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Mitteilung Ausschuss.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Mitteilung Ausschuss.pdf
Größe
211 kB
Erstellt
12.12.17, 03:35
Aktualisiert
24.01.18, 05:18

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Inhalt der Datei

Die Oberbürgermeisterin Vorlagen-Nummer 11.12.2017 3745/2017 Dezernat, Dienststelle II/202/0 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 18.12.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.02.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 01.02.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.02.2018 Bürgerhaushalt 2016 - weiteres Vorgehen bei der Umsetzung der Vorschläge Im Anschluss an die Diskussion in den Gremien dient diese Mitteilung der Klarheit über die weiteren Schritte. A. Beschlusslage und Fallkonstellationen: Mit der Mitteilung 3412/2017 wurde der Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung am 13.11.2017 in einer überarbeiteten Darstellung der Top-25-Vorschläge in Listenform geordnet nach der Rangfolge der Bürger-/innen sowie Priorisierung der Bezirksvertretungen informiert. Danach ergeben sich drei Fallkonstellationen: 1. Die Bezirksvertretungen haben die Vorschläge priorisiert und eine Verteilung des Budgets vorgenommen (Bezirk 5, 8, 9) 2. Die Bezirksvertretungen haben keine Priorisierung vorgenommen und sind dem Bürgervotum gefolgt (Bezirk 1, 3, 4, 7) 3. Die Bezirksvertretungen haben eine Priorisierung vorgenommen, ohne eine Verteilung des Budgets (Bezirk 2 und 6). In der Sitzung des Rates am 14.11.2017 wurde mit Änderungsantrag AN/1642/2017 von CDUFraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion sowie der Wählergruppe GUT folgender Beschluss gefasst: 2 „Vor dem Hintergrund der Beratungen im Finanzausschuss am 25.09.2017 und am 13.11.2017 sowie der Mitteilung 3412/2017 beschließt der Rat: Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der bezirksbezogenen Vorschläge auf Basis der Priorisierung der jeweiligen Bezirksvertretungen und im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets von 100 T€ je Bezirk beauftragt. Dies betrifft die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke 5,8 und 9. Für die übrigen Stadtbezirke orientiert sich die Verwaltung an den TOP-25-Vorschlägen entsprechend der Bürger/innen-Vorschläge, soweit die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 100 T€ je Bezirk zur Realisierung ausreichen. Die bezirksübergreifenden Vorschläge sind in der Rangfolge der Bürger/innen-Voten im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel soweit möglich durch Priorisierungen, Umschichtungen oder kostenneutral umzusetzen.“ Damit gilt bezüglich der Fallkonstellation 3., Priorisierung ohne Budgetverteilung, die Priorisierung durch unmittelbares Bürgervotum. Damit orientiert sie sich, wie auch bei Konstellation 2. an den Voten der Bürgerinnern und Bürger, soweit die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 100 T€ je Bezirk zur Realisierung ausreichen. Die Stadtkämmerin hat im Rahmen der Debatte in der Ratssitzung eine umgehende Bearbeitung zugesagt. Damit findet eine Debatte über bezirkliche Projekte, die den Rahmen des Bürger-Bezirk-Haushaltes überschreiten, in diesem Verfahren nicht statt (siehe Ausführung zu C.). B. Überarbeitung der Regelungen für den Kölner Bürgerhaushalt Der Finanzausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 23.06.2016 beauftragt, den Bürgerhaushalt auf Basis des Evaluierungsberichts 2015 und der Auswertung des Verfahrens 2016 erneut zu evaluieren. Ziel ist es, eine signifikante Steigerung der Beteiligungszahlen zu erreichen. Der Bürgerhaushalt 2016 wurde im Zeitraum 24.10. – 27.11.2016 durchgeführt. Nach Beendigung der Onlinephase und einer umfangreichen Aufbereitung der vorliegenden Daten wurden die TOP 25 Vorschläge je Stadtbezirk und die TOP 25 mit bezirksübergreifender Bedeutung zur Stellungnahme in die Fachämter weitergeleitet. Um möglichst fundierte Ergebnisse zu erhalten, war hierfür ein Zeitraum bis Ende Januar 2017 angesetzt. Nach Vorliegen der Prüfergebnisse konnte Anfang Februar 2017 die Ausschreibung für die Vergabe der Evaluationsstudie erfolgen. Hierzu wurden fünf wissenschaftliche Institutionen gebeten, ein Angebot abzugeben. Zwischenzeitlich wurde ein Anbieter vergaberechtskonform ausgewählt und es fand bereits ein erstes Gespräch statt, in dem die weitere Vorgehensweise sowie ein Zeitplan abgestimmt wurden. Demnach werden die Ergebnisse der Studie im Frühjahr 2018 vorliegen. Die Verwaltung wird dem Rat rechtzeitig die überarbeiteten Regelungen für das Bürgerhaushaltsverfahren vorlegen. C. Priorisierte Vorschläge außerhalb des Budgets des Bürgerhaushaltes: Insgesamt zu trennen ist der Bürgerhaushalt mit seinem Budget von 900.000€ jedoch vom Prozess „Stärkung der Stadtbezirke“, in welchem ein ganz anderer Focus auf die Frage zentraler und dezentraler Verantwortung gelegt wird. Der Bürgerhaushalt ist kein geeigneter Ort für die Debatte über die Verlagerung von Verantwortung und Budgets in die Bezirke, sondern ein Instrument die „kleinen“ Dinge in Nachbarschaft und Quartier nah an Bürgerin und Bürger anzugehen und umzusetzen. Die Stadt Köln hat seit vielen Jahren einen Bürgerhaushalt, weil Bürgerinnen und Bürger sich für ihre Stadt engagieren und sich Gedanken machen, wofür das Geld eingesetzt werden soll. 3 Mit der Durchführung des Bürgerhaushalts 2016 wurde im Vergleich zu den bisherigen Verfahren besonders eine wesentliche Formalie geändert. Erstmalig konnten zur Umsetzung der TOP-25Vorschläge pro Stadtbezirk jeweils 100.000 EUR im Haushalt, sozusagen als low-hanging-fruit, zur Verfügung gestellt werden. Eine so grundlegende Änderung eines bestehenden Verfahrens ist nicht immer frei von Friktionen und es wird, wie angekündigt, zu Änderungen und Anpassungen im Bürgerhaushaltsverfahren kommen. Unabhängig vom Budget des Bürgerhaushaltes finden aber die Priorisierungen sowohl der Bürgerschaft als auch der Bezirksvertretungen grundsätzlich Eingang in die Überlegungen der Verwaltung, insbesondere der Fachplanung und ggf. in der Folge auch in die Haushaltsaufstellung und Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen des dafür vorgesehenen Verfahrens. Auch diesen Aspekt des Bürgerhaushaltes gilt es in Zukunft transparenter zu organisieren. Gez. Klug