Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Niederschrift (Öffentlicher Teil).pdf
Größe
391 kB
Erstellt
23.12.17, 01:16
Aktualisiert
24.01.18, 05:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Geschäftsführung
Stadtarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik
Frau Thiemann
Telefon:
Fax:
(0221) 221-22822
(0221) 221-6627497
E-Mail:
koeln.de
angelaedith.thiemann@stadt-
Datum:
21.12.2017
Niederschrift
über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in der Wahlperiode 2014/2020 am Donnerstag, dem 16.11.2017, 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr,
Stadthaus Deutz, Konferenzraum 16 F 43
Anwesend waren:
Vorsitzender
Herr Beigeordneter Dr. Harald Rau
Herr Dr. Günter Bell
Behindertenbeauftragter/stellvertretender Vorsitzender
Stimmberechtigte Mitglieder
Frau Monika Dierksmeier
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
Frau Uta Grimbach-Schmalfuß
Sozialverband Deutschland e.V. Bezirk Köln-LeverkusenRhein-Erftkreis
Frau Annette Hepp
DSB-Regionalgruppe der Schwerhörigen und Ertaubten
Köln und Umgebung e.V.
Herr Paul Intveen
Blinden- und Sehbehindertenverein Köln e.V.
Herr Horst Ladenberger
Zentrum für selbstbestimmtes Leben
Frau Tatjana Puris
Synagogen-Gemeinde Köln
Herr Wolfgang Schaefer
Deutsches Rotes Kreuz
Frau Sigrid Schmitz
Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft
Herr Thorsten Steinbach
IncluCity Cologne
Herr Andreas Thermann
Arbeiterwohlfahrt
Nicht stimmberechtigte Mitglieder
Frau Cornelia Schmerbach
SPD
Herr Helmuth Krämer
DIE LINKE
Herr Manfred Waddey
GRÜNE
Ständige Gäste
Frau Judith Beckmann
KVB AG - Kölner Verkehrsbetriebe AG
Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017
Herr Prof. Dr. Jürgen Innenmoser
Stadtsportbund Köln
Verwaltung
Frau Reinhilde Biefang
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Frau Erika Briem
Amt für Soziales und Senioren
Frau Tanja Daniels
Amt für Personal, Organisation und Innovation
Herr Ulrich Horn
Stadtplanungsamt
Herr Stephan Jacobs
Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Herr Christian Kissmer
Sportamt
Frau Anne Kreische
Gesundheitsamt
Herr Jürgen Kube
Amt für Wohnungswesen
Frau Sabine Rauchschwalbe
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Frau Margot Rosemann
Amt für Wirtschaftsförderung
Herr Ronny Sämann
Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Fabian Stangier
Dienststelle Diversity
Frau Elisabeth Uhlig-Fasbender
VHS - Amt für Weiterbildung
Frau Ramona Ullmann
Dienststelle Diversity
Herr Michael Weitz
Jobcenter
Herr Klaus Zander
Sportamt
Gäste
Herr Frank Feles
sachkundiger Einwohner/Ausschuss Umwelt und Grün auf
Vorschlag der StadtAG Behindertenpolitik
Frau Kerstin Kinnen
Assistentin von Herrn Steinbach/KoKoBe Südstadt
Frau Ute Palm
sachkundige Einwohnerin/Ausschuss Kunst und Kultur auf
Vorschlag der StadtAG Behindertenpolitik
Frau Vicky Püllen
sachkundige Einwohnerin/Ausschuss Soziales und Senioren auf Vorschlag der StadtAG Behindertenpolitik
Schriftführerin
Frau Angela Edith Thiemann
Dienstst. Diversity - Fachstelle Behindertenpolitik - Geschäftsführung StadtAG Behindertenpolitik
Presse
Zuschauer
Herr Dr. Rau begrüßt die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik;
die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner und die Gäste der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik. Er entschuldigt die Dienststellenleitung Diversity, Frau
Rehberg, die terminlich anderweitig gebunden ist.
Herr Dr. Rau stellt fest, dass die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik auch in
2017 viele Erfolge mit ihrer Arbeit erzielt hat. Er dankt insbesondere den ehrenamtlich
-2-
Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017
tätigen Mitgliedern der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik für ihr sehr großes
Engagement. Die Arbeit der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und ihrer
Mitglieder ist ein großer Gewinn für die Stadtgesellschaft. Diese Stadtgesellschaft ist
eine lernende Gesellschaft. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik trägt
durch die Beharrlichkeit der Mitglieder dazu bei, dass Köln barrierefreier wird und alle
davon profitieren können.
Herr Dr. Rau informiert, dass ab sofort der Tagesordnungspunkt „Genehmigung der
Niederschrift der letzten Sitzung“ entfällt. Die Niederschrift wird mit der Unterschrift
des Vorsitzenden veröffentlicht und gilt damit als genehmigt. Änderungswünsche zur
Niederschrift können mittels Antrag in die darauffolgende Sitzung eingebracht werden.
