Daten
Kommune
Hürtgenwald
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10 kB
Erstellt
15.07.15, 19:11
Aktualisiert
15.07.15, 19:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 15.07.2015
aus der Niederschrift über die 10. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 25.06.2015.
öffentlicher Teil
4.
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen gem. § 8
des Kommunalen Abgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NW)
für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hürtgenwald
86/2015
Beschluss:
In der Satzung über die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 des Kommunalen
Abgabegesetzes (KAG) für Straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hürtgenwald sind
folgende Prozentsätze festzulegen:
KAG Beiträge
Zum 01.01.2016 = 65 %
Zum 01.07.2017 = 80 %
Ebenso sollen die anderen Erhöhungen in zwei Teilschritten am 01.01.2016 und am
01.07.2016 je zur Hälfte erfolgen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen.