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Beschlusstext (Bestattungswesen; Gebührenkalkulation und Satzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.01.17, 12:01
Aktualisiert
06.01.17, 12:01
Beschlusstext (Bestattungswesen;
Gebührenkalkulation und Satzung) Beschlusstext (Bestattungswesen;
Gebührenkalkulation und Satzung)

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Beschluss Hürtgenwald, den 06.01.2017 aus der Niederschrift über die 24. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 15.12.2016. öffentlicher Teil 4.8 Bestattungswesen; Gebührenkalkulation und Satzung 178/2016 Beschluss: Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulationen wird festgestellt. 2. Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt: A) „Bereitstellung Friedhof“, B) „Durchführung von Bestattungen“, C) „Grabentfernungen“. 2. Die kalkulierten Gebühren betragen: A) Bereitstellung Friedhof Bezeichnung Gebühr 1. Grabstätten bei Sargbestattungen a) Kindergrab 0,00 € b) Reihengrab mit Grabpflege 420,00 € (Friedhof Gey alt 575,00 €) c) Reihengrab ohne Grabpflege 1.530,00 € d) anonyme Bestattungen 1.530,00 € e)Einzelwahlgrab 1.530,00 € (Friedhof Gey alt 2.075,00 €) f) Doppelwahlgrab 3.030,00 € (Friedhof Gey alt 4.146,00 €) g) Rasenreihengrabstätte ohne Grabpflege sowie anonyme Bestattung Grabstätten bei Urnengräbern 1.470,00 € a) Urnenreihengrab 420,00 € bI Urnenreihenrasengrabsätte 420,00 € c) anonyme Urnengrabstätten 420,00 € d) Urneneinzelwahlgrabgrabstätte 1.530,00 € (neue Bestattungsform) e) Urnendoppelwahlgrabstätte 3.030,00 € (Friedhof Gey alt 1.650,00 €) f) für die Erweiterung des Erwerbs in Form der Hinzubelegung (Urne zu Sarg, Urne zu Urne) 1) Einzelwahlgrab 1.530,00 € 2) Doppelwahlgrab 1.530,00 € B) Durchführung der Bestattung a) Benutzung der Leichenhalle 402,00 € b) Erdbestattung (Grabaushub, Durchführung und Schließung des Grabes) c) Urnenbestattung (Grabaushub, Durchführung und Schließung des Grabes) 1.065,00 € 842,00 € C) Entfernen von Grabstätten a) Entfernen einer Doppelwahlgrabstätte 1.373,00 € b) Entfernen einer Einzelwahlgrabstätte/ Reihengrab 687,00 € c) Entfernen einer Urnendoppelwahlgrabstätte/ -einzelwahlgrabstätte 343,00 € d) Entfernen einer Urnengrabstätte 172,00 € 3. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe wird in der der Beschlussvorlage beiliegenden Fassung beschlossen. einstimmig, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2016 Seite 2