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Beschlusstext (Feuerwehrgebühren; hier: Neufestlegung des Satzes der Personalkosten für Feuerwehrkräfte)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
72 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
01.12.15, 12:00
Aktualisiert
01.12.15, 12:00
Beschlusstext (Feuerwehrgebühren;
hier: Neufestlegung des Satzes der Personalkosten für Feuerwehrkräfte)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 01.12.2015 aus der Niederschrift über die 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 17.11.2015. öffentlicher Teil 5. Feuerwehrgebühren; hier: Neufestlegung des Satzes der Personalkosten für Feuerwehrkräfte 160/2015 Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald vom 12.12.2014 (Feuerwehrsatzung) wird rückwirkend geändert. 2. In der Anlage „Gebührentarife der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald“ ab dem 1.1.2015 Wird bei den Personalkosten je Feuerwehrkraft der Gebührensatz im Einsatz auf 0,46 €/Minute (27,60 €/Stunde) und bei der Bandsicherheitswache auf 0,23 €/Minute (13,80 €/Stunde) geändert. 3. Die übrigen Bestimmungen und Tarife bleiben unverändert. 4. Die Satzung tritt rückwirkend zum 1.1.2015 in Kraft. 5. Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. einstimmig, 0 Enthaltungen