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Beschlusstext (Kraftfahrzeugverkehr in gemeindlichen Straßen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
90 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
18.11.16, 16:00
Aktualisiert
18.11.16, 16:00
Beschlusstext (Kraftfahrzeugverkehr in gemeindlichen Straßen) Beschlusstext (Kraftfahrzeugverkehr in gemeindlichen Straßen)

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Inhalt der Datei

Hürtgenwald, den 18.11.2016 Beschluss aus der Niederschrift über die 22. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 27.10.2016. öffentlicher Teil 7. 97/2016 Kraftfahrzeugverkehr in gemeindlichen Straßen Beschluss: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald bei Beschwerden über regelmäßige Verkehrsverstöße in bestimmten Straßen Verkehr, dass die Verwaltung abgestuft nach dem folgenden Maßnahmenkatalog reagiert: Kriterium Maßnahme Unfälle Bei einer erhöhten Zahl von Unfällen gleicher Art, wird eine verkehrstechnische Veränderung (Umbau, Änderung der Verkehrsregelung usw.) der Problemstelle herbeigeführt. Unfall Bei einem Unfall wird der Grund analysiert und diesem ggfls. durch eine Veränderung der Beschilderung o. ä. entgegengewirkt. Kindergarten/Schule/Altenheim Ein generelles Tempolimit von 30 km/h wird vorgesehen, sofern die Gebäude an Gemeindestraßen liegen. Bei qualifizierten Straßen wird eine gleichwertige Anordnung angestrebt. Wohngebiet a) Es ist festzustellen, wer tatsächlich im Wohngebiet fährt/als Verkehrsteilnehmer festgestellt werden kann. b) Es ist festzustellen, wie hoch und häufig die Regelehrsüberschreitung tatsächlich ist. In Abhängigkeit von den festgestellten Ergebnissen ist eine Entscheidung zu treffen. BM CDU SPD B‘90/Die Grünen FDP Hr. Gilleßen Hr. Breuer Gesamt Ja 1 12 6 2 2 1 24 Nein Enthaltung 1 1 0 Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 27.10.2016 Seite 2