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Beschlusstext (Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung; hier: Änderung der Hundesteuersatzung durch Senkung des Steuersatzes für „Hunde bestimmter Rassen“ nach Vorlage eines sog. Wesenstestes)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
126 kB
Erstellt
15.07.15, 19:11
Aktualisiert
15.07.15, 19:11
Beschlusstext (Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung;

hier: Änderung der Hundesteuersatzung durch Senkung des Steuersatzes für 
       „Hunde bestimmter Rassen“ nach Vorlage eines sog. Wesenstestes)

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Hürtgenwald, den 15.07.2015 Beschluss aus der Niederschrift über die 10. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 25.06.2015. öffentlicher Teil 3. Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung; 70/2015 hier: Änderung der Hundesteuersatzung durch Senkung des Steuersatzes für „Hunde bestimmter Rassen“ nach Vorlage eines sog. Wesenstestes Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald macht von seinem Rückholrecht gemäß § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald Gebrauch und entscheidet über den Antrag nach § 24 GO „Anregungen und Beschwerden“ unmittelbar. Dem Antrag des Herrn Oster nach § 24 GO NW auf Änderung der Hundesteuersatzung stimmt der Rat zu, wenn im Einzelfall folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Erfüllung des öffentlichen Interesses bei der Übernahme eines Hundes aus einem Tierheim; - positive Verhaltensprüfung (erfolgreicher Wesenstest) beim Kreis Düren; - nachgewiesene Kastration/Sterilisation. Der Steuersatz für „Hunde bestimmter Rassen“ ist im Einzelfall nach Erfüllung der genannten Voraussetzungen von 792,00 € um 50 v. H. zu senken. Einstimmig, 0 Enthaltungen.