Diese Regelung entspricht den Vorgaben der Geschäftsordnung des Rates der Stadt
Köln, die auch für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik gilt.
Die Einladung wurde fristgerecht veröffentlicht. Nach Veröffentlichung der Einladung
wurden folgenden Vorlagen und Tagesordnungspunkte angemeldet:
1.1.1 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln, 1120/2017
hier: Antrag der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen vom
09.11.2017
1.3.1 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune",
Vorlage 2668/2017
hier: Antrag der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen
1.4 VHS - Kurse für Menschen mit Behinderung
hier: Antrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen
2.1.1 Sportentwicklungsplanung unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung erarbeiten
hier: Antrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen vom 06.11.2017
2.3 Mobilitätshilfen für den Personenkreis der Menschen mit geistigen Behinderungen und Orientierungsschwierigkeiten
2611/2017
Darüber hinaus beantragen die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen, dass der TOP
2.2 Mitnahme von E-Scootern bei der KVB AG
hier: Sachstandsbericht zum Antrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik aus der Sitzung am 16.05.2017 "Aufhebung des Mitnahmeverbots für
Elektro-Scooter in Stadtbahnen der KVB"
auf die nächste Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vertagt wird.
Frau Palm bittet unter dem Tagesordnungspunkt
8.
Verschiedenes
einen Wortbeitrag zum Thema „barrierefreie Präsentationen“ einbringen zu dürfen.
-3-
Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017
Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung wie folgt genehmigt.
Herr Dr. Rau bittet alle, die in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschlossen Regeln zu beachten. So soll möglichst in einfacher Sprache gesprochen
werden. Wenn ein Sachverhalt oder ein Wortbeitrag zu schwierig ist, soll die Rote Karte (Halt – Leichte Sprache) hochgehalten werden. Sind Beschlüsse zu fassen, wird
der Vorsitzende das Ergebnis der Diskussion in einfacher Sprache zusammenfassen
und den Beschlusstext vortragen.
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen
1.1
Gestaltungshandbuch der Stadt Köln
1120/2017
1.1.1
Gestaltungshandbuch der Stadt Köln, 1120/2017
hier: Antrag der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen vom
09.11.2017
1.2
Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune"
2668/2017
1.2.1
Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune", Vorlage 2668/2017
hier: Antrag der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen
1.3
Disability Mainstreaming
hier: Gründung einer Arbeitsgruppe
1.4
VHS - Kurse für Menschen mit Behinderung
hier: Antrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen
2
Sachstandsberichte und Rückfragen zu Beantwortungen von Anfragen
und Mitteilungen aus früheren Sitzungen
2.1
Sportentwicklungsplanung unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung
erarbeiten
hier: Experte/Expertin Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik – Sportentwicklungsplanung
2816/2017
-4-
Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017
2.1.1
Sportentwicklungsplanung unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung
erarbeiten
hier: Antrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen vom 06.11.2017
2.2
Mitnahme von E-Scootern bei der KVB AG
hier: Sachstandsbericht zum Antrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik aus der Sitzung am 16.05.2017 "Aufhebung des Mitnahmeverbots
für Elektro-Scooter in Stadtbahnen der KVB"
ohne Aussprache vertagt
2.3
Mobilitätshilfen für den Personenkreis der Menschen mit geistigen Behinderungen und Orientierungsschwierigkeiten
2611/2017
3
Anfragen
4
Mitteilungen
5
Bericht des Behindertenbeauftragten
6
Diversity
7
Berichte aus den Fachausschüssen des Rates
8
Verschiedenes
-5-
Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017
I. Öffentlicher Teil
1
Beschlüsse und Beschlussempfehlungen
1.1
Gestaltungshandbuch der Stadt Köln
1120/2017
Frau Schinkel erläutert das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln anhand einer Folien(Powerpoint)-Präsentation. Die Vortragsunterlagen sind dem TOP als Anlage beigefügt.
Frau Schinkel betont, dass das Gestaltungshandbuch immer wieder überarbeitet und
fortgeführt wird. Barrierefreiheit ist ein wichtiger Bestandteil der Gestaltung und soll
auch durch dieses Gestaltungshandbuch einen höheren Stellenwert erhalten.
Herr Intveen dankt Frau Schinkel im Namen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen für dieses offene und kooperative Verwaltungshandeln. Er betont,
dass die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen das
vorliegende Gestaltungshandbuch sehr begrüßen, da dieses die Barrierefreiheit als
verpflichtendes Element sieht. Die Weiterentwicklung des Gestaltungshandbuches ist
sinnvoll und erforderlich. Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen sind sehr daran interessiert, daran mitzuarbeiten.
Herr Intveen berichtete, dass die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen in der letzten Sitzung um Vertagung der Vorlage gebeten hatten,
da noch Beratungs- und Informationsbedarf bestand. Mittlerweile haben mehrere Gespräche zwischen den Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen und der für das Gestaltungshandbuch verantwortlichen Fachverwaltung stattgefunden. Es wurde gemeinsam an Verbesserungsvorschlägen zur aktuell vorliegenden Vorlage gearbeitet, die mit dem unter TOP 1.1.1 aufgeführten Antrag
zur Beschlussfassung eingebracht werden. Diese Änderungsvorschläge stellen das
vorliegende Gestaltungshandbuch nicht infrage, sondern sollen lediglich an verschiedenen Textstellen Klarheit bringen.
