Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
75 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
18.03.16, 10:02
Aktualisiert
18.03.16, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Hürtgenwald, den 18.03.2016
Beschluss
aus der Niederschrift über die 8. Sitzung
des Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Hürtgenwald vom 15.03.2016.
öffentlicher Teil
3.
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald
zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. §
3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage
gem. § 3 Abs. 2
und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten und
zweiten erneuten
Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen
Anregungen,
b) Feststellungsbeschluss
13/2016
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung mit Unterstützung des
Planungsbüros VDH folgende Klärungen bzw. Ergänzungen zu erarbeiten:
1. Auf den Seiten 85 und 86 der Standortuntersuchung (Stand Feb. 2016) soll der
Eingriff ins Landschaftsbild als „hoch“ dargestellt bzw. bezeichnet werden.
2. Im Bereich der Ochsenauel ist zu prüfen, ob die vorgesehenen Standorte für
Windkraftanlagen Laubwaldflächen betreffen.
3. Es ist zu prüfen, ob in der 1. Potentialanalyse Einzelstandorte ausgewiesen
wurden, die sich zu mehrkernigen Konzentrationszonen zusammenfassen
lassen.
4. Es ist die Bewertung der Unteren Landschaftsbehörde zu prüfen und zu
hinterfragen, soweit nicht in Aussicht gestellt wird, dass die Standorte 22 und
27 vom Landschaftsschutz befreit werden.
5. Die Laubwaldflächen sollen entsprechend dem Leitfaden als harte Tabuflächen
bei der Bewertung des Gemeindegebietes eingearbeitet werden, sodass der
verhältnismäßige Anteil der Gemeindefläche erhöht wird, der für Windenergie
künftig zur Verfügung steht.
Eine weitere Empfehlung an der Rat erfolgt derzeit nicht.
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