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Beschlusstext (Übergangsheime für asylbegehrende Ausländer und Aussiedler; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
72 kB
Erstellt
06.01.15, 12:01
Aktualisiert
06.01.15, 12:01
Beschlusstext (Übergangsheime für asylbegehrende Ausländer und Aussiedler;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015)

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Beschluss Hürtgenwald, den 06.01.2015 aus der Niederschrift über die 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 04.12.2014. öffentlicher Teil 7. Übergangsheime für asylbegehrende Ausländer und Aussiedler; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015 186/2014 Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die als Anlage 1 der Beschlussvorlage beiliegenden Gebührenkalkulation wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Gebührensätze betragen je Person und Monat für die Benutzung 8,60 €, für Strom 15,80 € und Heizung 29,15 €. 3. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen wird in der der Beschlussvorlage beigefügten Fassung mit folgender Änderung beschlossen: § 2 Nr. 7: „7. sowie künftig als Übergangsheime anzumietende Objekte“. einstimmig, 0 Enthaltungen