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Beschlusstext (Feuerwehrgebühren; hier: Neufestlegung des Satzes der Personalkosten für Feuerwehrkräfte)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
71 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
16.12.15, 16:01
Aktualisiert
16.12.15, 16:01
Beschlusstext (Feuerwehrgebühren;
hier: Neufestlegung des Satzes der Personalkosten für Feuerwehrkräfte)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 16.12.2015 aus der Niederschrift über die 14. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 03.12.2015. öffentlicher Teil 4.5 Feuerwehrgebühren; hier: Neufestlegung des Satzes der Personalkosten für Feuerwehrkräfte 167/2015 Beschluss: Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015 fasst der Rat der Gemeinde Hürtgenwald folgenden Beschluss: 1. Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald vom 12.12.2014 (Feuerwehrsatzung) wird rückwirkend geändert. 2. In der Anlage „Gebührentarife der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald“ ab dem 1.1.2015 wird bei den Personalkosten je Feuerwehrkraft der Gebührensätze im Einsatz auf 0,46 €/Minute (27,60 €/Stunde) und bei der Brandsicherheitswache auf 0,23 €/Minute (13,80 €/Stunde) geändert. 3. Die übrigen Bestimmungen und Tarife bleiben unverändert. 4. Die Satzung tritt rückwirkend zum 1.1.2015 in Kraft. 5. Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. einstimmig, 0 Enthaltungen