Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
71 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
05.12.16, 16:00
Aktualisiert
05.12.16, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Hürtgenwald, den 05.12.2016
Beschluss
aus der Niederschrift über die 5. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der
Gemeinde Hürtgenwald vom 17.11.2016.
öffentlicher Teil
6.
Übergangsheime für asylbegehrende Flüchtlinge und Aussiedler;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung
148/2016
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu
fassen:
1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation „Übergangsheime“ für das
Haushaltsjahr 2017 wird festgestellt.
2. Der Gebührensatz beträgt insgesamt 133,21 € je Person und Monat für die Benutzung
der Übergangsheime.
3. Aus rechtlichen Gründen werden die Gebühren wie folgt festgelegt und gliedern sich in
a) Miete und Betriebskosten 93,46 € je Person und Monat
b) Stromkosten
20,62 € je Person und Monat
c) Heizungskosten
19,13 € je Person und Monat
4. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw.
Übergangsheimen wird in der der Beschlussvorlage beigefügten Fassung beschlossen.
einstimmig, 0 Enthaltungen