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Beschlusstext (Übergangsheime für asylbegehrende Ausländer und Aussiedler; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
36 kB
Erstellt
13.02.14, 11:21
Aktualisiert
13.02.14, 11:21
Beschlusstext (Übergangsheime für asylbegehrende Ausländer und Aussiedler;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014)

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Beschluss Hürtgenwald, den 13.02.2014 aus der Niederschrift über die 36. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 05.12.2013. öffentlicher Teil 2.6 Übergangsheime für asylbegehrende Ausländer und Aussiedler; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014 161/2013 Beschluss: Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses in seiner Sitzung vom 21.11.2013 fasst der Rat der Gemeinde Hürtgenwald folgenden Beschluss: 1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt. 2. Die Gebührensätze betragen je Person und Monat für die Benutzung 8,85 €, für Strom 24,45 € und für Heizung 26,60 €. 3. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedlerbzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer wird in der der Beschlussvorlage beigefügten Fassung beschlossen. Einstimmig, 0 Enthaltungen