Das Ansinnen der Bezirksvertretung Ehrenfeld, das im Einzelfall vom Gestaltungshandbuch abgewichen werden kann, wird von den Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen abgelehnt. Das Gestaltungshandbuch gibt Gestaltungsvorgaben für die gesamte Stadt Köln vor und ist mit allen Beteiligten abgestimmt. Einzelfall-Lösungen würden nicht nur für alle einen zusätzlichen Arbeitsaufwand bedeuten, sondern es müssten für jeden Einzelfall Neuverhandlungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit geführt werden. Gerade dies soll aber mit dem Gestaltungshandbuch vermieden werden.
Herr Waddey weist daraufhin, dass im Zusammenhang mit dem Gestaltungshandbuch
immer von „Gestaltungsgrundsätzen“ die Rede ist. Grundsätze können abgewogen
werden. Ziele sind jedoch immer einzuhalten. Daher bittet Herr Waddey zu prüfen, ob
die Barrierefreiheit als Ziel definiert werden kann, von dem nicht abgewichen werden
darf. Er bittet das Gestaltungshandbuch diesbezüglich zu überarbeiten. Er selbst wird
diesen Vorschlag in seine Fraktion einbringen.
-6-
Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ergänzt den Änderungsantrag der
Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen auf Seite 16
des Gestaltungshandbuches um folgenden Passus:
„S. 16 oben einfügen:
Zu C1
Es ist erklärtes Planungsziel: Öffentliche Räume sind barrierefrei zu gestalten.
(Damit entfällt Punkt 8 der Planungsgrundsätze.)“
Der Änderungsantrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen wird mit dieser Änderung unter TOP 1.1.1 beschlossen (siehe unten).
Mit diesen Änderungen beschließt die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
wie folgt:
Beschluss:
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt den Fachausschüssen
des Rates unter der Maßgabe, dass die von der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschlossenen Änderungen im Gestaltungshandbuch vorgenommen werden, zu empfehlen, wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln umzusetzen, und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung für den öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten.
2
a.
- 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadträume hierarchisiert.
Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe Vereinbarung auf
bestimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die Effizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen Raum.
- 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen Raum
beschlossen.
Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfachung der Planungs-,
Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und die
jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - angemessene Qualität her zu stellen und zu sichern.
- 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze inhaltlich als
perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren angestrebte
Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen.
b. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches nach
angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die Ergebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen.
In den vorgelegten Entwurf des Gestaltungshandbuchs sind folgende Änderungen
aufzunehmen:
Seite 7/ Spalte 2
-7-
Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017
„Die Barrierefreiheit in Kapitel E setzt Standards für eine Orientierung und Erreichbarkeit aller Bürgerinnen und Bürger.“
Zu ergänzen ist: Sie ist als obligatorischer Bestandteil in allen Stadträumen unabhängig von der jeweiligen Bedeutung des jeweiligen Stadtraums in die Planungen zu integrieren.
Seite 10
Im "Planungsgespräch" (verwaltungsinternes Planer- Gremium: Dez VI und Dez VIII)
kann unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze im Einzelfall von den Standards
abgewichen werden.
Seite 15
In öffentlichen Räumen, deren Aufenthaltsqualität vor allem für Fußgänger von hoher
Bedeutung ist, ist Attributen wie Gestaltung, Sicherheit, Pflege, Instandhaltung, Komfort, ortsangemessene Nutzungen, Barrierefreiheit und ein offenes Erscheinungsbild
ein besonders hoher Stellenwert einzuräumen. Die Gesamtwirkung der öffentlichen
Räume ist reduziert, zeitlos, nachhaltig, nutzerfreundlich für alle (Design for all) und
funktional zu gestalten.
S. 16 oben einfügen:
Zu C1
Es ist erklärtes Planungsziel: Öffentliche Räume sind barrierefrei zu gestalten.
(Damit entfällt Punkt 8 der Planungsgrundsätze.)
Seite 17
Unter der Berücksichtigung der Barrierefreiheit sind hier hochwertige Abweichungen
vom Grundstandard möglich, wenn dies aus einem schlüssigen Gesamtkonzept folgt.
ab Seite 41
E Barrierefreiheit
Grundsätzlich ist in diesem Kapitel das Wort ‚soll‘ durch ‚muss‘ zu ersetzen.
Seite 41, 3. Absatz, letzter Satz, zu ergänzen
Für sehbehinderte Menschen ist es wichtig, dass sich die Bodenbeläge kontrastreich
voneinander unterscheiden. (Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4)
Seite 43
Taktile und visuelle Leitelemente
Mit Hilfe ertastbarer und visuell kontrastreicher Bodenindikatoren (Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4) werden gleichbleibende und unverwechselbare Strukturen
in die Straßenplanung einbezogen ….
