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Beschlusstext (Übergangsheime für asylbegehrende Flüchtlinge und Aussiedler; hier: Gebührenkalkulation und Satzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
71 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
05.12.16, 16:00
Aktualisiert
05.12.16, 16:00
Beschlusstext (Übergangsheime für asylbegehrende Flüchtlinge und Aussiedler;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung)

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Inhalt der Datei

Hürtgenwald, den 05.12.2016 Beschluss aus der Niederschrift über die 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 17.11.2016. öffentlicher Teil 6. Übergangsheime für asylbegehrende Flüchtlinge und Aussiedler; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 148/2016 Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation „Übergangsheime“ für das Haushaltsjahr 2017 wird festgestellt. 2. Der Gebührensatz beträgt insgesamt 133,21 € je Person und Monat für die Benutzung der Übergangsheime. 3. Aus rechtlichen Gründen werden die Gebühren wie folgt festgelegt und gliedern sich in a) Miete und Betriebskosten 93,46 € je Person und Monat b) Stromkosten 20,62 € je Person und Monat c) Heizungskosten 19,13 € je Person und Monat 4. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen wird in der der Beschlussvorlage beigefügten Fassung beschlossen. einstimmig, 0 Enthaltungen