Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
12 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
29.07.16, 16:01
Aktualisiert
29.07.16, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 27.07.2016
aus der Niederschrift über die 20. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 07.07.2016.
öffentlicher Teil
6.
Bürgerbegehren zur Sanierung und zum Weiterbetrieb des
Lehrschwimmbeckens
Vossenack;
hier: Entscheidung über die Zulässigkeit und evtl. Festlegung des
Zeitraums des
Bürgerentscheids
79/2016
Beschluss:
2. b) Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stellt gem. § 26 Abs. 6 Satz 1 der
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) fest, dass das eingereichte Bürgerbegehren zur
Sanierung und zum Weiterbetrieb des Lehrschwimmbeckens Vossenack nicht zulässig ist,
da die notwendigen Unterschriften zum Erreichen des Quorums nicht ausreichen. Von den
erforderlichen 732 Unterschriften wurden nach Beschluss zu 1 lediglich 573 Unterschriften
erreicht.
einstimmig, 0 Enthaltungen