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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Niederschrift (Öffentlicher Teil).pdf
Größe
391 kB
Erstellt
23.12.17, 01:16
Aktualisiert
24.01.18, 05:53

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Inhalt der Datei

Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Frau Thiemann Telefon: Fax: (0221) 221-22822 (0221) 221-6627497 E-Mail: koeln.de angelaedith.thiemann@stadt- Datum: 21.12.2017 Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in der Wahlperiode 2014/2020 am Donnerstag, dem 16.11.2017, 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr, Stadthaus Deutz, Konferenzraum 16 F 43 Anwesend waren: Vorsitzender Herr Beigeordneter Dr. Harald Rau Herr Dr. Günter Bell Behindertenbeauftragter/stellvertretender Vorsitzender Stimmberechtigte Mitglieder Frau Monika Dierksmeier Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Frau Uta Grimbach-Schmalfuß Sozialverband Deutschland e.V. Bezirk Köln-LeverkusenRhein-Erftkreis Frau Annette Hepp DSB-Regionalgruppe der Schwerhörigen und Ertaubten Köln und Umgebung e.V. Herr Paul Intveen Blinden- und Sehbehindertenverein Köln e.V. Herr Horst Ladenberger Zentrum für selbstbestimmtes Leben Frau Tatjana Puris Synagogen-Gemeinde Köln Herr Wolfgang Schaefer Deutsches Rotes Kreuz Frau Sigrid Schmitz Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Herr Thorsten Steinbach IncluCity Cologne Herr Andreas Thermann Arbeiterwohlfahrt Nicht stimmberechtigte Mitglieder Frau Cornelia Schmerbach SPD Herr Helmuth Krämer DIE LINKE Herr Manfred Waddey GRÜNE Ständige Gäste Frau Judith Beckmann KVB AG - Kölner Verkehrsbetriebe AG Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017 Herr Prof. Dr. Jürgen Innenmoser Stadtsportbund Köln Verwaltung Frau Reinhilde Biefang Amt für Kinder, Jugend und Familie Frau Erika Briem Amt für Soziales und Senioren Frau Tanja Daniels Amt für Personal, Organisation und Innovation Herr Ulrich Horn Stadtplanungsamt Herr Stephan Jacobs Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit Herr Christian Kissmer Sportamt Frau Anne Kreische Gesundheitsamt Herr Jürgen Kube Amt für Wohnungswesen Frau Sabine Rauchschwalbe Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Frau Margot Rosemann Amt für Wirtschaftsförderung Herr Ronny Sämann Amt für Straßen und Verkehrstechnik Fabian Stangier Dienststelle Diversity Frau Elisabeth Uhlig-Fasbender VHS - Amt für Weiterbildung Frau Ramona Ullmann Dienststelle Diversity Herr Michael Weitz Jobcenter Herr Klaus Zander Sportamt Gäste Herr Frank Feles sachkundiger Einwohner/Ausschuss Umwelt und Grün auf Vorschlag der StadtAG Behindertenpolitik Frau Kerstin Kinnen Assistentin von Herrn Steinbach/KoKoBe Südstadt Frau Ute Palm sachkundige Einwohnerin/Ausschuss Kunst und Kultur auf Vorschlag der StadtAG Behindertenpolitik Frau Vicky Püllen sachkundige Einwohnerin/Ausschuss Soziales und Senioren auf Vorschlag der StadtAG Behindertenpolitik Schriftführerin Frau Angela Edith Thiemann Dienstst. Diversity - Fachstelle Behindertenpolitik - Geschäftsführung StadtAG Behindertenpolitik Presse Zuschauer Herr Dr. Rau begrüßt die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik; die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner und die Gäste der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik. Er entschuldigt die Dienststellenleitung Diversity, Frau Rehberg, die terminlich anderweitig gebunden ist. Herr Dr. Rau stellt fest, dass die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik auch in 2017 viele Erfolge mit ihrer Arbeit erzielt hat. Er dankt insbesondere den ehrenamtlich -2- Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017 tätigen Mitgliedern der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik für ihr sehr großes Engagement. Die Arbeit der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und ihrer Mitglieder ist ein großer Gewinn für die Stadtgesellschaft. Diese Stadtgesellschaft ist eine lernende Gesellschaft. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik trägt durch die Beharrlichkeit der Mitglieder dazu bei, dass Köln barrierefreier wird und alle davon profitieren können. Herr Dr. Rau informiert, dass ab sofort der Tagesordnungspunkt „Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung“ entfällt. Die Niederschrift wird mit der Unterschrift des Vorsitzenden veröffentlicht und gilt damit als genehmigt. Änderungswünsche zur Niederschrift können mittels Antrag in die darauffolgende Sitzung eingebracht werden. Diese Regelung entspricht den Vorgaben der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln, die auch für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik gilt. Die Einladung wurde fristgerecht veröffentlicht. Nach Veröffentlichung der Einladung wurden folgenden Vorlagen und Tagesordnungspunkte angemeldet: 1.1.1 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln, 1120/2017 hier: Antrag der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen vom 09.11.2017 1.3.1 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune", Vorlage 2668/2017 hier: Antrag der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen 1.4 VHS - Kurse für Menschen mit Behinderung hier: Antrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen 2.1.1 Sportentwicklungsplanung unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung erarbeiten hier: Antrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen vom 06.11.2017 2.3 Mobilitätshilfen für den Personenkreis der Menschen mit geistigen Behinderungen und Orientierungsschwierigkeiten 2611/2017 Darüber hinaus beantragen die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen, dass der TOP 2.2 Mitnahme von E-Scootern bei der KVB AG hier: Sachstandsbericht zum Antrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik aus der Sitzung am 16.05.2017 "Aufhebung des Mitnahmeverbots für Elektro-Scooter in Stadtbahnen der KVB" auf die nächste Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vertagt wird. Frau Palm bittet unter dem Tagesordnungspunkt 8. Verschiedenes einen Wortbeitrag zum Thema „barrierefreie Präsentationen“ einbringen zu dürfen. -3- Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017 Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung wie folgt genehmigt. Herr Dr. Rau bittet alle, die in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschlossen Regeln zu beachten. So soll möglichst in einfacher Sprache gesprochen werden. Wenn ein Sachverhalt oder ein Wortbeitrag zu schwierig ist, soll die Rote Karte (Halt – Leichte Sprache) hochgehalten werden. Sind Beschlüsse zu fassen, wird der Vorsitzende das Ergebnis der Diskussion in einfacher Sprache zusammenfassen und den Beschlusstext vortragen. Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen 1.1 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 1120/2017 1.1.1 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln, 1120/2017 hier: Antrag der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen vom 09.11.2017 1.2 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune" 2668/2017 1.2.1 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune", Vorlage 2668/2017 hier: Antrag der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen 1.3 Disability Mainstreaming hier: Gründung einer Arbeitsgruppe 1.4 VHS - Kurse für Menschen mit Behinderung hier: Antrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen 2 Sachstandsberichte und Rückfragen zu Beantwortungen von Anfragen und Mitteilungen aus früheren Sitzungen 2.1 Sportentwicklungsplanung unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung erarbeiten hier: Experte/Expertin Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik – Sportentwicklungsplanung 2816/2017 -4- Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017 2.1.1 Sportentwicklungsplanung unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung erarbeiten hier: Antrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen vom 06.11.2017 2.2 Mitnahme von E-Scootern bei der KVB AG hier: Sachstandsbericht zum Antrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik aus der Sitzung am 16.05.2017 "Aufhebung des Mitnahmeverbots für Elektro-Scooter in Stadtbahnen der KVB" ohne Aussprache vertagt 2.3 Mobilitätshilfen für den Personenkreis der Menschen mit geistigen Behinderungen und Orientierungsschwierigkeiten 2611/2017 3 Anfragen 4 Mitteilungen 5 Bericht des Behindertenbeauftragten 6 Diversity 7 Berichte aus den Fachausschüssen des Rates 8 Verschiedenes -5- Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017 I. Öffentlicher Teil 1 Beschlüsse und Beschlussempfehlungen 1.1 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 1120/2017 Frau Schinkel erläutert das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln anhand einer Folien(Powerpoint)-Präsentation. Die Vortragsunterlagen sind dem TOP als Anlage beigefügt. Frau Schinkel betont, dass das Gestaltungshandbuch immer wieder überarbeitet und fortgeführt wird. Barrierefreiheit ist ein wichtiger Bestandteil der Gestaltung und soll auch durch dieses Gestaltungshandbuch einen höheren Stellenwert erhalten. Herr Intveen dankt Frau Schinkel im Namen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen für dieses offene und kooperative Verwaltungshandeln. Er betont, dass die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen das vorliegende Gestaltungshandbuch sehr begrüßen, da dieses die Barrierefreiheit als verpflichtendes Element sieht. Die Weiterentwicklung des Gestaltungshandbuches ist sinnvoll und erforderlich. Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen sind sehr daran interessiert, daran mitzuarbeiten. Herr Intveen berichtete, dass die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen in der letzten Sitzung um Vertagung der Vorlage gebeten hatten, da noch Beratungs- und Informationsbedarf bestand. Mittlerweile haben mehrere Gespräche zwischen den Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen und der für das Gestaltungshandbuch verantwortlichen Fachverwaltung stattgefunden. Es wurde gemeinsam an Verbesserungsvorschlägen zur aktuell vorliegenden Vorlage gearbeitet, die mit dem unter TOP 1.1.1 aufgeführten Antrag zur Beschlussfassung eingebracht werden. Diese Änderungsvorschläge stellen das vorliegende Gestaltungshandbuch nicht infrage, sondern sollen lediglich an verschiedenen Textstellen Klarheit bringen. Das Ansinnen der Bezirksvertretung Ehrenfeld, das im Einzelfall vom Gestaltungshandbuch abgewichen werden kann, wird von den Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen abgelehnt. Das Gestaltungshandbuch gibt Gestaltungsvorgaben für die gesamte Stadt Köln vor und ist mit allen Beteiligten abgestimmt. Einzelfall-Lösungen würden nicht nur für alle einen zusätzlichen Arbeitsaufwand bedeuten, sondern es müssten für jeden Einzelfall Neuverhandlungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit geführt werden. Gerade dies soll aber mit dem Gestaltungshandbuch vermieden werden. Herr Waddey weist daraufhin, dass im Zusammenhang mit dem Gestaltungshandbuch immer von „Gestaltungsgrundsätzen“ die Rede ist. Grundsätze können abgewogen werden. Ziele sind jedoch immer einzuhalten. Daher bittet Herr Waddey zu prüfen, ob die Barrierefreiheit als Ziel definiert werden kann, von dem nicht abgewichen werden darf. Er bittet das Gestaltungshandbuch diesbezüglich zu überarbeiten. Er selbst wird diesen Vorschlag in seine Fraktion einbringen. -6- Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ergänzt den Änderungsantrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen auf Seite 16 des Gestaltungshandbuches um folgenden Passus: „S. 16 oben einfügen: Zu C1 Es ist erklärtes Planungsziel: Öffentliche Räume sind barrierefrei zu gestalten. (Damit entfällt Punkt 8 der Planungsgrundsätze.)“ Der Änderungsantrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen wird mit dieser Änderung unter TOP 1.1.1 beschlossen (siehe unten). Mit diesen Änderungen beschließt die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wie folgt: Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt den Fachausschüssen des Rates unter der Maßgabe, dass die von der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschlossenen Änderungen im Gestaltungshandbuch vorgenommen werden, zu empfehlen, wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln umzusetzen, und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung für den öffentlichen Raum in den nächsten Jahrzehnten. 2 a. - 1. Der Rat beschließt die Anwendung des Bedeutungsplans, der Stadträume hierarchisiert. Hierdurch findet eine stadtverwaltungsinterne und –externe Vereinbarung auf bestimmte Stadträume statt und verbessert dadurch die Effizienz und Zusammenarbeit aller Beteiligten im öffentlichen Raum. - 2. Außerdem wird die Einführung der 9 Planungsgrundsätze und den daraus abgeleiteten Gestaltungsstandards für Stadtraumelemente im öffentlichen Raum beschlossen. Das Ziel ist hierbei, den Stadtraum durch eine Vereinfachung der Planungs-, Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse zu ordnen, zu beruhigen und die jeweils – abhängig vom Bedeutungsraum (siehe Bedeutungsplan) - angemessene Qualität her zu stellen und zu sichern. - 3. Fernerhin beschließt der Rat, die 4 Instandhaltungsgrundsätze inhaltlich als perspektivisches Qualitätsziel zu verfolgen. Diese definieren angestrebte Standards für die Sauberkeit und Pflege von Stadträumen. b. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Inhalte des Gestaltungshandbuches nach angemessenen Zeiträumen zu evaluieren und dem Rat der Stadt Köln die Ergebnisse der Evaluationen und die Vorschläge zu Aktualisierungen vorzulegen. In den vorgelegten Entwurf des Gestaltungshandbuchs sind folgende Änderungen aufzunehmen: Seite 7/ Spalte 2 -7- Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017 „Die Barrierefreiheit in Kapitel E setzt Standards für eine Orientierung und Erreichbarkeit aller Bürgerinnen und Bürger.“ Zu ergänzen ist: Sie ist als obligatorischer Bestandteil in allen Stadträumen unabhängig von der jeweiligen Bedeutung des jeweiligen Stadtraums in die Planungen zu integrieren. Seite 10 Im "Planungsgespräch" (verwaltungsinternes Planer- Gremium: Dez VI und Dez VIII) kann unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze im Einzelfall von den Standards abgewichen werden. Seite 15 In öffentlichen Räumen, deren Aufenthaltsqualität vor allem für Fußgänger von hoher Bedeutung ist, ist Attributen wie Gestaltung, Sicherheit, Pflege, Instandhaltung, Komfort, ortsangemessene Nutzungen, Barrierefreiheit und ein offenes Erscheinungsbild ein besonders hoher Stellenwert einzuräumen. Die Gesamtwirkung der öffentlichen Räume ist reduziert, zeitlos, nachhaltig, nutzerfreundlich für alle (Design for all) und funktional zu gestalten. S. 16 oben einfügen: Zu C1 Es ist erklärtes Planungsziel: Öffentliche Räume sind barrierefrei zu gestalten. (Damit entfällt Punkt 8 der Planungsgrundsätze.) Seite 17 Unter der Berücksichtigung der Barrierefreiheit sind hier hochwertige Abweichungen vom Grundstandard möglich, wenn dies aus einem schlüssigen Gesamtkonzept folgt. ab Seite 41 E Barrierefreiheit Grundsätzlich ist in diesem Kapitel das Wort ‚soll‘ durch ‚muss‘ zu ersetzen. Seite 41, 3. Absatz, letzter Satz, zu ergänzen Für sehbehinderte Menschen ist es wichtig, dass sich die Bodenbeläge kontrastreich voneinander unterscheiden. (Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4) Seite 43 Taktile und visuelle Leitelemente Mit Hilfe ertastbarer und visuell kontrastreicher Bodenindikatoren (Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4) werden gleichbleibende und unverwechselbare Strukturen in die Straßenplanung einbezogen …. …. Handelt es sich bei dem Ziel um eine (Bus)Haltestelle oder ein öffentliches Gebäude (z.B. Rathaus, Krankenhaus, Theater), besteht er aus Rippenplatten. Ein Auffindestreifen mit Noppenstruktur zeigt hingegen an, dass an dieser Stelle eine Straße sicher überquert werden kann (Ampel, Zebrastreifen). …… Der öffentliche Raum soll rollstuhl- und rollatorgerecht sein muss weitestgehend rollator- und rollstuhlgerecht sein und auch Menschen, die einen Kinderwagen schieben, müssen mühelos durch die Stadt kommen. Höhenunterschiede sollen in möglichst -8- Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017 allen Bereichen durch Rampen ausgeglichen werden, entweder direkt neben einer Stufenanlage oder in unmittelbarer Nähe. Bei größeren Höhenunterschieden sind Aufzüge zu errichten. Je höher die stadträumliche Bedeutung des Raumes ist, in der die Höhenunterschiede zu überwinden sind, desto höher ist die Priorität in der Umsetzung. Diese neuen Ergebnisse werden dann nach Abstimmung mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in einer überarbeiteten Version dieses Handbuches eingearbeitet. Ergänzung: Ein Ausbau von Querungsstellungen durch Borde mit differenzierter Bordhöhe wird zur nächsten Überarbeitung des Gestaltungshandbuchs diskutiert und ggf. eingearbeitet. Seite 49 Um wichtige Identitäten in der Innenstadt zu bewahren, wurden bereits mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt in den Einkaufslagen (Kerngebiet K), auf den Kölner Ringen (Ringe R) und in der historischen Altstadt (Historischer Bereich H) Standards für die Pflastergestaltung festgesetzt. Ergänzung: Diese Standards sind unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze sinnvoll anzuwenden. Seite 59 Diese wenigen Standardelemente sollen aus der Vielfalt der derzeit angewandten Elemente die Auswahl treffen, die sich im Stadtraum in Bezug auf Qualität und Gestaltung die Gestaltungsgrundsätze besonders bewährt haben. Seite 185 I Verweise Grundsätzlich erfolgt der Ausbau der Straßen und Plätze nach den aktuell anerkannten Regeln der Technik. Folgende Regelwerke und Handbücher sind zu beachten (exemplarisch): …………….. Planerhandbuch Straßen- und Verkehrstechnik …………….. Ergänzung: DIN 18040-3 Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen 1.1.1 Gestaltungshandbuch der Stadt Köln, 1120/2017 hier: Antrag der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen vom 09.11.2017 Die Beratung zu diesem TOP ist unter TOP 1.1 protokolliert. -9- Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik fasst über den Antrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen folgenden Beschluss: Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln beschließt folgenden Änderungsantrag: In den vorgelegten Entwurf des Gestaltungshandbuchs sind folgende Änderungen aufzunehmen: Seite 7/ Spalte 2 „Die Barrierefreiheit in Kapitel E setzt Standards für eine Orientierung und Erreichbarkeit aller Bürgerinnen und Bürger.“ Zu ergänzen ist: Sie ist als obligatorischer Bestandteil in allen Stadträumen unabhängig von der jeweiligen Bedeutung des jeweiligen Stadtraums in die Planungen zu integrieren. Seite 10 Im "Planungsgespräch" (verwaltungsinternes Planer- Gremium: Dez VI und Dez VIII) kann unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze im Einzelfall von den Standards abgewichen werden. Seite 15 In öffentlichen Räumen, deren Aufenthaltsqualität vor allem für Fußgänger von hoher Bedeutung ist, ist Attributen wie Gestaltung, Sicherheit, Pflege, Instandhaltung, Komfort, ortsangemessene Nutzungen, Barrierefreiheit und ein offenes Erscheinungsbild ein besonders hoher Stellenwert einzuräumen. Die Gesamtwirkung der öffentlichen Räume ist reduziert, zeitlos, nachhaltig, nutzerfreundlich für alle (Design for all) und funktional zu gestalten. S. 16 oben einfügen: Zu C1 Es ist erklärtes Planungsziel: Öffentliche Räume sind barrierefrei zu gestalten. (Damit entfällt Punkt 8 der Planungsgrundsätze.) Seite 17 Unter der Berücksichtigung der Barrierefreiheit sind hier hochwertige Abweichungen vom Grundstandard möglich, wenn dies aus einem schlüssigen Gesamtkonzept folgt. ab Seite 41 E Barrierefreiheit Grundsätzlich ist in diesem Kapitel das Wort ‚soll‘ durch ‚muss‘ zu ersetzen. Seite 41, 3. Absatz, letzter Satz, zu ergänzen Für sehbehinderte Menschen ist es wichtig, dass sich die Bodenbeläge kontrastreich voneinander unterscheiden. (Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4) Seite 43 Taktile und visuelle Leitelemente - 10 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017 Mit Hilfe ertastbarer und visuell kontrastreicher Bodenindikatoren (Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4) werden gleichbleibende und unverwechselbare Strukturen in die Straßenplanung einbezogen …. …. Handelt es sich bei dem Ziel um eine (Bus)Haltestelle oder ein öffentliches Gebäude (z.B. Rathaus, Krankenhaus, Theater), besteht er aus Rippenplatten. Ein Auffindestreifen mit Noppenstruktur zeigt hingegen an, dass an dieser Stelle eine Straße sicher überquert werden kann (Ampel, Zebrastreifen). …… Der öffentliche Raum soll rollstuhl- und rollatorgerecht sein muss weitestgehend rollator- und rollstuhlgerecht sein und auch Menschen, die einen Kinderwagen schieben, müssen mühelos durch die Stadt kommen. Höhenunterschiede sollen in möglichst allen Bereichen durch Rampen ausgeglichen werden, entweder direkt neben einer Stufenanlage oder in unmittelbarer Nähe. Bei größeren Höhenunterschieden sind Aufzüge zu errichten. Je höher die stadträumliche Bedeutung des Raumes ist, in der die Höhenunterschiede zu überwinden sind, desto höher ist die Priorität in der Umsetzung. Diese neuen Ergebnisse werden dann nach Abstimmung mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in einer überarbeiteten Version dieses Handbuches eingearbeitet. Ergänzung: Ein Ausbau von Querungsstellungen durch Borde mit differenzierter Bordhöhe wird zur nächsten Überarbeitung des Gestaltungshandbuchs diskutiert und ggf. eingearbeitet. Seite 49 Um wichtige Identitäten in der Innenstadt zu bewahren, wurden bereits mit dem Gestaltungshandbuch Innenstadt in den Einkaufslagen (Kerngebiet K), auf den Kölner Ringen (Ringe R) und in der historischen Altstadt (Historischer Bereich H) Standards für die Pflastergestaltung festgesetzt. Ergänzung: Diese Standards sind unter Berücksichtigung der Planungsgrundsätze sinnvoll anzuwenden. Seite 59 Diese wenigen Standardelemente sollen aus der Vielfalt der derzeit angewandten Elemente die Auswahl treffen, die sich im Stadtraum in Bezug auf Qualität und Gestaltung die Gestaltungsgrundsätze besonders bewährt haben. Seite 185 I Verweise Grundsätzlich erfolgt der Ausbau der Straßen und Plätze nach den aktuell anerkannten Regeln der Technik. Folgende Regelwerke und Handbücher sind zu beachten (exemplarisch): …………….. Planerhandbuch Straßen- und Verkehrstechnik …………….. - 11 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017 Ergänzung: DIN 18040-3 Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen 1.2 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune" 2668/2017 Frau Biefang erläutert, dass der Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ die UNKinderrechts-Konvention in Köln umsetzen soll. Dort werden Rahmenbedingungen festgelegt. Die Siegelverleihung ist ein zertifiziertes Verfahren und wird umgesetzt durch den Verein Kinderfreundliche Kommunen, der sich zusammensetzt aus UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk. Hierbei müssen folgende Standards eingehalten werden:  Kinderfreundliche Rahmengebung, d.h. Kinderechte müssen generell beachtet werden.  Teilhabe/Partizipation für Kinder und Jugendliche müssen sichergestellt werden.  Information, d.h. alle Kinder und Jugendliche müssen über ihre Rechte informiert sein und diese nutzen können.  Angebote für Kinder und Jugendliche müssen bekannt und nutzbar sein. Frau Grimbach-Schmalfuß erläutert zum Änderungsantrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen, dass in diesem Aktionsplan die Kinder und Jugendliche mit Behinderung so gut wie nicht berücksichtigt sind. So ist nur eine Maßnahme aufgeführt, die diesen Personenkreis betrifft. Daher fordern die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen, dass der Aktionsplan überarbeitet wird und die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen daran beteiligt werden. Frau Schmerbach weist darauf hin, dass sowohl der Jugendhilfeausschuss als auch der Gesundheitsausschuss in ihren Sitzungen am 07.11.2017 im Sinne des Antrages der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen beschlossen haben. Frau Biefang weist darauf hin, dass im Aktionsplan keine spezifischen Gruppen benannt werden, da er sich an alle Kinder und Jugendliche richtet. Bei den im vorliegenden Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen handelt es sich nicht um das Ergebnis einer Bestandsaufnahme, sondern hier sind exemplarisch 59 Maßnahmen aufgeführt, von denen sich eine an Kinder mit Behinderungen richtet. An dieser Maßnahme haben rund 600 Kinder teilgenommen. Da Frau Grimbach-Schmalfuß dies nicht als ausreichend betrachtet, schlägt Frau Biefang vor, das entsprechend des Vorschlages im Jugendhilfeausschuss und Gesundheitsausschuss die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und - 12 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017 selbsthilfegruppen in der noch zu gründenden Steuerungsgruppe für die Gesamtplanung mitarbeiten sollen. Herr Krämer weist darauf hin, dass in dem Aktionsplan keine Hinweise bzw. Ziele im Hinblick auf arme Kinder zu finden sind. Nachdem die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik den Änderungsantrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen – siehe TOP 1.2.1 – beschlossen hat, beschließt die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wie folgt: Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt den Aktionsplan zur Kenntnis und bittet die Fachausschüsse des Rates wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung wird die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen gelegt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500€ stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 – zur Verfügung. Der Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ soll so überarbeitet werden, dass auch die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung auf kindlichen Schutz und Teilhabe angemessen dargestellt werden und im Maßnahmenkatalog aufgenommen werden. Dabei sind die Behindertenorganisationen aus der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als Sachkundige in eigener Angelegenheit zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen 1.2.1 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune", Vorlage 2668/2017 hier: Antrag der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen Die Beratung zu diesem TOP ist unter TOP 1.2 protokolliert. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik fasst über den Antrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen folgenden Beschluss: Beschluss: Der Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ soll so überarbeitet werden, dass auch die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung auf kindlichen Schutz und Teilhabe angemessen dargestellt werden und im Maßnahmenkatalog aufgenommen werden. Dabei sind die Behindertenorganisationen aus der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als Sachkundige in eigener Angelegenheit zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: - 13 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017 Einstimmig beschlossen 1.3 Disability Mainstreaming hier: Gründung einer Arbeitsgruppe Herr Ladenberger berichtet, dass sich die stimmberechtigten Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen und der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in ihrer gemeinsamen Besprechung am 18.10.2017 darauf geeinigt haben, dass das Thema zunächst von einer Arbeitsgruppe angegangen werden soll. In dieser Arbeitsgruppe sollen die inhaltlichen Rahmen und das weitere Vorgehen erarbeitet werden. Das erste Treffen dieser Arbeitsgruppe soll am 21.11.2017 stattfinden. Die Arbeitsgruppe wird die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wird zeitnah unterrichten. Daraufhin beschließt die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wie folgt: Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt, dass der Arbeitsgruppe Disabiltiy Mainstreaming angehören sollen:      Horst Ladenberger / Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen Sigrid Schmitz / Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen Maria Hanisch / Caritasverband Wolfgang Schaefer / DRK Dr. Günter Bell / Behindertenbeauftragter Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen 1.4 VHS - Kurse für Menschen mit Behinderung hier: Antrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen Herr Steinbach und Frau Kinnen tragen zum Antrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen vor. Sie informieren über ihre Erfahrungen, dass die VHS zwar mitteilt, dass alle Menschen mit Behinderung an allen Kursen teilnehmen könnten. Dies ist aber in der Praxis nicht so. Im Kurs-Heft sind z.B. Kurse für Menschen mit Behinderung nicht gekennzeichnet. Bereits bei der Anmeldung vor Ort stellt sich oft heraus, dass die Kurse nicht für alle Menschen mit Behinderung nutzbar sind. Gelingt die Anmeldung, so seien z.B. die Lese- und Rechtschreibkurse und die Englisch-Kurse für Menschen mit kognitiven Einschränkungen nicht nutzbar. Es wird zu schnell gesprochen, es gibt keine Wiederholungen, die einfache Sprache wird nicht verwendet. Für hörgeschädigte Menschen gibt es zwar eine Induktionsanlage, aber diese wird nicht eingesetzt bzw. kann nicht genutzt werden. Für sehbehinderte Menschen fehlen nutzbare Materialien und Hilfsmittel bzw. die Unterlagen, Präsentationen etc. entsprechen nicht den Bedarfen der sehbehinderten und blinden Menschen. In den Kursheften 2017 gibt es zwar ein Angebot Gebärdensprache, aber dieses richtet sich an hörende Menschen, die die Gebärdensprache lernen möchten. Für gehörlose - 14 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017 Menschen gibt es kein Angebot. Für mobilitäts-behinderte Menschen gibt es Hinweise zur Zugänglichkeit einiger Unterrichts-Häuser. Weitere Informationen fehlen. Die UNBehindertenrechtskonvention und das Behindertengleichstellungsgesetz geben den Menschen mit Behinderung aber ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe. Dies umfasst auch die Teilnahme an den Kursen der VHS. Frau Uhlig-Faßbender dankt den Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen für den vorgelegten Antrag. Die VHS sei sehr daran interessiert, dass auch Menschen mit Behinderung an den Kursen der VHS teilnehmen. Daher biete die VHS ihr Kursprogramm im Sinne der Inklusion zur Nutzung für alle Menschen an. Frau Uhlig schildert eine Vielzahl von Angeboten der VHS. Herr Dr. Rau fasst zusammen, dass es bei der VHS     eine Kennzeichnung der Kurse für Menschen mit Behinderung ausreichende Hilfsmittelangebote die Möglichkeit einer Suchfunktionen mehr Kurse für Menschen mit Behinderung mit den unterschiedlichsten Behinderungsformen geben müsste. Er bittet daher über den vorliegenden den Antrag zu beschließen. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt daraufhin wie folgt: Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bittet die Fachverwaltung folgende Forderungen umzusetzen und in der nächsten Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hierzu Stellung zu nehmen:  Die Vertreter*Innen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik möchten von der Verwaltung wissen, welche Kurse für Menschen mit welchen Behinderungen zugänglich sind. Es soll nicht nur gesagt werden, welche Unterrichtshäuser einen Rollstuhlzugang haben. Es soll auch gesagt werden, ob sie auch für Menschen mit anderen Behinderungen (zum Beispiel mit einer Sehbehinderung) nutzbar sind.  Die Vertreter*Innen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik fordern die Verwaltung auf, Kurse zu kennzeichnen, damit Menschen mit Behinderung passende Kurse finden können. Es soll nicht nur gesagt werden, bei welchen Veranstaltungen es Gebärdensprachübersetzung gibt. Es soll auch gesagt werden, welche anderen Hilfs-Mittel zur Verfügung stehen.  Die Veranstaltungen sollen im Internet und im gedruckten Programmheft gekennzeichnet werden. Die Suche-Funktion im Internet muss so überarbeitet werden, dass alle barrierefreien Veranstaltungen und alle Veranstaltungen zum Themenfeld Behinderung anzeigt werden. Menschen mit Behinderung müssen zu jeder einzelnen Veranstaltung aller Informationen erhalten, die für sie wichtig sind.  Die Vertreter*Innen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik fordern die Verwaltung auf, mehr Kurse ausdrücklich für Menschen mit Behinderung zu - 15 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017 öffnen und damit mehr Menschen zu erreichen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen 2 Sachstandsberichte und Rückfragen zu Beantwortungen von Anfragen und Mitteilungen aus früheren Sitzungen 2.1 Sportentwicklungsplanung unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung erarbeiten hier: Experte/Expertin Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik – Sportentwicklungsplanung 2816/2017 Herr Kissmer ergänzt die Mitteilung der Verwaltung um weitere Informationen zur Grundlage und Arbeit des Sportentwicklungsbeirates. Zu den Sitzungen des Beirates werden nicht immer alle Mitglieder eingeladen, sondern jeweils nur die Fachleute zu den entsprechenden Themen. Wenn das Thema Behindertensport behandelt wird, dann würde auch Herr Özbicerler als Vertreter*innen der Menschen mit Behinderung eingeladen werden. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis Herr Ladenberger weist darauf hin, dass der Behindertensport eine sehr wichtige Rolle bei der Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention spielt. Sport gehört zu den wichtigen Bereichen der gesellschaftlichen Teilhabe. Der Sinn der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik war, dass ein durch die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik benannter Vertreter der Menschen mit Behinderung regelmäßig und an allen Sitzungen und Beratungen des Sportentwicklungsbeirates teilnimmt. Dies hat die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als wichtig angesehen, da der Behindertensport nur einen kleinen Teil der Sportentwicklungsplanung ausmacht, die Menschen mit Behinderung aber von allen Planungen betroffen sind. Da das Vorgehen der Verwaltung nicht der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 16.05.2017 (Link: https://ratsinformation.stadtkoeln.de/to0050.asp?__ktonr=222465 ) entspricht, haben die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik einen Antrag eingebracht, der sicherstellen soll, dass die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zumindest darüber informiert werden kann, was der nicht-öffentlich tagende Sportentwicklungsbeirat plant. Der entsprechende Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zum Antrag der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen ist unter TOP 2.1.1 protokolliert. 2.1.1 Sportentwicklungsplanung unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung erarbeiten - 16 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017 hier: Antrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und selbsthilfegruppen vom 06.11.2017 Auf der Grundlage der unter TOP 2.1 geführten Diskussion und der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik über den Antrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und –selbsthilfegruppen wie folgt: Beschluss: Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.10.2017 nicht beschlossen, Herrn Özbicerler als ständiges Mitglied der Arbeitsgruppe zur Sportentwicklungsplanung zu benennen. Stattdessen ist er beratendes Mitglied. Um die Mitglieder der StadtAG Behindertenpolitik über die Vorgänge zum Thema Sportentwicklungsplanung zu informieren wird er gebeten, regelmäßig Informationen an die Mitglieder der StadtAG Behindertenpolitik weiterzuleiten, beispielsweise die Niederschrift oder Stellungnahmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen 2.2 Mitnahme von E-Scootern bei der KVB AG hier: Sachstandsbericht zum Antrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik aus der Sitzung am 16.05.2017 "Aufhebung des Mitnahmeverbots für Elektro-Scooter in Stadtbahnen der KVB" ohne Aussprache vertagt 2.3 Mobilitätshilfen für den Personenkreis der Menschen mit geistigen Behinderungen und Orientierungsschwierigkeiten 2611/2017 Von verschiedenen Mitgliedern der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik werden die von der Verwaltung genannten Zahlen für die Berechnung der möglichen Folgekosten angezweifelt. Daher sichert Herr Dr. Rau zu, dass die zu Grunde gelegten Zahlen von der Verwaltung nochmals überprüft werden. