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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Niederschrift (Öffentlicher Teil).pdf
Größe
423 kB
Erstellt
20.12.17, 01:17
Aktualisiert
24.01.18, 05:53

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Inhalt der Datei

Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Mahmod Telefon: Fax: (0221) 221 25001 (0221) 221 26565 E-Mail: midia.mahmod@stadt-koeln.de Datum: 19.12.2017 Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 06.11.2017, 17:00 Uhr bis 19:47 Uhr, Rathaus Spanischer Bau, Theo-Burauen-Saal (Raum-Nr. B 121) Anwesend waren: Stimmberechtigte Mitglieder Herr Bernd Petelkau CDU Herr Dr. Gerrit Krupp SPD anwesend ab 17:03 Uhr Herr Christian Joisten SPD anwesend ab 17:03 Uhr Herr Frank Schneider SPD Herr Dr. Ralph Elster CDU Herr Werner Marx CDU Herr Stephan Pohl CDU Frau Dr. Birgitt Killersreiter GRÜNE Herr Manfred Richter GRÜNE Herr Hans Schwanitz GRÜNE Frau Güldane Tokyürek DIE LINKE Herr Volker Görzel FDP anwesend ab 18:00 Uhr, bis 18:00 Uhr durch Herrn Horst Thelen vertreten Stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder Herr Dietmar Ciesla-Baier SPD i. V. f. Frau Monika Möller Herr Horst Thelen GRÜNE i. V. f. Herrn Hans Schwanitz bis 18:00 Uhr Beratende Mitglieder Herr Christer Cremer auf Vorschlag der AfD anwesend ab 17:08 Uhr Herr Michael Kühle FDP-Fraktion (auf Vorschlag der Grünen) Herr Thomas Hegenbarth BUNT Herr Markus Wiener pro Köln anwesend bis 18:00 Uhr Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 Herr Alf Bernd Spröde Völklinger Kreis e.V. anwesend bis 18:35 Uhr Frau Valentina Kerst auf Vorschlag der SPD anwesend bis 19:45 Uhr Frau Dr. Annette Wittmütz auf Vorschlag der SPD Herr Christoph Schmitz CDU Herr Daniel Bauer-Dahm GRÜNE anwesend bis 19:25 Uhr Verwaltung Herr Stadtdirektor Dr. Stephan Keller Frau Andrea Ziegenhan Herr Dr. Joachim Bauer Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67) Herr Thomas Blaeser Zusatzversorgung und Beihilfe (1100) Frau Dolores Burkert Amt für Personal, Organisation und Innovation (11) Herr Franz Dillmann Rechts- und Versicherungsamt (30) Herr Dr. Rainer Heinz Büroleitung, Strategische Steuerung (OB/4) Herr Engelbert Rummel Amt für öffentliche Ordnung (32) Herr Ralf Schnuis Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (13) Herr Frieder Wolf Internationale Angelegenheiten (OB/5) Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte Frau Petra Engel GPR Herr Ulrich Langner Gäste Frau Stephanie Otto Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln Presse Zuschauer Entschuldigt fehlen: Stimmberechtigte Mitglieder Frau Monika Möller SPD vertreten durch Herrn Dietmar Ciesla-Baier Beratende Mitglieder Herr Marcel Adolf auf Vorschlag der StadtAG Behindertenpolitik Herr Stefan-Lazar Mitu INK Herr Axel Hopfauf auf Vorschlag der CDU Frau Alexandra Staufenbiel auf Vorschlag der CDU Herr Tjark Sauer Linke Stellvertretende beratende Mitglieder Herr Eli Abeke BÜNDNIS 14 Herr Björn Blank SC Janus e.V. -2- Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 Herr Petelkau begrüßt die Anwesenden. Er trägt die folgenden Vorschläge der Verwaltung zur Zusetzung in die Tagesordnung vor. I. Öffentlicher Teil zu 2.1 Sachstand Konzept für ein Fördermonitoring und -management 1604/2017 3319/2017 2.2 Chinafest 2017 3339/2017 3.3 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von MdR Detjen in der Sitzung am 18.09.2017 betreffend "Entwicklung der Ausbildungsquote" 3085/2017 4.3 Evaluierung der Reinigung am Rheinboulevard 3011/2017 (Die Mitteilung wurde als Sammelumdruck mit Schreiben vom 02.11.2017 allen Ausschussmitgliedern zugesandt.) 4.4 Verwaltungsreform - Aktueller Umsetzungsstand 3247/2017 (Der TOP wurde versehentlich als TOP 13.2 (nichtöffentlicher Teil) umgedruckt.) 4.5 Sachstand Ausgleichszahlung BAB 3 3344/2017 zu 6.3 Stellungnahme der Verwaltung vom 02.11.2017 3246/2017 6.5 Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen betreffend "Sachstand: Transparente Darstellung städtischer Leistungen und Gebühren" zur Sitzung am 06.11.2017 AN/1554/2017 6.6 Anfrage der Gruppe Piraten betreffend "Wieso wird den Galerien am Ebertplatz gekündigt?" zur Sitzung am 06.11.2017 AN/1578/2017 Stellungnahme der Verwaltung vom 06.11.2017 3371/2017 zu 8.2 Stellungnahme der Verwaltung vom 06.11.2017 3366/2017 -3- Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 10.4 Bericht über die Auswirkungen der 1. Änderung der Kölner Stadtordnung (Erfahrungsbericht-KSO) und 2. Änderung der Kölner Stadtordnung 2649/2017 (Die Vorlage wurde als Sammelumdruck mit Schreiben vom 25.10.2017 allen Ausschussmitgliedern zugesandt.) II. Nichtöffentlicher Teil zu 13.1 Beantwortung mündlicher Nachfragen aus der Sitzung des Rechnungsprü fungsausschusses am 26.09.2017 3269/2017 13.2 Verwaltungsreform - Aktueller Umsetzungsstand (Der TOP wird im öffentlichen Teil unter TOP 4.4 behandelt.) 17.1 Einleitung eines Vergabeverfahrens zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Stores, Dekorationen und Vorhängen 3110/2017 17.2 Bauvorhaben Hubschrauberbetriebsstation Kalkberg – Klageweise Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie damit verbundene Anwaltsbeauftragung 3128/2017 17.3 Einleitung eines Vergabeverfahrens zum Abschluss von Verträgen über die Unterhalts-, Bedarfs- und Glasreinigung in den Objekten der Bühnen der Stadt Köln 3135/2017 17.4 Umzug der Dienststelle 1100 zum Gelände der RheinEnergie am Parkgürtel 3017/2017 (Die Vorlage wurde als Sammelumdruck mit Schreiben vom 02.11.2017 allen Ausschussmitgliedern zugesandt.) 17.5 Abschluss eines Vergleichs in dem Rechtsstreit Werres als Insolvenzverwalten der FVK Fleischversorgung Köln GmbH ./. Stadt Köln, Landgericht Köln 16 O 28/17 3280/2017 Er trägt folgende Absetzung seitens der Verwaltung vor: I. Öffentlicher Teil 10.3 Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung zum Abschluss eines Rahmenvertrages über das Abschleppen und Verwahren von ordnungswidrig abgestellten und sichergestellten oder gepfändeten Fahrzeugen auf dem Kölner Stadtgebiet ab dem 01.07.2018 2771/2017 -4- Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 Er weist darauf hin, dass TOP 6.6 verfristet eingegangen ist. Dies sei aus seiner Sicht allerdings unproblematisch Außerdem weist er darauf hin, dass TOP 4.4 versehentlich als TOP 13.2 (nichtöffentlicher Teil) umgedruckt worden ist. MdR Richter teilt mit, dass es seine Fraktion sehr begrüßen würde, wenn die Verwaltung dem Ausschuss proaktiv zu den Vorkommnissen auf dem Ebertplatz und zum aktuellen Sachstand eine mündliche Information, beispielsweise unter TOP 5, vorträgt und eine kurze Debatte stattfindet. Herr Stadtdirektor Dr. Keller weist darauf hin, dass die Verwaltung die verfristet eingegangene Anfrage der Gruppe Piraten dennoch beantwortet habe, weil sie sich darüber bewusst gewesen sei, dass es hier um ein Thema gehe, das in der heutigen Sitzung von Interesse sein könnte. Der Ausschuss und die Verwaltung verständigen sich darauf, dass die Information und die Diskussion zum Ebertplatz unter TOP 5 erfolgt, so dass alle Beteiligen ein Rederecht haben. Der Ausschuss erklärt sich mit der folgenden Tagesordnung einverstanden: I. Öffentlicher Teil 1 Gleichstellungsrelevante Angelegenheiten 2 Internationales 2.1 Sachstand Konzept für ein Fördermonitoring und -management 1604/2017 Sachstand Konzept für ein Fördermonitoring und -management 1604/2017 3319/2017 2.2 Chinafest 2017 3339/2017 3 Beantwortung von Anfragen aus vorherigen Sitzungen 3.1 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von MdR Möller in der Sitzung am 18.09.2017 betreffend "Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen" 3072/2017 3.2 Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von MdR Richter in der Sitzung am 03.07.2017 betreffend "Türsteherinnen und -steher sowie Sicherheitskräfte in Kölner Clubs und Diskotheken" 2303/2017 -5- Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 3.3 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von MdR Detjen in der Sitzung am 18.09.2017 betreffend "Entwicklung der Ausbildungsquote" 3085/2017 4 Mitteilungen der Verwaltung 4.1 Fortführung Live-Streaming aus dem Rat der Stadt Köln (3494/2016) Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 04.04.2017 gemäß Empfehlung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergaben/Internationales 2897/2017 4.2 Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages in Köln 2802/2017 4.3 Evaluierung der Reinigung am Rheinboulevard 3011/2017 4.4 Verwaltungsreform - Aktueller Umsetzungsstand 3247/2017 4.5 Sachstand Ausgleichszahlung BAB 3 3344/2017 5 Allgemeine Verwaltungsorganisation 5.1 Mündliche Information zu den Vorkommnissen und zum aktuellen Sachstand in Bezug auf den Ebertplatz 6 Schriftliche Anfragen 6.1 Anfrage der Gruppe Piraten betreffend "Städtische Videoüberwachung 2015 und 2016" zur Sitzung am 25.04.2016 AN/0777/2016 Stellungnahme der Verwaltung vom 19.10.2017 2842/2017 6.2 Anfrage der Fraktion DieLinke betreffend "Sexistische Werbung auf städtischen Plakatflächen" zur Sitzung am 18.09.2017 AN/1309/2017 Stellungnahme der Verwaltung vom 18.09.2017 2880/2017 -6- Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 6.3 Anfrage der Fraktion DieLinke betreffend "Interkulturelle Kompetenz der Stadtverwaltung" zur Sitzung am 18.09.2017 AN/1310/2017 Stellungnahme der Verwaltung vom 02.11.2017 3246/2017 6.4 Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen betreffend "Neue Datenschutz-Grundverordnung" zur Sitzung am 06.11.2017 AN/1473/2017 Stellungnahme der Verwaltung vom 18.10.2017 3137/2017 6.5 Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen betreffend "Sachstand: Transparente Darstellung städtischer Leistungen und Gebühren" zur Sitzung am 06.11.2017 AN/1554/2017 6.6 Anfrage der Gruppe Piraten betreffend "Wieso wird den Galerien am Ebertplatz gekündigt?" zur Sitzung am 06.11.2017 AN/1578/2017 Stellungnahme der Verwaltung vom 06.11.2017 3371/2017 7 Mündliche Anfragen 8 Anträge 8.1 Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Konsequente Umsetzung des neuen Glücksspielrechts - Illegale Wettbüros endlich schließen" AN/0747/2017 Änderungsantrag der DieLinke-Fraktion zum Antrag der SPD-Fraktion betreffend „Konsequente Umsetzung des neuen Glücksspielrechts - Illegale Wettbüros endlich schließen“ (AN/0747/2017) AN/0796/2017 8.2 Antrag der Gruppe Piraten betreffend "Section Control auf Eis legen und Gutachten vorlegen" AN/1125/2017 Stellungnahme der Verwaltung vom 06.11.2017 3366/2017 -7- Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 8.3 Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen betreffend "Sag´s uns-App der Stadt Köln" AN/1468/2017 9 Platzvergaben 10 Allgemeine Vorlagen 10.1 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB); Abwassergebührensatzung 2018 2860/2017 10.2 Abschluss eines 4-Jahres-Rahmenvertrages zur Beschaffung von Komponenten des digitalen Bündelfunks 0356/2017 10.3 Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung zum Abschluss eines Rahmenvertrages über das Abschleppen und Verwahren von ordnungswidrig abgestellten und sichergestellten oder gepfändeten Fahrzeugen auf dem Kölner Stadtgebiet ab dem 01.07.2018 2771/2017 (abgesetzt) 10.4 Bericht über die Auswirkungen der 1. Änderung der Kölner Stadtordnung (Erfahrungsbericht-KSO) und 2. Änderung der Kölner Stadtordnung 2649/2017 11 Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen II. Nichtöffentlicher Teil 12 Beantwortung von Anfragen aus vorherigen Sitzungen 13 Mitteilungen der Verwaltung 13.1 Mitteilung der Verwaltung über die Überstunden 2016 2179/2017 Beantwortung mündlicher Nachfragen aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.09.2017 3269/2017 13.2 Verwaltungsreform - Aktueller Umsetzungsstand (Der TOP wird im öffentlichen Teil unter TOP 4.4 behandelt.) -8- Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 14 Schriftliche Anfragen 15 Mündliche Anfragen 16 Anträge 17 Allgemeine Vorlagen 17.1 Einleitung eines Vergabeverfahrens 3110/2017 17.2 Bauvorhaben Hubschrauberbetriebsstation Kalkberg – Klageweise Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie damit verbundene Anwaltsbeauftragung 3128/2017 17.3 Einleitung eines Vergabeverfahrens (Bühnen der Stadt Köln) 3135/2017 17.4 Umzug der Dienststelle 1100 zum Gelände der RheinEnergie am Parkgürtel 3017/2017 17.5 Abschluss eines Vergleichs in dem Rechtsstreit Werres als Insolvenzverwalten der FVK Fleischversorgung Köln GmbH ./. Stadt Köln, Landgericht Köln 16 O 28/17 3280/2017 -9- Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 I. Öffentlicher Teil 1 Gleichstellungsrelevante Angelegenheiten Frau Engel verweist auf die auf den Tischen ausgeteilten Postkarten. Die Plakatkampagne „Die Würde von Frauen und Mädchen ist unantastbar“ sei vergangenen Montag gestartet. In der Auftaktveranstaltung habe Herr Bürgermeister Dr. Heinen das Grußwort der Schirmherrin Sonja Fuss vortragen. Das Großplakat ist nun an 100 Standorten in der Stadt Köln zu sehen. Mit Blick auf den 11.11.2017 ein guter Startpunkt. Am 11.11.2017 ist dann auch wieder das Beratungsmobil für Frauen und Mädchen am Rudolfplatz im Einsatz. 2 Internationales 2.1 Sachstand Konzept für ein Fördermonitoring und -management 1604/2017 Sachstand Konzept für ein Fördermonitoring und -management 1604/2017 3319/2017 Der Ausschuss nimmt die Mitteilung und die Beantwortung zur Kenntnis. 