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Beschlusstext (Übergangsheime für asylbegehrende Flüchtlinge und Aussiedler hier: Gebührenkalkulation und Satzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
70 kB
Datum
01.12.2016
Erstellt
06.01.17, 12:01
Aktualisiert
06.01.17, 12:01
Beschlusstext (Übergangsheime für asylbegehrende Flüchtlinge und Aussiedler
hier: Gebührenkalkulation und Satzung)

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Inhalt der Datei

Hürtgenwald, den 06.01.2017 Beschluss aus der Niederschrift über die 23. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 01.12.2016. öffentlicher Teil 4.6 Übergangsheime für asylbegehrende Flüchtlinge und Aussiedler hier: Gebührenkalkulation und Satzung 163/2016 Beschluss: Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss: 1. Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation „Übergangsheime“ für das Haushaltsjahr 2017 wird festgestellt. 2. Der Gebührensatz beträgt insgesamt 133,21 € je Person und Monat für die Benutzung der Übergangsheime. 3. Aus rechtlichen Gründen werden die Gebühren wie folgt festgelegt und gliedern sich in: a) Miete und Betriebskosten b) Stromkosten c) Heizungskosten 93,46 € je Person und Monat 20,62 € je Person und Monat 19,13 € je Person und Monat 4. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen wird in der der Beschlussvorlage beigefügten Fassung beschlossen. einstimmig, 2 Enthaltungen der Fraktion B‘90/Die Grünen