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Beschlusstext (Planfeststellungsverfahren gem. § 53 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Erweiterung der Deponie Horm des Kreises Düren; hier: Gemeindliche Stellungnahme)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
95 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
04.01.16, 16:00
Aktualisiert
04.01.16, 16:00
Beschlusstext (Planfeststellungsverfahren gem. § 53 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Erweiterung der Deponie Horm des Kreises Düren;
hier: Gemeindliche Stellungnahme) Beschlusstext (Planfeststellungsverfahren gem. § 53 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Erweiterung der Deponie Horm des Kreises Düren;
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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 04.01.2016 aus der Niederschrift über die 15. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 17.12.2015. öffentlicher Teil 5.1 190/2015 Planfeststellungsverfahren gem. § 53 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Erweiterung der Deponie Horm des Kreises Düren; hier: Gemeindliche Stellungnahme Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister nachfolgende Stellungnahme zur geplanten Erweiterung der Deponie Horm abzugeben: Die Bürger von Hürtgenwald, insbesondere die Bevölkerung von Horm, haben über Jahrzehnte massive Geräusch-, Geruchs- und Staubbelastungen durch den Betrieb der Deponie ertragen müssen. Der Bevölkerung wurde seitens des Antragstellers vor Jahren zugesichert, dass mit der damals vorliegenden Deponiegenehmigung der Deponiebetrieb endgültig eingestellt wird. Nunmehr beabsichtigt der Kreis Düren, den Standort Horm auch zukünftig für die Abfallablagerung im Sinne des Konzeptes „Deponieabschnitt-auf-Deponieabschnitt“ der Deponieklasse DK I auf dem bestehenden Abfallkörper weiter zu nutzen. Nach Sichtung der im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vorgelegten Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung und Information der Bevölkerung über das Vorhaben seitens des Antragstellers werden folgende Einwendungen gegen den Plan erhoben: Notwendigkeit Im Regierungsbezirk Köln gibt es sechs Deponien der Deponieklasse DK I, darunter vier Kraftwerksdeponien, die in erster Linie Kraftwerksabfälle aufnehmen. Diese Art der Abfälle dürften sich auf Grund des durch das BMWi kürzlich ausgehandelten Abschaltmodus für die Braunkohlekraftwerke deutlich reduzieren. Daher könnten dort zukünftig auch andere Abfälle der Deponieklasse DK I abgelagert werden. Somit besteht keine Notwendigkeit, eine weitere neue Deponie zu errichten. Transparenz In dem Erläuterungsbericht wird an mehreren Stellen ausgeführt, dass vor einer Neuplanung bzw. Neuinbetriebnahme der Deponie Horm durch den Betreiber bzw. Antragsteller das Einvernehmen mit den Anwohnern hergestellt werden sollte. Die betroffenen Anwohner haben während einer auf Initiative der Gemeinde Hürtgenwald und seitens des Antragsstellers durchgeführten Informationsveranstaltung einstimmig das Einvernehmen verwehrt und sich gegen die Deponie ausgesprochen. Belastung durch Staub Der Abstand zur Wohnbebauung in Horm beträgt weniger als 50 m. Bei dem betrachteten Umgebungsgebiet handelt es sich um einen Standort mit einer Vorbelastung durch die bisherigen Bergbau- und Deponieaktivitäten. Nun soll für den zukünftigen Deponiebetrieb ein Großteil des bisher schützend vorhandenen Strauch- und Baumbewuchses zwecks Geländeprofilierung bzw. Leitungsverlegung entfernt werden. Diese Profilierungsarbeiten werden nicht nur im abgedichteten Bereich des derzeitigen Müllkörpers, sondern auch außerhalb in natürlich anstehendem Untergrund durchgeführt werden. Hierdurch werden oberflächlich lagernde Deposite aus dem Bleibergwerksbetrieb sowie aus dem bisherigen Deponiebetrieb remobilisiert und als staubförmige Aerosole in den bewohnten Bereich eingebracht. Belastung durch Geruchbelästigung Eine weitere störende Emission ist die Verbreitung von Geruchsstoffen. Besonders in den Jahren vor der Jahrtausendwende waren die starken Geruchsemissionen der Deponie Horm nicht nur für die Anwohner von Horm zeitweise unzumutbar und führten zu zahlreichen Beschwerden, auch von offiziellen Stellen, z.B. von der Gemeinde Hürtgenwald. Eine ähnlich Belastung, verursacht durch die bedeutende Erhöhung des Müllkörpers ist nicht hinnehmbar. Belastung durch Schall Auf Grund der westlich der Deponie gelegenen unmittelbar angrenzenden Bebauung werden die Anwohner insbesondere mit dem fortschreitenden Einbau laut schalltechnischem Gutachten immensen Schallemissionen ausgesetzt. Die für den Betriebsplan vorgesehenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur räumlichen und temporären Einengung von Schallquellen sind hinsichtlich einer Reduzierung der Lärmemissionen unzureichend. Belastung durch Schall und Industrie Bedingt durch verschiedene geräuschsubmittierende Betriebe im angrenzenden Gewerbegebiet werden zusätzliche, sich aufaddierende Belastungen für die Bürger induziert. Ein negativer Einfluss auf die Entwicklungsfähigkeit dieser Betriebe bzw. des Gewerbegebietes insgesamt kann nicht ausgeschlossen werden. Belastung durch Abfallstoffe Inertabfälle werden in der Regel auf Deponien der Deponieklasse DK 0 entsorgt. Die Deponie Horm befindet sich z. Zt. in der genehmigten Stilllegungsphase. Das neue Deponiekonzept für die Abschnittserweiterung sieht den zukünftigen Betrieb als Deponieklasse DK I vor. Die damit zulässig Ablagerung von Abfällen mit organischen Anteilen mit bis zu 20 mg/l und Arsen, Blei und Cadmium bis zu insgesamt 0,9mg/l und sowie Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber und sogar Spuren von Cyaniden und Phenolen stellt für Menschen und Natur ein nicht hinnehmbares Risiko dar. Belastung des Grundwassers Geologisch betrachtet ist der Standort Horm für einen Deponiebetrieb ungeeignet. Der Standort verfügt über keine geologische Barriere zur Schadstoffrückhaltung im Aquifer. Daher müssen künstliche Basisabdichtungen geschaffen werden. Der Nachweis, dass das einzubringende Abdichtungssystem für eine dauerhafte Schadstoffrückhaltung geeignet ist, fehlt. Die Qualifizierung der Herstellbarkeit des Abdichtungssystems als Eigenversuch von Probefeldern zum Erkenntnisgewinn für die Umsetzung im Großmaßstab sowie der Nachweis der Funktionalität stellen aufgrund der standortspezifischen Rahmenbedingungen ein nichtkalkulierbares und damit ein nicht hinnehmbares Risiko dar. Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 17.12.2015 Seite 2 Immobilienwerten Sollte das Projekt durchgeführt werden, ist zu befürchten, dass vor Allem die Immobilien, die in unmittelbarer Nähe zur Deponie stehen, erheblich an Wert verlieren werden. Der Gemeinderat lehnt daher eine Erweiterung der Deponie Horm ab. Ja BM CDU SPD Grüne FDP Hr. Gilleßen Hr. Breuer Gesamt 10 6 3 Nein 1 2 Enthaltung 1 1 20 Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 17.12.2015 3 1 Seite 3