Daten
Kommune
Kall
Größe
122 kB
Datum
25.07.2017
Erstellt
01.09.17, 18:07
Aktualisiert
01.09.17, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 15. Sitzung
des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall
vom 25.07.2017
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 4.
Gestaltungssatzung für den Bereich der 1. Änderung und Ergänzung des
Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“
Vorlagen-Nr.: 173/2017
Beratungsverlauf:
Planer Uli Wildschütz, Büro RaumPlan, Aachen, stellt den räumlichen und sachlichen
Geltungsbereich sowie die Ziele und wesentlichen Regelungsinhalte des Satzungsentwurfes
anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. Die Präsentation ist als Anlage der
Sitzungsniederschrift beigefügt.
In der weiteren Erörterung beantwortet der Planer Fragen des Ausschusses
o zu der vorgeschlagenen gestalterischen Untergliederung der Gebäude
o zur Begründung für die Regelung zu der Unzulässigkeit von Dachüberständen an Traufe
und Ortgang
o zur Abstimmung mit den Investoren
o zum Einbau von Schneefanggittern bzw. der Möglichkeit zur Errichtung von
Photovoltaikanlagen
Hierzu erläutert der Planer bzw. die Verwaltung, dass
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die Unterteilung der Gebäude in Anlehnung an das charakteristische Ortsbild von Kall
und der Umgebung erfolgt sei. Die Zwischenbauten gut nutzbar seien und nicht
automatisch zu einer Verteuerung führen müssen.
man der Bebauung hiermit eine zeitgemäße moderne Architektur geben wolle.
eine Abstimmung mit den Investoren erfolgt sei,
eifeltypische Schneefanggitter zulässig seien,
aufgesetzte Photovoltaikanlagen zur REWE-Seite hin zulässig seien; im Übrigen habe
man sich in Abstimmung mit dem Investor darauf verständigt, dass dachintegrierte
Photovoltaik-Elemente allseitig zulässig seien, sofern diese den Anforderungen an die
Oberflächengestaltung der Dacheindeckungsmaterialien entsprechen.
Darüber hinaus schlägt der Planer in Abstimmung mit der Verwaltung zwei kleine Änderungen
hinsichtlich der Fassadenfarbe (§ 7) bzw. einem Hinweis auf die Bestimmungen der
Sondernutzungssatzung der Gemeinde Kall (§ 10) vor.
Beschluss:
Dem Entwurf der Gestaltungssatzung zur geplanten 1. Änderung und Ergänzung des
Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ wird als Grundlage für die vertraglichen
Regelungsinhalte mit den Vorhabenträgern der platzbildenden Bebauung (Geschäftshaus „Süd“
und „Nord“) mit folgenden Änderungen zugestimmt:
In § 7 (Fassaden) wird die RAL-Farbe 7032 (Kieselgrau) durch die RAL-Farbe 7044
(Seidengrau) ersetzt.
§ 10 (Hinweis auf sonstige Vorschriften) erhält folgende neue Fassung:
„Genehmigungs- und Erlaubnisvorbehalte nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
Insbesondere bedarf es gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DschG NRW)
einer denkmalrechtlichen Erlaubnis der Denkmalbehörde, wenn in der engeren Umgebung von
Baudenkmälern Anlagen errichtet, verändert oder beseitigt werden, wenn hierdurch das
Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird.
Darüber hinaus wird auf die Bestimmungen der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Kall vom
11. Oktober 2016 über Erlaubnisse und Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen hingewiesen.“
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur 1.
Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ eine Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Plangeltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich der Gestaltungsatzung entspricht dem Plangeltungsbereich für
die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 25.07.2017
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