Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen; hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten und zweiten erneuten Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen, b) Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
25.05.16, 19:11
Aktualisiert
25.05.16, 19:11
Beschlusstext (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4 
             Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 
             und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten und zweiten erneuten 
             Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen,
         b) Feststellungsbeschluss) Beschlusstext (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4 
             Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 
             und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten und zweiten erneuten 
             Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen,
         b) Feststellungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 81 kB

Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 25.05.2016 aus der Niederschrift über die 19. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 12.05.2016. öffentlicher Teil 10. 3 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen; hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten und zweiten erneuten Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen, b) Feststellungsbeschluss 67/2016 Beschluss: In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, sich den Abwägungsvorschlägen zu den der Vorlage in der Anlage 1 aufgeführten Bedenken aus der Öffentlichkeit anzuschließen und den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu folgen. Weiter beschließt der Rat, sich den Abwägungsvorschlägen zu den der Vorlage in der Anlage 2 aufgeführten Bedenken von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange anzuschließen und den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu folgen. Die in den Stellungnahmen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragenen Belange werden teilweise auf die Ebene der nachgelagerten Bebauungspläne verlagert. Aus diesem Grund wurden dieser Sitzungsvorlage bereits Abwägungsvorschläge zu den Bebauungsplänen B 5 „Windpark Ochsenauel“ und K 14 „Windpark Peterberg“ beigefügt. Diesen Abwägungsvorschlägen lässt sich entnehmen, dass diejenigen Belange, die auf die Bebauungspläne verlagert wurden, jedenfalls auf der Ebene dieser Bebauungspläne einer Lösung zugeführt werden können. Hieraus folgt, dass der Flächennutzungsplan vollziehbar ist. Der Rat nimmt die Abwägungsvorschläge zu den Bebauungsplänen B 5 „Windpark Ochsenauel“ und K 14 „Windpark Peterberg“ zur Kenntnis und berücksichtigt diese bei den Abwägungsvorschlägen zu der 9. Flächennutzungsplanänderung. Die Abwägungsvorschläge zu der 9. Flächennutzungsplanänderung, innerhalb derer auf eine Lösung der vorgetragenen Belange in den Bebauungsplanverfahren verwiesen wird, werden derart abgewogen, dass eine Lösung in einem nachgelagerten Plan- und Genehmigungsverfahren möglich ist. Der Rat beschließt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windkraftanlagen und tritt der Begründung mit Umweltbericht vollinhaltlich bei. Arnold, Günter (SPD): Ja Beißel, Voker R. (CDU): Ja Bergsch, Siegfried (FDP): Nein Bergschneider, Jürgen (B‘90/DIE GRÜNEN): Nein Breuer Ulf (Parteilos): Nein Brüll, Guido (CDU): Ja Gilleßen, Heribert (Linke): Ja Hallmann, Gilbert (CDU): Ja Hallmanns, Ulrich (CDU): Ja Kaumanns, Heinz (SPD): Ja Lampe, Peter (B‘90/DIE GRÜNEN): Nein Maus, Franz-Josef (SPD): Ja Pagano, Giordano (SPD): Ja Pelzer, Karsten (SPD): Ja Pongs, Dirk (SPD): Ja Rambadt, Michael (CDU): Ja Rogner; Manfred (B‘90/DIE GRÜNEN): Nein Schlepütz, Markus (CDU): Ja Schnitzler, Wilhelm (CDU): Nein Simon, Jörg (CDU): Ja Steinbrecher, Helmut (CDU): Ja Valder, Rainer (CDU): Ja Volk, Andrea (SPD): Ja Wirtz, Ruth (CDU): Nein Bürgermeister Buch: Ja Ergebnis: 18 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Ratsmitglied Cranen nimmt seinen Platz im Gremium wieder ein und nimmt an folgenden Beratungen und Beschlussfassungen teil. Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 12.05.2016 Seite 2