Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
10 kB
Datum
30.03.2017
Erstellt
13.04.17, 19:11
Aktualisiert
13.04.17, 19:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 13.04.2017
aus der Niederschrift über die 26. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 30.03.2017.
öffentlicher Teil
8.
Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung und
Änderung der Hauptsatzung
31/2017
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt in Kenntnis des Sachverhalts die der
Sitzungsvorlage beigefügte geänderte Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald. Er stellt
hinsichtlich der grundsätzlich vom Landesgesetzgeber vorgesehenen zusätzlichen
Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende für den Bereich der Gemeinde
Hürtgenwald fest, dass die zeitlichen und inhaltlichen Annahmen für die hiesige Kommune
unzutreffend sind und macht von der gesetzlich eröffneten Möglichkeit, weitere
Ausschussvorsitzende von der Zahlung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung
auszunehmen, für die folgende Ausschüsse Gebrauch: Bauausschuss, Schulausschuss,
Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine, Rechnungsprüfungsausschuss sowie Ausschuss
für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft.
einstimmig, 0 Enthaltungen