Gabriel-Simon, Marcel
Gundelbacher, Rosemarie
Kik, Thomas
Kineke, Ludger
Köksal, Servet
Krüger, Dirk
Mesci-Alpaslan, Sadiye
Michaelis, Wilfried
Norkowsky, Arnold
Radtke, Claudia
Ramette, Paul Yves
78,40 €
19,60 €
172,50 €
98,00 €
34,50 €
69,00 €
19,60 €
58,80 €
19,60 €
98,00 €
78,40 €
69,00 €
103,50 €
19,60 €
172,50 €
58,80 €
98,00 €
Alten- und Altenpflegeheime der Stadt Wuppertal, Wuppertal
Röder, Gabriele
Schmidt, Christian
Twardokus, Wolfgang
Wallraf, Tanja
Summe
Wuppertal, den 30. Oktober 2017
Renziehausen
Betriebsleiter
Anlage 1 / Seite 15
172,50 €
19,60 €
34,50 €
19,60 €
1.514,00 €