Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beantwortung einer Anfrage (BV).pdf
Größe
19 kB
Erstellt
07.12.17, 04:22
Aktualisiert
24.01.18, 05:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Die Oberbürgermeisterin
Vorlagen-Nummer
3803/2017
Dezernat, Dienststelle
VI/63/632/3
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Datum
14.12.2017
Neubau des Verwaltungsgebäudes der Ineos Worringen
In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 05.10.2017 wurde unter TOP 11.2.1 durch den
Bezirksvertreter Herrn Stuhlweißenburg eine mündliche Anfrage bezüglich des Neubaus eines Verwaltungsgebäudes der Firma Ineos in Worringen gestellt.
Frage 1:
Wie viele Parkplätze sind durch den Neubau weggefallen und wie viele werden neu geschaffen?
Antwort der Verwaltung:
Es sind 116 Stellplätze weggefallen und es werden 25 neu geschaffen.
Frage 2:
Wie viele Parkplätze müssen für das Verwaltungsgebäude nachgewiesen werden und wie wurden
diese Parkplätze nachgewiesen?
Antwort der Verwaltung:
Für das Verwaltungsgebäude müssen 204 Stellplätze nachgewiesen werden. Diese wurden anhand
von einer Gesamtstellplatzberechnung für das Ineos Werksgelände und einer zeichnerischen Darstellung in einem Gesamtlageplan auf dem Werksgelände nachgewiesen.
Frage 3:
Inwieweit beeinträchtigt der Verkehr die Anwohner und welche Maßnahmen müssen und können ergriffen werden um die Bewohner zu schützen?
Antwort der Verwaltung:
Die pauschale Frage nach einer Anwohnerbeeinträchtigung und/oder Ergreifung von Maßnahmen
kann aus verkehrstechnischer Sicht mangels belastbarer Fakten nicht beantwortet werden. Für Aussagen zu einer Straßen- bzw. Verkehrssteuerung bedarf es nach Aussage der dortigen Fachverwaltung eines ausdrücklichen Untersuchungsauftrages. Sofern dieser durch ein Gremium der Stadt Köln
beschlossen würde, könnte dazu im Rahmen von Prioritäten und Kapazitäten erst in ungewisser Zeit
eine Antwort erfolgen.
Weiterhin ist mitzuteilen, dass der genannte Grünstreifen auf der B9 durch den Verkehrsdienst über-
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wacht und damit in diesem Rahmen festgestellte Verstöße auch geahndet werden. Die Überwachung
des ruhenden Verkehrs erfolgt nach allgemeinen Grundsätzen und nicht nach bestimmten Personenkreisen. Verstöße nach der StVO werden aber dann geahndet, unabhängig davon, ob es sich bei den
Haltern um Anwohner oder Beschäftigte handelt.