Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.01.17, 12:01
Aktualisiert
06.01.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 06.01.2017
aus der Niederschrift über die 24. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 15.12.2016.
öffentlicher Teil
4.8
Bestattungswesen;
Gebührenkalkulation und Satzung
178/2016
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulationen wird festgestellt.
2. Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt:
A) „Bereitstellung Friedhof“,
B) „Durchführung von Bestattungen“,
C) „Grabentfernungen“.
2. Die kalkulierten Gebühren betragen:
A) Bereitstellung Friedhof
Bezeichnung Gebühr
1. Grabstätten bei Sargbestattungen
a) Kindergrab
0,00 €
b) Reihengrab mit Grabpflege
420,00 € (Friedhof Gey alt 575,00 €)
c) Reihengrab ohne Grabpflege
1.530,00 €
d) anonyme Bestattungen
1.530,00 €
e)Einzelwahlgrab
1.530,00 € (Friedhof Gey alt 2.075,00 €)
f) Doppelwahlgrab
3.030,00 € (Friedhof Gey alt 4.146,00 €)
g) Rasenreihengrabstätte ohne
Grabpflege sowie anonyme Bestattung
Grabstätten bei Urnengräbern
1.470,00 €
a) Urnenreihengrab
420,00 €
bI Urnenreihenrasengrabsätte
420,00 €
c) anonyme Urnengrabstätten
420,00 €
d) Urneneinzelwahlgrabgrabstätte
1.530,00 € (neue Bestattungsform)
e) Urnendoppelwahlgrabstätte
3.030,00 € (Friedhof Gey alt 1.650,00 €)
f) für die Erweiterung des Erwerbs in Form
der Hinzubelegung (Urne zu Sarg, Urne zu
Urne)
1) Einzelwahlgrab
1.530,00 €
2) Doppelwahlgrab
1.530,00 €
B) Durchführung der Bestattung
a) Benutzung der Leichenhalle
402,00 €
b) Erdbestattung (Grabaushub, Durchführung
und Schließung des Grabes)
c) Urnenbestattung (Grabaushub, Durchführung und Schließung des Grabes)
1.065,00 €
842,00 €
C) Entfernen von Grabstätten
a) Entfernen einer Doppelwahlgrabstätte
1.373,00 €
b) Entfernen einer Einzelwahlgrabstätte/
Reihengrab
687,00 €
c) Entfernen einer Urnendoppelwahlgrabstätte/
-einzelwahlgrabstätte
343,00 €
d) Entfernen einer Urnengrabstätte
172,00 €
3. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe wird in der der Beschlussvorlage
beiliegenden Fassung beschlossen.
einstimmig, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2016
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