Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
72 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
01.12.15, 12:00
Aktualisiert
01.12.15, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 01.12.2015
aus der Niederschrift über die 3. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der
Gemeinde Hürtgenwald vom 17.11.2015.
öffentlicher Teil
5.
Feuerwehrgebühren;
hier: Neufestlegung des Satzes der Personalkosten für
Feuerwehrkräfte
160/2015
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige
Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald vom 12.12.2014 (Feuerwehrsatzung)
wird rückwirkend geändert.
2. In der Anlage „Gebührentarife der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald“ ab dem 1.1.2015
Wird bei den Personalkosten je Feuerwehrkraft der Gebührensatz im Einsatz auf 0,46
€/Minute (27,60 €/Stunde) und bei der Bandsicherheitswache auf 0,23 €/Minute (13,80
€/Stunde)
geändert.
3. Die übrigen Bestimmungen und Tarife bleiben unverändert.
4. Die Satzung tritt rückwirkend zum 1.1.2015 in Kraft.
5. Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige
Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen.
einstimmig, 0 Enthaltungen