2.2 Chinafest 2017 3339/2017 MdR Dr. Krupp bezieht sich auf den 1. Absatz der vorliegenden Mitteilung. Dort stehe, dass das 30-jährige Städtepartnerschaftsjubiläum Köln - Peking Anlass für die Feierlichkeiten gewesen sei. Seiner Fraktion sei bewusst, dass das Chinafest regelmäßig, seiner Erinnerung nach alle zwei Jahre, stattfinde. Er möchte wissen, ob ein 30jähriges Jubiläum auch für andere Städtepartnerschaftsvereine Anlass zum Feiern sei. Seiner Fraktion sei nämlich zu Ohren gekommen, dass man 25-jährige und 50-jährige Städtepartnerschaftsjubiläen feiere. So schön es sei, diese Städtepartnerschaft zu feiern, so schön wäre es auch, andere 30-jährige Städtepartnerschaften zu feiern. Deswegen möchte er wissen, ob dies möglich sei oder ob hier eine Ausnahme vorliege. Herr Wolf teilt mit, dass die offizielle Städtepartnerschaftsjubiläen, die gefeiert werden, die 10-, 25- und 50-jährigen seien. Insofern sei ein 30-jähriges kein reguläres bzw. offizielles Jubiläum. Im Falle der Städtepartnerschaft Peking sei es der ausdrückliche Wunsch der Partnerstadt gewesen, dieses Jubiläum zu feiern. Die Partnerstadt Peking sei auch willens und entschieden gewesen, beträchtliche Mittel in die Hand zu nehmen. Dies sei die Voraussetzung gewesen, das Chinafest in diesem Jahr durchzuführen, sollte aber kein Präjudiz für andere Jubiläen sein. Nächstes Jahr gebe es beispielsweise fünf 30-jährige Städtepartnerschaftsjubiläen. Die Verwaltung hätte weder die finanziellen noch die personellen Mittel, um diese fünf Jubiläen im nächsten Jahr alle zu feiern. Die Vereine zur Förderung der jeweiligen Städtepartnerschaft werden - 10 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 diese Jubiläen gleichwohl im Rahmen ihrer Möglichkeiten und im Rahmen der Fördermittel, die für städtepartnerschaftliche Maßnahmen zur Verfügung stehen, feiern. Dies werde dann ein Schwerpunkt sein, aber man werde im nächsten Jahr nicht fünf vergleichbare Feste durchführen können. So sehr er dies auch begrüßen würde, dies übersteige schlichtweg die Möglichkeiten. Das Chinafest sei insofern eine Ausnahme gewesen. MdR Richter bedankt sich bei der Verwaltung für die vorliegende Mitteilung. Auf Seite 2 werde aufgeführt, dass parallel zum Chinafest die Bezirksgruppe Köln von Amnesty International auf dem Wallraffplatz vertreten gewesen sei. Seine Fraktion freue sich sehr, dass auch Frau Oberbürgermeisterin Reker im Rahmen eines Rundganges diese Stände ebenfalls besucht hat. Seine Fraktion begrüße es außerdem sehr, dass diese Aktion sowie auch die Mahnwache der Falun-Gong-Gruppe Köln auf der Domplatte parallel zum Chinafest stattfinden konnten und entsprechend gewürdigt worden sind. Herr Görzel teilt mit, dass er in der vergangenen AVR-Sitzung am 18.09.2017 im Rahmen von TOP 7 eine mündliche Anfrage zum Chinafest gestellt habe. Er habe wissen wollen, ob der Verwaltung bekannt ist, dass der Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf, Herr Geisel, verkündet hat, dass das Chinafest in den nächsten Jahren von Duisburg, Köln und Düsseldorf abwechselnd bzw. gemeinsam ausgerichtet wird. Da er in der vorliegenden Mitteilung keine Antwort auf die seinerzeit mündlich gestellte Anfrage finde, bittet er nun um entsprechende Information. Herr Wolf erläutert, dass es ein Schreiben von Herrn Oberbürgermeistern Geisel an Frau Oberbürgermeisterin Reker mit exakt diesem Inhalt gebe. Derzeit fänden entsprechende Gespräche zwischen den drei Städten statt, wobei die Stadt Duisburg nach seinem Wissen noch nie ein solches Chinafest durchgeführt habe. Die Stadtverwaltung Köln stehe der Idee offen gegenüber. Es gebe allerdings noch kein abschließendes Ergebnis. Ob man sich einig werde, müsse man abwarten, auch vor dem Hintergrund, dass die Stadt Düsseldorf viel Wert darauf gelegt habe, das Chinafest jeweils eigenständig durchzuführen. Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 3 Beantwortung von Anfragen aus vorherigen Sitzungen 3.1 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von MdR Möller in der Sitzung am 18.09.2017 betreffend "Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen" 3072/2017 MdR Dr. Krupp bezieht sich auf den 3. Absatz der vorliegenden Beantwortung. Dort werde aufgeführt, dass der Entwurf der Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen zurzeit auf Einladung den Bezirksfraktionen vorgestellt werde. Im vorletzten Absatz werde dann mitgeteilt, dass diese die angekündigte Beschlussvorlage über die geänderten Richtlinien mitberaten. Dies sei auch nachvollziehbar. Er möchte daher wissen, ob die Vorlage in jedem Fall durch die Bezirksvertretungen laufe. Herr Stadtdirektor Dr. Keller teilt mit, dass die Nachfrage schriftlich beantwortet werde. - 11 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 MdR Dr. Elster weist daraufhin, dass die Bezirksvertretungen von den Bezirksfraktionen unterschieden werden müssen. Die Bezirksfraktionen könnten darum bitten, dass ihnen die geänderten Richtlinien vorgestellt werden. Dies müsse dann aber nicht zwingend geschehen. Der Ausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis. 3.2 Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von MdR Richter in der Sitzung am 03.07.2017 betreffend "Türsteherinnen und -steher sowie Sicherheitskräfte in Kölner Clubs und Diskotheken" 2303/2017 MdR Richter dankt der Verwaltung für die vorliegende Beantwortung und bittet darum, diese auch der Bezirksvertretung Innenstadt zur Kenntnisnahme bereitzustellen. Der Ausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis. 3.3 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von MdR Detjen in der Sitzung am 18.09.2017 betreffend "Entwicklung der Ausbildungsquote" 3085/2017 Der Ausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis. 4 Mitteilungen der Verwaltung 4.1 Fortführung Live-Streaming aus dem Rat der Stadt Köln (3494/2016) Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 04.04.2017 gemäß Empfehlung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergaben/ Internationales 2897/2017 MdR Hegenbarth teilt mit, dass es eine aktuelle Ratsanfrage der Gruppe Piraten gegeben habe, inwieweit auch Ausschüsse gestreamt werden können. Die Beantwortung hierzu liege nun vor. Dieser könne u. a. entnommen werden, dass die einzelnen Gremien dies selber entscheiden können. Dies begrüße er und regt daher an, in den einzelnen Fraktionen und Gruppen zumindest einmal darüber nachzudenken. Er wisse nicht, ob der AVR hierfür jetzt geeignet sei, aber möglicherweise gebe es einen geeigneten Ausschuss, in welchem mit dem Streaming begonnen werden könne. Ggf. möchte die Verwaltung hierzu bereits Stellung nehmen, seine Gruppe jedenfalls finde diese Idee gut. MdR Toykürek bezieht sich auf Punkt c) Live-Untertitelung zur Verbesserung der Barrierefreiheit der vorliegenden Mitteilung. Hierzu werde mitgeteilt, dass derzeit auf die Live-Untertitelung aus Sicht des Behindertenbeauftragten der Stadt Köln verzichtet werden könne. Sie möchte wissen, was unter „derzeit“ zu verstehen sei; handele es sich hierbei um einen Zeitrahmen oder hänge dies von etwas ab. Herr Schnuis erläutert, dass eine Live-Untertitelung keinen Sinn mache solange der Stream nicht archiviert werde, da man so keine Pausen-Taste drücken könne, um sich anschließend das, was man nicht verstanden hat, noch einmal anzusehen. - 12 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 Daher sei es zu der Aussage von Herrn Dr. Bell gekommen, dass eine LiveUntertitelung derzeit, d. h. solange die Beschlusslage so ist, dass keine Archivierung stattfindet, keinen Sinn mache. Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 4.2 Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages in Köln 2802/2017 MdR Joisten lobt, dass die Mitteilung, die von der Verwaltung bereits vor einiger Zeit angekündigt wurde, nun vorliegt. Einige Aspekte seien der SPD-Fraktion allerdings noch unklar. Zum einen sehe die Fraktion im Moment noch nicht den Gesamtaufschlag in Bezug auf den gesamten Themenkomplex Glücksspiel und Wettbüros, da das Konzept augenscheinlich nur auf die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages ausgelegt sei und das Thema Wettbüros nur am Rande erwähnt werde. Er regt daher an, dass die Verwaltung gleich dazu Stellung nimmt, wie mit dem Thema umgegangen wird, denn auch dort gebe es eine relativ große Anzahl von möglicherweise eigentlich nicht genehmigungsfähigen Wettbüros, die aber so zu sagen unter Zurückstellung der Rechtslage zunächst einmal toleriert wurden. Dennoch brauche man ein geordnetes Verfahren, wie hiermit zukünftig umgegangen werde. Des Weiteren werde zu den Aspekten, die seine Fraktion in ihrem Ratsantrag angesprochen und in den Vordergrund gestellt hat, nichts gesagt, dies seien insbesondere die stadtentwicklungspolitischen Gesichtspunkte und das Thema Leerstandsvermeidung. Er regt an, dass die Verwaltung auch hierzu gleich Stellung nimmt, wie mit dem freiwerdenden Raum umgegangen wird, der möglicherweise auch Löcher in den jeweiligen Bezirkszentren reißt. Auch bittet er um Information, wie ein stückweit sozialverträglich mit den Betreibern und auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgegangen wird, wenn Erlaubnisse zurückgezogen bzw. versagt werden müssen. Konkret unklar sei ihm der letzte Absatz auf Seite 6 der Mitteilung. Dort werde die Aussage getroffen, dass an 13 Spielhallenstandorten (nunmehr unzulässige) Mehrfachspielhallen betrieben werden. Ferner werde aufgeführt, dass damit bereits 29 Spielhallen an diesen Standorten entfallen würden. Er möchte wissen, ob sich dies tatsächlich auf die Mehrfachlizenzen eines Betreibers an einem Standort bezieht oder ob auch schon die Standorte gemeint sind, bei denen das Abstandsgebot jetzt nicht mehr eingehalten werden könne, wobei die Zahl aus seiner Sicht nicht stimmen könne und es definitiv mehr sein müssten. Er bittet die Verwaltung um Erläuterung. Darüber hinaus sei auch nicht klar hervorgegangen, wie jetzt mit dem Konzept konkret umgegangen wird. Auf Seite 4 des Konzeptes werde der 31.07.2017 als Datum in Bezug auf die Erlaubnisanträge genannt. Dies sei jetzt allerdings schon eine Zeit her. Insofern möchte er den Sachstand wissen und erfahren, wann mit den ersten konkreten Maßnahmen und Schritten im Sinne dieses Konzeptes gerechnet werden könne, sprich wann damit gerechnet werden könne, dass auch Zulassungen bzw. Genehmigungen zurückgezogen werden und es dann möglicherweise zu einer juristischen Auseinandersetzung kommt bzw. ggf. die von ihm beschriebenen Probleme eintreten. Er bittet die Verwaltung auch hierzu um Stellungnahme. Herr Rummel bezieht zu den von MdR Joisten angesprochenen Aspekten Stellung. In Bezug auf die Wettbüros sei festzuhalten, dass man sich hier in einem gesetzlich nicht geregelten Zustand befinde. Dies könne man auch der umfangreichen Mitteilung entnehmen. Insbesondere könne der Mitteilung entnommen werden, dass den Betreibern der Wettbüros die fehlenden Erlaubnisse nicht zugerechnet werden können, weil - 13 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 sie durch den Gesetzgeber verursacht worden sind. Die Angelegenheit liege beim EuGH an, eine Entscheidung stehe noch aus. Zurzeit könne man also nicht sagen, ob die beabsichtigte Gesetzeslage auch tatsächlich zur Gesetzeslage wird. Vor dem Hintergrund, dass die Wettbürobetreiber durchaus klagefreudig sind und die neue Regelung diese stark beschränkt, werde der wettbewerbliche Gedanke sicherlich auch sofort zu entsprechenden Verfahren vor den Verwaltungsgerichten führen. Daher halte es die Verwaltung eigentlich nicht für sinnvoll, sich jetzt bereits vertiefte Gedanken zu machen. Im Grunde genommen könne man sich dann, wenn es soweit ist, am Handlungskonzept zu den Spielhallen orientieren. In Bezug auf die Themen Stadtentwicklung und Leerstandsvermeidung erklärt er, dass diese nicht im Bereich der Ordnungsbehörde liegen und er als Leiter der Ordnungsbehörde deshalb nichts dazu sagen könne. Die Themen müssten vermutlich in anderen Ausschüssen behandelt werden. Hinsichtlich der Sozialverträglichkeit bittet er darum, zunächst einmal zu beachten, dass alle Spielhallen eine 5-jährige Übergangszeit hatten, in welcher Maßnahmen getroffen werden sollten, um eine Sozialverträglichkeit herbeizuführen. Dies bedeute, dass die Betriebe innerhalb dieser fünf Jahre eigentlich die Gelegenheit genutzt haben sollten, ihren Betrieb einzustellen. Wenn ihnen das nicht gelungen ist und sie nachweislich diese Maßnahmen auch nicht unterlassen haben, dann werde es zu einer Härtefallregelung kommen, d. h. in genau diesen Betrieben würden dann keine Kündigungen, sondern entsprechende Weiterbeschäftigungen erfolgen. Außerdem sei aufgrund der Erfahrungen der anderen Bundesländer davon auszugehen, dass alle Entscheidungen beklagt werden. Wie der Mitteilung auch zu entnehmen sei, werde die Verwaltung in keinem Fall die sofortige Vollziehung anordnen. Sollte die Verwaltung nämlich vor Gericht verlieren, wäre sie Ansprüchen in Millionenhöhe ausgesetzt. Wenn man alleine bedenke, dass ein Mietvertrag für eine Mehrfachspielhalle mit einer Miete von monatlich 20.000€ belegt ist, könne man ungefähr erkennen, welche wirtschaftlichen Folgen dies haben könnte. So müsse er gestehen, dass man zwar eine stringente Vorgehensweise habe, aber abzuwarten sei, ob man auch stringente Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte erhalte. In Bezug auf den in der Mitteilung genannten Termin 31.07.2017 führt er aus, dass es die Bitte der Verwaltung gewesen sei, die Anträge bis zu diesem Datum einzureichen. Diese Frist sei dann allerdings aufgrund der Sommerferien verlängert worden. Zahlreiche Anträge seien eingegangen. Hinsichtlich des weiteren Vorgehens teilt er mit, dass die Verwaltung tatsächlich Probleme habe, die zugesetzten Stellen zu besetzen und sicherlich noch einige Monate Verzögerung in der tatsächlichen Umsetzung entsteht. Man werde versuchen, dies durch Überstunden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in anderen Bereichen der Gewerbeabteilung eingesetzt sind, zu kompensieren. Aber aufgrund der Vielzahl von Verfahren, die in diesem Zusammenhang anzustrengen sind, und aufgrund der schwierigen Entscheidungen und Nachforderungen, die durchgeführt werden müssen, werde man sicherlich den entsprechenden Fachverstand über andere Bereiche herbeiführen müssen. Alleine die Härtefallregelung überfordere die Verwaltungsbeamten in fachlicher Hinsicht, es handele sich hierbei um die Prüfung von wirtschaftlichen Unterlagen, mit welchen sich Fachleute befassen müssten. Insgesamt werden diese Prüfungsverfahren also länger dauern. Darüber hinaus gebe es Signale, dass der genannte Termin, an welchem die Frist abläuft (02.12.2017), möglicherweise verschoben wird. Viele Kommunen in NRW hätten sich nämlich an das Innenministerium gewandt haben, weil eine sehr hohe Rechtsunsicherheit besteht. - 14 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 MdR Dr. Elster bedankt sich bei Herrn Rummel für die Ausführungen, eine seiner Fragen habe er damit bereits beantwortet. Sie bezog sich auf die fehlende Ausführungsgesetzgebung in NRW. Im Namen seiner Fraktion möchte er die vorliegende Mitteilung ausdrücklich loben. Insbesondere der Rechercheteil, sprich der Vergleich mit anderen Städten, sei interessant gewesen. Seine Fraktion hätte sich allerdings eine Gesamtübersicht über die Spielhallen in den einzelnen Stadtbezirken mit einer einheitlichen Ordinatenskala gewünscht. Die vorliegende Darstellung ermögliche zwar Vergleiche, aber eben keine Vergleiche zwischen den einzelnen Stadtbezirken. Es sei interessant, dass insbesondere die Innenstadt und Ehrenfeld von diesem Gesetz betroffen sind, wenn man sich die Anzahl der Spielstätten anschaut. Seine Fraktion möchte wissen, wie die Verwaltung plant, den Ausschuss in regelmäßigen Abständen darüber zu informieren, wie viele Spielstätten perspektivisch tatsächlich gestrichen werden können und wie im Einzelnen weitervorgegangen wird. Er erkundigt sich danach, ob diesbezüglich eine regelmäßige Berichterstattung seitens der Verwaltung vorgesehen sei. Herr Rummel teilt mit, dass die Anzahl bzw. die Konzentration der Spielstätten auf diverse Zentren und die daraus resultierende Problemlage daher zustande komme, dass der Betrieb von Spielhallen in vielen Bereichen aus bauplanungsrechtlicher Sicht verhindert worden sei, insbesondere dann, wenn im Umkreis viele Menschen wohnen. Damit könne man gut erklären, dass sich beispielsweise auf der Kalker Hauptstraße oder der