Daten
Kommune
Kall
Größe
22 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
30.10.17, 18:06
Aktualisiert
30.10.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 11. Sitzung
des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales,
Kultur und Sport der Gemeinde Kall
vom 10.10.2017
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 6.
Vereinsförderung
Vorlagen-Nr.: 226/2017
Beratungsverlauf:
Herr Sohn erklärt sich mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag einverstanden. Bzgl. Nr. 5
(Sportlerheim Keldenich) werde ein Ortstermin im Rahmen der nächsten Sitzung des
Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt gewünscht.
Herr Dr. Wolter bittet darum, den Fraktionen den Nutzungsvertrag mit dem FC Keldenich zur
Kenntnis zu bringen. Herr Heller erklärt, dass es sich bei diesem um eine Überlassungsvereinbarung handele, die mit sämtlichen Vereinen in ähnlicher Form abgeschlossen werde.
Auch Herr Spilles spricht sich für den vorliegenden Beschlussvorschlag aus.
Herr Dr. Wolter hält die Beschaffung gem. lfd. Nr. 9 (Ultraschallgerät für den Tierschutzverein
Kall) für nicht zwingend erforderlich. Es sei fragwürdig, ob eine Bezuschussung im Rahmen der
Richtlinien zulässig sei. Der vorgesehene Zuschuss solle nur ausgezahlt werden, soweit der
Verein bestätige, dass das Gerät ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken genutzt werde.
Frau Stolz merkt an, den Betrag sonst anteilmäßig auf die übrigen Vereine zu verteilen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, Zuschüsse 2017 für
Vereinsförderung gemäß der beigefügten Anlage zu gewähren.
Bzgl. lfd. Nr. 9 wird der Zuschuss nur gewährt, soweit der Verein schriftlich bestätigt, dass die
Investition ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken verwendet wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig