Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
15.07.15, 19:11
Aktualisiert
15.07.15, 19:11
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Inhalt der Datei
Hürtgenwald, den 15.07.2015
Beschluss
aus der Niederschrift über die 10. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 25.06.2015.
öffentlicher Teil
3.
Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung;
70/2015
hier: Änderung der Hundesteuersatzung durch Senkung des
Steuersatzes für
„Hunde bestimmter Rassen“ nach Vorlage eines sog.
Wesenstestes
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald macht von seinem Rückholrecht gemäß § 6 Abs. 5 der
Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald Gebrauch und entscheidet über den Antrag nach
§ 24 GO „Anregungen und Beschwerden“ unmittelbar.
Dem Antrag des Herrn Oster nach § 24 GO NW auf Änderung der Hundesteuersatzung
stimmt der Rat zu, wenn im Einzelfall folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
-
Erfüllung des öffentlichen Interesses bei der Übernahme eines Hundes aus einem
Tierheim;
-
positive Verhaltensprüfung (erfolgreicher Wesenstest) beim Kreis Düren;
-
nachgewiesene Kastration/Sterilisation.
Der Steuersatz für „Hunde bestimmter Rassen“ ist im Einzelfall nach Erfüllung der
genannten Voraussetzungen von 792,00 € um 50 v. H. zu senken.
Einstimmig, 0 Enthaltungen.