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Beschlusstext (Bürgerbegehren für den Erhalt des Teilstandorts Bergstein der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack/ Bergstein; hier: Entscheidung über die Zulässigkeit und evtl. Festlegung des Zeitraums des Bürgerentscheids)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
103 kB
Datum
30.03.2017
Erstellt
13.04.17, 19:11
Aktualisiert
13.04.17, 19:11
Beschlusstext (Bürgerbegehren für den Erhalt des Teilstandorts Bergstein der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack/ Bergstein;
hier: Entscheidung über die Zulässigkeit und evtl. Festlegung des Zeitraums des Bürgerentscheids) Beschlusstext (Bürgerbegehren für den Erhalt des Teilstandorts Bergstein der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack/ Bergstein;
hier: Entscheidung über die Zulässigkeit und evtl. Festlegung des Zeitraums des Bürgerentscheids)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 13.04.2017 aus der Niederschrift über die 26. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 30.03.2017. öffentlicher Teil 3. Bürgerbegehren für den Erhalt des Teilstandorts Bergstein der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack/ Bergstein; hier: Entscheidung über die Zulässigkeit und evtl. Festlegung des Zeitraums des Bürgerentscheids 27/2017 Beschluss: 1. Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stellt hinsichtlich der Gültigkeit der insgesamt 1.864 abgegebenen Unterschriften wie folgt fest: 1.807 Unterschriften gültig 57 Unterschriften ungültig 2. Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stellt gem. § 26 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) fest, dass das eingereichte Bürgerbegehren für den Erhalt des Teilstandorts Bergstein der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack/ Bergstein zulässig ist. 3. a) Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald entspricht dem Bürgerbegehren gem. § 26 Abs. 6 Satz 4 GO NRW und beschließt den mit dem Bürgerbegehren begehrten Erhalt des Teilstandorts der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack/ Bergstein. Alternativ: 3. b) Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald entspricht nicht dem Bürgerbegehren gem. § 26 Abs. 6 Satz 3 GO NRW. Der Zeitraum des Bürgerentscheides wird gem. den §§ 2 und 9 der Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über die Durchführung von Bürgerentscheiden vom Rat der Gemeinde Hürtgenwald wie folgt festgelegt: 24. Kalenderwoche 2017 – vom 12.06.2017 bis zum 18.06.2017 Alternativ: 3. c) Der Rat verständigt sich mit den Vertretern des Bürgerbegehrens auf eine einvernehmliche Regelung („Kompromisslösung“). Hierzu ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag gem. § 54 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW zwischen den Vertretern des Bürgerbegehrens und dem Rat zu schließen. Nr. 1 und 2 einstimmig, 0 Enthaltungen Nr. 3a) Ja BM CDU SPD B‘90/DIE GRÜNEN FDP Hr. Gilleßen Hr. Breuer Gesamt Nein 1 9 6 3 2 1 Enthaltung 3 22 1 Ja 1 9 6 3 2 1 Nein Enthaltung 2 1 1 22 3 1 2 1 1 Nr. 3b) BM CDU SPD B‘90/DIE GRÜNEN FDP Hr. Gilleßen Hr. Breuer Gesamt Für das Bürgerbegehren stimmten die Ratsmitglieder Schlepütz (CDU), Wirtz (CDU) und Pelzer (SPD). Enthalten hat sich Ratsmitglied Simon (CDU). Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 30.03.2017 Seite 2