Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
71 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
15.03.17, 16:01
Aktualisiert
15.03.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 15.03.2017
aus der Niederschrift über die 25. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 16.02.2017.
öffentlicher Teil
9.
Widmung eines Teilstückes der Gemeindestraße "Im Siebert" im
Ortsteil Bergstein
9/2017
Beschluss:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts fasst der Rat folgenden Beschluss:
Das Teilstück der Gemeindestraße „Im Siebert“ der Straßenkreuzung mit der
Gemeindestraße „Auf dem Stückchen“ bis hin zur Hälfte der Grundstücke „Im
Siebert 3“ (Gemarkung Bergstein, Flur 26, Nr. 98) und „Federhecke 1“ (Gemarkung
Bergstein, Flur 26, Nr. 103) wird mit sofortiger Wirkung für den Verkehr als
öffentliche Gemeindestraße (Anliegerstraße) gem. § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes NRW (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.1995 zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.
NRW. S. 934) gewidmet.
Der Bürgermeister wird mit der Durchführung des Widmungsverfahrens beauftragt.
einstimmig, 0 Enthaltungen