Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
77 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
16.12.15, 16:01
Aktualisiert
16.12.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 16.12.2015
aus der Niederschrift über die 14. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 03.12.2015.
öffentlicher Teil
4.3
165/2015
Abfallbeseitigung;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016
Beschluss:
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015 fasst der Rat der
Gemeinde Hürtgenwald folgenden Beschluss:
1.) Die Kalkulation „Abfallbeseitigung“ für das Haushaltsjahr 2016 wird zur Kenntnis
genommen.
2.) Die kalkulierten Gebührensätze lauten:
Restmüll
Gefäßeinheit
60 Liter
120 Liter
240 Liter
1.100 Liter (vierzehntägige Leerung)
1.100 Liter (monatliche Leerung)
Gebühr
131,23 €
223,86 €
409,27 €
1.737,09 €
749,11 €
Biomüll
Gefäßeinheit
120 Liter
240 Liter
Gebühr
92,11 €
148,12 €
3.) Die Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Hürtgenwald wird in
der vorgelegten Fassung beschlossen.
einstimmig, 0 Enthaltungen