Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
11 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
05.12.16, 16:00
Aktualisiert
05.12.16, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 05.12.2016
aus der Niederschrift über die 5. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der
Gemeinde Hürtgenwald vom 17.11.2016.
öffentlicher Teil
9.
Hebesatzsatzung;
hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2017
142/2016
Beschluss:
a)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Hebesatzsatzung ab dem
01.01.2017 mit dem Hebesatz bei der Grundsteuer A von 780 v. H. zu beschließen.
b)
Der Haupt- und Finanzausschuss vertagt die Beratung und Abstimmung zur Grundsteuer B
auf Grund von erweitertem Beratungsbedarf.
c)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Hebesatzsatzung ab dem
01.01.2017 mit dem Hebesatz bei der Gewerbesteuer von 480 v. H. zu beschließen.
a)
11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen
b)
einstimmig, 0 Enthaltungen
c)
einstimmig, 0 Enthaltungen