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Beschlusstext (Bestattungswesen; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Erstellt
06.01.15, 12:01
Aktualisiert
06.01.15, 12:01
Beschlusstext (Bestattungswesen;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015) Beschlusstext (Bestattungswesen;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 06.01.2015 aus der Niederschrift über die 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 04.12.2014. öffentlicher Teil 3. Bestattungswesen; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015 182/2014 Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die vorgelegte Gebührenkalkulation wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt: A) „Bereitstellung Friedhof“, B) „Durchführung von Bestattungen“, c) „Grabentfernungen“. Die kalkulierten Gebühren betragen: A) Bereitstellung Friedhof 1. Sargbestattungen a) Kindergrab 0,00 € b) Reihengrab mit Grabpflege 558,00 € (Friedhof Gey alt 465,00 €) c) Reihengrab ohne Grabpflege 1.954,00 € d) anonyme Bestattungen 1.954,00 € e) Einzelwahlgrab 2.056,00 € (Friedhof Gey alt 1.703,00 €) f) Doppelwahlgrab 4.079,00 € (Friedhof Gey alt 3.399,00 €) 2. Urnenbestattungen a) Urnenreihengrab 541,00 € b) Urnenreihenrasengrabstätten 541,00 c) anonyme Urnengrabstätten 541,00 d) Urnenwahlgrab 2.042,00 € (Friedhof Gey alt 1.362,00 €) B) Durchführung der Bestattung a) Benutzung der Leichenhalle 387,00 € b) Erdbestattung 1) Grabaushub Bauhof und Unternehmen 456,00 € je Fall 2) Durchführung 85,00 € je Fall 3) Schließen des Grabes durch den Bauhof 371,00 € je Fall c) Urnenbestattung 1) Grabaushub Bauhof 302,00 € je Fall 2) Durchführung 85,00 € je Fall 3) Schließen des Grabes durch den Bauhof 262,00 € je Fall C) Entfernen von Grabstätten Entfernen einer Doppelgrabstätte 493,00 € Entfernen einer Einzelgrabstätte 247,00 € 3. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe wird in der der Beschlussvorlage beiliegenden Fassung beschlossen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, vergünstigte Beisetzungen einer Urne in einem Einzelwahlgrab auszuschließen und eine Gebührengerechtigkeit in die Satzung einzuarbeiten. 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2014 Seite 2