Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
85 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
25.05.16, 19:11
Aktualisiert
25.05.16, 19:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Hürtgenwald, den 25.05.2016
Beschluss
aus der Niederschrift über die 19. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 12.05.2016.
öffentlicher Teil
7.
Erlass einer Nachhaltigkeitssatzung für die Gemeinde Hürtgenwald
59/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt die der Beschlussvorlage als Anlage beiliegende Nachhaltigkeitssatzung
mit folgenden Änderungen:
§ 1 Verschuldungsbremse
(5) Vor dem Hintergrund der in der Präambel festgelegten Grundsätze verlangt der Rat
ebenso von der Verwaltungsleitung alle Anstrengungen zu einem effizienten
Verwaltungshandeln. Dazu hat die Verwaltungsleitung jährlich einen Bericht abzugeben.
Darüber hinaus hat die Verwaltungsleitung quartalsweise eine Zwischenergebnisrechnung
(Crontrollingbericht) aller Finanzmaßnahmen inklusive Gegenmaßnahmen, erstmalig zum
30.06.2016, vorzulegen.
§ 2 Generationenbeitrag
(3) Ab dem Jahre 2017 ist dieser Zusatzbeitrag so zu bemessen, dass die in der II.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes dargestellten Erhöhungen bei der
Grundsteuer B einschließlich des Zusatzbeitrages bis zum Jahre 2023 auf den Hebesatz von
950 Punkte festgesetzt werden. Zudem wird der Verschuldungsabbau angestrebt.
(4) Grundsätzlich hat die Konsolidierung im Aufwandsbereich Vorrang. Insofern werden die
im Haushaltssicherungskonzept 2010 ff dargestellten Maßnahmen konsequent
weiterverfolgt.
(5) Werden im Jahresabschluss in der Gesamtfinanzrechnung Überschüsse festgestellt,
werden diese zur Rückführung der kurzfristigen Verbindlichkeiten (Liquiditätsberichte)
herangezogen.
BM
CDU
SPD
B‘90/GRÜNE
FDP
Hr. Gilleßen
Hr. Breuer
Gesamt
Ja
1
8
2
3
2
1
17
Nein
3
5
1
9
Enthaltung