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Beschlusstext (Hebesatzsatzung; hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2017)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
11 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
05.12.16, 16:00
Aktualisiert
05.12.16, 16:00
Beschlusstext (Hebesatzsatzung;
hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2017)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 05.12.2016 aus der Niederschrift über die 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 17.11.2016. öffentlicher Teil 9. Hebesatzsatzung; hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2017 142/2016 Beschluss: a) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2017 mit dem Hebesatz bei der Grundsteuer A von 780 v. H. zu beschließen. b) Der Haupt- und Finanzausschuss vertagt die Beratung und Abstimmung zur Grundsteuer B auf Grund von erweitertem Beratungsbedarf. c) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2017 mit dem Hebesatz bei der Gewerbesteuer von 480 v. H. zu beschließen. a) 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen b) einstimmig, 0 Enthaltungen c) einstimmig, 0 Enthaltungen