Venloer Straße die Spielhallen massieren. Die Verwaltung könne dem Ausschuss einen Bericht gerne zukommen lassen. Er würde vorschlagen, diesem nach einem Jahr vorzulegen, weil man dann über entsprechendes Zahlenmaterial verfüge. MdR Richter geht darauf ein, dass die Mitteilung in zwei Teile gegliedert ist. So gebe es einmal die sechsseitige Mitteilung „Grundlagen“ und dann die 45-seitige Anlage „Ausführungsbestimmungen“ für die Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung. Allerdings habe er nach 20 Seiten mit dem Lesen aufgehört, weil man schon fast ein Proseminar in Jura brauche, um die zahlreichen Konjunktive und wenn-dannVerweise nachvollziehen zu können. Es sei zwar gut zu wissen, dass es so umfangreiche Ausführungsbestimmungen gebe und man diese der Mitteilung als Anlage beigefügte habe, aber es würde einem gutmütigen Ratsmitglied durchaus helfen, wenn die Informationen ein wenig zusammengefasst werden mit der klaren Botschaft, was ab dem 01.12.2017 passiert, ohne alles durchdenken zu müssen, was das interne Verwaltungspersonal wissen muss, da Klageschriften drohen. Dies sei verständlich, aber für die politische Einschätzung und auch vor dem Hintergrund des soliden SPDAntrages sei es wichtig, die Informationen ein wenig zu abstrahieren und zusammenzufassen. Daher bittet er die Verwaltung darum, dass zur nächsten AVR-Sitzung am 11.12.2017 noch einmal in zusammengefasster Form und in nicht juristischer Sprache und ohne alle Eventualitäten dargelegt wird, was ab dem 01.12.2017 mit den Spielhallen und den Wettbüros passiert. Herr Stadtdirektor Dr. Keller trägt das Zitat von Albert Einstein vor, dass man die Dinge nicht komplizierter machen solle als sie sind, aber auch nicht einfacher. Das Problem sei hier tatsächlich, dies sei auch bereits Gegenstand seiner Äußerung in der hiesigen Ratssitzung gewesen, dass die Angelegenheit eine hochkomplexe Materie sei, bei der sich die Verwaltung zugegebenermaßen schwer tue, diese auf drei Seiten so zusammenzufassen, dass man möglicherweise den Eindruck gewinne, dass die Materie überschaubar sei, obwohl dem nicht so ist. Er sei davon ausgegangen, dass man dem Informationsbedürfnis, wie es sich im Rat artikuliert hatte, mit der Mischung aus - 15 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 einer Mitteilung und der Bereitstellung des Handlungskonzeptes Rechnung trage. Im Übrigen handele es sich bei dem Handlungskonzept um ein Verwaltungsinternum, welches in Session daher auch als nichtöffentliches Dokument eingestellt wurde. Aber die Verwaltung wolle gerne noch einmal versuchen, dies in einem Kondensat so aufzubereiten, dass der Inhalt ein wenig praktischer und handfester wird. Dies sei aber wie gesagt keine leichte Aufgabe und ein Stück weit müsse man auch die Komplexität deutlich machen, u. a. weil es eben auch unzureichende landesgesetzliche Regelungen gebe und die Verwaltung daher jetzt vor einer schwierigen Aufgabe stehe. MdR Richter fragt, ob es aus Sicht der Verwaltung notwendig ist, dass es noch Beschlussvorlagen für den AVR zu diesem Themenkomplex gibt oder ob der Ausschuss zyklische Informationen erhalten werde. Herr Stadtdirektor Dr. Keller teilt mit, dass er an dieser Stelle keine Notwendigkeit für Beschlussvorlagen sehe. Es gehe hier um ordnungsbehördliches Handeln, über welches die Verwaltung gerne berichten könne. Der Ausschuss könne seine politische Positionierung selbstverständlich durch entsprechende Anträge einbringen, aber seiner Einschätzung nach sei man sich grundsätzlich auch über die Fraktionsgrenzen hinaus darüber einig, dass hier stringent vorgegangen und keine Laissez-faire-Linie gefahren werden sollte. Dies habe allerdings juristische Grenzen, die die Verwaltung entsprechend ausloten und zur Glücksspielvermeidung nutzen möchte. MdR Tokyürek schließt sich den Ausführungen von MdR Richter an. Das Lesen der vorliegenden Mitteilung samt Anlage sei eine Herausforderung gewesen. Ihr sei bewusst, dass es sich um eine überaus komplizierte Materie handele. Lobend müsse sie erwähnen, dass im Handlungskonzept für alle Eventualitäten eine Lösung dargestellt wird. Auch im Vergleich dazu, was in den anderen Kommunen unternommen wird, halte sie das Handlungskonzept für sehr umfangreich, ggf. aber wiederum zu umfangreich, wenn man ehrenamtlich arbeitet. Dennoch sei das Konzept relativ zügig fertig gestellt worden. Sie merkt an, dass die Situation in Bezug auf die Wettbüros nicht klar dargestellt werde. Die Aussage von Herrn Rummel, dass es hier kompliziert sei, könne sie nachvollziehen. Sie möchte wissen, in welchem Zeitrahmen man sich diesbezüglich bewege und was die Verwaltung zum weiteren Vorgehen sagen könne. Auf Seite 3 der Mitteilung werde aufgeführt, dass nach dem Entwurf des Ausführungsgesetzes NRW zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag die Höchstzahl der Wettvermittlungsstellen im Zuständigkeitsbereich, d. h. durch die Kommunen selbst, festgelegt werde und dies von der Bezirksregierung zu berücksichtigen sei. Sie möchte wissen, was hiermit gemeint ist. Darüber hinaus bezieht sie sich auf das bereits angesprochene Thema Personal und möchte wissen, wie schnell die Verwaltung das Personal schulen könne, damit dieses mit der schwierigen Materie umgehen kann. Herr Rummel bezieht sich auf die Wettbüros. Hier gebe es zurzeit keine Gesetzeslage, sondern nur eine Rechtslage. Die Verwaltungsgerichte haben dahingehend entschieden, dass die Tatsache, dass derzeit keine Erlaubnisse erteilt werden, den Wettbüros nicht zugerechnet werden kann. Das bedeute, dass diese momentan legal sind und weder ordnungsbehördlich noch baurechtlich angegangen werden können. Eine Gesetzeslage könne es nur dann geben, wenn die Konformität der neuen Regelung bezüglich der Wettbüros durch den EuGH bestätigt wird. Diese Bestätigung stehe aus. Momentan würden die Wettbüros also bestehen und man könne nicht gegen diese vorgehen. Wie dann später gegen diese Wettbüros vorgegangen werden kann, könne man aufgrund der fehlenden Gesetzeslage noch nicht sagen. Insofern sei noch alles - 16 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 offen und die Verwaltung werde daher im Moment für die Wettbüros auch keine Kapazitäten aufwenden. MdR Joisten merkt an, dass er sich nicht vorstellen könne, dass es derzeit keine Spielregeln für Wettbüros, die von den Kommunen kontrolliert werden müssen, gibt. Schließlich gebe es auch illegale Wetten und beispielsweise im Sportwettbereich riesige Problemfelder. Hier bestehe seiner Auffassung nach eine Kontrollpflicht der Kommune. Daher möchte er wissen, dies sei möglicherweise auch ein Teil dessen, was von der Verwaltung noch einmal aufbereitet werden müsse, inwieweit derzeit im Bereich der Wettbüros Kontrollen durch die Verwaltung erfolgen. So wie er es verstanden habe, werde diesbezüglich nichts unternommen bis die Rechtslage geklärt ist. Dies könne er sich nicht vorstellen. Herr Rummel wiederholt, dass man zurzeit Wettbüros betreiben könne, ohne dass eine entsprechende Genehmigung erforderlich ist. Das hieße nicht, dass nicht illegal gewettet wird. Dies seien Straftatbestände. Ein entsprechendes Kommissariat im Polizeipräsidium gehe gegen diese Machenschaften vor. Darüber hinaus gebe es nur die allgemeinen Kontrollmöglichkeiten für Gewerbebetriebe, beispielsweise in Bezug auf Angestellte und illegale Beschäftigung sowie die Bestimmungen zum Jugendschutz. Aber weitere besondere Vorgaben, die sich insbesondere bei Spielhallen ergeben, gebe es hier nicht. Er fasst zusammen, dass die Verwaltung zurzeit keine Chance habe, ein legal geführtes, sprich ein nach der Gewerbeordnung angemeldetes, Wettbüro zu schließen. Herr Stadtdirektor Dr. Keller ergänzt, dass der 1. Glücksspielstaatsvertrag davon ausgeht, dass eigentlich eine Konzession benötigt werde, aber aufgrund des Versagens dieses Verfahren, welches für alle Bundesländer beim Land Hessen läuft, diese Konzessionen nicht erteilt werden, d. h. die Betroffenen haben keine Konzession, obwohl sie nach dem Staatsvertrag eigentlich eine bräuchten. Die Tatsache, dass sie die Konzession nicht haben, könne ihnen aber nicht vorgeworfen werden, weil der Staat nicht in der Lage ist, ein rechtskonformes Vergabeverfahren zu organisieren. Dies sei zunächst einmal die Ausgangsbasis. Man könne der vorliegenden Mitteilung (Seite 2) aber entnehmen, dass die Verwaltung in der Vergangenheit sehr wohl schon aktiv geworden ist. So habe sie insgesamt 178 Verfahren angestrebt, die nicht zum Thema haben, dass jemand keine Konzession hat, sondern andere gewerberechtliche oder glücksspielrechtliche Tatbestände aufgreifen. Aus diesen Verfahren seien 57 Ordnungsverfügungen hervorgegangen, die entweder gerichtlich bestätigt worden sind oder dazu geführt haben, dass sich die Betreiber von sich aus danach gerichtet haben, was die Verwaltung von ihnen verlangt hat. Dies zeige, dass die Verwaltung an dieser Stelle auch nicht untätig gewesen ist, sondern im Rahmen des Möglichen auch entsprechend aktiv wurde. Umgekehrt sei die Verwaltung aber auch in einem Fall zur Nichteinhaltung der Abstandsregelung vor Gericht gescheitert, da das Oberverwaltungsgericht Münster gesagt hat, dass es hierfür keine ausreichende gesetzliche Grundlage gibt. Dies zeige einmal mehr, dass die Verwaltung auf ein Ausführungsgesetz angewiesen sei. Der Vorsitzende fasst abschließend zusammen, dass hinsichtlich der Spielhallen noch Regelungsbedarf besteht. Auch gebe es noch Regelungsbedarf zum Umgang mit gleichgelagerten Kollisionsfällen (Seite 34 des Handlungskonzeptes). Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. - 17 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 4.3 Evaluierung der Reinigung am Rheinboulevard 3011/2017 Herr Bauer-Dahm bezieht sich auf Seite 3 der vorliegenden Mitteilung. Er möchte wissen, warum die Permanentreinigung (Papierkörbe leeren, Littering) nur im Sommer und nicht das ganze Jahr über stattfindet. Frau Otto teilt mit, dass die Papierkörbe im Winter im Rahmen der Grundreinigung, die morgens gemacht wird, geleert werden. Während der Sommermonate würden die Papierkörbe zusätzlich im Rahmen der Permanentreinigung mehrmals täglich geleert werden. MdR Dr. Krupp bezieht sich ebenfalls auf Seite 3 der Mitteilung. Hier werde aufgeführt, dass die Beauftragung der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) im Zuge der Reinigung für nicht sinnvoll erachtet wurde. Die KGAB sei zurzeit aber gleichwohl vor Ort im Geschäft der Bewachung aktiv. Dies habe sich offensichtlich auch als sinnvoll erwiesen. Auf Seite 7 der Mitteilung stehe nun, dass durch die verstärkten ordnungspolitischen Maßnahmen aktuell davon ausgegangen werde, dass auch nach Einstellung des zusätzlichen Bewachungsauftrages der KGAB zum Ende des Jahres keine verstärkten Probleme auftreten werden. Er möchte wissen, ob tatsächlich beabsichtigt sei, die KGAB über das Jahr hinaus nicht mit der Bewachung zu beauftragen. Herr Dr. Bauer teilt mit, dass die Verwaltung die KGAB mit der Bewachung beauftragt habe, weil man am Rheinboulevard über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren unterschiedliche Zwischenzustände hatte. Erst sei die Treppe eröffnet wurden, dann der Panoramaweg usw. Die KGAB sei damals beauftragt worden, um ein gesichertes Verfahren der Nutzung der Treppe zu gewährleisten, d. h. um beispielsweise dafür zu sorgen, dass Fahrradfahrer unten an der Treppe nicht entlangfahren. Insofern sei der Auftrag der KGAB gewesen, die Bewachung im Rahmen der Bauphase durchzuführen, soweit sie das eben könne, denn sie sei keine Ordnungsbehörde und könne die Betroffenen auf die Regeln daher nur hinweisen und müsse bei Verstößen die Polizei etc. informieren. Am 12.12.2016 sei dem AVR dann eine Beschlussvorlage vorgelegt worden, mit welcher die Verwaltung vorgeschlagen hat, die KGAB um noch ein weiteres Jahr zu beauftragen verbunden mit Kosten von rund 385.000€ pro Jahr, da die Verwaltung davon ausging, dass sich die Bauphasen noch bis Anfang 2017 hinziehen würden und anschließend ein geregeltes Verfahren bestehe. Nun gehe die Verwaltung davon aus, dass dieser Grund der Beauftragung der KGAB nicht mehr gewährleistet ist und der Vertrag somit auch nicht mehr weitergeführt werden soll. MdR Dr. Krupp möchte wissen, wie das geregelte Verfahren nach Abschluss der Bauphase aussieht, möglicherweise fahren die Fahrradfahrer immer noch unten an der Treppe entlang. Herr Dr. Bauer teilt mit, dass nun eine entsprechende Beschilderung bzw. Hinweisschilder vorhanden seien, so dass die Regularien vor Ort zumindest sichtbar und nachvollziehbar sind. MdR Dr. Elster bezieht sich auf Seite 9 der Mitteilung. Aus Sicht der jährlichen Betriebskosten sei die Mitteilung lobenswert. Es sei erfreulich, dass die Ist-Kosten 2016 nur bei etwa 50% der vom Rat beschlossenen Kosten liegen. Allerdings stehe im letzten Absatz der Seite, dass die Kosten künftig doch wieder signifikant höher werden und sich deutlich in Richtung der ursprünglichen Schätzung bewegen. Die Kosten würden dann nur noch ca. 15% bzw. 16% unter den damals freigegebenen Kosten - 18 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 liegen. Diese seien in der Stadtgesellschaft seinerzeit stark diskutiert worden. Damals sei betont worden, dass die Verwaltung gemeinsam mit den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln GmbH (AWB) versuchen sollte, die Kosten möglichst zu minimieren. Daher möchte er nun wissen, wann man die exakte Höhe der Ist-Kosten 2017 weiß. Er erkundigt sich, ob die Verwaltung dem Ausschuss diese zum Ende des ersten Quartals 2018 mitteilen kann. Darüber hinaus möchte er wissen, ob man die Kosten durch weitere präventive Maßnahmen oder sonstige Änderungen am Konzept noch senken kann. Im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Wasserpfeifen habe die Verwaltung beispielsweise deutlich gemacht, wie man sich abzeichnende Probleme über präventive Maßnahmen und Verbote lösen kann. Er erkundigt sich daher, ob die Verwaltung in diesem Zusammenhang entsprechende Ideen verfolgt. Herr Dr. Bauer erklärt hinsichtlich der Kosten, dass die Abrechnung für 2017 Anfang 2018 vorliegt und die Kosten dem Ausschuss gerne mitgeteilt werden können. Zurzeit diskutiere die Verwaltung in der Tat weitergehende Maßnahmen. Nach Absprache mit dem Ordnungsamt und der Polizei werde momentan beispielsweise das Thema Beleuchtung besprochen. Hier habe man jetzt einen Ansatz zur Optimierung der Beleuchtung. Er gibt zu bedenken, dass das Bauwerk nun fertig gestellt sei und man nicht ohne Weiteres eine Lampe einbauen könne, da man die besonderen Gegebenheiten vor Ort, wie beispielsweise die tiefgegründete Hochwasserschutzwand, beachten müsse. Man habe aber zwischenzeitlich einen Lösungsvorschlag, der auch bereits mit der RheinEnergie abgestimmt sei. Insofern versuche die Verwaltung, aus den Erfahrungen zu lernen und weitere Schritte zu unternehmen. MdR Richter greift die Ausführungen von MdR Dr. Krupp bezüglich der KGAB auf. Er