Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
70 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
16.12.15, 16:01
Aktualisiert
16.12.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 16.12.2015
aus der Niederschrift über die 14. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 03.12.2015.
öffentlicher Teil
9.
Widmung der Gemeindestraße "Hohlweg" im Ortsteil Straß
185/2015
Beschluss:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts fasst der Rat folgenden Beschluss:
Die Gemeindestraße „Hohlweg“ zwischen der Einmündung zur „Hormer Straße“ und der
Grenze zum baulichen Außenbereich (verlängerte Grenze zwischen den Grundstücken
Hohlweg 5 und Hohlweg 7) wird mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr als
Gemeindestraße (Anliegerstraße) gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 25. März 2015 (GV. NRW. S. 312) gewidmet.
Der Bürgermeister wird mit der Durchführung des Widmungsverfahrens beauftragt.
einstimmig, 0 Enthaltungen