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Beschlusstext (Trägerschaft der Förderschulen im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsände-rungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung; hier: Gründung eines Schulzweckverbandes und Kündigung öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen zu bestehenden Förderschulverbänden)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
11 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
19.11.14, 12:02
Aktualisiert
19.11.14, 12:02
Beschlusstext (Trägerschaft der Förderschulen im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsände-rungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung;
hier: Gründung eines Schulzweckverbandes und Kündigung öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen zu bestehenden Förderschulverbänden)

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Inhalt der Datei

Hürtgenwald, den 19.11.2014 Beschluss aus der Niederschrift über die 4. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 23.10.2014. öffentlicher Teil 11. Trägerschaft der Förderschulen im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsände-rungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung; hier: Gründung eines Schulzweckverbandes und Kündigung öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen zu bestehenden Förderschulverbänden 167/2014 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt 1. dem zum 01.08.2015 geplanten Zweckverband im Kreis Düren zur Trägerschaft der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie geistige Entwicklung beizutreten. 2. Alle Schülerinnen und Schüler aus dem Gemeindegebiet werden bei entsprechend festgestelltem Förderbedarf und Wunsch der Eltern, eine Förderschule im Kreis Düren besuchen. Dieser Beschluss gilt unter dem Vorbehalt, dass ein gemeinsamer Zweckverband zum 01.08.2015 zur Trägerschaft der Förderschule gebildet wird. Einstimmig, 0 Enthaltungen