….
Handelt es sich bei dem Ziel um eine (Bus)Haltestelle oder ein öffentliches Gebäude
(z.B. Rathaus, Krankenhaus, Theater), besteht er aus Rippenplatten. Ein Auffindestreifen mit Noppenstruktur zeigt hingegen an, dass an dieser Stelle eine Straße
sicher überquert werden kann (Ampel, Zebrastreifen).
……
Der öffentliche Raum soll rollstuhl- und rollatorgerecht sein muss weitestgehend rollator- und rollstuhlgerecht sein und auch Menschen, die einen Kinderwagen schieben,
müssen mühelos durch die Stadt kommen. Höhenunterschiede sollen in möglichst
-8-
Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017
allen Bereichen durch Rampen ausgeglichen werden, entweder direkt neben einer
Stufenanlage oder in unmittelbarer Nähe. Bei größeren Höhenunterschieden sind Aufzüge zu errichten. Je höher die stadträumliche Bedeutung des Raumes ist, in der die
Höhenunterschiede zu überwinden sind, desto höher ist die Priorität in der Umsetzung.
Diese neuen Ergebnisse werden dann nach Abstimmung mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in einer überarbeiteten Version dieses Handbuches eingearbeitet.
Ergänzung:
Ein Ausbau von Querungsstellungen durch Borde mit differenzierter Bordhöhe wird
zur nächsten Überarbeitung des Gestaltungshandbuchs diskutiert und ggf. eingearbeitet.
Seite 49
Um wichtige Identitäten in der Innenstadt zu bewahren, wurden bereits mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt in den Einkaufslagen (Kerngebiet K), auf den Kölner
Ringen (Ringe R) und in der historischen Altstadt (Historischer Bereich H) Standards
für die Pflastergestaltung festgesetzt.
Ergänzung:
Diese Standards sind unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze sinnvoll anzuwenden.
Seite 59
Diese wenigen Standardelemente sollen aus der Vielfalt der derzeit angewandten
Elemente die Auswahl treffen, die sich im Stadtraum in Bezug auf Qualität und Gestaltung die Gestaltungsgrundsätze besonders bewährt haben.
Seite 185
I Verweise
Grundsätzlich erfolgt der Ausbau der Straßen und Plätze nach den aktuell anerkannten Regeln der Technik.
Folgende Regelwerke und Handbücher sind zu beachten (exemplarisch):
……………..
Planerhandbuch Straßen- und Verkehrstechnik
……………..
Ergänzung:
DIN 18040-3
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
1.1.1
Gestaltungshandbuch der Stadt Köln, 1120/2017
hier: Antrag der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen
vom 09.11.2017
Die Beratung zu diesem TOP ist unter TOP 1.1 protokolliert.
-9-
Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik fasst über den Antrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln beschließt folgenden Änderungsantrag:
In den vorgelegten Entwurf des Gestaltungshandbuchs sind folgende Änderungen
aufzunehmen:
Seite 7/ Spalte 2
„Die Barrierefreiheit in Kapitel E setzt Standards für eine Orientierung und Erreichbarkeit aller Bürgerinnen und Bürger.“
Zu ergänzen ist: Sie ist als obligatorischer Bestandteil in allen Stadträumen unabhängig von der jeweiligen Bedeutung des jeweiligen Stadtraums in die Planungen zu integrieren.
Seite 10
Im "Planungsgespräch" (verwaltungsinternes Planer- Gremium: Dez VI und Dez VIII)
kann unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze im Einzelfall von den Standards
abgewichen werden.
Seite 15
In öffentlichen Räumen, deren Aufenthaltsqualität vor allem für Fußgänger von hoher
Bedeutung ist, ist Attributen wie Gestaltung, Sicherheit, Pflege, Instandhaltung, Komfort, ortsangemessene Nutzungen, Barrierefreiheit und ein offenes Erscheinungsbild
ein besonders hoher Stellenwert einzuräumen. Die Gesamtwirkung der öffentlichen
Räume ist reduziert, zeitlos, nachhaltig, nutzerfreundlich für alle (Design for all) und
funktional zu gestalten.
S. 16 oben einfügen:
Zu C1
Es ist erklärtes Planungsziel: Öffentliche Räume sind barrierefrei zu gestalten.
(Damit entfällt Punkt 8 der Planungsgrundsätze.)
Seite 17
Unter der Berücksichtigung der Barrierefreiheit sind hier hochwertige Abweichungen
vom Grundstandard möglich, wenn dies aus einem schlüssigen Gesamtkonzept folgt.
ab Seite 41
E Barrierefreiheit
Grundsätzlich ist in diesem Kapitel das Wort ‚soll‘ durch ‚muss‘ zu ersetzen.
Seite 41, 3. Absatz, letzter Satz, zu ergänzen
Für sehbehinderte Menschen ist es wichtig, dass sich die Bodenbeläge kontrastreich
voneinander unterscheiden. (Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4)
Seite 43
Taktile und visuelle Leitelemente
- 10 -
Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017
Mit Hilfe ertastbarer und visuell kontrastreicher Bodenindikatoren (Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4) werden gleichbleibende und unverwechselbare Strukturen
in die Straßenplanung einbezogen ….