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wird über das Ergebnis informiert. 3 Anfragen Es liegen keine Anfragen vor. 4 Mitteilungen Es liegen keine Mitteilungen vor. 5 Bericht des Behindertenbeauftragten KIB Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik 2017 hier: Veranstaltung zur Preisverleihung Herr Dr. Bell lädt die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur gemeinsamen Veranstaltung der Oberbürgermeisterin und der Stadtarbeitsgemein- 17 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017 schaft Behindertenpolitik am 08.12.2017, 17.00 Uhr (Einlass ab 16.30 Uhr), Forum VHS im Rautenstrauch-Joest-Museum ein. Mehr Informationen zum KIB Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik sind zu finden unter folgendem Link: http://www.stadt-koeln.de/leben-inkoeln/soziales/behinderung/koelner-innovationspreis-behindertenpolitik 6 Diversity Kampagne für Vielfalt und Wertschätzung gegen Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung im Rahmen von Diversity: Herr Dr. Rau stellt die Kampagne vor und lädt die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ein, daran mit zuarbeiten. Weitere Informationen zur Kampagne für Vielfalt und Wertschätzung gegen Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung im Rahmen von Diversity sind der Vorlage 3212/2017 (Link: https://ratsinformation.stadtkoeln.de/vo0050.asp?__kvonr=71644&voselect=16977 ) zu entnehmen. 7 Berichte aus den Fachausschüssen des Rates Bericht aus dem Ausschuss Soziales und Senioren – Sitzung am 09.11.2017 zu „Arbeits- und Erfahrungsbericht der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik für die Zeit von 09/2014 – 05/2017 und Unterstützung der Vertreterinnen und Vertreter der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik durch die Fachstelle Behindertenpolitik“, 2931/2017 (Link: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=71050&voselect=16956 ): Herr Intveen berichtet, dass der Ausschuss ihm die Gelegenheit gegeben hat, die Interessen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zu vertreten und entsprechend Stellung zu nehmen. Das gesamte Gremium hat ihn und seinen Wortbeitrag sehr aufgeschlossen entgegengenommen und sich für die Interessen der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik interessiert. Diese Aufgeschlossenheit habe ihm gezeigt, dass die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen sehr viel öfter als bisher den direkten Kontakt mit den Ratsmitgliedern aufnehmen müssen. Herr Dr. Rau bestätigt, dass der Beitrag von Herrn Intveen bei den Mitgliedern des Ausschusses auf größtes Interesse gestoßen ist. Er strebt an, sich zu Beginn des neuen Jahres sich mit den Fraktionen zu beraten, wie die Unterstützung der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik verbessert werden könnte. Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss und dem Gesundheitsausschuss – Sitzungen am 07.11.2017 zu „Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune"“, 2668/2017 (Link: https://ratsinformation.stadtkoeln.de/vo0050.asp?__kvonr=70582&voselect=17054 ) - 18 - Niederschrift über die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 16.11.2017 Frau Grimbach-Schmalfuß berichtet aus beiden Ausschüssen, dass über den Antrag der durch die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik entsandten sachkundige Einwohnerinnen, Frau Passavanti und Frau Grimbach-Schmalfuß, beraten und die Anträge in geänderter Form beschlossen wurden. 8 Verschiedenes Barrierefreie Präsentationen: Frau Palm bittet, darauf zu achten, dass alle Präsentationen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik barrierefrei sind. KVB AG – Hochflurfahrzeuge/Stadtbahnen: Herr Ladenberger fragt nach dem aktuellen Sachstand zu den Hochflurbahnen der KVB AG. Hier sollte geprüft werden, wie weitere Haltepunkte unter Einbeziehung der Freiräume unter den Sitzen geschaffen werden könnten. Frau Beckmann sichert zu, dass dem Arbeitskreis Barrierefreies Köln in kürze Unterlagen hierzu zugeleitet werden. Sitzungstermine der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in 2018: 1. Sitzung: Donnerstag, 22.03.2018 2. Sitzung: Dienstag, 29.05.2018 3. Sitzung: Montag, 10.09.2018 4. Sitzung: Montag, 03.12.2018 jeweils um 14.00 – 16.30 Uhr, Stadthaus Deutz, Konferenzraum 16F43 Gez. Dr. Harald Rau (Vorsitzender / Beigeordneter) gez. Angela Edith Thiemann (Geschäftsführung / Schriftführerin) - 19 -