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Beschlusstext (Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 4, Flurstück 6, gelegen im Außenbereich)

Daten

Kommune
Kall
Größe
26 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
29.09.17, 18:06
Aktualisiert
29.09.17, 18:06
Beschlusstext (Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 4, Flurstück 6, gelegen im Außenbereich) Beschlusstext (Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 4, Flurstück 6, gelegen im Außenbereich)

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BESCHLUSS aus der 16. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall vom 07.09.2017 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 5.1 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 4, Flurstück 6, gelegen im Außenbereich Vorlagen-Nr.: 199/2017 Beratungsverlauf: SPD-Fraktionsvorsitzender Sohn spricht sich für eine Zustimmung der Gemeinde zur vorliegenden Bauvoranfrage aus. Der Antrag sei die Konsequenz der Bauflächendarstellung im neuen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall. Die Verwaltung werde jedoch gebeten, keine hohen Anforderungen an die Erschließung zu stellen und diese im Hinblick auf einen späteren Ausbau auf das Notwendigste zu beschränken. Ratsherr Schmitz (CDU-Fraktion) sowie Ratsherr Klinkhammer (FDP-Fraktion) schließen sich diesen Ausführungen an. Ratsherr Dr. Huppertz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) berichtet, dass man in seiner Fraktion über das Für und Wider des Antrages eingehend diskutiert habe. Zum einen wurde der Aspekt des Zuzuges junger Familien begrüßt; andererseits habe man den Antrag unter dem Aspekt der weiteren Flächenversiegelung gesehen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde sich aus den genannten Gründen der Stimme enthalten. Herr Dr. Huppertz hinterfragt zudem das Ergebnis und die weitere Vorgehensweise zur Artenschutzvorprüfung, die im Rahmen der Neuaufstellung des FNP Kall erstellt worden sei. Die Verwaltung berichtet, dass aufgrund der Vorprüfung die Notwendigkeit zur Erstellung einer Artenschutzprüfung der Stufe 2 gesehen wurde, um das vorhandene Artinventar zu konkretisieren und aufgrund dieser Erkenntnisse im Bedarfsfall geeignete Schutzmaßnahmen aufzustellen. Es sei nunmehr Aufgabe der Genehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen bzw. der Unteren Naturschutzbehörde, die weitere Verfahrensweise bzw. Prüfung festzulegen. Beschluss: Das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erklärt, sofern öffentliche Belange einschl. der im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes angesprochenen Aspekte (Artenschutzbelange, Potentielle Nutzungskonflikte zum landwirtschaftlichen Verkehr etc.) , nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung über einen noch abzuschließenden Vertrag über die Herstellung der Erschließungsanlagen zu Lasten der Antragsteller gesichert wird. Ebenso ist in den Vertrag aufzunehmen, dass der Winterdienst für die Zuwegung von den Antragstellern selbst vorzunehmen ist. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, einen entsprechenden Vertrag über die Herstellung der Erschließungsanlagen mit den Antragstellern abzuschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 07.09.2017 Seite 2