….
Handelt es sich bei dem Ziel um eine (Bus)Haltestelle oder ein öffentliches Gebäude
(z.B. Rathaus, Krankenhaus, Theater), besteht er aus Rippenplatten. Ein Auffindestreifen mit Noppenstruktur zeigt hingegen an, dass an dieser Stelle eine Straße
sicher überquert werden kann (Ampel, Zebrastreifen).
……
Der öffentliche Raum soll rollstuhl- und rollatorgerecht sein muss weitestgehend rollator- und rollstuhlgerecht sein und auch Menschen, die einen Kinderwagen schieben,
müssen mühelos durch die Stadt kommen. Höhenunterschiede sollen in möglichst
allen Bereichen durch Rampen ausgeglichen werden, entweder direkt neben einer
Stufenanlage oder in unmittelbarer Nähe. Bei größeren Höhenunterschieden sind Aufzüge zu errichten. Je höher die stadträumliche Bedeutung des Raumes ist, in der die
Höhenunterschiede zu überwinden sind, desto höher ist die Priorität in der Umsetzung.
Diese neuen Ergebnisse werden dann nach Abstimmung mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in einer überarbeiteten Version dieses Handbuches eingearbeitet.
Ergänzung:
Ein Ausbau von Querungsstellungen durch Borde mit differenzierter Bordhöhe wird
zur nächsten Überarbeitung des Gestaltungshandbuchs diskutiert und ggf. eingearbeitet.
Seite 49
Um wichtige Identitäten in der Innenstadt zu bewahren, wurden bereits mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt in den Einkaufslagen (Kerngebiet K), auf den Kölner
Ringen (Ringe R) und in der historischen Altstadt (Historischer Bereich H) Standards
für die Pflastergestaltung festgesetzt.
Ergänzung:
Diese Standards sind unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze sinnvoll anzuwenden.
Seite 59
Diese wenigen Standardelemente sollen aus der Vielfalt der derzeit angewandten
Elemente die Auswahl treffen, die sich im Stadtraum in Bezug auf Qualität und Gestaltung die Gestaltungsgrundsätze besonders bewährt haben.
Seite 185
I Verweise
Grundsätzlich erfolgt der Ausbau der Straßen und Plätze nach den aktuell anerkannten Regeln der Technik.
Folgende Regelwerke und Handbücher sind zu beachten (exemplarisch):
……………..
Planerhandbuch Straßen- und Verkehrstechnik
……………..
- 11 -
Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017
Ergänzung:
DIN 18040-3
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
1.2
Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche
Kommune"
2668/2017
Frau Biefang erläutert, dass der Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ die UNKinderrechts-Konvention in Köln umsetzen soll. Dort werden Rahmenbedingungen
festgelegt. Die Siegelverleihung ist ein zertifiziertes Verfahren und wird umgesetzt
durch den Verein Kinderfreundliche Kommunen, der sich zusammensetzt aus
UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk. Hierbei müssen folgende Standards
eingehalten werden:
Kinderfreundliche Rahmengebung,
d.h. Kinderechte müssen generell beachtet werden.
Teilhabe/Partizipation für Kinder und Jugendliche müssen sichergestellt werden.
Information, d.h. alle Kinder und Jugendliche müssen über ihre Rechte informiert sein und diese nutzen können.
Angebote für Kinder und Jugendliche müssen bekannt und nutzbar sein.
Frau Grimbach-Schmalfuß erläutert zum Änderungsantrag der Vertreter*innen der
Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen, dass in diesem Aktionsplan die
Kinder und Jugendliche mit Behinderung so gut wie nicht berücksichtigt sind. So ist
nur eine Maßnahme aufgeführt, die diesen Personenkreis betrifft. Daher fordern die
Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen, dass der Aktionsplan überarbeitet wird und die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und
-selbsthilfegruppen daran beteiligt werden.
Frau Schmerbach weist darauf hin, dass sowohl der Jugendhilfeausschuss als auch
der Gesundheitsausschuss in ihren Sitzungen am 07.11.2017 im Sinne des Antrages
der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen beschlossen haben.
Frau Biefang weist darauf hin, dass im Aktionsplan keine spezifischen Gruppen benannt werden, da er sich an alle Kinder und Jugendliche richtet. Bei den im vorliegenden Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen handelt es sich nicht um das Ergebnis einer Bestandsaufnahme, sondern hier sind exemplarisch 59 Maßnahmen aufgeführt,
von denen sich eine an Kinder mit Behinderungen richtet. An dieser Maßnahme haben rund 600 Kinder teilgenommen.
Da Frau Grimbach-Schmalfuß dies nicht als ausreichend betrachtet, schlägt Frau Biefang vor, das entsprechend des Vorschlages im Jugendhilfeausschuss und Gesundheitsausschuss die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und - 12 -
Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017
selbsthilfegruppen in der noch zu gründenden Steuerungsgruppe für die Gesamtplanung mitarbeiten sollen.
