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Beschlusstext (Widmung eines Teilstückes der Gemeindestraße "Im Siebert" im Ortsteil Bergstein)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
71 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
15.03.17, 16:01
Aktualisiert
15.03.17, 16:01
Beschlusstext (Widmung eines Teilstückes der Gemeindestraße "Im Siebert" im Ortsteil Bergstein)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 15.03.2017 aus der Niederschrift über die 25. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 16.02.2017. öffentlicher Teil 9. Widmung eines Teilstückes der Gemeindestraße "Im Siebert" im Ortsteil Bergstein 9/2017 Beschluss: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts fasst der Rat folgenden Beschluss: Das Teilstück der Gemeindestraße „Im Siebert“ der Straßenkreuzung mit der Gemeindestraße „Auf dem Stückchen“ bis hin zur Hälfte der Grundstücke „Im Siebert 3“ (Gemarkung Bergstein, Flur 26, Nr. 98) und „Federhecke 1“ (Gemarkung Bergstein, Flur 26, Nr. 103) wird mit sofortiger Wirkung für den Verkehr als öffentliche Gemeindestraße (Anliegerstraße) gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 934) gewidmet. Der Bürgermeister wird mit der Durchführung des Widmungsverfahrens beauftragt. einstimmig, 0 Enthaltungen