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Beschlusstext (Erlass einer Nachhaltigkeitssatzung für die Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
85 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
25.05.16, 19:11
Aktualisiert
25.05.16, 19:11
Beschlusstext (Erlass einer Nachhaltigkeitssatzung für die Gemeinde Hürtgenwald)

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Inhalt der Datei

Hürtgenwald, den 25.05.2016 Beschluss aus der Niederschrift über die 19. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 12.05.2016. öffentlicher Teil 7. Erlass einer Nachhaltigkeitssatzung für die Gemeinde Hürtgenwald 59/2016 Beschluss: Der Rat beschließt die der Beschlussvorlage als Anlage beiliegende Nachhaltigkeitssatzung mit folgenden Änderungen: § 1 Verschuldungsbremse (5) Vor dem Hintergrund der in der Präambel festgelegten Grundsätze verlangt der Rat ebenso von der Verwaltungsleitung alle Anstrengungen zu einem effizienten Verwaltungshandeln. Dazu hat die Verwaltungsleitung jährlich einen Bericht abzugeben. Darüber hinaus hat die Verwaltungsleitung quartalsweise eine Zwischenergebnisrechnung (Crontrollingbericht) aller Finanzmaßnahmen inklusive Gegenmaßnahmen, erstmalig zum 30.06.2016, vorzulegen. § 2 Generationenbeitrag (3) Ab dem Jahre 2017 ist dieser Zusatzbeitrag so zu bemessen, dass die in der II. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes dargestellten Erhöhungen bei der Grundsteuer B einschließlich des Zusatzbeitrages bis zum Jahre 2023 auf den Hebesatz von 950 Punkte festgesetzt werden. Zudem wird der Verschuldungsabbau angestrebt. (4) Grundsätzlich hat die Konsolidierung im Aufwandsbereich Vorrang. Insofern werden die im Haushaltssicherungskonzept 2010 ff dargestellten Maßnahmen konsequent weiterverfolgt. (5) Werden im Jahresabschluss in der Gesamtfinanzrechnung Überschüsse festgestellt, werden diese zur Rückführung der kurzfristigen Verbindlichkeiten (Liquiditätsberichte) herangezogen. BM CDU SPD B‘90/GRÜNE FDP Hr. Gilleßen Hr. Breuer Gesamt Ja 1 8 2 3 2 1 17 Nein 3 5 1 9 Enthaltung