Herr Krämer weist darauf hin, dass in dem Aktionsplan keine Hinweise bzw. Ziele im
Hinblick auf arme Kinder zu finden sind.
Nachdem die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik den Änderungsantrag der
Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen – siehe TOP
1.2.1 – beschlossen hat, beschließt die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
wie folgt:
Beschluss:
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt den Aktionsplan zur Kenntnis
und bittet die Fachausschüsse des Rates wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur
Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung wird
die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen gelegt.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500€ stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 –
zur Verfügung.
Der Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ soll so überarbeitet werden, dass auch
die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung auf kindlichen
Schutz und Teilhabe angemessen dargestellt werden und im Maßnahmenkatalog aufgenommen werden.
Dabei sind die Behindertenorganisationen aus der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als Sachkundige in eigener Angelegenheit zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
1.2.1
Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche
Kommune", Vorlage 2668/2017
hier: Antrag der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen
Die Beratung zu diesem TOP ist unter TOP 1.2 protokolliert.
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik fasst über den Antrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ soll so überarbeitet werden, dass auch
die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung auf kindlichen
Schutz und Teilhabe angemessen dargestellt werden und im Maßnahmenkatalog aufgenommen werden.
Dabei sind die Behindertenorganisationen aus der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als Sachkundige in eigener Angelegenheit zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
- 13 -
Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017
Einstimmig beschlossen
1.3
Disability Mainstreaming
hier: Gründung einer Arbeitsgruppe
Herr Ladenberger berichtet, dass sich die stimmberechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen und der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in ihrer
gemeinsamen Besprechung am 18.10.2017 darauf geeinigt haben, dass das Thema
zunächst von einer Arbeitsgruppe angegangen werden soll. In dieser Arbeitsgruppe
sollen die inhaltlichen Rahmen und das weitere Vorgehen erarbeitet werden. Das erste Treffen dieser Arbeitsgruppe soll am 21.11.2017 stattfinden.
Die Arbeitsgruppe wird die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wird zeitnah
unterrichten.
Daraufhin beschließt die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wie folgt:
Beschluss:
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt, dass der Arbeitsgruppe
Disabiltiy Mainstreaming angehören sollen:
Horst Ladenberger / Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen
Sigrid Schmitz / Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen
Maria Hanisch / Caritasverband
Wolfgang Schaefer / DRK
Dr. Günter Bell / Behindertenbeauftragter
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
1.4
VHS - Kurse für Menschen mit Behinderung
hier: Antrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen
Herr Steinbach und Frau Kinnen tragen zum Antrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen vor. Sie informieren über ihre Erfahrungen,
dass die VHS zwar mitteilt, dass alle Menschen mit Behinderung an allen Kursen teilnehmen könnten. Dies ist aber in der Praxis nicht so. Im Kurs-Heft sind z.B. Kurse für
Menschen mit Behinderung nicht gekennzeichnet. Bereits bei der Anmeldung vor Ort
stellt sich oft heraus, dass die Kurse nicht für alle Menschen mit Behinderung nutzbar
sind. Gelingt die Anmeldung, so seien z.B. die Lese- und Rechtschreibkurse und die
Englisch-Kurse für Menschen mit kognitiven Einschränkungen nicht nutzbar. Es wird
zu schnell gesprochen, es gibt keine Wiederholungen, die einfache Sprache wird nicht
verwendet. Für hörgeschädigte Menschen gibt es zwar eine Induktionsanlage, aber
diese wird nicht eingesetzt bzw. kann nicht genutzt werden. Für sehbehinderte Menschen fehlen nutzbare Materialien und Hilfsmittel bzw. die Unterlagen, Präsentationen
etc. entsprechen nicht den Bedarfen der sehbehinderten und blinden Menschen. In
den Kursheften 2017 gibt es zwar ein Angebot Gebärdensprache, aber dieses richtet
sich an hörende Menschen, die die Gebärdensprache lernen möchten. Für gehörlose
- 14 -
Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017
Menschen gibt es kein Angebot. Für mobilitäts-behinderte Menschen gibt es Hinweise
zur Zugänglichkeit einiger Unterrichts-Häuser. Weitere Informationen fehlen. Die UNBehindertenrechtskonvention und das Behindertengleichstellungsgesetz geben den
Menschen mit Behinderung aber ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe. Dies umfasst auch die Teilnahme an den Kursen der VHS.
Frau Uhlig-Faßbender dankt den Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen für den vorgelegten Antrag. Die VHS sei sehr daran interessiert,
dass auch Menschen mit Behinderung an den Kursen der VHS teilnehmen. Daher
biete die VHS ihr Kursprogramm im Sinne der Inklusion zur Nutzung für alle Menschen an. Frau Uhlig schildert eine Vielzahl von Angeboten der VHS.