möchte wissen, ob die Verwaltung nach Einstellung des Vertrages mit der KGAB das Risiko sehe, dass ab dann diese Tätigkeiten von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsdienstes übernommen werden oder gelte bei der Durchsetzung der Kölner Stadtordnung die Annahme „Schilder ersetzen Menschen“. Er möchte wissen, wie dies zu verstehen sei. Herr Dr. Bauer teilt mit, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes diese Tätigkeiten kapazitätsmäßig nicht eins zu eins übernehmen können. Aber selbstverständlich sei der Rheinboulevard ein öffentlicher Raum und Geltungsbereich der Kölner Stadtordnung. Hierauf werde mittels entsprechender Schilder hingewiesen. Es würde dann wiederum den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes helfen, wenn sie vor Ort sind, auf diese Schilder entsprechend zu verweisen und ggf. entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen durchzuführen. Herr Rummel ergänzt, dass die KGAB letztendlich eine Art Bewachung durchführe. Sie sei während der gesamten Zeit, in der das Bauwerk von Leuten besucht wird, vor Ort und achte in der Regel auf die Interessen desjenigen, der das Bauwerk erstellt hat, d. h. dass es dort sauber bleibt und dort Regeln eingehalten werden. Selberverständlich laufe die Vorstellung, dass das Ordnungsamt diese Art von Bewachung vornehmen könne, fehl. Allerdings habe sich das Ordnungsamt nach den durchaus gravierenden Vorfällen im vergangenen März den Rheinboulevard zusammen mit der Polizei zu den Hauptbesuchszeiten so intensiv vorgenommen, dass die Maßnahmen erkennbar waren bzw. zu Ergebnissen geführt haben. Selbst die heutige Ausgabe des Kölner StadtAnzeigers bzw. die dortigen Kommentare der Bürgerschaft hätten die Stadt diesbezüglich gelobt. Diese intensivere Bewachungstätigkeit wolle man zunächst einmal noch weiter fortsetzen, aber mit dem Wegfall der Grundlage und der Schaffung anderer Hotspots in dieser Stadt, bei denen das Eingreifen des Ordnungsamtes dringend - 19 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 nötig sei, werde man hier die Kapazitäten auch runterfahren, dies habe die Polizei jetzt auch bereits gemacht. Zu glauben, die Verwaltung würde auf dem Rheinboulevard morgens ab 8:00 Uhr bis nachts um 3:00 Uhr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter positionieren, laufe daher fehl. Man werde den Bereich aber selbstverständlich im Rahmen der Möglichkeiten bewachen und ggf. einschreiten. Hierbei wäre es natürlich hilfreich, wenn die KGAB vor Ort wäre und entsprechende Verstöße etc. melden könnte. Dies sei bisher auch immer das verlängerte Ohr für die Ordnungsbehörde gewesen und natürlich auch für diejenigen, die das Bauwerk errichtet haben und daran interessiert sind, dass die Unterhaltungskosten bzw. die Kosten für die Beseitigung von Schäden nicht ins Uferlose laufen. MdR Hegenbarth bezieht sich ebenfalls auf die auf Seite 9 der Mitteilung dargestellten Kosten(-prognosen). Er erinnert daran, dass der Betrag in Höhe von knapp 600.000€ zu Beginn der Eröffnung auch in der Öffentlichkeit gestanden habe. Als Begründung, dass die Ist-Kosten 2016 lediglich 298.861,27€ (brutto) betragen, dies sei fast nur die Hälfte des angesetzten Betrages, werde angegeben, dass der Panoramaweg damals noch nicht eröffnet gewesen sei. Ihm habe gefallen, dass auf den ersten Seiten der Mitteilung die einzelnen Reinigungsverfahren nahezu wissenschaftlich dezidiert aufgelistet werden. Dies sei beinahe schon Bausachverständigung gewesen. Argumentiert aus der Sicht des Steuerzahlers liege die Erwartungshaltung für die IstKosten 2017ff deutlich unter dem genannten Betrag in Höhe von 506.000€. Die Verwaltung habe nun alle Erfahrungswerte, daher müsse der tatsächliche Betrag künftig deutlich unter dem genannten Betrag liegen. So habe er auch MdR Dr. Elster verstanden. Vor dem Hintergrund, dass die Kapazitäten auf dem Rheinboulevard heruntergefahren werden, möchte er wissen, wie flexibel das Ordnungsamt bei entsprechenden Verstößen auf dem Rheinboulevard reagieren kann. Herr Rummel teilt mit, dass das Ordnungsamt eine überaus große öffentliche Fläche und eine Vielzahl von Hotspots in dieser Stadt, beispielsweise die Domumgebung und den Neumarkt, zu bedienen habe. Selbstverständlich seien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in jedem Moment an jeder Stelle präsent, sondern auch auf Informationen von Dritten, beispielsweise von der Bürgerschaft, den Touristen oder der Polizei angewiesen. In diesem Jahr habe man den Rheinboulevard als Hotspot festgelegt und sei dort intensiv mit bis zu 10 Personen gleichzeitig im Einsatz gewesen, die Polizei habe 20 Personen im Einsatz gehabt. Der positive Nebeneffekt hierbei sei gewesen, dass auch der Rheinpark immer mitbestreift wurde. Aber diese Intensität von nachmittags 17:00 Uhr bis nachts 24:00 Uhr könne man nicht immer aufrechterhalten, weil es in dieser Stadt auch diverse andere Hotspots in dieser Stadt gibt. Daher müsse man sich entscheiden. Beispielsweise am Neumarkt werde der Einsatz des Ordnungsamtes demnächst auch wieder verstärkt erforderlich. Sobald man merke, dass sich die Situation am Rheinboulevard wieder verschlechtert, werde man dort auch wieder entsprechend größere Präsenz vor Ort zeigen. MdR Dr. Krupp merkt an, dass all dies nach seinem Dafürhalten deutlich für eine Weiterbeauftragung der KGAB spreche. Im Namen der SPD-Fraktion möchte er betonen, dass dies schon alleine deswegen für notwendig gehalten werde, um das subjektive Sicherheitsgefühl am Rheinboulevard herzustellen. In diesem Zusammenhang sichert er der Verwaltung die politische Unterstützung seiner Fraktion zu. Im Übrigen seien die Kosten angesichts der Tatsache, dass die KGAB Langzeitarbeitslose beschäftigt, die wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden, gut angelegt. - 20 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 4.4 Verwaltungsreform - Aktueller Umsetzungsstand 3247/2017 Wie in der vorliegenden Mitteilung angekündigt, ergreift Herr Dr. Heinz das Wort und trägt die vorbereitete Folienpräsentation zum Thema „Verwaltungsreform – Aktueller Umsetzungsstand“ vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Herr Dr. Heinz kündigt an, dass der zugesagte Transparenzbericht mit Stand vom 31.12.2017 (siehe Folie 17) sehr ausführlich sein wird und alle Facetten von Vorgehen, Wirkung, Messung, Steuerung, Aufwand etc. aufzeigt. Er habe sich vorgenommen, vier Wochen nach diesem Termin inhaltlich sprachfähig sein zu können, sodass der Bericht dem AVR voraussichtlich im Februar vorgestellt werden könne. Gerne nehme er sich dafür dann auch deutlich mehr Zeit. Der Vorsitzende dankt Herrn Dr. Heinz für die ausführliche Darstellung. Er schlägt vor, das Thema in der nächsten Sitzung erneut aufzurufen, sofern der Ausschuss nun keine Nachfragen habe. Für die Diskussion des angekündigten Transparenzberichtes würde sich der Ausschuss gerne ausreichend Zeit nehmen. Der Ausschuss ist mit dem Vorschlag einverstanden. 4.5 Sachstand Ausgleichszahlung BAB 3 3344/2017 MdR Dr. Krupp teilt mit, dass von dem vereinnahmten Geld letztendlich nicht einmal ein Zehntel ausgezahlt wurde und wahrscheinlich auch nicht mehr als ein Zehntel ausgezahlt werden wird. Auch die entsprechenden Fälle würden sich deutlich unter 10% bewegen. Er erinnert daran, dass seine Fraktion einen anderen Verfahrensvorschlag hatte. Ihn interessiere nun, was mit der übrig gebliebenen Summe in Millionenhöhe geschehen soll. Frau Oberbürgermeisterin Reker habe in der seinerzeit geführten Debatte angeregt, den Betrag für Verkehrserziehungsmaßnahmen etc. zu verwenden. Er möchte daher wissen, wie die Verwaltung gedenkt, diesbezüglich weiter vorzugehen. Man müsse kein Hellseher sein, um zu wissen, dass das Geld auch Ende des Jahres nicht annähernd ausgegeben sein wird. Herr Stadtdirektor Dr. Keller teilt mit, dass die Verwaltung einen Vorschlag hierzu machen werde bevor das neue Haushaltsjahr beginnt. MdR Dr. Krupp möchte wissen, ob das Programm Ende des Jahres ausläuft. Herr Stadtdirektor Dr. Keller bestätigt dies. Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 5 Allgemeine Verwaltungsorganisation - 21 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 5.1 Mündliche Information zu den Vorkommnissen und zum aktuellen Sachstand in Bezug auf den Ebertplatz Auf Wunsch des Ausschusses ergreift Herr Stadtdirektor Dr. Keller das Wort und berichtet zur aktuellen Situation am Ebertplatz. Aktueller Ausgangspunkt der städtischen Aktivitäten zu den Verhältnissen auf dem Ebertplatz sei eine Begehung gewesen, die er gemeinsam mit dem Polizeipräsidenten auf dem Ebertplatz vor exakt 14 Tagen unternommen habe. Dort habe man sich noch einmal die Frage gestellt, was man auf diesem Platz kurzfristig oder kurz- und mittelfristig verändern könne, um einerseits für ein besseres Sicherheitsgefühl und andererseits auch für eine objektiv verbesserte Sicherheitslage auf dem Platz zu sorgen. Zu diesem Zeitpunkt sei bereits die stärkere Präsenz der Polizei vereinbart gewesen. Dies sei seiner Einschätzung nach auch die Maßnahme, die von allen für am wichtigsten gehalten wird, schließlich gehe es hier um durchaus harte Kriminalitätsbekämpfung und damit sei es auch keine Aufgabe des städtischen Ordnungsdienstes, sondern eine Aufgabe der Polizei. Die Polizei habe zugesagt, dieser Aufgabe nicht nur wie bisher, sondern künftig auch noch stärker als bislang nachzukommen. Die Verwaltung habe ihrerseits angeboten, die Streifentätigkeit der Polizei durch Kräfte des Ordnungsdienstes zu flankieren, weil sie bei allem Primat der Polizei bei dieser Art der Aufgabenstellung durchaus sehe, dass auch das Ordnungsamt bzw. die städtische Ordnungsbehörde hier im Bereich der Ordnungswidrigkeiten einen Betrag leisten könne, um die Sicherheit zu verbessern. Personelle Präsenz sei also zunächst einmal das, was unmittelbar vereinbart worden ist. Ziel der Begehung sei es nun gewesen, noch einmal unter dem Aspekt der städtebaulichen Kriminalprävention zu schauen, was für Verbesserungspotenzial es darüber hinaus gibt. Eine Maßnahme, welche förmlich ins Auge springt, wenn man sich den Platz anschaut und es nicht gerade lichter Tag ist, sei die stark verbesserungswürdige Beleuchtungssituation. So sei der erste Punkt gewesen, der verabredet wurde, hier für helleres Licht zu sorgen. Er sei sowohl der Verwaltung als auch der RheinEnergie sehr dankbar, dass diesbezüglich die ersten Maßnahmen bereits zwei Tage nach der Begehung ergriffen worden sind und dass hier ausgesprochen schnell agiert wurde, um den Platz schlicht und ergreifend heller zu machen. Neben dem Austausch der Leuchtenköpfe stehe jetzt noch aus, die Lichtbanderolen und die kleineren Beleuchtungseinrichtungen, die entweder kaputt sind oder nur sehr schummrig beleuchten, in den Passagen, insbesondere im östlichen, aber auch im westlichen Teil, zu verbessern. Insofern sei Beleuchtung ein großes Thema. Bezüglich dem Thema Grünschnitt und Beseitigung von Vegetation zu Verhinderung von Verstecken für Drogen und ähnliche Dinge, die man da nicht haben möchte, sei in der Vergangenheit bereits sehr vieles unternommen worden, so dass diesbezüglich nicht mehr viele Maßnahmen identifiziert worden seien. Darüber hinaus habe man noch eine kleinere bauliche Maßnahme in Bezug auf den Fahrbahnteiler zwischen Ebertplatz und der Einmündung Neusser Straße ins Auge gefasst. Dieser sei mit Blumenkästen ausgestattet und werde daher von den Dealern offenbar bevorzugt als Versteck genutzt. Die Polizei sehe nun durchaus einen Fortschritt darin, wenn man diesen Fahrbahnteiler durch etwas anderes ersetzt, was eben keine Versteckmöglichkeit mehr bietet. Die Verwaltung habe bereits zugesagt, dies umzusetzen. So seien im Rahmen der Begehung eine Reihe von Maßnahmen identifiziert worden, die ins Auge sprangen und die auch sehr schnell umsetzbar waren. Ferner sei man aber auch der Meinung gewesen, dass es darüber hinaus noch eine Reihe von Maßnahmen gebe, die näher angeschaut werden müssen, insbesondere im Hinblick auf - 22 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 ihre Sinnhaftigkeit und auf ihre Umsetzbarkeit. Stadtverwaltung und Polizei seien sich darüber einig gewesen, dass man zu einem echten Fortschritt auf diesem Platz eigentlich nur gelangen werde, wenn man den Angstraum beseitigt, welcher hier seiner Einschätzung nach unzweifelhaft und unstreitig vorhanden sei. Der Hotspot des Angstraumes „Ebertplatz“ sei mit Sicherheit die Passage am westlichen Ende, d. h. Richtung Ringe. Er gehe davon aus, dass es im Prinzip schon Allgemeingut sei, dass bei einer endgültigen Umgestaltung des Ebertplatzes diese Mehrebenen bzw. dieses Mehrebenensystem auf dem Platz nicht mehr vorhanden seien werde. Auch wenn man sich beispielsweise die Ideen aus dem Masterplan von Albert Speer anschaut, komme man auf dem Platz nur weiter, wenn man ihn niveaugleich mit der Straße macht. Was dann darauf passiert, sei eine völlig andere Frage, aber diese Unterführungssituation, die werde es in der endgültigen Lösung vorbehaltlich aller Bürgerbeteiligung und vorbehaltlich aller Architektenwettbewerbe mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr geben. Dass dieser Angstraum überhaupt gebaut wurde, sei seiner Einschätzung nach einer der Geburtsfehler der heutigen Situation. So habe man überlegt, ob es nicht bei all den Planungsvorläufen und Bauzeiten, die benötigt werden, um ein solches Areal bzw. einen so großen innerstädtischen Platz umzubauen, auch die Möglichkeit gebe, hier so zu sagen im Vorgriff auf eine endgültige Lösung zu einer Beseitigung des Angstraumes zu kommen. Dies sei nach wie vor eine Aufgabe, die sehr ernst genommen werden sollte. Polizei und Stadtverwaltung seien jedenfalls zu dem Ergebnis gekommen, dass es sinnvoll sei, diesen Angstraum zu beseitigen, wenn man hier einen kurzfristigen echten Fortschritt auf diesem Platz erreichen wolle. Dies bedeute natürlich auch, dass man die Passage am westlichen Ende aufgeben müsse. Daraus sei in der Presseberichterstattung irgendwie die Botschaft geworden, dass die Passage zugemauert werden soll. Dies könne zwar tatsächlich auch eine Möglichkeit sein, aber die Passage aufzugeben könne man unter Umständen auch anders realisieren als mit dem schlichten Errichten einer Mauer. Ad hoc konnte auf dem Platz nicht beurteilt werden, welche baulichen Möglichkeiten es gibt, um die Passage entbehrlich zu machen und welche verkehrlichen Möglichkeiten es gibt, um nach wie vor eine Querung der Straße an der Stelle zu ermöglichen. Hier sei u. a. zu klären, welche Fußgängerfrequenzen es dort gibt und wie groß die Umwege werden würden, wenn man die Passage für den Fußgängerverkehr tatsächlich verschließt. All diese Fragen mussten zunächst geklärt werden und um hier die entsprechenden Arbeitsaufträge zu erteilen, habe es wenige Tage nach der Begehung eine Ämterrunde gegeben. Dort seien dann die entsprechenden Arbeitsaufträge an die Ämter gegangen. Beispielsweise hätten die