Daten
Kommune
Kall
Größe
85 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
11.07.17, 18:06
Aktualisiert
11.07.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 16. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde
Kall
vom 27.06.2017
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 3.2 Sonderschulzweckverband
Vorlagen-Nr.: 154/2017
Beratungsverlauf:
Herr Sohn fordert den Beitritt der Kommunen Blankenheim, Dahlem, Nettersheim in den
bestehenden Zweckverband. Die seitens der Gemeinde Kall zugehörigen Mitglieder der
Verbandsversammlung sollen einen entsprechend lautenden Antrag stellen.
Herr Mießeler erinnert daran, dass eben dies bereits erfolgt sei, der Antrag jedoch mehrheitlich
abgelehnt worden sei. Er informiert darüber hinaus, dass der Verbandsvorsteher aus der
Verbandsversammlung heraus den Auftrag erhalten habe, aktuelle Zahlen vorzulegen.
Herr Schmitz schlägt vor, bezüglich eines Beitritts der o.g. Kommunen nochmals mit den
Zweckverbandskommunen Hellenthal und Schleiden Kontakt aufzunehmen.
Herr Mießeler spricht sich dafür aus, den Beitritt der o.g. Kommunen in der nächsten Sitzung
der Verbandsversammlung zu thematisieren.
Auf Nachfrage von Herrn Fiebrich zum Sachstand der Gebäudeinstandsetzung erläutert Herr
Heller, dass der entsprechende Auftrag an die Stadt Schleiden erfolgt sei. Nach Fertigstellung,
voraussichtlich Mitte / Ende dieses Jahres, erfolge die Abnahme durch den Verbandsvorsteher.
Nach Auffassung von Herrn Dr. Wolter sei ein Beitritt der drei o.g. Kommunen zu begrüßen. Er
gibt jedoch zu bedenken, dass andernfalls eine Abrechnung zu erstellen sei, was nicht
zwingend nachteilig für die Zweckverbandskommunen sein müsse. Erst nach dem ersten Jahr
lägen verlässliche Zahlen als weitere Diskussionsgrundlage vor. Eine Übertragung an den Kreis
Euskirchen solle nur im Notfall erfolgen.
Herr Sohn bittet um Prüfung, ob in allen Bereichen eine rechtliche Grundlage für die Erstellung
einer Abrechnung gegenüber den o.g. Kommunen gegeben sei.
Herr Mießeler schlägt vor, die nach dem ersten Jahr entstandenen Kosten zu ermitteln und mit
den voraussichtlich anfallenden Kosten im Falle einer Übertragung an den Kreis Euskirchen zu
vergleichen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, eine überplanmäßige
Aufwendung/Auszahlung i.H.v. 6.210,79 € für die Verbandsumlage 2017 des
Sonderschulzweckverbandes Hellenthal – Kall – Schleiden bereitzustellen.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei Produktsachkonto 160 611 000 – 4051 000
Kompensationsleistungen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
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