Daten
Kommune
Kall
Größe
21 kB
Datum
20.10.2015
Erstellt
06.11.15, 18:08
Aktualisiert
06.11.15, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 4. Sitzung
des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur
und Sport der Gemeinde Kall
vom 20.10.2015
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 7.
Kindergartenbedarfsplan
Vorlagen-Nr.: 201/2015
Beschluss:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
Beratungsverlauf:
Herr Dr. Wolter erkundigt sich nach dem notwendigen Handlungsbedarf aufgrund einer zu
verzeichnenden Unterversorgung im Bereich der U3-Betreuung. Frau Klinkhammer erklärt, dass
für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes für 0-2-jährige Kinder der Bedarf
nachgewiesen werden müsse (beispielsweise Berufstätigkeit); hierzu gebe es vom Kreis
Euskirchen festgelegte Kriterien. Herr Dr. Wolter verweist auf den geltenden Rechtsanspruch
der Erziehungsberechtigten.
Frau Stolz informiert, dass gemäß geltender Rechtslage Kinder ab drei Jahren Anspruch auf
Betreuung in einer Kindertageseinrichtung haben, Kinder unter drei Jahren entweder auf einen
Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
Die Verwaltung informiert, dass bisher kein notwendiger Bedarf unversorgt geblieben sei, was
auch Herr Bierdel bestätigt habe. Sofern dieser nicht durch eine Kindertageseinrichtung
abgedeckt werden könne, könne bei notwendigem Bedarf Kindertagespflege in Anspruch
genommen werden.
Die Auslastung der Tagespflege ist der Verwaltung derzeit nicht bekannt. Bürgermeister
Radermacher sagt zu, diese zu erfragen und in der Niederschrift zur heutigen Sitzung
mitzuteilen: Derzeit werden 12 Kinder aus dem Gemeindegebiet Kall in Kindertagespflege
betreut.
Herr Vermöhlen regt an, nach Möglichkeit bestehende Wartelisten auf Einrichtungen mit noch
vorhandenen Kapazitäten zu transferieren, auch um diese weiterhin stark zu halten.
Herr Heller teilt mit, dass in der nächsten Sitzung des Ausschusses das Ergebnis des
Anmeldeverfahrens für das Kindergartenjahr 2016/17 zur Kenntnis gegeben werde; dann könne
nochmals konkret beraten und geplant werden.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom 20.10.2015
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