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Beschlusstext (Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen gem. § 61 Abs. 2 Landeswassergesetz)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
31 kB
Erstellt
30.01.14, 14:42
Aktualisiert
30.01.14, 14:42
Beschlusstext (Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen gem. § 61 Abs. 2 Landeswassergesetz)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 27.01.2014 aus der Niederschrift über die 19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 16.01.2014. öffentlicher Teil 2. Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen gem. § 61 Abs. 2 Landeswassergesetz 183/2013 Beschluss: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird der Bürgermeister beauftragt, die Bevölkerung bezüglich § 61 Abs. 2 Landeswassergesetz - Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen - per Internet und über die Rathausseiten des „Dorfbotens“ entsprechend zu informieren. Die Grundstückseigentümer, bei denen für die Dichtheitsprüfung eine Frist bis zum 31.12.2020 einzuhalten ist, sind von der Verwaltung schriftlich zu unterrichten. einstimmig 13 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Nein-Stimmen