Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
25.05.16, 19:11
Aktualisiert
25.05.16, 19:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 25.05.2016
aus der Niederschrift über die 19. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 12.05.2016.
öffentlicher Teil
10.
3
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald
zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. §
3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage
gem. § 3 Abs. 2
und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten und
zweiten erneuten
Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen
Anregungen,
b) Feststellungsbeschluss
67/2016
Beschluss:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, sich
den Abwägungsvorschlägen zu den der Vorlage in der Anlage 1 aufgeführten Bedenken aus
der Öffentlichkeit anzuschließen und den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu folgen.
Weiter beschließt der Rat, sich den Abwägungsvorschlägen zu den der Vorlage in der
Anlage 2 aufgeführten Bedenken von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange
anzuschließen und den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu folgen.
Die in den Stellungnahmen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragenen
Belange werden teilweise auf die Ebene der nachgelagerten Bebauungspläne verlagert. Aus
diesem Grund wurden dieser Sitzungsvorlage bereits Abwägungsvorschläge zu den
Bebauungsplänen B 5 „Windpark Ochsenauel“ und K 14 „Windpark Peterberg“ beigefügt.
Diesen Abwägungsvorschlägen lässt sich entnehmen, dass diejenigen Belange, die auf die
Bebauungspläne verlagert wurden, jedenfalls auf der Ebene dieser Bebauungspläne einer
Lösung zugeführt werden können. Hieraus folgt, dass der Flächennutzungsplan vollziehbar
ist.
Der Rat nimmt die Abwägungsvorschläge zu den Bebauungsplänen B 5 „Windpark
Ochsenauel“ und K 14 „Windpark Peterberg“ zur Kenntnis und berücksichtigt diese bei den
Abwägungsvorschlägen zu der 9. Flächennutzungsplanänderung. Die
Abwägungsvorschläge zu der 9. Flächennutzungsplanänderung, innerhalb derer auf eine
Lösung der vorgetragenen Belange in den Bebauungsplanverfahren verwiesen wird, werden
derart abgewogen, dass eine Lösung in einem nachgelagerten Plan- und
Genehmigungsverfahren möglich ist.
Der Rat beschließt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von
Konzentrationszonen für die Errichtung von Windkraftanlagen und tritt der Begründung mit
Umweltbericht vollinhaltlich bei.
Arnold, Günter (SPD): Ja
Beißel, Voker R. (CDU): Ja
Bergsch, Siegfried (FDP): Nein
Bergschneider, Jürgen (B‘90/DIE GRÜNEN): Nein
Breuer Ulf (Parteilos): Nein
Brüll, Guido (CDU): Ja
Gilleßen, Heribert (Linke): Ja
Hallmann, Gilbert (CDU): Ja
Hallmanns, Ulrich (CDU): Ja
Kaumanns, Heinz (SPD): Ja
Lampe, Peter (B‘90/DIE GRÜNEN): Nein
Maus, Franz-Josef (SPD): Ja
Pagano, Giordano (SPD): Ja
Pelzer, Karsten (SPD): Ja
Pongs, Dirk (SPD): Ja
Rambadt, Michael (CDU): Ja
Rogner; Manfred (B‘90/DIE GRÜNEN): Nein
Schlepütz, Markus (CDU): Ja
Schnitzler, Wilhelm (CDU): Nein
Simon, Jörg (CDU): Ja
Steinbrecher, Helmut (CDU): Ja
Valder, Rainer (CDU): Ja
Volk, Andrea (SPD): Ja
Wirtz, Ruth (CDU): Nein
Bürgermeister Buch: Ja
Ergebnis: 18 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Ratsmitglied Cranen nimmt seinen Platz im Gremium wieder ein und nimmt an folgenden
Beratungen und Beschlussfassungen teil.
Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 12.05.2016
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