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Beschlusstext (Grundsätzliche Beteiligung der Gemeinde Hürtgenwald an Bürgerenergiegesellschaften nach dem "Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG 2017))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
133 kB
Datum
30.03.2017
Erstellt
13.04.17, 19:11
Aktualisiert
13.04.17, 19:11
Beschlusstext (Grundsätzliche Beteiligung der Gemeinde Hürtgenwald an Bürgerenergiegesellschaften nach dem "Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG 2017))

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Inhalt der Datei

Hürtgenwald, den 13.04.2017 Beschluss aus der Niederschrift über die 26. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 30.03.2017. öffentlicher Teil 7. Grundsätzliche Beteiligung der Bürgerenergiegesellschaften nach Gesetz“ (EEG 2017) Gemeinde Hürtgenwald an 30/2017 dem "Erneuerbare Energien Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald bekundet die Absicht, dass sich die Gemeinde als Gebietskörperschaft selbst oder die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Hürtgenwald mbH (GED) an allen fünf geplanten Windkraftanlagen am Peterberg in den zu gründenden Bürgerenergie-gesellschaften mit jeweils 10% Gesellschaftsanteil beteiligen möchte. Der jeweils konkrete Beteiligungsbeschluss muss jeweils nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausschreibung und Vorliegen der detaillierten Wirtschaftlichkeitsberechnung durch den Gemeinderat getroffen werden. BM CDU SPD B‘90/DIE GRÜNEN FDP Hr. Gilleßen Hr. Breuer Gesamt Ja 1 13 7 3 Nein Enthaltung 2 1 1 26 2 0