Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
31 kB
Erstellt
30.01.14, 14:42
Aktualisiert
30.01.14, 14:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 27.01.2014
aus der Niederschrift über die 19. Sitzung
des Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Hürtgenwald vom 16.01.2014.
öffentlicher Teil
2.
Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen gem. § 61 Abs. 2
Landeswassergesetz
183/2013
Beschluss:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird der Bürgermeister beauftragt, die Bevölkerung
bezüglich § 61 Abs. 2 Landeswassergesetz - Dichtheitsprüfung an privaten
Abwasserleitungen - per Internet und über die Rathausseiten des „Dorfbotens“ entsprechend
zu informieren.
Die Grundstückseigentümer, bei denen für die Dichtheitsprüfung eine Frist bis zum
31.12.2020 einzuhalten ist, sind von der Verwaltung schriftlich zu unterrichten.
einstimmig
13 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Nein-Stimmen