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Beschlusstext (Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980 (Denkmalschutzgesetz NW - DSchG NW); hier: a) Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege, zum weiteren Vorgehen bei der Eintragung von Bodendenkmälern, die einen Bezug zum 2. Weltkrieg haben und b) Eintragung des Denkmals "DN 204 Feldstellungen, Unterstand" in die Bodendenkmalliste der Gemeinde Hpürtgenwald ( siehe Beschlussvorlage Nr.: 178/2015, Ratssitzung vom 03.12.2015, Top 10 sowie Niederschrift hierzu vom 17.12.2015))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
11 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
07.04.16, 16:33
Aktualisiert
07.04.16, 16:33
Beschlusstext (Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980 (Denkmalschutzgesetz NW - DSchG NW);
hier: a) Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege, zum weiteren Vorgehen bei der Eintragung von Bodendenkmälern, die einen Bezug zum 2. Weltkrieg haben und
b) Eintragung des Denkmals "DN 204 Feldstellungen, Unterstand" in die Bodendenkmalliste der Gemeinde Hpürtgenwald ( siehe Beschlussvorlage Nr.: 178/2015, Ratssitzung vom 03.12.2015, Top 10 sowie Niederschrift hierzu vom 17.12.2015))

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 07.04.2016 aus der Niederschrift über die 17. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 17.03.2016. öffentlicher Teil 6.1 27/2016 Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande NordrheinWestfalen vom 11.03.1980 (Denkmalschutzgesetz NW - DSchG NW); hier: a) Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege, zum weiteren Vorgehen bei der Eintragung von Bodendenkmälern, die einen Bezug zum 2. Weltkrieg haben und b) Eintragung des Denkmals "DN 204 Feldstellungen, Unterstand" in die Bodendenkmalliste der Gemeinde Hpürtgenwald ( siehe Beschlussvorlage Nr.: 178/2015, Ratssitzung vom 03.12.2015, Top 10 sowie Niederschrift hierzu vom 17.12.2015) Beschluss: Auf Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine nimmt der Rat die zwischen Verwaltung und Bezirksregierung Köln sowie Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege, Abstimmung zur Kenntnis und ermächtigt den Bürgermeister, die Eintragung des in Rede stehenden Denkmals in die Bodendenkmalliste der Gemeinde Hürtgenwald zu veranlassen. einstimmig, 0 Enthaltungen Ratsmitglied Maus betritt den Sitzungssaal und nimmt an folgenden Beratungen und Beschlussfassungen teil.