bauenden Ämter die Frage aufgetragen bekommen, zu prüfen, was man tun kann bzw. wie man die Passage verschließen kann. In Richtung Stadtplanungsdezernat sei die Frage gestellt worden, wie ein künftiges Nutzungskonzept auch ohne diese Passage aussehen könne, im Übrigen auch unter Beteiligung der Künstler. An das zuständige Amt sei der Prüfauftrag erteilt worden, die rechtliche Situation der Mieter in dieser Passage zu prüfen. Schließlich mache es keinen Sinn, über bauliche Möglichkeiten zu sprechen, wenn so zu sagen Mietverträge bestehen, welche man als Eigentümer überhaupt nicht kündigen könne. Umgekehrt mache es allerdings auch keinen Sinn, Mietverträge zu beenden, wenn man noch gar nicht wisse, ob und wie diese Passage verschlossen werden soll. Insofern sei der Auftrag gewesen, die rechtliche Situation aufzuarbeiten mit der Fragestellung, wie lange die Verträge laufen und wie sie beenden werden können etc. und zwar nicht nur die der Künstler, sondern in erster Linie natürlich auch die der Gastronomiebetriebe, die unten in der Passage vorhanden sind, denn einer davon werde von der Polizei durchaus auch als ein Teil des Problems wahrgenommen. Dies sei jedenfalls die Situation gewesen, wie man sie in der Verwaltung verabredet hatte. - 23 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 Es habe dann an dieser Stelle bedauerlicherweise so zu sagen ein Missverständnis insofern gegeben, als dass eine Kündigung ausgesprochen wurde bevor diese Kette von Prüfaufträgen innerhalb der vereinbarten Frist abgearbeitet worden ist. Dies habe letztendlich dazu geführt, dass diese Debatte zu einem Zeitpunkt aufgekommen sei, wo eine abschließende Entscheidung über die Schließung der Passage noch nicht getroffen worden ist. In einer Pressemitteilung am vergangenen Donnerstag habe man noch einmal deutlich gemacht, dass die Verwaltung die Schließung dieser Passage als Teil einer Lösung auch schon für eine Interimsphase bis zu einem endgültigen Umbau nach wie vor favorisiert. Aber wie und wann dies geschehe seien an dieser Stelle Fragen, die noch zu erörtern seien. Man sei sich selbstverständlich auch des Umstandes bewusst, dass eine solche Umgestaltungsmaßnahme von den zuständigen Gremien dieser Stadt mitberaten und mitbeschlossen werden muss. Insofern werde die Verwaltung für das angestrebte Gesamtkonzept eine entsprechende Beschlussvorlage erstellen und alles dafür tun, dass diese Vorlage den Gremien noch in diesem Jahr zur Entscheidung vorgelegt wird. MdR Dr. Krupp ergreift das Wort. Dass am Ebertplatz etwas geschehen müsse, sei unstrittig, dies würde er sicherlich auch gar nicht in Frage stellen. Dennoch sei seine Fraktion ein wenig perplex gewesen, dass sie als Politik die Situation quasi vollständig der Zeitung entnehmen musste. Auch für die heutige AVR-Sitzung habe die Verwaltung von sich aus offensichtlich keine Vorlage bzw. Mitteilung vorgesehen. Er betont, dass er diese Art, die Politik nicht einzubeziehen, ausdrücklich kritisiere. Es handele sich um ein Thema mit einer gewissen Brisanz, welches in jedem Fall in die Politik gehöre, unabhängig davon, ob dies rechtlich erforderlich sei oder nicht. Er wiederholt die Ausführungen von Herrn Stadtdirektor Dr. Keller. Wenn er es richtig verstanden habe, müsse die Passage nicht zwingend zugemauert werden, aber sie soll – so sei der Favorit der Verwaltung – geschlossen werden. Dies gehe dann zwingend damit einher, dass den Betrieben dort gekündigt werden müsste. Er möchte wissen, ob dies jetzt auch die hergestellte Verwaltungsmeinung sei oder ob dies morgen von namenhaften anderen städtischen Beschäftigten und führenden Leuten in Frage gestellt werde. MdR Dr. Elster bedankt sich bei Herrn Stadtdirektor Dr. Keller für die ausführliche Darstellung des Weges, der beschritten worden ist. Seiner Einschätzung nach sei es genau richtig, dass sich die Verwaltung dem schwierigen Problem, welches im Vorfeld zu Recht immer wieder in der Presse auch Thema gewesen sei, angenommen hat. Wenn die Verwaltung jetzt verschiedene Optionen hierzu erarbeitet, brauche sie dafür selbstverständlich auch Zeit. Er betont, dass die Prüfaufträge innerhalb der Verwaltung zurzeit abgearbeitet werden und die Verwaltung den Gremien anschließend, wie soeben von Herrn Stadtdirektor Dr. Keller zugesagt, eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen wird und man dann über diese Optionen entsprechend diskutieren könne. Dies sei der völlig normale Weg. Ausschließlich durch einen kleinen Verfahrensfehler seien diese Prüfausträge jetzt überhaupt erst bekannt geworden, nämlich weil eine Kündigung zu einem Zeitpunkt ausgesprochen worden ist, wo sie bzw. die Ursache für eine eventuelle Kündigung noch nicht beraten werden konnte. Er fasst zusammen, dass von der Verwaltung soeben dargelegt worden sei, was hier passiert ist und appelliert an den Ausschuss, sich jetzt nicht an diesen Details aufzuhalten, sondern schlicht und ergreifend der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, die Prüfaufträge abzuarbeiten und dann mit einer abgestimmten Meinung, die selbstver- 24 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 ständlich noch herzustellen sei, in die Gremien zu gehen und dann entsprechend darüber zu diskutieren. Stattdessen diskutiere man jetzt einen Teil der Prüfaufträge vorab; dies sei völlig belanglos. MdR Dr. Krupp weist daraufhin, dass eine Kündigung bereits ausgesprochen und auch nicht zurückgenommen worden sei. MdR Dr. Elster entgegnet, dass sich die Verwaltung zu dem Thema auch der Presse gegenüber bereits geäußert habe. Dies sei jetzt Kaffeesatzleserei. Man diskutiere jetzt zu einem Zeitpunkt, Monate oder zumindest Wochen bevor die Vorlage fertig ist, partielle Dinge, die einfach nicht weiterführen. Auf diese Art und Weise könne sich die Politik nicht in die Handlungen der Verwaltung einmischen. Dies sei völlig substanzlos. MdR Richter ergreift das Wort. Es bestehe Einigkeit darüber, dass eine grundlegende Verbesserung des Ebertplatzes nur durch eine städtebauliche Entwicklung erreicht werden kann. In den letzten Jahren habe man viel Zeit durch diverse Prüfungen, beispielsweise in Bezug auf mögliche Tiefgaragen usw., verloren. Auch aus anderen Gründen hätte man in Bezug auf die städtebaulichen Planungen schon weiter sein können, aber sei es drum, eine grundlegende Verbesserung könne jedenfalls nur durch eine städtebauliche Änderung erfolgen. Seine Fraktion sehe allerdings ein Zumauern im Interim und ein Leerkündigen aller Ateliers und Geschäfte in keinem Zusammenhang mit einer Erhöhung des Sicherheitsgefühls und der Sicherheitsanforderungen. Er erinnert daran, dass die Bezirksvertretung Innenstadt vor vielen Jahren lange dafür gekämpft habe, dass Belebung in die Passage kommt und die Geschäfte und Ateliers bestückt werden. Seine Fraktion sehe nicht, dass ein Zumauern der Passage, wodurch hochwahrscheinlich ein neuer Angstraum produziere werde, irgendeinen Beitrag liefert. Gleichwohl müsse die angekündigte Beschlussvorlage der Verwaltung nun abgewartet werden. Die Kündigung, die aufgrund interner Verfahrensmissverständnisse ausgesprochen wurde, sollte zumindest ausgesetzt werden bis Klarheit besteht. Aus Sicht seiner Fraktion sei ein Totberuhigen des Ebertplatzes keine urbane Lösung. Es sei gut, dass Herr Stadtdirektor Dr. Keller noch einmal aufgeführt habe, dass die Polizei diesbezüglich auch mit in der Verantwortung ist, da dort ein Kriminalitätsschwerpunkt durch die Dealer besteht. Dies sei keine Aufgabe des Ordnungsdienstes, sondern der Polizei. In diesem Zusammenhang müsse man auch immer wieder betonen, dass diese dort keinen schlanken Fuß macht. Abschließend gibt er zu bedenken, dass es bei all dem Angebot von Drogen auch immer eine Nachfrage diesbezüglich gebe. Wenn es künftig nicht mehr der Ebertplatz ist, dann werden es andere Plätze sein. Da eine entsprechende Nachfrage offensichtlich vorhanden sei, wäre es aus Sicht seiner Fraktion neben den repressiven notwendigen sicherheitspolitischen Aspekten usw. auch ein Beitrag, noch einmal konstruktiv über legale Abgabestationen nachzudenken. MdR Hegenbarth wiederspricht den Ausführungen von MdR Dr. Elster. Die Politik habe die Informationen in Bezug auf die kurzfristigen Maßnahmen aus der Presse erfahren. Seiner Auffassung nach sei es daher durchaus sinnvoll, dass man hierzu jetzt ein paar Fragen stelle dürfe und dass darüber gesprochen werde. Seine Gruppe habe diesbezüglich auch eine schriftliche Anfrage (TOP 6.6) gestellt. Er hoffe, dass insbesondere die Überlegungen zu der langfristigen Planung, wie soeben angedeutet, mit in die Beantwortung der Anfrage einfließen. Seiner Gruppe sei an dieser Stelle auch der Aspekt, welche Alternativen man den Kunst- und Kulturschaffenden anbietet, - 25 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 überaus wichtig und zu erfahren, welche anderen Lösungen überhaupt in Erwägung gezogen worden sind. Unabhängig hiervon habe er allerdings noch weitere Fragen, die sich ein wenig aus den Widersprüchen der unterschiedlichen Artikel ergeben, die er aus dem Express, dem Kölner Stadt-Anzeiger und der Kölnischen Rundschau sammeln konnte. In Bezug auf den Zeitplan habe er in der Rundschau gelesen, dass die Passagen bereits in den nächsten Wochen zugemauert werden sollen. In anderen Artikeln stehe jedoch, dass dies erst Ende des Jahres geschehen soll. Er bittet Herrn Stadtdirektor Dr. Keller, auf den Zeitplan näher einzugehen. Außerdem möchte er jetzt definitiv wissen, ob die Kündigung für die Galerie „Labor“ besteht. Hierzu seien auch unterschiedliche Aussagen von Verwaltung und Presse getroffen worden. Ferner möchte er wissen, ob ein Weihnachtsmarkt auf dem Ebertplatz stattfinden soll bzw. ob es hierfür Planungen gibt. Dies habe er ebenfalls der Presse entnommen. Herr Stadtdirektor Dr. Keller teilt mit, dass die Verwaltung keinen Weihnachtsmarkt organisieren werde. Wenn sich jemand meldet, der dort einen Weihnachtsmarkt veranstalten möchte, dann könnte die Verwaltung dies wahrscheinlich konstruktiv begleiten. Er habe diesbezüglich vieles gehört und man könne sich da möglicherweise auch für den nächsten Winter etwas vorstellen. Aktuell habe er von einem Weihnachtsmarkt, von einer Eisbahn und von einem Riesenrad gehört, was man dort aufstellen könne. Die Frage der Bespielung des Platzes sei sicherlich überaus zentral, auch für die Interimsphase, die Verwaltung werde allerdings nicht als Markveranstalter auftreten. In Bezug auf den Zeitplan habe er in der Presseberichterstattung wenig Richtiges gelesen. Es sei zu keinem Zeitpunkt angedacht gewesen, die Passage in der vergangenen Woche oder diese Woche bereits zuzumauern. Hierzu sei noch nicht einmal planerisch die Lösung vorgedacht gewesen, wie man das überhaupt machen könnte. In Bezug auf die Nachfrage von MdR Dr. Krupp führt er aus, dass in der Pressemitteilung vom vergangenen Donnerstag klipp und klar stehe, dass die Verwaltung die Lösung, diese Passage zu schließen, favorisiert. Wie das gemacht werde, darüber müsse man sich noch Gedanken machen. Dies werde zurzeit erarbeitet. In der Tat müsse dies nicht unbedingt durch eine Mauer geschehen, er könne sich allerdings auch nicht vorstellen, dass die Passage mit Batiktüchern zugehangen werde. Wenn man die Passage zumachen bzw. verschließen möchte, dann müsse man da baulich aktiv werden und dies habe dann mit Sicherheit auch etwas mit Wänden und möglicherweise auch etwas mit Mauern zu tun. MdR Dr. Krupp möchte wissen, ob es die Meinung der Verwaltung sei, dass die Läden aus der Passage rausmüssen. Herr Stadtdirektor Dr. Keller entgegnet, dass dies auch in der Pressemitteilung stehe. Wenn diese Passage aufgegeben werde, dann müsste selberverständlich auch die Passage entmietet werden. Man könne ja nicht eine Passage schließen und die Mieter drinnen lassen. Er betont, dass er das Thema nicht ins Lächerliche ziehen möchte, da es sich um ein sehr ernsthaftes Thema handele, dem sich die Verwaltung mit der gebotenen Ernsthaftigkeit widme und eben weil sie es mit der gebotenen Ernsthaftigkeit tue, könne er auch die Kritik von MdR Dr. Krupp in Bezug auf das Verfahren nicht teilen. Die Verwaltung habe hier ein fadengerades Verfahren aufgesetzt, um innerhalb von wenigen Tagen zu ersten Maßnahmen zu gelangen, die nicht der politischen Mitbestimmung bedürfen. Ob LED-Leuchten oder Natriumhochdrucklampen, die schummrig leuchten, verwendet werden, sei seiner Einschätzung nach durchaus - 26 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 eine Frage, die die Verwaltung selbst entscheiden könne. Er habe für diese Maßnahme, die innerhalb von zwei Tagen umgesetzt wurde, auch sehr viel Beifall in der Stadt und auch in der Politik gehört. Seiner Einschätzung nach sei es der richtige Weg, dass hier energisch vorangegangen wird. MdR Joisten wendet ein, dass dies die Bezirksvertretung Innenstadt schon längst beschlossen habe. Herr Stadtdirektor Dr. Keller räumt ein, dass man sich tatsächlich durchaus die Frage stellen könne, warum dies ein halbes Jahr lang nicht funktioniert habe. Daher sei es nun allerdings umso wichtiger, dass man keine Zeit mehr verliert. Dass sich die Verwaltung aber ein paar Tage Zeit nehme, um der Politik gescheite Vorschläge zu unterbreiten, das dürfe bzw. das müsse sie auch von der Verwaltung erwarten. Aber die Politik dürfe wiederum nicht von der Verwaltung erwarten, dass sie ihr eine Mitteilung vorlege, worüber sie gerade nachdenkt. Stattdessen habe die Politik das Recht und den Anspruch, von der Verwaltung einen Beschlussvorschlag vorgelegt zu bekommen. Genau dies sei auch beabsichtigt. Zum von MdR Richter angesprochenen Thema Belebung teilt er mit, dass ein Schließen der Passage selbstverständlich nicht dazu führen dürfe, dass ein neuer Angstraum erzeugt werde. Dies sei auch ein Kernbestandteil der Prüfung, es werde sehr genau darauf ankommen, wie die Abschlusssituation des Platzes nach Westen hin sein wird, wenn die Passage nicht mehr existiert. Es gehe nicht darum, die Passage zu entmieten, sondern um die Beseitigung eines Angstraumes. Das bestehende Konzept durch die Anwesenheit der Mieter, seien sie jetzt gewerblicher oder künstlerischer Natur, habe offensichtlich nicht funktioniert, denn sonst wäre die Situation am Ebertplatz in den letzten Monaten und Jahren nicht immer schlimmer geworden. Insofern gebe es offensichtlich zumindest Zweifel an dem Konzept, durch eben diese Mieter zu einer Belebung des Platzes zu gelangen. Von daher müsse es auch legitim sein, darüber nachzudenken, ob es nicht der klügere Weg wäre, den Angstraum insgesamt zu beseitigen. Dass das, was dann dort geschaffen werde, nicht einen neuen Angstraum darstellen dürfe, daran müsse gearbeitet werden und sei dann eher eine bauliche Frage. In Bezug auf das Thema Sucht- und Drogenprävention müsse ebenfalls etwas getan werde, hier sei sein Kollege aus dem Sozialdezernat gut unterwegs. Das Problem Ebertplatz habe sich auch dadurch verschärft, dass der Kontrolldruck