Daten
Kommune
                    Hürtgenwald
                Größe
                        12 kB
                    Datum
                        21.09.2017
                    Erstellt
                        16.10.17, 16:01
                    Aktualisiert
                        16.10.17, 16:01
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Inhalt der Datei
                Beschluss
Hürtgenwald, den 16.10.2017
aus der Niederschrift über die 29. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 21.09.2017.
öffentlicher Teil
14.
Antrag auf Abberufung des Ortsvorstehers der Ortschaft Bergstein
gem. § 39 Abs. 6 GO in Verbindung mit § 67 Abs. 4 GO;
hier: Antrag vom 16.09.2017, eingegangen am 18.09.2017
115/2017
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt gem. § 39 Abs. 6 GO in Verbindung mit § 67
Abs. 4 GO, den Ortsvorsteher von Bergstein und Zerkall, Herrn Ratsmitglied Markus
Schlepütz, als Ortsvorsteher abzuberufen.
19 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
In der Beschlussvorlage wurde auszugsweise folgendes aufgeführt:
Für eine Abberufung bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der
Mitglieder. Das heißt, bei der gesetzlichen Zahl von 28 Ratsmitgliedern müssen mindestens
19 für die Abberufung stimmen, damit der Beschluss rechtskräftig wird.
Diese Aussage in der Beschlussvorlage stimmt nicht. Richtig muss es wie folgt lauten:
Für eine Abberufung bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der
Mitglieder. Das heißt, bei der gesetzlichen Zahl von 29 Ratsmitgliedern (28 Ratsvertreter +
Bürgermeister als Mitglied Kraft Gesetzes gem. § 40 Abs. 2 GO) müssen mindestens 20
Personen für die Abberufung stimmen, damit der Beschluss rechtskräftig wird.
Damit ist keine Abberufung des Ortsvorstehers Schlepütz erfolgt.
            
         
                    