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Beschlusstext (Festlegung der Pflegeentgelte für Sport- und Freizeitanlagen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
48 kB
Erstellt
02.04.14, 16:00
Aktualisiert
02.04.14, 16:00
Beschlusstext (Festlegung der Pflegeentgelte für Sport- und Freizeitanlagen)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 02.04.2014 aus der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine der Gemeinde Hürtgenwald vom 20.03.2014. öffentlicher Teil 3. Festlegung der Pflegeentgelte für Sport- und Freizeitanlagen 33/2014 Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Pflegezuschüsse für Sport- und Freizeitanlagen ab dem 01.01.2014 bis zum 31.12.2016 wie folgt festzulegen: 1. Sport (14.500,00 € inkl. Düngemittel) Gey 3.350,00 € Straß 2.140,00 € Bergstein 4.080,00 € Hürtgen 2.180,00 € Vossenack 2.750,00 € 2. Freizeitanlagen (10.000,00 €) Zeppbusch 1.497,00 € Raffelspütz 496,00 € Steinbach 4.109,00 € Bosselbach 3.897,00 € Die Zuschussbeträge sollen vierteljährlich zum 30.03., 30.05., 30.07. und 30.09 ausgezahlt werden.