an anderen Stellen im Stadtgebiet erhöht wurde, so dass es eine Verdrängung zum Ebertplatz hingegeben hat. Wenn man nun wie beabsichtigt agiere, werde das Thema an anderer Stelle erneut aufploppen, dies sei unbestritten. Deshalb müsse man auch hier gemeinsam mit der Polizei dafür sorgen, dass die repressiven Mechanismen nicht nur punktuell, sondern in der gesamten Stadt wirken und dies flankiert mit einem vernünftigen präventiven Ansatz. Die Beantwortung der Anfrage sei für heute vorgelegt worden, deshalb gehe er davon aus, dass sie in der nächsten Sitzung nicht noch einmal vorgelegt werden müsse. Im Übrigen gehe er davon aus, dass sie sich dann möglicherweise durch die Bereitstellung einer Beschlussvorlage zum Konzept für den Ebertplatz erledigt haben könnte. MdR Hegenbarth weist auf die Kurzfristigkeit hin. Herr Stadtdirektor Dr. Keller entgegnet, dass die Beantwortung als Tischvorlage vorliegt und letztendlich das beinhaltet, was er soeben ausgeführt habe. In Bezug auf die ausgesprochene Kündigung der Galerie „Labor“ führt er aus, dass die Verwaltung sich dafür entschieden habe, die Kündigung nicht zurückzunehmen. Er - 27 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 teilt mit, dass es schlicht und ergreifend überflüssig gewesen sei, die Kündigung bereits am vergangenen Wochenende auszusprechen, weil die Kündigungsfristen zu einer ordentlichen Beendigung des Vertrages noch bis Ende des Jahres laufen, d. h. es habe zeitlich überhaupt keine Not gegeben, zu diesem Zeitpunkt entsprechend zu agieren. Er führt aus, dass die Verwaltung nun vorschlagen würde, der Politik einen Vorschlag zu machen, wie die Verwaltung mit dem Problem umzugehen gedenke. Wenn die Politik diesem Vorschlag folge, dann werde dies eben entsprechende Konsequenzen auch für die Mietverträge in der Passage haben. Sollte die Politik dem Vorschlag nicht folgen, können die Mietverträge selbstverständlich auch entsprechend bestehen bleiben. MdR Dr. Killersreiter teilt mit, dass sie eine Information für Herrn Hegenbarth bezüglich des Weihnachtsmarktes habe. Die Bürgerinitiative Eigenstein e. V. habe einen Wintermarkt am Eigenstein bei der Verwaltung beantragt, der schließlich auch genehmigt wurde. Sie habe das Verfahren begleitet. Hierüber zu berichten wäre eine eigene Sitzung wert. Der Wintermarkt werde vier Tage dauern und am Eigenstein stattfinden. In Bezug auf den Ebertplatz betont sie als Anwohnerin und Frau, dass sie sich diesen Raum nicht nehmen lassen möchte. Sie betont, dass sie durch die Passagen gehe, wenn sie zur U-Bahn müsse und dass die Drogengeschäfte, die sie dabei beobachten konnte, nicht unter der Passage stattfinden, sondern auf dem Weg zur U-Bahn am Rande der Hochbeete. Bisher sei noch von niemandem gefragt worden, ob sie etwas kaufen wolle. Vermutlich weil man merke, dass sie so etwas auch nicht machen würde. Sie könne sich den Ausführungen von ihrem Kollegen MdR Richter nur anschließen. Ihre Fraktion werde die Vorschläge der Verwaltung genau prüfen, denn für sie sei das Zumauern einer Passage eine Kapitulation. Dies finde sie sehr bedauerlich und daher werde sich ihre Fraktion die Vorschläge der Verwaltung auch genau ansehen. MdR Dr. Krupp teilt mit, dass er der Verwaltung das Bemühen, diesbezüglich eine Lösung zu finden und die Situation zu verbessern, abnehmen möchte, trotzdem bleibe seine Kritik am Verfahren aber bestehen. Herr Stadtdirektor Dr. Keller habe eben davon gesprochen, dass ein schnurgerades Verfahren ablaufe, allerdings sei zumindest der öffentliche Eindruck ein anderer gewesen und auf diesen sei er als Politiker schließlich angewiesen gewesen, denn eine Mitteilung der Verwaltung habe ihn bedauerlicherweise nicht erreicht. Den Hinweis von Herrn Stadtdirektor Dr. Keller in Bezug auf die Herbstferien als sitzungsfreie Zeit könne er nicht nachvollziehen, denn dies habe die Verwaltung schließlich auch nicht daran gehindert, andere Beiräte einzuberufen. Zumindest den Inhalt der Pressemitteilung hätte er sich hier und heute als Mitteilung für den Ausschuss gewünscht. Auch die Aussage, dass die Verwaltung favorisiert, die Passage zu schließen, hätte heute in Form einer Mitteilung vorgelegt werden können. Im Namen der SPD-Fraktion schlägt er vor, die ausgesprochene Kündigung zurückzunehmen, auch wenn man später ggf. dann zu dem Schluss komme, tatsächlich kündigen zu müssen. An dieser Stelle möchte er auch noch keine abschließende Meinung für die SPD-Fraktion abgeben. Es erscheine ihm jedenfalls schon merkwürdig, gegenüber einem Betroffenen zu sagen, dass die Kündigung ein Versehen gewesen sei, sie aber bestehen bleibt, weil die Verwaltung unter Umständen später tatsächlich kündigen möchte. Dann sollte man lieber andersherum sagen, dass die Kündigung jetzt erst einmal zurückgenommen werde, aber sich der Betroffene gewiss sein soll, dass das Thema noch in der Diskussion ist. Dies wäre zwar auch nicht schön für den Betroffenen, aber es wäre zumindest formal die richtige Reihenfolge. - 28 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 MdR Hegenbarth teilt er mit, dass er die Beantwortung der Anfrage soeben erst auf dem Tisch entdeckt habe. Sie sei kurz und schmerzlos und beinhalte zu dem, was von Herrn Stadtdirektor Dr. Keller soeben angekündigt wurde, nämlich ein umfassendes Konzept, nur wenig. Da er die Fragen in der nächsten Sitzung nicht noch einmal stellen möchte, erkundigt er sich danach, ob in der nächsten Sitzung auch auf seine Frage noch einmal umfassend eingegangen werde. Dies könne man aber selbstverständlich auch bilateral machen, dann bräuchte er es für die nächste Sitzung nicht noch einmal eingestellt werden. Herr Stadtdirektor Dr. Keller bezieht sich auf den Wunsch von MdR Dr. Krupp nach einer Mitteilung für die heutige Sitzung und entgegnet, dass dies in etwa in Form der Beantwortung der Anfrage auf der Tagesordnung zu finden sei. Seiner Einschätzung nach seien die in der Anfrage gestellten Fragen und auch die über die Anfrage hinausgehenden Fragen jetzt bzw. mit einer entsprechenden Entscheidungsvorlage beantwortet. Wie soeben angekündigt, werde sich die Verwaltung darum bemühen, die Vorlage dem AVR noch in diesem Jahr vorzulegen. Es müsse allerdings noch geschaut werden, welche weiteren Ausschüsse darüber hinaus in der Pflicht sind, hier etwas zu entscheiden. In Bezug auf die Ausführungen von MdR Dr. Killersreiter teilt er mit, dass er dies nicht für eine Kapitulation halte. Hier gehe es nicht um die Kapitulation vor irgendeinem Verbrechen, sondern um die Korrektur einer städtebaulichen Todsünde. Dies sei in der Tat auch ein Stück weit das kleine 1x1 von städtebaulicher Kriminalprävention. Man könne durch viele Großstädte dieses Landes gehen und verschlossene Unterführungen finden, die möglicherweise in den 1960ern und 1970ern Jahren en vogue gewesen sind, sich im Nachhinein aufgrund verschiedener gesellschaftlicher Entwicklungen aber als Angsträume herausgestellt haben und eben nicht mehr die Funktion erfüllen, die sie mal haben sollten. Köln wäre in diesem Sinne also in guter Gesellschaft, wenn man an dieser Stelle einen solchen Angstraum tatsächlich auch beseitigen könnte. Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Stadtdirektor Dr. Keller für die Ausführungen, man sei nun auf die finale Vorlage gespannt. 6 Schriftliche Anfragen 6.1 Anfrage der Gruppe Piraten betreffend "Städtische Videoüberwachung 2015 und 2016" zur Sitzung am 25.04.2016 AN/0777/2016 Stellungnahme der Verwaltung vom 19.10.2017 2842/2017 MdR Hegenbarth bedankt sich bei der Verwaltung für die Beantwortung. Für die interessierte Öffentlichkeit betont er, dass es hier ausschließlich um die städtische Videoüberwachung gehe. Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. - 29 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 6.2 Anfrage der Fraktion DieLinke betreffend "Sexistische Werbung auf städtischen Plakatflächen" zur Sitzung am 18.09.2017 AN/1309/2017 Stellungnahme der Verwaltung vom 18.09.2017 2880/2017 MdR Tokyürek bedankt sich bei der Verwaltung für die Beantwortung. In Bezug auf den auf Seite 2 angekündigten Handlungsleitfaden möchte sie wissen, an wen sich dieser richtet und wann er vorgelegt wird. Frau Engel teilt mit, dass sich der Handlungsleitfaden momentan im Druck befindet und er dem Ausschuss noch in diesem Jahr vorgestellt wird. Der Kreis der Personen, an die sich der Handlungsleitfaden richtet, wird dann ebenfalls bekannt gegeben. Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. 6.3 Anfrage der Fraktion DieLinke betreffend "Interkulturelle Kompetenz der Stadtverwaltung" zur Sitzung am 18.09.2017 AN/1310/2017 Stellungnahme der Verwaltung vom 02.11.2017 3246/2017 MdR Tokyürek bedankt sich bei der Verwaltung für die Beantwortung der Anfrage. In Bezug auf das Seminar „Stadt Köln – wie funktioniert unser Unternehmen“ sei die verpflichtende Teilnahme und die Tatsache, dass das Seminar für das kommende Jahr inhaltlich neu aufgelegt werde und dann auch Inhalte zum Thema DiversityManagement vermittelt werden, begrüßenswert. Vor dem Hintergrund, dass „Interkulturelle Kompetenz“ als Maßnahme angeboten werde, möchte sie wissen, wie dies messbar ist, d. h. ob es im Nachgang beispielsweise Befragungen, Rückmeldungen oder eine anderweitige Evaluation gebe. Frau Burkert teilt mit, dass dies insofern messbar sei, als dass Fortbildungen und Seminare angeboten werden und im Anschluss daran evaluiert wird, wie viele Personen an diesen teilgenommen haben. Messbarkeit der Kompetenz selbst sei schwierig. Man sehe dies allenfalls in der Umsetzung, inwieweit noch Fälle bzw. Beschwerden vorkommen. Es sei vorgesehen, dass dies zudem auch als verpflichtendes Modul in die Führungskräfteentwicklung mitaufgenommen werde. Insofern werde das Thema auf jeden Fall abgedeckt. Die Führungskräfte sollten dann diejenigen sein, die dafür sensibilisieren. MdR Tokyürek bittet darum, dem Integrationsrat die Beantwortung der Anfrage bereitzustellen. Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. - 30 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 6.4 Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen betreffend "Neue Datenschutz-Grundverordnung" zur Sitzung am 06.11.2017 AN/1473/2017 Stellungnahme der Verwaltung vom 18.10.2017 3137/2017 Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. 6.5 Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen betreffend "Sachstand: Transparente Darstellung städtischer Leistungen und Gebühren" zur Sitzung am 06.11.2017 AN/1554/2017 Herr Stadtdirektor Dr. Keller sagt die Beantwortung der Anfrage bis zur nächsten AVR-Sitzung am 11.12.2017 zu. 6.6 Anfrage der Gruppe Piraten betreffend "Wieso wird den Galerien am Ebertplatz gekündigt?" zur Sitzung am 06.11.2017 AN/1578/2017 Stellungnahme der Verwaltung vom 06.11.2017 3371/2017 Der TOP wurde unter TOP 5 behandelt. 7 Mündliche Anfragen 7.1 „Ist Luisa hier?“ Frau Kerst bezieht sich auf die Anfrage der FDP-Fraktion betreffend „Ist Luisa hier?“, die aufgrund der Feiertage in der vergangenen Woche bedauerlicherweise verfristet eingereicht wurde und daher nicht auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung steht. Das Konzept sei vom Frauennotruf Münster im vergangenen Jahr entwickelt und inzwischen von vielen Kommunen auch erfolgreich übernommen worden. Man wisse, dass es hierzu auch in hier Köln Überlegungen gibt und ein ähnliches Konzept vorgesehen sei, welches wohl auch bald umgesetzt wird. Vor dem Hintergrund, dass besonders die Niederschwelligkeit der entscheidende Aspekt des ursprünglichen Konzeptes sei, möchte sie wissen, ob das für Köln vorgesehene Konzept genauso niederschwellig wird. Frau Engel teilt mit, dass die Beantwortung der schriftlichen Anfrage für die nächste AVR-Sitzung am 11.12.2017 vorgesehen ist. Sie erläutert, dass es die Kölner Initiative gegen sexualisierte Gewalt gebe, die sich verschiedenen Bausteinen widmet, einer dieser Bausteine sei beispielsweise die aktuelle Plakataktion. Darüber hinaus sei man zu bestimmten Veranstaltungen mit dem Beratungsmobil im Einsatz. Der nächste Baustein sei dann in der Tat ein Konzept für mehr Sicherheit für Frauen und junge Mädchen in Köln. Diesbezüglich werde man - 31 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 sich an das ursprüngliche Konzept anlehnen. Das Konzept befinde sich zurzeit in der Bearbeitung und könne hoffentlich Ende des Jahres vorgestellt werden. 7.2 Mittel für Städtepartnerschaftsmaßnahmen MdR Dr. Krupp möchte bezüglich der Städtepartnerschaftsmaßnahmen wissen, wie viele Mittel in diesem Jahr beantragt und wie viele Mittel davon letztlich von der Verwaltung bewilligt worden sind. Herr Wolf teilt mit, dass dem Ausschuss jedes Jahr nach Abschluss der Förderphase eine Übersicht über die beiden Fördertöpfe, die vom Bereich OB/5, Internationale Angelegenheiten bewirtschaftet werden, vorgelegt wird. Es handele sich dabei um den Fördertopf für Städtepartnerschaftsmaßnahmen und um den Fördertopf für kommunale Entwicklungszusammenarbeit. Die Übersicht sei zurzeit in Arbeit und werde anschließend schriftlich vorlegt. 