Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
70 kB
Datum
01.12.2016
Erstellt
06.01.17, 12:01
Aktualisiert
06.01.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Hürtgenwald, den 06.01.2017
Beschluss
aus der Niederschrift über die 23. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 01.12.2016.
öffentlicher Teil
4.6
Übergangsheime für asylbegehrende Flüchtlinge und Aussiedler
hier: Gebührenkalkulation und Satzung
163/2016
Beschluss:
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation „Übergangsheime“ für das
Haushaltsjahr 2017 wird festgestellt.
2. Der Gebührensatz beträgt insgesamt 133,21 € je Person und Monat für die Benutzung der
Übergangsheime.
3. Aus rechtlichen Gründen werden die Gebühren wie folgt festgelegt und gliedern sich in:
a) Miete und Betriebskosten
b) Stromkosten
c) Heizungskosten
93,46 € je Person und Monat
20,62 € je Person und Monat
19,13 € je Person und Monat
4. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw.
Übergangsheimen wird in der der Beschlussvorlage beigefügten Fassung beschlossen.
einstimmig, 2 Enthaltungen der Fraktion B‘90/Die Grünen