Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
95 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
04.01.16, 16:00
Aktualisiert
04.01.16, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 04.01.2016
aus der Niederschrift über die 15. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 17.12.2015.
öffentlicher Teil
5.1
190/2015
Planfeststellungsverfahren gem. § 53 Abs. 2
Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Erweiterung der Deponie Horm des
Kreises Düren;
hier: Gemeindliche Stellungnahme
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister nachfolgende Stellungnahme zur geplanten
Erweiterung der Deponie Horm abzugeben:
Die Bürger von Hürtgenwald, insbesondere die Bevölkerung von Horm, haben über
Jahrzehnte massive Geräusch-, Geruchs- und Staubbelastungen durch den Betrieb der
Deponie ertragen müssen. Der Bevölkerung wurde seitens des Antragstellers vor Jahren
zugesichert, dass mit der damals vorliegenden Deponiegenehmigung der Deponiebetrieb
endgültig eingestellt wird.
Nunmehr beabsichtigt der Kreis Düren, den Standort Horm auch zukünftig für die
Abfallablagerung im Sinne des Konzeptes „Deponieabschnitt-auf-Deponieabschnitt“ der
Deponieklasse DK I auf dem bestehenden Abfallkörper weiter zu nutzen.
Nach Sichtung der im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vorgelegten Unterlagen zur
Umweltverträglichkeitsprüfung und Information der Bevölkerung über das Vorhaben seitens
des Antragstellers werden folgende Einwendungen gegen den Plan erhoben:
Notwendigkeit
Im Regierungsbezirk Köln gibt es sechs Deponien der Deponieklasse DK I, darunter vier
Kraftwerksdeponien, die in erster Linie Kraftwerksabfälle aufnehmen. Diese Art der Abfälle
dürften sich auf Grund des durch das BMWi kürzlich ausgehandelten Abschaltmodus für die
Braunkohlekraftwerke deutlich reduzieren. Daher könnten dort zukünftig auch andere Abfälle
der Deponieklasse DK I abgelagert werden. Somit besteht keine Notwendigkeit, eine weitere
neue Deponie zu errichten.
Transparenz
In dem Erläuterungsbericht wird an mehreren Stellen ausgeführt, dass vor einer Neuplanung
bzw. Neuinbetriebnahme der Deponie Horm durch den Betreiber bzw. Antragsteller das
Einvernehmen mit den Anwohnern hergestellt werden sollte. Die betroffenen Anwohner
haben während einer auf Initiative der Gemeinde Hürtgenwald und seitens des
Antragsstellers durchgeführten Informationsveranstaltung einstimmig das Einvernehmen
verwehrt und sich gegen die Deponie ausgesprochen.
Belastung durch Staub
Der Abstand zur Wohnbebauung in Horm beträgt weniger als 50 m. Bei dem betrachteten
Umgebungsgebiet handelt es sich um einen Standort mit einer Vorbelastung durch die
bisherigen Bergbau- und Deponieaktivitäten. Nun soll für den zukünftigen Deponiebetrieb ein
Großteil des bisher schützend vorhandenen Strauch- und Baumbewuchses zwecks
Geländeprofilierung bzw. Leitungsverlegung entfernt werden. Diese Profilierungsarbeiten
werden nicht nur im abgedichteten Bereich des derzeitigen Müllkörpers, sondern auch
außerhalb in natürlich anstehendem Untergrund durchgeführt werden. Hierdurch werden
oberflächlich lagernde Deposite aus dem Bleibergwerksbetrieb sowie aus dem bisherigen
Deponiebetrieb remobilisiert und als staubförmige Aerosole in den bewohnten Bereich
eingebracht.
Belastung durch Geruchbelästigung
Eine weitere störende Emission ist die Verbreitung von Geruchsstoffen. Besonders in den
Jahren vor der Jahrtausendwende waren die starken Geruchsemissionen der Deponie Horm
nicht nur für die Anwohner von Horm zeitweise unzumutbar und führten zu zahlreichen
Beschwerden, auch von offiziellen Stellen, z.B. von der Gemeinde Hürtgenwald. Eine ähnlich
Belastung, verursacht durch die bedeutende Erhöhung des Müllkörpers ist nicht hinnehmbar.
Belastung durch Schall
Auf Grund der westlich der Deponie gelegenen unmittelbar angrenzenden Bebauung werden
die Anwohner insbesondere mit dem fortschreitenden Einbau laut schalltechnischem
Gutachten immensen Schallemissionen ausgesetzt. Die für den Betriebsplan vorgesehenen
technischen und organisatorischen Maßnahmen zur räumlichen und temporären Einengung
von Schallquellen sind hinsichtlich einer Reduzierung der Lärmemissionen unzureichend.
Belastung durch Schall und Industrie
Bedingt durch verschiedene geräuschsubmittierende Betriebe im angrenzenden
Gewerbegebiet werden zusätzliche, sich aufaddierende Belastungen für die Bürger induziert.
Ein negativer Einfluss auf die Entwicklungsfähigkeit dieser Betriebe bzw. des
Gewerbegebietes insgesamt kann nicht ausgeschlossen werden.
Belastung durch Abfallstoffe
Inertabfälle werden in der Regel auf Deponien der Deponieklasse DK 0 entsorgt. Die
Deponie Horm befindet sich z. Zt. in der genehmigten Stilllegungsphase. Das neue
Deponiekonzept für die Abschnittserweiterung sieht den zukünftigen Betrieb als
Deponieklasse DK I vor. Die damit zulässig Ablagerung von Abfällen mit organischen
Anteilen mit bis zu 20 mg/l und Arsen, Blei und Cadmium bis zu insgesamt 0,9mg/l und
sowie Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber und sogar Spuren von Cyaniden und Phenolen
stellt für Menschen und Natur ein nicht hinnehmbares Risiko dar.
Belastung des Grundwassers
Geologisch betrachtet ist der Standort Horm für einen Deponiebetrieb ungeeignet. Der
Standort verfügt über keine geologische Barriere zur Schadstoffrückhaltung im Aquifer.
Daher müssen künstliche Basisabdichtungen geschaffen werden. Der Nachweis, dass das
einzubringende Abdichtungssystem für eine dauerhafte Schadstoffrückhaltung geeignet ist,
fehlt. Die Qualifizierung der Herstellbarkeit des Abdichtungssystems als Eigenversuch von
Probefeldern zum Erkenntnisgewinn für die Umsetzung im Großmaßstab sowie der
Nachweis der Funktionalität stellen aufgrund der standortspezifischen Rahmenbedingungen
ein nichtkalkulierbares und damit ein nicht hinnehmbares Risiko dar.
Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 17.12.2015
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Immobilienwerten
Sollte das Projekt durchgeführt werden, ist zu befürchten, dass vor Allem die Immobilien, die
in unmittelbarer Nähe zur Deponie stehen, erheblich an Wert verlieren werden.
Der Gemeinderat lehnt daher eine Erweiterung der Deponie Horm ab.
Ja
BM
CDU
SPD
Grüne
FDP
Hr. Gilleßen
Hr. Breuer
Gesamt
10
6
3
Nein
1
2
Enthaltung
1
1
20
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