8 Anträge 8.1 Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Konsequente Umsetzung des neuen Glücksspielrechts - Illegale Wettbüros endlich schließen" AN/0747/2017 Änderungsantrag der DieLinke-Fraktion zum Antrag der SPD-Fraktion betreffend „Konsequente Umsetzung des neuen Glücksspielrechts - Illegale Wettbüros endlich schließen“ (AN/0747/2017) AN/0796/2017 Der Vorsitzende möchte von der SPD-Fraktion wissen, ob sich ihr Antrag aufgrund der Mitteilung der Verwaltung (TOP 4.2) erledigt hat. MdR Joisten antwortet, dass die SPD-Fraktion den Antrag aufrechterhalte. MdR Richter teilt mit, dass die Punkte 1 a und b des SPD-Antrages aus Sicht seiner Fraktion mit der umfangreichen Mitteilung abgegolten seien, die Punkte 1 c und d aufgrund der rechtlichen Situation in Bezug auf die Wettbüros nicht möglich seien und Punkt 2 noch offen sei. Er schlägt vor, dass der Antrag bis zur nächsten AVR-Sitzung zurückgestellt werde und die Verwaltung bis dahin verdichtete Informationen zu dem konkreten weiteren Vorgehen in Bezug auf den Glücksspielstaatsvertrages vorlegt, so dass sich der Ausschuss diese dann genauer anschauen und anschließend über den Antrag entscheiden könne. Es sei schwierig, den Antrag und die vorliegende Verwaltungsmitteilung heute bereits übereinander zu bringen. Der Ausschuss ist damit einverstanden, den Antrag zur nächsten AVR-Sitzung zurückzustellen. MdR Dr. Elster teilt, dass auch die CDU-Fraktion die Punkte 1 a und b als erledigt ansehe, denn hier habe die Verwaltung deutlich gemacht, dass eine Beschlussfassung hierzu jetzt nicht mehr erforderlich ist. In Bezug auf Punkt c habe die Verwaltung keine rechtlichen Mittel und Punkt d werde aus Sicht seiner Fraktion ein wenig verfrüht angeführt. In Bezug zu Punkt 2 möchte er wissen, ob bzw. wie die Verwaltung in Bezug auf das Stellenkonzept (8,00 zugesetzte Stellen in der Dienstgruppe 7 sowie 4,00 zugesetzte Stellen im Bereich Gewerbeangelegenheiten) aufgestellt sei. Sofern die Ver- 32 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 waltung hierzu nun Informationen geben könnte, bräuchte man den Antrag, der bereits seit dem Sommer geschoben werde, nicht erneut zurückzustellen. Herr Stadtdirektor Dr. Keller teilt mit, dass die 8,00 Stellen bei 324 und die 4,00 Stellen bei 321 eingerichtet wurden sind und dass die Verwaltung davon ausgeht, dass sie mit diesen zunächst einmal auskommen werde. Sollte die Verwaltung allerdings feststellen, dass für eine wirkungsvolle Aufgabenerledigung mehr Personal benötigt werde, dies stelle er zurzeit allerdings deutlich in Frage, dann habe sie über den Personalreserveplan stets die Möglichkeit, entsprechend nachzusteuern. Er sagt zu, von dieser Möglichkeit im Zweifel auch Gebrauch zu machen, er kenne schließlich die politische Priorität in Bezug auf diese Aufgabe. MdR Dr. Elster stellt fest, dass sich Punkt 2 aus seiner Sicht damit erledigt habe. MdR Joisten räumt ein, dass die Verwaltung in ihrer Mitteilung bzw. in ihrem Konzept selbst ausführt, dass die Aufgabe insgesamt überaus anspruchsvoll sei und dass sie mit den vorhandenen Personalressourcen, dies habe Herr Rummel bei der unter TOP 4.2 geführten Diskussion auch angedeutet, nur schwer bzw. verzögert erledigt werden könne. In Bezug auf die Ausführungen von MdR Dr. Elster betont er, dass insbesondere der Punkt 1 d heute überhaupt nicht weiter thematisiert worden sei, weil Herr Rummel zuständigkeitshalber hierzu nichts sagen konnte. Dennoch handele es sich hierbei aber um einen Aspekt, den man in ein Konzept mitverarbeiten könnte, da er ursächlich mit dem Thema zusammenhänge und insofern auch weiterhin eine Relevanz habe. Insofern würde die SPD-Fraktion dem Vorschlag von MdR Richter, den Antrag noch einmal aufzurufen, wenn ein Gesamtblick auf das Thema getätigt werden kann, durchaus folgen. Herr Stadtdirektor Dr. Keller merkt an, dass es selbstverständlich auch darum gehe, die vorhandenen Stellen auch besetzen zu können. Hier müsse die Verwaltung so zu sagen noch einmal nachsteuern, dies sei auch Gegenstand der schriftlichen Äußerungen im Rahmen der vorgelegten Mitteilung. In Bezug auf das Thema städtebauliche bzw. planerische Maßnahmen sei es in der Tat so, dass es eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit ist, jetzt schon entsprechende Konzepte zu erstellen, da man noch gar nicht wisse, welche Immobilien wann frei werden. Dies sei daher schwierig und nicht nur aufgrund des Zuständigkeitsbereichs des Ordnungsamtes ein Problem, sondern auch aus Sicht der Verwaltung insgesamt, da man in diesem Zusammenhang letztendlich nur spekulieren könne. Herr Rummel wiederholt, dass es in bestimmten Bereichen, in denen Spielhallen bauplanungsrechtlich zulässig sind, eine Massierung von Spielhallen gibt. In vielen anderen Gebieten hingegen habe nur ein Anruf aus der Bürgerschaft mit der Botschaft, dass hier eine Spielhalle entstehen könnte, dazu geführt, dass entsprechende Satzungen erlassen worden sind, die es nicht mehr ermöglichen, hier eine Spielhalle zu errichten. Dies bedeute, dass im Grunde genommen auch weiterhin Spielhallen an diesen Stellen bestehen werden, nur eben nicht mehr in dieser massierten Form. Zwar würden sicherlich Entscheidungen zu Betriebsschließungen getroffen werden, jetzt aber bereits über Betriebsschließungen zu reden, sei verfrüht, da die Betriebsschließungen mit Sicherheit angefochten werden. Dies zeige nicht nur die Erfahrung, die die Verwaltung im Zusammenhang mit solch belastenden Verwaltungsakten habe, sondern auch die Erfahrungen der anderen Kommunen in NRW oder in anderen Bundesländern. Dies bedeute, dass sich die Situation vermutlich jahrelang hinzieht und sukzessive vollzogen wird. Außerdem sei auch klar, dass die Hauseigentümer, die - 33 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 monatlich 20.000€ für ihren vermieteten Bereich erhalten, auch daran interessiert seien, momentan keine Nachnutzung zu haben. Daher stelle sich die Thematik im Grunde genommen bauplanungsrechtlich zurzeit eigentlich nicht. Es werde sicherlich erforderlich sein, dass man sich diese Gedanken im Rahmen anderer Ausschüsse machen muss, aber nicht im Rahmen des Schließungskonzeptes, denn ordnungsrechtlich bezogen auf die Konzessionserteilung sei dies hier kein Thema. Herr Görzel möchte wissen, ob sich der Ausschuss bereits in der Antragsdiskussion oder noch in der Überlegung, ob der Antrag überhaupt aufrechterhalten werde, befinde. Seine Fraktion jedenfalls würde dem Antrag in der Form aus den eben genannten Gründen heute nicht zustimmen. Man halte die Punkte 1 a bis c für nicht durchsetzbar, Punkt d für politisch nicht klug und über Punkt 2 habe man eben bereits gesprochen. MdR Dr. Krupp hält fest, dass MdR Richter eben beantragt habe, den Antrag der SPD-Fraktion bis zur nächsten AVR-Sitzung am 11.12.2017 zurückzustellen. So könne die Verwaltung bis dahin weitere Informationen liefern und der Ausschuss anschließend über den veritablen SPD-Antrag endgültig entscheiden. Sodann sei allerdings von Seiten der CDU-Fraktion der Einwand gekommen, dass der Antrag bereits seit einiger Zeit geschoben wird. Er klärt auf, dass der Antrag bereits seit einiger Zeit geschoben wird, da u. a. die CDU-Fraktion im Rat mitentschieden habe, dass die Verwaltung der Politik erst einmal ihr Konzept vorlegen soll. Nun liege das Konzept für die Glücksspielhallen vor, das Konzept für die Wettbüros liege allerdings nicht vor. Daher werde die SPD-Fraktion den Antrag aufrechterhalten, sei aber mit dem Vorschlag einverstanden, den Antrag noch einmal zurückzustellen. Sollte dies jedoch nicht gewünscht sein, werde der Antrag hier zur Abstimmung stehen. MdR Richter appelliert an den Ausschuss, bei diesem komplexen Thema nach möglichst breitem Konsens zu suchen. Die Punkte 1 a bis d seien schriftlich und erschöpfend in den einzelnen Facetten heute behandelt worden, auch in Bezug auf die Wettbüros. Sofern die Ausführungen zu Punkt 2, die von der Verwaltung eben mündlich vorgetragen worden sind, zur nächsten Sitzung auch noch einmal schriftlich dargelegt werden, seien aus seiner Sicht alle Intentionen des Antrages abgegolten und der Antrag könne dann für erledigt erklärt werden. MdR Tokyürek teilt mit, dass ihre Fraktion die Punkte 1 a bis b auch für erledigt ansehe. Punkt c sehe sie kritisch, weil die Situation auch rechtlich noch nicht vollständig geklärt sei. Sie könne allerdings nicht verstehen, warum sich der Ausschuss zum Teil gegen Punkt d sträubt. Schließlich gehe es darum, ein wenig in die Zukunft gerichtet zu denken. Sie könne nicht vollziehen, dass man hier jetzt sage, dass die Gedanken hierzu verfrüht seien. Laut Antrag solle man erst bei Eintritt einer Betriebsschließung überlegen, ob die Punkte dann auch tatsächlich umgesetzt werden. Sie könne zwar nachvollziehen, dass Punkt d mit ordnungsbehördlichen Regelungen nichts zu tun habe, aber nichtsdestotrotz komme es darauf an, ganzheitlich zu denken. Aus ihrer Sicht sei zu überlegen, auch einmal zu vergleichen, was in den anderen Kommunen diesbezüglich unternommen worden ist und wie die Konzepte dort aussehen. Der Vorsitzende fasst zusammen, dass er den Äußerungen von MdR Richter entnommen habe, dass sich der Antrag eigentlich heute bereits erledigt habe. Zu der Bitte, die Ausführungen der Verwaltung zu Punkt 2 zu verschriftlichen, führt er aus, dass die Verwaltung diese in Form des Protokolls problemlos nachlegen könne. - 34 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 Schließlich lässt er den Ausschuss über die Erledigung des SPD-Antrages abstimmen. Beschluss: Der Antrag hat sich erledigt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion DieLinke zugestimmt. Der Änderungsantrag hat sich erledigt, da sich der Ursprungsantrag erledigt hat. 8.2 Antrag der Gruppe Piraten betreffend "Section Control auf Eis legen und Gutachten vorlegen" AN/1125/2017 Stellungnahme der Verwaltung vom 06.11.2017 3366/2017 MdR Hegenbarth bittet die Verwaltung um eine ausführliche Stellungnahme zum vorliegenden Antrag und schlägt vor, dass er diesen dann anschließend ggf. zurückzieht. Das Thema sei schon ein wenig länger her und im Gegensatz dazu wie sich Herr Rummel laut Express zu dem Thema geäußert habe, sei Herr Stadtdirektor Dr. Keller ein wenig zurückgerudert. Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass erst nach dem Modellversuch in Niedersachsen eine Diskussion über Section Control in Köln stattfindet, würde er den Antrag zurückziehen. Falls der Sachstand in diesem Zusammenhang aber schon deutlich weiter sein sollte, würde er gerne über den Antrag abstimmen lassen. Herr Stadtdirektor Dr. Keller teilt mit, dass Herr Rummel und er nicht unterschiedlicher Meinung sein würden. Die Verwaltung halte Section Control grundsätzlich für ein geeignetes Instrument, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Nun habe man die Situation, dass in Niedersachsen ein Probebetrieb initiiert worden ist und nach dem Kenntnisstand der Verwaltung im 4. Quartal 2017 starten soll. Hier seien sämtliche Behörden, Ministerial-, Polizei- und Verkehrsbehörden, die Gewerkschaften und auch die Datenschutzinstitutionen in Niedersachsen involviert und haben dies für unbedenklich erklärt. Es fehle nur noch die finale Zulassung der PhysikalischTechnischen Bundesanstalt, dann könne der Probebetrieb beginnen und zwar aus datenschutzrechtlicher Sicht offenbar einwandfrei. Die Verwaltung werde den Probebetrieb beobachten und dann entscheiden, welche Rückschlüsse sich für Köln anbieten. Die Verwaltung stehe aber auch nicht alleine da, denn sowohl das Land wie auch die Polizeibehörde hier in Köln seien ebenfalls der Auffassung, dass Section Control ein geeignetes Instrument sei, um für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Insofern werde es vermutlich auch, beispielsweise für den Bereich der Landesstraßen, entsprechende Initiativen geben, hier aktiv zu werden. Wenn das Instrument generell geeignet sei, daran habe er auch eigentlich keinen Zweifel, dann sollte man sich hier in Köln auch nicht davor verschließen, sondern dann gehe es letzten Endes nur noch darum, geeignete Strecken zu finden, auf denen eine entscheidende Verbesserung erzielt werden kann. MdR Hegenbarth erinnert an den Wortlaut des Antrages, ein externes Gutachten zur Klärung offener rechtlicher und organisatorischer Fragen bezüglich Section Control in Auftrag zu geben und nach dieser Prüfung entsprechend zu entscheiden. Das Pro und - 35 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 Contra würden insofern für den eigentlichen Antrag nur am Rande eine Rolle spielen. Die Wertung der Verwaltung nehme er an dieser Stelle daher nur zur Kenntnis. Er gehe davon aus, dass über das Pro und Contra und über die einzelnen Positionen an anderer Stelle und zu einem anderen Zeitpunkt diskutiert wird. Ihm reiche zunächst einmal die Aussage der Verwaltung, dass das Modellprojekt zunächst abgewartet bzw. beobachtet werde und daraus dann entsprechende Schlüsse für Köln gezogen werden. Er teilt mit, dass er den Antrag daher zurückzieht. 8.3 Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen betreffend "Sag´s uns-App der Stadt Köln" AN/1468/2017 Herr Bauer-Dahm teilt mit, dass seine Fraktion diesbezüglich vor einiger Zeit bereits eine Anfrage gestellt habe und anhand der Beantwortung der Verwaltung erfahren habe, dass die Verwaltung eine gewisse Skepsis gegenüber der Erweiterung der Sag’s uns-App zum jetzigen Zeitpunkt habe. Seitens der Bürgerschaft bestehe allerdings eine hohe Nachfrage in Bezug auf die Erweiterung. Die Verwaltung habe zwar angekündigt, dass sie plane, die App nach und nach zu erweitern. Seine Fraktion halte es allerdings für dringend geboten, dass man jetzt anfängt, entsprechend nachzusteuern, insbesondere in Bezug auf die zwei im Antrag genannten Bereichen „Umwelt/Grün“ und „Schäden auf Wegen und Straßen“. Die Bürgerschaft könne es schlicht und einfach nicht verstehen, dass man diese zwei naheliegenden Bereiche in die App nicht mitaufnimmt. MdR Dr. Krupp teilt mit, dass seine Fraktion die Aufnahme dieser zwei Bereiche in die App grundsätzlich für sinnvoll halte, allerdings sei durch die bloße Aufnahme in die App noch nichts gewonnen. Entscheidend sei die Hinterlegung mit entsprechenden Prozessen und personellen Ressourcen in den Fachämtern bzw. -dezernaten, die jeweils zuständig sind. Daher würde seine Fraktion dem Antrag nur mit der Maßgabe zustimmen, dass dies gewährleistet ist, d. h. dass das Verfahren in der Praxis auch funktioniert. Herr Stadtdirektor Dr. Keller führt aus, dass dies in der Tat ein wenig das Problem sei. Er erklärt, dass die zwei genannten Bereiche durchaus beschwerdeintensiv seien und die App im Moment deshalb so erfolgreich sei, weil man die Bereiche ausgewählt habe, hinter denen ein echtes Serviceversprechen nach dem Motto „wenn gemeldet wird, wird auch beseitigt“ stehe. Dieses Prinzip würde man zum jetzigen Zeitpunkt dann allerdings verlassen müssen, da die Verwaltung dieses Versprechen für die genannten Bereiche im Moment zumindest nicht in dieser Form gewährleisten könne. Mit dem Aufkommen, welches durch die Erweiterung der App generiert werden würde, wären die betroffenen Ämter 66 und 67 wahrscheinlich überfordert. Dies würde den Charakter der App ein Stück weit verändern. MdR Dr. Killersreiter merkt an, dass die Bürgerinnen und Bürger über die Erweiterung der App die Möglichkeit erhalten sollten, der Verwaltung festgestellte Schäden in Bezug auf die zwei genannten Kategorien mitzuteilen und dass diese auch abgearbeitet werden sollten. MdR Hegenbarth ergänzt, dass er seinerzeit, als die App Sag’s uns im Vorfeld koordiniert wurde, bei den Gesprächen dabei gewesen sei und die Frage, warum nicht alle Kategorien aufgenommen werden, damals im Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation u. a. auch Thema gewesen sei. Dieselben Äußerungen, die Herr Stadtdirektor Dr. Keller soeben vorgetragen habe, seien damals vor zwei Jahren - 36 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 schon von der Kommission angeführt worden. Mittlerweile sei einige Zeit vergangen, insofern könne die Verwaltung nun auch aktiv werden und die Kategorien und auch Zuständigkeiten für die Kategorien entsprechend ausweiten. Herr Stadtdirektor Dr. Keller teilt mit, dass er das Ansinnen nachvollziehen könne und dass man die Kategorien deshalb auch bereits sukzessive ausgeweitet habe. Es sei nicht so, dass die Verwaltung die zwei genannten Bereiche nicht aufnehmen möchte, es gehe nur um den Zeitpunkt, zu welchem die Erweiterung sinnvoll ist. Möglicherweise wäre allen Beteiligten mit dem Kompromiss geholfen, im Beschlusstext die Formulierung “sobald wie möglich“ aufzunehmen. Die antragstellenden Fraktionen zeigen sich mit diesem Vorschlag nicht einverstanden. Herr Stadtdirektor Dr. Keller erklärt, dass es ein Unterschied sei, ob man mit einem Handyfoto