Herr Dr. Rau fasst zusammen, dass es bei der VHS
eine Kennzeichnung der Kurse für Menschen mit Behinderung
ausreichende Hilfsmittelangebote
die Möglichkeit einer Suchfunktionen
mehr Kurse für Menschen mit Behinderung mit den unterschiedlichsten Behinderungsformen
geben müsste. Er bittet daher über den vorliegenden den Antrag zu beschließen. Die
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt daraufhin wie folgt:
Beschluss:
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bittet die Fachverwaltung folgende
Forderungen umzusetzen und in der nächsten Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik hierzu Stellung zu nehmen:
Die Vertreter*Innen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik möchten
von der Verwaltung wissen, welche Kurse für Menschen mit welchen Behinderungen zugänglich sind. Es soll nicht nur gesagt werden, welche Unterrichtshäuser einen Rollstuhlzugang haben. Es soll auch gesagt werden, ob sie auch
für Menschen mit anderen Behinderungen (zum Beispiel mit einer Sehbehinderung) nutzbar sind.
Die Vertreter*Innen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik fordern die
Verwaltung auf, Kurse zu kennzeichnen, damit Menschen mit Behinderung
passende Kurse finden können. Es soll nicht nur gesagt werden, bei welchen
Veranstaltungen es Gebärdensprachübersetzung gibt. Es soll auch gesagt
werden, welche anderen Hilfs-Mittel zur Verfügung stehen.
Die Veranstaltungen sollen im Internet und im gedruckten Programmheft gekennzeichnet werden. Die Suche-Funktion im Internet muss so überarbeitet
werden, dass alle barrierefreien Veranstaltungen und alle Veranstaltungen zum
Themenfeld Behinderung anzeigt werden. Menschen mit Behinderung müssen
zu jeder einzelnen Veranstaltung aller Informationen erhalten, die für sie wichtig
sind.
Die Vertreter*Innen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik fordern
die Verwaltung auf, mehr Kurse ausdrücklich für Menschen mit Behinderung zu
- 15 -
Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017
öffnen und damit mehr Menschen zu erreichen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
2
Sachstandsberichte und Rückfragen zu Beantwortungen von Anfragen
und Mitteilungen aus früheren Sitzungen
2.1
Sportentwicklungsplanung unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung erarbeiten
hier: Experte/Expertin Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik –
Sportentwicklungsplanung
2816/2017
Herr Kissmer ergänzt die Mitteilung der Verwaltung um weitere Informationen zur
Grundlage und Arbeit des Sportentwicklungsbeirates. Zu den Sitzungen des Beirates
werden nicht immer alle Mitglieder eingeladen, sondern jeweils nur die Fachleute zu
den entsprechenden Themen. Wenn das Thema Behindertensport behandelt wird,
dann würde auch Herr Özbicerler als Vertreter*innen der Menschen mit Behinderung
eingeladen werden.
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt die Mitteilung der Verwaltung
zur Kenntnis
Herr Ladenberger weist darauf hin, dass der Behindertensport eine sehr wichtige Rolle bei der Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention spielt. Sport gehört zu den
wichtigen Bereichen der gesellschaftlichen Teilhabe. Der Sinn der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik war, dass ein durch die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik benannter Vertreter der Menschen mit Behinderung regelmäßig und an allen Sitzungen und Beratungen des Sportentwicklungsbeirates teilnimmt. Dies hat die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als wichtig angesehen, da der Behindertensport nur einen kleinen Teil der Sportentwicklungsplanung ausmacht, die Menschen mit Behinderung aber von allen Planungen betroffen
sind.
Da das Vorgehen der Verwaltung nicht der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 16.05.2017 (Link: https://ratsinformation.stadtkoeln.de/to0050.asp?__ktonr=222465 ) entspricht, haben die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik einen Antrag eingebracht, der sicherstellen soll, dass die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zumindest darüber informiert werden kann, was der
nicht-öffentlich tagende Sportentwicklungsbeirat plant.
Der entsprechende Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zum
Antrag der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen ist unter TOP 2.1.1
protokolliert.
2.1.1
Sportentwicklungsplanung unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung erarbeiten
- 16 -
Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017
hier: Antrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen vom 06.11.2017
Auf der Grundlage der unter TOP 2.1 geführten Diskussion und der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik über den Antrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und –selbsthilfegruppen wie folgt:
Beschluss:
Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.10.2017 nicht beschlossen, Herrn
Özbicerler als ständiges Mitglied der Arbeitsgruppe zur Sportentwicklungsplanung zu
benennen. Stattdessen ist er beratendes Mitglied. Um die Mitglieder der StadtAG Behindertenpolitik über die Vorgänge zum Thema Sportentwicklungsplanung zu informieren wird er gebeten, regelmäßig Informationen an die Mitglieder der StadtAG Behindertenpolitik weiterzuleiten, beispielsweise die Niederschrift oder Stellungnahmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
2.2
Mitnahme von E-Scootern bei der KVB AG
hier: Sachstandsbericht zum Antrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik aus der Sitzung am 16.05.2017 "Aufhebung des Mitnahmeverbots für Elektro-Scooter in Stadtbahnen der KVB"
ohne Aussprache vertagt
2.3
Mobilitätshilfen für den Personenkreis der Menschen mit geistigen Behinderungen und Orientierungsschwierigkeiten
2611/2017
Von verschiedenen Mitgliedern der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik werden die von der Verwaltung genannten Zahlen für die Berechnung der möglichen Folgekosten angezweifelt. Daher sichert Herr Dr. Rau zu, dass die zu Grunde gelegten
Zahlen von der Verwaltung nochmals überprüft werden. Die Stadtarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik wird über das Ergebnis informiert.
3
Anfragen
Es liegen keine Anfragen vor.
4
Mitteilungen
Es liegen keine Mitteilungen vor.
5
Bericht des Behindertenbeauftragten
KIB Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik 2017
hier: Veranstaltung zur Preisverleihung
Herr Dr. Bell lädt die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur
gemeinsamen Veranstaltung der Oberbürgermeisterin und der Stadtarbeitsgemein- 17 -
Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017
schaft Behindertenpolitik am 08.12.2017, 17.00 Uhr (Einlass ab 16.30 Uhr), Forum
VHS im Rautenstrauch-Joest-Museum ein.
Mehr Informationen zum KIB Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik sind zu finden
unter folgendem Link: http://www.stadt-koeln.de/leben-inkoeln/soziales/behinderung/koelner-innovationspreis-behindertenpolitik
6
Diversity
Kampagne für Vielfalt und Wertschätzung gegen Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung im Rahmen von Diversity:
Herr Dr. Rau stellt die Kampagne vor und lädt die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ein, daran mit zuarbeiten.
Weitere Informationen zur Kampagne für Vielfalt und Wertschätzung gegen Intoleranz,
Diskriminierung und Ausgrenzung im Rahmen von Diversity sind der Vorlage
3212/2017 (Link: https://ratsinformation.stadtkoeln.de/vo0050.asp?__kvonr=71644&voselect=16977 ) zu entnehmen.
7
Berichte aus den Fachausschüssen des Rates
Bericht aus dem Ausschuss Soziales und Senioren – Sitzung am 09.11.2017 zu
„Arbeits- und Erfahrungsbericht der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik für
die Zeit von 09/2014 – 05/2017 und Unterstützung der Vertreterinnen und Vertreter
der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik durch die Fachstelle Behindertenpolitik“, 2931/2017 (Link:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=71050&voselect=16956 ):
Herr Intveen berichtet, dass der Ausschuss ihm die Gelegenheit gegeben hat, die Interessen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zu vertreten und entsprechend Stellung zu nehmen.
Das gesamte Gremium hat ihn und seinen Wortbeitrag sehr aufgeschlossen entgegengenommen und sich für die Interessen der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
interessiert. Diese Aufgeschlossenheit habe ihm gezeigt, dass die Vertreter*innen der
Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen sehr viel öfter als bisher den direkten Kontakt mit den Ratsmitgliedern aufnehmen müssen.
Herr Dr. Rau bestätigt, dass der Beitrag von Herrn Intveen bei den Mitgliedern des
Ausschusses auf größtes Interesse gestoßen ist. Er strebt an, sich zu Beginn des
neuen Jahres sich mit den Fraktionen zu beraten, wie die Unterstützung der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik verbessert werden könnte.
Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss und dem Gesundheitsausschuss – Sitzungen
am 07.11.2017 zu
„Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune"“,
2668/2017 (Link: https://ratsinformation.stadtkoeln.de/vo0050.asp?__kvonr=70582&voselect=17054 )
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Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017
Frau Grimbach-Schmalfuß berichtet aus beiden Ausschüssen, dass über den Antrag
der durch die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik entsandten sachkundige
Einwohnerinnen, Frau Passavanti und Frau Grimbach-Schmalfuß, beraten und die
Anträge in geänderter Form beschlossen wurden.
8
Verschiedenes
Barrierefreie Präsentationen:
Frau Palm bittet, darauf zu achten, dass alle Präsentationen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik barrierefrei sind.
KVB AG – Hochflurfahrzeuge/Stadtbahnen:
Herr Ladenberger fragt nach dem aktuellen Sachstand zu den Hochflurbahnen der
KVB AG. Hier sollte geprüft werden, wie weitere Haltepunkte unter Einbeziehung der
Freiräume unter den Sitzen geschaffen werden könnten. Frau Beckmann sichert zu,
dass dem Arbeitskreis Barrierefreies Köln in kürze Unterlagen hierzu zugeleitet werden.
Sitzungstermine der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in 2018:
1. Sitzung:
Donnerstag, 22.03.2018
2. Sitzung:
Dienstag, 29.05.2018
3. Sitzung:
Montag, 10.09.2018
4. Sitzung:
Montag, 03.12.2018
jeweils um 14.00 – 16.30 Uhr, Stadthaus Deutz, Konferenzraum 16F43
Gez.
Dr. Harald Rau
(Vorsitzender / Beigeordneter)
gez. Angela Edith Thiemann
(Geschäftsführung / Schriftführerin)
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