Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
90 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
18.11.16, 16:00
Aktualisiert
18.11.16, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Hürtgenwald, den 18.11.2016
Beschluss
aus der Niederschrift über die 22. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 27.10.2016.
öffentlicher Teil
7.
97/2016
Kraftfahrzeugverkehr in gemeindlichen Straßen
Beschluss:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald bei
Beschwerden über regelmäßige Verkehrsverstöße in bestimmten Straßen Verkehr, dass die
Verwaltung abgestuft nach dem folgenden Maßnahmenkatalog reagiert:
Kriterium
Maßnahme
Unfälle
Bei einer erhöhten Zahl von Unfällen gleicher Art, wird
eine verkehrstechnische Veränderung (Umbau,
Änderung der Verkehrsregelung usw.) der Problemstelle
herbeigeführt.
Unfall
Bei einem Unfall wird der Grund analysiert und diesem
ggfls. durch eine Veränderung der Beschilderung o. ä.
entgegengewirkt.
Kindergarten/Schule/Altenheim
Ein generelles Tempolimit von 30 km/h wird vorgesehen,
sofern die Gebäude an Gemeindestraßen liegen. Bei
qualifizierten Straßen wird eine gleichwertige Anordnung
angestrebt.
Wohngebiet
a) Es ist festzustellen, wer tatsächlich im
Wohngebiet fährt/als Verkehrsteilnehmer
festgestellt werden kann.
b) Es ist festzustellen, wie hoch und häufig die
Regelehrsüberschreitung tatsächlich ist.
In Abhängigkeit von den festgestellten Ergebnissen ist
eine Entscheidung zu treffen.
BM
CDU
SPD
B‘90/Die Grünen
FDP
Hr. Gilleßen
Hr. Breuer
Gesamt
Ja
1
12
6
2
2
1
24
Nein
Enthaltung
1
1
0
Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 27.10.2016
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