durch die Stadt geht, dies per App hochlädt und anschließend das Versprechen dahinter steht, dass die Angelegenheit innerhalb von wenigen Tagen erledigt ist oder eben nicht. Die Verwaltung könne die Beschwerden in bestimmten Bereichen schlicht und ergreifend nicht innerhalb von wenigen Tagen erledigen. Daher gebe es hier ein anderes Beschwerdeverfahren, d. h. die Personen müssen sich schriftlich an die Stadtverwaltung wenden, hier hänge die Hemmschwelle selbstverständlich ein wenig höher, und die Verwaltung teilt ihnen anschließend per Brief mit, wann Abhilfe geschaffen werden kann; so sei jedenfalls der optimale Verlauf. Insofern seien dies zwei unterschiedliche Verfahren, hinter denen unterschiedliche Servicelevel stehen und dies sei aus seiner Sicht vor dem Hintergrund der Masse des Geschäfts auch vollkommen legitim. MdR Dr. Elster merkt an, dass in dem vorliegenden Antrag keine Aussage darüber getroffen werde, welche Servicelevel für die zwei zusätzlichen Kategorien gewünscht werden. Es sei selbstverständlich, dass man unterschiedliche Servicelevel pflegen könne. Auch sei für alle verständlich, dass ein Straßenschaden, der beseitigt werden muss, oder ein Bürgersteig, der repariert bzw. ausgebessert werden muss, mehr Zeit in Anspruch nimmt als beispielsweise die Entfernung eines Tierkadavers. Dies solle mit dem Antrag auch gar nicht einhergehen, da es nachvollziehbar sei, dass die Verwaltung die Beschwerden dieser beiden Kategorien nicht sofort beseitigen könne. Zweifellos müsse dies auch mit entsprechenden Stellen hinterlegt werden. Andererseits sei das Meldewesen für die Bürgerschaft nicht mehr so wie früher. Beispielsweise gebe es in Bezug auf das Thema Umwelt/Grün die Personen, die früher die einzelnen Stadtbezirke und die Grünflächen in den Stadtbezirken abgegangen sind, nicht mehr. Insofern wäre es eine naheliegende Möglichkeit, genau diese Berichterstattung anhand der Sag’s uns-App wieder flächendeckend in der Stadt zu erreichen. Sollten dafür entsprechende Ressourcen erforderlich sein, dann müssten diese Ressourcen zugesetzt werden, schließlich müssen die Straßenschäden und der Müll beseitigt werden. Hier müsse die Verwaltung der Politik letztendlich per Beschlussvorlage entsprechende Vorschläge unterbreiten. Herr Bauer-Dahm weist darauf hin, dass im Rahmen von TOP 4.4 ein Vortrag zur Verwaltungsreform gehalten worden sei. Diese solle im Endeffekt auch dazu dienen, den Weg von einer Dienstleistungskommune zu einer optimalen Bürgerkommune zu erreichen. Zu einer Bürgerkommune gehöre auch, dass sich die Bürgerinnen und Bürger beteiligen können und dazu wiederum gehöre im kleinen Feld auch die Sag’s uns-App. Wenn die Bürgerschaft hier schon wieder ausgeschlossen werde, lege man sich Steine in den Weg, die man an anderer Stelle wegzuräumen versucht habe. Von - 37 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 daher sei es wichtig, dass die Bürgerschaft teilnehmen und auch Gehör finden kann und die entsprechenden Beschwerden auch abgearbeitet werden. Die Bürgerschaft akzeptiere es nicht mehr, dass die Verwaltung einfach sage, dass sie dies nicht schaffe. Auch seine Fraktion wolle dies nicht länger akzeptieren, ggf. müsste man die Bereiche personell entsprechend ausstatten. MdR Dr. Krupp teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag dem Grunde nach zustimmen möchte, da sie die Erweiterung der App um die zwei genannten Kategorien für sinnvoll halte. Da die Verwaltung allerdings mehr oder weniger gesagt habe, dass die Ressourcen hierfür momentan nicht vorhanden seien, schlägt er vor, die Formulierung „Die Verwaltung schafft die notwendigen Prozesse und Ressourcen, um die App anschließend kurzfristig um die Kategorien „Umwelt/Grün“ und „Schäden auf Wegen und Straßen“ zu erweitern“ in den Beschlusstext mitaufzunehmen. Dann würde seine Fraktion dem Antrag zustimmen. Der Vorsitzende merkt an, dass es eine Vielzahl von Anträgen gebe, bei denen die Verwaltung erst beauftragt werde, die Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen. Dies sei die Idee von politischen Anträgen. Daher lässt er den Ausschuss über den Antrag ohne die vorgeschlagene Ergänzung abstimmen. Beschluss: Die Sag´s uns App wird um folgende zwei Kategorien ergänzt: - Umwelt/Grün - Schäden auf Wegen und Straßen Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt. 9 Platzvergaben 10 Allgemeine Vorlagen 10.1 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB); Abwassergebührensatzung 2018 2860/2017 Beschluss: Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln - nimmt die Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2018 (Anlage 2) zur Kenntnis. stimmt gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für die Entsorgung von Schmutzwassergruben – Abwassergebührensatzung – in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. - 38 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 10.2 Abschluss eines 4-Jahres-Rahmenvertrages zur Beschaffung von Komponenten des digitalen Bündelfunks 0356/2017 Beschluss: Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln erkennt den dargestellten Bedarf der Verwaltung für den Abschluss eines 4-Jahres-Rahmenvertrages zur Beschaffung von Komponenten des digitalen Bündelfunks für die Feuerwehr Köln in Höhe von 1.904.000,00 € brutto an. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 10.3 Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung zum Abschluss eines Rahmenvertrages über das Abschleppen und Verwahren von ordnungswidrig abgestellten und sichergestellten oder gepfändeten Fahrzeugen auf dem Kölner Stadtgebiet ab dem 01.07.2018 2771/2017 Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die Vorlage auf Vorschlag der Verwaltung von der Tagesordnung abgesetzt. Beschluss: Die Vorlage wird zurückgestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 10.4 Bericht über die Auswirkungen der 1. Änderung der Kölner Stadtordnung (Erfahrungsbericht-KSO) und 2. Änderung der Kölner Stadtordnung 2649/2017 MdR Dr. Krupp schlägt vor, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. Nachdem sie von den Bezirksvertretungen behandelt wird, werde sie anschließend erneut im AVR behandelt. Seine Fraktion möchte der Vorlage folgende Fragen mit auf den Weg geben: Zwar stehe fest, dass Straßenmusik in Köln leiser werden müsse, seine Fraktion sei aber noch nicht endgültig davon überzeugt, dass das Verstärkerverbot der einzige und beste Weg dazu sei. Er möchte die endgültige Entscheidung nicht vorwegnehmen, seine Fraktion sei aber der Meinung, dass es eigentlich möglich sein müsste, den Lärm zu messen. Es gebe durchaus auch Situationen, in denen Personen mit einem Dudelsack, einer Trompete o.ä. im Zweifel deutlich lauter musizieren als die meisten Personen mit einem kleinen Verstärker. Da solche Beeinträchtigungen aber genauso störend seien, möchte er wissen, wie die Verwaltung mit diesem Problem umzugehen gedenkt. Im Übrigen gebe es auch Musikformen, die unabhängig von ihrer Lautstärke ohne Verstärker rein technisch schlichtweg nicht funktionieren. Seine Fraktion möchte dies daher zumindest geklärt haben und wissen, ob es bezüglich Lärmmessungen seitens der Verwaltung schon Überlegungen oder gar ein Konzept gibt bzw. gab oder ob es kategorisch ausgeschlossen wird, dass dies funktionieren könnte. - 39 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 MdR Dr. Elster räumt ein, dass es vielleicht sein möge, dass es einen Künstler gegeben habe, der im vergangen Jahr in einer modernen Kunstform hier in Köln Musik gemacht hat, die ohne Verstärker nicht hätte dargebracht werden können, dies sei jedoch nicht das zentrale Thema. Stattdessen greife die Verwaltung hier ein Thema auf, welches über Jahre hinweg immer präsenter wurde, weil die Menschen, die hier in Köln einkaufen, arbeiten und leben, die Lautstärke durch die Verstärkung einfach leid seien. In einer ohnehin lauten Stadt müsse verstärkte Musik nicht unbedingt stattfinden. Gleichwohl müssten entsprechende Regelungen allerdings auch kontrolliert werden. Er habe beispielsweise neulich an einem Sonntag eine Person mit Verstärker im Umfeld des Domes beobachten können, obwohl es nach der geltenden Kölner Stadtordnung sonntags nicht erlaubt ist, im Umfeld des Domes Verstärker einzusetzen. Der vorliegende Vorschlag der Verwaltung müsse nun diskutiert werden, wobei man sich dabei nicht auf „Einzelschicksale“ zurückziehen könne, sondern das Kernproblem lösen müsse, welches sich in den vergangenen Monaten immer und immer wieder gezeigt habe. Seiner Einschätzung nach gehe der Vorschlag der Verwaltung dabei in die richtige Richtung. MdR Richter weist darauf hin, dass die vorliegende Vorlage neben dem Beschlussvorschlag auch den Bericht über die Auswirkungen der 1. Änderung der Kölner Stadtordnung beinhaltet und bedankt sich bei der Verwaltung für diese aus seiner Sicht gute und nachvollziehbare Darstellung. Selbstverständlich werde man die Vorlage heute ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verweisen und erwarte sie nach den Beratungen in den einzelnen Bezirksvertretungen gespannt zurück. Anschließend werde sie dann final im Rat behandelt. Vorbehaltlich der Fraktionsmeinung sei bereits jetzt eine gewisse Sympathie für den Vorschlag der Verwaltung vorhanden. MdR Tokyürek teilt mit, dass die Beschwerden verständlich seien, denn es sei nachvollziehbar, dass sich die Menschen durch die Lautstärke gestört fühlen. Dennoch sei ihre Fraktion nicht davon überzeugt, dass ein vollständiges Verbot der Verstärker hier angebracht sei. Vor einem Jahr habe es bereits eine Verschärfung der Kölner Stadtordnung gegeben, nun sollen Verstärker vollständig verboten werden. Sie stimmt den Ausführungen von MdR Dr. Krupp zur Messbarkeit der Lautstärke zu. Vor dem Hintergrund, dass die Vorlage nun zunächst einmal in die einzelnen Bezirksvertretungen gegeben werde und daher ein wenig Zeit bestehe, möchte sie wissen, ob beabsichtigt sei, dass Gespräch mit den Straßenmusikerinnen und Straßenmusikern zu suchen und zu schauen, ob man übereinkommen könnte. Seinerzeit habe bereits ein Runder Tisch stattgefunden, jetzt habe die Verwaltung erneut die Gelegenheit dazu und würde sich damit auch nichts verschenken. Sie betont, dass sie der Verwaltung diese Anregung mit auf den Weg geben möchte, da eine weitere Verschärfung, d. h. ein vollständiges Verstärkerverbot nach nur einem Jahr, ohne vorher mit den betroffenen Menschen gesprochen zu haben und versucht zu haben, mit diesen übereinzukommen und die Lautstärke zu messen, aus ihrer Sicht ein wenig zu harsch sei. MdR Hegenbarth lobt den vorliegenden Erfahrungsbericht. Aus diesem gehe u. a. auch die Problematik der Verdrängung hervor. Da der Einsatz von Lautsprechern und elektronischen Verstärkern im Umfeld des Domes und auf der Hohe Straße nicht mehr erlaubt sei, würden die betroffenen Musikerinnen und Musiker nun woanders musizieren, z. B. auf dem Neumarkt oder in Wohngegenden. Hieraus lassen sich zwei Rückschlüsse ziehen: Entweder werden Verstärker – wie gefordert – in der ganzen Stadt generell verboten oder aber sie werden in den besagten Bereichen der Stadt wieder zugelassen, damit keine Verdrängung mehr stattfinde. - 40 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 Ferner bezieht er sich auf Punkt § 11a Alkohol- und Drogenkonsum in untermittelbarer Umgebung von Kindergärten und Schulen der Kölner Stadtordnung. Hier sei eine amüsante App entwickelt worden, die aufzeige, welche Bereiche der Stadt man umgehen müsse, wenn man das sogenannte „Wegbier“ in der Hand habe. Er zitiert aus dem Erfahrungsbericht (Seite 9), dass der Verwaltung zu dieser Neuregelung nur wenige Beschwerden und keine Feststellungen vorliegen. Als Fazit schreibe die Verwaltung anschließend, dass sich die Regelung bewährt habe. Er jedoch sehe als Fazit, dass die Regelung schlichtweg überflüssig sei. Herr Stadtdirektor Dr. Keller teilt mit, dass die Verwaltung die Wortbeiträge mit in den Beratungsverlauf der Vorlage nehme. Insbesondere die Frage, ob es Alternativen zu einem Verstärkerverbot gibt, die ggf. weniger einschneidend seien. Vor allem zum Thema Messungen könne die Verwaltung noch einmal Stellung nehmen. Ad hoc halte er persönlich Lärmmessungen allerdings für zu kompliziert, auch in der Umsetzung der Verwaltungspraxis. Herr Rummel ergänzt, dass er hierzu direkt Stellung nehmen könne. Die Verwaltung habe diese Frage bereits intensiv geprüft, nun werde das gleiche Thema erneut angestoßen. Seinerzeit sei die Regelung „erheblich belästigt“ eingeführt worden. Demnach dürfe die Lautstärke die Menschen sogar belästigen, nur eben nicht erheblich belästigen. Es sei aber immer eine Frage desjenigen, der belästigt werde. Man könne folglich keine Messungen bei demjenigen vornehmen, der den Schall aussendet, sondern müsse dort messen, wo der Schall ankomme. Er merkt an, dass die Verwaltung nur einen kleinen Teil der eingegangen Beschwerden dargelegt habe (Anlage 3), die u. a. von relevanten Gruppen wie der Bürgergemeinschaft Altstadt seien. Die Regelung aus dem vergangenen Jahr sei quasi ein Aufruf gewesen, künftig Verstärker benutzen zu müssen. Denn wenn man durch die Stadt gehe, seien im Vergleich zu früher nun an keiner Stelle mehr Musikerinnen und Musiker ohne Verstärker aufzufinden. Er fasst zusammen, dass eine Regelung über Lärmmessungen entfalle, weil man nicht von dem Schall ausgehen könne, sondern einen „Gestörten“ brauche. Die normsichere Festlegung von Lärmpegeln in der Kölner Stadtordnung sei daher nicht relevant. Andernfalls würden auch die Musikerinnen und Musiker ausscheiden, die ohne Verstärker genauso laut seien wie die Personen mit Verstärkern. So würden letztendlich viele Personen ausgeschlossen werden, obwohl man ja grundsätzlich Straßenmusik in der Stadt haben wolle. MdR Dr. Krupp stellt klar, dass die SPD-Fraktion für eine Reduzierung des Lärms sei. Sollten Personen ohne Verstärker also genauso laut sein wie Personen mit Verstärker, sollte selbstverständlich auch gegen diese vorgegangen werden. Er führt an, dass in der ursprünglichen Verwaltungsvorlage von Lärmmessungen ausdrücklich die Rede gewesen sei. Dass Lärm gemessen werden könne und ein Konzept erarbeitet werde, sei also ein Vorschlag der Verwaltung gewesen. Dann hieß es jedoch plötzlich, dass dies zu aufwendig sei. Daher wolle seine Fraktion nun wissen, ob Lärmmessungen nicht doch möglich seien und ob es möglicherweise bereits ein weit gediehenes Konzept gebe, auf welches nur aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nicht zurückgegriffen werde. Herr Rummel verneint dies. Der Vorsitzende fasst zusammen, dass die Antworten der Nachfragen mit in die Bezirksvertretungen gegeben werden und stellt die Vorlage zur Abstimmung. - 41 - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 06.11.2017 Beschluss: Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 11 Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen Bernd Petelkau Vorsitzender Midia Mahmod Schriftführerin - 42 -