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Beschlusstext (Widmung der Gemeindestraße "Hohlweg" im Ortsteil Straß)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
70 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
16.12.15, 16:01
Aktualisiert
16.12.15, 16:01
Beschlusstext (Widmung der Gemeindestraße "Hohlweg" im Ortsteil Straß)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 16.12.2015 aus der Niederschrift über die 14. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 03.12.2015. öffentlicher Teil 9. Widmung der Gemeindestraße "Hohlweg" im Ortsteil Straß 185/2015 Beschluss: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts fasst der Rat folgenden Beschluss: Die Gemeindestraße „Hohlweg“ zwischen der Einmündung zur „Hormer Straße“ und der Grenze zum baulichen Außenbereich (verlängerte Grenze zwischen den Grundstücken Hohlweg 5 und Hohlweg 7) wird mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße (Anliegerstraße) gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. März 2015 (GV. NRW. S. 312) gewidmet. Der Bürgermeister wird mit der Durchführung des Widmungsverfahrens beauftragt. einstimmig, 0 Enthaltungen