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Beschlusstext (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen; hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten und zweiten erneuten Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen, b) Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
75 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
18.03.16, 10:02
Aktualisiert
18.03.16, 10:02
Beschlusstext (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4
             Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2
             und § 4  Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der  ersten und zweiten erneuten 
             Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen,
        b) Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Hürtgenwald, den 18.03.2016 Beschluss aus der Niederschrift über die 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 15.03.2016. öffentlicher Teil 3. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen; hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten und zweiten erneuten Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen, b) Feststellungsbeschluss 13/2016 Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung mit Unterstützung des Planungsbüros VDH folgende Klärungen bzw. Ergänzungen zu erarbeiten: 1. Auf den Seiten 85 und 86 der Standortuntersuchung (Stand Feb. 2016) soll der Eingriff ins Landschaftsbild als „hoch“ dargestellt bzw. bezeichnet werden. 2. Im Bereich der Ochsenauel ist zu prüfen, ob die vorgesehenen Standorte für Windkraftanlagen Laubwaldflächen betreffen. 3. Es ist zu prüfen, ob in der 1. Potentialanalyse Einzelstandorte ausgewiesen wurden, die sich zu mehrkernigen Konzentrationszonen zusammenfassen lassen. 4. Es ist die Bewertung der Unteren Landschaftsbehörde zu prüfen und zu hinterfragen, soweit nicht in Aussicht gestellt wird, dass die Standorte 22 und 27 vom Landschaftsschutz befreit werden. 5. Die Laubwaldflächen sollen entsprechend dem Leitfaden als harte Tabuflächen bei der Bewertung des Gemeindegebietes eingearbeitet werden, sodass der verhältnismäßige Anteil der Gemeindefläche erhöht wird, der für Windenergie künftig zur Verfügung steht. Eine weitere Empfehlung an der Rat erfolgt derzeit nicht. 12-Ja Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Nein-Stimmen