Daten
Kommune
Kall
Größe
124 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
13.03.17, 18:06
Aktualisiert
13.03.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung
des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall
vom 09.02.2017
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 6.
Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet an der L 204 in Kall, Trierer Straße“
hier: Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren
Vorlagen-Nr.: 24/2017
Beratungsverlauf:
Dipl. Geogr. Rochus Mey, PE Becker GmbH, Kall, stellt den Zwischenstand der Planung zum
Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet an der L 204 in Kall, Trierer Straße“ vor. Die
Planzeichnung
(Zwischenstand) zum v. g. Bebauungsplanentwurf ist als Anlage der
Sitzungsniederschrift beigefügt.
Der Planer erläutert, dass die Vorentwurfsplanung zuletzt im Jahre 2015 im Fachausschuss
vorgestellt worden sei. Aufgrund der Ergebnisse des Vorverfahrens (frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) sei die Planung insbesondere hinsichtlich
der Zufahrten und der inneren Erschließung modifiziert worden.
Folgende Eckpunkte der neuen Planung werden herausgestellt:
o Zur Anbindung des zukünftigen Gewerbegebietes sei nunmehr als Hauptzufahrt eine
Linksabbiegespur vorgesehen (bisherige Vorentwurfsplanung: Kreisverkehr)
o Die Zufahrt am südlichen Ende des Plangebietes soll zukünftig, nicht zuletzt wegen der
ungünstigen Sichtverhältnisse, lediglich als Notzu-/ausfahrt genutzt werden
o Innere Erschließung: Anlegung einer Erschließungsstraße etwa senkrecht zur L 204 bis
zur Grenze des Plangebietes;
nördlicher Verlauf ca. 150 m, so dass hier eine kleinteilige Erschließung ermöglicht
werde
südlicher Verlauf ca. 20 m; diese diene neben der Erschließung auch als
Wendemöglichkeit
o Die geplante sog. „Südtangente“ werde lediglich nachrichtlich/informatorisch dargestellt,
da die Südtangente über ein separates straßenrechtliches Planverfahren abgewickelt
werde und zudem im Rahmen der städtebaulichen Planungen noch die genaue
Verortung der Trasse erörtert werde
o Nutzungsschablone:
Art der baulichen Nutzung: GE-Gebiet (vergleichbar mit dem GE 3)
Grundflächenzahl (GRZ): 0,8
Baumassenzahl: 6,0
Dachneigung: 0-25 Grad
Abweichende Bauweise
Höhenfestsetzung für OK Gebäude von ca. 10,0 m
Anlegung eines Grünstreifens entlang der L 204
Werbeverbotszone entlang der L 204 (20 m)
Entwässerung des Plangebietes:
o im klassischen Trennsystem:
Einleitung des Schmutzwassers über eine Pumpendruckleitung zum
gemeindlichen Schmutzwasserkanal in der Trierer Straße
Für die Niederschlagswasserbeseitigung ist am nördlichen Ende des
Plangebietes ein Regenklärbecken geplant. Das nach Vorbehandlung in
Richtung Vorflut weiterzuleitende Niederschlagswasser soll über eine
Rohrleitung in Richtung Urft abgeleitet werden. Wegen der Drosselung der
Einleitung sei davor ein Regenrückhaltebecken anzuordnen
Schallschutz:
Der Planer berichtet, dass eine schalltechnische Untersuchung für das Plangebiet beauftragt
worden und zwischenzeitlich im Entwurf erstellt worden sei. Im Ergebnis sei festzuhalten, dass
dem Schallschutz durch eine sog. Geräuschkontingentierung Rechnung getragen werde. Für
die Berechnung und die Beurteilung der Geräuschsituation durch die gewerblichen Nutzungen
wurden sog. Immissionsorte ausgewählt. Für die Angaben zu den Gebietskategorien im Umfeld
des Plangebietes wurden die Festsetzungen der Bebauungspläne herangezogen. Für den im
Bereich der geplanten 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ (Bereich
ehemaliges Milzgelände) liegenden Immissionspunkt wurde die im Vorentwurf gewählte
Einstufung als Mischgebiet (MI) gewählt.
Es werde vorgeschlagen, diese planungsrechtliche Einstufung mit dem dargelegten
Schutzanspruch beizubehalten. Der Planer bittet um Zustimmung zu dieser Verfahrensweise.
Der Ausschuss verständigt sich auf eine Beibehaltung der im Schallgutachten festgesetzten
baulichen Einstufung des fraglichen Immissionspunktes als „MI“.
In der weiteren Erörterung werden Fragen des Ausschusses zur Entwässerung bzw.
Gebührenerhebung und zur Elektrifizierung der Bahnstrecke Köln-Trier beantwortet.
Beschluss:
Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) sowie der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs.
1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt:
Die diesbezüglich erstellte Liste ist Bestandteil des Beschlusses.
Den vorgestellten Eckpunkten der Planung wird als Grundlage für die Erstellung des
Offenlageentwurfes zugestimmt.
Plangeltungsbereich:
Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet an der L 204 in Kall, Trierer
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Straße“ wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil
des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 09.02.2017
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