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Beschlusstext (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
10 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
04.12.15, 12:00
Aktualisiert
04.12.15, 12:00
Beschlusstext (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hürtgenwald)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 04.12.2015 aus der Niederschrift über die 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 23.04.2015. öffentlicher Teil 6. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hürtgenwald 32/2015 Beschluss: In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG) für straßen-bauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hürtgenwald zu beschließen. Die Satzung soll zum 01.01.2016 Rechtskraft erlangen. Den erhöhten bzw. geänderten Prozentsätzen für den Anteil der Beitragspflichtigen wird zugestimmt. 7 Ja-Stimmen, 2 Enthaltung, 3 Nein-Stimmen