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Beschlusstext (9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen; a) Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 3 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 3 BauGB), b) erneute Offenlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung der Flächen H (Ochsenauel) und M (Peterberg) als Konzentrationszonen sowie für die Rücknahme der beiden bestehenden Konzentrationszonen in Raffelsbrand)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
12 kB
Erstellt
11.12.15, 12:00
Aktualisiert
11.12.15, 12:00
Beschlusstext (9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen;
a) Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 3 
    BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 3 BauGB),
b) erneute Offenlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung der 
    Flächen H (Ochsenauel) und M (Peterberg) als Konzentrationszonen sowie für die 
    Rücknahme der beiden bestehenden Konzentrationszonen in Raffelsbrand)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 11.12.2015 aus der Niederschrift über die 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 29.01.2015. öffentlicher Teil 1. 5/2015 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen; a) Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 3 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 3 BauGB), b) erneute Offenlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung der Flächen H (Ochsenauel) und M (Peterberg) als Konzentrationszonen sowie für die Rücknahme der beiden bestehenden Konzentrationszonen in Raffelsbrand Beschluss: a) Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Abwägungen gem. den Anlagen 1 a (Anregungen Bürger) und 1 b (Anregungen Träger öffentlicher Belange) zur Kenntnis. b) Ferner wird die 2. erneute Offenlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung der Flächen H (Ochsenauel) und M (Peterberg) als Konzentrationszonen sowie für die Rücknahme der beiden bestehenden Konzentrationszonen in Raffelsbrand beschlossen. c) Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Offenlage durchzuführen. 11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, 1 Nein-Stimme