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Beschlusstext (Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Änderung der Hauptsatzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
10 kB
Datum
30.03.2017
Erstellt
13.04.17, 19:11
Aktualisiert
13.04.17, 19:11
Beschlusstext (Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Änderung der Hauptsatzung)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 13.04.2017 aus der Niederschrift über die 26. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 30.03.2017. öffentlicher Teil 8. Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Änderung der Hauptsatzung 31/2017 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt in Kenntnis des Sachverhalts die der Sitzungsvorlage beigefügte geänderte Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald. Er stellt hinsichtlich der grundsätzlich vom Landesgesetzgeber vorgesehenen zusätzlichen Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende für den Bereich der Gemeinde Hürtgenwald fest, dass die zeitlichen und inhaltlichen Annahmen für die hiesige Kommune unzutreffend sind und macht von der gesetzlich eröffneten Möglichkeit, weitere Ausschussvorsitzende von der Zahlung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung auszunehmen, für die folgende Ausschüsse Gebrauch: Bauausschuss, Schulausschuss, Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine, Rechnungsprüfungsausschuss sowie Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft. einstimmig, 0 Enthaltungen