Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
13.02.14, 11:21
Aktualisiert
13.02.14, 11:21
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Inhalt der Datei
Hürtgenwald, den 13.02.2014
Beschluss
aus der Niederschrift über die 36. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 05.12.2013.
öffentlicher Teil
2.1
160/2013
Bestattungswesen;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2014
Beschluss:
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses in seiner Sitzung vom 21.11.2013 fasst
der Rat der Gemeinde Hürtgenwald folgenden Beschluss:
1. Die Richtigkeit der aktualisierten Gebührenkalkulation wird festgestellt.
2. Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt:
a) „Bereitstellung Friedhof“,
b) „Durchführung von Bestattungen“,
c) „Grabentfernungen“.
Die kalkulierten Gebühren betragen:
Kindergrab
Reihengrab
Rasen-Reihengrab
Einzelwahlgrab
Doppelwahlgrab
Urnenreihengrab
Urnenwahlgrab
0,00 €
492,00 €
1.719,00 €
1.808,00 €
3.589,00 €
476,00 €
1.797,00 €
Friedhof Gey alt
410,00 €
Friedhof Gey alt
Friedhof Gey alt
1.500,00 €
2.990,00 €
Friedhof Gey alt
1.198,00 €
Durchführung der Bestattung
A) Benutzung der Leichenhalle
318,00 €
B) Erdbestattung
a) Grabaushub Bauhof und Unternehmen
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den Bauhof
520,00 € je Fall
85,00 € je Fall
355,00 € je Fall
C) Urnenbestattung
a) Grabaushub Bauhof
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den Bauhof
266,00 € je Fall
85,00 € je Fall
260,00 € je Fall
Entfernen einer Doppelgrabstätte
Entfernen einer Einzelgrabstätte
410,00 €
205,00 €
3. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe wird in der mit der
Beschlussvorlage übersandten Fassung beschlossen.
BM
CDU
SPD
FDP
B´90/DIE GRÜNEN
Hr. Prinz
Gesamt
Ja
1
12
6
Nein
Enthaltung
3
2
19
Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 05.12.2013
5
0
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