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Beschlusstext (10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald mit der Bezeichnung "Bike-Park"; hier: a) Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauG) b) Beschluss für die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
11 kB
Erstellt
13.03.15, 12:01
Aktualisiert
13.03.15, 12:01
Beschlusstext (10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald mit der Bezeichnung "Bike-Park";
hier: a) Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und 
             der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauG)
         b) Beschluss für die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)

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Beschluss Hürtgenwald, den 13.03.2015 aus der Niederschrift über die 8. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 26.02.2015. öffentlicher Teil 2. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald 12/2015 mit der Bezeichnung "Bike-Park"; hier: a) Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauG) b) Beschluss für die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Beschluss: a) Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt den Entwurf der Auswertung über die Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis. b) Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt mit den der Vorlage beigefügten Planunterlagen die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange). c) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Offenlage durchzuführen. einstimmig, 0 Enthaltungen